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Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung der ...

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Stadt Neukirchen-Vluyn<br />

<strong>Bericht</strong><br />

<strong>über</strong> <strong>die</strong><br />

<strong>Prüfung</strong> <strong>der</strong> Eröffnungsbilanz<br />

zum 01.01.2009<br />

1


Inhaltsverzeichnis Seite<br />

A. <strong>Prüfung</strong>sauftrag 3<br />

B. Grundsätzliche Feststellungen 3<br />

I. <strong>Prüfung</strong>szuständigkeit<br />

II. Stellungnahme zur Lagebeurteilung durch den Bürgermeister<br />

C. Gegenstand, Art und Umfang <strong>der</strong> <strong>Prüfung</strong> 4<br />

D. Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung 6<br />

I. Ordnungsmäßigkeit <strong>der</strong> Rechnungslegung 6<br />

1. Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen<br />

2. Eröffnungsbilanz<br />

3. Lagebericht<br />

II. Gesamtaussage <strong>der</strong> Eröffnungsbilanz 7<br />

III. Analyse und Erläuterung <strong>der</strong> Vermögens- und Schuldenlage 13<br />

1. Vermögens- und Schuldenlage 13<br />

2. Finanzlage 19<br />

E. Wie<strong>der</strong>gabe <strong>des</strong> Bestätigungsvermerks und Schlussbemerkung 20<br />

Anlagen<br />

I. Eröffnungsbilanz zum 01.01.2009<br />

II. Anhang<br />

1. Übersicht <strong>über</strong> Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden<br />

2. Übersicht <strong>über</strong> <strong>die</strong> Vermögensgegenstände <strong>des</strong> Anlagevermögens,<br />

für <strong>die</strong> Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung gebildet<br />

wurden<br />

3. Übersicht <strong>über</strong> <strong>die</strong> Aufglie<strong>der</strong>ung <strong>des</strong> Postens „Sonstige Rückstellungen“<br />

4. Übersicht <strong>über</strong> noch nicht erhobene Beiträge aus fertiggestellten Erschließungsmaßnahmen<br />

5. Übersicht <strong>über</strong> Gebührenunterdeckungen<br />

6. Abschreibungstabelle <strong>der</strong> Stadt Neukirchen-Vluyn<br />

III. For<strong>der</strong>ungsspiegel<br />

IV. Verbindlichkeitenspiegel<br />

V. Lagebericht<br />

1. Lagebericht zur Eröffnungsbilanz <strong>der</strong> Stadt Neukirchen-Vluyn zum<br />

01.01.2009<br />

2. Übersicht nach § 95 Abs. 2 GO NRW<br />

2


A. <strong>Prüfung</strong>sauftrag<br />

Gem § 92 Abs. 1 <strong>der</strong> GO NRW hat <strong>die</strong> Stadt Neukirchen-Vluyn zu Beginn <strong>des</strong><br />

Haushaltsjahres, in dem sie erstmals ihre Geschäftsvorfälle nach dem System <strong>der</strong><br />

doppelten Buchführung erfasst, eine Eröffnungsbilanz nebst Anhang unter Beachtung<br />

<strong>der</strong> Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung aufzustellen. Dar<strong>über</strong> hinaus<br />

ist nach § 53 Abs. 1 <strong>der</strong> GemHVO NRW <strong>die</strong> Eröffnungsbilanz durch einen Lagebericht<br />

zu ergänzen.<br />

Die Eröffnungsbilanz <strong>der</strong> Stadt Neukirchen-Vluyn ist gem. § 92 Abs. 4 GO NRW<br />

dahingehend zu prüfen, ob sie ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen<strong>des</strong><br />

Bild <strong>der</strong> Vermögens- und Schuldenlage <strong>der</strong> Stadt vermittelt. Gem. § 101 Abs.<br />

1 GO NRW wurde <strong>der</strong> Lagebericht in <strong>die</strong> <strong>Prüfung</strong> einbezogen.<br />

Über Gegenstand, Art und Umfang <strong>der</strong> durchgeführten <strong>Prüfung</strong> und <strong>des</strong> Lageberichts<br />

wird <strong>der</strong> vorliegende <strong>Bericht</strong> abgegeben.<br />

Der <strong>Bericht</strong> basiert auf <strong>der</strong> vom Institut <strong>der</strong> Rechnungsprüfer herausgegebenen<br />

<strong>Prüfung</strong>sleitlinie IDR <strong>Prüfung</strong>sleitlinie 260.<br />

B. Grundsätzliche Feststellungen<br />

Der Entwurf <strong>der</strong> Eröffnungsbilanz wurde in <strong>der</strong> Sitzung <strong>des</strong> Rates am 16.12.2009<br />

unter Tagesordnungspunkt 16 beraten und <strong>der</strong> nachstehende Beschluss gefasst:<br />

„Der Rat nimmt den Entwurf <strong>der</strong> Eröffnungsbilanz <strong>der</strong> Stadt Neukirchen-Vluyn<br />

zum 01.01.2009 zur Kenntnis und leitet ihn zur <strong>Prüfung</strong> an den Rechnungsprüfungsausschuss<br />

und <strong>die</strong> Rechnungsprüfung gem. § 92 GO NRW weiter.“<br />

Zuständig für <strong>die</strong> <strong>Prüfung</strong> <strong>der</strong> Eröffnungsbilanz ist gem. § 92 Abs. 5 GO NRW <strong>der</strong><br />

Rechnungsprüfungsausschuss. Nach § 101 Abs. 8 GO NRW be<strong>die</strong>nt sich <strong>der</strong><br />

Rechnungsprüfungsausschuss bei <strong>der</strong> <strong>Prüfung</strong> <strong>des</strong> Rechnungsprüfungsamtes.<br />

Mit Zustimmung <strong>des</strong> <strong>Rechnungsprüfungsausschusses</strong> kann sich das Rechnungsprüfungsamt<br />

Dritter als Prüfer be<strong>die</strong>nen.<br />

In seiner Sitzung am 19.11.2008 hat <strong>der</strong> Rechnungsprüfungsausschuss auf Empfehlung<br />

<strong>des</strong> Rechnungsprüfungsamtes beschlossen, dass <strong>der</strong> Beauftragung eines<br />

Wirtschaftsprüfers zur Beratung <strong>des</strong> Rechnungsprüfungsamtes bei <strong>der</strong> <strong>Prüfung</strong><br />

<strong>der</strong> Eröffnungsbilanz zugestimmt wird. Die Beautragung <strong>der</strong> Sozietät Wiesmann<br />

+ Köster aus Solingen erfolgte am 09.09.2009 und mit <strong>der</strong> <strong>Prüfung</strong> wurde<br />

nach dem Ratsbeschluss am 16.12.2009 begonnen.<br />

Bei einem Vergleich zwischen <strong>der</strong> dem Rat ursprünglich als Entwurf vorgelegten<br />

Eröffnungsbilanz und <strong>der</strong> als Anlage beigefügten geprüften Eröffnungsbilanz wird<br />

deutlich, dass es in einer Vielzahl von Bilanzpositionen zu teilweise erheblichen<br />

Verän<strong>der</strong>ungen gekommen ist o<strong>der</strong> dass bisher nicht belegte Bilanzpositionen<br />

nun Ansätze enthalten.<br />

3


Die Verän<strong>der</strong>ungen beruhen sowohl auf Feststellungen <strong>des</strong> Rechnungsprüfungsamtes/Wirtschaftsprüfers<br />

als auch auf neuen bzw. verän<strong>der</strong>ten Erkenntnissen <strong>der</strong><br />

Kämmerei.<br />

Nach Abschluss <strong>der</strong> <strong>Prüfung</strong> <strong>der</strong> einzelnen Bilanzpositionen wurde ein abschließen<strong>des</strong><br />

Gespräch mit <strong>der</strong> Kämmerei geführt und <strong>die</strong> <strong>Prüfung</strong>serkenntnisse und<br />

<strong>Prüfung</strong>sfeststellungen in <strong>die</strong> Bilanz aufgenommen.<br />

Ebenso wurden <strong>die</strong> durch <strong>die</strong> Kämmerei initiierten Bilanzän<strong>der</strong>ungen besprochen<br />

und einvernehmlich durchgeführt.<br />

C. Gegenstand, Art und Umfang <strong>der</strong> <strong>Prüfung</strong><br />

Die <strong>Prüfung</strong> erstreckte sich gem. § 92 Abs. 4 GO NRW darauf, ob <strong>die</strong> gesetzlichen<br />

Vorschriften und <strong>die</strong> ergänzenden Bestimmungen bei <strong>der</strong> Aufstellung <strong>der</strong> Eröffnungsbilanz<br />

und <strong>des</strong> Anhangs beachtet wurden. Gegenstand <strong>der</strong> <strong>Prüfung</strong> war dar<strong>über</strong><br />

hinaus gem. § 92 Abs. 5 GO NRW <strong>die</strong> Inventur, das Inventar und <strong>die</strong> Übersicht<br />

<strong>über</strong> <strong>die</strong> örtlich festgelegten Restnutzungsdauern <strong>der</strong> Vermögensgegenstände.<br />

Die <strong>Prüfung</strong> wurde so geplant und durchgeführt, dass mit hinreichen<strong>der</strong> Sicherheit<br />

beurteilt werden kann, ob <strong>die</strong> Eröffnungsbilanz, <strong>der</strong> Anhang und <strong>der</strong> Lagebericht frei<br />

von wesentlichen Mängeln sind. Die <strong>Prüfung</strong> <strong>der</strong> Eröffnungsbilanz und <strong>des</strong> Anhangs<br />

wurde unter Beachtung <strong>der</strong> Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung mit dem Ziel<br />

angelegt, Unregelmäßigkeiten und Verstöße gegen <strong>die</strong> gesetzlichen Vorschriften zu<br />

erkennen, <strong>die</strong> sich auf <strong>die</strong> Darstellung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden<br />

Bil<strong>des</strong> <strong>der</strong> Vermögens- und Schuldenlage gem. § 92 Abs. 2 GO NRW<br />

wesentlich auswirken.<br />

Der Lagebericht wurde daraufhin <strong>über</strong>prüft, ob er im Einklang mit <strong>der</strong> Eröffnungsbilanz<br />

steht und insgesamt ein zutreffen<strong>des</strong> Bild von <strong>der</strong> Vermögens- Schulden- und<br />

Finanzlage <strong>der</strong> Stadt vermittelt. Insbeson<strong>der</strong>e wurde geprüft, ob im Lagebericht <strong>die</strong><br />

wesentlichen Risiken und Chancen <strong>der</strong> zukünftigen Entwicklung zutreffend dargestellt<br />

sind. Dar<strong>über</strong> hinaus wurde geprüft, ob <strong>der</strong> Lagebericht <strong>die</strong> in § 95 Abs. 2 GO<br />

NRW gefor<strong>der</strong>ten Angaben für den Bürgermeister, den Kämmerer sowie <strong>die</strong> Ratsmitglie<strong>der</strong><br />

enthält.<br />

Die <strong>Prüfung</strong>sstrategie basiert auf einem risikoorientierten <strong>Prüfung</strong>sansatz. Die festgelegten<br />

<strong>Prüfung</strong>sschwerpunkte waren u.a.:<br />

- <strong>Prüfung</strong> <strong>der</strong> durchgeführten Inventur und Bewertung <strong>der</strong> immateriellen<br />

Vermögensgegenstände und Sachanlagen<br />

- <strong>Prüfung</strong> von Ansatz-. und Bewertungsgrundlagen <strong>des</strong> Finanzanlagenvermögens<br />

- Überprüfung <strong>der</strong> Ermittlungsgrundlagen <strong>der</strong> einzelnen Rücklagearten<br />

<strong>des</strong> Eigenkapitals<br />

- <strong>Prüfung</strong> von Ansatz- und Bewertungsgrundlagen <strong>der</strong> Son<strong>der</strong>posten<br />

4


- Überprüfung <strong>der</strong> Vollständigkeit und Höhe <strong>der</strong> Rückstellungen<br />

- <strong>Prüfung</strong> <strong>der</strong> Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen,<br />

Lieferungen und Leistungen sowie Transferleistungen.<br />

Die <strong>Prüfung</strong>shandlungen zur Erlangung von <strong>Prüfung</strong>snachweisen umfassten analytische<br />

<strong>Prüfung</strong>shandlungen und Einzelfallprüfungen. Die Einzelfallprüfungen erfolgten<br />

auf Basis von Stichproben und <strong>der</strong> bewussten Auswahl von Prüfposten. Art und Umfang<br />

sowie <strong>die</strong> Ergebnisse <strong>der</strong> <strong>Prüfung</strong>shandlungen wurden in den Arbeitspapieren<br />

dokumentiert.<br />

An <strong>der</strong> körperlichen Bestandsaufnahme hat das RPA in ausgewählten Bereichen,<br />

nämlich in <strong>der</strong> Stadtbücherei Neukirchen, im Feuerwehrgerätehaus Neukirchen und<br />

am Stursberg-Gymnasium teilgenommen und konnte sich von <strong>der</strong> ordnungsgemäßen<br />

Erfassung <strong>der</strong> Vermögensgegenstände <strong>über</strong>zeugen. Dar<strong>über</strong> hinaus hat sich das<br />

RPA durch Stichproben und durch Einsichtnahme in <strong>die</strong> Erfassungssoftware KAI von<br />

<strong>der</strong> Ordnungsmäßigkeit <strong>der</strong> Fortschreibung auf den Eröffnungsbilanzstichtag und <strong>der</strong><br />

Bewertung <strong>über</strong>zeugt.<br />

Der Bestand an liquiden Mitteln sowie <strong>der</strong> Umfang <strong>der</strong> Verbindlichkeiten aus Krediten<br />

für Investitionen und zur Liquiditätssicherung wurde anhand <strong>der</strong> entsprechenden<br />

Kontoauszüge, durch Einsichtnahme in <strong>die</strong> Kreditakten und Einsichtnahme in <strong>die</strong><br />

Software „mzins“ <strong>über</strong>prüft.<br />

Die <strong>Prüfung</strong> <strong>des</strong> Anhangs umfasste <strong>die</strong> Vollständigkeit <strong>der</strong> nach gesetzlichen Vorschriften<br />

erfor<strong>der</strong>lichen Angaben.<br />

Die Angaben im Lagebericht wurden auf Vollständigkeit <strong>der</strong> nach den gesetzlichen<br />

Vorschriften erfor<strong>der</strong>lichen Angaben sowie auf Plausibilität und Übereinstimmung mit<br />

den während <strong>der</strong> <strong>Prüfung</strong> gewonnenen Erkenntnissen <strong>über</strong>prüft.<br />

Die <strong>Prüfung</strong> wurde im Zeitraum Januar 2010 bis September 2010 jeweils auf <strong>der</strong> Basis<br />

<strong>der</strong> von <strong>der</strong> Kämmerei zur <strong>Prüfung</strong> freigegebenen Bilanzpositionen durchgeführt.<br />

Es handelte sich insgesamt um einen kontinuierlichen Prozess, <strong>die</strong> letzten Bilanzpositionen<br />

wurden im Juli 2010 zur <strong>Prüfung</strong> freigegeben.<br />

Die vorbereitenden Arbeiten zur Aufstellung <strong>der</strong> Eröffnungsbilanz wurden seit 2008 in<br />

enger Abstimmung zwischen Kämmerei und Rechnungsprüfungsamt vorgenommen.<br />

Insbeson<strong>der</strong>e <strong>die</strong> folgenden Grundlagen wurden in Abstimmung/ unter Beteiligung<br />

<strong>des</strong> Rechnungsprüfungsamtes abgewickelt:<br />

- Son<strong>der</strong>richtlinie KAI<br />

- Richtlinien zur Inventur und Vermögensbewertung<br />

- Son<strong>der</strong>richtlinien für <strong>die</strong> Inventur<br />

- Konkrete Erfassungs- und Bewertungshinweise<br />

- Ablaufpläne zur Inventur<br />

5


Der Bürgermeister <strong>der</strong> Stadt Neukirchen-Vluyn hat in einer Vollständigkeitserklärung<br />

schriftlich versichert, dass in <strong>der</strong> Eröffnungsbilanz zum 01.01.2009 alle bilanzierungspflichtigen<br />

Vermögenswerte, Verpflichtungen, Wagnisse und Abgrenzungen<br />

berücksichtigt und alle erfor<strong>der</strong>lichen Angaben gemacht worden sind.<br />

Gleichzeitig wurde bestätigt, dass beson<strong>der</strong>e Umstände, <strong>die</strong> <strong>die</strong> Vermögens-, Finanz-<br />

und Schuldenlage nachhaltig verschlechtern könnten, nicht bestehen.<br />

D. Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung<br />

I. Ordnungsmäßigkeit <strong>der</strong> Rechnungslegung<br />

1. Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen<br />

Organisation <strong>der</strong> Buchführung<br />

Die Stadt Neukirchen-Vluyn hat ihre Eröffnungsbilanz nach den Vorschriften<br />

<strong>der</strong> GO NRW und <strong>der</strong> GemHVO NRW sowie in Anlehnung an<br />

handelsrechtliche Vorschriften erstellt. Das Rechnungswesen ist ab<br />

dem Haushaltsjahr 2009 nach dem System <strong>der</strong> Doppik eingerichtet; <strong>die</strong><br />

Übernahme <strong>der</strong> Vortragswerte erfolgte im laufenden Haushaltsjahr. Die<br />

Verarbeitung <strong>des</strong> Buchungsstoffs erfolgt <strong>über</strong> SAP-Software.<br />

Ein angemessenes, <strong>der</strong> Größe <strong>der</strong> Stadt entsprechen<strong>des</strong>, rechnungslegungsbezogenes<br />

Kontrollsystem ist eingerichtet.<br />

Belegwesen <strong>der</strong> Eröffnungsbilanz<br />

Die Belegfunktion ist erfüllt. Der <strong>der</strong> Eröffnungsbilanz zu Grunde liegende<br />

Buchungsstoff ist kontenmäßig klar und <strong>über</strong>sichtlicht geordnet.<br />

Das Belegwesen ist geordnet. Die Nachprüfbarkeit anhand <strong>des</strong> Belegwesens<br />

im Zusammenhang mit den geführten Büchern uns sonstigen<br />

Unterlagen ist gewährleistet.<br />

Ordnungsmäßigkeit <strong>der</strong> Buchführung<br />

Die im Hinblick auf <strong>die</strong> Eröffnungsbilanz geprüften Unterlagen einschließlich<br />

<strong>des</strong> Belegwesens entsprechen den gesetzlichen Vorschriften<br />

und Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung.<br />

2. Eröffnungsbilanz<br />

Die <strong>Prüfung</strong>spflicht <strong>der</strong> Eröffnungsbilanz ergibt sich für <strong>die</strong> Stadt Neukirchen-Vluyn<br />

aus § 92 GO NRW. Die vorliegende Eröffnungsbilanz<br />

zum 01.01.2009 nebst Anhang wurde nach den Vorschriften <strong>der</strong> GO<br />

NRW und <strong>der</strong> GemHVO aufgestellt.<br />

Die Eröffnungsbilanz und <strong>der</strong> Anhang sind aus dem Inventar entwickelt<br />

und unter Beachtung <strong>der</strong> Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung<br />

aufgestellt worden. Die Glie<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Bilanz erfolgte nach den Vorgaben<br />

<strong>des</strong> § 41 GemHVO NRW.<br />

6


Ansatz-, Ausweis- und Bewertungsvorschriften wurden in <strong>der</strong> Eröffnungsbilanz<br />

beachtet.<br />

Der Anhang enthält alle gesetzlich vorgeschriebenen Angaben.<br />

3. Lagebericht<br />

Der Lagebericht entspricht den Vorschriften <strong>des</strong> § 48 GemHVO, soweit<br />

<strong>die</strong>ser im Rahmen <strong>der</strong> Erstellung einer Eröffnungsbilanz anwendbar ist.<br />

Insofern kann eine Analyse <strong>der</strong> Haushaltswirtschaft sowie <strong>der</strong> Finanz-<br />

und Ertragslage für das abgelaufene Jahr noch nicht Bestandteil <strong>des</strong><br />

Lageberichts zur Eröffnungsbilanz sein. Auch eine Analyse <strong>der</strong> wesentlichen<br />

produktorientierten Ziele und Kennzahlen ist im Zusammenhang<br />

mit <strong>der</strong> Erstellung <strong>der</strong> Eröffnungsbilanz noch nicht möglich. Die Eröffnungsbilanz<br />

zum 01.01.2009 wurde im Laufe <strong>des</strong> Haushaltsjahres<br />

2009 aufgestellt, in dem erstmals sämtliche Geschäftsvorfälle <strong>der</strong> Stadt<br />

Neukirchen-Vluyn nach dem System <strong>der</strong> doppelten Buchführung erfasst<br />

wurden. Der Lagebericht steht insoweit im Einklang mit <strong>der</strong> Eröffnungsbilanz<br />

nebst Anhang sowie dem im Rahmen <strong>der</strong> <strong>Prüfung</strong> gewonnenen<br />

Erkenntnissen. Er vermittelt insgesamt eine zutreffende Vorstellung<br />

von <strong>der</strong> Vermögens- und Schuldenlage <strong>der</strong> Stadt und stellt <strong>die</strong><br />

wesentlichen Chancen und Risiken zutreffend dar.<br />

II. Gesamtaussage <strong>der</strong> Eröffnungsbilanz<br />

Feststellung zur Gesamtaussage <strong>der</strong> Eröffnungsbilanz<br />

Nach <strong>der</strong> durchgeführten <strong>Prüfung</strong> ist festzustellen, dass <strong>die</strong> Eröffnungsbilanz<br />

sowie <strong>der</strong> Anhang unter Beachtung <strong>der</strong> Grundsätze ordnungsgemäßer<br />

Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen<strong>des</strong> Bild<br />

<strong>der</strong> Vermögens- und Schuldenlage <strong>der</strong> Stadt Neukirchen-Vluyn vermitteln.<br />

Wesentliche Bewertungsgrundlagen<br />

Die Stadt Neukirchen-Vluyn legt zum 01.01.2009 erstmalig unter Beachtung<br />

<strong>der</strong> Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung eine Eröffnungsbilanz<br />

vor.<br />

Gem. § 92 Abs. 3 GO NRW sind <strong>die</strong> Wertansätze <strong>der</strong> Eröffnungsbilanz auf<br />

<strong>der</strong> Grundlage von vorsichtig geschätzten Zeitwerten vorzunehmen. Die so<br />

für <strong>die</strong> Eröffnungsbilanz ermittelten Werte für <strong>die</strong> Vermögensgegenstände<br />

gelten für <strong>die</strong> künftigen Haushaltsjahre als Anschaffungs- und Herstellungskosten,<br />

<strong>die</strong> fortzuführen sind. Diese Anschaffungs- und Herstellungskosten<br />

stellen künftig <strong>die</strong> Wertobergrenze für <strong>die</strong> Bewertung im Jahresabschluss<br />

dar.<br />

7


Der Gesetzgeber hat sich für <strong>die</strong> Bewertung mit vorsichtig geschätzten<br />

Zeitwerten entschieden, um zu Beginn <strong>des</strong> neuen Rechnungswesens mit<br />

<strong>der</strong> Eröffnungsbilanz ein realistisches und aktuelles Bild <strong>der</strong> Vermögens-<br />

und Schuldenlage von Gemeinden zu vermitteln.<br />

Die Stadt Neukirchen-Vluyn hat, um eine einheitliche und vollständige<br />

Ersterfassung und Bewertung <strong>des</strong> Vermögens und <strong>der</strong> Schulden zu gewährleisten,<br />

<strong>die</strong> „Richtlinien zur Inventur und Vermögensbewertung“ sowie<br />

<strong>die</strong> „konkreten Erfassungs- und Bewertungshinweise“ erlassen. Im Hinblick<br />

auf <strong>die</strong> künftigen Abschreibungsdauern hat sich <strong>die</strong> Stadt an den<br />

Empfehlungen <strong>des</strong> Innenministers orientiert (Run<strong>der</strong>lass <strong>des</strong> Innenministers<br />

vom 24.02.2005).<br />

Der achte Abschnitt <strong>der</strong> GemHVO NRW enthält in den §§ 53 und 54 alle<br />

wesentlichen Vorgaben zum Inhalt und zur Aufstellung <strong>der</strong> Eröffnungsbilanz<br />

nach § 92 GO NRW sowie zur Ermittlung <strong>der</strong> Wertansätze. Die §§ 55<br />

und 56 GemHVO enthalten dar<strong>über</strong> hinaus beson<strong>der</strong>e Bewertungsvorschriften<br />

sowie Vereinfachungsregelungen für <strong>die</strong> Ermittlung von Wertansätzen.<br />

Die Stadt Neukirchen-Vluyn hat von <strong>die</strong>sen Bewertungswahlrechten<br />

unter Beachtung <strong>des</strong> Grundsatzes <strong>der</strong> Wesentlichkeit Gebrauch gemacht.<br />

Dar<strong>über</strong> hinaus wurden <strong>die</strong> Bewertungsvereinfachungsverfahren<br />

nach § 34 GemHVO NRW – Festwerte- genutzt.<br />

Im einzelnen wurde wie folgt bilanziert und bewertet:<br />

Sachanlagevermögen:<br />

Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte<br />

Die Stadt Neukirchen-Vluyn ist Eigentümerin vom 1.924 Flurstücken.<br />

Zur Ermittlung <strong>des</strong> Wertes <strong>die</strong>ser Bilanzposition wurden im Rahmen einer<br />

Plausibilitätsprüfung <strong>die</strong> Flurstücke mit ihren Größenangaben, <strong>der</strong><br />

Nutzungsart und dem jeweiligen Bodenrichtwert abgeglichen.<br />

Bewertungsrelevante Eigenschaften <strong>der</strong> Grundstücke wurden im Rahmen<br />

