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Bericht natureplus

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Internationaler Verein für zukunftsfähiges Bauen und Wohnen<br />

<strong>natureplus</strong> e.V.<br />

Kleppergasse 3<br />

69151 Neckargemünd<br />

Abschlussbericht<br />

FNR FKZ 22001407<br />

Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichnungssystems<br />

- <strong>natureplus</strong> - zur Information der Verbraucher und zur<br />

Förderung der Innovation und Verbreitung von<br />

Bauprodukten aus nachwachsenden Rohstoffen<br />

31.10.2009


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

Inhalt:<br />

0 Zusammenfassung..................................................................................................... 4<br />

0.1 Zusammenfassung der Projektergebnisse ................................................................. 5<br />

0.2 Aufgabenstellung ....................................................................................................... 9<br />

0.3 Voraussetzungen, unter denen das Vorhaben durchgeführt wurde....................... 11<br />

0.4 Planung und Ablauf des Vorhabens ......................................................................... 12<br />

0.5 Wissenschaftlicher Stand, an dem angeknüpft wurde ............................................ 13<br />

0.6 Zusammenarbeit mit anderen Stellen ..................................................................... 14<br />

1 Notwendige Anpassungen im Projektverlauf ........................................................... 16<br />

1.1 Änderungen im Projektumfang................................................................................ 16<br />

1.2 Änderungen im Projektablauf .................................................................................. 18<br />

1.3 Änderungen in der Arbeitsweise.............................................................................. 19<br />

2 Projektergebnisse in Bezug auf inhaltliche Fragestellungen...................................... 20<br />

2.1 Neuerungen allgemeiner Art, die alle Produktgruppen betreffen .......................... 20<br />

2.1.1 NPG <strong>natureplus</strong> Grenzwerte ............................................................................ 21<br />

2.1.2 Ökokennzahlen................................................................................................. 26<br />

2.2 Produktgruppe Dämmstoffe .................................................................................... 34<br />

2.2.1 Thematik Zellulose / Altpapier......................................................................... 34<br />

2.2.2 Problem organischer Faserstäube.................................................................... 39<br />

2.2.3 Einstufung von Bor ........................................................................................... 44<br />

2.3 Produktgruppe Holzwerkstoffe................................................................................ 51<br />

2.3.1 FSC-Problematik ............................................................................................... 53<br />

2.3.2 Einschätzung von Bindemitteln auf Basis von Isocyanaten (PMDI)................. 57<br />

2.3.3 Beschichtungen ................................................................................................ 65<br />

2.3.4 Bewertung der mineralisch gebundenen Holzwerkstoffe ............................... 70<br />

2.4 Produktgruppe Systembauteile ............................................................................... 71<br />

2.4.1 Systembauteile am Beispiel Wandsysteme ..................................................... 72<br />

2.4.2 Bauelemente am Beispiel Türen ...................................................................... 75<br />

2.5 Produktgruppe Farben, Öle und Wachse................................................................. 77<br />

2.5.1 Problematik der Lösemittel.............................................................................. 78<br />

2.5.2 Thema Gebrauchstauglichkeit.......................................................................... 79<br />

2.6 Produktgruppe Dichtungsbahnen............................................................................ 81<br />

2.6.1 Reduzierter Anwendungsbereich..................................................................... 81<br />

2.7 Produktgruppe Kleber.............................................................................................. 82<br />

2.7.1 Thematik chemisch veränderter Naturstoffe .................................................. 82<br />

2.7.2 Reduzierter Anwendungsbereich..................................................................... 85<br />

2.8 Produktgruppe Tapeten ........................................................................................... 86<br />

2.8.1 Neuaufteilung der Produktgruppe................................................................... 86<br />

2.8.2 Bewertungsgrundlagen .................................................................................... 86<br />

3 Stand der Verwertung ............................................................................................. 88<br />

3.1 Marktanalyse............................................................................................................ 88<br />

3.2 Marktreaktionen ...................................................................................................... 89<br />

3.2.1 Dämmstoffe...................................................................................................... 90<br />

3.2.2 Holzwerkstoffe ................................................................................................. 90<br />

3.2.3 Farben, Öle, Wachse ........................................................................................ 93<br />

3.2.4 Kleber ............................................................................................................... 93<br />

3.2.5 Tapeten, Bodenbeläge ..................................................................................... 94<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 2


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

3.2.6 Systembaustoffe, Dichtungsbahnen, Türen..................................................... 95<br />

4 Anhang ................................................................................................................... 96<br />

4.1 Vergaberichtlinien.................................................................................................... 96<br />

4.2 Protokoll des Isocyanat-Hearing ............................................................................ 301<br />

4.3 Literaturliste ........................................................................................................... 308<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 3


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

0 Zusammenfassung<br />

In der Zeit vom 01.03.2007 bis 28.02.2009 (mit der notwendigen Nachbereitung bis<br />

15.10.2009) hat die unabhängige Kriterienkommission von <strong>natureplus</strong> insgesamt 33 Verga-<br />

berichtlinien für das Qualitätszeichen <strong>natureplus</strong>® für Bauprodukte aus nachwachsenden<br />

Rohstoffen neu erarbeitet oder wesentlich überarbeitet, mit der betreffenden Industrie und<br />

anderen Interessensgruppen diskutiert (unmittelbar oder im Rahmen von Anhörungen) und<br />

schließlich verabschiedet / in Kraft gesetzt. Die Baustoffe herstellende Industrie hat nun Ge-<br />

legenheit, Ihre Produkte entsprechend auszeichnen zu lassen. Das Vergabeverfahren wurde<br />

im zeitlichen Zusammenhang mit dem Projekt weiter konform zur ISO 14020 ff. gestaltet, die<br />

Akzeptanz des <strong>natureplus</strong>®-Qualitätszeichens wurde ebenfalls gesteigert.<br />

Dadurch wurde das Ziel erreicht, das Spektrum der Bauprodukte aus nachwachsenden Roh-<br />

stoffen, das mit dem <strong>natureplus</strong>®-Qualitätszeichen ausgezeichnet werden kann, entschei-<br />

dend zu erweitern und damit die Möglichkeit zu eröffnen, ein ganzes Haus aus entsprechend<br />

zertifizierten Produkten errichten zu können. Durch die wesentliche Erweiterung der Pro-<br />

duktpalette wird der öffentlichen Hand (Ausschreibungen), aber vor allem auch Verbrau-<br />

chern und Bauprofis eine verlässliche Orientierung auf nachhaltig-ökologische Bauprodukte<br />

aus nachwachsenden Rohstoffen gegeben. Insgesamt wird damit der Einsatz nachwachsen-<br />

der Rohstoffe im Bausektor gestärkt.<br />

Mit dem Projekt wurden die Rahmenbedingungen für innovative Bauprodukte aus nach-<br />

wachsenden Rohstoffen aus innovativen kleinen mittelständischen Unternehmen (KMU)<br />

verbessert. Die Wettbewerbsfähigkeit neuer nachhaltiger Produktlinien wurde gefördert,<br />

indem <strong>natureplus</strong> als ein glaubwürdiges Kennzeichnungssystem die Akzeptanz der Verbrau-<br />

cher zugunsten nachhaltiger Investitionsentscheidungen erhöht. Zudem wirken die wissen-<br />

schaftlich und gesellschaftlich abgesicherten Kriterien für nachhaltige Bauprodukte als Leitli-<br />

nien und Ansporn für die F+E-Aktivitäten von KMU. Durch die bessere Zielorientierung wer-<br />

den Fehlentwicklungen vermieden und die Kosten der Innovationstätigkeit gesenkt, sowie<br />

Produktentwicklungen und Innovationen angeregt. Das Projekt erfüllt damit in mehrfacher<br />

Hinsicht die Ziele des Förderprogramms Nachwachsende Rohstoffe.<br />

Im Zuge der Erarbeitung der Vergaberichtlinien waren einige wissenschaftliche Problemstel-<br />

lungen zu lösen, welche vor allem im Bereich der Umwelt- und Gesundheitsverträglichkeit<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 4


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

der Materialien angesiedelt waren. In den allermeisten Fällen gelang es, Definitionen und<br />

pragmatische Lösungen zu erarbeiten, welche die Scheidelinie hin zu den 20 % unter Nach-<br />

haltigkeitsaspekten besten Produkten beschreiben. Diese wurden in der Regel auch einver-<br />

nehmlich mit den beteiligten Stakeholdern (Industrie, Handel, Handwerk, Planer, Umwelt-<br />

und Verbraucherverbände) verabschiedet. Nicht immer konnte allerdings bei diesen z.T. sehr<br />

komplexen Fragestellungen eine einvernehmliche Lösung mit den betreffenden Herstellern<br />

bzw. sonstigen interessierten Kreisen gefunden werden (siehe Pkt. 2). Was die Verwertung<br />

der Projektergebnisse angeht, so hat sich die Produktzertifizierung nach den neuen Richtli-<br />

nien nicht den Erwartungen entsprechend entwickelt. Das Projektziel, dass <strong>natureplus</strong> durch<br />

die Entwicklung der neuen Richtlinien auch wirtschaftlich unabhängig wird und nicht mehr<br />

von Fundraising abhängig ist, wurde (vorerst) verfehlt.<br />

0.1 Zusammenfassung der Projektergebnisse<br />

Es wurden im Rahmen des Projekts folgende Vergaberichtlinien für das <strong>natureplus</strong>®-<br />

Qualitätszeichen neu erstellt bzw. wesentlich geändert (Gliederung nach RL-Nummer, Pro-<br />

duktgruppen-Richtlinien fett gedruckt):<br />

RL0105 Einblasdämmstoffe aus Holzfasern Neu<br />

RL0106 Dämmplatten aus Zellulose Neu<br />

RL0107 Einblasdämmstoffe aus Zellulose Neu<br />

RL0200 Holz und Holzwerkstoffe Änderung<br />

RL0204 Sperrholzplatten Neu<br />

RL0206 Beschichtete Holzwerkstoffe (für den Möbelbau) Neu<br />

RL0207 MDF-Platten nach dem Trockenverfahren Neu<br />

RL0208 Harte und mittelharte Holzfaserplatten Neu<br />

RL0209 Holzböden Änderung<br />

RL0211 Leimholz konstruktiv Neu<br />

RL0212 Garten(bau)holz Neu<br />

RL0213 Fassadenverkleidungen aus Holz Neu<br />

RL0605 Kaseinfarben Neu<br />

RL0607 Lehmanstriche Neu<br />

RL0703 Öle und Wachse Neu<br />

RL0704 Reinigungs- und Pflegeprodukte aus nachwachsenden Rohstoffen Neu<br />

RL0900 Klebstoffe Neu<br />

RL0901 Dispersions-Klebstoffe Neu<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 5


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

RL0902 Tapetenkleister Neu<br />

RL0903 Papier- und Holzleime Neu<br />

RL1005 Zement-Spanplatten Neu<br />

RL1006 Lehmbauplatten Neu<br />

RL1007 Holzwolle-Leichtbauplatten Neu<br />

RL1107 Holzspanbeton Neu<br />

RL1204 Elastische Bodenbeläge (Linoleum) auf Träger Neu<br />

RL1600 Holztüren Neu<br />

RL1601 Innentüren Neu<br />

RL1700 Abdichtungen (aus nachwachsenden Rohstoffen) Neu<br />

RL1701 Luftdichtungsbahnen Neu<br />

RL1702 Rieselschutzbahnen Neu<br />

RL1800 Wandbekleidungen neu<br />

RL1801 Papierwandbekleidungen Abgeändert<br />

RL1802 Textilwandbekleidungen Neu<br />

Mit dieser Zahl von 30 neuen und 3 wesentlich erneuerten Vergaberichtlinien konnte das<br />

ursprünglich anvisierte Ziel von 34 neuen Vergaberichtlinien knapp erreicht werden. Aller-<br />

dings mussten im Projektverlauf mehrere Änderungen aufgrund der spezifischen Umstände<br />

vorgenommen werden, weshalb einige Vergaberichtlinien trotz z.T. umfangreicher Vorarbei-<br />

ten nicht zur Fertigstellung kamen. Auf die näheren Umstände wird unter Pkt. 1.1 eingegan-<br />

gen.<br />

Im Zuge der Erarbeitung der o.g. Richtlinien wurden einige grundlegende wissenschaftliche<br />

Fragestellungen aus dem Bereich der Bewertung von Umwelt- und Gesundheitsrisiken ge-<br />

klärt bzw. Lösungen gefunden, welche die Berücksichtigung dieser Fragestellungen im Zerti-<br />

fizierungsverfahren ermöglichen. So wurden folgende Aufgaben aus dem Grundlagenbereich<br />

von der Kommission bearbeitet:<br />

• Anpassung des <strong>natureplus</strong>-Zertifizierungsverfahrens an die Vorgaben der ISO 14020<br />

ff. sowie an die Weiterentwicklung anderer europäischer Normen und Einbettung<br />

des <strong>natureplus</strong>-Zertifikats in die Normungsarbeit des DGNB zur Gebäudezertifizierung<br />

• Neufestsetzung ökologischer Kennwerte für Produkte aus nachwachsenden Rohstof-<br />

fen aufgrund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse<br />

• Wirksame Vermeidung alveolengängiger organischer Faserstäube<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 6


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

• Bewertung von Zelluloseprodukten aus Altpapier im Vergleich zu Frischzellulose<br />

• Lösung der Probleme, die sich aus der Klassifizierung von in Produkten aus nach-<br />

wachsenden Rohstoffen häufig verwendeten Borverbindungen ergeben<br />

• Reaktion auf die geringe Verfügbarkeit von FSC-zertifizierten einheimischen Hölzern<br />

• Bewertung von Bindemitteln auf Basis von Isocyanaten<br />

• Bewertung von mineralischen Bindemitteln bei Holzwerkstoffen<br />

• Bewertung von werkseitig beschichteten Holzwerkstoffen mit Beschichtungen auf<br />

petrochemischer Basis<br />

• Bewertung von Bausystemen und Systembauteilen, welche über den Verbund bereits<br />

zertifizierter Einzelstoffe hinausgeht<br />

• Bewertung der Lösemittelproblematik im Konflikt zur Gebrauchstauglichkeit bei Be-<br />

schichtungsmitteln aus nachwachsenden Rohstoffen<br />

In fast allen diesen genannten Fällen konnten praxistaugliche Lösungen entwickelt werden,<br />

mit denen eine breit abgestützte Trennlinie zu den unter Nachhaltigkeitsgesichtspunkten<br />

auszeichnungswürdigen, maximal 20 % besten Produkte festgelegt wird. Damit wurde das<br />

<strong>natureplus</strong>®-Qualitätszeichen für die betreffenden Produkte erreichbar gemacht und so die<br />

Wettbewerbsfähigkeit der betreffenden Hersteller gestärkt. Mit der Nutzung des nature-<br />

plus®-Qualitätszeichens erhalten die Produkte eine Auszeichnung, die wesentlich zur Be-<br />

kanntheit, Vertrauensbildung und Ausweitung der Nachfrage nach diesen Produkten beitra-<br />

gen kann. Mit diesen Maßnahmen wurden die nachwachsenden Rohstoffe besser im gesell-<br />

schaftlichen Bewusstsein verankert, die Vorteile der nachwachsenden Rohstoffe an breite<br />

Schichten der Bevölkerung und insbesondere an die Baufachwelt vermittelt und damit der<br />

Bekanntheitsgrad und die Akzeptanz von Bauprodukten aus nachwachsenden Rohstoffen<br />

erhöht.<br />

Im direkten Zusammenhang mit dem Projekt konnten zahlreiche neue Kontakte mit Firmen,<br />

darunter vorwiegend KMU, und Verbänden geknüpft werden, die sich überwiegend mittel-<br />

bar durch die Bereitstellung von Informationen über Herstellungsverfahren und technische<br />

Normen an dem Verfahren zur Richtlinienerstellung beteiligten. Diese Firmen waren vor al-<br />

lem daran interessiert, die Position von <strong>natureplus</strong> zur Umwelt- und Gesundheitsverträglich-<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 7


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

keit ihrer Produkte kennen zu lernen. Dadurch konnten einerseits F+E sowie einzelne Inno-<br />

vationen in diesen Firmen angeschoben werden (siehe z.B. Bor-Thematik, Pkt. 2.2.3), es tra-<br />

ten auch die gewünschten Effekte ein, dass die Hersteller sich um das <strong>natureplus</strong>®-<br />

Qualitätszeichen bewerben und künftig <strong>natureplus</strong> in Ihrer Kommunikation zu nutzen beab-<br />

sichtigen. Andererseits kamen aber auch wettbewerbsbedingte Konflikte in diesen Diskussi-<br />

onen zum Ausdruck (siehe z.B. Isocyanat-Thematik, Pkt. 2.3.2) oder die betreffenden Firmen<br />

wollten die angebotene Hilfestellung von <strong>natureplus</strong> nicht annehmen.<br />

Als wesentlicher Hemmschuh zur Verwertung der Projektergebnisse im Sinne einer Zertifi-<br />

zierung zahlreicher neuer Produkte aus nachwachsenden Rohstoffen durch <strong>natureplus</strong> muss<br />

der Unwillen vor allem der Holzwerkstoff-Industrie genannt werden, die grundsätzlich mit<br />

der gesundheitlichen Abwertung von biogenen VOC-Emissionen aus ihren Produkten nicht<br />

einverstanden ist. Hier herrscht – entgegen wissenschaftlichen Erkenntnissen z.B. des Aus-<br />

schuss zur gesundheitlichen Bewertung von Bauprodukten (AgBB) beim Deutschen Institut<br />

für Bautechnik (DIBT) – noch die Vorstellung vor, Natur ist per se gesund und dürfe nicht als<br />

gesundheitliches Risiko gelten. Gelegentlich zeigte es sich auch als Problem, dass kleinere<br />

KMU z.B. aus dem Bereich der so genannten „Naturfarben“ mit den F+E-Aufwendungen zur<br />

Erfüllung der <strong>natureplus</strong>-Anforderungen wie auch mit den Prüfkosten zur Erlangung des na-<br />

tureplus-Zertifikats überfordert sind, zumal sie sich ohnehin in einer schwierigen Wettbe-<br />

werbssituation befinden.<br />

Für <strong>natureplus</strong> hat die Komplettierung der Vergabeanforderungen im Bereich der Baupro-<br />

dukte aus nachwachsenden Rohstoffen einen wichtigen Arbeitsabschnitt abgeschlossen. Es<br />

konnten mannigfache Erfahrungen in der Systematisierung der Richtlinienerarbeitung ge-<br />

sammelt werden. Diese werden sicher dazu beitragen, den künftig folgenden Prozess der<br />

Anpassung und Flexibilisierung der Vergabeanforderungen entsprechend unterschiedlichen<br />

nationalen Gegebenheiten im Rahmen der europäischen Ausweitung von <strong>natureplus</strong> zu er-<br />

leichtern. Hier hat sich dank des Projekts auch ein bereits eingespieltes Team von Wissen-<br />

schaftlern und sonstigen fachkundigen „Stakeholdern“ herausgebildet, das die künftige Wei-<br />

terentwicklung von <strong>natureplus</strong> begleiten wird.<br />

Andererseits muss man eingestehen, dass das beabsichtigte Projektziel, durch die Ausarbei-<br />

tung zahlreicher neuer Vergaberichtlinien und die dadurch implizierte Zertifizierbarkeit einer<br />

großen Zahl von zusätzlichen Produkten auch die reale Zertifizierung vieler neuer Produkte<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 8


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

zu provozieren, die letztlich <strong>natureplus</strong> seine wirtschaftliche Unabhängigkeit sichern helfen,<br />

bis dato verfehlt wurde. Dafür sind zwei Umstände verantwortlich: Zum einen die bereits<br />

beschriebenen Vorbehalte bei wichtigen Teilen der Hersteller, zum anderen das völlige Feh-<br />

len einer Vertriebsstruktur bei <strong>natureplus</strong>. Ein mögliches Anschlussförderprojekt könnte ge-<br />

nau dies zum Gegenstand haben: Die Förderung des Vertriebs und der dazu nötigen Öffent-<br />

lichkeitsarbeit von <strong>natureplus</strong> sowie die Überwindung der Vorbehalte in der Industrie, die<br />

sich zumeist aus unzureichenden F+E-Ressourcen begründet.<br />

0.2 Aufgabenstellung<br />

Mit dem Projekt sollten (entsprechend dem Projektantrag) die noch fehlenden <strong>natureplus</strong>-<br />

Vergaberichtlinien im Bereich der Bauprodukte aus nachwachsenden Rohstoffen erarbeitet<br />

werden, um alle wichtigen Produktbereiche abzudecken. Hierzu wurde im Projektantrag eine<br />

Aufstellung von 34 Produktgruppen- und Produktrichtlinien (siehe Tabelle) gemacht, deren<br />

Erarbeitung im Projektzeitraum von zwei Jahren als fachlich möglich und unter Verwer-<br />

tungsgesichtspunkten wegen der Marktbedeutung der entsprechenden Produkte auch als<br />

sinnvoll erachtet wurde.<br />

Die Tatsache, dass die Verleihung des <strong>natureplus</strong>-Labels eine klare Ja/Nein-Entscheidung<br />

verlangt, erfordert eine sehr sorgfältige Justierung der jeweiligen Vergabeschwellen und<br />

