04.05.2013 Aufrufe

1. Änderung Bebauungsplan "Am Neuenburger Weg" - Stadt ...

1. Änderung Bebauungsplan "Am Neuenburger Weg" - Stadt ...

1. Änderung Bebauungsplan "Am Neuenburger Weg" - Stadt ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

STADTTEIL GRISSHEIM<br />

<strong>1.</strong> ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANS<br />

„AM NEUENBURGER WEG“<br />

Inhalt:<br />

1) Satzung<br />

2) Deckblätter (M 1:1000)<br />

3) <strong>Änderung</strong> der planungsrechtlichen<br />

Festsetzungen<br />

4) Begründung<br />

im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB<br />

FASSUNG: Satzung<br />

gem. § 10 (1) BauGB<br />

STAND: 14.06.2010


<strong>Stadt</strong> Neuenburg am Rhein<br />

Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald<br />

S A T Z U N G<br />

der <strong>Stadt</strong> Neuenburg am Rhein im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB über<br />

die <strong>1.</strong> <strong>Änderung</strong> des <strong>Bebauungsplan</strong>s „<strong>Am</strong> <strong>Neuenburger</strong> Weg“ im <strong>Stadt</strong>teil Grißheim<br />

Der Gemeinderat der <strong>Stadt</strong> Neuenburg am Rhein hat am __.__.____ die <strong>1.</strong> <strong>Änderung</strong> des<br />

<strong>Bebauungsplan</strong>s „<strong>Am</strong> <strong>Neuenburger</strong> Weg“ unter Zugrundelegung der nachstehenden Rechtsvorschriften<br />

als Satzung beschlossen:<br />

Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004<br />

(BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 3<strong>1.</strong> Juli 2009<br />

(BGBl. I S. 2585)<br />

Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom<br />

23.0<strong>1.</strong>1990 (BGBl. I S. 132) zuletzt geändert durch Art. 3 Investitionserleichterungs-<br />

und Wohnbaulandgesetz vom 22.04.1993 (BGBl. I S. 466)<br />

Planzeichenverordnung (PlanzV 90) vom 18.12.1990 (BGBl. I S. 58)<br />

§ 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom<br />

24.07.2000 (GBI. S. 582, ber. S. 698), zuletzt geändert am 04.05.2009 (GBl. 185)<br />

§ 1<br />

Gegenstand der <strong>Änderung</strong><br />

Gegenstand der <strong>1.</strong> <strong>Änderung</strong> ist der <strong>Bebauungsplan</strong> „<strong>Am</strong> <strong>Neuenburger</strong> Weg“ im <strong>Stadt</strong>teil<br />

Grißheim der <strong>Stadt</strong> Neuenburg am Rhein mit Rechtskraft vom 02.06.2006<br />

Die genaue Abgrenzung ergibt sich aus der Planzeichnung vom 14.06.2010.<br />

§ 2<br />

Inhalte der <strong>Änderung</strong><br />

• Nach Maßgabe der Begründung vom 14.06.2010 wird der zeichnerische Teil des <strong>Bebauungsplan</strong>s<br />

durch drei Deckblätter A (Flst.Nrn. 6042 und 6043), B (Flst.Nrn. 6029 und<br />

6030) und C (Flst.Nrn. 6000/1 und 6000) geändert.<br />

• Nach Maßgabe der Begründung vom 14.06.2010 werden die textlichen planungsrechtlichen<br />

Festsetzungen für die Deckblattbereiche A, B und C durch eine Ziffer <strong>1.</strong>6.3 ergänzt.<br />

Die nicht von der <strong>Änderung</strong> betroffenen planungsrechtlichen Festsetzungen und die örtlichen<br />

Bauvorschriften vom 22.05.2006 (Satzungsbeschluss) werden für die Deckblattbereiche A, B<br />

und C übernommen.


