1. Änderung Bebauungsplan "Am Neuenburger Weg" - Stadt ...
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STADTTEIL GRISSHEIM<br />
<strong>1.</strong> ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANS<br />
„AM NEUENBURGER WEG“<br />
Inhalt:<br />
1) Satzung<br />
2) Deckblätter (M 1:1000)<br />
3) <strong>Änderung</strong> der planungsrechtlichen<br />
Festsetzungen<br />
4) Begründung<br />
im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB<br />
FASSUNG: Satzung<br />
gem. § 10 (1) BauGB<br />
STAND: 14.06.2010
<strong>Stadt</strong> Neuenburg am Rhein<br />
Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald<br />
S A T Z U N G<br />
der <strong>Stadt</strong> Neuenburg am Rhein im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB über<br />
die <strong>1.</strong> <strong>Änderung</strong> des <strong>Bebauungsplan</strong>s „<strong>Am</strong> <strong>Neuenburger</strong> Weg“ im <strong>Stadt</strong>teil Grißheim<br />
Der Gemeinderat der <strong>Stadt</strong> Neuenburg am Rhein hat am __.__.____ die <strong>1.</strong> <strong>Änderung</strong> des<br />
<strong>Bebauungsplan</strong>s „<strong>Am</strong> <strong>Neuenburger</strong> Weg“ unter Zugrundelegung der nachstehenden Rechtsvorschriften<br />
als Satzung beschlossen:<br />
Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004<br />
(BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 3<strong>1.</strong> Juli 2009<br />
(BGBl. I S. 2585)<br />
Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom<br />
23.0<strong>1.</strong>1990 (BGBl. I S. 132) zuletzt geändert durch Art. 3 Investitionserleichterungs-<br />
und Wohnbaulandgesetz vom 22.04.1993 (BGBl. I S. 466)<br />
Planzeichenverordnung (PlanzV 90) vom 18.12.1990 (BGBl. I S. 58)<br />
§ 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom<br />
24.07.2000 (GBI. S. 582, ber. S. 698), zuletzt geändert am 04.05.2009 (GBl. 185)<br />
§ 1<br />
Gegenstand der <strong>Änderung</strong><br />
Gegenstand der <strong>1.</strong> <strong>Änderung</strong> ist der <strong>Bebauungsplan</strong> „<strong>Am</strong> <strong>Neuenburger</strong> Weg“ im <strong>Stadt</strong>teil<br />
Grißheim der <strong>Stadt</strong> Neuenburg am Rhein mit Rechtskraft vom 02.06.2006<br />
Die genaue Abgrenzung ergibt sich aus der Planzeichnung vom 14.06.2010.<br />
§ 2<br />
Inhalte der <strong>Änderung</strong><br />
• Nach Maßgabe der Begründung vom 14.06.2010 wird der zeichnerische Teil des <strong>Bebauungsplan</strong>s<br />
durch drei Deckblätter A (Flst.Nrn. 6042 und 6043), B (Flst.Nrn. 6029 und<br />
6030) und C (Flst.Nrn. 6000/1 und 6000) geändert.<br />
• Nach Maßgabe der Begründung vom 14.06.2010 werden die textlichen planungsrechtlichen<br />
Festsetzungen für die Deckblattbereiche A, B und C durch eine Ziffer <strong>1.</strong>6.3 ergänzt.<br />
Die nicht von der <strong>Änderung</strong> betroffenen planungsrechtlichen Festsetzungen und die örtlichen<br />
Bauvorschriften vom 22.05.2006 (Satzungsbeschluss) werden für die Deckblattbereiche A, B<br />
und C übernommen.