<strong>der</strong> Bewertung durch prozentuale Anteile am Bodenrichtwert berücksichtigt.<br />

Die gesetzlich vorgeschriebene Spanne (25 – 40%) <strong>des</strong><br />

aktuellen Wertes <strong>des</strong> umgebenden Baulan<strong>des</strong> wurde <strong>der</strong> Bewertung<br />

zugrunde gelegt. Die einzelnen Werte wurden nach den örtlichen Gegebenheiten<br />

zu jedem Flurstück individuell festgelegt und erläutert.<br />

Unland wurde zu 0,50 EUR, Ackerland mit 3 EUR und Flächen, <strong>die</strong> begünstigtes<br />

Agrarland o<strong>der</strong> Ökopoolflächen darstellen, wurden mit dem<br />

2-fachen Satz <strong>des</strong> landwirtschaftlichen Bodenwertes bewertet. Der Wert<br />

für Waldflächen -einschließlich Aufwuchs- wurde entsprechend dem<br />

Grundstückmarktbericht mit 0,90 EUR/qm festgesetzt.<br />

8


Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte, Bauten auf fremdem<br />

Grund und Boden<br />

Für Gebäude wurde nach dem Sachwertverfahren gem. <strong>der</strong> Richtlinie<br />

für <strong>die</strong> Ermittlung <strong>der</strong> Verkehrswerte (Marktwerte) von Grundstücken<br />

unter Zugrundelegung <strong>der</strong> Normalherstellungskosten 2000 systematisch<br />

<strong>der</strong> vorsichtig geschätzte Zeitwert ermittelt.<br />

Infrastrukturvermögen<br />

Bei <strong>der</strong> Bewertung <strong>des</strong> Grund und Bodens <strong>des</strong> Infrastrukturvermögens<br />

wurden <strong>die</strong> Vereinfachungsregeln <strong>des</strong> § 55 Abs. 2 GemHVO NRW genutzt.<br />

Im planungsrechtlichen Innenbereich wurde <strong>der</strong> Wert mit 10 %<br />

<strong>des</strong> vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Wesel ermittelten<br />

gebietstypischen Wertes für das gesamte Stadtgebiet mit<br />

16,50 EUR/qm angesetzt. Im planungsrechtlichen Außenbereich wurde<br />

<strong>der</strong> Wert mit 1 EUR/qm angesetzt.<br />

Die Brücken im städtischen Eigentum wurden durch das Tiefbauamt auf<br />

<strong>der</strong> Grundlage von indizierten Anschaffungs- und Herstellungskosten<br />

unter Berücksichtigung verschiedener Nutzungsdauern bewertet.<br />

Für <strong>die</strong> Bewertung <strong>der</strong> Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen<br />

sind gem. § 56 Abs. 4 GemHVO NRW <strong>die</strong> zum Zwecke <strong>der</strong> Gebührenkalkulation<br />

ermittelten Werte <strong>über</strong>nommen worden.<br />

Grundlage <strong>der</strong> Vermögensbewertung <strong>der</strong> Bilanzposition Straßen war<br />

<strong>die</strong> Erstellung eines Straßenkatasters durch ein Ingenieurbüro. Dabei<br />

wurde neben <strong>der</strong> Straßenfläche auch <strong>der</strong> Zustand bzw. Beschädigungsgrad<br />

ermittelt und mit Qualitätsstufen belegt. Ausgehend von den<br />

Herstellungskosten je Quadratmeter für alle in Neukirchen-Vluyn vorkommenden<br />

Elementart-Beschichtungs-Kombinationen wurden <strong>die</strong> ermittelten<br />

Preise nach dem Baupreisindex Straßenbau auf das Jahr<br />

2008 indiziert.<br />

Kunstgegenstände und Kulturdenkmäler<br />

Die Bewertung erfolgte entsprechend den Vereinfachungsregelungen <strong>des</strong><br />

§ 55 Abs. 4 GemHVO NRW jeweils mit einem Erinnerungswert von einem<br />

EUR.<br />

Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung<br />

Der Bewertung liegen <strong>die</strong> indizierten Anschaffungskosten zu Grunde. Sofern<br />

<strong>die</strong> Anschaffungskosten nicht feststellbar waren, wurden an den Wie<strong>der</strong>beschaffungskosten<br />

orientierte Restbuchwerte ermitteln. Für Vermö-<br />

9


gensgegenstände mit relativ konstantem Bestand, <strong>der</strong>en Gesamtwert von<br />

nachrangiger Bedeutung ist, wurden entsprechend § 34 GemHVO NRW<br />

Festwerte gebildet (Unterrichtsmaterialien <strong>der</strong> Naturwissenschaften in den<br />

weiterführenden Schulen, Me<strong>die</strong>nbestand in <strong>der</strong> Bibliothek, IT-<br />

Ausstattung, Persönliche Schutzausrüstung und Bekleidung <strong>der</strong> Feuerwehrkräfte).<br />

Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau<br />

Ausgewiesen werden <strong>die</strong> bereits geleisteten Zahlungen für zum Eröffnungsbilanzstichtag<br />

noch nicht fertig gestellte Baumaßnahmen.<br />

Finanzanlagen<br />

Beteiligungen<br />

Die vier Beteiligungen <strong>der</strong> Stadt Neukirchen-Vluyn sind nach den Bestimmungen<br />

<strong>des</strong> § 55 Abs. 6 GemHVO NRW angesetzt.<br />

Wertpapiere <strong>des</strong> Anlagevermögens<br />

Der kommunale Versorgungsrücklagenfond wurde von <strong>der</strong> Rheinischen<br />

Zusatzversorgungskasse zum 31.12.2008 bewertet.<br />

For<strong>der</strong>ungen und sonstige Vermögensgegenstände<br />

Liquide Mittel<br />

Eigenkapital<br />

Unter dem Posten liquide Mittel werden alle <strong>der</strong> Stadt Neukirchen-Vluyn<br />

zuzuordnenden Bar- und Buchgeldbestände ausgewiesen.<br />

Die allgemeine Rücklage ergibt sich aus dem Saldo aller Aktiv- und<br />

Passivposten <strong>der</strong> Eröffnungsbilanz (incl. Ausgleichsrücklage).<br />

Ausgleichsrücklage<br />

Die Ausgleichsrücklage darf maximal ein Drittel <strong>des</strong> in <strong>der</strong> Eröffnungsbilanz<br />

festgestellten Eigenkapitals, höchstens jedoch ein Drittel <strong>der</strong> jährlichen<br />

Steuereinnahmen und allgemeinen Zuweisungen betragen. Die<br />

Höhe <strong>der</strong> zu Grunde liegenden Steuereinnahmen und allgemeinen Zuweisungen<br />

bemisst sich nach dem Durchschnitt <strong>der</strong> drei dem Eröffnungsbilanzstichtag<br />

vorausgegangenen Jahresrechnungen.<br />

10


Son<strong>der</strong>posten<br />

Die Son<strong>der</strong>posten wurden in prozentualer Höhe zu den geför<strong>der</strong>ten<br />

Vermögensgegenständen dotiert.<br />

Rückstellungen<br />

Pensionsrückstellungen<br />

Rückstellungen für Pensionen und Beihilfen nach beamtenrechtlichen<br />

Vorschriften wurden in <strong>der</strong> Bilanz unter dem Posten Pensionsrückstellungen<br />

entspr. § 36 Abs. 1 GemHVO NRW sowie den Erläuterungen<br />

<strong>des</strong> Innenministers zusammengefasst. Die Höhe <strong>der</strong> Pensionsrückstellung<br />

wurde auf Grundlage eines versicherungsmathematischen Gutachtens<br />

zum Bilanzstichtag durch <strong>die</strong> Rheinische Versorgungskasse ermittelt<br />

(Grundlage: Richtlinien Heubeck). Die Rückstellung enthält neben<br />

den künftigen Versorgungsleistungen <strong>der</strong> Stadt Neukirchen-Vluyn auch<br />

<strong>die</strong> Ansprüche auf Beihilfe. Die Bewertung erfolgte mit dem in § 36 Abs.<br />

1 GemHVO NRW vorgesehenen Rechnungszinsfuß von 5 % unter Berücksichtigung<br />

<strong>der</strong> Richttafeln G von Prof. K. Heubeck.<br />

Instandhaltungsrückstellungen<br />

Anstehende Instandhaltungsmaßnahmen, soweit ihre Nachholung hinreichend<br />

konkretisiert ist, wurden nicht durch einen Bewertungsabschlag<br />

auf das Anlagevermögen, son<strong>der</strong>n in Form von Instandhaltungsrückstellungen<br />

berücksichtigt.<br />

Sonstige Rückstellungen nach § 36 Abs. 4 und 5 GemHVO NRW<br />

Die sonstigen Rückstellungen beinhalten als einen wesentlichen Bestandteil<br />

<strong>die</strong> Ansprüche <strong>der</strong> Mitarbeiter aus noch nicht genommenem<br />

Urlaub sowie aus geleisteten Mehrarbeitsstunden. Berechnungsgrundlage<br />

bildeten <strong>die</strong> personenbezogenen Bruttobezüge pro Arbeitstag.<br />

Dar<strong>über</strong> hinaus ist auch <strong>die</strong> Rückstellung für Altersteilverpflichtungen enthalten.<br />

Verbindlichkeiten<br />

Alle ausgewiesenen Verbindlichkeiten sind zu Rückzahlungsbeträgen<br />

bilanziert.<br />

Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen<br />

Die Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen bilden den wesentlichen<br />

Bestandteil <strong>der</strong> Verbindlichkeiten; sie wurden durch entsprechen-<br />

11


de Kontoauszüge, Abgleich mit <strong>der</strong> Software „mzins“ und anhand <strong>der</strong><br />

Einzelakten nachgewiesen.<br />

Verbindlichkeiten aus Vorgängen, <strong>die</strong> Kreditaufnahmen wirtschaftlichen<br />

gleichkommen<br />

Unter den Verbindlichkeiten, <strong>die</strong> Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen,<br />

sind <strong>die</strong> aus Grundstückskäufen resultierenden Leibrenten<br />

ausgewiesen.<br />

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen<br />

Unter <strong>die</strong>ser Bilanzposition wurden konkrete Verbindlichkeiten bilanziert,<br />

bei denen <strong>der</strong> Aufwand vor dem Bilanzstichtag lag, <strong>die</strong> Auszahlung<br />

jedoch erst nach dem Bilanzstichtag erfolgte.<br />

Verbindlichkeiten aus Transferleistungen<br />

Es handelt sich um Verbindlichkeiten gegen<strong>über</strong> dem Kreis Wesel im<br />

Bereich Sozialleistungen. Dem gegen<strong>über</strong> stehen gleich hohe For<strong>der</strong>ungen<br />

<strong>der</strong> Stadt Neukirchen-Vluyn gegen<strong>über</strong> Hilfeempfängern bzw.<br />

Dritten.<br />

Sonstige Verbindlichkeiten<br />

Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten im Wesentlichen <strong>die</strong> noch<br />

nicht zweckentsprechend verwendeten Zuweisungen und Zuschüsse.<br />

Des Weiteren sind unter <strong>die</strong>ser Position Verwahrgel<strong>der</strong> sowie Sicherheitseinbehalte<br />

ausgewiesen, denen entsprechende Bankguthaben gegen<strong>über</strong>stehen.<br />

Passive Rechnungsabgrenzung<br />

Die passive Rechnungsabgrenzung beinhaltet Einnahmen <strong>der</strong> Stadt vor<br />

dem Eröffnungsbilanzstichtag, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit<br />

nach <strong>die</strong>sem Tag darstellen. Bei dem ausgewiesenen Betrag handelt es<br />

sich im Wesentlichen um <strong>die</strong> laut Friedhofsgebührensatzung im Voraus<br />

zu leistenden Grabnutzungsrechte und Friedhofsunterhaltungskosten.<br />

12


III. Analyse und Erläuterung <strong>der</strong> Vermögens- und Schuldenlage<br />

1. Vermögens- und Schuldenlage<br />

Nachfolgend wird <strong>die</strong> Eröffnungsbilanz nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten<br />

unterglie<strong>der</strong>t und analysiert.<br />

Vermögens- und Kapitalstruktur<br />

Mit <strong>der</strong> Eröffnungsbilanz zum 01.01.2009 wird erstmals ein vollständiger<br />

Nachweis <strong>über</strong> das Vermögen und <strong>die</strong> Schulden <strong>der</strong> Stadt auf <strong>der</strong><br />

Basis <strong>der</strong> Doppik vorgelegt. In <strong>der</strong> nachstehenden Übersicht werden <strong>die</strong><br />

Vermögens- und Kapital- sowie Schuldenposten <strong>der</strong> Eröffnungsbilanz<br />

zusammengefasst und analysiert.<br />

Vermögensstruktur<br />

TEUR %<br />

Langfristige Aktiva<br />

Immaterielle Vermögensgegenstände 66 0,03<br />

Sachanlagen 206.642 95,35<br />

Finanzanlagen 6.484 3,00<br />

Langfristiges Vermögen 213.192 98,38<br />

Kurzfristige Aktiva<br />

Vorräte<br />

Öff.-rechtl. For<strong>der</strong>ungen und For<strong>der</strong>ungen<br />

59 0,02<br />

aus Transferleistungen<br />

13<br />

1.940 0,90<br />

Privatrechtliche For<strong>der</strong>ungen 20 0,01<br />

Sonstige Vermögensgegenstände 326 0,15<br />

Liquide Mittel 956 0,44<br />

Rechnungsabgrenzungsposten 211 0,10<br />

3.512 1,62<br />

216.704 100,00<br />

Kapitalstruktur<br />

TEUR %<br />

Eigenkapital 86.364 39,84<br />

Son<strong>der</strong>posten 76.866 35,47<br />

Langfristige sonstige Passiva<br />

163.230 75,31<br />

Rückstellungen 27.068 12,50<br />

Verbindlichkeiten aus Krediten für Invest.<br />

Verbindlichkeiten aus Vorgängen, <strong>die</strong> Kredit-<br />

18.457 8,52<br />

aufnahmen wirtschaftlich gleichkommen<br />

308 0,14<br />

Rechnungsabgrenzungsposten 3.606 1,67<br />

Langfristige Schulden 49.439 22,83<br />

212.669 98,14


Kurzfristige Passiva<br />

Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung<br />

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leis-<br />

tungen<br />

14<br />

TEUR %<br />

2.500 1,15<br />

45 0,02<br />

Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 170 0,08<br />

Sonstige Verbindlichkeiten 1.320 0,61<br />

Kurzfristige Schulden 4.035 1,86<br />

216.704 100,00<br />

Bei <strong>der</strong> Aufteilung <strong>der</strong> Kapitalstruktur wurden folgende Annahmen getroffen:<br />

Als kurzfristige Schulden werden solche mit einer Laufzeit bis zu einem<br />

Jahr definiert; langfristige Schulden werden erst nach mehr als einem<br />

Jahr fällig.<br />

Die Rückstellungen für Pensionen und Beihilfen sowie für Altersteilzeitregelungen<br />

wurden vollständig dem langfristigen Bereich zugeordnet.<br />

Die Rückstellungen für Instandhaltungen wurden nach dem geplanten<br />

Durchführungszeitraum in kurz- und langfristig unterteilt. Die Verbindlichkeiten<br />

aus Krediten für Investitionen wurden vollständig dem langfristigen<br />

Bereich zugeordnet. Der passive Rechnungsabgrenzungsposten<br />

wurde vollständig dem langfristigen Bereich zugeordnet.<br />

Im Bereich <strong>des</strong> Anlagevermögens ergibt sich folgende Zusammensetzung:<br />

TEUR<br />

Immaterielle Vermögensgegenstände 66<br />

Sachanlagen 206.642<br />

Finanzanlagen 6.484<br />

Die immateriellen Vermögensgegenstände beinhalten <strong>die</strong> Softwarelizenzen.<br />

Die Sachanlagen setzen sich wie folgt zusammen:<br />

TEUR<br />

Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 27.239<br />

Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 69.064<br />

Infrastrukturvermögen 105.974<br />

Bauten auf fremden Grundstücken 35<br />

Maschinen und technische Anlagen 2.065<br />

Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.361<br />

Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 905<br />

206.643


Die mit dem Anlagevermögen in Zusammenhang stehenden Son<strong>der</strong>posten<br />

glie<strong>der</strong>n sich wie folgt:<br />

TEUR<br />

Zuwendungen 27.260<br />

Beiträge 35.325<br />

Gebührenausgleich 442<br />

Sonstige Son<strong>der</strong>posten 13.839<br />

76.866<br />

Die Son<strong>der</strong>posten aus Beiträgen und aus Zuwendungen werden in Höhe<br />

<strong>der</strong> anteiligen prozentualen För<strong>der</strong>ung von Vermögensgegenständen<br />

<strong>des</strong> Anlagevermögens ausgewiesen.<br />

Sie werden zukünftig in Höhe <strong>der</strong> anteiligen Abschreibungen auf <strong>die</strong> geför<strong>der</strong>ten<br />

Anlagegüter ertragswirksam aufgelöst. Hierdurch werden <strong>die</strong><br />

anteiligen prozentualen Abschreibungen damit ergebnismäßig neutralisiert.<br />

Nur <strong>die</strong> dar<strong>über</strong> hinausgehenden nicht geför<strong>der</strong>ten Abschreibungen<br />

belasten damit <strong>die</strong> zukünftigen Jahresergebnisse.<br />

Der Son<strong>der</strong>posten für den Gebührenausgleich entspricht den Überschüssen<br />

<strong>der</strong> Gebührenhaushalte Abfallbeseitigung, Straßenreinigung,<br />

Bestattungswesen und Wochenmärkte.<br />

Unter den sonstigen Son<strong>der</strong>posten werden u.a. Unternehmerkanäle,<br />

<strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>garten Larfeldsweg, <strong>die</strong> Vereins- Sportanlagen und Gebäude,<br />

„geschenkte Straßen“ und <strong>die</strong> Stellplatzablöse ausgewiesen.<br />

Die Finanzanlagen entfallen auf<br />

TEUR<br />

Beteiligungen 6.228<br />

Wertpapiere <strong>des</strong> Anlagevermögens 230<br />

Sonstige Ausleihungen 26<br />

6.484<br />

Unter den Beteiligungen ist mit 5.266.650 EUR <strong>der</strong> Anteilswert an <strong>der</strong><br />

Energie Wasser Nie<strong>der</strong>rhein GmbH (<strong>die</strong> Bewertung basiert auf einem<br />

von <strong>der</strong> Stadt Moers eingeholten Gutachten) ausgewiesen.<br />

Der Anteil an <strong>der</strong> Grafschafter Gewerbepark Genend GmbH ist mit<br />

944.356 EUR anhand <strong>der</strong> Substanzwertmethode ermittelt worden. Mit<br />

17.160 EUR ist <strong>der</strong> Anteil an <strong>der</strong> wir4 – Anstalt öffentlichen Rechts bewertet.<br />

Die Wertpapiere <strong>des</strong> Anlagevermögens enthalten <strong>die</strong> Anteile am Versorgungsfond<br />

<strong>der</strong> Rheinischen Versorgungskasse, <strong>die</strong> zu historischen<br />

Anschaffungskosten bewertet wurden.<br />

15


Für <strong>die</strong> am Baubetriebshof sowie den Außenlagern (Friedhöfe Neukirchen<br />

und Vluyn) gelagerten Vorräte wurde ein Festwert gebildet.<br />

Die For<strong>der</strong>ungen und sonstigen Vermögensgegenstände setzen<br />

sich wie folgt zusammen:<br />

TEUR<br />

Öffentlich-rechtliche For<strong>der</strong>ungen und For<strong>der</strong>ungen aus<br />

Transferleistungen<br />

Gebühren 442<br />

Beiträge 106<br />

Steuern 441<br />

For<strong>der</strong>ungen aus Transferleistungen 13<br />

Sonstige ö-r For<strong>der</strong>ungen 938<br />

1.940<br />

Privatrechtliche For<strong>der</strong>ungen<br />

gegen<strong>über</strong> dem privaten Bereich 17<br />

gegen verbundene Unternehmen 3<br />

20<br />

Sonstige Vermögensgegenstände 326<br />

2.286<br />

Bei den Gewerbesteuern wurde eine pauschale Wertberichtigung in<br />

Höhe von 213.201 EUR berücksichtigt. Bei den For<strong>der</strong>ungen aus<br />

Transferleistungen wurden 97.174 EUR wertberichtigt.<br />

Die liquiden Mittel in Höhe von 955.468 EUR enthalten Kontokorrentguthaben<br />

in Höhe von 901.384 EUR, Fest- bzw. Termingel<strong>der</strong> in Höhe<br />

von 143 EUR, Handvorschüsse in Höhe von 3.318 und Schwebeposten<br />

in Höhe von 50.623 EUR.<br />

Als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten werden im wesentlichen<br />

<strong>die</strong> im Voraus gezahlten Beamtengehälter und <strong>die</strong> Aufwandsentschädigung<br />

für Mandatsträger ausgewiesen.<br />

Das Eigenkapital ermittelt sich rein rechnerisch als Unterschiedsbetrag<br />

zwischen dem Gesamtvermögen einerseits und <strong>der</strong> Summe aus Son<strong>der</strong>posten,<br />

Rückstellungen, Verbindlichkeiten und passiven Rechnungsabgrenzungsposten<br />

an<strong>der</strong>erseits.<br />

Das Eigenkapital <strong>der</strong> Stadt Neukirchen-Vluyn zum 01.01.2009 glie<strong>der</strong>t<br />

sich wie folgt:<br />

TEUR<br />

Allgemeine Rücklage 75.796<br />

Ausgleichrücklage 10.568<br />

86.364<br />

16


Nach § 75 Abs. 3 GO NRW ist eine Ausgleichrücklage in <strong>der</strong> Eröffnungsbilanz<br />

bis zur Höhe eines Drittels <strong>des</strong> Eigenkapitals, höchstens<br />

jedoch bis zur Höhe eines Drittels <strong>der</strong> jährlichen Steuereinnahmen und<br />

allgemeinen Zuweisungen anzusetzen, wobei sich <strong>der</strong>en Höhe aus dem<br />

Durchschnitt <strong>der</strong> drei dem Eröffnungsbilanzstichtag vorangegangenen<br />

Jahresrechnungen ergibt. Die Ausgleichrücklage erfüllt eine Pufferfunktion,<br />

um Schwankungen <strong>des</strong> Jahresergebnisses aufzufangen. Künftige<br />

Fehlbeträge <strong>der</strong> Stadt können durch eine entsprechende Inanspruchnahme<br />

<strong>der</strong> Ausgleichrücklage ausgeglichen werden.<br />

Die allgemeine Rücklage ergibt sich schließlich aus <strong>der</strong> Differenz <strong>des</strong><br />

gesamten Eigenkapitals zur Ausgleichsrücklage. Zukünftige Jahres<strong>über</strong>schüsse<br />

erhöhen <strong>die</strong> allgemeine Rücklage, während zukünftige<br />

Jahresfehlbeträge zunächst durch <strong>die</strong> Ausgleichrücklage abzudecken<br />

sind. Eine mögliche zukünftige Verringerung <strong>der</strong> allgemeinen Rücklage<br />

durch dar<strong>über</strong> hinaus erwirtschaftete Jahresfehlbeträge ist durch <strong>die</strong><br />

Aufsichtsbehörde zu genehmigen (§ 75 Abs. 4 GO NRW).<br />

Die Rückstellungen unterteilen sich wie folgt:<br />

TEUR<br />

Pensionsrückstellungen 21.956<br />

Rückstellungen für Deponien und Altlasten 0<br />

Instandhaltungsrückstellungen 3.276<br />

Sonstige Rückstellungen nach § 36 Abs. 4+5 GO NRW 1.836<br />

27.068<br />

Die Pensionsrückstellungen beinhalten sowohl <strong>die</strong> Rückstellungen für<br />

Pensionen als auch <strong>die</strong> Rückstellungen für Beihilfeverpflichtungen. Der<br />

zusammengefasste Ausweis in <strong>der</strong> Bilanz erfolgte in Anlehnung an § 36<br />

Abs. 1 GemHVO NRW sowie an <strong>die</strong> Erläuterungen <strong>des</strong> Innenministeriums.<br />

Die Pensionsrückstellungen werden in voller Höhe als langfristig<br />

angesehen.<br />

Die Instandhaltungsrückstellungen in Höhe von 3.276 TEUR betreffen<br />

Instandhaltungen an Gebäuden <strong>der</strong> Stadt, <strong>die</strong> in vorangegangenen Jahren<br />

unterlassen wurden.<br />

Die sonstigen Rückstellungen setzen sich im wesentlichen aus folgenden<br />

Einzelpositionen zusammen:<br />

TEUR<br />

<strong>Prüfung</strong>en durch GPA und WP 117<br />

Altersteilzeit/Altersteilzeitabfindungen 750<br />

nicht beanspruchter Urlaub/Arbeitszeitguthaben 461<br />

Offene Aufträge 265<br />

LOB 96<br />

Umlage LINEG 55<br />

Nie<strong>der</strong>schlagswassergebühr städt. Gebäude 92<br />

17


Die Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen betreffen mit<br />

18.450 TEUR den privaten Bereich und mit 6 TEUR den öffentlichen<br />

Bereich. Zu den Restlaufzeiten <strong>der</strong> Darlehen wird auf den Anhang verwiesen.<br />

Die Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung betrugen<br />

zum Abschlussstichtag 2.500 TEUR und sind als kurzfristig einzuordnen.<br />

Unter den Verbindlichkeiten aus Vorgängen, <strong>die</strong> Kreditaufnahmen<br />

wirtschaftlich gleichkommen, sind <strong>die</strong> aus Grundstückskäufen resultierenden<br />

Leibrenten ausgewiesen, <strong>die</strong> als langfristig einzustufen sind.<br />

