Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung der ...

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04.05.2013 Aufrufe

Inhaltsverzeichnis Seite A. Prüfungsauftrag 3 B. Grundsätzliche Feststellungen 3 I. Prüfungszuständigkeit II. Stellungnahme zur Lagebeurteilung durch den Bürgermeister C. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung 4 D. Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung 6 I. Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung 6 1. Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen 2. Eröffnungsbilanz 3. Lagebericht II. Gesamtaussage der Eröffnungsbilanz 7 III. Analyse und Erläuterung der Vermögens- und Schuldenlage 13 1. Vermögens- und Schuldenlage 13 2. Finanzlage 19 E. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks und Schlussbemerkung 20 Anlagen I. Eröffnungsbilanz zum 01.01.2009 II. Anhang 1. Übersicht über Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 2. Übersicht über die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, für die Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung gebildet wurden 3. Übersicht über die Aufgliederung des Postens „Sonstige Rückstellungen“ 4. Übersicht über noch nicht erhobene Beiträge aus fertiggestellten Erschließungsmaßnahmen 5. Übersicht über Gebührenunterdeckungen 6. Abschreibungstabelle der Stadt Neukirchen-Vluyn III. Forderungsspiegel IV. Verbindlichkeitenspiegel V. Lagebericht 1. Lagebericht zur Eröffnungsbilanz der Stadt Neukirchen-Vluyn zum 01.01.2009 2. Übersicht nach § 95 Abs. 2 GO NRW 2

A. Prüfungsauftrag Gem § 92 Abs. 1 der GO NRW hat die Stadt Neukirchen-Vluyn zu Beginn des Haushaltsjahres, in dem sie erstmals ihre Geschäftsvorfälle nach dem System der doppelten Buchführung erfasst, eine Eröffnungsbilanz nebst Anhang unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung aufzustellen. Darüber hinaus ist nach § 53 Abs. 1 der GemHVO NRW die Eröffnungsbilanz durch einen Lagebericht zu ergänzen. Die Eröffnungsbilanz der Stadt Neukirchen-Vluyn ist gem. § 92 Abs. 4 GO NRW dahingehend zu prüfen, ob sie ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Schuldenlage der Stadt vermittelt. Gem. § 101 Abs. 1 GO NRW wurde der Lagebericht in die Prüfung einbezogen. Über Gegenstand, Art und Umfang der durchgeführten Prüfung und des Lageberichts wird der vorliegende Bericht abgegeben. Der Bericht basiert auf der vom Institut der Rechnungsprüfer herausgegebenen Prüfungsleitlinie IDR Prüfungsleitlinie 260. B. Grundsätzliche Feststellungen Der Entwurf der Eröffnungsbilanz wurde in der Sitzung des Rates am 16.12.2009 unter Tagesordnungspunkt 16 beraten und der nachstehende Beschluss gefasst: „Der Rat nimmt den Entwurf der Eröffnungsbilanz der Stadt Neukirchen-Vluyn zum 01.01.2009 zur Kenntnis und leitet ihn zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss und die Rechnungsprüfung gem. § 92 GO NRW weiter.“ Zuständig für die Prüfung der Eröffnungsbilanz ist gem. § 92 Abs. 5 GO NRW der Rechnungsprüfungsausschuss. Nach § 101 Abs. 8 GO NRW bedient sich der Rechnungsprüfungsausschuss bei der Prüfung des Rechnungsprüfungsamtes. Mit Zustimmung des Rechnungsprüfungsausschusses kann sich das Rechnungsprüfungsamt Dritter als Prüfer bedienen. In seiner Sitzung am 19.11.2008 hat der Rechnungsprüfungsausschuss auf Empfehlung des Rechnungsprüfungsamtes beschlossen, dass der Beauftragung eines Wirtschaftsprüfers zur Beratung des Rechnungsprüfungsamtes bei der Prüfung der Eröffnungsbilanz zugestimmt wird. Die Beautragung der Sozietät Wiesmann + Köster aus Solingen erfolgte am 09.09.2009 und mit der Prüfung wurde nach dem Ratsbeschluss am 16.12.2009 begonnen. Bei einem Vergleich zwischen der dem Rat ursprünglich als Entwurf vorgelegten Eröffnungsbilanz und der als Anlage beigefügten geprüften Eröffnungsbilanz wird deutlich, dass es in einer Vielzahl von Bilanzpositionen zu teilweise erheblichen Veränderungen gekommen ist oder dass bisher nicht belegte Bilanzpositionen nun Ansätze enthalten. 3

Inhaltsverzeichnis Seite<br />

A. <strong>Prüfung</strong>sauftrag 3<br />

B. Grundsätzliche Feststellungen 3<br />

I. <strong>Prüfung</strong>szuständigkeit<br />

II. Stellungnahme zur Lagebeurteilung durch den Bürgermeister<br />

C. Gegenstand, Art und Umfang <strong>der</strong> <strong>Prüfung</strong> 4<br />

D. Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung 6<br />

I. Ordnungsmäßigkeit <strong>der</strong> Rechnungslegung 6<br />

1. Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen<br />

2. Eröffnungsbilanz<br />

3. Lagebericht<br />

II. Gesamtaussage <strong>der</strong> Eröffnungsbilanz 7<br />

III. Analyse und Erläuterung <strong>der</strong> Vermögens- und Schuldenlage 13<br />

1. Vermögens- und Schuldenlage 13<br />

2. Finanzlage 19<br />

E. Wie<strong>der</strong>gabe <strong>des</strong> Bestätigungsvermerks und Schlussbemerkung 20<br />

Anlagen<br />

I. Eröffnungsbilanz zum 01.01.2009<br />

II. Anhang<br />

1. Übersicht <strong>über</strong> Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden<br />

2. Übersicht <strong>über</strong> <strong>die</strong> Vermögensgegenstände <strong>des</strong> Anlagevermögens,<br />

für <strong>die</strong> Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung gebildet<br />

wurden<br />

3. Übersicht <strong>über</strong> <strong>die</strong> Aufglie<strong>der</strong>ung <strong>des</strong> Postens „Sonstige Rückstellungen“<br />

4. Übersicht <strong>über</strong> noch nicht erhobene Beiträge aus fertiggestellten Erschließungsmaßnahmen<br />

5. Übersicht <strong>über</strong> Gebührenunterdeckungen<br />

6. Abschreibungstabelle <strong>der</strong> Stadt Neukirchen-Vluyn<br />

III. For<strong>der</strong>ungsspiegel<br />

IV. Verbindlichkeitenspiegel<br />

V. Lagebericht<br />

1. Lagebericht zur Eröffnungsbilanz <strong>der</strong> Stadt Neukirchen-Vluyn zum<br />

01.01.2009<br />

2. Übersicht nach § 95 Abs. 2 GO NRW<br />

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