Stellungnahme Am Wuhrloch Neuenburg - Stadt Neuenburg am Rhein

Stellungnahme Am Wuhrloch Neuenburg - Stadt Neuenburg am Rhein Stellungnahme Am Wuhrloch Neuenburg - Stadt Neuenburg am Rhein

04.05.2013 Aufrufe

B. Stellungnahmen der Fachbereiche 320 - Gesundheitsschutz - 2 - Bearbeiter: Herr Gaßner Tel: -3213 1. Rechtliche Vorgaben: - Ziffer 3 ff – 2. Beabsichtigte eigene Planungen und Maßnahmen: - keine - 3.0 Anregungen und Hinweise: 3.1 Aus hygienischer Sicht gibt es keine Bedenken gegen das Vorhaben. 410 - Baurecht und Denkmalschutz Bearbeiter: Frau Wehrle Tel: -4141 1. Rechtliche Vorgaben: - Ziffer 3 ff – 2. Beabsichtigte eigene Planungen und Maßnahmen: - keine - 3.0 Anregungen und Hinweise: 3.1 Der Flächennutzungsplan für die Stadt Neuenburg stellt für das Bebauungsplangebiet eine Grünfläche dar. Entsprechend den zutreffenden Ausführungen in der Begründung soll der Bebauungsplan im sog. Parallelverfahren, gleichzeitig mit der Änderung des Flächennutzungsplanes, aufgestellt werden. Grundsätzlich ist auf der Ebene des Flä- chennutzungsplanes die Zulässigkeit der konkreten Bauleitplanung vorzuklären. Der Stand des Parallelverfahrens sollte in der Begründung zum Bebauungsplan entspre- chend den einzelnen Planungsphasen ersichtlich sein. Das Landratsamt geht davon aus, dass zum Zeitpunkt der Genehmigungsvorlage die Parallelität gegeben sein wird oder eine Genehmigung des Bebauungsplanes nicht er-

- 3 - forderlich wird, wenn das FNP-Verfahren entsprechend zügig abgeschlossen werden kann. 3.2 Wir weisen darauf hin, dass es sich bei dem Bebauungsplan um einen einfachen Be- bauungsplan nach § 30 Abs. 3 BauGB handelt, da dieser z. B. keine örtlichen Verkehrs- flächen enthält. 3.3 In den Planvorlagen ist kein Satzungsentwurf enthalten, so dass hierzu nicht Stellung genommen werden kann. 3.4 In zeichnerischen Teil fehlt die Angabe der Himmelrichtungen z. B. durch Angabe eines Nordpfeils. 3.5 Die Lage der Baufenster, die Größe des Verkehrgrüns und die Lage und Größe der Stellplatzflächen ist im zeichnerischen Teil des Bebauungsplanes nicht ausreichend vermaßt. Es wird angeregt, die Maßketten zu ergänzen. 3.6 Der im zeichnerischen Teil dargestellte Einfahrtsbereich zum Grundstück ist schlecht erkennbar. Es wird angeregt, dies zeichnerisch deutlicher zu machen. 3.7 Die gesetzlichen Grundlagen sind in Bezug auf die Gemeindeordnung zu aktualisieren. Die Gemeindeordnung Baden-Württemberg wurde zuletzt am 04.05.09 geändert. 3.8 In der Begründung unter Ziffer 5.1 fehlt eine Begründung zum Ausschluss der nach der Baunutzungsverordnung im Gewerbegebiet allgemein zulässigen Nutzungen Tankstel- len und Vergnügungsstätten. Wir regen an, die Begründung hinsichtlich der befürchteten negativen Auswirkungen zu ergänzen. 3.9 Nach Ziffer 1.2.1 der Bebauungsvorschriften ist eine Gebäudehöhe festgelegt. Die Be- messungsgrundlage verweist auf die obere Dachbegrenzungskante. Die obere Dachbe- grenzungskante ist für Pultdächer, die einen Dachüberstand aufweisen, nicht eindeutig. Es wird empfohlen, die Festsetzung dahingehend nochmals zu überprüfen. 3.10 In der Begründung zu Ziffer 2.12 der Bebauungsvorschriften sollte der Ausschluss von ortsuntypischen Materialen für die Dacheindeckung noch näher begründet werden.

B. <strong>Stellungnahme</strong>n der Fachbereiche<br />

320 - Gesundheitsschutz<br />

- 2 -<br />

Bearbeiter: Herr Gaßner Tel: -3213<br />

1. Rechtliche Vorgaben: - Ziffer 3 ff –<br />

2. Beabsichtigte eigene Planungen und Maßnahmen: - keine -<br />

3.0 Anregungen und Hinweise:<br />

3.1 Aus hygienischer Sicht gibt es keine Bedenken gegen das Vorhaben.<br />

410 - Baurecht und Denkmalschutz<br />

Bearbeiter: Frau Wehrle Tel: -4141<br />

1. Rechtliche Vorgaben: - Ziffer 3 ff –<br />

2. Beabsichtigte eigene Planungen und Maßnahmen: - keine -<br />

3.0 Anregungen und Hinweise:<br />

3.1 Der Flächennutzungsplan für die <strong>Stadt</strong> <strong>Neuenburg</strong> stellt für das Bebauungsplangebiet<br />

eine Grünfläche dar. Entsprechend den zutreffenden Ausführungen in der Begründung<br />

soll der Bebauungsplan im sog. Parallelverfahren, gleichzeitig mit der Änderung des<br />

Flächennutzungsplanes, aufgestellt werden. Grundsätzlich ist auf der Ebene des Flä-<br />

chennutzungsplanes die Zulässigkeit der konkreten Bauleitplanung vorzuklären. Der<br />

Stand des Parallelverfahrens sollte in der Begründung zum Bebauungsplan entspre-<br />

chend den einzelnen Planungsphasen ersichtlich sein.<br />

Das Landrats<strong>am</strong>t geht davon aus, dass zum Zeitpunkt der Genehmigungsvorlage die<br />

Parallelität gegeben sein wird oder eine Genehmigung des Bebauungsplanes nicht er-

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