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen betrugen 45<br />

TEUR und wurden als kurzfristig eingestuft.<br />

Die Verbindlichkeiten aus Transferleistungen in Höhe von 170<br />

TEUR bestanden gegen<strong>über</strong> dem Kreis Wesel – Sozialbereich und<br />

wurden als kurzfristig angesehen.<br />

Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten im wesentlichen erhaltene<br />

Anzahlungen und Sicherheitsleistungen.<br />

Der passive Rechnungsabgrenzungsposten beträgt 3.605 TEUR und<br />

betrifft bereits vereinnahmte Gebühren für Grabnutzungsrechte und<br />

Friedhofsunterhaltungskosten. Sie werden in voller Höhe als langfristig<br />

eingestuft.<br />

18


2. Finanzlage<br />

Liquidität und Deckungsverhältnisse<br />

Der Liquidität und den Deckungsverhältnissen liegt <strong>der</strong> Gedanke<br />

zugrunde, dass das finanzielle Gleichgewicht dann erhalten bzw. durch<br />

kurzfristig wirksame Maßnahmen sichergestellt werden kann, wenn den<br />

nach Fälligkeitsfristen geordneten Verbindlichkeiten jeweils Vermögensgegenstände<br />

mit gleichen Liqui<strong>die</strong>rbarkeitszeiten gegen<strong>über</strong>stehen,<br />

<strong>die</strong> Zahlungsverpflichtungen also durch entsprechende flüssige<br />

und flüssig zu machende Vermögensteile gedeckt sind.<br />

Die Liquiditätslage stellt sich am Eröffnungsstichtag wie folgt dar:<br />

TEUR<br />

Liquide Mittel 956<br />

abzüglich<br />

Kurzfristiges Fremdkapital 2.545<br />

Liquidität I 1.589<br />

zuzüglich<br />

kurzfristige For<strong>der</strong>ungen 2.468<br />

Liquidität II 879<br />

Zuzüglich<br />

Vorräte 59<br />

Liquidität III 938<br />

Zum Eröffnungsbilanzstichtag weist <strong>die</strong> Liquiditätslage eine leichte Überdeckung<br />

von 938 TEUR aus.<br />

19


E. Bestätigungsvermerk<br />

Die Eröffnungsbilanz <strong>der</strong> Stadt Neukirchen-Vluyn zum 01.01.2009 wurde<br />

nebst Anhang unter Einbeziehung <strong>der</strong> Inventur, <strong>des</strong> Inventars und<br />

<strong>der</strong> Übersicht <strong>über</strong> örtlich festgelegte Nutzungsdauern <strong>der</strong> Vermögensgegenstände<br />

sowie den Lagebericht geprüft.<br />

Die <strong>Prüfung</strong> <strong>der</strong> Eröffnungsbilanz wurde auf <strong>der</strong> Grundlage von § 101<br />

Abs. 1 GO NRW vorgenommen und hat zu keinen Beanstandungen geführt.<br />

Nach durchgeführter <strong>Prüfung</strong> entspricht <strong>die</strong> Eröffnungsbilanz nebst Anhang<br />

den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung <strong>der</strong><br />

Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen<br />

entsprechen<strong>des</strong> Bild <strong>der</strong> Vermögens- und Schulden-<br />

Ertrags und Finanzlage <strong>der</strong> Stadt Neukirchen-Vluyn. Der Lagebericht<br />

steht im Einklang mit <strong>der</strong> Eröffnungsbilanz und vermittelt insgesamt ein<br />

zutreffen<strong>des</strong> Bild von <strong>der</strong> Vermögens- und Schuldenlage <strong>der</strong> Stadt und<br />

stellt <strong>die</strong> Chancen und Risiken <strong>der</strong> zukünftigen Entwicklung zutreffend<br />

dar.<br />

Neukirchen-Vluyn, den 24.11.2010<br />

Hericks<br />

Vorsitzen<strong>der</strong> <strong>des</strong> <strong>Rechnungsprüfungsausschusses</strong><br />

20


1 Eröffnungsbilanz<br />

2 Bilanzanhang:<br />

Eröffnungsbilanz<br />

zum 01.01.2009<br />

2.1 Übersicht <strong>über</strong> Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden<br />

2.2 Übersicht <strong>über</strong> <strong>die</strong> Vermögensgegenstände <strong>des</strong> Anlagevermögens, für<br />

<strong>die</strong> Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung gebildet worden<br />

sind<br />

2.3 Übersicht <strong>über</strong> <strong>die</strong> Aufglie<strong>der</strong>ung <strong>des</strong> Postens "Sonstige<br />

Rückstellungen"<br />

2.4 Übersicht <strong>über</strong> noch nicht erhobene Beiträge aus fertiggestellten<br />

Erschließungsmaßnahmen<br />

2.5 Übersicht <strong>über</strong> Gebührenunterdeckungen<br />

2.6 Abschreibungstabelle <strong>der</strong> Stadt Neukirchen-Vluyn<br />

3 For<strong>der</strong>ungsspiegel<br />

4 Verbindlichkeitenspiegel<br />

5 Rückstellungsspiegel<br />

6 Anlagenspiegel


2.1 Bilanzanhang<br />

Allgemeine Angaben<br />

Übersicht <strong>über</strong> Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden<br />

Gemäß § 53 Abs. 1 i.V.m. § 44 Abs. 1 GemHVO NRW sind im Anhang zu den Posten <strong>der</strong> Bilanz und<br />

den Positionen <strong>der</strong> Ergebnisrechnung <strong>die</strong> verwendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden<br />

anzugeben und so zu erläutern, dass sachverständige Dritte <strong>die</strong>s beurteilen können. Die Anwendung<br />

von Vereinfachungsregelungen und Schätzungen ist zu beschreiben.<br />

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden<br />

Aktiva<br />

Die Vermögensgegenstände wurden gemäß § 92 Abs. 3 GO NRW auf <strong>der</strong> Grundlage von vorsichtig<br />

geschätzten Zeitwerten vorgenommen. Die in <strong>der</strong> Eröffnungsbilanz angesetzten Werte für <strong>die</strong><br />

Vermögensgegenstände gelten für <strong>die</strong> künftigen Haushaltsjahre als Anschaffungs- o<strong>der</strong><br />

Herstellungskosten. Für <strong>die</strong> Bestimmung <strong>der</strong> wirtschaftlichen Nutzungsdauer von abnutzbaren<br />

Vermögensgegenständen wurde gemäß § 35 Abs. 3 GemHVO NRW <strong>der</strong> vom Innenministerium<br />

vorgegebene Rahmen für Kommunen eingehalten.<br />

Vermögensgegenstände, <strong>der</strong>en Zeitwerte zum Bilanzstichtag weniger als 410 EUR ohne<br />

Umsatzsteuer betrugen, wurden gemäß § 56 Abs. 1 GemHVO NRW nicht bilanziert. Bei<br />

geringwertigen Vermögensgegenständen (Anschaffungs-/Herstellungskosten bis 410 Euro ohne Ust)<br />

erfolgt gemäß § 33 Abs. 4 GemHVO NRW eine Vollabschreibung im Jahr <strong>des</strong> Zugangs.<br />

Anlagevermögen<br />

Auf <strong>die</strong> Erfassung von Vermögensgegenständen, <strong>der</strong>en Anschaffungs- o<strong>der</strong> Herstellungskosten im<br />

Einzelnen wertmäßig den Betrag von 60 Euro ohne Umsatzsteuer nicht <strong>über</strong>schreiten, wurde gemäß<br />

§ 29 Abs. 3 GemHVO NRW verzichtet.<br />

Immaterielle Vermögensgegenstände<br />

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind mit ihren historischen<br />

Anschaffungs-/Herstellungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibung bewertet worden.<br />

Es erfolgte keine Indizierung, da Software u. ä. aufgrund <strong>des</strong> schnellen technologischen Wandels<br />

generell keiner Preissteigerung unterliegt.<br />

Soweit keine AHK vorlagen wurden sie mit aktuellen Listenpreisen o<strong>der</strong> aktuellen durchschnittlichen<br />

Preisen aus eigenen Datenbeständen unter Berücksichtigung ihres bisherigen Werteverzehrs<br />

angesetzt.<br />

Unentgeltlich erworbene o<strong>der</strong> selbst hergestellte immaterielle Vermögensgegenstände wurden<br />

gemäß § 43 Abs. 1 GemHVO NRW nicht bilanziert.<br />

Sachanlagen<br />

Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte<br />

Die Grundlage für <strong>die</strong> Erfassung <strong>des</strong> Grund und Bodens bildet das Liegenschaftskataster. Die darin<br />

aufgeführten städtischen Grundstücke und Nutzungsarten wurden auf Richtigkeit und Vollständigkeit<br />

<strong>über</strong>prüft; <strong>die</strong>s geschah u.a. an Hand <strong>des</strong> Graphischen Informationssystems (GIS).<br />

Die Bewertung <strong>des</strong> Grund und Bodens <strong>der</strong> städtischen Flurstücke erfolgte nach dem<br />

Bodenrichtwertverfahren. Je nach Nutzungsart und Lage <strong>der</strong> Liegenschaft wurden dabei<br />

unterschiedliche Abschläge auf den Bodenrichtwert vorgenommen.<br />

Die Grundstücksankäufe ab Oktober 2008 wurden nicht mehr nach dem Bodenrichtwertverfahren<br />

bewertet son<strong>der</strong>n mit den tatsächlichen Kaufpreisen angesetzt.<br />

U:\20\NKF\Haushalt\2009\Eröffnungsbilanz_und_Anhang\Stand 2010-12-15 Rat\Bilanz_Anhang_2-1_Bilanzierungs-Bewertungsmethoden_2010-11.09.doc


2.1 Bilanzanhang<br />

Die Bewertung für Aufwuchs, Befestigungen, Anlagen, Aufbauten etc. auf Grünzügen, öffentlichen<br />

Grünanlagen, Friedhöfen und Spiel-/Bolzplätzen erfolgte <strong>über</strong> das pauschalierte Festwertverfahren.<br />

Die Grünflächen wurden in 3 Wertkategorien eingeteilt und mit pro Quadratmeter ermittelten Werten<br />

anhand von Referenzplätzen angesetzt.<br />

Nicht im Festwert enthalten sind <strong>die</strong> Friedhofsgebäude, Sportplätze sowie Spielgeräte auf<br />

Kin<strong>der</strong>spielplätzen. Sie wurden einzeln mit ihren indizierten historischen Anschaffungs-/<br />

Herstellungskosten, anhand aktueller Listenpreise o<strong>der</strong> aktuellen durchschnittlichen Preisen aus<br />

eigenen Datenbeständen unter Berücksichtigung ihres bisherigen Werteverzehrs bewertet und linear<br />

abgeschrieben.<br />

Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte<br />

Bebaute Grundstücke mit kommunal-nutzungsorientierten Gebäuden wurden gemäß § 55 Abs. 1<br />

GemHVO NRW je nach Grundstückszuschnitt, Lage, Verkehrsanbindung und an<strong>der</strong>en<br />

wertbeeinflussenden Faktoren mit einem Ansatz von 25 bis 40 % <strong>des</strong> aktuellen Wertes <strong>des</strong><br />

umgebenden erschlossenen Baulan<strong>des</strong> in <strong>der</strong> bestehenden örtlichen Lage angesetzt. Im<br />

planungsrechtlichen Außenbereich gilt <strong>der</strong> Ansatz <strong>des</strong> landwirtschaftlichen Bodenwertes in<br />

Neukirchen-Vluyn.<br />

Bebaute Grundstücke, <strong>die</strong> nicht kommunal nutzungsorientiert sind, wurden zum Bodenrichtwert<br />

angesetzt.<br />

Sämtliche Gebäude wurden gemäß § 55 Abs. 1 GemHVO NRW im Sachwertverfahren nach den<br />

Normalherstellungskosten 2000 (NHK 2000) je Raum- o<strong>der</strong> Flächeneinheit in Abhängigkeit von<br />

Gebäudeart, Baujahr und Ausstattungsstandard berechnet. Der ermittelte Herstellungswert wurde<br />

auf den 31.12.2008 indiziert und um den bisherigen Werteverzehr (lineare Abschreibung) verringert.<br />

Sofern vorhanden, wurden Baumängel o<strong>der</strong> Bauschäden, wirtschaftliche Wertmin<strong>der</strong>ung o<strong>der</strong><br />

sonstige wertbeeinflussende Umstände (§§ 22 - 24 WertV) berücksichtigt. Wertmin<strong>der</strong>nde Faktoren,<br />

<strong>die</strong> auf unterlassene Instandhaltungsmaßnahmen zurückzuführen sind, wurden gemäß § 54 Abs. 2<br />

GemHVO NRW nicht wertmin<strong>der</strong>nd berücksichtigt. Vielmehr wurde für <strong>die</strong> geplanten<br />

nachzuholenden Instandhaltungsmaßnahmen eine Aufwandsrückstellung gebildet. Eine Übersicht<br />

<strong>der</strong> gebildeten Instandhaltungsrückstellungen ist dem Anhang <strong>der</strong> endgültigen Eröffnungsbilanz als<br />

Anlage beigefügt.<br />

Infrastrukturvermögen<br />

Grund und Boden von Infrastrukturvermögen wurde gemäß § 55 Abs. 2 GemHVO bewertet.<br />

Gemäß § 56 Abs. 4 GemHVO wurden <strong>die</strong> Werte für Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen<br />

aus <strong>der</strong> Gebührenkalkulation <strong>über</strong>nommen.<br />

Das Straßennetz mit Wegen und Plätzen wurde in Kategorien eingeteilt und mit aktuellen<br />

durchschnittlichen Herstellungskosten angesetzt. Entsprechend <strong>der</strong> Straßenzustandswerte wurden<br />

Restnutzungsdauern und somit <strong>die</strong> Zeitwerte ermittelt.<br />

Für <strong>die</strong> Straßenbeleuchtung, Verkehrszeichen, Straßenbäume, Straßenbegleitgrün und<br />

Ausstattungselemente erfolgt je eine Festwertbildung.<br />

Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler<br />

Soweit vorhanden, wurden <strong>die</strong> Kunstgegenstände und Kulturdenkmäler vereinfachend gemäß § 55<br />

Abs. 3 und 4 GemHVO lediglich mit einem Erinnerungswert von 1 Euro angesetzt.<br />

Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge, Betriebs- und Geschäftsausstattung<br />

Das bewegliche Anlagevermögen wird anhand von indizierten historischen AHK, soweit <strong>die</strong>se nicht<br />

vorhanden sind zu aktuellen AHK unter Berücksichtigung <strong>des</strong> bisherigen Wertverzehrs zum<br />

U:\20\NKF\Haushalt\2009\Eröffnungsbilanz_und_Anhang\Stand 2010-12-15 Rat\Bilanz_Anhang_2-1_Bilanzierungs-Bewertungsmethoden_2010-11.09.doc


2.1 Bilanzanhang<br />

Wie<strong>der</strong>beschaffungszeitwert bewertet. Die Abschreibung erfolgte nach <strong>der</strong> linearen Methode nach<br />

unterschiedlichen Nutzungsdauern.<br />

Für <strong>die</strong> Bewertung<br />

- von Unterrichtsmaterialien und -geräten in den naturwissenschaftlichen Räumen <strong>der</strong> vier<br />

weiterführenden Schulen (Festwert)<br />

- von bereits abgeschriebenen Vermögensgegenständen in den Schulen<br />

- von Vermögensgegenständen mit einem offensichtlichen Zeitwert von weniger als 410 EUR ohne<br />

Umsatzsteuer (alle Inventurbereiche)<br />

- <strong>des</strong> Me<strong>die</strong>nbestan<strong>des</strong> in <strong>der</strong> Stadtbücherei (Festwert)<br />

- <strong>der</strong> Standard PC-Ausstattung <strong>der</strong> durch <strong>die</strong> Fachgruppe IT betreuten PC-Arbeitsplätze im<br />

Rathaus, Bauhof, VHS, Büchereien, Kin<strong>der</strong>gärten, sowie <strong>die</strong> Sekretariate/Hausmeisterarbeitsplätze<br />

in den Schulen (Festwert)<br />

- <strong>der</strong> Persönlichen Schutzausrüstung und Bekleidung <strong>der</strong> Feuerwehrkräfte (Festwert)<br />

wird auf <strong>die</strong> Son<strong>der</strong>richtlinien Nr. 1 bis 5 und 7 hingewiesen.<br />

Anlagen im Bau<br />

Bei den bilanzierten Anlagen im Bau handelt es sich größtenteils um<br />

- Grun<strong>der</strong>werb für Bodenvorratsflächen<br />

- Grun<strong>der</strong>werb für <strong>die</strong> Flächen <strong>des</strong> Gemeinschaftsstandortes Baubetriebshof/ Feuerwehrgerätehaus<br />

Vluyn,<br />

- verschiedene Maßnahmen im Bereich Kanal-, Straßenbau und Bau öffentlichen Grüns<br />

Finanzanlagen<br />

Die Beteiligungen sind nach den Bestimmungen <strong>des</strong> § 55 Abs. 6 GemHVO NRW bewertet worden.<br />

Die Stadt Neukirchen-Vluyn hat folgende Beteiligungen:<br />

- ENNI<br />

- Radio KW<br />

- Genend<br />

- Wir4<br />

Die Bewertung <strong>der</strong> Beteiligungen ist durch <strong>die</strong> Gesellschafter Städte Moers und Neukirchen-Vluyn,<br />

einheitlich durchzuführen.<br />

Wertpapiere <strong>des</strong> Anlagevermögens<br />

Bei den Wertpapieren <strong>des</strong> Anlagevermögens handelt es sich um eine bis 2008 gesetzlich<br />

vorgeschriebene Pflichtzuführung in einen Kommunalen Versorgungsrücklage Fond (KVR-Fonds).<br />

Die Rheinische Versorgungskasse hat den Stand am 31.12.2008 als ausführen<strong>des</strong> Organ <strong>des</strong> Fonds<br />

berechnet.<br />

Umlaufvermögen<br />

Vorräte<br />

Für <strong>die</strong> am Baubetriebshof sowie den Außenlagern gelagerten Vorräte wird gemäß § 34 Abs. 1<br />

GemHVO NRW ein Festwert gebildet (siehe Son<strong>der</strong>richtlinie Nr. 6).<br />

For<strong>der</strong>ungen<br />

In <strong>der</strong> Eröffnungsbilanz sind unter <strong>die</strong>ser Position <strong>die</strong> kameralen Kasseneinnahmereste ins NKF<br />

<strong>über</strong>nommen worden. Auf For<strong>der</strong>ungen ist das strenge Nie<strong>der</strong>stwertprinzip anzuwenden. Für <strong>die</strong><br />

U:\20\NKF\Haushalt\2009\Eröffnungsbilanz_und_Anhang\Stand 2010-12-15 Rat\Bilanz_Anhang_2-1_Bilanzierungs-Bewertungsmethoden_2010-11.09.doc


2.1 Bilanzanhang<br />

Bestimmung <strong>des</strong> beizulegenden Wertes wurde jede For<strong>der</strong>ung einer Risikoprüfung unterzogen.<br />

For<strong>der</strong>ungen <strong>die</strong> zweifelhaft o<strong>der</strong> uneinbringlich sind, wurden wertberichtigt.<br />

Liquide Mittel<br />

Bei den liquiden Mitteln wurden alle Bar- und Buchgeldguthaben, <strong>die</strong> kurzfristig verfügbar sind,<br />

bilanziert. Der aufgenommene Kassenkredit <strong>über</strong> 2,5 Mio. Euro führt zu einem Guthaben von ca.<br />

955.000 Euro.<br />

Aktive Rechnungsabgrenzung<br />

Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind <strong>die</strong> Beamtenbesoldung und Beiträge an <strong>die</strong><br />

Rheinische Versorgungskasse für Beamte sowie Aufwandsentschädigungen und<br />

Asylbewerberleistungen für Januar 2009, <strong>die</strong> im Dezember 2008 ausgezahlt wurden, aktiviert.<br />

Passiva<br />

Eigenkapital<br />

Der Wert <strong>der</strong> „Allgemeine Rücklage“ ergibt sich rechnerisch aus einer Gegen<strong>über</strong>stellung sämtlicher<br />

Vermögenswerte (Bilanzsumme Aktiva) und den übrigen Passivposten.<br />

Ausgleichsrücklage<br />

Die Ausgleichsrücklage wurde gemäß § 75 Absatz 3 GemHVO berechnet.<br />

Son<strong>der</strong>posten<br />

Die Zuwendungen für Investitionen werden aus den Jahresrechnungen 2008 – 1989 ermittelt,<br />

Zweckzuweisungen für Gebäude und Straßen werden <strong>über</strong> den Zeitraum hinaus (bis 1969) erfasst<br />

und den in den jeweiligen Jahren geför<strong>der</strong>ten Maßnahmen/Anlagegütern zugeordnet und linear <strong>über</strong><br />

<strong>die</strong> Restnutzungsdauer passivisch als Son<strong>der</strong>posten aufgelöst. Pauschal gewährte Zuwendungen<br />

(Feuerschutz-, Schul-, Sport- und Investitionspauschale) werden sachlich zusammenhängenden<br />

Anlagegütern zugeordnet und <strong>über</strong> <strong>die</strong> Restnutzungsdauer linear aufgelöst. Bei <strong>der</strong> Schulpauschale<br />

wurde <strong>der</strong> Prozentanteil <strong>der</strong> investiven Verwendung angesetzt.<br />

Alle Zuwendungen für Investitionen werden mit dem Baupreisindex bzw. dem Index <strong>der</strong><br />

Einzelhandelspreise indiziert.<br />

Die Werte für Zuwendungen für das Kanalvermögen werden aus <strong>der</strong> Kanalvermögensbewertung für<br />

<strong>die</strong> Gebührenkalkulation entnommen.<br />

Der Son<strong>der</strong>posten für Erschließungsbeiträge wird durch prozentuale Zuordnung zum<br />

Straßenvermögen ermittelt. Wurden Erschließungsbeiträge erhoben, werden 90 % <strong>des</strong> Zeitwertes<br />

<strong>des</strong> Straßenabschnittes als Son<strong>der</strong>posten eingestellt. Bei dem Prozentsatz handelt es sich um <strong>die</strong><br />

gesetzliche Vorgabe aus dem BauGB. Die Auflösung <strong>der</strong> Son<strong>der</strong>posten erfolgt analog <strong>der</strong><br />

Restnutzungsdauer <strong>der</strong> Straßenabschnitte.<br />

Entsprechend <strong>des</strong> Ausbaues eines Straßenabschnittes (ggfls nur Teileinrichtungen z.B. Fahrbahn,<br />

Gehweg, Radweg, Grün-/Parkstreifen, betreffend) werden Straßenbaubeiträge maßnahmenspezifisch<br />

erfasst und jeweils prozentual (Anteil <strong>der</strong> Straßenbaubeiträge an den Ausbaukosten) als<br />

Son<strong>der</strong>posten verbucht und <strong>über</strong> <strong>die</strong> Restnutzungsdauer aufgelöst.<br />

Bei den Kanalanschlussbeiträgen erfolgt <strong>die</strong> Ermittlung analog <strong>der</strong> Son<strong>der</strong>posten aus Zuwendungen<br />

für Kanalvermögen (siehe oben).<br />

Bei den Son<strong>der</strong>posten für den Gebührenausgleich erfolgt bei einer Kosten<strong>über</strong>deckung ein Ansatz<br />

mit dem Nennbetrag, bei einer Kostenunterdeckung erfolgt keine Bilanzierung. Die Unterdeckungen<br />

sind mit ihrem Nennbetrag im Anhang zur Bilanz aufgeführt.<br />

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2.1 Bilanzanhang<br />

Pensionsrückstellungen<br />

Gemäß § 36 Abs. 1 GemHVO NRW sind Pensionsverpflichtungen nach den beamtenrechtlichen<br />

Vorschriften als Rückstellung anzusetzen. Die Ermittlung <strong>der</strong> Wertansätze zum Bilanzstichtag<br />

erfolgte unter zur Hilfenahme von versicherungsmathematischen Gutachten <strong>der</strong> Rheinischen<br />

Versorgungskasse.<br />

Instandhaltungsrückstellungen<br />

Für unterlassene Instandhaltung von Sachanlagen sind gemäß § 36 Abs. 3 GemHVO NRW<br />

Rückstellungen anzusetzen, wenn <strong>die</strong> Nachholung <strong>der</strong> Instandhaltung hinreichend konkret<br />

beabsichtig ist und als bisher unterlassen bewertet werden muss. Eine Übersicht <strong>der</strong> gebildeten<br />

Instandhaltungsrückstellungen ist dem Anhang (zur endgültigen Eröffnungsbilanz) als Anlage<br />

beigefügt.<br />

Sonstige Rückstellungen<br />

Für Verpflichtungen, <strong>die</strong> dem Grunde o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Höhe nach zum Abschlussstichtag noch nicht genau<br />

bekannt sind, müssen gemäß § 36 Abs. 4 GemHVO NRW Rückstellungen angesetzt werden, sofern<br />

<strong>der</strong> zu leistende Betrag nicht geringfügig ist. Es muss wahrscheinlich sein, dass eine Verbindlichkeit<br />

zukünftig entsteht, <strong>die</strong> wirtschaftliche Ursache vor dem Abschlussstichtag liegt und <strong>die</strong> zukünftige<br />

Inanspruchnahme voraussichtlich erfolgen wird.<br />

Dieser Tatbestand ist für folgende Vorfälle gegeben:<br />

- Gewährte Altersteilzeit für Beschäftigte sowie Altersteilzeitabfindungen<br />

- Urlaubsansprüche und Arbeitszeitguthaben <strong>der</strong> Beschäftigen (im Rückstellungsbetrag sind <strong>die</strong><br />

auf noch nicht genommen Urlaub bzw. auf Arbeitszeitguthaben entfallenden Teile <strong>der</strong> Lohn- und<br />

Gehaltskosten einschließlich <strong>der</strong> anteiligen Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung enthalten)<br />