Grenzwerte. Der dafür innerhalb der <strong>natureplus</strong>-Stakeholder erforderliche Konsens über den<br />

jeweiligen Schwellenwert der auszeichnungswürdigen Nachhaltigkeit musste auch innerhalb<br />

der dahinter stehenden Interessensgruppen möglichst breit abgestützt werden, um die ge-<br />

sellschaftliche Akzeptanz zu erhalten. Wegen der zunehmenden Aufmerksamkeit gegenüber<br />

der Arbeit von <strong>natureplus</strong> wachen die betroffenen Industrien und ihre Verbände genau über<br />

die Entscheidungen der <strong>natureplus</strong>-Experten und die Formulierung einzelner Vergaberichtli-<br />

nien. Entsprechend wichtig war es, die festgelegten Richtlinien wissenschaftlich abgesichert<br />

und in einem rechtlich nachvollziehbaren Entstehungsprozess zu entwickeln.<br />

Arbeitsprogramm lt. Projektantrag:<br />

RL0105 Einblas- und Schütt-Dämmstoffe aus pflanzlichen Fasern<br />

RL0106 Dämmplatten auf Basis von Zellulosefasern<br />

RL0107 Einblasdämmstoffe auf Basis von Zellulosefasern<br />

RL0111 Dämmstoffe aus Stroh und Schilf<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 9


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

RL0114 Einblas- und Schüttdämmstoffe aus Seegras<br />

RL0204 Sperrholzplatten<br />

RL0206 Holzwerkstoffplatten für Möbel<br />

RL0207 MDF-Platten (Mitteldichte Faserplatten) für das Bauwesen<br />

RL0208 HDF-Platten (Hartfaserplatten)<br />

RL0211 Holz- und Holzleimbauteile<br />

RL0212 Gartenholz<br />

RL0213 Schalungsholz<br />

RL0603 Außenwandfarben auf pflanzlicher Basis<br />

RL0606 Leimfarben<br />

RL0607 Lehmanstriche<br />

RL0703 Öle und Wachse<br />

RL0704 Pflegeprodukte auf pflanzlicher Basis<br />

RL0900 Klebstoffe und Grundierungen aus nachwachsenden Rohstoffen<br />

RL0902 Klebstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen<br />

RL0903 Bodenbelags-Dispersionskleber aus nachwachsenden Rohstoffen<br />

RL0904 Tapetenkleister aus nachwachsenden Rohstoffen<br />

RL1005 Zementgebundene Spanplatten<br />

RL1006 Lehmbauplatten<br />

RL1007 Holzwolle-Leichtbauplatten<br />

RL1107 Holzspan-Mantelsteine<br />

RL1202 Bodenbeläge aus Kork<br />

RL1204 Elastische Bodenbeläge auf Träger<br />

RL1600 Holztüren<br />

RL1601 Holztüren für den Innenbereich<br />

RL1602 Hauseingangstüren aus Holz<br />

RL1700 Abdichtungen<br />

RL1701 Luftdichtungsbahnen aus nachwachsenden Rohstoffen<br />

RL1702 Trennlagen aus nachwachsenden Rohstoffen<br />

RL1803 Prägetapeten<br />

Ziel des Projektes war also die Erarbeitung von 3 Produktgruppenrichtlinien sowie 31 Verga-<br />

berichtlinien für einzelne Bauprodukte. Die Produktgruppen-Richtlinien gelten jeweils für<br />

eine ganze Produktfamilie, deren Einzelprodukte nach Rohstoff oder Konfektionierung un-<br />

terschieden werden (z.B. Dämmstoffe aus Flachs, Hanf oder Holzfasern). Für die einzelnen<br />

Produkte innerhalb einer solchen Familie können daher unterschiedliche Anforderungen<br />

oder Grenzwerte gelten, die in den Produktrichtlinien geregelt werden.<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 10


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

Als eine besondere wissenschaftliche Herausforderung stellte sich bereits im Projektantrag<br />

dar, Festlegungen für Standards im Grundlagenbereich (z.B. die grundsätzliche Zulässigkeit<br />

bestimmter Stoffe, die Festlegung von Prüf- und Meßmethoden usw.) zu treffen, die durch<br />

Einbeziehung in die entsprechenden Richtlinien jeweils Auswirkungen auf eine ganze Bran-<br />

che haben können. Hierzu wurden bereits im Projektantrag u.a. folgende Themen genannt,<br />

die dann auch tatsächlich während der Projektdurchführung zum Tragen kamen:<br />

• Gesundheitsgefahren von faserförmigem Holzstaub (Zellulose)<br />

• nachhaltige Rohstoffgewinnung bei Holz und die Nachhaltigkeit der bestehenden<br />

Holzzertifizierungssysteme<br />

• Belastung von Holzprodukten durch natürliche VOC<br />

• Bewertung von synthetisch veränderten nachwachsenden Rohstoffen im Kontext von<br />

ökologischen und arbeitmedizinischen Aspekten<br />

• systematische Probleme von Ökobilanzen für Bauprodukte aus nawaRo<br />

• Beurteilung von Verleimungssystemen für Holzwerkstoffe, insbesondere die Verträg-<br />

lichkeit von Isocyanat-basierenden Klebesystemen<br />

Eigentlich sollten diese Grundlagen im Rahmen von Unterprojekten bearbeitet werden. In<br />

der Praxis der Projektdurchführung hat es sich jedoch ergeben, dass die Kommission diese<br />

Aufgaben intern an einzelne Mitglieder delegiert und im Rahmen ihrer Arbeit erledigt hat.<br />

Die Erörterung der Ergebnisse dieser Grundlagendebatten finden Sie im Abschnitt 2.<br />

0.3 Voraussetzungen, unter denen das Vorhaben durchgeführt wurde<br />

Für die Erarbeitung bediente sich <strong>natureplus</strong> einer Expertenkommission, der so genannten<br />

Kriterienkommission, welche sich aus Wissenschaftlern renommierter Öko- und Prüfinstitute<br />

sowie fachkundigen Vertretern verschiedener gesellschaftlicher Interessensgruppen (Stake-<br />

holdern) v.a. aus den Bereichen Umwelt- und Gesundheitsschutz aus Deutschland, Öster-<br />

reich und der Schweiz zusammensetzt. Die Hauptarbeit bei der Bearbeitung des Vorhabens<br />

leisteten mehrere wissenschaftliche Institute im In- und Ausland, die größtenteils als na-<br />

tureplus-Gründungsmitglieder der Kriterienkommission mit Experten-know-how zur Seite<br />

stehen und einzelne Mitarbeiter für die Kriterienkommission freistellen. Die Verzahnung der<br />

Kriterienerarbeitung mit diesen renommierten Prüfinstituten stellt die wissenschaftliche<br />

Qualität und die Praktikabilität der Richtlinien sowie Schwellenwerte sicher. Viele dieser Pro-<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 11


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

jektpartner haben ihre eigenen Baustoffkennzeichen zugunsten einer vereinheitlichten Beur-<br />

teilungsbasis aufgegeben und ihre langjährige Erfahrung mit Baustoffprüfungen und –<br />

auszeichnungen bei <strong>natureplus</strong> eingebracht.<br />

Projektbeteiligte Mitglieder der <strong>natureplus</strong>-Kriterienkommission:<br />

Aktionskreis Bauen und Umwelt ABU (Fulda) Dr. rer. nat. Michael Fischer<br />

Berufsverband deutscher Baubiologen VDB (Köln) Dipl.-Mineral. Andreas Stache<br />

Bremer Umweltinstitut (Bremen) Dipl.-Biol. Michael Köhler<br />

Bund f. Umwelt u. Naturschutz Deutschland BUND (Berlin/Kassel) Dipl.-Oec. Uwe Welteke-Fabricius<br />

ECO-Institut (Köln) Dipl.-Chem. Dr. Gerd Zwiener<br />

ECO-Institut (Köln) Dipl.-Geogr. Karin Roth<br />

Indikator Labor (Wuppertal) Dipl.-Chem. Martin Duve<br />

Institut für Baubiologie IBO (A-Wien) Dipl.-Ing. Arch. Astrid Scharnhorst<br />

Institut für Baubiologie IBO (A-Wien) Mag. rer. nat. Hildegund Mötzl<br />

Schweizer Interessengemeinschaft Baubiologie SIB (CH-Steckborn) Dipl.-Arch. ETH Anne-Louise Huber<br />

TÜV-Süd Industrie Service (München) Dipl.-Chem. Holger Struwe<br />

Die Projektleitung der Kriterienentwicklung lag bei der Geschäftsstelle des <strong>natureplus</strong> e.V. in<br />

Neckargemünd. Dort wurden die Planungen in konkrete Arbeitsschritte umgesetzt, die An-<br />

hörungen sowie die Konferenzen der wissenschaftlichen Experten organisiert und die Doku-<br />

mentation und Veröffentlichung veranlasst. Projektleiter war der <strong>natureplus</strong>-<br />

Geschäftsführer Thomas Schmitz-Günther, assistiert von der Sekretärin Claudia Schaum.<br />

Beide erhielten für die Durchführung des Projekts auf Wunsch des Trägers feste Arbeitsver-<br />

träge.<br />

0.4 Planung und Ablauf des Vorhabens<br />

Die Vorgehensweise bei der Erarbeitung der verschiedenen Vergaberichtlinien war im We-<br />

sentlichen gleich: Zunächst wurden Recherchen über den Stand der Technik durchgeführt<br />

und Rohentwürfe an die intern beteiligten Experten gegeben. Nach Sammlung der Rückmel-<br />

dungen wurden offene Grundsatzfragen formuliert, die zunächst geklärt werden mußten<br />

(s.u.). Anschließend oder parallel (je nach Fragestellung) wurden die direkt betroffenen Krei-<br />

se (Hersteller, Verarbeiter, Verbände der Wirtschaft, von Umwelt, Verbrauchern und Bau-<br />

branchen) angesprochen, zu einer (je nach Interesse der Beteiligten) schriftlichen Stellung-<br />

nahme oder auch mündlichen Anhörung eingeladen, wo sie ihre Bedenken und Anregungen<br />

vortragen konnten. Diese Anregungen wurden innerhalb der Kriterienkommission diskutiert<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 12


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

und in die Rohfassung eingearbeitet. In der Regel wurde anschließend eine weitere Anhö-<br />

rung veranstaltet, wozu externe Experten und Industrievertreter sowie interessierte Kreise<br />

eingeladen wurden. Bei ausreichender Übereinstimmung und redaktioneller Überarbeitung<br />

wurde der Entwurf dann von der Kriterienkommission formell verabschiedet und der na-<br />

tureplus-Vorstand zur Stellungnahme eingeladen. Die neue Vergaberichtlinie wurde dann<br />

zumindest in eine Fremdsprache (i.d.R. englisch) übersetzt und im Internet veröffentlicht,<br />

wodurch sie Bestandskraft erlangt.<br />

Abgesehen von der Klärung von Grundsatzfragen, mit denen sich der vorliegende Projektbe-<br />

richt vorrangig befasst, waren an allen Richtlinien auch die Aufgaben in den einzelnen Ab-<br />

schnitten immer wieder neu zu bearbeiten: Für die Ermittlung der Gebrauchstauglichkeit<br />

mussten die einschlägigen technischen Normen studiert und daraus ein für <strong>natureplus</strong> pas-<br />

sendes Anforderungsprofil entwickelt werden. Bei der Zusammensetzung des Produktes soll<br />

der Anteil nachwachsender Rohstoffe maximiert sein, hierzu ist eine gute Marktübersicht<br />

unerlässlich. Zugleich wird in diesem Abschnitt bei Stoffverboten und –beschränkungen die<br />

Minimierung von öko- und humantoxischen Substanzen geregelt. In Bezug auf die Rohstoff-<br />

gewinnung und ihre Verarbeitung steht das Thema Ressourcenschonung und „saubere“<br />

Produktion im Vordergrund, das passend auf die jeweilige Produktgruppe immer neu defi-<br />

niert werden muss. Mit der Deklaration wird ein Beitrag zur Verbraucherinformation geleis-<br />

tet, der über das gesetzlich Vorgeschriebene hinausgeht. Im Abschnitt Anwendung stehen<br />

nicht nur die Arbeitssicherheit, sondern vor allem auch das Thema Wohngesundheit auf der<br />

Agenda. Mit dem Unterpunkt Recycling/Entsorgung schließt sich der Kreis des Produktle-<br />

benslaufs, der Nachhaltigkeitskriterien genügen soll. Im Abschnitt 3, wenn es um die Labor-<br />

untersuchungen geht, werden unter Vorsorgegesichtspunkten sehr strenge Grenzwerte auf-<br />

gestellt, die im Kern einen gemeinsamen Standard von Wohngesundheit über alle Produkt-<br />

gruppen hinweg definieren. Hier muss hauptsächlich darauf geachtet werden, nur die Unter-<br />

suchungen hier vorzuschreiben, die auch für die jeweilige Produktgruppe relevant sind.<br />

0.5 Wissenschaftlicher Stand, an dem angeknüpft wurde<br />

Bisher werden Bauprodukte aus nachwachsenden Rohstoffen in den Eigenaussagen der Her-<br />

steller als natürlich oder umweltfreundlich herausgestellt. Dies wird von Medien gerne auf-<br />

gegriffen, insbesondere, wenn hiermit eine technische Innovation verbunden ist. Das genügt<br />

jedoch nicht, um Zweifel von kritischen Verbrauchern an den Aussagen kommerzieller An-<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 13


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

bieter zur Gesundheits- und Umweltverträglichkeit und die Vorurteile der Baufachwelt be-<br />

züglich der Gebrauchstauglichkeit von "Öko-Produkten" auszuräumen. Die Konsumentenfor-<br />

schung zeigt, dass weniger als ein Zehntel der potenziell umweltorientierten Verbraucher<br />

beim faktischen Einkaufsverhalten auch umweltbewusst handelt.<br />

Deshalb ist ein Gütesiegel erforderlich, um bei Verbrauchern und Baufachwelt ausreichendes<br />

Vertrauen zu schaffen und die Akzeptanz von Bauprodukten aus nachwachsenden Rohstof-<br />

fen im Markt nachhaltig sichern zu können. Alle Bauakteure benötigen für ihre täglichen Ent-<br />

scheidungen ein zuverlässiges, vereinfachtes Informationssystem. Diese Vereinfachung<br />

durch ein Qualitätszeichen wird nur akzeptiert, wenn die darin enthaltene positive Bewer-<br />

tung von komplexen Informationen durch bekannte glaubwürdige Instanzen transparent und<br />

breit abgestützt vorgenommen wird.<br />

Der Internationale Verein für zukunftsfähiges Bauen und Wohnen – <strong>natureplus</strong> e.V. – hat<br />

bereits ein solches Label-System entwickelt. Der multi-stakeholder-Ansatz (Einbindung der<br />

gesellschaftlichen Interessengruppen) hat praktisch alle wichtigen Akteure der Baufachwelt<br />

zu einer Mitarbeit bewegen können. Für die Labelvergabe wurde eine funktionierende Orga-<br />

nisation aufgebaut, die mit bisher großem Erfolg dabei ist, das Label zu etablieren. Es wur-<br />

den Basiskriterien für die Labelvergabe (insbesondere mit Hilfe der Fachagentur Nachwach-<br />

sende Rohstoffe (FNR)) entwickelt, eine Reihe von Vergaberichtlinien ausgearbeitet und mit<br />

der Auszeichnung (bisher ca. 300 Produkte) begonnen.<br />

<strong>natureplus</strong> hat als Grundlinie einen vertretbaren Kompromiss zwischen hohem Anspruch<br />

und praktischer Machbarkeit gefunden, der ständig systematisch neu austariert wird. Durch<br />

die Fusion der führenden Öko-Label wurde mit <strong>natureplus</strong> ein klarer Favorit für die Produkt-<br />

beurteilung unter Aspekten der Nachhaltigkeit in Europa geschaffen.<br />

0.6 Zusammenarbeit mit anderen Stellen<br />

Wichtigste Voraussetzung für die erfolgreiche Umsetzung des Projekts war die Mitarbeit der<br />

genannten wissenschaftlichen Institutionen und Interessens-Verbände, die nicht nur die o.g.<br />

Personen für die Mitarbeit im Projekt im Rahmen der Kriterienkommission (gegen Ersatz der<br />

Aufwendungen) freigestellt haben, sondern sich auch ihre gesamte Kompetenz aus langjäh-<br />

riger Erfahrung in der ökologischen Produktprüfung, der Erstellung von Ökobilanzen oder<br />

der Mitarbeit in Normungsgremien auf nationaler und internationaler Ebene einbrachten.<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 14


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

Durch den Rückgriff auf diesen großen Erfahrungsschatz war es überhaupt möglich, mit ver-<br />

gleichbar sehr geringen Mitteln ein rundum befriedigendes Ergebnis bezüglich des Richtli-<br />

nien-Outputs zu erreichen und sogar einige einfache Literaturstudien im Rahmen des Pro-<br />

jekts durchführen zu können, ohne zusätzliche Mittel in Anspruch nehmen zu müssen.<br />

Eine weitere Zusammenarbeit ergab sich im Projektverlauf durch die Gründung der Deut-<br />

schen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB), bei der <strong>natureplus</strong> Mitglied ist und in<br />

verschiedenen Gremien mitarbeitet – hauptsächlich mit dem Ziel einer Angleichung der Be-<br />

wertungsverfahren bezüglich Bauprodukten, was der <strong>natureplus</strong>-Zertifizierung einen weite-<br />

ren Mehrwert verschaffen würde, und zur Vereinfachung der Schnittstellen bei der Auditie-<br />

rung von Gebäuden. Hier ist noch einiges zu tun, um v.a. auch die Position der Bauprodukte<br />

aus nachwachsenden Rohstoffen im Rahmen dieser Gebäudezertifizierung zu stärken, denn<br />

bis jetzt ergeben sich aus der DGNB-Systematik, die im übrigen vom BMVBS massiv unter-<br />

stützt wird, keine besonderen Prioritäten für solche Produkte. Statt dessen werden die Dis-<br />

kussionen stark dominiert von den Interessen der großen Massenbaustoff-Hersteller, welche<br />

sich über EPD (environmental product declarations) den Zugang zu den entsprechenden Da-<br />

tenbanken erkaufen, ohne real die Nachhaltigkeit ihrer Produkte zu verbessern. <strong>natureplus</strong><br />

versteht sich in diesem Zusammenhang durchaus auch als Lobby der Bauprodukte aus<br />

nachwachsenden Rohstoffen und der innovativen KMU in der DGNB.<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 15


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

1 Notwendige Anpassungen im Projektverlauf<br />

Wie bei einem Projekt dieser Größenordnung und mit einem relativ langen Vorlauf nicht<br />

anders zu erwarten war, mussten im Projektverlauf einige organisatorische und inhaltliche<br />

Anpassungen vorgenommen werden, über die wir in wesentlichen Teilen bereits in den Zwi-<br />

schenberichten informiert haben.<br />

1.1 Änderungen im Projektumfang<br />

Die wichtigste und in den Auswirkungen gravierendste Änderung betraf die Thematik der zu<br />

erarbeitenden Vergaberichtlinien. Gegenüber dem Projektantrag wurden folgende Vergabe-<br />

richtlinien nicht umgesetzt:<br />

RL0111 Dämmstoffe aus Stroh und Schilf<br />

RL0114 Einblas- und Schüttdämmstoffe aus Seegras<br />

RL0603 Außenwandfarben auf pflanzlicher Basis<br />

RL1202 Bodenbeläge aus Kork<br />

RL1602 Hauseingangstüren aus Holz<br />

Außerdem wurden die mit Zwischenbericht 2007 angekündigten zusätzlichen Vergaberichtli-<br />

nien zu Bausystemen nicht erstellt:<br />

RL0310 Wandsysteme im Holzbau<br />

RL0320 Dachsysteme<br />

Zur Begründung dieser Änderungen:<br />

Die RL0111, RL0114 und RL0603 wurden von uns nicht erarbeitet, weil sie keine Relevanz für<br />

den Baustoffmarkt haben. Entweder sind diese Produkte so „exotisch“, dass sie, wie im Fall<br />

der Außenwandfarben auf pflanzlicher Basis, von fast keinem Naturfarben-Hersteller in nen-<br />

nenswerter Menge produziert werden, oder sie sind auf dem Markt nicht eingeführt wie<br />

Seegras – der einzige uns bekannte Hersteller von Dämmstoffen aus Seegras ist während der<br />

Projektphase Konkurs gegangen und die Produktion wurde eingestellt – oder aber die Her-<br />

steller sind zu klein, um an einer Zertifizierung durch <strong>natureplus</strong> Interesse zu haben. So hat-<br />

ten wir sogar recht intensiven Kontakt zu einer Firma, die Dämmstoffe aus Schilf herstellt,<br />

welche sich auch ausführlich über die Vorgehensweise bei den <strong>natureplus</strong>-Prüfungen erkun-<br />

digt hat und grundsätzlich an einer Qualitätsprüfung interessiert war, doch war dieser Her-<br />

steller viel zu klein, um mit dem <strong>natureplus</strong>-Qualitätszeichen überhaupt arbeiten zu können.<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 16


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

Sie produzieren nahezu ausschließlich nach Bedarf für eine begrenzte Zahl von Denkmal-<br />

schützern und Restauratoren und ihre Produkte gelangen eigentlich gar nicht in den allge-<br />

meinen Handel.<br />

Was die Bodenbeläge aus Kork angeht, ist der Fall etwas anders gelagert. Hier hatten wir<br />

erwartet, dass wir vom Bundesverband Kork, immerhin ein Gründungsmitglied des na-<br />

tureplus e.V. auf der Herstellerseite, unterstützt werden und wir konnten zudem auf die Er-<br />

fahrungen zurückgreifen, die das ECO-Institut bei der Vergabe des Kork-Logos seit über 10<br />