Die <strong>Bebauungsplan</strong>änderung besteht aus:<br />

§ 3<br />

Bestandteile der <strong>Änderung</strong><br />

<strong>1.</strong> dem zeichnerischen Teil (Deckblätter A, B und C; M 1:1000) vom 14.06.2010<br />

2. den geänderten planungsrechtlichen Festsetzungen für die Deckblattbereiche A, B und<br />

C vom 14.06.2010<br />

Beigefügt ist die Begründung.<br />

§ 4<br />

Inkrafttreten<br />

Die <strong>1.</strong> <strong>Änderung</strong> des <strong>Bebauungsplan</strong>s „<strong>Am</strong> <strong>Neuenburger</strong> Weg“ der <strong>Stadt</strong> Neuenburg am<br />

Rhein tritt mit ihrer ortsüblichen Bekanntmachung nach § 10 (3) BauGB in Kraft.<br />

<strong>Stadt</strong> Neuenburg am Rhein, den<br />

Der Bürgermeister


<strong>Stadt</strong> Neuenburg am Rhein – <strong>Stadt</strong>teil Grißheim Stand: 14.06.2010<br />

<strong>1.</strong> <strong>Änderung</strong> des <strong>Bebauungsplan</strong>s Fassung: Satzung<br />

„<strong>Am</strong> <strong>Neuenburger</strong> Weg“ gemäß § 10 (1) BauGB<br />

Zusätzliche Bebauungsvorschriften in den Deckblattbereichen Seite 1 von 1<br />

Die örtlichen Bauvorschriften werden für die Deckblattbereiche der <strong>1.</strong> <strong>Änderung</strong> des<br />

<strong>Bebauungsplan</strong>s „<strong>Am</strong> <strong>Neuenburger</strong> Weg“ unverändert übernommen.<br />

Die textlichen planungsrechtlichen Festsetzungen werden für die Deckblattbereiche der<br />

<strong>1.</strong> <strong>Änderung</strong> des <strong>Bebauungsplan</strong>es „<strong>Am</strong> <strong>Neuenburger</strong> Weg“ übernommen und wie folgt<br />

geändert bzw. ergänzt:<br />

<strong>1.</strong> Planungsrechtliche Festsetzungen<br />

Rechtsgrundlage:<br />

Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004<br />

(BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 3<strong>1.</strong> Juli<br />

2009 (BGBl. I S. 2585)<br />

Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom<br />

23.0<strong>1.</strong>1990 (BGBl. I S. 132) zuletzt geändert durch Art. 3<br />

Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz vom 22.04.1993 (BGBl. I S.<br />

466)<br />

<strong>1.</strong>1 Baugrenzen, überbaubare Grundstücksgrenzen (§ 9 (1) Nr. 2 BauGB, §§ 22,<br />

23 BauNVO)<br />

Ziffer <strong>1.</strong>6.3 wird neu eingefügt:<br />

<strong>1.</strong>6.3 Auf den Grundstücken innerhalb der Deckblattbereiche A, B und C sind<br />

ausnahmsweise auch Doppelhäuser zulässig, wenn die in der Planzeichnung mit<br />

violett gestrichelten Linien dargestellten Baugrenzen eingehalten werden. Darüber<br />

hinaus ist durch Baulast zu gewährleisten, dass an die gemeinsame<br />

Grundstücksgrenze eine Doppelhaushälfte angebaut wird.<br />

Neuenburg am Rhein, den<br />

Der Bürgermeister Der Planverfasser<br />

K:\2010\S-10-039 Neuenburg <strong>1.</strong>BPLÄ <strong>Neuenburger</strong> Weg\Satzung\10-06-07 Bebauungsvorschriften.doc


<strong>Stadt</strong> Neuenburg am Rhein – <strong>Stadt</strong>teil Grißheim Stand: 14.06.2010<br />

<strong>1.</strong> <strong>Änderung</strong> des <strong>Bebauungsplan</strong>s Fassung: Satzung<br />

„<strong>Am</strong> <strong>Neuenburger</strong> Weg“ gemäß § 10 (1) BauGB<br />

BEGRÜNDUNG Seite 1 von 4<br />

1 PLANUNGSANLASS UND -ZIEL<br />

Der <strong>Bebauungsplan</strong> mit örtlichen Bauvorschriften „<strong>Am</strong> <strong>Neuenburger</strong> Weg“ im <strong>Stadt</strong>teil<br />

Grißheim wurde am 22. Mai 2006 als Satzung beschlossen und in der Folgezeit als<br />

neues Baugebiet des <strong>Stadt</strong>teils Grißheim erschlossen und vermarktet. Im Rahmen der<br />