- LOB-Zahlungen für das Vorjahr<br />

- <strong>Prüfung</strong> <strong>der</strong> Jahresrechnungen durch <strong>die</strong> Gemeindeprüfungsanstalt<br />

- <strong>Prüfung</strong> <strong>der</strong> EB durch den Wirtschaftsprüfer<br />

- Leistungen ohne Rechnungsstellung (Reinigungsrechnungen u.ä.)<br />

- ENNI-Abrechnungen für Vorjahre<br />

- Umlage <strong>der</strong> Abwasserabgabe für das Vorjahr<br />

- Verän<strong>der</strong>tes Abrechnungsverfahren <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>schlagswassergebühr für städtische Gebäude<br />

Verbindlichkeiten<br />

Die Verbindlichkeiten wurden mit den Rückzahlungsbeträgen ausgewiesen.<br />

Bei den Verbindlichkeiten aus Vorgängen, <strong>die</strong> Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen, handelt<br />

es sich um bestehende Leibrentenverträge.<br />

Die sonstigen Verbindlichkeiten umfassen hauptsächlich:<br />

- Erhaltene Anzahlungen für Son<strong>der</strong>posten<br />

- <strong>die</strong> in 2008 eingegangene pauschale Kulturzuwendung "Kultur 2010", <strong>die</strong> aufgrund <strong>der</strong><br />

Verwendung <strong>der</strong> Mittel in 2010 zu Ertrag führen wird<br />

- Schlussabrechnungen <strong>der</strong> Gewerbesteuerumlage und <strong>des</strong> Fonds Deutsche Einheit für 2008<br />

- Lohnsteuerzahlungen für <strong>die</strong> im Dezember ausgezahlten Januargehälter<br />

- Einbehaltene Sicherheitsleistungen bei Baumaßnahmen<br />

- Klärungsbestand unbekannter Zahlungseingänge<br />

- Debitorische Akontozahlungen<br />

Passive Rechnungsabgrenzung<br />

Die passive Rechungsabgrenzung betrifft <strong>die</strong> ertragswirksame jährliche Abgrenzung <strong>der</strong><br />

vereinnahmten Grabnutzungs-, Grabpflege- und Grabverzichtsgebühren im Friedhofsbereich<br />

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2.1 Bilanzanhang<br />

Anlage 1 zum Bilanzanhang 2.1<br />

Übersicht <strong>über</strong> Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden<br />

Es gilt ergänzend zu den „Richtlinien zur Inventur und Vermögensbewertung“:<br />

Son<strong>der</strong>richtlinie-Nr.:<br />

Amt:<br />

Organisationseinheit (optional):<br />

Sachplan-Nr.:<br />

Im NKF entspricht <strong>die</strong>s <strong>der</strong> Produkt-Nr.:<br />

Hierfür wird folgende Ausnahme für zulässig erklärt:<br />

Diesterweg-Hauptschule 7.000,00 EUR<br />

Haarbeck-Hauptschule 16.000,00 EUR<br />

Theodor-Heuss-Realschule 34.000,00 EUR<br />

Julius-Stursberg-Gymnasium 118.000,00 EUR<br />

Gesamtsumme <strong>des</strong> Festwertes 175.000,00 EUR<br />

Diese Son<strong>der</strong>richtlinie tritt in Kraft am:<br />

Stadt Neukirchen-Vluyn<br />

Der Bürgermeister<br />

Son<strong>der</strong>richtlinie für <strong>die</strong> Inventur<br />

1<br />

40<br />

Schulverwaltung<br />

11 - 14 (weiterführende Schulen)<br />

03.02<br />

Für <strong>die</strong> Unterrichtsmaterialien und -geräte in den naturwissenschaftlichen Räumen <strong>der</strong> vier<br />

weiterführenden Schulen wird aufgrund geringer Wertschwankungen für <strong>die</strong> vier weiterführenden Schulen<br />

ein Festwert gemäß § 34 Abs. 1 GemHVO gebildet.<br />

Die Ermittlung <strong>der</strong> Unterrichtsmaterialien und -geräte in den naturwissenschaftlichen Räumen <strong>der</strong><br />

weiterführenden Schulen erfolgt aus Wirtschaftlichkeitsgründen (hoher Aufwand für einen im Vergleich zur<br />

Gesamtbilanzsumme niedrigen Vermögenswert) mit Hilfe <strong>des</strong> folgenden Verfahrens:<br />

Die Firma Kommunalplan-nw hat als Hilfsmittel Auflistungen <strong>über</strong> alle <strong>die</strong> Unterrichtsmaterialien und -geräte<br />

erstellt, <strong>die</strong> minimal notwendig sind, um <strong>die</strong> Lehrpläne erfüllen zu können. Diese Listen wurden von den<br />

einzelnen Schulen <strong>über</strong>arbeitet und an <strong>die</strong> Verhältnisse <strong>der</strong> Stadt Neukirchen-Vluyn angepasst.<br />

Anschließend wurden <strong>die</strong> angepassten Listen von <strong>der</strong> Firma Kommunlplan-nw um aktuelle Preise aufgrund<br />

von Katalogen o<strong>der</strong> Ausschreibungsergebnissen ergänzt, so dass je Schule ein Neuwert <strong>der</strong><br />

Fachraumausstattung ermittelt werden konnte.<br />

Aufgrund <strong>der</strong> fachlichen Einschätzungen <strong>der</strong> Schulleitungen erfolgt auf <strong>die</strong> Neupreise ein Wertabschlag in<br />

Höhe von 50 % (Julius-Stursberg-Gymnasium) bzw. von 70 %<br />

(Diesterweg-, Haarbeck-Schule und Theodor-Heuss-Realschule).<br />

Dies führt zu folgendem Festwert:<br />

01.07.2007<br />

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i.A.<br />

Tillmans -<strong>der</strong> für das Finanzwesen zuständige Beamte-


2.1 Bilanzanhang<br />

Anlage 2 zum Bilanzanhang 2.1<br />

Übersicht <strong>über</strong> Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden<br />

Son<strong>der</strong>richtlinie für <strong>die</strong> Inventur<br />

Es gilt ergänzend zu den „Richtlinien zur Inventur und Vermögensbewertung“:<br />

Son<strong>der</strong>richtlinie-Nr.: 2<br />

Amt: 40<br />

Organisationseinheit (optional): Schulverwaltung<br />

Sachplan-Nr.: 6 - 15 (Schulen)<br />

Im NKF entspricht <strong>die</strong>s <strong>der</strong> Produkt-Nr.: 03.01<br />

Hierfür wird folgende Ausnahme für zulässig erklärt:<br />

Wenn Vermögensgegenstände <strong>über</strong> das Jahr <strong>der</strong> Eröffnungsbilanz hinaus genutzt werden und noch<br />

einen bilanzierungsfähigen Wert darstellen, ist eine Restnutzungsdauer<br />

festzulegen.<br />

Im Bereich <strong>der</strong> Schulen wird ein großer Teil <strong>der</strong> BGA (Schränke, Regale, Tische u.ä.) zum Zeitpunkt <strong>der</strong><br />

Eröffnungsbilanz bereits abgeschrieben sein und trotzdem aber noch ein paar Jahre genutzt werden.<br />

Da aus Gründen <strong>der</strong> Wirtschaftlichkeit nicht für alle <strong>die</strong>se Vermögensgegenstände eine<br />

Restnutzungsdauer festgelegt werden kann, werden folgende Vereinfachungsregelungen getroffen:<br />

1. Für alle <strong>die</strong> Vermögensgegenstände, <strong>die</strong> in <strong>der</strong> Inventur offensichtlich einen<br />

Zeitwert von unter 410 EUR (netto) haben und daher mit "


2.1 Bilanzanhang<br />

Anlage 3 zum Bilanzanhang 2.1<br />

Übersicht <strong>über</strong> Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden<br />

Son<strong>der</strong>richtlinie für <strong>die</strong> Inventur<br />

Es gilt ergänzend zu den „Richtlinien zur Inventur und Vermögensbewertung“:<br />

Son<strong>der</strong>richtlinie-Nr.: 3<br />

Amt: alle<br />

Son<strong>der</strong>regelung im Rahmen <strong>der</strong> Eröffnungsbilanz für den Bereich <strong>des</strong> Anlagevermögens: "Maschinen und<br />

technische Anlagen, Fahrzeuge" und "Betriebs- und Geschäftsausstattung"<br />

Vermögensgegenstände mit einem offensichtlichen Zeitwert von weniger als<br />

410 EUR ohne Umsatzsteuer werden mengenmäßig in <strong>der</strong> Inventur erfasst, es erfolgt jedoch<br />

anschließend keine Werteermittlung.<br />

Begründung:<br />

In einer Inventur sind gem. § 28 Abs. 1 GemHVO <strong>die</strong> Vermögensgegenstände mengenmäßig zu erfassen.<br />

Dabei ist <strong>der</strong> Wert <strong>der</strong> einzelnen Gegenstände anzugeben (Inventar).<br />

Dies betrifft alle Gegenstände, <strong>der</strong>en Anschaffungswerte den Betrag von 60 EUR ohne Umsatzsteuer<br />

<strong>über</strong>schreiten (§ 29 Abs. 3 GemHVO).<br />

Gemäß § 56 Abs. 1 GemHVO müssen jedoch Vermögensgegenstände erst ab einem Zeitwert von<br />

410 EUR (ohne Umsatzsteuer) in <strong>der</strong> Bilanz angesetzt werden.<br />

Gegenstände mit einem Anschaffungswert ab 60 EUR und einem Zeitwert von weniger als<br />

410 EUR müssten also in <strong>der</strong> Inventur erfasst werden, ihre Werte fließen jedoch in <strong>die</strong> später zu erstellende<br />

Eröffnungsbilanz nicht mit ein.<br />

Gemäß den Grundsätzen ordnungsmäßiger Inventur (GoI) muss <strong>der</strong> Aufwand, <strong>der</strong> im Rahmen <strong>der</strong><br />

Durchführung <strong>der</strong> Inventur erfor<strong>der</strong>lich ist, in angemessener Relation zu den zu erwartenden Ergebnisen<br />

stehen (Wirtschaftlichkeitsgrundsatz). Laut <strong>der</strong> NKF-Handreichung <strong>des</strong> IM zu § 28 Abs. 3 GemHVO ist für <strong>die</strong><br />

Zulässigkeit einer Vereinfachungsregel <strong>die</strong> Wesentlichkeit <strong>der</strong> betreffenden Bestände und das im Vergleich zu<br />

einer genaueren Erfassung entstehende Abweichungsrisiko zu prüfen.<br />

Die Wertermittlung für Vermögensgegenstände zwischen 60 und 410 EUR stellt einen erheblichen Aufwand<br />

dar (vor allem im Mobiliarbereich). Diesem Aufwand steht bei Vermögensgegenständen mit offensichtlichen<br />

Zeitwerten unter 410 EUR kein Nutzen gegen<strong>über</strong>, da <strong>die</strong> ermittelten Werte nicht in <strong>die</strong> Anlagenbuchhaltung<br />

und somit nicht in <strong>die</strong> Bilanz <strong>über</strong>gehen. Es erfolgt also lediglich ein Eintrag in <strong>der</strong> Inventarisierungssoftware<br />

Kai; <strong>die</strong> Werte werden für keine weitere Auswertung/Auflistung benötigt.<br />

Die gesamte Betriebs-/Geschäftsausstattung wird zudem voraussichtlich maximal<br />

2 % <strong>der</strong> städtischen Bilanzsumme darstellen. Der Prozentsatz für Gegenstände unter<br />

410 EUR ist um ein Vielfaches geringer. Eine Wesentlichkeit liegt nicht vor.<br />

Diese Son<strong>der</strong>richtlinie tritt in Kraft am: 01.07.2007<br />

Stadt Neukirchen-Vluyn<br />

Der Bürgermeister<br />

i.A.<br />

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Tillmans -<strong>der</strong> für das Finanzwesen zuständige Beamte-


2.1 Bilanzanhang<br />

Anlage 4 zum Bilanzanhang 2.1<br />

Übersicht <strong>über</strong> Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden<br />

Es gilt ergänzend zu den „Richtlinien zur Inventur und Vermögensbewertung“:<br />

Son<strong>der</strong>richtlinie-Nr.: 4<br />

Amt: 40<br />

Organisationseinheit (optional): Stadtbücherei<br />

Sachplan-Nr.: 3 + 4<br />

Im NKF entspricht <strong>die</strong>s <strong>der</strong> Produkt-Nr.: 04.03<br />

Hierfür wird folgende Ausnahme für zulässig erklärt:<br />

Me<strong>die</strong>nbestand <strong>der</strong> Bibliothek:<br />

Son<strong>der</strong>richtlinie für <strong>die</strong> Inventur<br />

Für das Inventurfeld Me<strong>die</strong>nbestand <strong>der</strong> Bibliothek wird ein Festwert gemäß § 34 Abs. 1 GemHVO angesetzt. Zur<br />

erstmaligen Ermittlung <strong>der</strong> Festwerthöhe werden <strong>die</strong> historischen kameralen Ausgaben <strong>der</strong> HHSt. 1.352.5800.8<br />

"Anschaffung von Büchern" als geeignete Schlüsselgröße herangezogen. Die historisch geleisteten Ausgaben für<br />

Zeitungen und Zeitschriften werden nicht berücksichtigt, da sie als Verbrauchsmaterialien zu betrachten sind.<br />

Die Wertverän<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> historischen Anschaffungs- und Herstellungskosten wird mit Hilfe <strong>des</strong> Index <strong>der</strong><br />

Einzelhandelspreise ermittelt.<br />

Die durchschn. Nutzungsdauer <strong>des</strong> Me<strong>die</strong>nbestan<strong>des</strong> wird mit 14 Jahren veranschlagt. Um einer mittleren<br />

Abnutzung gerecht zu werden, erfolgt eine einmalige 50%ige Wertberichtigung:<br />

Jahr Me<strong>die</strong>n in EUR Indizierte Werte in EUR<br />

1994 30.938 33.034<br />

1995 35.749 37.937<br />

1996 26.750 28.158<br />

1997 27.097 28.380<br />

1998 27.843 29.044<br />

1999 27.143 28.257<br />

2000 30.674 31.901<br />

2001 31.027 31.917<br />

2002 31.108 31.780<br />

2003 29.138 29.709<br />

2004 28.121 28.588<br />

2005 29.522 29.809<br />

2006 32.451 32.451<br />

2007 30.606 30.606<br />

Summe 431.571<br />

50%ige Wertberichtigung: 215.786<br />

Geglätteter Ansatz als Festwert: 216.000<br />

Der Betrag in Höhe von 216.000 Euro stellt für <strong>die</strong> Bibliothek den Festwert <strong>des</strong> Me<strong>die</strong>nbestan<strong>des</strong> dar.<br />

Die Überprüfung <strong>des</strong> Festwertbestan<strong>des</strong> ist alle drei Jahre vorzunehmen. Sie muss u.a. gewährleisten, dass <strong>die</strong><br />

Buchabgänge durch Schwund bzw. Alterung deutlich erkennbar werden. Wird hieraus ersichtlich, dass <strong>der</strong> Bestand<br />

erheblich erhöht o<strong>der</strong> verringert worden ist, muss eine Neubetrachtung <strong>der</strong> Festwerthöhe vorgenommen werden.<br />

Diese ist auch dann begründet, wenn sich <strong>der</strong> jährlich veranschlagte Aufwand für den Me<strong>die</strong>nbestand erheblich<br />

verän<strong>der</strong>t.<br />

Diese Son<strong>der</strong>richtlinie tritt in Kraft am:<br />

Stadt Neukirchen-Vluyn<br />

Der Bürgermeister<br />

01.12.2007<br />

i. A. Tillmans<br />

-<strong>der</strong> für das Finanzwesen zuständige Beamte-<br />

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2.1 Bilanzanhang<br />

Anlage 5 zum Bilanzanhang 2.1<br />

Übersicht <strong>über</strong> Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden<br />

Es gilt ergänzend zu den „Richtlinien zur Inventur und Vermögensbewertung“:<br />

Son<strong>der</strong>richtlinie Nr.: 5<br />

Amt: 10.3<br />

Organisationseinheit (optional): Hauptamt<br />

Sachplan-Nr.:<br />

Im NKF entspricht <strong>die</strong>s <strong>der</strong> Produkt-Nr.: 01.04<br />

Hierfür wird folgende Ausnahme für zulässig erklärt:<br />

Diese Son<strong>der</strong>richtlinie tritt in Kraft am: 01.12.2009<br />

Stadt Neukirchen-Vluyn<br />

Der Bürgermeister<br />

Son<strong>der</strong>richtlinie für <strong>die</strong> Inventur<br />

Die Fachgruppe IT betreut <strong>die</strong> PC-Arbeitsplätze im Rathaus, Bauhof, VHS, Büchereien, Kin<strong>der</strong>gärten,<br />

sowie <strong>die</strong> Sekretariate/Hausmeisterarbeitsplätze in den Schulen.<br />

Die PC Ausstattung in <strong>die</strong>sen Bereichen wird regelmäßig ersetzt, sie unterliegt in Bestand, Wert und in<br />

<strong>der</strong> Zusammensetzung nur geringen Schwankungen.<br />

Für <strong>die</strong> Standard PC-Ausstattung wird <strong>des</strong>halb ein Festwert gemäß § 34 Abs. 1 GemHVO gebildet.<br />

Zu <strong>die</strong>sem Festwert gehören folgende Vermögensgegenstände:<br />

- Standard-PC: Arbeitsplatzrechner, Tastatur, Maus<br />

- Monitore (Röhren- o<strong>der</strong> Flachbildschirme)<br />

- Drucker jeglicher Art (auch Quittungsdrucker, Plotter)<br />

- Netzwerk-Switche (außerhalb <strong>des</strong> Serverraumes)<br />

- KVM-Switche, PC Verbindungskabel<br />

- interne/externe Festplatten, USB Sticks<br />

- Scanner (auch Handscanner)<br />

- Notebooks<br />

- Beamer<br />

i. V. Paul-Georg Fritz (Kämmerer)<br />

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2.1 Bilanzanhang<br />

Anlage 6 zum Bilanzanhang 2.1<br />

Übersicht <strong>über</strong> Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden<br />

Son<strong>der</strong>richtlinie für <strong>die</strong> Inventur<br />

Es gilt ergänzend zu den „Richtlinien zur Inventur und Vermögensbewertung“:<br />

Son<strong>der</strong>richtlinie-Nr.: 6<br />

Amt: 68<br />

Organisationseinheit (optional): Baubetriebshof und Außenlager<br />

Im NKF entspricht <strong>die</strong>s den Produkt-Nr.: 01.06./11.03/12.02/13.02<br />

Hierfür wird folgende Ausnahme für zulässig erklärt:<br />

Vorräte <strong>des</strong> Baubetriebshofes:<br />

Für <strong>die</strong> am Baubetriebshof sowie den Außenlagern (Friedhöfe Neukirchen und Vluyn,<br />

PA Krefel<strong>der</strong> Straße, Vorplatz SVN) gelagerten Vorräte wird gemäß § 34 Abs. 1 GemHVO ein<br />

Festwert gebildet.<br />

Bei <strong>der</strong> erstmaligen Wertermittlung wurden alle Vorräte gezählt und mit aktuellen Preisen<br />

bewertet. Vom Vorrat ausgenommen werden sämtliche Gegenstände, <strong>die</strong> als Unterhaltung<br />

an<strong>der</strong>er Festwerte (z. B. Straßenbeschil<strong>der</strong>ung o<strong>der</strong> Grünflächen) beschafft werden/wurden.<br />

Insgesamt ergibt sich ein Festwert in Höhe von 59.000 EUR:<br />

BBH Rathaus 37.780,70 €<br />

PA Krefel<strong>der</strong> Str. 12.436,25 €<br />

FH Neuk. 5.538,30 €<br />

FH Vluyn 3.182,60 €<br />

Vorplatz SVN 0,00 €<br />

Summe 58.937,85 €<br />

gerundeter Festwert 59.000,00 €<br />

Für <strong>die</strong> spätestens nach 3 Jahren nötige Folgeinventur wird folgen<strong>des</strong><br />

Wertermittlungsverfahren vereinbart: Es werden alle Vorräte, <strong>die</strong> nicht zu an<strong>der</strong>en Festwerten<br />

gehören, gezählt und mit dem Neuwert <strong>des</strong> letzten Kaufes angesetzt.<br />

Diese Son<strong>der</strong>richtlinie tritt in Kraft am: 01.01.2009<br />

Stadt Neukirchen-Vluyn<br />

Der Bürgermeister<br />

i. V. Paul-Georg Fritz (Kämmerer)<br />

U:\20\NKF\Haushalt\2009\Eröffnungsbilanz_und_Anhang\Stand 2010-12-15 Rat\Bilanz_Anhang_2-1_Bilanzierungs-Bewertungsmethoden_2010-11.09.doc


2.1 Bilanzanhang<br />

Anlage 7 zum Bilanzanhang 2.1<br />

Übersicht <strong>über</strong> Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden<br />

Es gilt ergänzend zu den „Richtlinien zur Inventur und Vermögensbewertung“:<br />

Son<strong>der</strong>richtlinie Nr.:<br />

Amt:<br />

Organisationseinheit (optional):<br />

Sachplan-Nr.:<br />

Im NKF entspricht <strong>die</strong>s <strong>der</strong> Produkt-Nr.:<br />

Son<strong>der</strong>richtlinie für <strong>die</strong> Inventur<br />

7<br />

32 - Ordnungsamt<br />

Brandschutz<br />

1 - 4<br />

02.04.01<br />

Hierfür wird folgende Ausnahme für zulässig erklärt:<br />

Persönliche Schutzausrüstung und Bekleidung <strong>der</strong> Feuerwehrkräfte<br />

Für den Bereich <strong>der</strong> persönlichen Schutzausrüstung und Bekleidung <strong>der</strong><br />

Feuerwehrkräfte wird ein Festwert gemäß § 34 Abs. 1 GemHVO angesetzt. Sowohl <strong>die</strong><br />

Bekleidung als auch <strong>die</strong> persönliche Schutzausrüstung unterliegen einem ständigen<br />

Austausch.<br />

Zur erstmaligen Ermittlung <strong>der</strong> Festwerthöhe wurden <strong>die</strong> Gegenstände ermittelt, <strong>die</strong> zur<br />

Standard-Bekleidung und persönlichen Schutzausrüstung je<strong>der</strong> aktiven Feuerwehrkraft<br />

gehören, sowie <strong>die</strong> Atemschutzausrüstung <strong>der</strong> Atemschutzgeräteträger, und <strong>die</strong><br />

Ausrüstung/Bekleidung einer Jugendfeuerwehrkraft. Für jeden einzelnen Gegenstand<br />

wurde ein aktueller Anschaffungspreis ermittelt. Die Gesamtsummen wurden dann auf<br />

<strong>die</strong> Anzahl <strong>der</strong> aktiven FW-Kräfte bzw. Atemschutzgeräteträger o<strong>der</strong><br />

Jugendfeuerwehrkräfte hochgerechnet.<br />

Zu <strong>die</strong>sem Wert wird <strong>der</strong> <strong>der</strong> Klei<strong>der</strong>kammer, in <strong>der</strong> <strong>die</strong> genaue Anzahl <strong>der</strong><br />

Gegenstände <strong>über</strong> eine körperliche Inventur ermittelt wurde, hinzugerechnet.<br />

Um einer mittleren Abnutzung gerecht zu werden, erfolgt anschließend eine einmalige<br />

50%ige Wertberichtigung.<br />

Die Gesamtsumme <strong>des</strong> ermittelten Festwertes beträgt 212.000 EUR.<br />

Die Überprüfung <strong>des</strong> Festwertbestan<strong>des</strong> ist alle drei Jahre vorzunehmen. Sie muss u.a.<br />

gewährleisten, dass <strong>die</strong> Abgänge und Zugänge deutlich erkennbar werden (z.B. <strong>die</strong><br />

Aufstockung <strong>der</strong> Klei<strong>der</strong>kammer). Wird hieraus ersichtlich, dass <strong>der</strong> Bestand erheblich<br />

erhöht o<strong>der</strong> verringert worden ist, muss eine Neubetrachtung <strong>der</strong> Festwerthöhe<br />

vorgenommen werden.<br />

Diese Son<strong>der</strong>richtlinie tritt in Kraft am: 01.01.2009<br />

Stadt Neukirchen-Vluyn i.V. Paul-Georg Fritz (Kämmerer)<br />

U:\20\NKF\Haushalt\2009\Eröffnungsbilanz_und_Anhang\Stand 2010-12-15 Rat\Bilanz_Anhang_2-1_Bilanzierungs-Bewertungsmethoden_2010-11.09.doc


2.2 und 2.3 Bilanzanhang<br />

Übersicht <strong>über</strong> <strong>die</strong> Vermögensgegenstände <strong>des</strong> Anlagevermögens, für<br />

<strong>die</strong> Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung gebildet worden sind<br />

Gemäß § 53 Abs. 1 i.V.m. § 44 Abs. 2 Nr. 3 GemHVO NRW sind im Anhang zu den Posten <strong>der</strong><br />

Bilanz <strong>die</strong> Vermögensgegenstände <strong>des</strong> Anlagevermögens geson<strong>der</strong>t anzugeben und zu erläutern,<br />

für <strong>die</strong> Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung gebildet worden sind, unter Angabe <strong>des</strong><br />

Rückstellungsbetrages.<br />

Bilanz- Auf- Auf- Auf- Auf- Auf-<br />

Objekt / Maßnahme ansatz lösung lösung lösung lösung lösung<br />

01.01.09 2009 2010 2011 2012 2013<br />

Friedensreich-Hun<strong>der</strong>twasser-Schule 483.000 446.000 15.000 22.000<br />