Jahren gesammelt hat. Leider stellte sich jedoch schnell heraus, dass die Mitglieder des Kork-<br />

Verbandes gar kein Interesse an einer über das Kork-Logo hinausgehenden <strong>natureplus</strong>-<br />

Zertifizierung haben, weil dieses Zertifikat einerseits nach den absehbar strengeren Prüfvor-<br />

schriften und allgemeinen Anforderungen von <strong>natureplus</strong> ohnehin nicht für jedes Mitglied<br />

des Kork-Verbandes erreichbar und andererseits zudem noch mit höheren Kosten verbun-<br />

den gewesen wäre. Der von <strong>natureplus</strong> mit dieser Vergaberichtlinie ursprünglich verfolgte<br />

Plan, das Kork-Logo im <strong>natureplus</strong>-Zeichen aufgehen zu lassen, wird vom Kork-Verband ab-<br />

gelehnt. Konsequenterweise ist der Kork-Verband nun auch aus <strong>natureplus</strong> ausgetreten. Um<br />

den Konflikt nicht weiter anzuheizen und die Möglichkeit offen zu halten, mit dem Kork-<br />

Verband doch noch zu einer einvernehmlichen Lösung zu kommen, hat sich <strong>natureplus</strong> ent-<br />

schieden, diese Richtlinie vorerst nicht aufzustellen.<br />

Bezüglich der Hauseingangstüren (RL1602) sahen wir uns wieder mit einem anderen, dies-<br />

mal fachlichen Problem konfrontiert, das eine Aufstellung der Richtlinie verhinderte.<br />

Hauseingangstüren sind recht komplex aufgebaute Systeme, die aus einer Kombination einer<br />

Vielzahl von Materialien bestehen. Wegen der hohen Anforderungen an Winddichtigkeit,<br />

Wetterfestigkeit und Einbruchssicherheit sind Hauseingangstüren, welche in der Hauptsache<br />

aus Holz bestehen, heute eher die Ausnahme. Im Projektzeitraum schien es uns nicht mög-<br />

lich, die verschiedenen zum Einsatz kommenden Materialien unter ökologischen und ge-<br />

sundheitspräventiven Gesichtspunkten zu bewerten und zugleich ein <strong>natureplus</strong>-konformes<br />

Anforderungsprofil hinsichtlich der technischen Qualität zu entwerfen. Dies auch deshalb,<br />

weil wir keinen Hersteller finden konnten, der uns diesbezüglich beratend zur Seite gestan-<br />

den hätte, im Unterschied zu den Innentüren, die wegen ihres doch nicht unerheblichen Ein-<br />

flusses auf die Innenraumluftqualität auch im Blickfeld der um die Wohngesundheit besorg-<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 17


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

ten Initiativen liegen. Damit fehlte aber auch die Verwertungsperspektive für diese Produkt-<br />

art. Deshalb wurde letztlich beschlossen, die Richtlinie nicht zur Entwicklung zu bringen.<br />

Bezüglich der RL0310 Wandsysteme im Holzbau war man hingegen seitens der Industrie auf<br />

<strong>natureplus</strong> zugegangen und hatte uns gebeten, im Bereich der Systembauweisen normbil-<br />

dend tätig zu werden. Es werden im Holzbau zunehmend Bausysteme für Wände, Dach und<br />

Decken angeboten, die sich aus einer Kombination zahlreicher Einzelprodukte ergeben. Statt<br />

alle diese Produkte, die oft auch von verschiedenen Lieferanten stammen, einzeln na-<br />

tureplus prüfen lassen zu müssen, sollte erwogen werden, ähnlich der RL0300 WDVS eine<br />

Systemprüfung vorzunehmen. Eine solche Vergaberichtlinie könnte für eine Zertifizierung<br />

interessante Möglichkeiten bieten. Allerdings wären hier erhebliche systematische Probleme<br />

zu überwinden, in mehreren Sitzungen wurde ausführlich über diese Thematik diskutiert,<br />

z.T. auch mit den interessierten Firmen. Die Hintergründe dieser systematischen Schwierig-<br />

keiten sind in Pkt. 2.4.1 erläutert. Die Hoffnung, bis zum Projektende die systematischen<br />

Probleme lösen zu können und evtl. auch noch eine RL0320 Dachsysteme in unser Arbeits-<br />

programm aufnehmen zu können, hat sich nicht erfüllt. Deshalb wurde letztlich von der Er-<br />

arbeitung dieser beiden Richtlinien Abstand genommen.<br />

1.2 Änderungen im Projektablauf<br />

Die im Projektantrag skizzierte zeitliche Abwicklung des Projekts wurde im Projektverlauf<br />

mehrfach korrigiert. Dies geschah aus zwei Gründen: Einerseits konnte das Modell der Fe-<br />

derführung einzelner Institute bei der Erarbeitung der Richtlinienentwürfe aufgrund der an-<br />

ders lautenden Entscheidung des Zuschussgebers nicht realisiert werden, der diese Aufgabe<br />

der Projektleitung zuwies. Dies wiederum hat bewirkt, dass man fachlich oder von der Mate-<br />

rialität ähnlich gelagerte Richtlinien, die vorher durch die Zuweisung der Federführung an ein<br />

bestimmtes Kommissionsmitglied respektive Institut konsistent bearbeitet werden sollten,<br />

nun in zeitlichem Zusammenhang gemeinsam bzw. parallel entwickelt wurden.<br />

Zum anderen bewirkte diese Arbeitsumverteilung, dass bestimmte strittige Grundsatzfragen<br />

in ihrer Entscheidung mehrfach vertagt und auf das Ende des Projekts gelegt wurden, was<br />

insgesamt eine Verzögerung des Projektabschlusses (und damit auch dieses Projektberichts)<br />

zur Folge hatte. Dies zeigte sich besonders im Jahr 2008, als eine Reihe von Richtlinien, deren<br />

Fertigstellung eigentlich geplant war, aus den genannten Gründen ins Jahr 2009 verschoben<br />

werden mussten und auch nicht die vorgesehene Zahl an Sitzungstagen mit der geplanten<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 18


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

Effektivität der Arbeit verbunden werden konnte. Dafür mussten 2009 noch nach Projekt-<br />

schluss einige grundlegende Arbeiten geleistet werden, beispielsweise wurde auch das Hea-<br />

ring zu den Isocyanat-gebundenen Holzwerkstoffen erst im Juli 2009 veranstaltet, das zwar<br />

in die Projektergebnisse einging, aber eigentlich nicht mehr im Rahmen des Projekts durch-<br />

geführt wurde.<br />

1.3 Änderungen in der Arbeitsweise<br />

Das Projekt war geplant im Wesentlichen als die Durchführung von insgesamt 13 wissen-<br />

schaftlichen Tagungen der Kriterienkommission im Verlauf von 24 Monaten zur Diskussion<br />

und Abstimmung über die Entwürfe der Vergaberichtlinien. Die Entwürfe selbst sollten ab-<br />

weichend vom Projektantrag nicht von einzelnen federführenden Mitgliedern der Kommissi-<br />

on, sondern von der Projektleitung erarbeitet werden. Die Tagungen sollten als zweitägige<br />

Veranstaltungen sowohl die interne Diskussion und Abstimmung der verschiedenen Fachleu-<br />

te und Stakeholder innerhalb der Kriterienkommission als auch die Anhörung der interessier-<br />

ten Kreise und insbesondere auch der betroffenen Hersteller leisten.<br />

Dieses Konzept ließ sich nur zeitweise in exakt dieser Form umsetzen. Aufgrund der umfang-<br />

reichen Vorarbeiten während der langen Beantragungsphase war diese Arbeitsweise im ers-<br />

ten Jahr des Projektzeitraums noch durchzuhalten, obwohl in diese Zeit mehr als die Hälfte<br />

der vorgesehenen Tagungen gelegt worden waren. Im zweiten Projektjahr hingegen musste<br />

das Arbeitsprogramm einer zweitägigen Tagung häufig auf zwei eintägige Konferenzen ver-<br />

teilt werden, weil sonst der Vorbereitungszeit zu lang gedehnt und das Arbeitsprogramm zu<br />

kompakt geworden wäre. Der damit verbundene zeitliche und finanzielle Mehraufwand der<br />

Kommissionsmitglieder (z.B. zusätzliche Fahrtkosten und Fahrzeiten) wurde aber dankens-<br />

werter Weise von den Projektteilnehmern übernommen, welche für zwei eintägige Sitzun-<br />

gen ebenso viel in Rechnung stellten wie für eine zweitägige Sitzung vereinbart war.<br />

Daneben wurden seitens der Projektleitung an einzelne Kommissionsmitglieder neben der<br />

obligatorischen Sitzungsteilnahme spezielle Rechercheaufgaben zu einzelnen Richtlinien o-<br />

der Fragestellungen verteilt. Auch dies wurde aber so gestaltet, dass das ohne nennenswerte<br />

Auswirkungen auf das Gesamtbudget des Projekts blieb.<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 19


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

2 Projektergebnisse in Bezug auf inhaltliche Fragestellungen<br />

Wie bereits ausgeführt, war die Erstellung der Vergaberichtlinien im Rahmen dieses Projekts<br />

in zahlreichen Fällen nicht möglich, ohne sich zugleich mit einigen Fragestellungen aus dem<br />

Grundlagenbereich zu befassen. Hier mussten Entscheidungen unter Berücksichtigung des<br />

aktuellen Stands der Wissenschaft und unter Einbezug aller Interessensgruppen getroffen<br />

werden, die oft lange umstritten waren. Insgesamt ist es der Kriterienkommission aber ge-<br />

lungen, in diesen Entscheidungen zu praxisgerechten und nachvollziehbaren Ergebnissen zu<br />

kommen.<br />

2.1 Neuerungen allgemeiner Art, die alle Produktgruppen betreffen<br />

Eine wesentliche formale Entscheidung, die alle Produktgruppen betrifft, ist die zur Rolle des<br />

Vorstands bei der Aufstellung der Vergaberichtlinien und bei der Vergabe des Qualitätszei-<br />

chens. Bisher war es so, dass sich der Vorstand die Entscheidung über die In-Kraft-Setzung<br />

einer Vergaberichtlinie und über die Vergabe des Qualitätszeichens vorbehalten hatte. Nun<br />

wurde diese den Normen der ISO 14020 ff. widersprechende Regelung durch eine Satzungs-<br />

änderung des <strong>natureplus</strong> e.V. am 08.05.2008 abgeschafft und das Prinzip der Gewaltentei-<br />

lung noch weiter vertieft. Festgelegt wurde nun in § 10 (1) 2 die Unabhängigkeit der Krite-<br />

rienkommission bei der Normgebung („Die Kriterienkommission entscheidet in eigener Ver-<br />

antwortung über die Qualitätskriterien für das Prüfzeichen.“), bei der der Vorstand lediglich<br />

ein Veto-/Zurückverweisungsrecht hat („Der Vorstand ... hat ein vierwöchiges Vetorecht, mit<br />

dem die Entscheidung zur erneuten Beratung an die Kommission zurückverwiesen werden<br />

kann.“). In § 10 (1) 1 wird eine unabhängige Vergabekommission installiert, welche die Ent-<br />

scheidung über die Labelvergabe übernimmt, auch hier hat der Vorstand lediglich ein Zu-<br />

rückverweisungsrecht („Der Vorstand hat das Recht, eine Entscheidung der Zeichenvergabe-<br />

stelle zur erneuten Beratung zurück zu verweisen.“). So ist von einer tatsächlichen Unabhän-<br />

gigkeit dieser beiden wichtigen Bewertungsinstanzen von jeglichem wirtschaftlichem Inte-<br />

resse auszugehen.<br />

Eine weitere Änderung allgemeiner Art betrifft den Richtlinienaufbau. Es hat sich als große<br />

Arbeitserleichterung erwiesen, dass zahlreiche Elemente jeder einzelnen Vergaberichtlinie in<br />

allen Produktgruppen einheitlich geregelt worden sind. Dies betrifft die Einführung eines<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 20


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

Vorspanns, der auf den hierarchischen Aufbau der <strong>natureplus</strong>-Vergaberichtlinien verweist<br />

und damit die Wiederholung von Anforderungen aus übergeordneten Richtlinien überflüssig<br />

macht, sowie die Vereinheitlichung der Grenzwerte für Emissionen aus organischen Pro-<br />

duktbestandteilen und der Prüfmethoden bezüglich der Prüfkammer-Untersuchungen.<br />

Zwei in den vergangenen Jahren neu gefundene Regelungen, die alle Produktgruppen betref-<br />

fen, beziehen sich jedoch nicht auf das Verfahren und den formalen Ablauf von Vergabe-<br />

richtlinien und Zertifizierung, sondern betreffen wesentliche inhaltliche Fragen. Diese wer-<br />

den anschließend in getrennten Unterpunkten behandelt.<br />

2.1.1 NPG <strong>natureplus</strong> Grenzwerte<br />

Für die Bewertung der gesundheitlichen Verträglichkeit – und auch der Ökotoxizität – der<br />

Produkte mit organischen Inhaltsstoffen, also insbesondere auch der Bauprodukte aus<br />

nachwachsenden Rohstoffen, spielen die Ausgasungen (leicht-)flüchtiger organischer Be-<br />

standteile (volatile organic compounds VOC) eine wesentliche Rolle. Hier hat sich in erster<br />

Linie die Betrachtung von Summenparametern (TVOC) eingebürgert, für die Grenzwerte e-<br />

tabliert wurden. Es ist aber auch unerlässlich, für entsprechend kritischere Substanzen ein-<br />

zelstoffliche Grenzwerte zu definieren. Hierzu hat <strong>natureplus</strong> ein System (siehe NPG-Liste im<br />

Internet (http://www.<strong>natureplus</strong>.org/fileadmin/user_upload/_pdf/npg_liste.pdf) geschaffen,<br />

das auf bestehenden Grenzwerten – insbesondere des Ausschuss zur gesundheitlichen Be-<br />

wertung von Bauprodukten AgBB beim Deutschen Institut für Bautechnik – aufbaut und sie<br />

im Interesse der Gesundheitsvorsorge und dem in den <strong>natureplus</strong>-Grundlagen postulierten<br />

Minimierungsgebot weiter entwickelt hat. Die Vorgehensweise hierbei ist die folgende (Zitat<br />

aus der Begründung der NPG-Liste):<br />

Flüchtige organische Verbindungen umfassen im wesentlichen Verbindungen im Retentions-<br />

bereich C6 bis C16, die als Einzelstoffe und im Rahmen des TVOC-Konzeptes (TVOC = Total<br />

Volatile Organic Compounds) als Summenparameter betrachtet werden. Daneben werden<br />

auch schwerflüchtige organische Verbindungen (SVOC) im Retentionsbereich oberhalb von<br />

C16 bis C22 sowie teilweise leichtflüchtige Substanzen im Bereich kleiner C6 betrachtet. Prinzi-<br />

piell lassen sich gesundheitliche Effekte ausgehend vom toxikologischen Potential eines Stof-<br />

fes, einer Stoffgruppe mit vergleichbarer Wirkungsweise oder vergleichbarem Wirkungsend-<br />

punkt oder durch eine unspezifische Wirkung der Summe der VOC-Belastung vermuten.<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 21


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

Hierzu wird allgemein angenommen, dass mit zunehmender VOC-Konzentration die Wahr-<br />

scheinlichkeit für das Auftreten gesundheitlicher Schäden steigt (Seifert, 1999). Daher er-<br />

scheint es sinnvoll, zur Bewertung von VOC-Langzeit-Emissionen verschiedene Grenzwerte<br />

zu definieren:<br />

• Stoffspezifische Grenzwerte zur Bewertung des toxikologischen Potentials einzelner<br />

Verbindungen (im Folgenden als <strong>natureplus</strong>®-Grenzwerte, kurz NPG, bezeichnet),<br />

• Summengrenzwerte für Stoffgruppen mit vergleichbaren Wirkungen,<br />

• einen Summengrenzwert für die Gesamtemission flüchtiger organischer Verbindun-<br />

gen (TVOC).<br />

Als relevante Prüfgröße für Langzeitemissionen wird die Emission am 28. Tag nach Prüf-<br />

kammerbeladung betrachtet.<br />

Im Folgenden werden NPG-Grenzwerte auf Basis verschiedener Expositionsszenarien abge-<br />

leitet. Einschränkungen ergeben sich dadurch, dass für viele der zu untersuchenden Stoffe<br />

nicht in ausreichendem Maße toxikologische Daten vorliegen (BMLFUW, 2003). Eine Einzel-<br />

stoffbewertung von deutlich mehr als 100 Stoffen überschreitet zudem den leistbaren Auf-<br />

wand. Es wird daher ein generalisiertes Bewertungskonzept basierend auf toxikologisch be-<br />

gründeten (Arbeitsplatz-)Grenzwerten abgeleitet. Dieses Vorgehen entspricht auch dem des<br />

AgBB. Jedoch wird dort, wo eine geeignete Einzelstoffbewertung (für den Innenraum) vor-<br />

liegt, diese als Grundlage der Bewertung herangezogen. Hierbei werden nur Richtwerte auf-<br />

gegriffen, deren Ableitung ausreichend transparent ist. Richtwerte mit Interventionscharak-<br />

ter (unverzüglicher Handlungsbedarf) sind von solchen mit Vorsorgecharakter zu unterschei-<br />

den. Eine Übersicht liefert die folgende Tabelle.<br />

Stoff(gruppe) Richtwert Quelle<br />

Toluol RW II: 3 mg/m³ (Intervention)<br />

RW I: 0,3 mg/m³ (Vorsorge)<br />

Styrol RW II: 0,3 mg/m³ (Intervention)<br />

RW I: 0,03 mg/m³ (Vorsorge)<br />

Bicyclische Terpene RW II: 2 mg/m³ (Intervention)<br />

RW I: 0,2 mg/m³ (Vorsorge)<br />

Tetrachlorethen WIR-Wert: 0,25 mg/m³ (Intervention)<br />

BImSch-V (BRD): 0,1 mg/m³ (Intervention)<br />

Umweltbundesamt, D<br />

Umweltbundesamt, D<br />

Umweltbundesamt, D<br />

BMLFUW; A<br />

2.BImSchV § 15.2<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 22


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

Ausgehend von der in der Prüfkammer ermittelten Konzentration erfolgt die Abschätzung<br />

der Expositionssituation. Hierzu werden im Wesentlichen zwei Szenarien betrachtet, die sich<br />

im Anteil emittierender Bauprodukte im Raum unterscheiden. Bei bekannter Emissionsrate<br />

des Bauprodukts kann entsprechend folgender Gleichung die sich einstellende Raumluftkon-<br />

zentration des Stoffes abgeschätzt werden:<br />

E • L<br />

C =<br />

n<br />

C = sich einstellende Konzentration im Raum<br />

E = Emissionsrate des Bauprodukts in der Prüfkammer (bei q = 1 m²/(m³ x h))<br />

L = Beladung im Raum<br />

n = Luftwechsel<br />

In beiden Fällen wird von einem üblichen Bevölkerungsquerschnitt unter Einbeziehung auch<br />

empfindlicher Bevölkerungsgruppen (Kinder, Kranke) ausgegangen. Es wird eine tägliche<br />

Exposition von 24 Stunden zugrunde gelegt.<br />

Szenario I (Einbeziehung aller Raumflächen, Extremsituation)<br />

Es wird ein Standardraum mit einer Grundfläche von 3 m x 4 m und einer Höhe von 2,7 m<br />

betrachtet. Es wird darüber hinaus eine Luftwechselrate von 0,5 h-1 angenommen. Werden<br />

alle Flächen des Raumes (Decke, Boden und Wände) mit einem gleichstark emittierenden<br />

Material ausgestattet, so ergibt sich eine Beladung (Beladung = Verhältnis von emittierender<br />

Fläche zu Raumvolumen) von 1,9 m²/m³. Das bedeutet, dass die sich im Raum einstellende<br />

Luftkonzentration um den Faktor 4 (gerundet) über der in der Prüfkammer ermittelten Kon-<br />

zentration liegen kann.<br />

Szenario II (ein zu prüfendes Bauprodukt, günstiger Fall)<br />

Rechnerisch wird hierbei nur die Emission eines Produktes unter nutzungstypischen Bedin-<br />

gungen betrachtet. Typischerweise kann z.B. angenommen werden, dass das zu betrachten-<br />

de Material nur eine Fläche des Raumes bildet. Es wird daher eine Beladung von 0,4 m²/m³<br />

und ein Luftwechsel von 0,5 h-1 zugrundegelegt. Die Konzentration in der Prüfkammer ent-<br />

spricht dann in etwa der sich einstellenden Raumluftkonzentration (Faktor 1, gerundet). Die-<br />

ses Expositionsszenario entspricht dem des AgBB (2003).<br />

Beide Szenarien sind nicht unrealistisch. Szenario I kann bei Neubaumaßnahmen oder um-<br />

fangreichen Renovierungen auftreten. Stark erhöhte VOC-Konzentrationen infolge von Bau-<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 23


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

oder Renovierungsmaßnahmen sind in der Literatur dokumentiert. Probleme treten insbe-<br />

sondere auf, wenn nicht auf emissionsarme Baustoffe geachtet wurde (eine kurze Zusam-<br />

menstellung findet sich bei Seifert, 1999). Szenario II entspricht dem Einbau eines neuen<br />

Bodenbelags bei nur geringen Emissionen von Decke und Wänden.<br />

Zwischenformen beider Szenarien sind möglich. Unterschiede, die sich aus Sorptionseffekten<br />

ergeben, wurden hierbei nicht berücksichtigt. Vereinfachend wird angenommen, dass Wand,<br />

