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für den Wohnmobilstellplatz „Am Schützenhaus“ in der Stadt Neuffen

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Platzregeln<br />

<strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Wohnmobilstellplatz</strong> <strong>„Am</strong> <strong>Schützenhaus“</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Neuffen</strong><br />

1. Der ausgewiesene Stellplatz steht <strong>für</strong> Wohnmobile zur Verfügung. Das Abstellen von<br />

Wohnwagen (Wohnanhänger), Pkws, Motorrä<strong>der</strong>n, Reisebussen, Verkaufsanhängern,<br />

sowie das Aufbauen von Zelten s<strong>in</strong>d auf diesem Gelände nicht zugelassen.<br />

2. Die Benutzung <strong>der</strong> Versorgungsanlagen ist kostenpflichtig – siehe Münze<strong>in</strong>wurf<br />

3. Toiletten aller Art dürfen nur <strong>in</strong> <strong>den</strong> da<strong>für</strong> vorgesehenen Ausguss entleert wer<strong>den</strong>.<br />

Schmutzwasser darf nicht <strong>in</strong> die Umwelt gelangen. Das Entsorgen von Abwässern<br />

außerhalb <strong>der</strong> da<strong>für</strong> vorgesehenen E<strong>in</strong>richtungen ist strafbar und wird geahndet. Die<br />

Nutzung <strong>der</strong> Entsorgungse<strong>in</strong>richtung ist kostenlos. Der Stellplatz ist nach <strong>der</strong> Benutzung<br />

sauber zu verlassen. Müll ist <strong>in</strong> <strong>den</strong> zur Verfügung gestellten Behältern zu entsorgen.<br />

4. Camp<strong>in</strong>gähnliche Aktivitäten (Grillen, offenes Feuer, Spannen von Wäschele<strong>in</strong>en,<br />

Waschen und Duschen im Freien usw.) s<strong>in</strong>d untersagt.<br />

5. Das Abstellen <strong>der</strong> Fahrzeuge hat <strong>in</strong> dem markierten Bereich platzsparend zu erfolgen,<br />

wobei jegliche Störung (Radio, Fernsehen, Lärmen) <strong>der</strong> Nachbarfahrzeuge zu vermei<strong>den</strong><br />

ist. Hunde o<strong>der</strong> sonstige Haustiere s<strong>in</strong>d auf dem <strong>Wohnmobilstellplatz</strong> stets an <strong>der</strong> Le<strong>in</strong>e<br />

zu halten.<br />

6. Die Nachtruhe dauert von 22:00 bis 7:00 Uhr. Der Geräuschpegel ist während dieser Zeit<br />

auf ger<strong>in</strong>ge Lautstärke zu reduzieren. Mit Rücksicht auf an<strong>der</strong>e Nutzer des<br />

<strong>Wohnmobilstellplatz</strong>es und Nachbarn s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> dieser Zeit alle Aktivitäten, die Lärm<br />

verursachen, untersagt.<br />

7. Das Betreten und die Nutzung des Geländes erfolgt auf eigene Gefahr. Es wird ke<strong>in</strong><br />

W<strong>in</strong>terdienst durchgeführt. Der Betreiber haftet nicht <strong>für</strong> Schä<strong>den</strong>, die durch <strong>den</strong> Ausfall<br />

<strong>der</strong> Strom- und/o<strong>der</strong> Tr<strong>in</strong>kwasserversorgung sowie Schä<strong>den</strong>, die durch an<strong>der</strong>e Nutzer,<br />

Besucher o<strong>der</strong> sonstige Dritte entstehen. Die Nutzer haften <strong>für</strong> sämtliche schuldhafte, d.<br />

h. vorsätzlich o<strong>der</strong> fahrlässig verursachten Schä<strong>den</strong>, die durch Nichtbeachtung <strong>der</strong><br />

Bestimmungen <strong>der</strong> Benutzungsordnung verursacht wer<strong>den</strong>. M<strong>in</strong><strong>der</strong>jährige K<strong>in</strong><strong>der</strong> s<strong>in</strong>d<br />

durch ihre Eltern stets zu beaufsichtigen. Für Schä<strong>den</strong>, die durch ihre K<strong>in</strong><strong>der</strong> verursacht<br />

wer<strong>den</strong>, haften bei Verletzung <strong>der</strong> Aufsichtspflicht die Eltern.<br />

8. Bei Zuwi<strong>der</strong>handlungen gegen diese Platzregeln kann e<strong>in</strong> Platzverweis ausgesprochen<br />

wer<strong>den</strong>, wobei ke<strong>in</strong> Scha<strong>den</strong>sersatzanspruch besteht.<br />

<strong>Neuffen</strong>, 1. Dezember 2011<br />

Matthias Bäcker


Bürgermeister

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