Antoniusschule 54.000 54.000<br />

Gerhard-Tersteegen-Schule I 42.000 42.000<br />

Gerhard-Tersteegen-Schule II 35.000 35.000<br />

Haarbeckschule 364.000 120.000 244.000<br />

Theodor-Heuss-Realschule 485.000 140.000 145.000 200.000<br />

Julius-Stursberg-Gymnasium 725.000 100.000 240.000 285.000 100.000<br />

Bau- und Betriebshof (Vluyn) 50.000 50.000<br />

Kulturhalle 75.000 75.000<br />

Familienzentrum Leibnizstraße 138.000 138.000<br />

Tageseinrichtung für Kin<strong>der</strong><br />

Diesterwegstraße<br />

125.000 125.000<br />

Freizeitbad 700.000 300.000 400.000<br />

Gesamtsummen 3.276.000 966.000 655.000 550.000 562.000 543.000<br />

Übersicht <strong>über</strong> <strong>die</strong> Aufglie<strong>der</strong>ung <strong>des</strong> Postens „Sonstige Rückstellungen“<br />

Gemäß § 53 Abs. 1 i.V.m. § 44 Abs. 2 Nr. 4 GemHVO NRW ist im Anhang zu den Posten <strong>der</strong> Bilanz<br />

<strong>die</strong> Aufglie<strong>der</strong>ung <strong>des</strong> Postens „Sonstige Rückstellungen“ entsprechend § 36 Abs. 4 und 5 GemHVO<br />

anzugeben, sofern es sich um wesentliche Beträge handelt.<br />

Grund <strong>der</strong> Rückstellung<br />

Rückstellungsbetrag<br />

zum 01.01.2009<br />

Altersteilzeit 713.765<br />

Altersteilzeitabfindungen 36.721<br />

Nicht beanspruchter Urlaub und Arbeitszeitguthaben 460.588<br />

LOB-Zahlungen für das Vorjahr 96.000<br />

<strong>Prüfung</strong>en durch <strong>die</strong> GPA 93.000<br />

<strong>Prüfung</strong> <strong>der</strong> EB durch Wirtschaftsprüfer 23.800<br />

Offene Aufträge mit Leistungserfüllung in 2008 112.658<br />

ENNI-Abrechnungen für das Vorjahr 151.952<br />

Umlage <strong>der</strong> Abwasserabgabe für das Vorjahr 55.172<br />

Nachveranlagung <strong>der</strong> Kosten für Nie<strong>der</strong>schlagswasser für städtische Grundstücke 92.000<br />

Gesamtsumme 1.835.657<br />

U:\20\NKF\Haushalt\2009\Eröffnungsbilanz_und_Anhang\Stand 2010-12-15 Rat\Bilanz_Anhang_2-2und3_Rückstellungen-2010-10-06.doc


2.4 und 2.5 Bilanzanhang<br />

Übersicht <strong>über</strong> noch nicht erhobene Beiträge<br />

aus fertiggestellten Erschließungsmaßnahmen<br />

Gemäß § 53 Abs. 1 i.V.m. § 44 Abs. 2 Nr. 6 GemHVO NRW sind im Anhang zu den Posten <strong>der</strong><br />

Bilanz noch nicht erhobene Beiträge aus fertiggestellten Erschließungsmaßnahmen geson<strong>der</strong>t<br />

anzugeben und zu erläutern.<br />

Erschließungsmaßnahme Höhe <strong>der</strong> Beiträge<br />

Kanalisierung Alte Mühle/Vorsselsweg<br />

Für das im Außenbereich liegende Grundstück „Vorsselsweg 10“<br />

entstand <strong>die</strong> sachliche Beitragspflicht mit tatsächlichem Anschluss<br />

an <strong>die</strong> bestehenden Druckrohrentwässerung am 22.12.2008<br />

Die zum 31.12.2008 noch nicht erhobenen Kanalanschlussbeiträge ergeben 10.517,25 EUR<br />

Dieser Betrag wurde inzwischen mit Bescheid vom 23.01.2009 angefor<strong>der</strong>t.<br />

Übersicht <strong>über</strong> Gebührenunterdeckungen<br />

Gemäß § 53 Abs. 1 i.V.m. § 41 Abs. 3 und 4 sowie § 43 Abs. 6 GemHVO NRW sind im Anhang zu<br />

den Posten <strong>der</strong> Bilanz <strong>die</strong> Kostenunterdeckungen kostenrechnen<strong>der</strong> Einrichtungen, <strong>die</strong> gemäß<br />

§ 6 KAG NW in den drei Folgejahren ausgeglichen werden sollen, anzugeben.<br />

Unterdeckung zum<br />

01.01.2009<br />

Abwasserbeseitigung 23.294,27 EUR<br />

Grundstücksentwässerungsanlagen 13.815,06 EUR<br />

Summe 37.109,33 EUR<br />

U:\20\NKF\Haushalt\2009\Eröffnungsbilanz_und_Anhang\Stand 2010-12-15 Rat\Bilanz_Anhang_2-4und5_Beiträge-Unterdeckungen-GebHH-2010-09-10.doc


2.6 Bilanzanhang<br />

Nr. Vermögensgegenstand<br />

Abschreibungstabelle <strong>der</strong> Stadt Neukirchen-Vluyn<br />

ND in<br />

N-V<br />

ND lt.<br />

Gesetz<br />

vorhanden<br />

im Amt<br />

1 Gebäude und bauliche Anlagen<br />

1.01 Abwasserhebe- und -reinigungsanlagen (baulicher Teil) 30 30-40 60.3<br />

1.02 Abwasserkanäle aus Steinzeug, Stahlbeton, Mauerwerk, Guß 80 50-80 60.3<br />

1.03 Abwasserkanäle aus Beton 71 50-80 60.3<br />

1.04 Abwasserkanäle aus Ortbeton, Stahl, Schleu<strong>der</strong>beton 67 50-80 60.3<br />

1.05 Abwasserkanäle aus Asbestzement 60 50-80 60.3<br />

1.06 Abwasserkanäle aus Kunststoff 50 50-80 60.3<br />

1.07 Auslaufbauwerke einschl. Rechen und Schützen (Bauwerke) 50 30-50 60.3<br />

1.08 Feuerwehrgerätehäuser (massiv) 80 40-80 63<br />

1.09 Garagen (massiv) 60 40-60 63<br />

1.10 Garagen (sonstige Bauweise) 40 20-40 63<br />

1.11 Gemeindezentren, Bürgerhäuser, Saalbauten, Vereins-, Jugendheime 80 40-80 63<br />

1.12 Geschäftshäuser (auch gemischt genutzt mit Wohnungen) 80 50-80 63<br />

1.13 Hallen (massiv) 60 40-60 63<br />

1.14 Hallenbä<strong>der</strong> 70 40-70 63<br />

1.15 Industriegebäude, Werkstätten (mit und ohne Sozialtrakt) 60 40-60 63<br />

1.16 Kin<strong>der</strong>gärten, Kin<strong>der</strong>tagesstätten 80 40-80 63<br />

1.17 Lager (massiv) 60 40-60 63<br />

1.18 Lager (sonstige Bauweise) 40 20-40 63<br />

1.19 Leichenhallen, Trauerhallen 80 60-80 63<br />

1.20 Schulgebäude (massiv) 80 40-80 63<br />

1.21 Silo, Salzsilo GFK 25 17-25 68<br />

1.22 Sportanlagen (nur Sozialgebäude u.a. Funktionsgebäude) 60 40-60 63<br />

1.23 Straßenabläufe einschl. Anschlusskanäle 60 50-80 60.2<br />

1.24 Verwaltungsgebäude (massiv) 80 40-80 63<br />

1.25 Wetterschutzhütten 15 ---- 60.4<br />

1.26 Wohnhäuser (auch Mehrfamilienhäuser) 80 50-80 63<br />

1.27 Wohngebäude beson<strong>der</strong>er Zweckbestimmung 50 50-80 63<br />

2 Straßen, Wege, Plätze (Grundstückseinrichtungen)<br />

2.01 Bus-Warteunterstände 30 10-30 60.2<br />

2.02 Sportplätze (Rasen- und Hartplätze) 25 20-25 60.4<br />

2.03 Straßen, Wege, Plätze, Parkflächen 60 30-60 60.2<br />

3 Technische Anlagen (Betriebsanlagen)<br />

3.01 Abwasserhebe-/-reinigungsanlagen (maschinelle Einrichtungen) 10 10-33 60.3<br />

3.02 Alarmgeber, Alarmanlagen 8 5-15 32<br />

3.03 Aufzüge (mobil), Hublifte, Hebebühnen, Arbeitsbühnen 15 10-25 40<br />

3.04 Beleuchtungsanlagen 20 20-30 40<br />

3.05 Beschallungsanlagen 10 5-15 40<br />

3.06 Bühnenausstattung Kulturhalle (Treppe, Vorhang) 15 ---- 40<br />

3.07 Druckluftanlagen, Kompressoren 10 5-15 40<br />

3.08 Druckrohrleitungen 40 20-40 60.3<br />

3.09 Lichtsignalanlagen 25 20-30 60.2, 68<br />

3.10 Lichtwerbeanlage (Bücherei) 10 ---- 40<br />

3.11 Schwingböden 30 ---- 63<br />

3.12 Teleskoptribünenanlagen 30 ---- 63<br />

3.13 Touchpaneel (Datenfern<strong>über</strong>tragung) 10 ---- 68<br />

4 Maschinen und Geräte<br />

4.01 Abwasserpumpen 7 5-20 68<br />

4.02 Akku-Schrauber 8 5-20 68<br />

4.03 Amboss 20 5-20 68<br />

4.04 Anbaugra<strong>der</strong> 11 5-20 68<br />

4.05 Anbaumäher 12 5-20 68<br />

4.06 Asphaltwarmhaltebehälter 11 5-20 68<br />

4.07 Atemschutzgerät, Maskendichtprüfgerät 9 8-12 32<br />

4.08 Atemschutzflaschen 10 3-20 32<br />

4.09 Aufbruchhammer 11 5-20 68<br />

4.10 Auffangbehälter 10.000 l 20 3-20 32<br />

4.11 Auffanggurt Skylotec 10 3-20 32<br />

4.12 Aufsitzmäher 10 5-20 68<br />

4.13 Ausleuchtungsmittel 20 5-20 32<br />

4.14 Bandrechen 15 5-20 68<br />

4.15 Beregnungskanone 10 5-20 68<br />

4.16 Blasgerät (fahrbar) 10 5-20 68<br />

4.17 Blasgerät (Handgeführt) 8 5-20 68<br />

4.18 Boden-Schlauchaufwickler 20 3-20 32<br />

4.19 Bohrmaschine (mobil) 8 5-20 68<br />

4.20 Bohrmaschine (stationär) 16 5-20 40, 68<br />

4.21 Buchsicherungsanlage 15 5-20 40<br />

Stand: 04.12.2009 Seite 1 von 4


Nr. Vermögensgegenstand<br />

ND in<br />

N-V<br />

ND lt.<br />

Gesetz<br />

vorhanden<br />

im Amt<br />

4.22 Containerpumpe Friedhof 12 5-20 68<br />

4.23 Dreibein-Stän<strong>der</strong> 10 5-20 68<br />

4.24 Düngerstreuer 15 5-20 68<br />

4.25 Dummy/Übungspuppe 10 3-20 32<br />

4.26 Elektro-Antrieb 9 5-20 68<br />

4.27 Erdaufbereiter 15 5-20 68<br />

4.28 Erdcontainer Friedhof 20 5-20 68<br />

4.29 Feuerlöschgerät 8 3-20 32<br />

4.30 Feuerwehrleiter (mechanisch) 18 3-20 32<br />

4.31 Feuerwehrschutzanzug (Gas- Säure- Kontaminationsschutzanzug) 5 3-20 32<br />

4.32 Flex 7 5-20 68<br />

4.33 Fognail-Set 8 5-20 32<br />

4.34 Fräsmaschinen 8 5-20 68<br />

4.35 Freischnei<strong>der</strong> 8 5-20 68<br />

4.36 Frontla<strong>der</strong> 12 5-20 68<br />

4.37 Funksprechgerät/Handfunksprechgerät 8 3-20 32<br />

4.38 Geschirrspülmaschine Feuerwehr 8 3-20 32<br />

4.39 Getränkeautomat 7 3-20 32<br />

4.40 Glie<strong>der</strong>schleppmatte 8 5-20 68<br />

4.41 Handkreissäge 8 5-20 68<br />

4.42 Hebekissen 15 5-20 32<br />

4.43 Heckenschere 8 5-20 68<br />

4.44 Heizöltank 15 5-20 68<br />

4.45 Hochdruckreiniger 10 5-20 68<br />

4.46 Holzzerkleinerer (fahrbar) 17 5-20 68<br />

4.47 Hydraulische Winde (Büffelwinde), mobil 11 3-20 32<br />

4.48 Kameras (Wärmebild-/ Spezial-/ Digital / Polaroid) 10 3-20 32<br />

4.49 Kanalhebegerät 15 5-20 68<br />

4.50 Kantenschnei<strong>der</strong> 6 5-20 68<br />

4.51 Kehrmaschine (Anbaugerät) 13 5-20 68<br />

4.52 Kettensäge 8 5-20 68<br />

4.53 Kettenschleifgerät 12 5-20 68<br />

4.54 Kompressor 15 5-20 68<br />

4.55 Kranzwagen Friedhof 20 5-20 68<br />

4.56 Kreiselegge 12 5-20 68<br />

4.57 Kühlaggregat 20 5-20 68<br />

4.58 Laubblasgerät (fahrbar) 15 5-20 68<br />

4.59 Laubsauger 12 5-20 68<br />

4.60 Laufrost Grab 15 5-20 68<br />

4.61 Messgeräte Abwasser 10 5-20 32, 68<br />

4.62 Nebelmaschine 13 5-20 68<br />

4.63 Nebelmaschine 8 3-20 32<br />

4.64 Ölsperre 9 3-20 32<br />

4.65 Poliermaschinen 20 5-20 63<br />

4.66 Prüfgeräte 9 3-20 32<br />

4.67 Putzmittel-/Reinigungs-/Gerätewagen 15 5-20 32, 63<br />

4.68 Rasenmäher 10 5-20 68<br />

4.69 Regnerwagen 9 5-20 68<br />

4.70 Reinigungsmaschinen, Desinfektionsgeräte, Dampfstrahler, Hochdruckreiniger 10 5-20 32, 40, 63, FZB<br />

4.71 Rettungshubvorrichtung 10 5-20 68<br />

4.72 Rollgliss Abseilgerät 10 3-20 32<br />

4.73 Rückstaublase (Kanal) 10 5-20 68<br />

4.74 Rüttelplatten / Rüttelstampfer 11 5-20 68<br />

4.75 Säge (stationär) 14 5-20 68<br />

4.76 Säge, Stichsäge 18 5-20 40<br />

4.77 Sägen aller Art (mobil); Kettensägen 8 3-20 32<br />

4.78 Sandreinigungsmaschine 15 5-20 68<br />

4.79 Sargversenkungsgerät 15 5-20 68<br />

4.80 Sargwagen 20 5-20 68<br />

4.81 Schallpegelmesser 8 3-20 32<br />

4.82 Schalwagen Friedhof 15 5-20 68<br />

4.83 Schere (mobil/hydraulisch) 8 3-20 32<br />

4.84 Schlaghammer 7 5-20 68<br />

4.85 Schneeräumschild 15 5-20 68<br />

4.86 Schranke 20 3-20 32<br />

4.87 Schutzdecken/-set 9 3-20 32<br />

4.88 Schweißgerät 13 5-20 68<br />

4.89 Selbstretter 7 5-20 68<br />

4.90 Server 8 5-20 10<br />

4.91 Sonnenschirm 12 5-20 68<br />

4.92 Spielgeräte (Wippe, Rutsche, Schaukel, Klettergeräte usw.) 10 8-10 40, 60.4<br />

4.93 Spielgeräte aufblasbar Freizeitbad 5 5-20 40<br />

4.94 Sportplatzpflegegerät 15 5-20 68<br />

4.95 Stabilisierungssysteme 8 5-20 32<br />

Stand: 04.12.2009 Seite 2 von 4


Nr. Vermögensgegenstand<br />

ND in<br />

N-V<br />

ND lt.<br />

Gesetz<br />

vorhanden<br />

im Amt<br />

4.96 Staubsauger (einfach) 6 5-20 63<br />

4.97 Staubsauger/Industriestaubsauger (hochwertig), Wasser- 12 5-20 63<br />

4.98 Staubsauger Feuerwehr 15 5-20 32<br />

4.99 Straßenschil<strong>der</strong> 15 5-20 60.2, 68<br />

4.100 Stromerzeuger 19 5-20 68<br />

4.101 Stromerzeuger 15 5-20 32<br />

4.102 Switche (Netzwerkverteiler) 8 5-20 10<br />

4.103 Tauchpumpe 12 3-20 32<br />

4.104 Telefonanlage 10 5-20 10<br />

4.105 Trennmaschinen (mobil) Flex 7 5-20 68<br />

4.106 Vertikutierer 15 5-20 68<br />

4.107 Wasserfass 20 5-20 68<br />

4.108 Wasserwerfer 10 3-20 32<br />

4.109 Wegepflegemaschine 10 5-20 68<br />

4.110 Weitspannregal 20 3-20 32<br />

4.111 Wen<strong>der</strong>egner 12 5-20 68<br />

4.112 Werkstattwagen 15 3-20 32<br />

4.113 Werkzeug 8 3-20 32<br />

4.114 Werkzeugwagen 17 3-20 68<br />

4.115 Wildkrautbürste 10 5-20 68<br />

4.116 Zählmaschinen 20 5-20 40<br />

4.117 Zelt 20 3-20 32<br />

5 Büro- und Geschäftsausstattung ------<br />

Büromöbel/Schränke/Tische/etc.: ------<br />

5.01 Außencontainer 20 3-20 68<br />

5.02 Außenholzmöbel (Tische, Bänke) 10 3-20 40<br />

5.03 Außenregale 15 3-20 68<br />

5.04<br />

Bibliotheksmöbel (CD-, Bildpräsentationsstän<strong>der</strong>, Drehstän<strong>der</strong>, Taschen-,<br />

Zeitschriftenschrank, Büchertrog u. ä.)<br />

15 3-20 40<br />

5.05 Bücherwagen 13 3-20 40<br />

5.06 Büromöbel (Tische, Schränke, Regale, Schaukästen u.ä.) 15 3-20 10, 32, 40, 68<br />

5.07 Sonstige Büromöbel (Regalwände aus Metall) 20 3-20 40<br />

5.08 Container als Schreibtischcontainer, Bürocontainer 10 3-20 10, 40<br />

5.09 Edelstahl-Schränke, -Haspelwagen, -Einstiegsleitern und -Rollen, -Kücheneinrichtung 20 3-20 32, 40<br />

5.10 Einbauschränke, Schrankwände 20 3-20 10, 40<br />

5.11 Heizschrank 10 3-20 32<br />

5.12 Schieberegalanlagen 30 3-20 10<br />

5.13 Schülertische, Lehrerpulte 15 3-20 40<br />

5.14 Spinde und Schränke aus Hard PVC, Ablagen 20 3-20 40, 68<br />

5.15 Rednerpulte 15 3-20 10, 40<br />

5.16 Trockenschrank 10 3-20 32<br />

5.17 Werkbänke 15 3-20 40<br />

5.18 Werkbänke 20 3-20 40<br />

------<br />

Stühle/Bänke: ------<br />

5.19 Bänke aus Metall (FZB) 20 3-20 40<br />

5.20 Barhocker (Kulturhalle) 15 3-20 40<br />

5.21 Bestuhlung (Kulturhalle) 20 3-20 40<br />

5.22 Bürodrehstühle 8 3-20 10, 40<br />

5.23 Kuschelsitzpolster, Couchen 5 3-20 40<br />

5.24 Stühle als Besprechungsstuhl, Zusatzstuhl, Besucherstuhl 12 3-20 10, 40<br />

------<br />

Sport-/Spielgeräte: ------<br />

5.25 Barren, Reck, Schwebebalken, Basketballanlage u.ä. 20 3-20 40<br />

5.26 Gerätewagen (Gymnastikgeräte, Matten u.ä.) 20 3-20 40<br />

5.27 Schaukeln 10 3-20 40<br />

5.28 Sportspiegel 10 3-20 40<br />

5.29 Sprungkasten, -brett, -stän<strong>der</strong>, Turnbank, Lüneburger Stegel u.ä. 20 3-20 40<br />

5.30 Tore (Fussball-, Handball-) 12 3-20 40<br />

5.31 Trampolin, Turnbock, Turnpferd u.ä. 20 3-20 40<br />

5.32 Weichbodenmatte, Turnmatten 15 3-20 40<br />

------<br />

Musikinstrumente: ------<br />

5.33 Keyboards 10 3-20 40<br />

5.34 Klaviere, Flügel 20 3-20 40<br />

5.35 Orgeln 20 3-20 68<br />

5.36 Xylophone, Schlagzeuge, Becken, Trommeln u.ä. 10 3-20 40<br />

------<br />

Sonstiges: ------<br />

5.37 Babyfon 3 3-20 40<br />

5.38 Brennöfen 20 3-20 40<br />

5.39 Belichter 18 3-20 40<br />

5.40 CD-, DVD-Player 7 3-20 32, 40<br />

5.41 Computer und Zubehör, Laptops, Scanner, Notebooks 5 3-20 32, 40<br />

Stand: 04.12.2009 Seite 3 von 4


Nr. Vermögensgegenstand<br />

ND in<br />

N-V<br />

ND lt.<br />

Gesetz<br />

vorhanden<br />

im Amt<br />

5.42 Datenfern<strong>über</strong>tragungssoftware 10 3-20 68<br />

5.43 Deko ( z.B. Kunstplanzen ) 5 3-20 40<br />

5.44 Demonstrationskörper 18 3-20 40<br />

5.45 Erste Hilfe Tragen o<strong>der</strong> Liegen 10 3-20 40<br />

5.46 Fachliteratur: Werke ohne Ergänzungs-/Fortsetzungslieferung 4 3-20 10<br />

5.47 Fachliteratur: Werke mit Ergänzungs-/Fortsetzungslieferung 10 3-20 10<br />

5.48 Fahrradstän<strong>der</strong> 20 3-20 40<br />

5.49 Faxgeräte, Kopierer 5 3-20 10, 32, 40<br />

5.50 Fernseher, Videogeräte 8 3-20 10, 32, 40<br />

5.51 Film-/Fotokamera 7 3-20 40, 68<br />

5.52 Flaggen und Banner (für Anlassbeflaggungen) 20 3-20 10<br />

5.53 Flipchart, Magnetwand 8 3-20 40<br />

5.54 Gar<strong>der</strong>obenausstattungen 15 3-20 40<br />

5.55 Geschwindigkeitsmessanlage 8 3-20 32<br />

5.56 Kassenanlage, Infostand FZB 10 3-20 40<br />

5.57 Kicker, Tischfussball 10 3-20 40<br />

5.58 Küchenzeilen/-einrichtungen,-geschirr 15 3-20 40<br />

5.59 Küchengeräte, Haushaltsgeräte 10 3-20 40, 63<br />

5.60 Küchenkleingeräte (z.B. Kaffeemaschinen) 5 3-20 40<br />

5.61 Laminiergeräte 5 3-20 40<br />

5.62 Landkarten, Karten 20 3-20 40<br />

5.63 Lautsprecher/-boxen 10 3-20 32, 40<br />

5.64 Leinen, Startblöcke (FZB) 20 3-20 40<br />

5.65 Leinwand, Projektionswand 10 3-20 40-Bücherei<br />

5.66 Leitern 18 3-20 32, 40<br />

5.67 Lichtregelmaschine, Mischpult 10 3-20 40<br />

5.68 Markise 12 3-20 40<br />

5.69 Mikrofonanlagen festinstalliert 10 3-20 10<br />

5.70 Mikrofonanlagen mobil, Mikrofone 5 3-20 40<br />

5.71 Paravent 15 3-20 40<br />

5.72 Pinwand, Projektionsflächen (rollbar), Leinwände 9 3-20 32, 40, 68<br />

5.73 Puppeneckenmöbel 20 3-20 40<br />

5.74 Projektoren (Overhead-, Dia-, Beamer etc.) 8 3-20 10, 32, 40<br />

5.75 Scheinwerfer, Bühnenlicht 20 3-20 40<br />

5.76 Schreibmachinen (elektrisch) 9 3-20 40<br />

5.77 Schneidemaschinen 15 3-20 40<br />

5.78 Schraubzwinge 20 3-20 40<br />

5.79 Spielzelte 8 3-20 40<br />

5.80 Standlesegerät 8 3-20 40<br />

5.81 Tafeln, Projektionsflächen, Smartboards, Std.-plan Stecksysteme 20 3-20 40<br />

5.82 Teppiche (mobil, keine Auslegeware) 8 3-20 40<br />

5.83 Theken und Zubehör 15 3-20 40<br />

5.84 Tischrechner (m. Druckwerk) 8 3-20 10<br />

5.85 Tonbandgeräte 20 3-20 40<br />

5.86 Tresore 20 3-20 10, 40<br />

5.87 Unterrichtskoffer z.B. "Computer" 10 3-20 40<br />

5.88 Verstärker 7 3-20 40-Kultur<br />

5.89 Verstärker 10 3-20 32, 40-Schulen<br />

5.90 Vorhänge/Gardinen/Rollos 18 3-20 40<br />

6 Fahrzeuge<br />

6.01 Anhänger, Auflieger 13 10-15 68<br />

6.02 Anhänger, Auflieger 15 10-15 32<br />

6.03 Bagger (Friedhofsbagger), sonstige Baufahrzeuge 12 8-12 68<br />

6.04 Bauwagen 13 10-15 68<br />

6.05 Fahrrä<strong>der</strong>, Fahrradanhänger 8 4-8 10<br />

6.06 Feuerwehrfahrzeuge, Feuerlöschfahrzeuge, Kraftfahrdrehleiter 20 15-20 32<br />

6.07 Gabelstapler 15 8-12 68<br />

6.08 Kipper (Friedhof) 15 10-15 68<br />

6.09 Kleintransporter, Mannschaftstransportfahrzeuge 10 6-10 32, 68<br />

6.10 Mofas, Motorrä<strong>der</strong> 10 6-10 40<br />

6.11 Nachlaufstreuer Sand 15 10-15 68<br />

6.12 Nachlaufstreuer Winter<strong>die</strong>nst 11 10-15 68<br />

6.13 Lastkraftwagen, Sattelschlepper, Wechselaufbauten u. ä. 12 8-12 68<br />

6.14 Lastkraftwagen mit Kran 10 8-12 68<br />

6.15 Personenkraftwagen 8 6-10 10, 68<br />

6.16 Personenkraftwagen 10 6-10 32<br />

6.17 Radla<strong>der</strong> 12 8-12 68<br />

6.18 Reform Muli 12 8-12 68<br />

6.19 Traktoren / Schlepper 12 8-12 68<br />

6.20 Vakuum Abwasserpumpe 13 10-15 68<br />

6.21 Weedcleaner 15 10-15 68<br />

Stand: 04.12.2009 Seite 4 von 4


Art <strong>der</strong> For<strong>der</strong>ung<br />

For<strong>der</strong>ungsspiegel <strong>der</strong> Stadt Neukirchen-Vluyn<br />