Decke und Boden jeweils aus einem Baumaterial bestehen, obwohl vielfach ein mehrschich-<br />

tiger Aufbau vorliegt. Dies lässt sich aber nur schwer quantifizieren. Erfahrungsgemäß<br />

kommt es hierbei nicht zu einer einfachen Addition der VOC-Emissionen, da die oberen<br />

Schichten Emissionen aus tieferen Schichten behindern oder vollständig absperren können<br />

(z.B. Wilke et.al., 2003).<br />

Ausgehend von den beiden beschriebenen Szenarien werden die Grenzwerte für die na-<br />

tureplus®-Vergaberichtlinien (NPG-Werte) abgeleitet. Bei Betrachtung des Extremszenarios I<br />

sollte als Minimalforderung sichergestellt sein, dass der Einbau von nach <strong>natureplus</strong>®-<br />

Kriterien zertifzierten Produkten nicht zu einer Raumluftkonzentration oberhalb eines der<br />

zitierten Interventionswerte führt. Entsprechend Szenario I ist dies weitgehend sicherge-<br />

stellt, wenn der NPG nur ein Viertel des Interventionswerts beträgt. Es ergäben sich somt<br />

folgende Einzelstoffgrenzwerte: Toluol 750 µg/m³, Styrol 75 µg/m³, Tetrachlorethan 62,5<br />

µg/m³. Es wird jedoch weitergehend gefordert, dass unter einem nutzungstypischen Szena-<br />

rio (Szenario II) ein bestehender vorsorgeorientierter Richtwert ebenfalls nicht überschritten<br />

wird. Hieraus ergeben sich folgende Werte: Toluol 300 µg/m³ und Styrol 30 µg/m³. Diese<br />

Werte werden als NPG festgelegt.<br />

Für die überwiegende Zahl der Stoffe liegt kein Innenraumrichtwert vor. Es werden daher<br />

vorläufige NPG abgeleitet. Hierzu wird aus den oben dargestellten Gründen ein Konventi-<br />

onsverfahren gewählt. Ausgehend von einem Arbeitsplatzgrenzwert wird zur Berücksichti-<br />

gung interindividueller Unterschiede sowie erhöhter Empfindlichkeit Einzelner ein Divisor<br />

von 20 angesetzt, zum Übertrag auf eine Dauerbelastung ein weiterer Divisor von 5. Hieraus<br />

ergibt sich insgesamt ein Divisor von 100. Dies entspricht dem Vorgehen des AGBB bzw. den<br />

Empfehlungen der ad-Hoc-Arbeitsgruppe.<br />

Ausgangsbasis für die Ableitung der NPG bilden die Arbeitsplatzgrenzwerte verschiedener<br />

Institutionen unter Einbeziehung der NIK-Werte. Die NIK-Werte (NIK = niedrigste interessie-<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 24


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

rende Konzentration) werden durch den AgBB erarbeitet und dienen der Bewertung von<br />

VOC-Emissionen aus Bauprodukten. Die NIK-Werte werden aus Arbeitsplatzgrenzwerten<br />

unter Einführung eines Divisors von 100 bzw. 1000 abgeleitet (AgBB, 2003). Sofern keine<br />

gewichtigen Gründe dagegen sprechen, kann der NIK-Wert als Ausgangspunkt der weiteren<br />

Überlegungen dienen.<br />

Ausgehend von den NIK-Werten (oder einem Arbeitsplatzgrenzwert/100) wird ein weiterer<br />

Divisor von standardmäßig 10 eingeführt, der dem Übergang vom Interventionswert auf den<br />

vorsorgeorientierten Innenraum-Richtwert entspricht. Zeichnet sich ab, dass der so erhalte-<br />

ne NPG (entsprechend Szenario II) grundsätzlich nicht einzuhalten ist, wird geprüft, ob eine<br />

Verringerung des Divisors 10 möglich ist. Kann ein NPG nicht plausibel abgeleitet werden<br />

oder liegen keine Daten für eine Ableitung vor, wird der Stoff in die Gruppe ohne NPG ein-<br />

geordnet.<br />

Die so erhaltenen NPG werden in Kenntnis der Unsicherheiten des Verfahrens als vorläufig<br />

betrachtet, bis von geeigneter Stelle ein begründeter Innenraumrichtwert vorliegt. Die ge-<br />

nannten Unsicherheiten des Verfahrens sollen anhand eines Vergleichs von Arbeitsplatz-<br />

grenzwerten und bereits abgeleiteten Innenraumrichtwerten verdeutlicht werden (siehe<br />

folgende Tabelle). Lediglich für Toluol wird der eingeführte Divisor von 100 bei der Ableitung<br />

des Innenraumrichtwerts als ausreichend erachtet, bei den anderen vorhandenen Grenzwer-<br />

ten liegt der Interventionswert für die Innenraumluft deutlich niedriger als der durch 100<br />

dividierte Arbeitsplatzgrenzwert.<br />

Stoff Arbeitsplatzgrenzwert<br />

[mg/m³]<br />

Innenraumluftwert (Interventionswert)<br />

[mg/m³]<br />

Faktor zwischen Innenraum-<br />

und Arbeitsplatzgrenzwert<br />

Toluol 190 3 63,3<br />

Styrol 86 0,3 287<br />

Tetrachlorethen 345 0,25 1380<br />

bicyclische Terpene 560 1 2 280<br />

Dichlormethan 350 2 125<br />

Quecksilber (elementar) 0,1 0,00035 286<br />

1 MAK-Wert nach TRGS 900 (BRD) für Terpentinöl. Terpentilöl enthält bedeutende Anteile bicyclischer Terpene<br />

(> 60%)<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 25


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

Zertifizierungsbedingung ist im allgemeinen die Einhaltung der NPG. Es ist jedoch eine Über-<br />

schreitung von maximal 5 Einzelstoff-NPG maximal mit dem Faktor 1,5 zulässig, wenn fol-<br />

gende Bedingungen erfüllt sind:<br />

• Der/die fragliche(n) Stoff(e) mit NPG-Überschreitung sind keine Einsatzstoffe. Sie<br />

entstehen vielmehr im Produktionsprozess oder liegen als Verunreinigungen bedingt<br />

durch den Produktionsprozess in wechselnden Konzentrationen vor.<br />

• Summengrenzwerte werden nicht überschritten.<br />

• NIK-Werte werden nicht überschritten.<br />

Bei einer Überschreitung des NPG ist vom Hersteller des Bauprodukts darzulegen, inwieweit<br />

eine Minimierung der Emission mit dem Ziel der Unterschreitung der NPG möglich ist.<br />

Diese Ableitung der NPG (welche bereits vor Projektbeginn aufgestellt wurde) ist bis heute<br />

gültig und hat sich in der Prüfpraxis bewährt. Die entsprechende Liste (siehe link auf na-<br />

tureplus-homepage) wird ständig aktualisiert und fortgeschrieben, sofern neue Erkenntnisse<br />

über Einzelstoffe gewonnen werden. Dasselbe gilt auch für die dazu gehörigen Prüfmetho-<br />

den. Neu ist nun das Monitoring seitens der Vergabestelle (früher Überprüfungskommission)<br />

hinzugetreten, welche die Aufgabe hat, nicht nur die korrekte Prüfungsdurchführung seitens<br />

der beauftragten Institute zu überwachen, sondern auch den Ermessenspielraum bei der<br />

Lizenzvergabe zu überprüfen, der sich hier beispielsweise in der Möglichkeit der Überschrei-<br />

tung einzelner NPG darstellt.<br />

2.1.2 Ökokennzahlen<br />

Das IBO hat Ende 2008 eine Baustoffliste mit neuen Referenzwerten für Ökokennzahlen fer-<br />

tig gestellt. Diverse methodische Anpassungen und vor allem verbesserte Sachbilanzdaten<br />

von vielen Inhaltsstoffen ergaben für viele Baustoffe große Unterschiede in der Wirkbilanz.<br />

Die IBO-Basisdatenbank ecoinvent Data version 1.0.3 wurde in der Zwischenzeit komplett<br />

überarbeitet neu herausgegeben. Im Zuge des Projekts wurden alle Daten bezüglich der öko-<br />

logischen Kennwerte für Bauprodukte aus nachwachsenden Rohstoffen mit der Data version<br />

2.0 neu berechnet und in die Richtlinien(-Entwürfe) ebenso wie in bereits existierende Richt-<br />

linien übernommen. Hier eine Zusammenstellung der entsprechenden Daten und die neue<br />

Formulierung der Anforderungen in den diversen <strong>natureplus</strong>-Vergaberichtlinien:<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 26


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

Spanplatten für das Bauwesen (Vergaberichtlinie 0202)<br />

„Die Herstellung der Produkte muss derart erfolgen, dass die nachfolgend aufgelisteten öko-<br />

logischen Kennwerte pro kg auslieferfertiges Produkt eingehalten werden:<br />

Prüfparameter Richtwert Prüfmethode<br />

Ökologische Kennwerte<br />

Nicht erneuerbare Energieträger [MJ/kg] 14<br />

Treibhauspotential [kg CO2-equiv./kg] 0.,45 *<br />

Überdüngung [kg Phosphat-equiv./kg] 0,0003<br />

Photosmog [kg Ethylen-equiv./kg] 0,0004<br />

Versauerung [kg SOx-equiv./kg] 0,0025<br />

* ohne Berücksichtigung der Kohlenstoffbindung durch Holzwachstum<br />

Siehe T.Zelger , M.Gann, IBO: Endbericht „ Ökologische<br />

Kennwerte von Holz und Holzwerkstoffen in<br />

Österreich“ (April 2002) und Frank Werner, Hans-<br />

Jörg Althaus, Tina Künniger, Klaus Richter EMPA,<br />

Dübendorf und Niels Jungbluth ESU-services, Uster:<br />

Life Cycle Inventories of Wood as Fuel and<br />

Construction Material, Data v 2.0, ecoinvent report<br />

No.9 (September 2007)<br />

Bei Überschreitung eines einzelnen Richtwerts ist im Einzelfall zu prüfen, ob diese im Sinne<br />

einer Gesamtoptimierung der Produktherstellung zulässig ist. Weitere Indikatoren, die im<br />

Rahmen der Prüfung berechnet werden, sind:<br />

- Erneuerbare Energieträger [MJ/kg]<br />

- Ozonabbaupotential [kg R11-equiv./ kg]<br />

- Verbrauch abiotischer Ressourcen [kg Sb-equiv./kg]<br />

- Treibhauspotential [kg CO2-equiv./kg] mit Berücksichtigung der CO2-Bindung durch<br />

Holzwachstum.“<br />

(Da die Vor- und Nachsätze der Tabellen meist gleich sind, werden im Folgenden nur noch die<br />

jeweiligen Tabellen angegeben, sofern sich keine Änderungen ergeben. Ansonsten sind die<br />

Änderungen immer bei ersten Produkt angegeben, bei den folgenden sind die Vor- und Nach-<br />

sätze entsprechend)<br />

OSB-Platten für das Bauwesen (Vergaberichtlinie 0203)<br />

Prüfparameter Richtwert Prüfmethode<br />

Ökologische Kennwerte<br />

Nicht erneuerbare Energieträger [MJ/kg] 13<br />

Treibhauspotential [kg CO2-equiv./kg] 0.5 *<br />

Überdüngung [kg Phosphat-equiv./kg] 0,00035<br />

Photosmog [kg Ethylen-equiv./kg] 0,00035<br />

Versauerung [kg SOx-equiv./kg] 0,0025<br />

* ohne Berücksichtigung der Kohlenstoffbindung durch Holzwachstum<br />

Siehe T.Zelger , M.Gann, IBO: Endbericht „ Ökologische<br />

Kennwerte von Holz und Holzwerkstoffen in<br />

Österreich“ (April 2002) und Frank Werner, Hans-<br />

Jörg Althaus, Tina Künniger, Klaus Richter EMPA,<br />

Dübendorf und Niels Jungbluth ESU-services, Uster:<br />

Life Cycle Inventories of Wood as Fuel and<br />

Construction Material, Data v 2.0, ecoinvent report<br />

No.9 (September 2007)<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 27


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

Sperrholz-Platten für das Bauwesen (Vergaberichtlinie 0204)<br />

Prüfparameter Richtwert Prüfmethode<br />

Ökologische Kennwerte<br />

Nicht erneuerbare Energieträger [MJ/kg] 15<br />

Treibhauspotential [kg CO2-equiv./kg] 0.9*<br />

Überdüngung [kg Phosphat-equiv./kg] 0,001<br />

Photosmog [kg Ethylen-equiv./kg] 0,0005<br />

Versauerung [kg SOx-equiv./kg] 0,005<br />

* ohne Berücksichtigung der Kohlenstoffbindung durch Holzwachstum<br />

Richtwerte für Anwendung im Innenbereich<br />

„Methode für die Ökobilanzierung von<br />

Produkten für den Hoch-und Innenausbau“.<br />

IBO – Österreichisches Institut für<br />

Baubiologie und –ökologie GmbH, Wien.<br />

Letzte Bearbeitung 18.03.2009<br />

MDF- Platten nach dem Trockenverfahren (Vergaberichtlinie 0207)<br />

Prüfparameter Richtwert Prüfmethode<br />

Ökologische Kennwerte<br />

Nicht erneuerbare Energieträger [MJ/kg] 16<br />

Treibhauspotential [kg CO2-equiv./kg] 0.45*<br />

Überdüngung [kg Phosphat-equiv./kg] 0,0004<br />

Photosmog [kg Ethylen-equiv./kg] 0,0002<br />

Versauerung [kg SOx-equiv./kg] 0,004<br />

* ohne Berücksichtigung der Kohlenstoffbindung durch Holzwachstum<br />

Richtwerte für Anwendung im Innenbereich<br />

„Methode für die Ökobilanzierung von<br />

Produkten für den Hoch-und Innenausbau“.<br />

IBO – Österreichisches Institut für<br />

Baubiologie und –ökologie GmbH, Wien.<br />

Letzte Bearbeitung 18.03.2009<br />

Harte und Mittelharte Holzfaserplatten (Vergaberichtlinie 0208)<br />

Prüfparameter Richtwert Prüfmethode<br />

Ökologische Kennwerte<br />

Nicht erneuerbare Energieträger [MJ/kg] 14<br />

Treibhauspotential [kg CO2-equiv./kg] 0.13*<br />

Überdüngung [kg Phosphat-equiv./kg] 0,0008<br />

Photosmog [kg Ethylen-equiv./kg] 0,0002<br />

Versauerung [kg SOx-equiv./kg] 0,003<br />

* ohne Berücksichtigung der Kohlenstoffbindung durch Holzwachstum<br />

Richtwerte für Anwendung im Innenbereich<br />

„Methode für die Ökobilanzierung von<br />

Produkten für den Hoch-und Innenausbau“.<br />

IBO – Österreichisches Institut für<br />

Baubiologie und –ökologie GmbH, Wien.<br />

Letzte Bearbeitung 18.03.2009<br />

Bodenbeläge aus Holz und Holzwerkstoffen (Vergaberichtlinie 0209)<br />

Prüfparameter Richtwert Prüfmethode<br />

Ökologische Kennwerte<br />

Nicht erneuerbare Energieträger [MJ/kg] 25<br />

Treibhauspotential [kg CO2-equiv./kg] 2*<br />

Überdüngung [kg Phosphat-equiv./kg] 0,002<br />

Photosmog [kg Ethylen-equiv./kg] 0,0005<br />

Versauerung [kg SOx-equiv./kg] 0,01<br />

* ohne Berücksichtigung der Kohlenstoffbindung durch Holzwachstum<br />

Richtwerte für Anwendung im Innenbereich<br />

„Methode für die Ökobilanzierung von<br />

Produkten für den Hoch-und Innenausbau“.<br />

IBO – Österreichisches Institut für<br />

Baubiologie und –ökologie GmbH, Wien.<br />

Letzte Bearbeitung 18.03.2009<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 28


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

Holz- und Holzleimbauteile für konstruktive Zwecke (Vergaberichtlinie 0211)<br />

Prüfparameter Richtwert Prüfmethode<br />

Ökologische Kennwerte<br />

Nicht erneuerbare Energieträger [MJ/kg] 14<br />

Treibhauspotential [kg CO2-equiv./kg] 2,5*<br />

Überdüngung [kg Phosphat-equiv./kg] 0,0006<br />

Photosmog [kg Ethylen-equiv./kg] 0,0003<br />

Versauerung [kg SOx-equiv./kg] 0,004<br />

* ohne Berücksichtigung der Kohlenstoffbindung durch Holzwachstum<br />

Wandfarben (Vergaberichtlinie 0600)<br />

„Die Herstellung der Produkte ...<br />

Prüfparameter Richtwert Prüfmethode<br />

Ökologische Kennwerte<br />

Nicht erneuerbare Energieträger [MJ/kg] 30<br />

Treibhauspotential [kg CO2-equiv./kg] 2<br />

Ozonabbaupotential [kg R11-equiv./kg] 5 . 10 -7<br />

Photosmog [kg Ethylen-equiv./kg] 0,001<br />

Versauerung [kg SOx-equiv./kg] 0,02<br />

Richtwerte für Anwendung im Innenbereich<br />

„Methode für die Ökobilanzierung von<br />

Produkten für den Hoch-und Innenausbau“.<br />

IBO – Österreichisches Institut für<br />

Baubiologie und –ökologie GmbH, Wien.<br />

Letzte Bearbeitung 18.03.2009<br />

Richtwerte für Anwendung im Innenbereich<br />

„Methode für die Ökobilanzierung von<br />

Produkten für den Hoch-und Innenausbau“.<br />

IBO – Österreichisches Institut für<br />

Baubiologie und –ökologie GmbH, Wien.<br />

Letzte Bearbeitung 18.03.2009<br />

... Weitere Indikatoren, die im Rahmen der Prüfung berechnet werden, sind:<br />

- Erneuerbare Energieträger [MJ/kg]<br />

- Verbrauch abiotischer Ressourcen [kg Sb eq./kg]<br />

- Überdüngung [kg Phosphat-equiv./kg]“<br />

Oberflächenbeschichtungen (Vergaberichtlinie 0700)<br />

„Die Herstellung der Produkte ...<br />

Prüfparameter Richtwert Prüfmethode<br />

Ökologische Kennwerte<br />

Nicht erneuerbare Energieträger [MJ/kg] 65,0<br />

Treibhauspotential [kg CO2-equiv./kg] 2,5<br />

Photosmog [kg Ethylen-equiv./kg] 0,05<br />

Versauerung [kg SOx-equiv./kg] 0,03<br />

Richtwerte für Anwendung im Innenbereich<br />

„Methode für die Ökobilanzierung von<br />

Produkten für den Hoch-und Innenausbau“.<br />

IBO – Österreichisches Institut für<br />

Baubiologie und –ökologie GmbH, Wien.<br />

Letzte Bearbeitung 18.03.2009<br />

... Weitere Indikatoren, die im Rahmen der Prüfung berechnet werden, sind:<br />

- Erneuerbare Energieträger [MJ/kg]<br />

- Verbrauch abiotischer Ressourcen [kg Sb eq./kg]<br />

- Überdüngung [kg Phosphat-equiv./kg]<br />

- Ozonabbaupotential [kg R11-equiv./kg]”<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 29


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

Klebstoffe (Vergaberichtlinie 0900)<br />

Prüfparameter Richtwerte Prüfmethode<br />

Ökologische Kennwerte Sachbilanz analog ISO 14040ff<br />

Nicht erneuerbare Energieträger [MJ/<br />

kg]<br />

30 Wirkungskategorien nach CML 2001<br />

Treibhauspotential [kg CO2-equiv./ kg] 2 Primärenergieb. n. Frischknecht 1996<br />

Ozonabbaupotential [mg R11-equiv./<br />

kg]<br />

1,5 Treibhauspotential 1994/100 Jahre<br />

Photosmog [kg Ethylen- equiv./ kg] 0,04 Systemgrenzen: Rohstoffgewinnung<br />

Versauerung [kg SO2 -equiv./ kg] 0,02 bis auslieferfertiges Produkt<br />

... Weitere Indikatoren, die im Rahmen der Prüfung berechnet werden, sind:<br />

- Erneuerbare Energieträger [MJ/m³]<br />

- Verbrauch abiotischer Ressourcen [kg Sb eq./m³]<br />

- Überdüngung [kg Phosphat-equiv./m³]“<br />

Zementgebundene Spanplatten (Richtlinie 1005)<br />

„Für die Herstellung zementgebundener Spanplatten sollen die nachfolgend aufgelisteten<br />

ökologischen Richtwerte eingehalten werden.<br />

Ökologische Kennwerte<br />

Indikator Richtwert Prüfmethode<br />

Nicht erneuerbare Energieträger<br />

[MJ/m³]<br />

8300<br />

Treibhauspotential [kg CO2-equiv./m³] 550<br />

Photosmog [mg Ethylen- equiv./ m³] 0,1<br />

Versauerung [mg SO2 -equiv./m³] 2<br />

Sachbilanz analog ISO 14040ff<br />

Wirkungskategorien nach CML 2001<br />

Primärenergieb. n. Frischknecht 1996<br />

Treibhauspotential 1994/100 Jahre<br />

Systemgrenzen: Rohstoffgewinnung<br />

bis auslieferfertiges Produkt<br />

... Weitere Indikatoren, die im Rahmen der Prüfung berechnet werden, sind:<br />

- Erneuerbare Energieträger [MJ/m²]<br />

- Überdüngungspotential [PO43-/m²]<br />

- Verbrauch abiotischer Ressourcen [kg Sb eq./m²]“<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 30


