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Stellungnahme Am Wuhrloch Neuenburg - Stadt Neuenburg am Rhein

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__<br />

Landrats<strong>am</strong>t<br />

Breisgau-Hochschwarzwald<br />

Postanschrift<br />

Landrats<strong>am</strong>t Breisgau-Hochschwarzwald 79081 Freiburg<br />

An das<br />

Bürgermeister<strong>am</strong>t<br />

Rathausplatz 5<br />

79395 <strong>Neuenburg</strong><br />

Untere Baurechtsbehörde<br />

Sprechzeiten<br />

Dienstag und Freitag 8 - 12 Uhr<br />

6 Haltestelle Siegesdenkmal<br />

14 Haltestelle <strong>Stadt</strong>garten<br />

Bereich/Bearbeitung Dienstgebäude/Zi-Nr. E-Mail (0761) 2187- Unser Zeichen Datum<br />

FB 410<br />

<strong>Stadt</strong>straße 3 baurecht@lkbh.de<br />

Tel.: 4141 410.12-621.41. 02.02.10<br />

Frau Wehrle 129<br />

Fax: 74141<br />

Beteiligung der Träger öffentlicher Belange an Bauleitplanverfahren und vergleichbaren Sat-<br />

zungsverfahren (§ 4 BauGB), <strong>Stellungnahme</strong> der Fachbereiche<br />

Sehr geehrte D<strong>am</strong>en und Herren,<br />

zur u. g. Planung nehmen wir wie folgt Stellung:<br />

A. Allgemeine Angaben<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Neuenburg</strong><br />

( ) Flächennutzungsplan<br />

(X) Bebauungsplan: <strong>Am</strong> <strong>Wuhrloch</strong>, frühzeitige Beteiligung<br />

( ) Vorhaben und Erschließungsplan<br />

(x) Sonstige Satzung: zugehörige örtliche Bauvorschriften<br />

Landrats<strong>am</strong>t Telefon 0761/2187-0 Internet: Sparkasse Freiburg - Nördlicher Breisgau (BLZ 680 501 01)2100 355<br />

Breisgau-Hochschwarzwald Telefax 0761/2187-9999 http://www.breisgau-hochschwarzwald.de IBAN: DE61 6805 0101 0002 1003 55 (BIC: FRSPDE66)<br />

<strong>Stadt</strong>straße 2 e-mail: Info@lkbh.de Postbank Karlsruhe (BLZ 660 100 75) 3727-758<br />

79104 Freiburg i. Br. IBAN: DE30 6601 0075 0003 7277 58 (BIC: PBNKDEFF)


B. <strong>Stellungnahme</strong>n der Fachbereiche<br />

320 - Gesundheitsschutz<br />

- 2 -<br />

Bearbeiter: Herr Gaßner Tel: -3213<br />

1. Rechtliche Vorgaben: - Ziffer 3 ff –<br />

2. Beabsichtigte eigene Planungen und Maßnahmen: - keine -<br />

3.0 Anregungen und Hinweise:<br />

3.1 Aus hygienischer Sicht gibt es keine Bedenken gegen das Vorhaben.<br />

410 - Baurecht und Denkmalschutz<br />

Bearbeiter: Frau Wehrle Tel: -4141<br />

1. Rechtliche Vorgaben: - Ziffer 3 ff –<br />

2. Beabsichtigte eigene Planungen und Maßnahmen: - keine -<br />

3.0 Anregungen und Hinweise:<br />

3.1 Der Flächennutzungsplan für die <strong>Stadt</strong> <strong>Neuenburg</strong> stellt für das Bebauungsplangebiet<br />

eine Grünfläche dar. Entsprechend den zutreffenden Ausführungen in der Begründung<br />

soll der Bebauungsplan im sog. Parallelverfahren, gleichzeitig mit der Änderung des<br />

Flächennutzungsplanes, aufgestellt werden. Grundsätzlich ist auf der Ebene des Flä-<br />

chennutzungsplanes die Zulässigkeit der konkreten Bauleitplanung vorzuklären. Der<br />

Stand des Parallelverfahrens sollte in der Begründung zum Bebauungsplan entspre-<br />

chend den einzelnen Planungsphasen ersichtlich sein.<br />

Das Landrats<strong>am</strong>t geht davon aus, dass zum Zeitpunkt der Genehmigungsvorlage die<br />

Parallelität gegeben sein wird oder eine Genehmigung des Bebauungsplanes nicht er-