Gesamtbetrag<br />

am<br />

31.12.2008 bis zu 1<br />

Jahr<br />

mit einer Restlaufzeit von<br />

1 bis 5<br />

Jahre<br />

mehr als 5<br />

Jahre<br />

Gesamtbetrag<br />

am<br />

31.12.2007<br />

EUR EUR EUR EUR EUR<br />

1 2 3 4 5<br />

1.<br />

Öffentlich-rechtliche For<strong>der</strong>ungen und<br />

For<strong>der</strong>ungen aus Transferleistungen<br />

2.449.810 2.449.810 0 0 0<br />

1.1 Gebühren 554.387 554.387 0 0 0<br />

1.2 Beiträge 105.871 105.871 0 0 0<br />

1.3 Steuern 694.423 694.423 0 0 0<br />

1.4 For<strong>der</strong>ungen aus Transferleistungen 109.836 109.836 0 0 0<br />

1.5 Sonstige öffenlich-rechtliche For<strong>der</strong>ungen 985.293 985.293 0 0 0<br />

2. Privatrechliche For<strong>der</strong>ungen 27.743 27.743 0 0 0<br />

2.1 gegen<strong>über</strong> dem privaten Bereich 25.193 25.193 0 0 0<br />

2.2 gegen<strong>über</strong> dem öffentlichen Bereich 0 0 0 0 0<br />

2.3 gegen verbundene Unternehmen 2.550 2.550 0 0 0<br />

2.4 gegen Beteiligungen 0 0 0 0 0<br />

2.5 gegen Son<strong>der</strong>vermögen 0 0 0 0 0<br />

3. Summe aller For<strong>der</strong>ungen 2.477.553 2.477.553 0 0 0<br />

For<strong>der</strong>ungsspiegel_EB_2010-07-27.xls


Verbindlichkeitenspiegel <strong>der</strong> Stadt Neukirchen-Vluyn<br />

Art <strong>der</strong> Verbindlichkeit<br />

Gesamtbetrag<br />

am<br />

31.12.2008 bis zu 1<br />

Jahr<br />

1 bis 5<br />

Jahre<br />

mehr als 5<br />

Jahre<br />

Gesamtbetrag<br />

am<br />

31.12.2007<br />

EUR EUR EUR EUR EUR<br />

1 2 3 4 5<br />

1. Anleihen 0 0 0 0<br />

2. Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 18.456.512 642.923 1.626.149 16.187.440<br />

2.1 von verbundenen Unternehmen 0 0 0 0<br />

2.2 von Beteiligungen 0 0 0 0<br />

2.3 von Son<strong>der</strong>vermögen 0 0 0 0<br />

2.4 vom öffentlichen Bereich 6.049 1.222 3.927 900<br />

2.4.1 vom Bund 0 0 0 0<br />

2.4.2 vom Land 6.049 1.222 3.927 900<br />

2.4.3 von Gemeinden (GV) 0 0 0 0<br />

2.4.4 von Zweckverbänden 0 0 0 0<br />

2.4.5 vom sonstigen öffentlichen Bereich 0 0 0 0<br />

2.4.6 von sonstigen öffentlichen<br />

Son<strong>der</strong>rechnungen<br />

0 0 0 0<br />

2.5 vom privaten Kreditmarkt 18.450.463 641.700 1.622.222 16.186.540<br />

2.5.1 von Banken und Kreditinstituten 18.450.463 641.700 1.622.222 16.186.540<br />

2.5.2 von übrigen Kreditgebern 0 0 0 0<br />

3. Verbindlichkeiten aus Krediten zur<br />

Liquiditätssicherung<br />

2.500.000 2.500.000 0 0<br />

3.1 vom öffentlichen Bereich 0 0 0 0<br />

3.2 vom privaten Kreditmarkt 2.500.000 2.500.000 0 0<br />

4. Verbindlichkeiten aus Vorgängen, <strong>die</strong><br />

Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen<br />

307.999 0 12.078 295.921<br />

5. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 45.369 45.369 0 0<br />

6. Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 170.369 170.369,14 0 0<br />

7. Sonstige Verbindlichkeiten 1.320.987 1.320.987 0 0<br />

8. Summe aller Verbindlichkeiten 22.801.236 4.679.648 1.638.227 16.483.361<br />

Nachrichtlich anzugeben:<br />

Haftungsverhältnisse aus <strong>der</strong> Bestellung von<br />

Sicherheiten:<br />

- Ausfallbürgschaft ENNI GmbH 4.020.818<br />

- Ausfallbürgschaft Grafschafter Gewerbepark 2.856.046<br />

Genend GmbH<br />

Verbindlichkeitenspiegel_EB_2010-09-10.xls, V-Spiegel-2010-07-29<br />

mit einer Restlaufzeit von


Rückstellungen<br />

Rückstellungsspiegel <strong>der</strong> Stadt Neukirchen-Vluyn<br />

Stand 01.01.2009<br />

EUR<br />

3.1 Pensions-/Beihilferückstellungen 21.956.492,00<br />

Pensionsrückstellungen 17.569.863,00<br />

Beihilferückstellungen 4.386.629,00<br />

3.2 Rückstellungen für Deponien und Altlasten 0,00<br />

3.3 Instandhaltungsrückstellungen 3.276.000,00<br />

3.4 Sonstige Rückstellungen: 1.835.656,70<br />

Altersteilzeit 713.765,47<br />

Altersteilzeitabfindungen 36.721,22<br />

Nicht beanspruchter Urlaub und Arbeitszeitguthaben 460.588,00<br />

LOB-Zahlungen für das Vorjahr 96.000,00<br />

<strong>Prüfung</strong>en durch <strong>die</strong> GPA 93.000,00<br />

<strong>Prüfung</strong> <strong>der</strong> EB durch Wirtschaftsprüfer 23.800,00<br />

Offene Aufträge mit Leistungserfüllung in 2008 112.658,12<br />

ENNI-Abrechnungen für das Vorjahr 151.951,89<br />

Umlage <strong>der</strong> Abwasserabgabe für das Vorjahr 55.172,00<br />

Nachveranlagung <strong>der</strong> Kosten für Nie<strong>der</strong>schlagswasser<br />

für städtische Grundstücke<br />

Gesamtsumme <strong>der</strong> Rückstellungen<br />

92.000,00<br />

27.068.148,70


Anlagevermögen<br />

Anlagenspiegel <strong>der</strong> Stadt Neukirchen-Vluyn<br />

Stand am<br />

31.12.2007<br />

Anschaffungs- und Herstellungskosten Abschreibungen Buchwert<br />

Zugänge<br />

2008<br />

Abgänge<br />

2008<br />

Umbuchungen<br />

2008<br />

Abschreibungen<br />

2008<br />

Zuschreibungen<br />

2008<br />

Kumulierte<br />

Abschreibungen<br />

(auch<br />

aus Vorjahren)<br />

am<br />

31.12.2008<br />

am<br />

31.12.2007<br />

EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR<br />

+ - + / - - + -<br />

1. Immaterielle Vermögensgegenstände 0 0 0 0 0 0 0 65.584,16 0<br />

2. Sachanlagen 0 0 0 0 0 0 0 206.642.316,13 0<br />

2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 0 0 0 0 0 0 0 27.239.010,37 0<br />

2.1.1 Grünflächen 0 0 0 0 0 0 0 24.205.121,08 0<br />

2.1.2 Ackerland 0 0 0 0 0 0 0 1.255.707,00 0<br />

2.1.3 Wald, Forsten 0 0 0 0 0 0 0 356.569,20 0<br />

2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke 0 0 0 0 0 0 0 1.421.613,09 0<br />

2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 0 0 0 0 0 0 0 69.063.628,31 0<br />

2.2.1 Kin<strong>der</strong>tageseinrichtungen 0 0 0 0 0 0 0 2.313.729,52 0<br />

2.2.2 Schulen 0 0 0 0 0 0 0 47.360.678,23 0<br />

2.2.3 Wohnbauten 0 0 0 0 0 0 0 2.141.648,71 0<br />

2.2.4 Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude 0 0 0 0 0 0 0 17.247.571,85 0<br />

2.3 Infrastrukturvermögen 0 0 0 0 0 0 0 105.973.650,05 0<br />

2.3.1 Grund und Boden <strong>des</strong> Infrastrukturvermögens 0 0 0 0 0 0 0 14.488.703,25 0<br />

2.3.2 Brücken und Tunnel 0 0 0 0 0 0 0 149.340,69 0<br />

2.3.3 Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen 0 0 0 0 0 0 0 0,00 0<br />

2.3.4 Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen 0 0 0 0 0 0 0 30.142.088,32 0<br />

2.3.5 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen 0 0 0 0 0 0 0 61.191.472,62 0<br />

2.3.6 Sonstige Bauten <strong>des</strong> Infrastrukturvermögens 0 0 0 0 0 0 0 2.045,17 0<br />

2.4 Bauten auf fremdem Grund und Boden 0 0 0 0 0 0 0 34.827,58 0<br />

2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 0 0 0 0 0 0 0 7,00 0<br />

2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 0 0 0 0 0 0 0 2.064.868,79 0<br />

2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 0 0 0 0 0 0 0 1.361.449,98 0<br />

2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 0 0 0 0 0 0 0 904.874,06 0<br />

3. Finanzanlagen 0 0 0 0 0 0 0 6.484.366,34 0<br />

3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 0 0 0 0 0 0 0 0,00 0<br />

3.2 Beteiligungen 0 0 0 0 0 0 0 6.228.167,00 0<br />

3.3 Son<strong>der</strong>vermögen 0 0 0 0 0 0 0 0,00 0<br />

3.4 Wertpapiere <strong>des</strong> Anlagevermögens 0 0 0 0 0 0 0 230.370,03 0<br />

3.5 Ausleihungen 0 0 0 0 0 0 0 25.829,31 0<br />

3.5.1 an verbundene Unternehmen 0 0 0 0 0 0 0 0,00 0<br />

3.5.2 an Beteiligungen 0 0 0 0 0 0 0 25.829,31 0<br />

3.5.3 an Son<strong>der</strong>vermögen 0 0 0 0 0 0 0 0,00 0<br />

3.5.4 Sonstige Ausleihungen 0 0 0 0 0 0 0 0,00 0<br />

Summe Anlagevermögen 0 0 0 0 0 0 0 213.192.266,63 0


Allgemeines<br />

LAGEBERICHT ZUR ERÖFFNUNGSBILANZ<br />

Nach § 53 GemHVO ist <strong>die</strong> Eröffnungsbilanz durch einen Lagebericht entsprechend <strong>des</strong><br />

§ 48 GemHVO zu ergänzen.<br />

Der Lagebericht soll einen Überblick <strong>über</strong> <strong>die</strong> wichtigen Ergebnisse aus <strong>der</strong> Aufstellung <strong>der</strong><br />

Eröffnungsbilanz geben und so gefasst werden, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen<br />

entsprechen<strong>des</strong> Bild durch eine Analyse <strong>der</strong> Vermögens- und Schuldenlage <strong>der</strong> Gemeinde<br />

vermittelt wird. Hierzu werden auch <strong>die</strong> Bilanzkennzahlen aus dem NKF-Kennzahlenset und<br />

eine vergleichende Darstellung mit den Durchschnittswerten <strong>der</strong> NRW-Kommunen<br />

hinzugezogen.<br />

Über Vorgänge, <strong>die</strong> nach dem Bilanzstichtag eingetreten sind, ist zu berichten. Auch auf<br />

Chancen und Risiken für <strong>die</strong> zukünftige Entwicklung <strong>der</strong> Gemeinde ist einzugehen. Zugrunde<br />

liegende Annahmen sind anzugeben.<br />

Einführung <strong>des</strong> Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF)<br />

Nach dem NKF Einführungsgesetz NRW mussten <strong>die</strong> Gemeinden ihre Geschäftsvorfälle<br />

spätestens zum 01.01.2009 nach dem System <strong>der</strong> doppelten Buchführung erfassen. Zu<br />

Beginn <strong>des</strong> Haushaltsjahres, in dem <strong>die</strong> doppelte Buchführung eingeführt wird, ist eine<br />

Eröffnungsbilanz aufzustellen. Der Umstieg auf das NKF war ursprünglich für das<br />

Haushaltsjahr 2008 vorgesehen. Durch <strong>die</strong> Verzögerung bei <strong>der</strong> Einführung einer neuen<br />

Software (SAP-Kommunalmaster) im Kommunalen Rechenzentrum KRZN wurde <strong>der</strong><br />

Einstieg in das NKF auf den 01.01.2009 verschoben. Die vorliegende Eröffnungsbilanz zum<br />

01.01.2009 wurde als Entwurf in den Rat am 16.12.2009 eingebracht und dem Rechnungsprüfungsausschuss<br />

zur <strong>Prüfung</strong> durch das RPA mit Unterstützung durch einen Wirtschaftsprüfer<br />

weitergeleitet. Im Anschluss hieran wird <strong>die</strong> Eröffnungsbilanz durch <strong>die</strong><br />

Gemeindeprüfungsanstalt geprüft. Die Feststellung <strong>der</strong> testierten Eröffnungsbilanz durch den<br />

Rat ist für <strong>die</strong> Sitzung am 15.12.2010 vorgesehen.<br />

Nach Einbringung <strong>des</strong> Entwurfes haben sich noch Korrekturen ergeben, da<br />

Bewertungsvorgänge endgültig abgeschlossen werden konnten und sich im Rahmen <strong>der</strong><br />

<strong>Prüfung</strong> noch Än<strong>der</strong>ungen ergeben haben, <strong>die</strong> aber <strong>die</strong> grundsätzliche Vermögens- und<br />

Kapital-/Finanzierungsstruktur <strong>der</strong> Eröffnungsbilanz nicht verän<strong>der</strong>n. Die Eröffnungsbilanz<br />

stellt sich zusammengefasst wie folgt dar:<br />

AKTIVA EUR PASSIVA EUR<br />

Anlagevermögen 213.192.267 Eigenkapital 86.363.988<br />

Umlaufvermögen 3.300.719 Son<strong>der</strong>posten 76.865.250<br />

Aktive Rechnungsabgrenzung 210.939 Rückstellungen 27.068.149<br />

Verbindlichkeiten 22.801.236<br />

Passive Rechnungsabgrenzung 3.605.302<br />

SUMME 216.703.925 SUMME 216.703.925


Die Vermögensstruktur (Aktiva)<br />

Die Aktiva <strong>der</strong> Bilanz zeigt, welcher Vermögenswert für <strong>die</strong> Aufgabenerfüllung <strong>der</strong> Stadt zur<br />

Verfügung steht und wie sich <strong>die</strong>ser Wert in den Schlussbilanzen <strong>der</strong> zukünftigen<br />

Haushaltsjahre fortschreibt. Die Eröffnungsbilanz ist <strong>der</strong> Startpunkt im NKF mit Zeitwerten<br />

zum 1.1.2009.<br />

Den Schwerpunkt <strong>der</strong> Aktiva bildet das Anlagevermögen mit einem Anteil von 98,4 %.<br />

(213 Mio. Euro) Hiervon entfallen auf Sachanlagen (u.a. Grundstücke, Gebäude,<br />

Infrastruktur, Maschinen, Fahrzeuge) 206,6 Mio. Euro und auf Finanzanlagen (Beteiligungen)<br />

rd. 6,5 Mio. Euro. Für Sachanlagen entstehen in <strong>der</strong> Regel Abschreibungen und<br />

Instandhaltungen, <strong>die</strong> den Ergebnisplan belasten. Die Finanzanlagen leisten durch Gewinnausschüttungen<br />

und Zinserträge einen positiven Effekt im Ergebnisplan.<br />

Das Umlaufvermögen in Höhe von ca. 3,3 Mio. Euro setzt sich im Wesentlichen zusammen<br />

aus „For<strong>der</strong>ungen“ (2,3 Mio.) und „Liquiden Mitteln“ (1,0 Mio.) und hat mit einem Anteil von<br />

1,5 % an <strong>der</strong> Gesamtbilanzsumme nur eine geringe Bedeutung. Die „For<strong>der</strong>ungen“ sind<br />

kurzfristig gebunden und werden in <strong>der</strong> Regel zu liquiden Mitteln.<br />

Unter <strong>der</strong> Position Aktive Rechnungsabgrenzung sind Zahlungen ausgewiesen, <strong>die</strong> im<br />

Vorjahr für Aufwendungen <strong>des</strong> Haushaltsjahres 2009 geleistet wurden.<br />

Die Kapitalstruktur/Finanzierung (Passiva)<br />

Die Passiva gibt Auskunft dar<strong>über</strong>, wie das Vermögen <strong>der</strong> Aktiva finanziert wurde; hier<br />

erkennt man <strong>die</strong> Mittelherkunft. Die anteilige Zusammensetzung <strong>des</strong> Kapitals aus<br />

Eigenkapital und Fremdkapital ist von beson<strong>der</strong>er Bedeutung. Ein hoher Eigenkapitalanteil<br />

wirkt sich vorteilhaft aus. Er verbessert in <strong>der</strong> Privatwirtschaft <strong>die</strong> Kreditwürdigkeit. Für <strong>die</strong><br />

öffentlichen Haushalte ist <strong>der</strong> Eigenkapitalanteil noch kein Kriterium für <strong>die</strong> Kreditvergabe,<br />

aber zukünftig durchaus denkbar. Ein hoher Fremdkapitalanteil verursacht hohe<br />

Zinsaufwendungen , <strong>die</strong> den Ergebnisplan belasten.<br />

Das ausgewiesene Eigenkapital beträgt 86,4 Mio. Euro und setzt sich zusammen aus <strong>der</strong><br />

- Allgemeinen Rücklage mit 75,8 Mio. Euro<br />

- Ausgleichsrücklage mit 10,6 Mio. Euro<br />

Die Ausgleichsrücklage ist ein geson<strong>der</strong>ter Posten <strong>des</strong> Eigenkapitals. Eine Verringerung<br />

<strong>der</strong> Ausgleichsrücklage zum Ausgleich <strong>der</strong> Ergebnisrechnung bleibt ohne Rechtsfolgen.<br />

Sobald <strong>die</strong> Allgemeine Rücklage durch nicht ausgeglichene Haushalte verringert werden<br />

muss, treten differenzierte Rechtsfolgen wie z. B. ein Pflicht-Haushaltssicherungskonzept<br />

ein.<br />

Als Son<strong>der</strong>posten mit <strong>der</strong> Gesamtsumme von 76,9 Mio. Euro werden insbeson<strong>der</strong>e<br />

Investitionszuwendungen <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> mit Zweckbindung – <strong>die</strong> also nicht frei verwendet<br />

werden dürfen – und von Dritten erhaltene Beiträge passiviert.<br />

Die Son<strong>der</strong>posten wirken sich wirtschaftlich wie Eigenkapital aus und werden in <strong>der</strong> Regel<br />

<strong>über</strong> <strong>die</strong> Nutzungsdauern <strong>der</strong> Vermögensgegenstände, <strong>die</strong> finanziert wurden, sukzessive<br />

ertragswirksam aufgelöst.<br />

2


Rückstellungen werden in Höhe von 27,1 Mio. Euro gebildet. Sie setzen sich zusammen<br />

aus<br />

- Pensionsrückstellungen mit 22,0 Mio. Euro<br />

- Instandhaltungsrückstellungen mit 3,3 Mio. Euro<br />

- Sonstige Rückstellungen mit 1,8 Mio. Euro<br />

Rückstellungen werden dem Fremdkapital zugerechnet, da sie sich wirtschaftlich<br />

entsprechend auswirken. Aus Rückstellungen entstehen in zukünftigen Haushaltsjahren in<br />

<strong>der</strong> Regel Verbindlichkeiten, <strong>die</strong> zum Abfluss liqui<strong>der</strong> Mittel führen.<br />

Die Verbindlichkeiten in Höhe von 22,8 Mio. Euro bestehen hauptsächlich aus<br />

- Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen (18,5 Mio. Euro)<br />

- Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung (2,5 Mio. Euro)<br />

- Verbindlichkeiten aus Vorgängen, <strong>die</strong> Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen<br />

0,3 Mio. Euro<br />

- Sonstige Verbindlichkeiten (1,3 Mio. Euro)<br />

Die Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung und <strong>die</strong> sonstigen<br />

Verbindlichkeiten sind hauptsächlich kurzfristiger Natur und belasten <strong>die</strong> liquiden Mittel auch<br />

kurzfristig. Dar<strong>über</strong> hinaus wird <strong>die</strong> Liquidität durch Zins- und Tilgungsleistungen aus den<br />

Investitionskrediten langfristig in Anspruch genommen.<br />

In <strong>die</strong> Passiven Rechnungsabgrenzungsposten wurden für in Vorjahren vereinnahmte<br />

Friedhofsgebühren für Grabnutzungsrechte u. ä. eingestellt. Sie beeinflussen nicht <strong>die</strong><br />

Liquidität und werden entsprechend <strong>der</strong> Nutzungsdauer zu Erträgen in den zukünftigen<br />

Haushalten.<br />

Bilanzkennzahlen<br />

Für <strong>die</strong> Beurteilung <strong>der</strong> wirtschaftlichen Lage ist ein einheitliches NKF-Kennzahlenset NW<br />

erarbeitet worden. Spezielle Bilanzkennzahlen lassen eine Beurteilung <strong>der</strong> wirtschaftlichen<br />

Situation, <strong>der</strong> künftigen Entwicklung, und eine Standortbestimmung im interkommunalen<br />

Vergleich zu.<br />

Die IT.NRW hat hierzu eine Tabelle <strong>über</strong> Durchschnittswerte für NRW-Kommunen erstellt.<br />

Diese Tabelle befindet sich noch im Aufbau und hat noch keinen vollen repräsentativen<br />

Charakter, zeigt aber schon wichtige Tendenzen.<br />

Eigenkapitalquote 1<br />

Die Kennzahl setzt das Eigenkapital, bestehend aus Allgemeiner Rücklage und<br />

Ausgleichsrücklage zur Bilanzsumme ins Verhältnis.<br />

Neukirchen-Vluyn 39,9 %<br />

Mittlere kreisangehörige Städte NRW 36,9 %<br />

Kreisang. Kommunen gesamt NRW 37,6 %<br />

3


Eigenkapitalquote 2<br />

Zur Ermittlung <strong>die</strong>ser Quote werden zum Eigenkapital <strong>die</strong> Son<strong>der</strong>posten mit Eigenkapital-<br />

Charakter hinzugerechnet. Die Quote zeigt, dass <strong>die</strong> Investitionen häufig mit einem großen<br />

Anteil an Drittmitteln finanziert wurden und hierdurch <strong>die</strong> Nettobelastung durch<br />

Abschreibungen gemil<strong>der</strong>t wird.<br />

Neukirchen-Vluyn 68,7 %<br />

Mittlere kreisangehörige Städte NRW 65,6 %<br />

Kreisang. Kommunen gesamt NRW 71,3 %<br />

Anlagenintensität<br />

Die Kennzahl stellt das Anlagevermögen zum Gesamtvermögen ins Verhältnis. Die Höhe <strong>der</strong><br />

Quote entspricht den Quoten, wie sie in allen Kommunen festgestellt wurde.<br />

Neukirchen-Vluyn 98,4 %<br />

Anlagendeckungsgrad 1<br />

Diese Kennzahl zeigt an, inwieweit das Anlagevermögen durch Eigenkapital gedeckt ist. Der<br />

Wert ist vergleichsweise zu an<strong>der</strong>en bereits veröffentlichten Bilanzen als gut anzusehen.<br />

Offizielle Vergleichszahlen auf Lan<strong>des</strong>ebene liegen nicht vor.<br />

Neukirchen-Vluyn 40,5 %<br />

Anlagendeckungsgrad 2<br />

Das langfristig <strong>der</strong> Kommune <strong>die</strong>nende Anlagevermögen soll auch langfristig finanziert sein.<br />

Diese Kennzahl gibt an, wie viel Prozent <strong>des</strong> Anlagevermögens langfristig finanziert ist. Die<br />

Quote zeigt, dass <strong>die</strong> For<strong>der</strong>ung nahezu erfüllt ist.<br />

Neukirchen-Vluyn 87,9 %<br />

Mittlere kreisangehörige Städte NRW 80,6 %<br />

Kreisang. Kommunen gesamt NRW 86,2 %<br />

Infrastrukturquote<br />

Diese Quote stellt das Verhältnis zwischen dem speziellen Anlagevermögen für <strong>die</strong><br />