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

Holzwolleplatten (Richtlinie 1007)<br />

Ökologische Kennwerte<br />

Richtwert<br />

Indikator HW-Platte PV-<br />

Platte<br />

Nicht erneuerbare Energieträger<br />

[MJ/m³]<br />

2500 3500<br />

Treibhauspotential [kg CO2-equiv./m³] - 50 - 50<br />

Photosmog [mg Ethylen- equiv./ m³] 0,06 0,08<br />

Versauerung [mg SO2 -equiv./m³] 0,65 0,90<br />

Prüfmethode<br />

Holzspanbeton – Mantelsteine und Platten (Vergaberichtlinie 1107)<br />

Sachbilanz analog ISO 14040ff<br />

Wirkungskategorien nach CML 2001<br />

Primärenergieb. n. Frischknecht 1996<br />

Treibhauspotential 1994/100 Jahre<br />

Systemgrenzen: Rohstoffgewinnung<br />

bis auslieferfertiges Produkt<br />

Ökologische Kennwerte Richtwerte Mantelsteine Richtwerte Prüfmethode<br />

mit Kernbe- mit Kernbe- Platten<br />

ton und ton ohne<br />

DämmeinlaDämmeinlagege Sachbilanz analog ISO<br />

Nicht erneuerbare Energieträger<br />

[MJ/m²]<br />

400 450 250<br />

14040ff; Wirkungskategorien<br />

nach CML 2001; Primärener-<br />

Treibhauspotential [kg CO2equiv./m²]<br />

0 0 0<br />

giebedarf nach Frischknecht<br />

1996; Treibhauspotential<br />

Ozonabbaupotential [kg R11equiv./m²]<br />

1,5E-6 2,0E-6 1,5E-6<br />

1994/100 Jahre; Systemgrenzen:<br />

Rohstoffgewinnung<br />

Photosmog [kg Ethylenequiv./m²]<br />

0,01 0,01 0,01<br />

bis auslieferfertiges Produkt<br />

Versauerung [kg SO2 -<br />

equiv./m²]<br />

0,1 0,15 0,1<br />

Linoleum (Vergaberichtlinie 1201)<br />

Prüfparameter Prüfmethode<br />

Ökologische Kennwerte<br />

Grenzwerte<br />

Nicht erneuerbare Energieträger [MJ/kg]<br />

Treibhauspotential [kg CO2-equiv./kg]<br />

Ozonabbaupotential [kg R11-equiv./kg]<br />

40<br />

1<br />

3 . 10 -6<br />

Richtwerte für Anwendung im Innenbereich<br />

Photosmog [kg Ethylen-equiv./kg]<br />

Versauerung [kg SOx-equiv./kg]<br />

0.0004<br />

0.01<br />

„Methode für die Ökobilanzierung von<br />

Produkten für den Hoch-und Innenausbau“.<br />

IBO – Österreichisches Institut für<br />

Baubiologie und –ökologie GmbH, Wien.<br />

Letzte Bearbeitung 18.03.2009<br />

... Weitere Indikatoren, die im Rahmen der Prüfung berechnet werden, sind:<br />

- Erneuerbare Energieträger [MJ/kg]<br />

- Verbrauch abiotischer Ressourcen [kg Sb eq./kg]<br />

- Überdüngung [kg Phosphat-equiv./kg]“<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 31


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

Abdichtungen aus nachwachsenden Rohstoffen (Richtlinie 1700)<br />

Prüfparameter Richtwerte Prüfmethode<br />

Nicht erneuerbare Energieträger [MJ/m 2 ] 5 Sachbilanzerstellung analog ISO 14040ff<br />

Erneuerbare Energieträger [MJ/m 2 ] 10 Wirkungskategorien nach CML 2001<br />

Treibhauspotential [kg CO2 equiv./m 2 ] 0,2 Primärenergieb. n. Frischknecht 1996<br />

Ozonabbaupotential [kg R11-equiv./m 2 ] 2·10 -8 Treibhauspotential 1994/100 Jahre<br />

Photosmog [kg Ethylen-equiv./m 2 ] 0,0001 Systemgrenzen: Rohstoffgewinnung<br />

Versauerung [kg SO2-equiv./m 2 ] 0,002 bis auslieferfertiges Produkt<br />

Papiertapeten (Richtlinie 1801)<br />

Prüfparameter Richtwert Prüfmethode<br />

Ökologische Kennwerte<br />

Nicht erneuerbare Energieträger [MJ/ kg] 4,5<br />

Treibhauspotential [kg CO2-equiv./ kg] 0,5<br />

Ozonabbaupotential [mg R11-equiv./ kg] –<br />

Überdüngung [kg Phosphat-equiv. /kg]<br />

Photosmog [kg Ethylen- equiv./ kg]<br />

Versauerung [kg SO2 -equiv./ kg] 0,005<br />

Richtwerte für Anwendung im Innenbereich<br />

„Methode für die Ökobilanzierung von Produkten<br />

für den Hoch- und Innenausbau“. IBO –<br />

Österreichisches Institut für Baubiologie und –<br />

ökologie GmbH, Wien. Letzte Bearbeitung<br />

18.07.2007<br />

... Weitere Indikatoren, die im Rahmen der Prüfung berechnet werden, sind:<br />

- Erneuerbare Energieträger [MJ/m²]<br />

- Überdüngungspotential [PO43-/m²]<br />

- Verbrauch abiotischer Ressourcen [kg Sb eq./m²]“<br />

Textiltapeten (Richtlinie 1802)<br />

„Die Herstellung der Produkte muss derart erfolgen, dass die nachfolgend aufgelisteten öko-<br />

logischen Kennwerte pro m² auslieferfertiges Produkt eingehalten werden.<br />

Prüfparameter Richtwert Prüfmethode<br />

Ökologische Kennwerte<br />

Nicht erneuerbare Energieträger [MJ/ m²] 10<br />

Treibhauspotential [kg CO2-equiv./ m²] 0,4<br />

Ozonabbaupotential [mg R11-equiv./ m²] -6 x 10 -8<br />

Überdüngung [kg Phosphat-equiv. / m²] 3 x 10 -4<br />

Photosmog [kg Ethylen- equiv./ m²] 1,2 x 10 -4<br />

Versauerung [kg SO2 -equiv./ m²] 0,002<br />

Richtwerte für Anwendung im Innenbereich<br />

„Methode für die Ökobilanzierung von Produkten<br />

für den Hoch- und Innenausbau“. IBO –<br />

Österreichisches Institut für Baubiologie und –<br />

ökologie GmbH, Wien. Letzte Bearbeitung<br />

18.07.2007<br />

... Weitere Indikatoren, die im Rahmen der Prüfung berechnet werden, sind:<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 32


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

- Erneuerbare Energieträger [MJ/m²]<br />

- Verbrauch abiotischer Ressourcen [kg Sb eq./m²]“<br />

Durch die Anwendung der neuen Ökobilanzzahlen mit dem systematischen Hinweis auf die<br />

Erfassung weiterer Parameter klassischer Ökobilanzen, die allerdings im konkreten Fall nicht<br />

für prüfungsrelevant gehalten werden, wird die Kompatibilität der <strong>natureplus</strong>-Prüfungen mit<br />

den anderen Prüfmethoden des Öko-Inventars (z.B. EPD) verbessert und eine Schnittstelle zu<br />

den Methoden und Datenbanken zur Gebäudebewertung (beispielsweise LEED oder DGNB)<br />

geschaffen. Dies bedeutet für die beteiligten Hersteller von Bauprodukten aus nachwach-<br />

senden Rohstoffen einen ganz praktischen Vorteil, weil auf diese Weise ohne wesentlichen<br />

Zusatzaufwand eine günstige Beurteilung ihrer Produkte für die gesamte Gebäudeökobilanz<br />

erreichbar ist.<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 33


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

2.2 Produktgruppe Dämmstoffe<br />

Entsprechend der Bedeutung dieser Produktgruppe in der bisherigen <strong>natureplus</strong>-Historie hat<br />

sich die Kriterienkommission besonders gründlich mit den wissenschaftlich-grundsätzlichen<br />

Fragestellungen dieser Produktgruppe befasst. Obwohl nur drei neue Vergaberichtlinien in<br />

diesem Bereich erstellt wurden und die Mehrheit der marktüblichen Produkte bereits jetzt<br />

<strong>natureplus</strong>-zertifizierbar ist, waren einige marktbedeutende Dämmstoffe aus nachwachsen-<br />

den Rohstoffen in der Zertifizierung zurückgestellt worden, weil vor der Erstellung von Ver-<br />

gaberichtlinien zunächst einige Grundsatzfragen zu klären waren.<br />

Hierbei ging es insbesondere um Fragen im Zusammenhang mit einer Produktgruppe, wel-<br />

che in Deutschland insbesondere wegen ihres günstigen Preis-Leistungs-Verhältnisses be-<br />

reits weite Verbreitung gefunden hat und im übrigen auch in Skandinavien und den USA er-<br />

hebliche Marktanteile hält: die Dämmstoffe auf Zellulosebasis.<br />

2.2.1 Thematik Zellulose / Altpapier<br />

Im Rahmen des FNR-Projekts wurden <strong>natureplus</strong>-Vergaberichtlinien für (flexible) Dämmplat-<br />

ten aus Zellulosefasern erarbeitet. Die bisher am Markt befindlichen Produkte (z.B. Ho-<br />

matherm flex CL) basieren auf Altpapier. Seit kurzem ist aber eine weitere in Finnland herge-<br />

stellte Dämmplatte aus Zellulosefasern bekannt, die aus frischen Zellstoff- und Viskosefasern<br />

hergestellt wird (aus dem Sonae-Konzern). Die <strong>natureplus</strong>-Kriterienkommission musste sich<br />

folglich damit auseinandersetzen, ob der Altpapiereinsatz ein grundlegendes Kriterium für<br />

die Herstellung von Dämmplatten aus Zellulosefasern darstellt oder ob auch Frischzellulose<br />

eingesetzt werden kann.<br />

Die Zusammensetzung der Produkte lässt außer der Altpapier/Frischzellulose-Thematik noch<br />

andere Probleme erkennen: Die bekannten Dämmplatten aus Zellulosefasern bestehen aus<br />

Zellulosefasern, Kunststofffasern zur Bindung (Notwendigkeit der Beschränkung!), Boraten<br />

als Flammschutzmittel und Pilzhemmer (sind neuerdings in <strong>natureplus</strong>-Produkten nicht zu-<br />

lässig! zu dieser Problematik siehe Pkt. 2.2.3) sowie ev. Additive (auch zumeist nicht zuläs-<br />

sig!). Die bekannte finnische Dämmplatte aus Frischzellulose weist außerdem einen im Ver-<br />

gleich zu anderen <strong>natureplus</strong>-Vergaberichtlinien für nachwachsende Rohstoffe (zu) geringen<br />

Anteil an nachwachsenden Rohstoffen (< 75 %) und einen zu hohen Anteil an Flammschutz-<br />

mittel (> 15 %) auf.<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 34


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

Bei der Entscheidung der Kriterienkommission spielte zunächst eine Rolle, in ihren Anforde-<br />

rungen nicht gegenüber anderen Umweltzeichen bzw. Richtlinien in Bezug auf den Einsatz<br />

von Altpapier versus Frischzellulose zurückzufallen. Andere Umweltzeichen wie Blauer Engel<br />

und Österreichisches Umweltzeichen setzen in den diversen Richtlinien für Büromaterialien<br />

nach wie vor auf den Einsatz von Altpapier, wobei es Ausnahmen für Papiere für Tinten-<br />

strahl- und Hochleistungsdrucker gibt. Interessant ist auch die Zusatzanforderung, dass Alt-<br />

papier zu einem Mindestmaß aus „unteren und mittleren Sorten“ stammen soll. Die Richtli-<br />

nie UZ 44 „Wärmedämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen“ des Österreichischen Um-<br />

weltzeichens (1. Juli 2007) enthält hingegen keine Anforderungen an die Herkunft der Zellu-<br />

losefasern. Frischzellulose ist danach also nicht von Vorneherein ausgeschlossen. Der Blaue<br />

Engel wird hingegen nur für „Dämmstoffe aus Altpapier“ vergeben (RAL-UZ 76), womit der<br />

Geltungsbereich bereits Dämmstoff aus Frischzellulose ausschließt. <strong>natureplus</strong> selbst sieht in<br />

der Vergaberichtlinie RL1800 „Tapeten“ einen möglichst hohen Altpapieranteil als wesentli-<br />

che Umweltanforderung vor. Das IBO-Prüfzeichen hat bisher den Einsatz von Altpapier vor-<br />

geschrieben. Diese Argumente sprechen also klar für eine Beschränkung auf Altpapier.<br />

Kann man aus der Rohstoffverfügbarkeit Argumente für oder gegen Altpapier bzw. Frischzel-<br />

lulose ziehen? 1996 wurden in Europa in Summe 75 Millionen Tonnen Produkte aus Zellulo-<br />

se (Papier) erzeugt, was ca. einem Viertel der Weltproduktion entspricht. Die Aufteilung be-<br />

lief sich auf 40 % Verpackungsmaterial, 38 % Schreib- und Druckpapier und 6 % Haushalts-<br />

und Hygienepapiere („tissue“). Die Dämmstoffe entsprechen in ihrer Konsistenz der tissue-<br />

Qualität. Laut Umweltbericht 1999 der österreichischen Papierindustrie beträgt in Österreich<br />

der Altpapieranteil an der erzeugten Menge der deshalb in diesem Zusammenhang beson-<br />

ders interessierenden Hygienepapiere 77 %. Nach wie vor wächst in den europäischen Län-<br />

dern mehr Holz nach als genutzt wird. Eine ökologische Knappheit an Holz ist daher nicht zu<br />

verzeichnen, wenn auch eine wirtschaftliche, da viele Wälder nicht oder nur für den Eigen-<br />

bedarf bewirtschaftet werden. Aus diesem Grund kämpfen Papier- und Zellstoffindustrie,<br />

Holz- und Holzwerkstoffindustrie und der Brennholzmarkt um die vorhandenen Rohstoffe.<br />

Auch der nachwachsende Rohstoff Holz kann damit nicht als unbegrenzt verfügbar angese-<br />

hen werden und sollte möglichst effizient eingesetzt werden. Auch dieses Argument spricht<br />

also überwiegend für einen Altpapiereinsatz.<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 35


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

Abbildung: Überblick über die Papier- und Zellstoffindustrie in Europa (Stand 1996, Quelle: BREF-Dokument)<br />

Aber ist auch genügend Altpapier verfügbar? Bezüglich der Rohstoffverfügbarkeit von Altpa-<br />

pier wurde im Januar 2007 im Kongress des Europäischen Verbandes der Hersteller von<br />

Wellpappenpapieren (Groupement Ondulé) Entwarnung gegeben: „Im Gegensatz zu pessi-<br />

mistischen Schlussfolgerungen, durch die in den letzten Jahren Diskussionen über die Ver-<br />

fügbarkeit von Fasern aufkamen unter dem Einfluss der steigenden Bedeutung der chinesi-<br />

schen Industrie, konnten in Europa keine nachhaltigen Spannungen betreffend die Versor-<br />

gung mit Altpapier festgestellt werden. In Europa ist die Sammlung deutlich gestiegen, wie<br />

im <strong>Bericht</strong> der ERPC über die Europäische Deklaration für Papierrückgewinnung angegeben.<br />

Vor allem in Spanien, Italien, dem Vereinigten Königreich und Frankreich seien deutliche<br />

Verbesserungen der Altpapiersammlung zu verzeichnen. Ein Mehr an Altpapier ist in Europa<br />

zu verzeichnen, wodurch die asiatischen Importe ausgebaut werden konnten, vor allem die<br />

chinesischen Importe. Europa ist ein Nettoexporteur mit nahezu 6,5 Mio. t in 2005 Nettoex-<br />

port von Altpapier geworden. Neben Deutschland, das traditionell einen Überschuss an Alt-<br />

papier hat, haben fast alle anderen europäischen Länder, vor allem Belgien, Frankreich und<br />

das Vereinigte Königreich diesen. In UK überstiegen in den letzten Monaten die Exporte den<br />

inländischen Verbrauch.“ … „Die von den Unternehmen im Bereich Altpapier und Recycling<br />

unterzeichnete neue Europäische Deklaration für Altpapier sieht bis zum Jahr 2010 eine Re-<br />

cyclingquote von 66% vor.“ Es kann also keine Rede davon sein, dass aus Gründen der man-<br />

gelnden Verfügbarkeit von Altpapier auf Frischzellulose zurückgegriffen werden müsste.<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 36


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

Altpapiernutzung in Europa (Stand 1996, Quelle: BREF)<br />

Wie sehen die Dämmstoffe aus Altpapier oder Frischzellulose im Ökobilanzvergleich aus?<br />

Durch zahlreiche Ökobilanzen zum Einsatz von Altpapier versus Holzfasern in der Papierher-<br />

stellung ist vielfach belegt, dass der Einsatz von Altpapier ökologisch besser abschneidet: Die<br />

Herstellung von Papieren aus Altpapier verursacht geringere Umweltbelastungen und die<br />

stoffliche Verwertung schneidet besser ab als die thermische Verwertung von Altpapier.<br />

Dass die Herstellung von Zellulosefasern mit zahlreichen Umweltbelastungen verbunden ist,<br />

wurde ebenfalls schon vielfach dokumentiert. Unbestritten ist allerdings ebenfalls, dass die<br />

Zellstoffindustrie seit den 1980ern deutliche ökologische Verbesserungen erzielen konnte.<br />

Eine Ökobilanz von Dämmstoffen aus Frischzellulose oder gar ein Ökobilanzvergleich zwi-<br />

schen Altpapier und Frischzellulose-Einsatz in Dämmstoffen ist uns nicht bekannt. Wir haben<br />

versucht, auf Basis der uns vorliegenden Daten die Umweltbelastungen aus der Herstellung<br />

von drei Dämmstoffen zu vergleichen: Dämmplatten aus Altpapier, Dämmplatten aus Frisch-<br />

zellulose (Viskose), Einblasdämmstoffe aus Altpapier. In der folgenden Abbildung sind die<br />

Ergebnisse graphisch aufbereitet:<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 37


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

450%<br />

400%<br />

350%<br />

300%<br />

250%<br />

200%<br />

150%<br />

100%<br />

50%<br />

0%<br />

Treibhauspotential<br />

Ozonabbau<br />

Ozonbildung<br />

Versauerung<br />

Eutrophierung<br />

PEI nicht erneuerbar<br />

DP Altpapier<br />

DP Frischzellulose<br />

EinblasDS<br />

Vergleich der Belastungen in diversen Umweltindikatoren zwischen Dämmplatten aus Altpapier<br />

(100 %), Dämmplatten aus Viskose und Einblasdämmstoffe aus Altpapier. Funktionale<br />

Einheit: 1 m 3 Dämmstoff.<br />

Die Dämmplatte aus Frischzellulose schneidet deutlich schlechter ab als die anderen Dämm-<br />

stoffe. Dabei trägt zum schlechten Abschneiden der Dämmplatte aus Frischzellulose vor al-<br />

lem die Frischzellulose selbst bei, die wir in Ermangelung genauerer Daten zu 100 % aus Vis-<br />

kosefasern angesetzt haben. Insgesamt liegen zu Dämmstoffen aus Frischzellulose allerdings<br />

zu wenige Daten vor, als dass eine abschließende Beurteilung im Vergleich zu anderen faser-<br />

förmigen Dämmstoffen getroffen werden kann. Hier wäre eventuell bei Vorliegen genauerer<br />

Daten eine vergleichende Ökobilanz zwischen Produkten aus Frischzellulose und Produkten<br />

aus anderen pflanzlichen Fasern sinnvoll. Da die derzeit bekannten Produkte mit ihrer der-<br />

zeitigen Rezeptur aber ohnehin aus zahlreichen anderen Gründen (s.o.) den <strong>natureplus</strong>-<br />

Anforderungen widersprechen, kann diesem nächsten Schritt eine untergeordnete Priorität<br />

eingeräumt werden.<br />

Zusammenfassend kommt die Kriterienkommission zu dem Schluss, vorerst keine Dämm-<br />

platten aus Frischzellulose zertifizieren zu wollen. Dies legt schon der Vergleich zu den An-<br />

forderungen anderer Gütesiegel nahe, hinter die <strong>natureplus</strong> nicht zurückfallen möchte. Wir<br />

halten nach wie vor die Forcierung des Einsatzes von Altpapier für eine sinnvolle ökologische<br />

Forderung. Eine vergleichende Ökobilanz von Dämmstoffen auf Basis von Altpapier und<br />

Dämmstoffen auf Basis von Frischzellulose zeigt eindeutige ökologische Vorteile für das Alt-<br />

papier, denen sich ein Ecolabel wie <strong>natureplus</strong> nicht verschließen kann. Auch hinsichtlich der<br />

Rohstoffverfügbarkeit spricht nichts gegen die Verwendung von Altpapier.<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 38


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

2.2.2 Problem organischer Faserstäube<br />

Eine Ursache, warum sich <strong>natureplus</strong> erst im Rahmen des hier vorgestellten Projektes mit<br />

