Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung der ...

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neukirchenvluyn
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04.05.2013 Aufrufe

Für die am Baubetriebshof sowie den Außenlagern (Friedhöfe Neukirchen und Vluyn) gelagerten Vorräte wurde ein Festwert gebildet. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände setzen sich wie folgt zusammen: TEUR Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen Gebühren 442 Beiträge 106 Steuern 441 Forderungen aus Transferleistungen 13 Sonstige ö-r Forderungen 938 1.940 Privatrechtliche Forderungen gegenüber dem privaten Bereich 17 gegen verbundene Unternehmen 3 20 Sonstige Vermögensgegenstände 326 2.286 Bei den Gewerbesteuern wurde eine pauschale Wertberichtigung in Höhe von 213.201 EUR berücksichtigt. Bei den Forderungen aus Transferleistungen wurden 97.174 EUR wertberichtigt. Die liquiden Mittel in Höhe von 955.468 EUR enthalten Kontokorrentguthaben in Höhe von 901.384 EUR, Fest- bzw. Termingelder in Höhe von 143 EUR, Handvorschüsse in Höhe von 3.318 und Schwebeposten in Höhe von 50.623 EUR. Als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten werden im wesentlichen die im Voraus gezahlten Beamtengehälter und die Aufwandsentschädigung für Mandatsträger ausgewiesen. Das Eigenkapital ermittelt sich rein rechnerisch als Unterschiedsbetrag zwischen dem Gesamtvermögen einerseits und der Summe aus Sonderposten, Rückstellungen, Verbindlichkeiten und passiven Rechnungsabgrenzungsposten andererseits. Das Eigenkapital der Stadt Neukirchen-Vluyn zum 01.01.2009 gliedert sich wie folgt: TEUR Allgemeine Rücklage 75.796 Ausgleichrücklage 10.568 86.364 16

Nach § 75 Abs. 3 GO NRW ist eine Ausgleichrücklage in der Eröffnungsbilanz bis zur Höhe eines Drittels des Eigenkapitals, höchstens jedoch bis zur Höhe eines Drittels der jährlichen Steuereinnahmen und allgemeinen Zuweisungen anzusetzen, wobei sich deren Höhe aus dem Durchschnitt der drei dem Eröffnungsbilanzstichtag vorangegangenen Jahresrechnungen ergibt. Die Ausgleichrücklage erfüllt eine Pufferfunktion, um Schwankungen des Jahresergebnisses aufzufangen. Künftige Fehlbeträge der Stadt können durch eine entsprechende Inanspruchnahme der Ausgleichrücklage ausgeglichen werden. Die allgemeine Rücklage ergibt sich schließlich aus der Differenz des gesamten Eigenkapitals zur Ausgleichsrücklage. Zukünftige Jahresüberschüsse erhöhen die allgemeine Rücklage, während zukünftige Jahresfehlbeträge zunächst durch die Ausgleichrücklage abzudecken sind. Eine mögliche zukünftige Verringerung der allgemeinen Rücklage durch darüber hinaus erwirtschaftete Jahresfehlbeträge ist durch die Aufsichtsbehörde zu genehmigen (§ 75 Abs. 4 GO NRW). Die Rückstellungen unterteilen sich wie folgt: TEUR Pensionsrückstellungen 21.956 Rückstellungen für Deponien und Altlasten 0 Instandhaltungsrückstellungen 3.276 Sonstige Rückstellungen nach § 36 Abs. 4+5 GO NRW 1.836 27.068 Die Pensionsrückstellungen beinhalten sowohl die Rückstellungen für Pensionen als auch die Rückstellungen für Beihilfeverpflichtungen. Der zusammengefasste Ausweis in der Bilanz erfolgte in Anlehnung an § 36 Abs. 1 GemHVO NRW sowie an die Erläuterungen des Innenministeriums. Die Pensionsrückstellungen werden in voller Höhe als langfristig angesehen. Die Instandhaltungsrückstellungen in Höhe von 3.276 TEUR betreffen Instandhaltungen an Gebäuden der Stadt, die in vorangegangenen Jahren unterlassen wurden. Die sonstigen Rückstellungen setzen sich im wesentlichen aus folgenden Einzelpositionen zusammen: TEUR Prüfungen durch GPA und WP 117 Altersteilzeit/Altersteilzeitabfindungen 750 nicht beanspruchter Urlaub/Arbeitszeitguthaben 461 Offene Aufträge 265 LOB 96 Umlage LINEG 55 Niederschlagswassergebühr städt. Gebäude 92 17

Nach § 75 Abs. 3 GO NRW ist eine Ausgleichrücklage in <strong>der</strong> Eröffnungsbilanz<br />

bis zur Höhe eines Drittels <strong>des</strong> Eigenkapitals, höchstens<br />

jedoch bis zur Höhe eines Drittels <strong>der</strong> jährlichen Steuereinnahmen und<br />

allgemeinen Zuweisungen anzusetzen, wobei sich <strong>der</strong>en Höhe aus dem<br />

Durchschnitt <strong>der</strong> drei dem Eröffnungsbilanzstichtag vorangegangenen<br />

Jahresrechnungen ergibt. Die Ausgleichrücklage erfüllt eine Pufferfunktion,<br />

um Schwankungen <strong>des</strong> Jahresergebnisses aufzufangen. Künftige<br />

Fehlbeträge <strong>der</strong> Stadt können durch eine entsprechende Inanspruchnahme<br />

<strong>der</strong> Ausgleichrücklage ausgeglichen werden.<br />

Die allgemeine Rücklage ergibt sich schließlich aus <strong>der</strong> Differenz <strong>des</strong><br />

gesamten Eigenkapitals zur Ausgleichsrücklage. Zukünftige Jahres<strong>über</strong>schüsse<br />

erhöhen <strong>die</strong> allgemeine Rücklage, während zukünftige<br />

Jahresfehlbeträge zunächst durch <strong>die</strong> Ausgleichrücklage abzudecken<br />

sind. Eine mögliche zukünftige Verringerung <strong>der</strong> allgemeinen Rücklage<br />

durch dar<strong>über</strong> hinaus erwirtschaftete Jahresfehlbeträge ist durch <strong>die</strong><br />

Aufsichtsbehörde zu genehmigen (§ 75 Abs. 4 GO NRW).<br />

Die Rückstellungen unterteilen sich wie folgt:<br />

TEUR<br />

Pensionsrückstellungen 21.956<br />

Rückstellungen für Deponien und Altlasten 0<br />

Instandhaltungsrückstellungen 3.276<br />

Sonstige Rückstellungen nach § 36 Abs. 4+5 GO NRW 1.836<br />

27.068<br />

Die Pensionsrückstellungen beinhalten sowohl <strong>die</strong> Rückstellungen für<br />

Pensionen als auch <strong>die</strong> Rückstellungen für Beihilfeverpflichtungen. Der<br />

zusammengefasste Ausweis in <strong>der</strong> Bilanz erfolgte in Anlehnung an § 36<br />

Abs. 1 GemHVO NRW sowie an <strong>die</strong> Erläuterungen <strong>des</strong> Innenministeriums.<br />

Die Pensionsrückstellungen werden in voller Höhe als langfristig<br />

angesehen.<br />

Die Instandhaltungsrückstellungen in Höhe von 3.276 TEUR betreffen<br />

Instandhaltungen an Gebäuden <strong>der</strong> Stadt, <strong>die</strong> in vorangegangenen Jahren<br />

unterlassen wurden.<br />

Die sonstigen Rückstellungen setzen sich im wesentlichen aus folgenden<br />

Einzelpositionen zusammen:<br />

TEUR<br />

<strong>Prüfung</strong>en durch GPA und WP 117<br />

Altersteilzeit/Altersteilzeitabfindungen 750<br />

nicht beanspruchter Urlaub/Arbeitszeitguthaben 461<br />

Offene Aufträge 265<br />

LOB 96<br />

Umlage LINEG 55<br />

Nie<strong>der</strong>schlagswassergebühr städt. Gebäude 92<br />

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