Vermarktung wurde festgestellt, dass die Nachfrage insbesondere nach kleineren Einfamilienhausgrundstücken<br />

sehr groß ist, während Doppelhausgrundstücke eher<br />

schwierig zu vermarkten waren.<br />

Es wurde daher von den mit der Vermarktung betrauten Stellen vorgeschlagen, die<br />

bisher im <strong>Bebauungsplan</strong> vorgesehenen Baufenster, die entweder mit zwei Doppelhaushälften<br />

oder einem Einzelhaus bebaut werden können, dahin gehend zu ändern,<br />

dass auch zwei kleinere Einzelhäuser möglich sind.<br />

Die <strong>Stadt</strong> Neuenburg am Rhein hat den Vorschlag geprüft und will durch eine <strong>Bebauungsplan</strong>änderung<br />

die Vermarktung der Grundstücke unterstützen, da hier mit relativ<br />

geringem Aufwand das bestehende Bauland in Form einer behutsamen Nachverdichtung<br />

besser genutzt werden kann, was auch dem Gedanken eines sparsamen Umgangs<br />

mit Grund und Boden Rechnung trägt. Die verkehrliche und technische Erschließung<br />

bleibt davon unberührt. Durch die <strong>1.</strong> <strong>Änderung</strong> des <strong>Bebauungsplan</strong>s „<strong>Am</strong><br />

<strong>Neuenburger</strong> Weg“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die gewünschte<br />

Bebauung geschaffen werden.<br />

2 LAGE DES PLANGEBIETS<br />

Das Baugebiet „<strong>Am</strong> <strong>Neuenburger</strong> Weg“ befindet sich im Süden des <strong>Stadt</strong>teils Grißheim<br />

unmittelbar an der Hangkante auf dem Hochgestade. Das Plangebiet schließt im<br />

Norden direkt an den bebauten Ortsteil an. Im Osten wird er durch die Rheinstraße, im<br />

Süden durch die neue Umgehungsstraße (L 134) und im Westen durch den steil abfallenden<br />

Hang der „Riese“ begrenzt.<br />

Der Deckblattbereich A umfasst die beiden Grundstücke Flst.Nrn. 6042 und 6043 südlich<br />

des nördlich gelegenen Stichweges der von der Rheinstraße nach Westen abzweigt.<br />

Der Deckblattbereich B umfasst die beiden Grundstücke Flst.Nrn. 6029 und 6030 südlich<br />

des südlich gelegenen Stichweges der von der Rheinstraße nach Westen abzweigt.<br />

Der Deckblattbereich C umfasst die beiden Grundstücke Flst.Nrn. 6000/1 und 6000 im<br />

Inneren des südlichen Plangebiets zwischen der Straße „<strong>Am</strong> <strong>Neuenburger</strong> Weg“ und<br />

der dort im Süden abzweigenden Stichstraße.<br />

Die genaue Lage der Deckblattbereiche ist der Planzeichnung zu entnehmen.<br />

3 VERFAHREN<br />

0<strong>1.</strong>02.2010<br />

Aufstellungsbeschluss für die <strong>1.</strong> <strong>Änderung</strong> des <strong>Bebauungsplan</strong>s<br />

„<strong>Am</strong> <strong>Neuenburger</strong> Weg“ im beschleunigten Verfahren<br />

gemäß § 13a BauGB. Beschluss zur Durchführung der Of-<br />

fenlage<br />

K:\2010\S-10-039 Neuenburg <strong>1.</strong>BPLÄ <strong>Neuenburger</strong> Weg\Satzung\10-06-07 Begründung.doc


<strong>Stadt</strong> Neuenburg am Rhein – <strong>Stadt</strong>teil Grißheim Stand: 14.06.2010<br />

<strong>1.</strong> <strong>Änderung</strong> des <strong>Bebauungsplan</strong>s Fassung: Satzung<br />

„<strong>Am</strong> <strong>Neuenburger</strong> Weg“ gemäß § 10 (1) BauGB<br />

BEGRÜNDUNG Seite 2 von 4<br />

12.04. bis 12.05.2010 Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher<br />

Belange gem. § 4 (2) BauGB<br />

12.04. bis 12.05.2010 Durchführung der Offenlage gem. § 3 (2) BauGB<br />

__.__.2010 Der Gemeinderat behandelt die in der Offenlage eingegangenen<br />

Stellungnahmen und beschließt die <strong>1.</strong> <strong>Änderung</strong> des<br />

<strong>Bebauungsplan</strong>s „<strong>Am</strong> <strong>Neuenburger</strong> Weg“ gem. § 10 (1)<br />

BauGB als Satzung.<br />

Das vorliegende Verfahren wird im sogenannten beschleunigten Verfahren gem.<br />

§ 13a BauGB durchgeführt. Die Anwendungsvoraussetzungen wurden geprüft und das<br />

beschleunigte Verfahren im vorliegenden Fall für zulässig erachtet (s.u.).<br />

Auf die Umweltprüfung, den Umweltbericht, die Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung und<br />

die Durchführung einer Frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher<br />

Belange sowie auf eine zusammenfassende Erklärung kann daher verzichtet<br />

werden.<br />

4 ZULÄSSIGKEITSVORAUSSETZUNGEN FÜR DAS BESCHLEUNIGTE VERFAHREN<br />

Gemäß § 13a Abs. 4 BauGB findet das beschleunigte Verfahren auch für die <strong>Änderung</strong><br />

und Ergänzung von Bebauungsplänen Anwendung.<br />

Die <strong>Bebauungsplan</strong>änderung dient einem innerhalb des Siedlungsbereichs befindlichem<br />

Gebiet mit einem <strong>Bebauungsplan</strong>, der infolge notwendiger Anpassungsmaßnahmen<br />

geändert werden soll. Die <strong>Bebauungsplan</strong>änderung eröffnet gegenüber dem<br />

bestehenden <strong>Bebauungsplan</strong> die Möglichkeit einer höheren Ausnutzung der Grundstücke<br />

und dient somit der Nachverdichtung in einem bestehenden Wohngebiet und kann<br />

daher als <strong>Bebauungsplan</strong> der Innenentwicklung im Sinne der BauGB-Gesetzesnovelle<br />

angesehen werden.<br />

Die für die Anwendung des beschleunigten Verfahrens vorgegebene zulässige Obergrenze<br />

von 20.000 m² zulässiger Grundfläche wird weit unterschritten und ist daher im<br />

vorliegenden Fall nicht von Bedeutung.<br />

Auch die übrigen Zulässigkeitsvoraussetzungen gem. § 13a (1) BauGB für die Anwendung<br />

des beschleunigten Verfahrens sind erfüllt, da kein Baurecht für ein UVPpflichtiges<br />

Vorhaben begründet wird. Im näheren Umkreis des Plangebietes befindet<br />

sich kein FFH-Gebiet, weshalb Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der Erhaltungsziele<br />

oder des Schutzzwecks eines FFH-Gebietes nicht erkennbar sind.<br />

Die <strong>Bebauungsplan</strong>änderung kann daher als <strong>Bebauungsplan</strong> der Innenentwicklung im<br />

beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB durchgeführt werden.<br />

5 FLÄCHENNUTZUNGSPLAN<br />

Der Flächennutzungsplan stellt das gesamte Baugebiet als Mischbaufläche dar. Da<br />

aber bereits der bestehende <strong>Bebauungsplan</strong> „<strong>Am</strong> <strong>Neuenburger</strong> Weg“, der überwiegend<br />

allgemeines Wohngebiet als Art der baulichen Nutzung festsetzt, aus dem Flächennutzungsplan<br />

entwickelt wurde und sich hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung durch<br />

die vorliegende Planung keine <strong>Änderung</strong> ergibt, kann davon ausgegangen werden,<br />

dass auch die <strong>Bebauungsplan</strong>änderung aus den Darstellungen des Flächennutzungsplans<br />

entwickelt ist.<br />

K:\2010\S-10-039 Neuenburg <strong>1.</strong>BPLÄ <strong>Neuenburger</strong> Weg\Satzung\10-06-07 Begründung.doc


<strong>Stadt</strong> Neuenburg am Rhein – <strong>Stadt</strong>teil Grißheim Stand: 14.06.2010<br />

<strong>1.</strong> <strong>Änderung</strong> des <strong>Bebauungsplan</strong>s Fassung: Satzung<br />

„<strong>Am</strong> <strong>Neuenburger</strong> Weg“ gemäß § 10 (1) BauGB<br />

BEGRÜNDUNG Seite 3 von 4<br />

6 INHALTE DER PLANUNG<br />

Die <strong>1.</strong> <strong>Änderung</strong> des <strong>Bebauungsplan</strong>s „<strong>Am</strong> <strong>Neuenburger</strong> Weg“ betrifft sowohl die Planzeichnung<br />

wie auch die textlichen Festsetzungen des <strong>Bebauungsplan</strong>s. Die Art der<br />

baulichen Nutzung als allgemeines Wohngebiet WA 1 im Deckblattbereich A und B<br />

sowie als allgemeines Wohngebiet WA 2 im Deckblattbereich C und die damit verbundenen<br />

städtebaulichen Nutzungsziffern bleiben unverändert.<br />

Im Rahmen der <strong>Bebauungsplan</strong>änderung handelt es sich lediglich um eine Veränderung<br />

der überbaubaren Flächen in Form der Baufenster.<br />

Im Rahmen der <strong>Änderung</strong> wurde intensiv darüber nachgedacht wie die Festsetzungen<br />

geändert werden können, so dass auf den jeweiligen Grundstücken sowohl zwei Einzelhäuser,<br />

wie auch zwei Doppelhaushälften zugelassen werden können. In der Planzeichnung<br />

wurden die bisher drei großen Baufenster von 18 m x 12 m in jeweils zwei<br />

kleinere Baufenster aufgeteilt, wobei unter Berücksichtigung der Mindestgrenzabstände<br />

im Deckblattbereich A zwei Baufenster mit je 14 m x 11 m überbaubarer Fläche<br />

entstanden sind, während die Baufenster im Deckblattbereich B jeweils eine Größe von<br />

12 m x 9 m und im Deckblattbereich C eine Größe von je 12 m x 10 m aufweisen. Die<br />

Baufenster wurden deshalb so gewählt, da nach den bisherigen Erfahrungen eine Bebauung<br />

mit kleineren Einzelhäuser wahrscheinlicher ist als eine Doppelhausbebauung.<br />

Um aber dennoch bei der Vermarktung flexibel bleiben zu können, wurden in der Planzeichnung<br />

in violett zusätzliche Baugrenzen eingetragen, die ausnahmsweise statt<br />

zweier Einzelhäuser auch eine Doppelhausbebauung ermöglichen, wenn die violett<br />

gestrichelte Baugrenze eingehalten wird und durch Baulast zusätzlich gesichert ist,<br />

dass an die gemeinsame Grundstücksgrenze eine Doppelhaushälfte angebaut wird.<br />

Alle sonstigen bestehenden planungsrechtlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften<br />

werden für die Deckblattbereiche unverändert übernommen.<br />

7 STÄDTEBAULICHE DATEN<br />

Allgemeines Wohngebiet insgesamt 2.280 m²<br />

Deckblattbereich A (WA 1) 769 m²<br />

Deckblattbereich B (WA 1) 863 m²<br />

Deckblattbereich C (WA 2) 648 m²<br />

<strong>Stadt</strong> Neuenburg am Rhein, den<br />

Der Bürgermeister Der Planverfasser<br />

K:\2010\S-10-039 Neuenburg <strong>1.</strong>BPLÄ <strong>Neuenburger</strong> Weg\Satzung\10-06-07 Begründung.doc


<strong>Stadt</strong> Neuenburg am Rhein – <strong>Stadt</strong>teil Grißheim Stand: 14.06.2010<br />

<strong>1.</strong> <strong>Änderung</strong> des <strong>Bebauungsplan</strong>s Fassung: Satzung<br />

„<strong>Am</strong> <strong>Neuenburger</strong> Weg“ gemäß § 10 (1) BauGB<br />

BEGRÜNDUNG Seite 4 von 4<br />

BPL „<strong>Am</strong> <strong>Neuenburger</strong> Weg“ 2006 (Alt)<br />

<strong>1.</strong> <strong>Änderung</strong> des <strong>Bebauungsplan</strong>s „<strong>Am</strong> <strong>Neuenburger</strong> Weg“ 2010 (Neu)<br />

K:\2010\S-10-039 Neuenburg <strong>1.</strong>BPLÄ <strong>Neuenburger</strong> Weg\Satzung\10-06-07 Begründung.doc

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!