Dämmstoffen aus Zellulose und insbesondere mit faserförmigen Dämmstoffen zum Einbla-<br />

sen in Hohlräume befasst hat, war die ungeklärte Toxizität von organischen Fasern. Denn es<br />

ist in der Fachwelt allgemein bekannt, dass bei der Verarbeitung (z.B. Schneiden) von faser-<br />

förmigen Dämmstoffen aus nachwachsenden Rohstoffen sowie ganz besonders beim Einbla-<br />

sen so genannter in-situ-Baustoffe erhebliche Staubbelastungen auftreten. Deshalb wird<br />

auch i. d. R. von den Verarbeitern eine entsprechende Schutzausrüstung getragen oder das<br />

Tragen zumindest eingefordert. Während schon die Staubbelastung an sich, wie die nachfol-<br />

gend angeführten Zahlen deutlich machen, häufig zu einem Überschreiten der WHO-<br />

Staubgrenzwerte führen, liegt eine besondere gesundheitliche Gefahr in den Faserstäuben<br />

begründet. Denn bislang konnte für die Kriterienkommission nicht ausgeschlossen werden,<br />

dass diese Fasern ein ähnliches kanzerogenes Risiko darstellen, wie die Künstlichen Mineral-<br />

fasern (KMF) Glaswolle und Steinwolle. Diese kritische Einstellung wird auch durch die neue-<br />

re Forschung bestätigt (siehe auch [BA Fb1039]).<br />

Während bei mineralischen Fasern wie Asbest, Keramikfasern oder KMF die Einstufung als<br />

krebserzeugend oder krebsverdächtig wissenschaftlich erwiesen ist und lediglich auf der<br />

Arbeitsschutzseite Regelungen gefunden wurden, welche über das Kriterium der "Biolöslich-<br />

keit" die Befreiung von dieser Einstufung bewirken, liegen für organische Fasern vergleichs-<br />

weise geringe Kenntnisse über ihr kanzerogenes Potential vor, da bisher erst wenige Studien<br />

durchgeführt wurden. Das veranlasste die Kriterienkommission eine kleine Literaturstudie in<br />

Auftrag zu geben, welche zur Aufklärung der grundsätzlichen Zertifizierbarkeit und der not-<br />

wendigen Rahmenbedingungen solcher faserförmigen Einblas-Produkte beitrug. Im Folgen-<br />

den zitiere ich aus dieser internen Studie:<br />

In der wissenschaftlichen Betrachtung wird prinzipiell davon ausgegangen, dass nur lungen-<br />

gängige Fasern zur Entstehung von faserbedingten Lungenerkrankungen beitragen. In der<br />

überwiegenden Anzahl der Literaturstellen und arbeitsmedizinischen Vorschlägen wird das<br />

Verhältnis zwischen Länge und Durchmesser (L/D) einer Faser als Maß für die Lungengängig-<br />

keit herangezogen. Unter lungengängig sind dabei Fasern zu verstehen, die höchstens 3 µm<br />

dick, ein Länge/Durchmesserverhältnis von mindestens 3:1 aufweisen und mindestens ≥ 5<br />

µm (bis max. 100 µm) lang sind („WHO-Fasern“). Manche Forscher gehen von der Grundan-<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 39


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

nahme aus, dass eine einzelne Faser ein kanzerogenes Agens sein könnte. Diese Ansicht wird<br />

in der Fachliteratur nicht geteilt, man betrachtet daher immer Faserkollektive.<br />

Für lungengängige Faser sind die Dosis, die Dimension, die Beständigkeit in der Lunge und in<br />

manchen Fällen die Oberflächenreaktivität der Fasern kritische Parameter in Bezug auf nega-<br />

tive Gesundheitswirkungen. Im Folgenden werden die drei Eigenschaften Faserlänge,<br />

Bruchmechanismus und Biobeständigkeit näher herausgearbeitet.<br />

In Tierversuchen hat sich gezeigt, dass die Faserlänge eine wesentliche Determinante ihrer<br />

Pathogenität ist. Fasern, die zu lang sind, um von den Makrophagen vollständig phagozytiert<br />

zu werden, werden weniger effizient entfernt. Werden die Fasern aber nicht rasch entfernt,<br />

haben lange Fasern das Potential mit andern Lungenzellen zu interagieren oder sie werden<br />

ins Interstitium oder in die Pleura verlagert und verursachen dort Krankheiten [ILSI 2005].<br />

Nach übereinstimmender Meinung ist die Bruchtendenz von Fasern ein wichtiger Faktor.<br />

Asbestfasern brechen entlang der Längsachse, weil dies mineralogisch gesehen eine Sym-<br />

metrieebene ist. Dies bedingt eine Vermehrung der Anzahl kritischer d.h. lungengängiger<br />

Fasern. Glasfasern brechen aufgrund ihrer amorphen Struktur quer zu Längsachse und ver-<br />

mehren dadurch die Anzahl der kritischen Fasern nicht. [Muhle 1995] beobachtete jedoch<br />

bei Zellulosefasern eine Vermehrung der Anzahl kritischer Fasern im Gewebe offensichtlich<br />

ebenfalls durch Längsspaltung.<br />

Neben der Größe wird auch die chemische Zusammensetzung und Beständigkeit von Fasern<br />

als entscheidendes Faktum für die Kanzerogenität angesehen. Eine 1995 erschienene Unter-<br />

suchung des Fraunhofer Institutes für Toxikologie und Aerosolforschung [Muhle 1995] un-<br />

tersuchte die Beständigkeit von Zellulosefasern in der Lunge von Ratten. Als Untersuchungs-<br />

substanz wurde Isofloc verwendet, als Referenzsubstanz benutzten die Autoren Zellulosefa-<br />

sern aus Hartholz. Bei Hartholz ergab sich eine berechnete Halbwertszeit von etwa 1000 Ta-<br />

gen, wobei die Fasern zu diesem Zeitpunkt in ihrer Morphologie weitgehend unverändert<br />

blieben. Man kann daher von einer erheblichen Biopersistenz von Hartholzfasern ausgehen .<br />

Demgegenüber zeigte sich bei Isofloc-Fasern nach etwa 6 Monaten eine Aufspaltung in dün-<br />

nere Fasern, die zweifelsfrei nachgewiesen werden konnten. Dies erschwerte die Auswer-<br />

tung und ermöglichte lediglich die Angabe einer Halbwertszeit für die Fasermasse, nicht je-<br />

doch für die Einzelfaser. Die Halbwertszeit für die Fasermasse bis zu einem halben Jahr nach<br />

der Applikation betrug demnach 72 Tage. Die Ursachen für diese Erscheinung liegen einer-<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 40


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

seits darin, dass Säugetiere und Menschen über keine zellulosespaltenden Enzyme (Zellula-<br />

sen) verfügen, die zum enzymatischen Abbau von Zellulose herangezogen werden könnten,<br />

zum anderen tragen Lungenmakrophagen nur wenig zum Abbau der Fasern bei. Zellulosefa-<br />

sern sind nicht wasserlöslich, sodass sie nicht durch Lösung entfernt werden können. Die<br />

Entfernung erfolgt in der Regel durch mukoziliäre Clearance im Flimmerepithel oder durch<br />

Translokation ganzer Fasern (mechanische Clearance). Daneben haben auch die Makropha-<br />

gen einen geringen Anteil an der Entfernung.<br />

Das NTP (National Toxikological Program) des US-NIH (National Institute of Health) [NTP<br />

1999] hat die humantoxikologischen Eigenschaften der Zellulosedämmung untersucht und<br />

kommt zum Schluss, dass keine Beweise bezüglich Kanzerogenität, Mutagenität oder Gento-<br />

xizität vorliegen. Bei massiver Inhalation von Zellulosepartikeln kommt es aber in vielen Fäl-<br />

len zur Bildung von Fremdkörpergranulomen in der Lunge. Diese Granulome treten erst<br />

dann auf, wenn eine sehr massive Beladung (dust overload bei 3 mg/g Lunge) der Lunge mit<br />

Zellulosefasern auftritt, wie sie im Nutzungsfall nicht vorkommt.<br />

Diese Untersuchungsergebnisse werden durch die Untersuchungen von [Tartai 1992] und<br />

[Tartai 1995] bestätigt. In diesen Tests wurden Naturstoffe (Holzstaub, Zellulose und Papri-<br />

ka) auf die Verursachung von granulomatöser Entzündung und Fibrose untersucht. Während<br />

bei allen drei Agentien bei größeren Zellulosefasermengen pathologische Lungenverände-<br />

rungen auftraten, wurden bei zellulosefreien Extrakten von Holz und Paprika keine patholo-<br />

gischen Veränderungen beobachtet. Die Autoren schließen daraus, dass der jeweils hohe<br />

Zelluloseanteil verantwortlich für die pathologischen Lungenveränderungen ist. Die Autoren<br />

weisen auch darauf hin, dass Zellulosefasern in der Lage sein können, freie Sauerstoffradika-<br />

le zu erzeugen und dadurch die fibrotischen Veränderungen zu begünstigen.<br />

Starke granulomatöse Veränderungen und Fibrose führen im höheren Lebensalter zu Leis-<br />

tungsdefiziten der Lunge und können in schweren Fällen bis zu schwerer chronischer Atem-<br />

not reichen. Bei normalen Faserbelastungen ist nicht mit dem Aufkommen von Granulomen<br />

zu rechnen, Berufsverarbeiter, die mit hohen Fasermengen (siehe „Faserbelastungen beim<br />

Einbau“) konfrontiert sind, haben dagegen mit einem Risiko zu rechnen und müssen durch<br />

Staubschutzmaßnahmen geschützt werden.<br />

Aus den Untersuchungen von [Schumm 1994] geht hervor, dass Gehalte an anorganischen<br />

Fasern in Wohnräumen von 400 und 1300 F/m3 und organischer Fasern von 1.400 bis 4.300<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 41


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

F/m3 als üblich anzusehen sind. Demgegenüber hat [Marfels 1994] in Bürogebäuden mit<br />

Teppichboden und intensiven Kundenverkehr bis zu 14.000 F/m3 gefunden. Nach [Förster<br />

1994] besteht die ubiquitäre Belastung durch lungengängige Fasern zum Großteil aus organi-<br />

schen Fasern (53 % aus organischen Fasern, 23 % aus Gipsfasern, 8 % aus Asbestfasern, 3 %<br />

aus KMF-Fasern und 13 % aus sonstigen Fasertypen). Der Überhang an organischen Fasern<br />

(53 %) ist das Resultat der Verwendung textiler Stoffe in Wohnungen, Büros und Kleidung .<br />

Nach [Tiesler 1993] wurden beim Einbau von Isofloc lichtmikroskopisch Fasern gefunden, die<br />

eine Ausdehnung von über 5 m Länge und unter 3 m Durchmesser hatten und nach allge-<br />

meiner Auffassung als lungengängig bezeichnet werden können. In dieser Untersuchung<br />

wird beim Einbau von Isofloc der damals in Deutschland geltende und vom Deutschen Ar-<br />

beitsministerium festgesetzte allgemeine Staubgrenzwert von 6 mg/m3 überschritten. In<br />

dieser Phase können Feinstaubkonzentrationen auftreten, die bis zu 107 F/m3 ausmachen.<br />

Bei der Untersuchung des Verstaubungsverhaltens von Isofloc wurde ermittelt, dass in der<br />

Einbauphase Faserkonzentrationen bis zu 2.106 F/m3 auftraten. Nach ein bis zwei Tagen<br />

waren die Fasern soweit sedimentiert, dass die Faserbelastung wieder normale Werte er-<br />

reichte.<br />

In den Vereinigten Staaten gibt es rund 20 große Hersteller von (einblasbaren) Zellulose-<br />

dämmstoffen und aus diesem Grunde liegen auch Expositionsdaten in der Einbauphase vor.<br />

Das National Institute for Occupational Safety and Health [NIOSH 1985] untersuchte Exposi-<br />

tionssituationen und fand bei der Verarbeitung von Zellulosefaserdämmstoffen in Außen-<br />

wänden 5,3 mg/m3, während beim Einblasen in Dachräume maximale Konzentrationen von<br />

bis zu 34,5 mg/m3 (8 Stunden Mittelwert) auftraten. Die Untersucher betonen allerdings,<br />

dass alle Arbeiter während der Untersuchung NIOSH/MSHA approbierte Atemmasken tru-<br />

gen. Bei Untersuchungen 1990 stellte das NIOSH Kurzzeitbelastungen von 2,2 bis 4,6 mg/m3<br />

für Arbeiter an Wänden, 13,4 mg/m3 für Arbeiter am Einfüllstutzen der Blasmaschine und<br />

40,8 mg/m3 für Dacheinbläser fest. Die OSHA (Occupational Safety and Health Administrati-<br />

on 1994) und das NIOSH (1992) legen für Zellulosestaub in atembarer Form einen Grenzwert<br />

von 5 mg/m3 und für Totalstaub 15 mg/m3 (OSHA) bzw. 10 mg/m3 für einen 10 Stunden Tag<br />

(NIOSH) fest. Die ACGIH (American Conference for Governmental Industrial Hygienists 1994)<br />

empfiehlt einen zeitgewichteten TLV (Treshold Limit Value) von 10 mg/m3.<br />

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Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

Im Jahre 1995 wurden von Isofloc mehrere Gutachten [Fuehres 1995] und [Fuehres 1996] in<br />

Auftrag gegeben, die die Fasermengen an anorganischen und organischen Fasern in der ein-<br />

gebauten Situation erfassen sollten. Dabei konnte festgestellt werden, dass der Einfluss fa-<br />

serhaltiger Dämmmaterialien wie Isofloc nicht explizit nachweisbar war, da sich die Werte in<br />

üblichen Größenordnungen bewegten und keine auffällige Erhöhung der Faserzahl festge-<br />

stellt werden konnte. In einem Wohnzimmer traten die höchsten organischen Faserkonzent-<br />

rationen auf, wo eine Isofloc Dämmung unsachgemäß (mit Kontakt zum Innenraum) einge-<br />

baut worden war. Derartige Baumängel müssen behoben werden.<br />

Soweit die Literaturstudie. Aus den angeführten Tatsachen hat <strong>natureplus</strong> folgende Konse-<br />

quenzen gezogen:<br />

• In die Vergaberichtlinie RL0100 Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen wurde<br />

ein Passus aufgenommen, welcher die Staubentwicklung auf ein vertretbares Maß<br />

beschränken uns die beteiligten Hersteller zu weiteren technischen Innovationen bei<br />

der Einbringung (z.B. Absaugvorrichtungen direkt an der Einblasdüse) anreizen soll:<br />

„Unter praxisüblichen Verarbeitungsbedingungen müssen folgende Staub-<br />

Grenzwerte eingehalten werden:<br />

o Einatembarer Anteil nach MAK-Liste: 4 mg/m³<br />

o Alveolengängiger Anteil nach MAK-Liste: 1,5 mg/m³<br />

Im Fall von Schütt- und Einblasdämmstoffen ist die Einhaltung der Grenzwerte<br />

durch entsprechende Untersuchungen nachzuweisen.<br />

Bei einer Freisetzung von Stäuben oberhalb dieser Grenzwerte müssen die<br />

Hersteller sich verpflichten, ein System darzulegen und zu deklarieren, nach<br />

dem das Produkt nur von solchen Firmen verarbeitet wird, die über die entsprechenden<br />

personellen und betrieblichen Voraussetzungen verfügen.“<br />

• In die entsprechenden Vergaberichtlinien für Einblas-Dämmstoffe RL0105 und<br />

RL0107 wird vor allem auf die Verantwortung der Verarbeitungsbetriebe abgestellt.<br />

Der Hersteller muss dafür sorgen, dass die von ihm produzierten Dämmstoffe entwe-<br />

der werkseitig (unter leicht kontrollierbaren Arbeitsschutzbestimmungen) verarbeitet<br />

werden, oder aber bei der Verwendung auf der Baustelle nur entsprechend geschul-<br />

tes Personal zum Einsatz kommt, wodurch das Risiko der nachfolgenden Nutzer mi-<br />

nimiert wird:<br />

„Das Produkt kann werkseitig verarbeitet werden. Bei einer Verwendung auf<br />

der Baustelle ist vom Hersteller sicherzustellen, dass eine staubarme Verarbei-<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 43


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

tung gewährleistet ist. Dies geschieht durch Information und Schulung der Anwender<br />

über den Einsatz geeigneter Methoden (z.B. entlüftete Einblastechnik).<br />

Diese Informationen sind auch auf der Verpackung in geeigneter Weise (Piktogramme<br />

und Text) anzubringen. Die Lieferung darf nur an entsprechend geschulte<br />

Verarbeiter erfolgen. Die Verwendung des Produktes darf nur innerhalb<br />

des Verwendungsbetriebes durch geschulte Anwender und unter Einhaltung<br />

der Arbeitsschutz- und Arbeitssicherheitsbedingungen erfolgen.“<br />

Mit diesen Maßnahmen ist zwar das Risiko für den Verbraucher, mit möglicherweise krebs-<br />

erzeugendem Staub konfrontiert zu werden, nicht völlig ausgeräumt. Insbesondere bei ei-<br />

nem späteren Umbau des entsprechend gedämmten Bauteils könnte erneut eine Staub- und<br />

damit auch Faser-Freisetzung erfolgen. Auch müssen Baufehler, welche einen ständigen<br />

Kontakt zwischen Innenraumluft und Dämmschicht ermöglichen (siehe o.a. Beispiel) unbe-<br />

dingt vermieden werden. Andererseits ist die Wahrscheinlichkeit einer solchen Belastung<br />

angesichts der strikten Forderung und Durchsetzung (im Rahmen der freiwilligen Möglichkei-<br />

ten) eines fachgerechten Umgangs mit diesen Materialien minimiert. Eine andere, noch stär-<br />

ker risikoorientierte Bewertung hätte ein faktisches Umgangsverbot mit diesen Stoffen nach<br />

sich gezogen.<br />

2.2.3 Einstufung von Bor<br />

Mit der 30. ATP zur Richtlinie 67/548/EEC wurden Borsäure und die Borate (Salze der Bor-<br />

säure) als „Fortpflanzungsgefährdend (Reproduktionstoxisch), Kategorie 2“ eingestuft. Die<br />

30. ATP wurde als 1. ATP nach CLP/GHS (Globales harmonisiertes System (GHS) zur Einstu-<br />

fung, Kennzeichnung und Verpackung (CLP) gefährlicher Stoffe und Zubereitungen) über-<br />

nommen. Die geplante Kennzeichnung nach dem alten System und der 30. ATP als:<br />

• T (Reproduktionstoxisch Kategorie 2), Symbol: Totenkopf<br />

• R 60 (Kann die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen)<br />

• R 61 (Kann das Kind im Mutterleib schädigen)<br />

• R 48 (Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerfristiger Exposition)<br />

• R 22 (Gesundheitsschädlich beim Verschlucken)<br />

wurde daher in das GHS/CLP übernommen. Voraussichtlich ab dem 1.12.2010 werden dann<br />

Borsäure und Zubereitungen (GHS/CLP: Mischungen) mit mehr als 5,5 % freier Borsäure ein-<br />

gestuft und gekennzeichnet mit:<br />

• Reproduktionstoxisch Kategorie 1B (bei Konzentrationen ≥ 5,5%)<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 44


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

• Gefahrenhinweis: H360FD: "Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann das Kind<br />

im Mutterleib schädigen".<br />

• Symbol: GHS08 „Gesundheitsgefahr“<br />

• Signalwort „Gefahr“<br />

Die <strong>natureplus</strong>-Kriterienkommission musste sich im Rahmen des Projekts mit der Tatsache<br />

auseinandersetzen, dass mit dieser Einstufung zahlreiche Bauprodukte aus nachwachsenden<br />

Rohstoffen, welche Borsalze und Borsäure als Einsatzstoffe enthalten, den <strong>natureplus</strong>-<br />

Basiskriterien (Vergaberichtlinie RL0000) widersprechen. Dort heißt es nämlich:<br />

㤠2.6 Die Zugabe von folgenden Einsatzstoffen ist nicht erlaubt:<br />

• Verbotene Stoffe nach RL 67/548/EWG, GefStoffV, TRGS 905, nationalem<br />

Recht<br />

• Stoffe mit Gefahrensymbol T: > 0,1 %<br />

• Stoffe mit folgenden R Sätzen:<br />

o R 48, Ernsthafte Schäden bei längerer Exposition<br />

• Stoffe mit folgenden R Sätzen > 0,1 %:<br />

o R 60, Kann die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen<br />

o R 61, Kann das Kind im Mutterleib schädigen<br />

• Stoffe mit Kombinationssätzen, in denen einer der oben genannten R-Sätze<br />

vorkommt“<br />

Insbesondere in Dämmstoffen aus nachwachsenden Rohstoffen (vor allem Produkten aus<br />

Zellulose, aber auch aus Holzfasern und sogar aus Schafwolle) werden Borsalze und Borsäure<br />

eingesetzt. Sie erfüllen dort zwei Funktionen: Während die Borsalze (in einer Konzentration<br />

von 10-12 %) üblicherweise vor allem für den Brandschutz sorgen, hat die Borsäure (in einer<br />

Konzentration von 3-4 %) eine Pilz hemmende Wirkung. Das sind beides Eigenschaften, die<br />

im Rahmen der bauaufsichtlichen Zulassung erfüllt werden müssen, um eine entsprechende<br />

Baustoffklasse bzw. den Widerstand gegen mikrobiellen Abbau nachzuweisen. Borverbin-<br />

dungen sind hierfür in zweierlei Hinsicht besonders geeignet: Zum einen „produzieren“ Bor-<br />

salze bei Zufuhr von Energie/Hitze (das heißt im Brandfall) Wasser, das lokal die Entflamm-<br />

barkeit herabsetzt. Zum anderen ist Borsäure als relativ mildes Fungizid anzusehen, ohne zu<br />

einer VOC Belastung zu führen. Auch eine insektizide Wirkung ist nachgewiesen. Die Applika-<br />

tion der Borate auf der (Zellulose-)Faser geschah in der Regel durch Benetzung mit einer<br />