- 3 -<br />

forderlich wird, wenn das FNP-Verfahren entsprechend zügig abgeschlossen werden<br />

kann.<br />

3.2 Wir weisen darauf hin, dass es sich bei dem Bebauungsplan um einen einfachen Be-<br />

bauungsplan nach § 30 Abs. 3 BauGB handelt, da dieser z. B. keine örtlichen Verkehrs-<br />

flächen enthält.<br />

3.3 In den Planvorlagen ist kein Satzungsentwurf enthalten, so dass hierzu nicht Stellung<br />

genommen werden kann.<br />

3.4 In zeichnerischen Teil fehlt die Angabe der Himmelrichtungen z. B. durch Angabe eines<br />

Nordpfeils.<br />

3.5 Die Lage der Baufenster, die Größe des Verkehrgrüns und die Lage und Größe der<br />

Stellplatzflächen ist im zeichnerischen Teil des Bebauungsplanes nicht ausreichend<br />

vermaßt. Es wird angeregt, die Maßketten zu ergänzen.<br />

3.6 Der im zeichnerischen Teil dargestellte Einfahrtsbereich zum Grundstück ist schlecht<br />

erkennbar. Es wird angeregt, dies zeichnerisch deutlicher zu machen.<br />

3.7 Die gesetzlichen Grundlagen sind in Bezug auf die Gemeindeordnung zu aktualisieren.<br />

Die Gemeindeordnung Baden-Württemberg wurde zuletzt <strong>am</strong> 04.05.09 geändert.<br />

3.8 In der Begründung unter Ziffer 5.1 fehlt eine Begründung zum Ausschluss der nach der<br />

Baunutzungsverordnung im Gewerbegebiet allgemein zulässigen Nutzungen Tankstel-<br />

len und Vergnügungsstätten. Wir regen an, die Begründung hinsichtlich der befürchteten<br />

negativen Auswirkungen zu ergänzen.<br />

3.9 Nach Ziffer 1.2.1 der Bebauungsvorschriften ist eine Gebäudehöhe festgelegt. Die Be-<br />

messungsgrundlage verweist auf die obere Dachbegrenzungskante. Die obere Dachbe-<br />

grenzungskante ist für Pultdächer, die einen Dachüberstand aufweisen, nicht eindeutig.<br />

Es wird empfohlen, die Festsetzung dahingehend nochmals zu überprüfen.<br />

3.10 In der Begründung zu Ziffer 2.12 der Bebauungsvorschriften sollte der Ausschluss von<br />

ortsuntypischen Materialen für die Dacheindeckung noch näher begründet werden.


- 4 -<br />

3.11 Der Hinweis unter Ziffer 3.1 der Bebauungsvorschriften sollte hinsichtlich der Anschrift<br />

berichtigt werden, da das Referat Denkmalpflege zwischenzeitlich das Referat 26 und<br />

nicht mehr das Referat 25 ist.<br />

3.12 Die für die Gemeinde bei der Umsetzung des Planes entstehenden Kosten, die über die<br />

reinen Erschließungskosten hinausgehen, und ihre mögliche Finanzierung (z.B. aus<br />

Einnahmen zur Refinanzierung) sind in der Begründung in möglichst übersichtlicher<br />

Form in Schätzwerten aufzuführen.<br />

420 - Naturschutz<br />

Bearbeiter: Frau Reiche Tel: -4211<br />

1. Rechtliche Vorgaben:<br />

§§ 1 Abs. 6 und 7, 1a, 2 Abs. 4, 2a, 4c BauGB i.V.m. §§ 21, 19 und 42 BNatSchG<br />

2. Beabsichtigte eigene Planungen und Maßnahmen: Keine<br />

3.0 Anregungen und Hinweise:<br />

Im Einvernehmen mit dem Naturschutzbeauftragten nehmen wir zum dem vorliegenden<br />

Bebauungsplan wie folgt Stellung:<br />

Aus naturschutzfachlicher Sicht sind die Bewertung und die Bilanzierung im Hinblick auf<br />

die Biotopbewertungen (Bestand/ Planung) plausibel. Das verbleibende Defizit soll vom<br />

Ökokonto der <strong>Stadt</strong> <strong>Neuenburg</strong> abgebucht werden.<br />

Für das Schutzgut Boden entsteht gemäß den Ausführungen im Umweltbericht (Nr. 2.3)<br />

ein hohes Kompensationsdefizit. Hierfür sind außerhalb des Plangebiets schutzgutüber-<br />

greifende Maßnahmen vorzusehen und darzustellen (siehe Leitfaden „Schutzgut Boden<br />

in der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung“).<br />

Die externen Maßnahmen sind mit der unteren Naturschutzbehörde abzustimmen und<br />

vor dem Satzungsbeschluss durch einen öffentlich-rechtlichen Vertrag zu sichern. Wir<br />

bitten einen entsprechenden Vertragsentwurf rechtzeitig vorzulegen.


- 5 -<br />

Die Verwirklichung des Bebauungsplans hat Auswirkungen auf die dort vorkommenden<br />

Vogelarten. Zur Prüfung, ob die artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände des § 42<br />

BNatSchG erfüllt werden, ist eine gutachterliche Einschätzung mit Potentialabschätzung,<br />

Bewertung der Auswirkungen auf vorkommende Arten sowie eine Abschätzung der<br />

Auswirkungen auf die lokale Population nachzurechen ((§ 42 Abs. 1 in Verbindung mit<br />

§ 42 Abs. 5 BNatSchG).<br />

430/440 - Umweltrecht / Wasser, Boden, Altlasten<br />

Bearbeiter: Frau Eble Tel: 4300<br />

1. Rechtliche Vorgaben: -<br />

2. Beabsichtigte eigene Planungen und Maßnahmen: -<br />

3.0 Anregungen und Hinweise:<br />

Abwasserbeseitigung/Regenwasserbehandlung<br />

(Fachlicher Ansprechpartner: Herr Schlecht, 0761/2187-4432 oder Arno.Schlecht@lkbh.de)<br />

Vorbemerkung: Neuerschließung und Umnutzung eines Gewerbegebietes von ca. 0,65 ha<br />

Die Erschließung des geplanten Gewerbegebietes ist laut BPL-Vorschriften (Zi. 2.8) in einem<br />

modifizierten Trennsystem vorgesehen. Das auf den Grundstücken zusätzlich anfallende O-<br />

berflächenwasser soll gemäß den Vorgaben der Bebauungsplanvorschriften dezentral, mög-<br />

lichst breitflächig über eine bewachsene Bodenschicht beseitigt werden. Inwieweit die Boden-<br />

verhältnisse eine Versickerung von Oberflächenwasser in diesem Bereich ermöglichen, ist<br />

noch nicht belegt und sollte frühzeitig durch den Entwässerungsplaner abgeklärt werden.<br />

Die Entwässerungskonzeption des Baugebietes ist im Hinblick auf die erforderlichen Festset-<br />

zungen im BPL zur Versickerung von Oberflächenwasser frühzeitig vor der Offenlage mit dem<br />

FB 440 abzustimmen.<br />

Aus Gründen der Rechtsklarheit sollte das Entwässerungskonzept bereits so detailliert ausge-<br />

arbeitet werden, dass die freizuhaltenden Flächen zur Versickerung und gegebenenfalls zur<br />

Behandlung von Oberflächenwasser im Plan vor Satzungsbeschluss ausgewiesen werden<br />

können.


- 6 -<br />

Im Übrigen werden keine Bedenken oder Anregungen vorgebracht.<br />

450 - Gewerbeaufsicht<br />

Bearbeiter: Herr Dr. Hübner Tel: -4500<br />

1. Rechtliche Vorgaben: Bundes-Immissionsschutzgesetz<br />

2. Beabsichtigte eigene Planungen und Maßnahmen: keine<br />

3.0 Anregungen und Hinweise:<br />

3.1 Die Gewerbeaufsicht hat keine Bedenken vorzutragen. Der Ausschluss von Wohnun-<br />

gen, auch Betriebsleiterwohnungen, aufgrund der starken Lärmbelastung ist nachvoll-<br />

ziehbar und gerechtfertigt. Wir bitten, <strong>am</strong> Verfahren weiter beteiligt zu werden.<br />

460 – Brand- und Katastrophenschutz<br />

Bearbeiter: Herr Lai Tel: -4600<br />

1. Rechtliche Vorgaben: -<br />

2. Beabsichtigte eigene Planungen und Maßnahmen: -<br />

3.0 Anregungen und Hinweise:<br />

3.1 Aus Sicht des abwehrenden Brandschutzes bestehen keine Bedenken<br />

550 - Vermessung und Geoinformation<br />

Bearbeiter: Herr K<strong>am</strong>m Tel: -5510


1. Rechtliche Vorgaben: Keine<br />

- 7 -<br />

2. Beabsichtigte eigene Planungen und Maßnahmen: Keine<br />

3.0 Anregungen und Hinweise: Das für die Umsetzung des Bebauungsplans erforderliche<br />

Flurstück 4533/14 wurde im Veränderungsnachweis 2009/45 vom 03.12.2009 bereits<br />

gebildet.<br />

660/680 - Verkehrslenkung und Straßenverwaltung<br />

Bearbeiter: Herr Wunderlich Tel: -6600<br />

1. Rechtliche Vorgaben: Keine<br />

2. Beabsichtigte eigene Planungen und Maßnahmen: Keine<br />

3.0 Anregungen und Hinweise:<br />

3.1 Es bestehen keine grundsätzlichen Bedenken.<br />

Wir weisen jedoch auf das Anbauverbot nach § 9 Bundesfernstraßengesetz hin. Ferner<br />

sollte eine Anbindung an das vorhandene Radwegenetz vorgesehen werden.<br />

Anlieferfahrzeuge sollten sowohl auf das Grundstück problemlos ein- und ausfahren als<br />

auch innerhalb der Anlieferzone wenden können. Wir setzen voraus, dass der Kurvenra-<br />

dius den Hüll- und Schleppkurvenradien der StVO-konformen Kraftfahrzeuge entspricht<br />

und Begegnungsverkehr zulässt.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

gez. Lögler

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