Die <strong>Bebauungsplan</strong>änderung besteht aus:<br />
§ 3<br />
Bestandteile der <strong>Änderung</strong><br />
<strong>1.</strong> dem zeichnerischen Teil (Deckblätter A, B und C; M 1:1000) vom 14.06.2010<br />
2. den geänderten planungsrechtlichen Festsetzungen für die Deckblattbereiche A, B und<br />
C vom 14.06.2010<br />
Beigefügt ist die Begründung.<br />
§ 4<br />
Inkrafttreten<br />
Die <strong>1.</strong> <strong>Änderung</strong> des <strong>Bebauungsplan</strong>s „<strong>Am</strong> <strong>Neuenburger</strong> Weg“ der <strong>Stadt</strong> Neuenburg am<br />
Rhein tritt mit ihrer ortsüblichen Bekanntmachung nach § 10 (3) BauGB in Kraft.<br />
<strong>Stadt</strong> Neuenburg am Rhein, den<br />
Der Bürgermeister
<strong>Stadt</strong> Neuenburg am Rhein – <strong>Stadt</strong>teil Grißheim Stand: 14.06.2010<br />
<strong>1.</strong> <strong>Änderung</strong> des <strong>Bebauungsplan</strong>s Fassung: Satzung<br />
„<strong>Am</strong> <strong>Neuenburger</strong> Weg“ gemäß § 10 (1) BauGB<br />
Zusätzliche Bebauungsvorschriften in den Deckblattbereichen Seite 1 von 1<br />
Die örtlichen Bauvorschriften werden für die Deckblattbereiche der <strong>1.</strong> <strong>Änderung</strong> des<br />
<strong>Bebauungsplan</strong>s „<strong>Am</strong> <strong>Neuenburger</strong> Weg“ unverändert übernommen.<br />
Die textlichen planungsrechtlichen Festsetzungen werden für die Deckblattbereiche der<br />
<strong>1.</strong> <strong>Änderung</strong> des <strong>Bebauungsplan</strong>es „<strong>Am</strong> <strong>Neuenburger</strong> Weg“ übernommen und wie folgt<br />
geändert bzw. ergänzt:<br />
<strong>1.</strong> Planungsrechtliche Festsetzungen<br />
Rechtsgrundlage:<br />
Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004<br />
(BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 3<strong>1.</strong> Juli<br />
2009 (BGBl. I S. 2585)<br />
Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom<br />
23.0<strong>1.</strong>1990 (BGBl. I S. 132) zuletzt geändert durch Art. 3<br />
Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz vom 22.04.1993 (BGBl. I S.<br />
466)<br />
<strong>1.</strong>1 Baugrenzen, überbaubare Grundstücksgrenzen (§ 9 (1) Nr. 2 BauGB, §§ 22,<br />
23 BauNVO)<br />
Ziffer <strong>1.</strong>6.3 wird neu eingefügt:<br />
<strong>1.</strong>6.3 Auf den Grundstücken innerhalb der Deckblattbereiche A, B und C sind<br />
ausnahmsweise auch Doppelhäuser zulässig, wenn die in der Planzeichnung mit<br />
violett gestrichelten Linien dargestellten Baugrenzen eingehalten werden. Darüber<br />
hinaus ist durch Baulast zu gewährleisten, dass an die gemeinsame<br />
Grundstücksgrenze eine Doppelhaushälfte angebaut wird.<br />
Neuenburg am Rhein, den<br />
Der Bürgermeister Der Planverfasser<br />
K:\2010\S-10-039 Neuenburg <strong>1.</strong>BPLÄ <strong>Neuenburger</strong> Weg\Satzung\10-06-07 Bebauungsvorschriften.doc
<strong>Stadt</strong> Neuenburg am Rhein – <strong>Stadt</strong>teil Grißheim Stand: 14.06.2010<br />
<strong>1.</strong> <strong>Änderung</strong> des <strong>Bebauungsplan</strong>s Fassung: Satzung<br />
„<strong>Am</strong> <strong>Neuenburger</strong> Weg“ gemäß § 10 (1) BauGB<br />
BEGRÜNDUNG Seite 1 von 4<br />
1 PLANUNGSANLASS UND -ZIEL<br />
Der <strong>Bebauungsplan</strong> mit örtlichen Bauvorschriften „<strong>Am</strong> <strong>Neuenburger</strong> Weg“ im <strong>Stadt</strong>teil<br />
Grißheim wurde am 22. Mai 2006 als Satzung beschlossen und in der Folgezeit als<br />
neues Baugebiet des <strong>Stadt</strong>teils Grißheim erschlossen und vermarktet. Im Rahmen der<br />
Vermarktung wurde festgestellt, dass die Nachfrage insbesondere nach kleineren Einfamilienhausgrundstücken<br />
sehr groß ist, während Doppelhausgrundstücke eher<br />
schwierig zu vermarkten waren.<br />
Es wurde daher von den mit der Vermarktung betrauten Stellen vorgeschlagen, die<br />
bisher im <strong>Bebauungsplan</strong> vorgesehenen Baufenster, die entweder mit zwei Doppelhaushälften<br />
oder einem Einzelhaus bebaut werden können, dahin gehend zu ändern,<br />
dass auch zwei kleinere Einzelhäuser möglich sind.<br />
Die <strong>Stadt</strong> Neuenburg am Rhein hat den Vorschlag geprüft und will durch eine <strong>Bebauungsplan</strong>änderung<br />
die Vermarktung der Grundstücke unterstützen, da hier mit relativ<br />
geringem Aufwand das bestehende Bauland in Form einer behutsamen Nachverdichtung<br />
besser genutzt werden kann, was auch dem Gedanken eines sparsamen Umgangs<br />
mit Grund und Boden Rechnung trägt. Die verkehrliche und technische Erschließung<br />
bleibt davon unberührt. Durch die <strong>1.</strong> <strong>Änderung</strong> des <strong>Bebauungsplan</strong>s „<strong>Am</strong><br />
<strong>Neuenburger</strong> Weg“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die gewünschte<br />
Bebauung geschaffen werden.<br />
2 LAGE DES PLANGEBIETS<br />
Das Baugebiet „<strong>Am</strong> <strong>Neuenburger</strong> Weg“ befindet sich im Süden des <strong>Stadt</strong>teils Grißheim<br />
unmittelbar an der Hangkante auf dem Hochgestade. Das Plangebiet schließt im<br />
Norden direkt an den bebauten Ortsteil an. Im Osten wird er durch die Rheinstraße, im<br />
Süden durch die neue Umgehungsstraße (L 134) und im Westen durch den steil abfallenden<br />
Hang der „Riese“ begrenzt.<br />
Der Deckblattbereich A umfasst die beiden Grundstücke Flst.Nrn. 6042 und 6043 südlich<br />
des nördlich gelegenen Stichweges der von der Rheinstraße nach Westen abzweigt.<br />
Der Deckblattbereich B umfasst die beiden Grundstücke Flst.Nrn. 6029 und 6030 südlich<br />
des südlich gelegenen Stichweges der von der Rheinstraße nach Westen abzweigt.<br />
Der Deckblattbereich C umfasst die beiden Grundstücke Flst.Nrn. 6000/1 und 6000 im<br />
Inneren des südlichen Plangebiets zwischen der Straße „<strong>Am</strong> <strong>Neuenburger</strong> Weg“ und<br />
der dort im Süden abzweigenden Stichstraße.<br />
Die genaue Lage der Deckblattbereiche ist der Planzeichnung zu entnehmen.<br />
3 VERFAHREN<br />
0<strong>1.</strong>02.2010<br />
Aufstellungsbeschluss für die <strong>1.</strong> <strong>Änderung</strong> des <strong>Bebauungsplan</strong>s<br />
„<strong>Am</strong> <strong>Neuenburger</strong> Weg“ im beschleunigten Verfahren<br />
gemäß § 13a BauGB. Beschluss zur Durchführung der Of-<br />
fenlage<br />
K:\2010\S-10-039 Neuenburg <strong>1.</strong>BPLÄ <strong>Neuenburger</strong> Weg\Satzung\10-06-07 Begründung.doc
<strong>Stadt</strong> Neuenburg am Rhein – <strong>Stadt</strong>teil Grißheim Stand: 14.06.2010<br />
<strong>1.</strong> <strong>Änderung</strong> des <strong>Bebauungsplan</strong>s Fassung: Satzung<br />
„<strong>Am</strong> <strong>Neuenburger</strong> Weg“ gemäß § 10 (1) BauGB<br />
BEGRÜNDUNG Seite 2 von 4<br />
12.04. bis 12.05.2010 Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher<br />
Belange gem. § 4 (2) BauGB<br />
12.04. bis 12.05.2010 Durchführung der Offenlage gem. § 3 (2) BauGB<br />
__.__.2010 Der Gemeinderat behandelt die in der Offenlage eingegangenen<br />
Stellungnahmen und beschließt die <strong>1.</strong> <strong>Änderung</strong> des<br />
<strong>Bebauungsplan</strong>s „<strong>Am</strong> <strong>Neuenburger</strong> Weg“ gem. § 10 (1)<br />
BauGB als Satzung.<br />
Das vorliegende Verfahren wird im sogenannten beschleunigten Verfahren gem.<br />
§ 13a BauGB durchgeführt. Die Anwendungsvoraussetzungen wurden geprüft und das<br />
beschleunigte Verfahren im vorliegenden Fall für zulässig erachtet (s.u.).<br />
Auf die Umweltprüfung, den Umweltbericht, die Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung und<br />
die Durchführung einer Frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher<br />
Belange sowie auf eine zusammenfassende Erklärung kann daher verzichtet<br />
werden.<br />
4 ZULÄSSIGKEITSVORAUSSETZUNGEN FÜR DAS BESCHLEUNIGTE VERFAHREN<br />
Gemäß § 13a Abs. 4 BauGB findet das beschleunigte Verfahren auch für die <strong>Änderung</strong><br />
und Ergänzung von Bebauungsplänen Anwendung.<br />
Die <strong>Bebauungsplan</strong>änderung dient einem innerhalb des Siedlungsbereichs befindlichem<br />
Gebiet mit einem <strong>Bebauungsplan</strong>, der infolge notwendiger Anpassungsmaßnahmen<br />
geändert werden soll. Die <strong>Bebauungsplan</strong>änderung eröffnet gegenüber dem<br />
bestehenden <strong>Bebauungsplan</strong> die Möglichkeit einer höheren Ausnutzung der Grundstücke<br />
und dient somit der Nachverdichtung in einem bestehenden Wohngebiet und kann<br />
daher als <strong>Bebauungsplan</strong> der Innenentwicklung im Sinne der BauGB-Gesetzesnovelle<br />
angesehen werden.<br />
Die für die Anwendung des beschleunigten Verfahrens vorgegebene zulässige Obergrenze<br />
von 20.000 m² zulässiger Grundfläche wird weit unterschritten und ist daher im<br />
vorliegenden Fall nicht von Bedeutung.<br />
Auch die übrigen Zulässigkeitsvoraussetzungen gem. § 13a (1) BauGB für die Anwendung<br />
des beschleunigten Verfahrens sind erfüllt, da kein Baurecht für ein UVPpflichtiges<br />
Vorhaben begründet wird. Im näheren Umkreis des Plangebietes befindet<br />
sich kein FFH-Gebiet, weshalb Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der Erhaltungsziele<br />
oder des Schutzzwecks eines FFH-Gebietes nicht erkennbar sind.<br />
Die <strong>Bebauungsplan</strong>änderung kann daher als <strong>Bebauungsplan</strong> der Innenentwicklung im<br />
beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB durchgeführt werden.<br />
5 FLÄCHENNUTZUNGSPLAN<br />
Der Flächennutzungsplan stellt das gesamte Baugebiet als Mischbaufläche dar. Da<br />
aber bereits der bestehende <strong>Bebauungsplan</strong> „<strong>Am</strong> <strong>Neuenburger</strong> Weg“, der überwiegend<br />
allgemeines Wohngebiet als Art der baulichen Nutzung festsetzt, aus dem Flächennutzungsplan<br />
entwickelt wurde und sich hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung durch<br />
die vorliegende Planung keine <strong>Änderung</strong> ergibt, kann davon ausgegangen werden,<br />
dass auch die <strong>Bebauungsplan</strong>änderung aus den Darstellungen des Flächennutzungsplans<br />
entwickelt ist.<br />
K:\2010\S-10-039 Neuenburg <strong>1.</strong>BPLÄ <strong>Neuenburger</strong> Weg\Satzung\10-06-07 Begründung.doc
<strong>Stadt</strong> Neuenburg am Rhein – <strong>Stadt</strong>teil Grißheim Stand: 14.06.2010<br />
<strong>1.</strong> <strong>Änderung</strong> des <strong>Bebauungsplan</strong>s Fassung: Satzung<br />
„<strong>Am</strong> <strong>Neuenburger</strong> Weg“ gemäß § 10 (1) BauGB<br />
BEGRÜNDUNG Seite 3 von 4<br />
6 INHALTE DER PLANUNG<br />
Die <strong>1.</strong> <strong>Änderung</strong> des <strong>Bebauungsplan</strong>s „<strong>Am</strong> <strong>Neuenburger</strong> Weg“ betrifft sowohl die Planzeichnung<br />
wie auch die textlichen Festsetzungen des <strong>Bebauungsplan</strong>s. Die Art der<br />
baulichen Nutzung als allgemeines Wohngebiet WA 1 im Deckblattbereich A und B<br />
sowie als allgemeines Wohngebiet WA 2 im Deckblattbereich C und die damit verbundenen<br />
städtebaulichen Nutzungsziffern bleiben unverändert.<br />
Im Rahmen der <strong>Bebauungsplan</strong>änderung handelt es sich lediglich um eine Veränderung<br />
der überbaubaren Flächen in Form der Baufenster.<br />
Im Rahmen der <strong>Änderung</strong> wurde intensiv darüber nachgedacht wie die Festsetzungen<br />
geändert werden können, so dass auf den jeweiligen Grundstücken sowohl zwei Einzelhäuser,<br />
wie auch zwei Doppelhaushälften zugelassen werden können. In der Planzeichnung<br />
wurden die bisher drei großen Baufenster von 18 m x 12 m in jeweils zwei<br />
kleinere Baufenster aufgeteilt, wobei unter Berücksichtigung der Mindestgrenzabstände<br />
im Deckblattbereich A zwei Baufenster mit je 14 m x 11 m überbaubarer Fläche<br />
entstanden sind, während die Baufenster im Deckblattbereich B jeweils eine Größe von<br />
12 m x 9 m und im Deckblattbereich C eine Größe von je 12 m x 10 m aufweisen. Die<br />
Baufenster wurden deshalb so gewählt, da nach den bisherigen Erfahrungen eine Bebauung<br />
mit kleineren Einzelhäuser wahrscheinlicher ist als eine Doppelhausbebauung.<br />
Um aber dennoch bei der Vermarktung flexibel bleiben zu können, wurden in der Planzeichnung<br />
in violett zusätzliche Baugrenzen eingetragen, die ausnahmsweise statt<br />
zweier Einzelhäuser auch eine Doppelhausbebauung ermöglichen, wenn die violett<br />
gestrichelte Baugrenze eingehalten wird und durch Baulast zusätzlich gesichert ist,<br />
dass an die gemeinsame Grundstücksgrenze eine Doppelhaushälfte angebaut wird.<br />
Alle sonstigen bestehenden planungsrechtlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften<br />
werden für die Deckblattbereiche unverändert übernommen.<br />
7 STÄDTEBAULICHE DATEN<br />
Allgemeines Wohngebiet insgesamt 2.280 m²<br />
Deckblattbereich A (WA 1) 769 m²<br />
Deckblattbereich B (WA 1) 863 m²<br />
Deckblattbereich C (WA 2) 648 m²<br />
<strong>Stadt</strong> Neuenburg am Rhein, den<br />
Der Bürgermeister Der Planverfasser<br />
K:\2010\S-10-039 Neuenburg <strong>1.</strong>BPLÄ <strong>Neuenburger</strong> Weg\Satzung\10-06-07 Begründung.doc
<strong>Stadt</strong> Neuenburg am Rhein – <strong>Stadt</strong>teil Grißheim Stand: 14.06.2010<br />
<strong>1.</strong> <strong>Änderung</strong> des <strong>Bebauungsplan</strong>s Fassung: Satzung<br />
„<strong>Am</strong> <strong>Neuenburger</strong> Weg“ gemäß § 10 (1) BauGB<br />
BEGRÜNDUNG Seite 4 von 4<br />
BPL „<strong>Am</strong> <strong>Neuenburger</strong> Weg“ 2006 (Alt)<br />
<strong>1.</strong> <strong>Änderung</strong> des <strong>Bebauungsplan</strong>s „<strong>Am</strong> <strong>Neuenburger</strong> Weg“ 2010 (Neu)<br />
K:\2010\S-10-039 Neuenburg <strong>1.</strong>BPLÄ <strong>Neuenburger</strong> Weg\Satzung\10-06-07 Begründung.doc