Borat-haltigen Lösung. Nur im Ausnahmefall (Alchimea-Verfahren) wurde das Salz mittels<br />

eines Latex-Klebers an der (Woll-)Faser fixiert.<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 45


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

Weil die Borate bis zur o.a. Einstufung als gering giftig angesehen wurden, es war lediglich in<br />

der (kleinsten) Wassergefährdungsklasse 1 eingestuft, boten sich Borsäure und Borate in der<br />

Vergangenheit als umweltverträgliche und für den Menschen ungefährliche Schutzmittel an.<br />

Entsprechend werden sie im In- und Ausland auch z.B. in zahlreichen Holzschutzmitteln aus<br />

dem Bereich der so genannten „Naturfarben“ eingesetzt. Daneben finden sich Borate vor<br />

allem in Waschmitteln (Perborate), als Bestandteil von Keramikglasuren, Lichtwellenleitern<br />

oder Schmierstoffen, in Düngemitteln, Pflanzenschutzmitteln und in der Kosmetikindustrie.<br />

Exkurs: Erläuterung der Änderungen, die durch GHS/CLP eintreten<br />

(zitiert nach [VSI])<br />

Am 20. Januar 2009 trat die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 – GHS- oder CLP-Verordnung<br />

genannt – in Kraft und ersetzt die europäische Stoffrichtlinie 67/548/EWG sowie die Zubereitungsrichtlinie<br />

1999/45/EG ab 2015 vollständig. Die GHS-Verordnung basiert auf der Empfehlung<br />

der UN, und soll langfristig dafür sorgen, dass gefährliche Stoffe und Mischungen<br />

weltweit einheitlich gekennzeichnet werden. Da sich so ein Projekt nicht weltweit gleichzeitig<br />

durchsetzen lässt, setzt man auf eine Einführung in den Regionen der Welt im Laufe der<br />

kommenden Jahre. Gleichzeitig ist das Regelwerk wie ein Baukasten aufgebaut, so dass ein<br />

Land nicht das komplette Regelwerk übernehmen muss, sondern sich einzelne Elemente<br />

herausgreifen kann, um den Übergang von altem zu neuem Regelwerk zu erleichtern. Nach<br />

einigen Jahren, so hofft man, wird dann das GHS weitgehend vereinheitlicht sein, vergleichbar<br />

etwa dem Transportrecht. Ab dem 1. Dezember 2010 müssen Stoffe – und ab dem 1.<br />

Juni 2015 Gemische – nach GHS gekennzeichnet werden; erlaubt ist es aber schon jetzt. Egal<br />

welches Kennzeichnungsrecht innerhalb der Übergangsfristen gewählt wird, auf dem Etikett<br />

darf nur eine Kennzeichnung, nach altem oder neuem Recht, erfolgen. Im Sicherheitsdatenblatt<br />

muss die alte Einstufung nach den Richtlinien 67/548/EWG bzw. 1999/45/EG noch bis<br />

zum 1. Juni 2015 angegeben werden. Bis 2012 bzw. 2017 darf noch nach altem Recht gekennzeichnete<br />

Lagerware abverkauft werden. Die bisherigen Legaleinstufungen (Anhänge<br />

zur 67/548/EWG, die sogenannten ATPs) werden, einschließlich der 30. und 31. ATP, in GHS<br />

übernommen. Auffälligstes Merkmal ist die Änderung der Kennzeichnungssymbole: statt der<br />

bisherigen Gefahrensymbole mit schwarzen Aufdrucken auf orange-gelben Rechtecken warnen<br />

nun neun Gefahrenpiktogramme mit schwarzen Symbolen auf weißem Hintergrund in<br />

rotgeränderten Rhomben:<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 46


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

Während die meisten der neuen Gefahrenpiktogramme eine Entsprechung zu den bekannten<br />

Gefahrensymbolen haben, sind die Piktogramme GHS 04, GHS 07 und GHS 08 neu. Das<br />

bisherige Andreaskreuz (Xn/Xi) entfällt:<br />

Signalwörter: Die bisherigen Bezeichnungen der Gefahren (z.B. giftig, gesundheitsschädlich<br />

etc.), die den Gefahrensymbolen zugeordnet waren, weichen jetzt den zwei Signalwörtern<br />

„Gefahr“ oder „Achtung“. „Gefahr“ steht hier für ein großes Gefährdungspotential, „Achtung“<br />

für ein kleineres.<br />

Gefahrenhinweise (ehemals R- und S-Sätze): R- und S-Sätze werden durch H- und P-Hinweise<br />

(hazard and precautionary statements) ersetzt. Diese sind recht logisch aufgebaut und bestehen<br />

aus den Buchstaben H oder P und drei Ziffern: Kodierung der Gefahrenhinweise, z.B.<br />

H301 (bisher: R-Sätze):<br />

o H: Hazard<br />

o 3: Gruppierung (2 Physikalische Gefahr, 3 Gesundheitsgefahr, 4 Umweltgefahr)<br />

o 01: Laufende Nummer<br />

o Liste in Anhang III CLP-RL, inkl. Übersetzung in EU-Sprachen<br />

Kodierung der Sicherheitshinweise, z.B. P102 (bisher: S-Sätze):<br />

o P: (Precautionary Statement)<br />

o 1: Gruppierung (1 Allgemein, 2 Vorsorgemaßnahmen, 3 Empfehlungen, 4 Lagerhinweise,5<br />

Entsorgung)<br />

o 02: Laufende Nummer<br />

o Liste in Anhang IV CLP-RL (inkl. Übersetzung in EU-Sprachen)<br />

An der ersten Ziffer kann man also sofort auf die Natur der Gefahren und Hinweise schließen,<br />

ohne alle Sätze im Detail zu kennen.<br />

Physikalische Gefahren und Gesundheitsgefahren<br />

Statt der bisherigen Zuordnung zu 15 Gefährlichkeitsmerkmalen (auch Gefahrenkategorien<br />

genannt) wie giftig, gesundheitsschädlich etc., erfolgt die Einstufung nun in Gefahrenklassen<br />

und Gefahrenkategorien. Mit der neuen Verordnung gelten in der EU 16 Klassen für physikalische<br />

Gefahren (komprimierte Gase, explosiv etc.), 10 für Gesundheitsgefahren (giftig, sen-<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 47


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

sibilisierend etc.) und zwei Klassen für Umweltgefahren. Während die Gefahrenklassen die<br />

Art der Gefahr angeben, dienen die Gefahrenkategorien zur Abstufung innerhalb der Klassen<br />

(z.B. „giftig, Kategorie 1“ bis „giftig, Kategorie 4). Gerade das letzte Beispiel illustriert die<br />

verbale Verschärfung, die sich durch das gesamte Regelwerk zieht: aus „gesundheitsschädlich“<br />

wird nun eben „giftig, Kategorie 4“.<br />

Die nachfolgende Auflistung gibt eine Übersicht zu den wichtigsten Gefahrenklassen und<br />

deren Unterteilung in Kategorien:<br />

Physikalisch-chemische Gefahren:<br />

o Explosiv (6 Kategorien)<br />

o Entzündlich, 2 Kategorien (Gase + Feststoffe), 3 Kategorien (Flüssigkeiten)<br />

o Brandfördernd, 1 Kategorie<br />

o Selbstenzündlich, 1 Kategorie<br />

o Neu: Selbstreagierend, 2 Kategorien<br />

o Neu: Bildet gefährliche Gase in Kontakt mit Wasser, 3 Kategorien<br />

o Neu: Organische Peroxide, 5 Kategorien<br />

o Neu: Metallkorrosiv, 1 Kategorie<br />

o Neu: Komprimierte Gase, 4 Kategorien<br />

Gesundheitsgefahren:<br />

o Akute Toxizität, 4 Kategorien<br />

o Hautätzend/Hautreizend, 4 Kategorien: 1A, 1B, 1C, 2<br />

o Augenreizend/-schädigend, 2 Kategorien<br />

o Sensibilisierend, je eine Kategorie Haut/Atemwege<br />

o Mutagen, 3 Kategorien 1A, 1B und 2 (statt bisher 1, 2 und 3)<br />

o Krebserzeugend, 3 Kategorien 1A, 1B und 2 (statt bisher 1, 2 und 3)<br />

o Reproduktionstoxisch, 4 Kategorien 1A, 1B, 2, Laktation<br />

o Neu: TOST, gezielte Organtoxizität- einmalig, 2 Kategorien plus Kategorie „Atemwegreizung“<br />

bzw. „betäubende Wirkung“<br />

o Neu: TOST, gezielte Organtoxizität- wiederholt, 2 Kategorien)<br />

o Aspirationsgefahr, 1 Kategorien (verschärft)<br />

Eine weitere erhebliche Änderung ist, dass Stoffe aufgrund ihrer akuten Toxizität nun bereits<br />

mit dem Totenkopf gekennzeichnet werden, wenn die LD50 (Dosis eines Stoffes, deren Aufnahme<br />

für 50 % der Versuchstiere tödlich verläuft) zwischen 200 – 300 mg/kg (oral) liegt,<br />

nach bisherigen EU-Kriterien aber noch mit dem Andreaskreuz (Xn). Hier müsste also vom<br />

Symbol Andreaskreuz, „gesundheitsschädlich“ in „giftig“, Symbol: Totenkopf, umgestuft<br />

werden, obwohl sich die Zusammensetzung nicht geändert hat. Dies hätte natürlich gravierende<br />

Konsequenzen auf den Arbeitsschutz und würde bestimmte Produkte unverkäuflich<br />

machen.<br />

Umweltgefahren<br />

Als Umweltgefahren sieht die GHS-Verordnung im Wesentlichen die Klasse „gewässergefährdend“<br />

vor, die in akute und chronische Gewässergefährdung differenziert wird. Wie wir<br />

gerüchteweise erfahren haben, sollen die deutschen Wassergefährdungsklassen im Licht der<br />

GHS Verordnung zunächst nicht weiterentwickelt bzw. langfristig sogar abgeschafft werden.<br />

Konsequenzen für Gemische / Zubereitungen<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 48


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

Insbesondere bei der Einstufung von Gemischen (REACH spricht von Zubereitungen) ändern<br />

sich die Spielregeln: zahlreiche Verschärfungen ergeben sich vor allem bei der Einstufung<br />

von Gemischen für die Reizwirkung. Die Konzentrationsgrenzen zur Einstufung sinken dort<br />

um den Faktor 3–5, so dass nun deutlich mehr Gemische mit den Gefahrenpiktogrammen<br />

„Ausrufezeichen“ oder „Ätzwirkung“ versehen werden, ohne das deren Zusammensetzung<br />

sich geändert hätte. Hier gibt es natürlich entsprechende Auswirkungen auf Arbeitsschutz,<br />

Kunden müssen ggf. auf Änderungen der Einstufung vorbereitet werden etc. Gleichzeitig<br />

müssen Mitarbeiter, die mit der Einstufung und Kennzeichnung beschäftigt sind, entsprechend<br />

geschult werden, um Mischungen auch in Zukunft korrekt einzustufen. Eine vorläufige<br />

und grobe Hilfe bei der Neukennzeichnung ist der Anhang VII aus GHS. Es handelt sich um<br />

eine Tabelle, die alte in neue Einstufungen umschlüsselt. Hier ist aber Vorsicht geboten: Ändert<br />

sich z.B. die Einstufung eines Additivs, so muss die Einstufung der Zubereitung neu beurteilt<br />

werden!<br />

Die Kriterienkommission hatte nun die Frage zu beantworten, ob dieses aus den <strong>natureplus</strong>-<br />

Basiskriterien abgeleitete Stoffverbot für alle Konzentrationen von Borsäure bzw. Boraten in<br />

Produkten mit dem <strong>natureplus</strong>®-Qualitätszeichen zu gelten hat. Die Basiskriterien legen dies<br />

zunächst nahe, weil sie für alle Einsatzstoffe >0,1 % gelten. Dem gegenüber steht die Einstu-<br />

fung von Borsäure lt. 30. ATP als fortpflanzungsgefährdend ab einem Gehalt von 5,5 %. Er-<br />

schwerend kommt hinzu, dass diese offizielle Einstufung erst ab 01.06.2010 in Kraft tritt und<br />

die entsprechende Kennzeichnung erst ab 01.12.2010 vorgenommen werden muss, also<br />

ausdrücklich nicht für Produkte, die aktuell in Verkehr gebracht werden. Die Kriterienkom-<br />

mission musste nun entscheiden, ob sie ihre Basiskriterien dahingehend interpretiert, dass<br />

jeglicher Einsatz von Boraten mit <strong>natureplus</strong> unvereinbar ist oder dass es auf den (deklarati-<br />

onspflichtigen) Gehalt an diesen Stoffen ankommt. Bei dieser Entscheidung musste auch die<br />

Einschätzung der Humantoxizität dieser Stoffe seitens der Kommission einfließen.<br />

Denn in der Fachwelt wird diese Einstufung von Borsäure und Boraten kritisch gesehen. Ü-<br />

berwiegend wird hier die Meinung vertreten, dass diese Einstufung aufgrund unrealistischer<br />

Expositionsszenarien erfolgte und die Einstufung nicht die wirklichen Gefahren eines be-<br />

währten und vergleichsweise harmlosen Einsatzstoffes wiedergibt. Durch den Zwang zum<br />

Ersatz dieser Borverbindungen könnten andere, wesentlich problematischere Chemikalien<br />

zum Einsatz kommen. Stellvertretend für viele sei hier die Meinung des Verbands der<br />

Schmierstoffindustrie zitiert [VSI]:<br />

„Die Einstufung als „Fortpflanzungsgefährdend, Kat. 1B“ ist nicht gerechtfertigt. Die Ergebnisse<br />

der Tierversuche sind so nicht auf den Menschen übertragbar. Darüber hinaus<br />

liegt die Dosis bei Ratten, welche eine reversible(!) Schädigung der Spermien verur-<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 49


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

sacht, bei 150 mg/kg/Tag, schwere irreversible Schäden traten bei 330 mg/kg/Tag auf.<br />

Wenn man annimmt, das ein Ratte 500 g wiegt, müsste bei Übertragbarkeit auf den<br />

Menschen dieser zwischen 11 g und 25 g Borsäure pro Tag über mehrere Wochen hinweg<br />

einnehmen. Geringe Mengen von Borsäure verursachen jedoch schon Übelkeit<br />

und Erbrechen, so dass es als unmöglich betrachtet werden kann, selbst eine kleine<br />

Menge Borsäure zu verabreichen. Die tödliche Dosis liegt offenbar bei 25-30 g, d.h.<br />

man kann davon ausgehen, dass ein Mensch erst an Vergiftung stirbt, bevor es zu einer<br />

Fortpflanzungsgefährdung kommt (wobei der Tod auch als eine Art Fortpflanzungsgefährdung<br />

gesehen werden kann).<br />

Leider zeigt sich hier auch ein Paradigmenwechsel in der Beurteilung von gefährlichen<br />

Stoffen, wie er auch u.a. REACH und der neuen Pestizidverordnung zugrunde liegt:<br />

Stoffe werden nur noch nach ihrer Gefährlichkeit eingestuft, die Einstufung und Kennzeichnung<br />

unter Beachtung der „üblichen Handhabung und Verwendung“, welche bislang<br />

immer Beachtung fand, wurde aufgegeben. Nach diesem neuen Grundsatz werden<br />

sehr viel mehr Stoffe als "gefährlich" eingestuft, ohne das eine tatsächliche Gefährdung<br />

für Mensch und Umwelt vorliegt, da wie im vorliegenden Fall, niemand solch<br />

extrem große Mengen an Borsäure aufnehmen kann. Wir befürchten sogar einen gegenteiligen<br />

Effekt für den Verbraucher: wenn immer mehr Stoffe als "gefährlich" eingestuft<br />

werden, könnte der Verbraucher gegenüber der Kennzeichnung abstumpfen<br />

und dann tatsächlich durch die wirklich gefährlichen Stoffe gefährdet werden. Darüber<br />

hinaus werden seit Jahrzehnten bewährte und sicher gehandhabte Stoffe durch neue,<br />

möglicherweise für den Anwendungsfall schlechtere Stoffe ersetzt.“<br />

Ein weiteres Entscheidungskriterium für die Kommission war die Frage der Substituierbarkeit<br />

durch harmlosere Stoffe. Die Zugabe von Borsalzen ist nun nicht technische Voraussetzung<br />

für den Brandschutz von z.B. Zellulose-Produkten, es kann angenommen werden, dass die<br />

Hersteller auf alternative Flammschutzmittel wie z.B. Ammoniumphosphate/-sulfate umstei-<br />

gen können. Diese Umstellung ist schon seit einiger Zeit in vollem Gang, da seitens kritischer<br />

Stellen (u.a. auch <strong>natureplus</strong>, Öko-Test, IBO) schon in der Vergangenheit eine Reduzierung<br />

und Beschränkung des Einsatzes von Boraten gefordert wurde. Allerdings ist noch nicht er-<br />

wiesen, ob sich die genannten Ammoniumverbindungen im Verhältnis 1:1 als Ersatzstoffe<br />

eignen, da deren flammhemmende Wirkung angeblich nicht ganz so gut ist wie die von Bor-<br />

salzen.<br />

Anders stellt sich hingegen der Ersatz von Borsäure als Schimmelpilz-Verhinderer dar. Für<br />

dieses Einsatzgebiet gibt es keine ähnlichen oder gleich wirksamen Alternativen mit geringer<br />

Toxizität. Zwar stehen – mit der Stoffgruppe der Isothiazolinone – aus der Kosmetikindustrie<br />

und dem Bereich der wassergelösten Bauprodukte (Dispersionen) bewährte und zugelassene<br />

Einsatzstoffe zur Verfügung. Aber weder ist ihre Wirksamkeit in (letztlich) trocken dargebo-<br />

tenen Produkten dieser Art nachgewiesen, noch kann man davon ausgehen, dass diese Stof-<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 50


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

fe als unschädlich für die menschliche Gesundheit anzusehen sind. Jedenfalls haben wir es<br />

hier mit Stoffen zu tun, die aus den damit behandelten Produkten ausgasen können und be-<br />

reits (aufgrund der Ausdünstungen aus Dispersionsfarben) in bedenklichen Konzentrationen<br />

in der Innenraumluft anzutreffen sind. Zumindest für die halogenierten Isothiazolinone ist<br />

zudem eine irritierende Wirkung beim Menschen nachgewiesen; schon haben sich die ersten<br />

Selbsthilfegruppen der Isothiazolinongeschädigten gegründet. Insofern steht zu befürchten,<br />

dass damit „der Teufel mit dem Beelzebub ausgetrieben“ werden könnte.<br />

Aus diesen Gründen gab es in der Kriterienkommission die Überlegung, geringe Mengen an<br />

Borverbindungen in (weit) unterhalb der zur Kennzeichnungspflicht notwendigen Konzentra-<br />

tionen zuzulassen, sofern diese nicht durch andere, weniger problematische Stoffe ersetzt<br />

werden können. Diese Überlegungen erwiesen sich jedoch als hinfällig, weil die legale Ein-<br />

stufung der Borverbindungen auch unabhängig von der angegebenen Konzentrationsgrenze<br />

als fortpflanzungsgefährdend erfolgt ist. Das "Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Ge-<br />

setzlichen Unfallversicherung BGIA" veröffentlicht die EU-Legaleinstufungen und die zusätz-<br />

lichen Einstufungen des deutschen Gesetzgebers (TRGS 905) in der so genannten KMR-Liste<br />

(„K“anzerogen, „M“utagen, „R“eproduktionstoxisch). Die aktuelle KMR-Liste (Stand Sept.<br />

2009) ist unter folgendem link einzusehen:<br />

http://www.dguv.de/bgia/de/fac/kmr/kmr_neue_bezeichnungen.pdf Danach lautet die<br />

Einstufung von z.B. Dinatriumtetraborat (das Decahydrat heißt auch Borax): R1b (nachweis-<br />

lich reproduktionstoxisch)!<br />

Auch die BAuA hat mit einer Stellungnahme zur Einstufung von Borverbindungen in Abgren-<br />

zung zur Kennzeichnungspflicht in Stoffgemischen eindeutig Klarheit geschaffen. Borverbin-<br />

dungen sind danach unabhängig von der angegebenen Konzentrationsgrenze eingestuft. Die<br />

Konzentrationsgrenzen beziehen sich allein auf Stoffgemische, d.h. ein Stoffgemisch muss<br />

erst ab einem bestimmten Prozentsatz an Borverbindungen als fortpflanzungsgefährdend<br />

eingestuft und entsprechend gekennzeichnet werden. Hier im Folgenden sei zitiert aus ei-<br />

nem Schreiben der BAuA vom 04.08.2009 an <strong>natureplus</strong> (Hervorhebung durch den Verfas-<br />

ser):<br />

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA):<br />

Im Anhang VI Teil 3 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) werden<br />

in den Tabellen 3.1 und 3.2 für Stoffe Konzentrationsgrenzwerte aufgeführt.<br />

Bei den in den RL'en 2008/58/EG und 2009/2/EG genannten Borverbindungen<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 51


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

(die in die erste ATP der CLP-Verordnung überführt, jedoch noch nicht veröffentlicht<br />

wurde) handelt es sich somit um Konzentrationsgrenzwerte. Diese Werte<br />

geben an, ab welcher Konzentration einer Borverbindung in einem Gemisch dieses<br />

Gemisch als fortpflanzungsgefährdend der Kategorie 2, repr. Cat. 2; R60-61,<br />

einzustufen und entsprechen zu kennzeichnen ist. Liegt der Gehalt an dieser Borverbindung<br />

unterhalb dieser Konzentrationsgrenze ist das Gemisch nicht als repr.<br />

Cat. 2; R60-61 einzustufen und demzufolge nicht entsprechend zu kennzeichnen.<br />

Üblicherweise gilt für Stoffe, die als fortpflanzungsgefährdend der Kategorie 1<br />

oder 2 eingestuft werden, die allgemeine Konzentrationsgrenze von 0,2%. Werden<br />

im Anhang VI Teil 3 Tabelle 3.2 jedoch andere Konzentrationsgrenzwerte<br />

aufgeführt, so sind diese für die Einstufung und Kennzeichnung eines Gemisches<br />

heranzuziehen. Liegt der Gehalt an Borverbindungen unterhalb der Einstufungsgrenzen,<br />

so entfällt die Pflicht zur Kennzeichnung. Der Stoff selbst ist natürlich<br />

weiterhin ein Stoff mit fortpflanzungsgefährdenden Eigenschaften. Ist ein Sicherheitsdatenblatt<br />

abzugeben, ist der Gehalt an Borverbindung im Gemisch ab 0,1%<br />

zu benennen.<br />

Damit ist und bleibt die Einstufung der Borverbindungen bei Repr. 1B (vorher "R2") und da-<br />

mit nachweislich fortpflanzungsgefährdend. Diese Einstufung schließt gemäß den na-<br />

tureplus-Basiskriterien (RL0000) den Einsatz dieser Stoffe – egal in welcher Konzentration –<br />

in <strong>natureplus</strong>-zertifizierten Produkten aus. Die Überlegungen, wie zugunsten der Produkte<br />

aus nachwachsenden Rohstoffen eine Regelung gefunden werden kann, welche diese Be-<br />

stimmungen umgeht, sind damit zwar noch nicht endgültig abgeschlossen, aber in eine<br />

Sackgasse gelangt. Wie man da wieder herausgelangt und Aspekten der konkreten und an-<br />

wendungsbezogenen Gefährdung größeren Raum verschafft gegenüber der abstrakten<br />

Stoffbewertung, wird die Kommission sicher noch weiter beschäftigen. Auf jeden Fall wird<br />

<strong>natureplus</strong> es aber tunlichst vermeiden, durch die Zulassung von KMR-eingestuften Einsatz-<br />

stoffen seine Glaubwürdigkeit aufs Spiel zu setzen.<br />

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Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

2.3 Produktgruppe Holzwerkstoffe<br />

Die Holzwerkstoffe im weitesten Sinn sind mit Abstand die wichtigste Produktgruppe aus<br />

nachwachsenden Rohstoffen im Bausektor. Angesichts der guten Verfügbarkeit von Holz<br />

(immer noch wird in Deutschland und weiten Teilen Europas weniger Holz genutzt, als nach-<br />

haltig nachwächst) und der langen Tradition von Bauweisen mit Holz gibt es eine Vielzahl<br />

von Produkten, die in diese Kategorie fallen. In der Systematik der <strong>natureplus</strong>-<br />

Vergaberichtlinien sind allerdings nicht alle entsprechenden Produkte auch in der Produkt-<br />

gruppenrichtlinie RL0200 Holz und Holzwerkstoffe zusammengefasst. So finden sich Holz-<br />

werkstoffe im weiteren Sinn auch in den Produktgruppen RL0100 Dämmstoffe, RL1000 Tro-<br />

ckenbauplatten, RL1100 Mauersteine (!), RL1600 Türen usw. Insofern ist es wichtig, die Re-<br />

gelungen, die im Zusammenhang mit der RL0200 gefunden werden, auf die entsprechenden<br />

Produktrichtlinien außerhalb des Geltungsbereichs der RL0200 zu übertragen – und umge-<br />

kehrt.<br />

2.3.1 FSC-Problematik<br />

Die Ausgangslage war schon bei der ersten Fassung der Produktgruppen-Vergaberichtlinie<br />

RL0200 Holz und Holzwerkstoffe bekannt: Bezüglich des Nachweises einer nachhaltigen<br />

Forstbewirtschaftung bei der Rohstoffherkunft von Holz wollte sich die Kommission schon<br />

von Anfang an auf ein System der Holzzertifizierung stützen. Da in der Fachwelt das FSC-<br />

System anerkannt und im Baubereich auch z.T. bereits etabliert ist, war es immer das Ziel<br />

von <strong>natureplus</strong>, mit FSC eng zusammenzuarbeiten, weshalb auch über die Jahre immer wie-<br />

der Koordinierungsgespräche mit dem FSC geführt wurden.<br />

Das andere große Zertifizierungssystem PEFC, das in Konkurrenz zu FSC entstanden war, kam<br />

als Nachweis einer nachhaltigen Forstwirtschaft für <strong>natureplus</strong> nicht in Frage. Dies ist vor<br />

allem darauf zurückzuführen, dass in diesem System großzügige Regeln der Gruppenbewirt-<br />

schaftung enthalten sind, bei denen lediglich die Willensbekundung der zu zertifizierenden<br />

Gruppe, sich künftig an die PEFC-Regularien zu halten und die Forderungen zu erfüllen, ge-<br />

nügt, um die entsprechenden Forstbetriebe als PEFC-zertifiziert zu bezeichnen. PEFC erhebt<br />

an sich den Anspruch, jährlich 10 % der zertifizierten Fläche dann auch tatsächlich (im Nach-<br />

gang) zu kontrollieren und die Einhaltung der PEFC-Regeln vor Ort zu überprüfen. Im Durch-<br />

schnitt muss also ein PEFC-zertifizierter Betrieb damit rechnen, alle zehn Jahre die Einhal-<br />

tung der PEFC-Regeln belegen zu müssen, ist der Betrieb klein genug, ist eine Kontrolle oh-<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 53


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

nehin äußerst unwahrscheinlich. Das ist <strong>natureplus</strong> als Qualitätssicherung eines Zertifizie-<br />

rungssystems entschieden zu wenig. Im Grundsatz muss nach unserer Ansicht der Beweis<br />

der Einhaltung bestimmter Regeln vor Erteilung eines Zertifikats erbracht werden. Deshalb<br />

anerkennt <strong>natureplus</strong> PEFC auch nicht als Forstzertifizierungssystem, sondern eine PEFC-<br />

Zertifizierung dient uns allenfalls als Nachweis, dass die entsprechenden Hölzer nicht aus<br />

dubiosen Quellen oder aus Raubbau stammen.<br />

Exkurs zum Thema Deklarationssysteme<br />

Im Grunde tritt hier zwischen FSC und PEFC aus Sicht von <strong>natureplus</strong> derselbe Konflikt auf,<br />

wie er sich im Unterschied zwischen einer Produktdeklaration und einem Qualitätszeichen<br />

immer wieder in der <strong>natureplus</strong>-Praxis manifestiert. Für viele <strong>natureplus</strong>-Kunden ist es ein<br />

Kritikpunkt, dass <strong>natureplus</strong> sein Zertifikat nur nach aufwändigen Fertigungsstättenbege-<br />

hungen und Laboruntersuchungen vergibt. Gerade kleinere KMU wehren sich gegen die da-<br />

mit verbundenen Kosten. Es wird gefragt: Warum genügt <strong>natureplus</strong> nicht die Deklaration<br />

aller Einsatzstoffe und die Angaben zum Herstellungsverfahren aus dem Erhebungsbogen?<br />

Wir geben doch diese oder jene kritische Substanz nicht hinzu, warum muss dann noch im<br />

Produkt nach dieser Substanz geforscht werden? Wenn dann die kritische Substanz doch<br />

aufgespürt wird, ist der erste Reflex, das Prüflabor hierfür verantwortlich zu machen und<br />

erst nach einiger Zeit setzt sich die Erkenntnis durch, dass gerade kleine Unternehmen mit<br />

geringer Fertigungstiefe überhaupt nicht wissen, was alles in ihren Vorprodukten enthalten<br />

sein kann.<br />

Leider ist auch die Denkweise der klassischen „Baubiologie“ von diesem Deklarationsansatz<br />

geprägt. Hier herrscht immer noch die Ansicht vor, dass es genügt, zu wissen, was in ein Pro-<br />

dukt hineingetan wurde, dann wisse man auch, was dort (an Schadstoffen) herauskommt.<br />

Ein fataler Irrtum, wie man u.a. auch an der für <strong>natureplus</strong> hoch problematischen Debatte<br />

um die Isocyanat-Kleber (siehe folgendes Kapitel) studieren kann. Auch der Gesetzgeber<br />

setzt immer stärker auf Deklarationssysteme, beispielsweise bei seiner Chemikalienpolitik<br />

mit REACH und bei der Gebäudezertifizierung mit den EPDs (environmental product declara-<br />

tions). In der Regel sind solche Deklarationssysteme mit erheblich geringerem Aufwand ver-<br />

bunden und damit v.a. für KMU attraktiv, die keine Systeme zur Qualitätssicherung imple-<br />

mentiert haben.<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 54


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

Im Selbstverständnis nicht nur der beteiligten Hersteller, sondern gerade auch der Initiato-<br />

ren und Verfasser solcher „Positivlisten“, „Kennzeichnungssysteme“, „R-Symbole“ und ande-<br />

rer Bemühungen mehr wird dann schnell der Wunsch zur Wirklichkeit, die Absicht – nachhal-<br />

tig-ökologische Produkte am Markt besser „sichtbar“ zu machen – zur selbsterfüllenden Pro-<br />

phezeiung, dass nämlich solche Systeme nachhaltige Produkte tatsächlich abbilden könnten.<br />

Und nur wenn dann von unabhängiger Seite einmal an dem schönen Schein gerührt wird,<br />

Verbraucherorganisationen wie Stiftung Warentest oder Öko-Test die Einhaltung der An-<br />

sprüche überprüfen, erweist sich der Wert der alten Wahrheit: „Vertrauen ist gut, Kontrolle<br />

ist besser.“ Doch zurück zum Thema:<br />

Wenn also aus der Sicht von <strong>natureplus</strong> auf das PEFC-System – trotz seiner weiten Verbrei-<br />

tung namentlich in Mitteleuropa – nicht glaubwürdig eine Aussage zur nachhaltigen Forst-<br />

wirtschaft aufgebaut werden kann, dann muss <strong>natureplus</strong> ein Interesse daran haben, die<br />

FSC-Marktpräsenz gerade auch im Einzugsbereich der Holz-verarbeitenden Betriebe, die ihre<br />

Produkte bei <strong>natureplus</strong> labeln lassen, mittelfristig zu erhöhen. Dies ist verständlicherweise<br />

auch das Interesse des FSC in seiner Kooperation mit <strong>natureplus</strong>. Umgekehrt hat <strong>natureplus</strong><br />

dem FSC auch versucht deutlich zu machen, dass es keine gute Idee ist und war, das FSC-<br />

Zeichen als Gütesiegel auf Endprodukten zu verwenden. Denn da FSC nur Rückschlüsse auf<br />

die Holzherkunft zulässt, aber keinerlei Qualitätsanforderungen an die daraus gefertigten<br />

Produkte erhebt, kann sich dieses Ansinnen für FSC als Bumerang erweisen; in der Beurtei-<br />

lung der (nachhaltigen) Produktqualität liegt eben die Kompetenz von <strong>natureplus</strong>.<br />

Hier hat sich nun in der langjährigen Praxiserfahrung der <strong>natureplus</strong> akkreditierten Prüfinsti-<br />

tute das Bild ergeben, dass es <strong>natureplus</strong> nicht gelingt, bei den prüfwilligen Herstellern von<br />

Holzwerkstoffen den ursprünglich formulierten Anspruch durchzusetzen, einen bestimmten<br />

Anteil ihrer Produkte aus FSC-zertifiziertem Holz zu fertigen. Das hat einerseits etwas mit der<br />

fehlenden Marktmacht von <strong>natureplus</strong> und der Freiwilligkeit der Zertifizierung zu tun, vor<br />

allem aber mit der mangelnden Verfügbarkeit von FSC-zertifiziertem Holz dort, wo es drauf<br />

ankommt. Denn die überwiegende Zahl der Holzwerkstoffhersteller in Deutschland bezieht<br />

ihren Rohstoff aus unmittelbarer Umgebung der Fertigungsstätte, maximal aus einem Um-<br />

kreis von 250 – 300 Kilometern. Lediglich Holzspezialitäten für bestimmte Anwendungen<br />

(z.B. Bodenbeläge oder Furniere) werden auch aus größerer Entfernung beschafft, wenn sie<br />

im Nahbereich nicht verfügbar sind.<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 55


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

Es ist mit dem Nachhaltigkeitsgedanken von <strong>natureplus</strong> nicht vereinbar, dass deutsche Ver-<br />

arbeitungsbetriebe ihren (womöglich <strong>natureplus</strong>-induzierten) Bedarf an FSC-zertifiziertem<br />

Frischholz über weite Entfernungen aus Skandinavien oder Osteuropa beschaffen, wo es<br />

eine ausreichende FSC-Verfügbarkeit gibt, obwohl in unmittelbarer Umgebung Forstbetriebe<br />

existieren, die ebenfalls nachhaltig wirtschaften, aber dies nicht durch ein glaubwürdiges<br />

Zertifizierungssystem bescheinigt bekommen haben. Im Zielkonflikt zwischen regionalen<br />

Wirtschaftskreisläufen (mit ebenfalls hoher Transparenz der Holzherkunft) und einem inter-<br />

national etablierten, glaubwürdigen System der Nachhaltigkeitsbewertung hat sich na-<br />

tureplus für die Regionalität entschieden und das Argument der Verfügbarkeit zertifizierter<br />

Hölzer von für die jeweilige Verwendung geeigneter Qualität zum Maßstab gemacht.<br />

Nach den neuen Formulierungen der einschlägigen Vergaberichtlinien kann der Verarbei-<br />

tungsbetrieb auf seine angestammten Lieferanten aus dem Nahbereich zurückgreifen, wel-<br />

che historisch sicher auch zur Ansiedlung des Betriebs in dieser Region geführt haben, und<br />

<strong>natureplus</strong> vertraut hier auf die etablierten Kontrollmechanismen in Mitteleuropa. Die Ver-<br />

wendung von Holz aus FSC-Zertifizierung wird erst zum Thema, wenn dieses auch ausrei-<br />

chend verfügbar ist. Allerdings darf der Verarbeitungsbetrieb die fehlende FSC-Verfügbarkeit<br />

nicht Generalpardon missbrauchen: Er muss regelmäßig seinen Lieferanten den Wunsch und<br />

Bedarf nach FSC-zertifizierter Ware signalisieren und damit dazu beitragen, die Nachfrage für<br />

FSC zu erhöhen und ein Klima zu schaffen, das eine glaubwürdige Nachhaltigkeitszertifizie-<br />

rung der Forstwirtschaft auch in Mitteleuropa begünstigt.<br />

Die geänderte Formulierung der entsprechenden Vorschrift hier im Wortlaut der aktuellen<br />

Fassung der RL0200 (Änderungen durch Unterstreichung hervorgehoben):<br />

„Für die nachwachsenden Rohstoffe sind Herkunftsnachweise zu führen. Wird<br />

Frischholz eingesetzt, soll der Anteil des aus nachhaltiger Forstwirtschaft stammenden<br />

Frischholzes möglichst hoch sein. Wird zu einem beträchtlichen Teil (> 25<br />

%) Frischholz eingesetzt, so ist für mindestens 10 % davon der Nachweis nachhaltiger<br />

Forstwirtschaft durch ein Zertifikat zu erbringen, das den <strong>natureplus</strong>-<br />

Anforderungen an Zertifizierungssysteme der Forstwirtschaft (siehe Anhang) genügt.<br />

FSC wird als ein solcher Nachweis anerkannt. Der Umfang dieses Nachweises<br />

richtet sich nach der regionalen Verfügbarkeit zertifizierten und für die jeweilige<br />

Anwendung geeigneten Holzes. Es ist mindestens ein Anteil zertifizierten Holzes<br />

in der Fertigungskette des Betriebs einzusetzen, in dem das Produkt gefertigt<br />

wird, der dem aktuellen Anteil an zertifizierten Waldflächen mit geeigneten<br />

Holzarten in der jeweiligen Region entspricht. Dieses ist verpflichtend, wenn der<br />

entsprechende Holzanteil in der Region 20 % übersteigt. Die Ergebnisse der Nach-<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 56


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

forschungen über die Verfügbarkeit zertifizierten Holzes, das den <strong>natureplus</strong>-<br />

Anforderungen an Zertifizierungssysteme der Forstwirtschaft genügt, sind zu dokumentieren.<br />

Nicht einheimische (europäische) Hölzer dürfen nur eingesetzt<br />

werden, wenn sie FSC-zertifiziert sind.<br />

Die Holzgewinnung darf nicht durch Raubbau erfolgen. Wird das Holz nicht direkt<br />

vom regionalen Forstbetrieb bezogen, ist durch eine „Chain-of-Custody“-<br />

Zertifizierung des Rohstofflieferanten sowie des Verarbeitungsbetriebes sicher zu<br />

stellen, dass das Holz nicht aus umstrittenen Quellen stammt. Als Holz aus umstrittener<br />

Quelle gilt:<br />

1. illegal gewonnenes Holz (wenn der Holzeinschlag verbotenerweise oder über<br />

das erlaubte Maß hinaus erfolgte und/oder das entsprechende Gebiet staatlich<br />

unter Schutz gestellt oder eine solche Unterschutzstellung durch staatliche<br />

oder staatlich beauftragte Institutionen angekündigt ist)<br />

2. Holz aus besonders schützenswerten Wäldern (wenn durch die Waldnutzung<br />

bedrohte Arten auf national relevanter Ebene gefährdet werden, wenn die<br />

Wälder Bestandteil eines national gefährdeten Ökosystems sind oder ihre<br />

Nutzung eine national relevante Gefährdung anderer Gebiete z.B. durch Erosion<br />

oder Überschwemmung bedeutet) (3)<br />

3. Holz aus Gebieten, in denen durch die Holznutzung Bürger- und Menschenrechte<br />

verletzt werden (in Europa betrifft dies das Gebiet der Sami / Finnland)<br />

4. Umwandlung von Naturwald in andere Nutzungsarten (z.B. Naturwald in Plantagen<br />

in Südwesteuropa)<br />

5. Holz aus gentechnisch veränderten Bäumen (z.B. Eukalyptusplantagen in<br />

Südwesteuropa)<br />

(3) Bis zur Vorlage einer entsprechenden Kartenübersicht erfüllt Holz aus PEFC-zertifizierten Beständen<br />

diese Anforderung ohne weitere Prüfung.<br />

Die Anforderung der CoC-Zertifizierung gilt nicht für die Verwertung von Sekundärrohstoffen<br />

und Industrieresthölzern wie Sägespänen, Schwarten, Hackschnitzeln.“<br />

Diese Formulierung aus der RL0200 wird in alle übrigen Vergaberichtlinien implementiert,<br />

die Holz als wesentlichen Einsatzstoff ausweisen.<br />

2.3.2 Einschätzung von Bindemitteln auf Basis von Isocyanaten (PMDI)<br />

In immer mehr Holzwerkstoffen kommen Kleber auf Basis von PMDI (polymeres Methylen-<br />

dipehyldiisocyanat) zum Einsatz. Man bezeichnet diese Kleber häufig auch als Polyu-<br />

rethankleber, da Isocyanate auch die wichtigsten Ausgangsstoffe für Polyurethan sind. Ne-<br />

ben den hervorragenden klebetechnischen Eigenschaften (großes Reaktionsvermögen, fle-<br />

xible Einsatzmöglichkeiten für Holz-Holz- und Komposit-Verklebungen) und günstigem<br />

Feuchteverhalten (Abbindung bei hoher Holzfeuchte, gute Feuchtebeständigkeit, leichte<br />

Hydrophobierung) hat diesen Bindemitteln bei ihrem Einsatz in Holzwerkstoffen für den In-<br />

nenraum auch der Verzicht auf Formaldehyd zum Durchbruch verholfen. Denn mittlerweile<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 57


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

erwarten viele Verwender (beispielhaft sei hier der Bundesverband Deutscher Fertigbau ge-<br />

nannt) deutlich niedrigere Formaldehyd-Emissionen von ihren Werkstoffen, als der Gesetz-<br />

geber vorschreibt. Diese lassen sich nur mit „formaldehydfreien“ Bindemitteln erreichen,<br />

welche in aller Regel auf Basis von PMDI gefertigt werden. Weitere positive Umweltaspekte<br />

lassen sich aus der Tatsache ableiten, dass bei der Massivholzverleimung die Anforderungen<br />

an die Lamellenfeuchte weniger hoch sind und damit Trocknungsenergie eingespart wird.<br />

Insgesamt geringere Verbrauchsmengen im Vergleich zu anderen Leimsystemen und kürzere<br />

Aushärte- und Presszeiten mit geringerem Energieverbrauch sind weitere wirtschaftliche<br />

und auch Umwelt-Aspekte, die in die Bewertung einfließen müssen.<br />

Aus weiten Bereichen des modernen Holzbaus sind PMDI-gebundene Materialien nicht mehr<br />

wegzudenken. In erster Linie sind hier konstruktive Leimhölzer wie Balken- oder Brett-<br />

schichtholz (BSH), