Stellungnahme Am Wuhrloch Neuenburg - Stadt Neuenburg am Rhein
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3.11 Der Hinweis unter Ziffer 3.1 der Bebauungsvorschriften sollte hinsichtlich der Anschrift<br />
berichtigt werden, da das Referat Denkmalpflege zwischenzeitlich das Referat 26 und<br />
nicht mehr das Referat 25 ist.<br />
3.12 Die für die Gemeinde bei der Umsetzung des Planes entstehenden Kosten, die über die<br />
reinen Erschließungskosten hinausgehen, und ihre mögliche Finanzierung (z.B. aus<br />
Einnahmen zur Refinanzierung) sind in der Begründung in möglichst übersichtlicher<br />
Form in Schätzwerten aufzuführen.<br />
420 - Naturschutz<br />
Bearbeiter: Frau Reiche Tel: -4211<br />
1. Rechtliche Vorgaben:<br />
§§ 1 Abs. 6 und 7, 1a, 2 Abs. 4, 2a, 4c BauGB i.V.m. §§ 21, 19 und 42 BNatSchG<br />
2. Beabsichtigte eigene Planungen und Maßnahmen: Keine<br />
3.0 Anregungen und Hinweise:<br />
Im Einvernehmen mit dem Naturschutzbeauftragten nehmen wir zum dem vorliegenden<br />
Bebauungsplan wie folgt Stellung:<br />
Aus naturschutzfachlicher Sicht sind die Bewertung und die Bilanzierung im Hinblick auf<br />
die Biotopbewertungen (Bestand/ Planung) plausibel. Das verbleibende Defizit soll vom<br />
Ökokonto der <strong>Stadt</strong> <strong>Neuenburg</strong> abgebucht werden.<br />
Für das Schutzgut Boden entsteht gemäß den Ausführungen im Umweltbericht (Nr. 2.3)<br />
ein hohes Kompensationsdefizit. Hierfür sind außerhalb des Plangebiets schutzgutüber-<br />
greifende Maßnahmen vorzusehen und darzustellen (siehe Leitfaden „Schutzgut Boden<br />
in der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung“).<br />
Die externen Maßnahmen sind mit der unteren Naturschutzbehörde abzustimmen und<br />
vor dem Satzungsbeschluss durch einen öffentlich-rechtlichen Vertrag zu sichern. Wir<br />
bitten einen entsprechenden Vertragsentwurf rechtzeitig vorzulegen.