Infrastruktur und dem Gesamtvermögen dar.<br />

Neukirchen-Vluyn 48,9 %<br />

Mittlere kreisangehörige Städte NRW 45,7 %<br />

Kreisang. Kommunen gesamt NRW 45,2 %<br />

Liquidität 2. Gra<strong>des</strong><br />

Die Kennzahl zeigt, in welchem Umfang <strong>die</strong> kurzfristigen Verbindlichkeiten durch <strong>die</strong><br />

vorhanden liquiden Mittel und kurzfristigen werthaltigen For<strong>der</strong>ungen gedeckt werden<br />

können.<br />

Neukirchen-Vluyn 69,3 %<br />

Mittlere kreisangehörige Städte NRW 43,6 %<br />

Kreisang. Kommunen gesamt NRW 108,7 %<br />

4


Kurzfristige Verbindlichkeitsquote<br />

Die Kennzahl zeigt <strong>die</strong> Belastung <strong>der</strong> Bilanz durch kurzfristige Verbindlichkeiten.<br />

Neukirchen-Vluyn 2,2 %<br />

Mittlere kreisangehörige Städte NRW 4,9 %<br />

Kreisang. Kommunen gesamt NRW 2,4 %<br />

Vorgänge von beson<strong>der</strong>er Bedeutung, <strong>die</strong> nach dem Bilanzstichtag eingetreten sind<br />

Entsprechende erläuterungsbedürftige Vorgänge haben sich nicht ergeben.<br />

Chancen und Risiken für <strong>die</strong> zukünftige Entwicklung <strong>der</strong> Gemeinde<br />

Die Eröffnungsbilanz <strong>der</strong> Stadt Neukirchen-Vluyn zum 01.01.2009 hat mit<br />

Eigenkapitalquoten von 39,9 % und 68,7 % (einschließlich Son<strong>der</strong>posten) eine gesunde<br />

Struktur. Die nachfolgend dargestellte Entwicklung <strong>der</strong> Finanzlage zeigt, dass sich <strong>die</strong>se<br />

positive Ausgangssituation im NKF durch einen laufenden Eigenkapitalverzehr deutlich<br />

verschlechtern wird.<br />

Nachdem <strong>der</strong> erste NKF-Haushalt 2009 im Finanzplanungszeitraum bis 2012 einen nur<br />

gemäßigten Abbau <strong>der</strong> Ausgleichsrücklage vorsah, mussten mit Einsetzen <strong>der</strong> Finanzkrise<br />

und den damit verbundenen Ertragsrückgängen ab dem Haushaltsjahr 2010<br />

Rücklagenentnahmen von 3,6 – 7,2 Mio. Euro jährlich eingeplant werden.<br />

Die Ausgleichsrücklage wird voraussichtlich bereits im Jahr 2011 verbraucht sein.<br />

Fehlbeträge sind dann aus <strong>der</strong> Allgemeinen Rücklage zu decken.<br />

Bei einer 5-prozentigen Verringerung (jährlich) <strong>der</strong> Allgemeinen Rücklage in zwei<br />

aufeinan<strong>der</strong>folgenden Jahren im Finanzplanungszeitraum, bestünde ab dem Haushaltsjahr<br />

2011 <strong>die</strong> Pflicht zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes, das angesichts <strong>der</strong><br />

Prognose aus dem Haushaltsjahr 2010 voraussichtlich nicht genehmigungsfähig wäre. Somit<br />

träte <strong>der</strong> Zustand <strong>des</strong> "Nothaushaltsrechtes" ein, mit <strong>der</strong> Folge, dass weitreichende<br />

aufsichtsrechtliche Bedingungen und Auflagen einzuhalten sind.<br />

Hinzuweisen ist auch auf <strong>die</strong> mittelfristige Entwicklung <strong>der</strong> liquiden Mittel. Durch<br />

zurückgehende Erträge ist es zwangsläufig, dass auch <strong>der</strong> Finanzplan ein zunehmen<strong>des</strong><br />

strukturelles Defizit ausweist, das nur durch Kassenkredite gedeckt werden kann. Zusätzlich<br />

führen zu erwartende Zinssteigerungen – <strong>die</strong> zwar durch ein Zinsmanagement gemil<strong>der</strong>t<br />

werden – zu erhöhten Belastungen im Ergebnisplan.<br />

Um <strong>die</strong>ser Entwicklung entgegen zu treten, hat <strong>die</strong> Stadt Neukirchen-Vluyn ein freiwilliges<br />

Haushaltssicherungskonzept erarbeitet, welches zu einer strukturellen Verbesserung <strong>der</strong><br />

Haushaltssituation beitragen soll. Neben <strong>der</strong> Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes<br />

hat <strong>die</strong> Stadt Neukirchen-Vluyn im Rahmen <strong>des</strong> Zielkonzeptes u. a. folgende<br />

strategischen Ziele für den Haushalt 2010 beschlossen:<br />

5


- Die Stadt Neukirchen-Vluyn stellt durch einen sparsamen und wirtschaftlichen Umgang<br />

mit den vorhandenen Ressourcen eine nachhaltige Haushaltswirtschaft sicher.<br />

- Die Stadt Neukirchen-Vluyn ergreift alle erfor<strong>der</strong>lichen Maßnahmen zur Steigerung <strong>der</strong><br />

Wirtschaftskraft; <strong>die</strong> Erhaltung und Stärkung <strong>der</strong> wirtschaftlichen Standards bilden hierbei<br />

<strong>die</strong> Grundlage.<br />

Hierzu wurden bereits auf Produktebene umfangreiche Schwerpunktziele zur Umsetzung<br />

festgelegt.<br />

Unabhängig davon, ob zukünftig <strong>der</strong> "Nothaushalt" vermieden werden kann und ein<br />

genehmigtes Haushaltssicherungskonzept vorliegt, ist festzustellen, dass nach <strong>der</strong><br />

<strong>der</strong>zeitigen Planung bis zum Jahr 2013 ein Eigenkapitalabbau von rund 20 Mio. Euro zu<br />

erwarten ist. Gleichzeitig steigt <strong>der</strong> Schuldenstand im gleichen Zeitraum aufgrund<br />

notwendiger Investitionen von ca. 18 Mio. auf ca. 36 Mio. Euro und führt damit zu<br />

erheblichen zusätzlichen Zinsbelastungen <strong>des</strong> Ergebnisplanes.<br />

Diese negative Entwicklung <strong>der</strong> städtischen Finanzlage wird sich nur verbessern, wenn sich<br />

<strong>der</strong> positive Trend <strong>der</strong> konjunkturellen Lage <strong>des</strong> Jahres 2010 fortsetzt, <strong>die</strong> Finanzausstattung<br />

<strong>der</strong> Kommunen seitens <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> NRW deutlich verbessert und das städtische<br />

Konsoli<strong>die</strong>rungskonzept umgesetzt und gegebenenfalls erweitert wird.<br />

6


Angaben zu Mitglie<strong>der</strong>n <strong>des</strong> Verwaltungsvorstan<strong>des</strong> und <strong>des</strong> Rates<br />

gemäß § 95 Abs. 2 GO NRW<br />

Mitglie<strong>der</strong> <strong>des</strong> Verwaltungsvorstan<strong>des</strong>:<br />

Bürgermeister Harald Lenßen<br />

Beigeordneter Ralf Eccarius<br />

Beigeordneter und Kämmerer Paul-Georg Fritz<br />

Gremientätigkeiten <strong>des</strong> Bürgermeisters<br />

Bürgermeister Harald Lenßen ist hauptamtlicher Bürgermeister mit einem bestimmten<br />

Aufgabenkreis auf örtlicher Ebene. Der Bürgermeister ist Kraft Gesetzes Vorsitzen<strong>der</strong> <strong>des</strong><br />

Rates und <strong>des</strong> Hauptausschusses. Ihm obliegt außerdem neben <strong>der</strong> repräsentativen<br />

Vertretung <strong>der</strong> Gemeinde <strong>die</strong> gesetzliche Vertretung in allen Rechts- und<br />

Verwaltungsgeschäften. Er ist außerdem Chef <strong>der</strong> Verwaltung und hat <strong>die</strong> Beschlüsse <strong>des</strong><br />

Gemein<strong>der</strong>ates und seiner Ausschüsse vorzubereiten und auszuführen.<br />

Neben <strong>die</strong>sen Aufgaben nimmt er zudem noch eine Reihe von Gremientätigkeiten wahr, <strong>die</strong><br />

u.a. aus <strong>der</strong> hauptamtlichen Tätigkeit erwachsen.<br />

Institution<br />

7<br />

Funktion<br />

Rat <strong>der</strong> Stadt Neukirchen-Vluyn Vorsitzen<strong>der</strong><br />

Hauptausschuss <strong>der</strong> Stadt Neukirchen-Vluyn Vorsitzen<strong>der</strong><br />

Zweckverbandsversammlung Sparkasse am<br />

Nie<strong>der</strong>rhein<br />

Mitglied<br />

Risikoausschuss Sparkasse am Nie<strong>der</strong>rhein Stellvertreter<br />

Aufsichtsrat Energie Wasser Nie<strong>der</strong>rhein GmbH Mitglied<br />

Aufsichtsrat Grafschafter Gewerbepark Genend<br />

GmbH<br />

Mitglied<br />

Verwaltungsrat WIR 4 Wirtschaftsför<strong>der</strong>ung Mitglied<br />

Museumsverein Neukirchen-Vluyn e.V. Vorsitzen<strong>der</strong><br />

Familie Peschken Stiftung Vorsitzen<strong>der</strong><br />

Kuratorium Sparkassen-Sozialstiftung Neukirchen-<br />

Vluyn<br />

Kuratorium Sparkassen-Kulturstiftung Neukirchen-<br />

Vluyn<br />

Kuratorium Kulturstiftung Sparkasse am<br />

Nie<strong>der</strong>rhein<br />

Mitglied<br />

Mitglied<br />

Mitglied


Name, Vorname<br />

Straße<br />

Funktion<br />

Ralf Eccarius<br />

Paul-Georg Fritz<br />

Name, Vorname<br />

Straße<br />

Funktion<br />

Aarse, Petra<br />

Sittermannstr. 25<br />

Ratsmitglied<br />

Aarse, Simon<br />

Ustroner Str. 13<br />

Ratsmitglied<br />

Ausgeübter Beruf Mitgliedschaften in Aufsichtsräten u.<br />

an<strong>der</strong>en Kontrollgremien im Sinne <strong>des</strong> §<br />

125 Abs. 1 Satz 3 <strong>des</strong> Aktiengesetzes<br />

Mitgliedschaften in Organen von<br />

verselbständigten Aufgabenbereichen <strong>der</strong><br />

Gemeinde in öffentlich-rechtlicher o<strong>der</strong><br />

8<br />

privatrechtlicher Form<br />

Beigeordneter - - Nahverkehr-Zweckverband Nie<strong>der</strong>rhein,<br />

Mitglied<br />

- Deichverband Verbandsversammlung,<br />

Mitglied<br />

- LINEG, Delegierter<br />

Genossenschaftsversammlung<br />

- LINEG Mitglied Veranlagungs-A.<br />

Beigeordneter<br />

und Kämmerer<br />

Ausgeübter Beruf Beraterverträge,<br />

insb. <strong>über</strong> <strong>die</strong><br />

entgeltliche<br />

Beratung,<br />

Vertretung<br />

frem<strong>der</strong><br />

Interessen o<strong>der</strong><br />

<strong>der</strong> Erstattung von<br />

Gutachten, soweit<br />

<strong>die</strong>se Tätigkeiten<br />

außerhalb <strong>des</strong><br />

angezeigten<br />

Berufs erfolgen<br />

- WIR 4 Verwaltungsrat, stv. Mitglied<br />

- - stv. Mitglied Verbandsversammlung <strong>des</strong><br />

Sparkassenzweckverban<strong>des</strong><br />

Mitgliedschaften in<br />

Aufsichtsräten u.<br />

an<strong>der</strong>en<br />

Kontrollgremien im<br />

Sinne <strong>des</strong> § 125<br />

Abs. 1 Satz 3 <strong>des</strong><br />

Aktiengesetzes<br />

Mitgliedschaften in<br />

Organen von rechtlich<br />

verselbständigten Auf-<br />

gabenbereichen in<br />

öffentl.-rechtl. o<strong>der</strong><br />

privatrechtlicher Form<br />

<strong>der</strong> in § 1 Abs. 1 u. 2 <strong>des</strong><br />

Lan<strong>des</strong>organisationsge<br />

setzes genannten<br />

Behörden u.<br />

Einrichtungen<br />

Mitgliedschaft in<br />

Organen sonstiger<br />

privatrechtlicher<br />

Unternehmen<br />

Mitgliedschaft in Organen sonstiger<br />

privatrechtlicher Unternehmen<br />

-<br />

- Mitglied Verwaltungsrat Stiftung<br />

Krankenhaus Bethanien<br />

- Mitglied <strong>des</strong> Ausschusses für Finanzen<br />

und Kommunalwirtschaft <strong>des</strong><br />

Städte- und Gemeindebund NW<br />

Funktionen in Vereinen o<strong>der</strong><br />

vergleichbaren Gremien<br />

- Funktion<br />

- Verein<br />

Postbeamtin - - - - Museumsbeirat im Museumsverein<br />

Realschulkonrektor<br />

- - - Prüfer beim<br />

Lan<strong>des</strong>prüfungsamt<br />

- - Geschäftsführer<br />

Jugendheime Moers e.V.<br />

- Kassierer<br />

SPD-Ortsverein Neuk.-Vluyn<br />

- Schriftführer<br />

Heimat- und Verkehrsverein Vluyn e.V.


Name, Vorname<br />

Straße<br />

Funktion<br />

Albrecht, Dirk<br />

Roosenstr. 4 a<br />

Sachk. Bürger<br />

Best, Kurt<br />

Sittermannstr. 49<br />

Ratsmitglied<br />

Bongert, Herbert<br />

Am Honigshuck 4<br />

Ratsmitglied<br />

Buchwald, Ursula<br />

Stettinerstr. 5<br />

Sachk. Bürgerin<br />

Burs, Hans-Peter<br />

Wiesfurthstr. 67<br />

Ratsmitglied<br />

Buttkereit, Elke<br />

Schulplatz 3<br />

Sachk. Bürgerin<br />

Dennesen, Uwe<br />

Krefel<strong>der</strong> Str.12<br />

Sachk.Bürger<br />

Ausgeübter Beruf Beraterverträge,<br />

insb. <strong>über</strong> <strong>die</strong><br />

entgeltliche<br />

Beratung,<br />

Vertretung<br />

frem<strong>der</strong><br />

Interessen o<strong>der</strong><br />

<strong>der</strong> Erstattung von<br />

Gutachten, soweit<br />

<strong>die</strong>se Tätigkeiten<br />

außerhalb <strong>des</strong><br />

angezeigten<br />

Einkäufer/<br />

Kfm. Angestellter<br />

Rektor im<br />

Ruhestand<br />

Verwaltungs-<br />

angestellter<br />

Berufs erfolgen<br />

Mitgliedschaften in<br />

Aufsichtsräten u.<br />

an<strong>der</strong>en<br />

Kontrollgremien im<br />

Sinne <strong>des</strong> § 125<br />

Abs. 1 Satz 3 <strong>des</strong><br />

Aktiengesetzes<br />

Mitgliedschaften in<br />

Organen von rechtlich<br />

verselbständigten Auf-<br />

gabenbereichen in<br />

öffentl.-rechtl. o<strong>der</strong><br />

privatrechtlicher Form<br />

<strong>der</strong> in § 1 Abs. 1 u. 2 <strong>des</strong><br />

Lan<strong>des</strong>organisationsge<br />

setzes genannten<br />

Behörden u.<br />

Einrichtungen<br />

9<br />

Mitgliedschaft in<br />

Organen sonstiger<br />

privatrechtlicher<br />

Unternehmen<br />

Funktionen in Vereinen o<strong>der</strong><br />

vergleichbaren Gremien<br />

- Funktion<br />

- Verein<br />

- - - - - Seniorenabteilungsleiter im TUS Preußen<br />

Vluyn e. V. 09<br />

- Mädchenbeauftragter im TUS Preußen<br />

Vluyn e. V. 09<br />

- - Verbandsver-<br />

sammlung<br />

Sparkassen-<br />

zweckverband<br />

- - Abteilungsleiter in <strong>der</strong> Sportgemeinschaft,<br />

Ski- und Wan<strong>der</strong>abteilung<br />

- - - - - Mitglied<br />

Verband Deutscher Städtestatistiker<br />

- Vorstand Bürgerinitiative Mülldeponie<br />

Eyller Berg N-V / Kamp-Lintfort<br />

- stv. Mitglied Hauptausschuss Städte- und<br />

Gemeindebund NRW<br />

Vorruhestand - - - - - Stellvertr. Vorsitzen<strong>der</strong> als Vertreter <strong>der</strong><br />

Behin<strong>der</strong>ten im VdK Sozialverband<br />

Oberstu<strong>die</strong>nrat - - - Volksbank<br />

Nie<strong>der</strong>rhein Alpen<br />

- Vertreterver-<br />

sammlung<br />

- Wahlausschuss<br />

Sachbearbeiterin<br />

Arbeitsvorbereitung<br />

- - - - stellvertr. Betriebs-<br />

ratsvorsitzende<br />

Selbständig - - - - -<br />

Ortsverband N-V<br />

- 1. Vorsitzen<strong>der</strong><br />

Heimat- und Verkehrsverein<br />

Neukirchen e.V.<br />

- Vorstandsmitglied<br />

Museumsverein Neukirchen-Vluyn<br />

-1. Vors. und Gildemeister <strong>der</strong> GILDe e.V.<br />

-


Name, Vorname<br />

Straße<br />

Funktion<br />

Derner, Manfred<br />

Wittrahmsweg 75<br />

Ratsmitglied<br />

Feldberg, Stephan<br />

Vluyner Südring 34f<br />

Sachk. Bürger<br />

Fesselmann,<br />

Günther<br />

Im Mausegatt 33<br />

Ratsmitglied<br />

Fetzer, Karin<br />

Am Honigshuck 11<br />

Sachk. Bürgerin<br />

Franken, Heinz-<br />

Gerd<br />

Glatzer Str. 9 a<br />

Ratsmitglied<br />

Franzen, Klaus<br />

Gel<strong>der</strong>nsche Str. 354<br />

Ratsmitglied<br />

Gebuhr, Norbert<br />

Drüenstr. 3<br />

Ratsmitglied<br />

Ausgeübter Beruf Beraterverträge,<br />

insb. <strong>über</strong> <strong>die</strong><br />

entgeltliche<br />

Beratung,<br />

Vertretung<br />

frem<strong>der</strong><br />

Interessen o<strong>der</strong><br />

<strong>der</strong> Erstattung von<br />

Gutachten, soweit<br />

<strong>die</strong>se Tätigkeiten<br />

außerhalb <strong>des</strong><br />

angezeigten<br />

Freigestellter<br />

Betriebsrat<br />

Berufs erfolgen<br />

Mitgliedschaften in<br />

Aufsichtsräten u.<br />

an<strong>der</strong>en<br />

Kontrollgremien im<br />

Sinne <strong>des</strong> § 125<br />

Abs. 1 Satz 3 <strong>des</strong><br />

Aktiengesetzes<br />

Mitgliedschaften in<br />

Organen von rechtlich<br />

verselbständigten Auf-<br />

gabenbereichen in<br />

öffentl.-rechtl. o<strong>der</strong><br />

privatrechtlicher Form<br />

<strong>der</strong> in § 1 Abs. 1 u. 2 <strong>des</strong><br />

Lan<strong>des</strong>organisationsge<br />

setzes genannten<br />

Behörden u.<br />

Einrichtungen<br />

10<br />

Mitgliedschaft in<br />

Organen sonstiger<br />

privatrechtlicher<br />

Unternehmen<br />

- - - - Rentenausschuss<br />

<strong>der</strong> BBG-Bonn<br />

- Knappschaftsältester-Knappschaft<br />

Spreng<br />

- Stellv. für KnappschaftsWi<strong>der</strong>spruchsausschuss<br />

Moers<br />

Selbständig - - - - -<br />

Rechtsanwalt Deutsche<br />

Wellness GmbH<br />

Düsseldorf<br />

Dipl. Sozial-<br />

bearbeiterin im<br />

Betreuungsverein<br />

Funktionen in Vereinen o<strong>der</strong><br />

vergleichbaren Gremien<br />

- Funktion<br />

- Verein<br />

- IGBCE Ortsgruppe Vorsitzen<strong>der</strong><br />

Gewerkschaft N-V<br />

- - - - Vorstand/Controller<br />

Deutscher Wellness Verband e.V. D’dorf<br />

- Vorstand Bürgerstiftung Neukirchen-<br />

Vluyn e.V.<br />

- - - - -<br />

Nicht berufstätig - - Verbandsversammlung<br />

Sparkassenzweck-<br />

verband<br />

Lehrer - - - -<br />

- - Vorsitzen<strong>der</strong> Glück-Auf Nie<strong>der</strong>berg 2002<br />

e. V. Knappen Verein<br />

- Schriftführer Chor Nie<strong>der</strong>berg<br />

Selbständig - - - - - Vorstandsmitglied Bürgerschützen<br />

Aldenrade-Walsum 1928 e. V.


Name, Vorname<br />

Straße<br />

Funktion<br />

Giesen, Wolfgang<br />

Pastoratstr. 12<br />

Ratsmitglied<br />

Glantschnig, Timo<br />

Hochstraße 48<br />

Ratsmitglied<br />

Glotz, Peter<br />

Bendschenweg 41 b<br />

Sachk. Bürger<br />

Gorres, Alexandra<br />

Poststr. 7<br />

Berat. Mitglied<br />

Gottke, Jochen<br />

Andres-Bräm-Str. 88<br />

Ratsmitglied<br />

Graack, Annegret<br />

Diesterwegstr. 6<br />

Sachk. Bürgerin<br />

Grothoff, Norman<br />

Falkenstraße 19<br />

Sachk. Bürger<br />

Hanßen, Hans<br />

Finkenstr. 13<br />

Sachk. Bürger<br />

Ausgeübter Beruf Beraterverträge,<br />

insb. <strong>über</strong> <strong>die</strong><br />

entgeltliche<br />

Beratung,<br />

Vertretung<br />

frem<strong>der</strong><br />

Interessen o<strong>der</strong><br />

<strong>der</strong> Erstattung von<br />

Gutachten, soweit<br />

<strong>die</strong>se Tätigkeiten<br />

außerhalb <strong>des</strong><br />

angezeigten<br />

a.) Abfallbeauftragter<br />

b.) Selbständig<br />

Mitgliedschaften in<br />

Aufsichtsräten u.<br />

an<strong>der</strong>en<br />

Kontrollgremien im<br />

Sinne <strong>des</strong> § 125<br />

Abs. 1 Satz 3 <strong>des</strong><br />

Aktiengesetzes<br />

Mitgliedschaften in<br />

Organen von rechtlich<br />

verselbständigten Auf-<br />

gabenbereichen in<br />

öffentl.-rechtl. o<strong>der</strong><br />

privatrechtlicher Form<br />

<strong>der</strong> in § 1 Abs. 1 u. 2 <strong>des</strong><br />

Lan<strong>des</strong>organisationsge<br />

setzes genannten<br />

Behörden u.<br />

Einrichtungen<br />

Berufs erfolgen<br />

- - - - -<br />

11<br />

Mitgliedschaft in<br />

Organen sonstiger<br />

privatrechtlicher<br />

Unternehmen<br />

Funktionen in Vereinen o<strong>der</strong><br />

vergleichbaren Gremien<br />

- Funktion<br />

- Verein<br />

Produktionsplaner - - - - - Stellvertr. Vorsitzen<strong>der</strong> im SPD<br />

