Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung der ...
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Die Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen betreffen mit 18.450 TEUR den privaten Bereich und mit 6 TEUR den öffentlichen Bereich. Zu den Restlaufzeiten der Darlehen wird auf den Anhang verwiesen. Die Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung betrugen zum Abschlussstichtag 2.500 TEUR und sind als kurzfristig einzuordnen. Unter den Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen, sind die aus Grundstückskäufen resultierenden Leibrenten ausgewiesen, die als langfristig einzustufen sind. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen betrugen 45 TEUR und wurden als kurzfristig eingestuft. Die Verbindlichkeiten aus Transferleistungen in Höhe von 170 TEUR bestanden gegenüber dem Kreis Wesel – Sozialbereich und wurden als kurzfristig angesehen. Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten im wesentlichen erhaltene Anzahlungen und Sicherheitsleistungen. Der passive Rechnungsabgrenzungsposten beträgt 3.605 TEUR und betrifft bereits vereinnahmte Gebühren für Grabnutzungsrechte und Friedhofsunterhaltungskosten. Sie werden in voller Höhe als langfristig eingestuft. 18
2. Finanzlage Liquidität und Deckungsverhältnisse Der Liquidität und den Deckungsverhältnissen liegt der Gedanke zugrunde, dass das finanzielle Gleichgewicht dann erhalten bzw. durch kurzfristig wirksame Maßnahmen sichergestellt werden kann, wenn den nach Fälligkeitsfristen geordneten Verbindlichkeiten jeweils Vermögensgegenstände mit gleichen Liquidierbarkeitszeiten gegenüberstehen, die Zahlungsverpflichtungen also durch entsprechende flüssige und flüssig zu machende Vermögensteile gedeckt sind. Die Liquiditätslage stellt sich am Eröffnungsstichtag wie folgt dar: TEUR Liquide Mittel 956 abzüglich Kurzfristiges Fremdkapital 2.545 Liquidität I 1.589 zuzüglich kurzfristige Forderungen 2.468 Liquidität II 879 Zuzüglich Vorräte 59 Liquidität III 938 Zum Eröffnungsbilanzstichtag weist die Liquiditätslage eine leichte Überdeckung von 938 TEUR aus. 19
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2. Finanzlage<br />
Liquidität und Deckungsverhältnisse<br />
Der Liquidität und den Deckungsverhältnissen liegt <strong>der</strong> Gedanke<br />
zugrunde, dass das finanzielle Gleichgewicht dann erhalten bzw. durch<br />
kurzfristig wirksame Maßnahmen sichergestellt werden kann, wenn den<br />
nach Fälligkeitsfristen geordneten Verbindlichkeiten jeweils Vermögensgegenstände<br />
mit gleichen Liqui<strong>die</strong>rbarkeitszeiten gegen<strong>über</strong>stehen,<br />
<strong>die</strong> Zahlungsverpflichtungen also durch entsprechende flüssige<br />
und flüssig zu machende Vermögensteile gedeckt sind.<br />
Die Liquiditätslage stellt sich am Eröffnungsstichtag wie folgt dar:<br />
TEUR<br />
Liquide Mittel 956<br />
abzüglich<br />
Kurzfristiges Fremdkapital 2.545<br />
Liquidität I 1.589<br />
zuzüglich<br />
kurzfristige For<strong>der</strong>ungen 2.468<br />
Liquidität II 879<br />
Zuzüglich<br />
Vorräte 59<br />
Liquidität III 938<br />
Zum Eröffnungsbilanzstichtag weist <strong>die</strong> Liquiditätslage eine leichte Überdeckung<br />
von 938 TEUR aus.<br />
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