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Klimaschutzkonzept Neubulach Anhang

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STEG/JATHO <strong>Klimaschutzkonzept</strong> <strong>Neubulach</strong> - <strong>Anhang</strong> 29<br />

3.4 Bioenergie<br />

Information zur Bioenergie und deren Einsatzmöglichkeit<br />

Bioenergie kann aus fester (Holz, Abfall), flüssiger (Pflanzenöl), gasförmiger (Biogas-, Klär- und<br />

Deponiegas) Biomasse gewonnen werden. Sie stammt primär aus der Forst- und Landwirtschaft,<br />

sekundär aus der Abfallwirtschaft.<br />

Bioenergie kann durch unterschiedliche Techniken sowohl zur (gekoppelten) Erzeugung von Strom<br />

und Wärme, zur Gasgewinnung (und Einspeisung ins Gasnetz) als auch zur Herstellung von<br />

Biokraftstoffen genutzt werden.<br />

Die wichtigsten Vorteile der Biomasse gegenüber den anderen erneuerbaren Energiequellen sind:<br />

- sie ist speicherbar;<br />

- sie ist weitgehend CO2 –neutral;<br />

- Bioenergie ist „grundlastfähig“, also zur permanenten Leistungsbereitstellung geeignet;<br />

Problematisch im Zusammenhang mit der Bioenergienutzung ist, dass die Anbaubiomasse mit<br />

anderweitigen Nutzungsmöglichkeiten der Flächen konkurriert, insbesondere für Nahrungs- und<br />

Futtermittelerzeugung, für stoffliche Nutzung und für Naturschutzzwecke.<br />

Im <strong>Klimaschutzkonzept</strong> <strong>Neubulach</strong> wird das Potential der Bioenergie für die Strom- und<br />

Wärmeerzeugung berücksichtigt, denn die Herstellung und Versorgung mit Treibstoffen wird<br />

überregional geregelt und ist kommunal nicht steuerbar.<br />

In der Abfallwirtschaft reichen die Stoffströme ebenfalls über die Gemarkungsgrenze hinaus. Für<br />

<strong>Neubulach</strong> ist die Abfallwirtschaftsgesellschaft des Landkreises Calw (AWG) zuständig.<br />

Ausbauziele, Rechtsrahmen<br />

Die Ziele der Bundesregierung sind:<br />

- Anteil der erneuerbaren Energien am Stromverbrauch bis 2020 auf 30 % steigern,<br />

- Anteil der Wärme aus erneuerbaren Energien auf 14 % bis 2020 steigen,<br />

- Biokraftstoffquoten ab dem Jahr 2015 von der jetzt geltenden energetischen Bewertung auf<br />

Netto-Treibhausgasminderung umstellen,<br />

- der Anteil von Biokraftstoffen am gesamten Kraftstoffverbrauch bis zum Jahr 2020 auf 7 %<br />

Netto-Treibhausgasminderung (entspricht rund 12 % energetisch) steigern.<br />

In Baden-Württemberg soll bis 2020 der Anteil der Bioenergie an der Stromerzeugung bei 7,5% liegen<br />

(2010 bei 5%).<br />

Seit Januar 2009 regelt das Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz (EEWärmeG) des Bundes die<br />

Nutzungspflicht für erneuerbare Energien in der Wärmeversorgung.

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