Ortsverein N-V<br />

a.) Selbständig<br />

b.) Tutor<br />

Verwaltungs-<br />

fachkraft<br />

Leiten<strong>der</strong> Städt.<br />

Verwaltungsdirektor<br />

- - - - - Geschäftsführer Stadtsportverband N-V<br />

e. V.<br />

- - - - Schatzmeister<br />

FDP-Ortsverband NV<br />

- - - - - Kreisvorsitzen<strong>der</strong> AWO-KV-Wesel,<br />

Moers e. V.<br />

- Vorstandsmitglied AWO-Bezirksverband<br />

Nie<strong>der</strong>rhein e. V. in Essen<br />

Nicht berufstätig - - - - -<br />

Nicht berufstätig - - - - -<br />

Regierungsbeschäftigter<br />

ATZ<br />

- - - - - Pressesprecher FDP Ortsverband N-V


Name, Vorname<br />

Straße<br />

Funktion<br />

Heber, Rolf<br />

Döpperstr. 17<br />

Ratsmitglied<br />

Heimke, Christian<br />

Friesenweg 67<br />

Sachk. Bürger<br />

Hericks, Peter<br />

Rayener Kirchweg 15<br />

Ratsmitglied<br />

Hinterding, Klaus<br />

Antoniusstr. 31<br />

Sachk. Bürger<br />

Hol<strong>der</strong>berg,<br />

Karsten<br />

Grüner Weg 16<br />

Ratsmitglied<br />

Hollin<strong>der</strong>bäumer,<br />

Dirk<br />

Nieper Str. 265<br />

Ratsmitglied<br />

Inci, Ibrahim<br />

Ernst-Moritz-Arndt-<br />

Straße 61<br />

Ratsmitglied<br />

Ausgeübter Beruf Beraterverträge,<br />

insb. <strong>über</strong> <strong>die</strong><br />

entgeltliche<br />

Beratung,<br />

Vertretung<br />

frem<strong>der</strong><br />

Interessen o<strong>der</strong><br />

<strong>der</strong> Erstattung von<br />

Gutachten, soweit<br />

<strong>die</strong>se Tätigkeiten<br />

außerhalb <strong>des</strong><br />

angezeigten<br />

Referent stellvertr.<br />

Fachbereichsleiter<br />

Mitgliedschaften in<br />

Aufsichtsräten u.<br />

an<strong>der</strong>en<br />

Kontrollgremien im<br />

Sinne <strong>des</strong> § 125<br />

Abs. 1 Satz 3 <strong>des</strong><br />

Aktiengesetzes<br />

Mitgliedschaften in<br />

Organen von rechtlich<br />

verselbständigten Auf-<br />

gabenbereichen in<br />

öffentl.-rechtl. o<strong>der</strong><br />

privatrechtlicher Form<br />

<strong>der</strong> in § 1 Abs. 1 u. 2 <strong>des</strong><br />

Lan<strong>des</strong>organisationsge<br />

setzes genannten<br />

Behörden u.<br />

Einrichtungen<br />

Berufs erfolgen<br />

- - - - Vorsitzen<strong>der</strong> SPD-Ortsverein N-V<br />

12<br />

Mitgliedschaft in<br />

Organen sonstiger<br />

privatrechtlicher<br />

Unternehmen<br />

Funktionen in Vereinen o<strong>der</strong><br />

vergleichbaren Gremien<br />

- Funktion<br />

- Verein<br />

Nicht berufstätig - - - - - För<strong>der</strong>mitglied Greenpaece<br />

Prokurist - - - - -<br />

Aufsichthauer<br />

Betriebsrat<br />

- - - - - 2. Vorsitzen<strong>der</strong> IGBCE Ortsgruppe N-V<br />

- Beisitzer IGBCE Vertrauen Körper<br />

Vorstand<br />

- 2. Vorsitzen<strong>der</strong> Siedler und Eigenheim<br />

KAB St. Quirinus e. V.<br />

- Beirat Ring Deutscher Siedler e. V.<br />

- 2. Vorsitzen<strong>der</strong> Lan<strong>des</strong>gruppe NRW Ring<br />

Deutscher Siedler e. V.<br />

- Beisitzer Knappen Verein Nie<strong>der</strong>berg e.V.<br />

Selbständig - - - - Vorstand <strong>der</strong> Jungen Union<br />

Beisitzer <strong>der</strong> CDU<br />

a.) Selbständig<br />

b.) Landwirt<br />

Konstruktions-<br />

Mechaniker<br />

- - - - -<br />

- - - - Stv. Vorsitzen<strong>der</strong><br />

Türkisch islamische Gemeinde Neuk.-<br />

Vluyn


Name, Vorname<br />

Straße<br />

Funktion<br />

Jänecke, Helmut<br />

Nie<strong>der</strong>rheinallee 73<br />

Sachk. Bürger<br />

Johanssen, Elisab.<br />

Gartenstr. 19<br />

Sachk.Bürger<br />

Jordan, Jeanette<br />

Gel<strong>der</strong>nsche Str. 339<br />

Ratsmitglied<br />

Kaiser, Michael<br />

Vluyner Südring 68<br />

Sachk. Bürger<br />

Kirch, Berthold<br />

Schulplatz 8<br />

Sachk. Bürger<br />

König, Werner<br />

Schubertstr. 1<br />

Ratsmitglied<br />

Köpp, Klaus<br />

Stratmannsweg 3<br />

Sachk. Bürger<br />

Kraft, Philipp<br />

Weberstraße 28<br />

Ratsmitglied<br />

Leichert, Erich<br />

Ebertstraße 34<br />

Sachk. Einwohner<br />

Leikefeld, Ulrich<br />

Wiesfurthstr. 105a<br />

Sachk. Bürger<br />

Ausgeübter Beruf Beraterverträge,<br />

insb. <strong>über</strong> <strong>die</strong><br />

entgeltliche<br />

Beratung,<br />

Vertretung<br />

frem<strong>der</strong><br />

Interessen o<strong>der</strong><br />

<strong>der</strong> Erstattung von<br />

Gutachten, soweit<br />

<strong>die</strong>se Tätigkeiten<br />

außerhalb <strong>des</strong><br />

angezeigten<br />

Berufs erfolgen<br />

Mitgliedschaften in<br />

Aufsichtsräten u.<br />

an<strong>der</strong>en<br />

Kontrollgremien im<br />

Sinne <strong>des</strong> § 125<br />

Abs. 1 Satz 3 <strong>des</strong><br />

Aktiengesetzes<br />

Mitgliedschaften in<br />

Organen von rechtlich<br />

verselbständigten Auf-<br />

gabenbereichen in<br />

öffentl.-rechtl. o<strong>der</strong><br />

privatrechtlicher Form<br />

<strong>der</strong> in § 1 Abs. 1 u. 2 <strong>des</strong><br />

Lan<strong>des</strong>organisationsge<br />

setzes genannten<br />

Behörden u.<br />

Einrichtungen<br />

13<br />

Mitgliedschaft in<br />

Organen sonstiger<br />

privatrechtlicher<br />

Unternehmen<br />

Nicht berufstätig - - - - -<br />

Funktionen in Vereinen o<strong>der</strong><br />

vergleichbaren Gremien<br />

- Funktion<br />

- Verein<br />

Freiberuflich - - - - - Mitglied Bündnis 90 / Die Grünen<br />

- Mitglied Museumsbeirat<br />

Nicht berufstätig - - - - - Vorsitzende St. Martinsverein Rayen<br />

Nicht berufstätig - - - - - Stellvertr. Ortsvorsitzen<strong>der</strong> FDP<br />

Pfleger und<br />

selbständig<br />

- - - - -<br />

Nicht berufstätig - - - - - Vorsitz im Schützenverein<br />

QM-<br />

Sachbearbeiter<br />

Key Account<br />

Executive<br />

- - - - - Schriftführer Vdk. Ortsverband N-V<br />

- - - - -<br />

Nicht berufstätig - - - - - 2. Vors. Siedler 16 Neukirchen 59<br />

- Kassierer Stadtjugendring<br />

- Mitglied Knappenverein<br />

Sachbearbeiter - - - - -


Name, Vorname<br />

Straße<br />

Funktion<br />

Lingrün, Eva<br />

Rayener Straße 74<br />

Sachk. Bürgerin<br />

Louven, Sandra<br />

Schulplatz 8<br />

Sachk. Bürgerin<br />

Lück, Gerd<br />

Händelstr. 49<br />

Sachk. Bürger<br />

Martin, Thymo<br />

Terniepenweg 6a<br />

Sachk. Bürger<br />

Miller, Arnfred<br />

Körnerstr. 17<br />

Ratsmitglied<br />

Müller, Peter<br />

Händelstr. 41<br />

Sachk. Bürger<br />

Ausgeübter Beruf Beraterverträge,<br />

insb. <strong>über</strong> <strong>die</strong><br />

entgeltliche<br />

Beratung,<br />

Vertretung<br />

frem<strong>der</strong><br />

Interessen o<strong>der</strong><br />

<strong>der</strong> Erstattung von<br />

Gutachten, soweit<br />

<strong>die</strong>se Tätigkeiten<br />

außerhalb <strong>des</strong><br />

angezeigten<br />

Berufs erfolgen<br />

Mitgliedschaften in<br />

Aufsichtsräten u.<br />

an<strong>der</strong>en<br />

Kontrollgremien im<br />

Sinne <strong>des</strong> § 125<br />

Abs. 1 Satz 3 <strong>des</strong><br />

Aktiengesetzes<br />

Mitgliedschaften in<br />

Organen von rechtlich<br />

verselbständigten Auf-<br />

gabenbereichen in<br />

öffentl.-rechtl. o<strong>der</strong><br />

privatrechtlicher Form<br />

<strong>der</strong> in § 1 Abs. 1 u. 2 <strong>des</strong><br />

Lan<strong>des</strong>organisationsge<br />

setzes genannten<br />

Behörden u.<br />

Einrichtungen<br />

14<br />

Mitgliedschaft in<br />

Organen sonstiger<br />

privatrechtlicher<br />

Unternehmen<br />

Rechtsanwältin - - - - -<br />

Angestellte - - - - -<br />

Beamter - Mitglied im<br />

Gutachterausschuß<br />

f.<br />

Grundstückswerte<br />

Kreis Wesel<br />

- Prokurist<br />

Grafschafter<br />

Gewerbepark<br />

Genend GmbH<br />

- - - -<br />

Steuerberater - - - - -<br />

Nicht berufstätig - - - Verbandsversammlung<br />

Sparkassenzweck-<br />

.verband<br />

Nicht berufstätig - - - Verbandsversammlung<br />

Sparkassenzweckverband<br />

Funktionen in Vereinen o<strong>der</strong><br />

vergleichbaren Gremien<br />

- Funktion<br />

- Verein<br />

- Kassierer bei <strong>der</strong> IGBCE Ortsgruppe<br />

Kassierer Knappenverein<br />

Stellv. Kassierer Werkschor<br />

- -


Name, Vorname<br />

Straße<br />

Funktion<br />

Nacke, Markus<br />

Nie<strong>der</strong>rheinallee 75<br />

Ratsmitglied<br />

Pasternak,<br />

Eberhard<br />

Birkenstr. 20 a<br />

Sachk. Bürger<br />

Plonka, Klaus<br />

Kirchfuhrweg 21<br />

Ratsmitglied<br />

Pommering, Jörg<br />

Im Mausegatt 31<br />

Sachk. Bürger<br />

Reichelt, Ulrike<br />

Andreas-Bräm-Str.<br />

108<br />

Sachk. Bürgerin<br />

Ausgeübter Beruf Beraterverträge,<br />

insb. <strong>über</strong> <strong>die</strong><br />

entgeltliche<br />

Beratung,<br />

Vertretung<br />

frem<strong>der</strong><br />

Interessen o<strong>der</strong><br />

<strong>der</strong> Erstattung von<br />

Gutachten, soweit<br />

<strong>die</strong>se Tätigkeiten<br />

außerhalb <strong>des</strong><br />

angezeigten<br />

Berufs erfolgen<br />

Mitgliedschaften in<br />

Aufsichtsräten u.<br />

an<strong>der</strong>en<br />

Kontrollgremien im<br />

Sinne <strong>des</strong> § 125<br />

Abs. 1 Satz 3 <strong>des</strong><br />

Aktiengesetzes<br />

Mitgliedschaften in<br />

Organen von rechtlich<br />

verselbständigten Auf-<br />

gabenbereichen in<br />

öffentl.-rechtl. o<strong>der</strong><br />

privatrechtlicher Form<br />

<strong>der</strong> in § 1 Abs. 1 u. 2 <strong>des</strong><br />

Lan<strong>des</strong>organisationsge<br />

setzes genannten<br />

Behörden u.<br />

Einrichtungen<br />

Betriebsberater - - -Verbandsversammlung<br />

Sparkassenzweckverband<br />

- stellv. Verwaltungsratsmitglied<br />

Sparkasse<br />

am Nie<strong>der</strong>rhein<br />

- Wir 4<br />

Verbandsversammlung<br />

15<br />

Mitgliedschaft in<br />

Organen sonstiger<br />

privatrechtlicher<br />

Unternehmen<br />

Nicht Berufstätig - - - - -<br />

Nicht berufstätig - - - Verwaltungsrat<br />

Sparkasse am<br />

Nie<strong>der</strong>rhein<br />

- Risikoausschuss<br />

Sparkasse am<br />

Nie<strong>der</strong>rhein<br />

Funktionen in Vereinen o<strong>der</strong><br />

vergleichbaren Gremien<br />

- Funktion<br />

- Verein<br />

- - Geschäftsführer För<strong>der</strong>verein <strong>der</strong><br />

freiwilligen Feuerwehr<br />

- Beisitzer CDU-Kreisvorstand Wesel<br />

- Beisitzer CDU Stadtverbandsvorstand<br />

- Beisitzer Kommunalpolitische<br />

Vereinigung<br />

- - Beisitzer NV Aktion Eine Welt<br />

Selbständig - - - - - Stellv. Vorsitzen<strong>der</strong> För<strong>der</strong>verein d. FHS<br />

Grundschule<br />

- Bürgerstiftung/Zustifter<br />

Freiberuflerin - - - - -


Name, Vorname<br />

Straße<br />

Funktion<br />

Richter, Steffen<br />

Saalestr. 11<br />

Sachk. Bürger<br />

Rogall-Röhrborn,<br />

Gabriele<br />

Terniepenweg 88<br />

Sachk. Bürgerin<br />

Rupprecht, Hans-<br />

Joachim<br />

Schlägel-und-Eisen-<br />

Str. 23<br />

Ratsmitglied<br />

Scharf, Karl-Heinz<br />

Richard-Wagner-Str.<br />

20<br />

Sachk.Bürger<br />

Schatz, Frank<br />

Hartfeldstr. 6 c<br />

Ratsmitglied<br />

Scheil, Susanne<br />

Fichtestr. 7<br />

Sachk. Bürgerin<br />

Schlitzer, Heiner<br />

Roosenstr. 41 a<br />

Ratsmitglied<br />

Ausgeübter Beruf Beraterverträge,<br />

insb. <strong>über</strong> <strong>die</strong><br />

entgeltliche<br />

Beratung,<br />

Vertretung<br />

frem<strong>der</strong><br />

Interessen o<strong>der</strong><br />

<strong>der</strong> Erstattung von<br />

Gutachten, soweit<br />

<strong>die</strong>se Tätigkeiten<br />

außerhalb <strong>des</strong><br />

angezeigten<br />

Konstrukteur<br />

Berufs erfolgen<br />

Nicht berufstätig - Beirat<br />

Jugendzentrum<br />

Klingerhuf<br />

Nicht berufstätig<br />

Dozent<br />

Mitgliedschaften in<br />

Aufsichtsräten u.<br />

an<strong>der</strong>en<br />

Kontrollgremien im<br />

Sinne <strong>des</strong> § 125<br />

Abs. 1 Satz 3 <strong>des</strong><br />

Aktiengesetzes<br />

Mitgliedschaften in<br />

Organen von rechtlich<br />

verselbständigten Auf-<br />

gabenbereichen in<br />

öffentl.-rechtl. o<strong>der</strong><br />

privatrechtlicher Form<br />

<strong>der</strong> in § 1 Abs. 1 u. 2 <strong>des</strong><br />

Lan<strong>des</strong>organisationsge<br />

setzes genannten<br />

Behörden u.<br />

Einrichtungen<br />

16<br />

Mitgliedschaft in<br />

Organen sonstiger<br />

privatrechtlicher<br />

Unternehmen<br />

Funktionen in Vereinen o<strong>der</strong><br />

vergleichbaren Gremien<br />

- Funktion<br />

- Verein<br />

- - - - - Vorstandsmitglied Bündnis 90 / Die<br />

Grünen Ortsverband<br />

- Vorsitzen<strong>der</strong> Bienenzuchtverein<br />

- Stellv. Mitglied Beirat <strong>der</strong> unteren<br />

Landschaftsbehörde <strong>des</strong> Kreises Wesel<br />

- - - - Vorsitzende Stadtjugendring N-V e. V.<br />

- - - Sparkassenzweckverband-<br />

Verbandsversammlung<br />

- - - - -<br />

Arbeiter - - - - -<br />

Dipl.-<br />

Sozialarbeiterin,<br />

Bildungsbegleiterin,<br />

Vertetungs-<br />

lehrerin<br />

Kommissarischer<br />

Schulleiter<br />

- - - -<br />

- Leiter <strong>der</strong> AWO Begegnungsstätte<br />

2. Vorsitzen<strong>der</strong> AWO<br />

- Mitgliedschaft in <strong>der</strong> Gewerkschaft GEW<br />

- Mitglied in <strong>der</strong> Siedlerinteressengemeinschaft<br />

Nie<strong>der</strong>berg 59<br />

Neukirchen e. V.<br />

- - - - - Schriftführer im Schulverein (För<strong>der</strong>verein<br />

<strong>der</strong> Diesterwegschule)


Name, Vorname<br />

Straße<br />

Funktion<br />

Schlüter, Sven<br />

Feldstraße 38<br />

Sachk. Bürger<br />

Schmidt, Claudia<br />

Pastoratstr. 16 c<br />

Sachk. Bürgerin<br />

Schrö<strong>der</strong>, Ha-Hei.<br />

Bohnenweg 3<br />

Sachk. Bürger<br />

Schulte, Hannelore<br />

Hochkamerstr. 115<br />

Ratsmitglied<br />

Siedow, Marion<br />

Hartfeldstraße 43<br />

Sachk. Bürgerin<br />

Simon, Barbara<br />

Richardstr. 84<br />

Ratsmitglied<br />

Simon, Sandra<br />

Richardstraße 84<br />

Ratsmitglied<br />

Ausgeübter Beruf Beraterverträge,<br />

insb. <strong>über</strong> <strong>die</strong><br />

entgeltliche<br />

Beratung,<br />

Vertretung<br />

frem<strong>der</strong><br />

Interessen o<strong>der</strong><br />

<strong>der</strong> Erstattung von<br />

Gutachten, soweit<br />

<strong>die</strong>se Tätigkeiten<br />

außerhalb <strong>des</strong><br />

angezeigten<br />

Berufs erfolgen<br />

Mitgliedschaften in<br />

Aufsichtsräten u.<br />

an<strong>der</strong>en<br />

Kontrollgremien im<br />

Sinne <strong>des</strong> § 125<br />

Abs. 1 Satz 3 <strong>des</strong><br />

Aktiengesetzes<br />

Mitgliedschaften in<br />

Organen von rechtlich<br />

verselbständigten Auf-<br />

gabenbereichen in<br />

öffentl.-rechtl. o<strong>der</strong><br />

privatrechtlicher Form<br />

<strong>der</strong> in § 1 Abs. 1 u. 2 <strong>des</strong><br />

Lan<strong>des</strong>organisationsge<br />

setzes genannten<br />

Behörden u.<br />

Einrichtungen<br />

17<br />

Mitgliedschaft in<br />

Organen sonstiger<br />

privatrechtlicher<br />

Unternehmen<br />

Funktionen in Vereinen o<strong>der</strong><br />

vergleichbaren Gremien<br />

- Funktion<br />

- Verein<br />

Selbständig - - - - - Mitglied Junge Union<br />

Nicht berufstätig - - - -<br />

Selbständig - - - - - Mitglied CDU-Stadtverband<br />

- MIT-Vorstandsmitglied<br />

Selbständig - - - Mitglied <strong>der</strong><br />

Zwecksverbandsversammlung<br />

Sparkasse<br />

-<br />

- - Clubmaster im Lions-Club<br />

Rheurdt/Nie<strong>der</strong>rhein<br />

- Rechnungsprüferin Dorffestgemeinschaft<br />

Rayen, Vluynbusch, Hochkamer<br />

Nicht berufstätig - - - - - 2. Vors. Neuk.-Vluyner Tafel e.V.<br />

Selbständig - - - Zweckverbandsversammlung<br />

Spk. am<br />

Nie<strong>der</strong>rhein<br />

- ENNI Gesellschafts-<br />

versammlung stv.<br />

Mitglied<br />

Kriminaloberkommissarin<br />

- - Mitglied + Vorstand SPD N-V<br />

- Vorsitzende <strong>der</strong> AG sozialdemokratischer<br />

Frauen im OV N-V<br />

- Mitglied <strong>der</strong> AWO N-V<br />

- Mitglied im Werbering N-V<br />

- Stellvertr. Vorsitzende Kuratorium<br />

Sparkassen-Kulturstiftung N-V<br />

- - - - Stv. Vorsitzende SPD-Ortsverein


Name, Vorname<br />

Straße<br />

Funktion<br />

Spiegelhoff, Walter<br />

Falkenstr. 33<br />

Ratsmitglied<br />

Stanczyk, Richard<br />

Vluyner Nordring 46<br />

Sachk. Bürger<br />

Steegmann,<br />

Wilhelm<br />

Hochstr. 15 E<br />

Sachk. Bürger<br />

Strauch, Friedhelm<br />

Fasanenweg 10<br />

Sachk . Bürger<br />

Tersteegen, Hans-<br />

Dieter<br />

Kreuzstr. 21 A<br />

Ratsmitglied<br />

Dr. Tirpitz, Dietmar<br />

Roosenstraße 75<br />

Sachk. Bürger<br />

Töpelt, Annelie<br />

Friesenweg 12 b<br />

Ratsmitglied<br />

Ausgeübter Beruf Beraterverträge,<br />

insb. <strong>über</strong> <strong>die</strong><br />

entgeltliche<br />

Beratung,<br />

Vertretung<br />

frem<strong>der</strong><br />

Interessen o<strong>der</strong><br />

<strong>der</strong> Erstattung von<br />

Gutachten, soweit<br />

<strong>die</strong>se Tätigkeiten<br />

außerhalb <strong>des</strong><br />

angezeigten<br />

Berufs erfolgen<br />

Mitgliedschaften in<br />

Aufsichtsräten u.<br />

an<strong>der</strong>en<br />

Kontrollgremien im<br />

Sinne <strong>des</strong> § 125<br />

Abs. 1 Satz 3 <strong>des</strong><br />

Aktiengesetzes<br />

Mitgliedschaften in<br />

Organen von rechtlich<br />

verselbständigten Auf-<br />

gabenbereichen in<br />

öffentl.-rechtl. o<strong>der</strong><br />

privatrechtlicher Form<br />

<strong>der</strong> in § 1 Abs. 1 u. 2 <strong>des</strong><br />

Lan<strong>des</strong>organisationsge<br />

setzes genannten<br />

Behörden u.<br />

Einrichtungen<br />

18<br />

Mitgliedschaft in<br />

Organen sonstiger<br />

privatrechtlicher<br />

Unternehmen<br />

Nicht berufstätig - - - Grafschafter<br />

Gewerbepark<br />

Genend GmbH<br />

(Mitglied <strong>der</strong><br />

Gesellschafter<br />

Versammlung)<br />

Funktionen in Vereinen o<strong>der</strong><br />

vergleichbaren Gremien<br />

- Funktion<br />

- Verein<br />

- 1. Vorsitzen<strong>der</strong> im Lions För<strong>der</strong>ver. N-V<br />

- 1. Vorsitzen<strong>der</strong> <strong>der</strong> Seniorenunion N-V<br />

- Kreisschatzmeister Senioren Union<br />

Kreisverband Wesel<br />

Freiberufler - - - - - Vorsitzen<strong>der</strong> im Ältesten-/Wirtschaftsrat<br />

<strong>des</strong> TUS Preußen Vluyn<br />

Nicht berufstätig - - - - - Schriftführer im Heimat- und<br />

Verkehrsverein Neukirchen e. V.<br />

Nicht Berufstätig - - - - -<br />

IT-Teammanager<br />

Projekt-Mgf.<br />

- - - - -<br />

Arzt - - - - -<br />

Nicht berufstätig<br />

- - - - -


Name, Vorname<br />

Straße<br />

Funktion<br />

Wallenstein, Klaus<br />

Ahornweg 4<br />

Ratsmitglied<br />

Wannenmacher,<br />

Elisabeth<br />

Ahornweg 4<br />

Berat. Mitglied<br />

Wehren, Norbert<br />

Vluyner Platz 6<br />

Ratsmitglied<br />

Wilke, Claudia<br />

Hartfeldstr. 18 b<br />

Ratsmitglied<br />

Wirtz, Mike<br />

Kirchfuhrweg 15<br />

Ratsmitglied<br />

Zeller, Günter<br />

Ricarda-Huch-Str. 29<br />

Ratsmitglied<br />

Ausgeübter Beruf Beraterverträge,<br />

insb. <strong>über</strong> <strong>die</strong><br />

entgeltliche<br />

Beratung,<br />

Vertretung<br />

frem<strong>der</strong><br />

Interessen o<strong>der</strong><br />

<strong>der</strong> Erstattung von<br />

Gutachten, soweit<br />

<strong>die</strong>se Tätigkeiten<br />

außerhalb <strong>des</strong><br />

angezeigten<br />

Berufs erfolgen<br />

Mitgliedschaften in<br />

Aufsichtsräten u.<br />

an<strong>der</strong>en<br />

Kontrollgremien im<br />

Sinne <strong>des</strong> § 125<br />

Abs. 1 Satz 3 <strong>des</strong><br />

Aktiengesetzes<br />

Mitgliedschaften in<br />

Organen von rechtlich<br />

verselbständigten Auf-<br />

gabenbereichen in<br />

öffentl.-rechtl. o<strong>der</strong><br />

privatrechtlicher Form<br />

<strong>der</strong> in § 1 Abs. 1 u. 2 <strong>des</strong><br />

Lan<strong>des</strong>organisationsge<br />

setzes genannten<br />

Behörden u.<br />

Einrichtungen<br />

19<br />

Mitgliedschaft in<br />

Organen sonstiger<br />

privatrechtlicher<br />

Unternehmen<br />

Funktionen in Vereinen o<strong>der</strong><br />

vergleichbaren Gremien<br />

- Funktion<br />

- Verein<br />

Nicht berufstätig - - - - - Ehrenamtlicher Geschaftsführer <strong>der</strong><br />

Gesellschaft zur För<strong>der</strong>ung<br />

genossenschaftlicher Stu<strong>die</strong>n zur<br />

Arbeiterbewegung e. V.<br />

Geschäftsführung<br />

-<br />

- Ortsvorstand verdi-Fachbereich 8 Moers<br />

- - - - Vorstandsmitglied<br />

Arbeiterbildungszentrum e.V.<br />

- Vorstand NV AUF geht`s<br />

Nicht berufstätig - - - - -<br />

Nicht berufstätig - - - - -<br />

Nicht berufstätig - - - - -<br />

Lehrer - - - Verwaltungsrat Spk.<br />

am Nie<strong>der</strong>rhein<br />

- Verwaltungsrat wir4<br />

Wirtschaftsför<strong>der</strong>ung<br />

- Aufsichtsrat Genend<br />

GmbH<br />

- - Mitglied d. Vorstan<strong>des</strong><br />

SPD-Ortsverein N-V

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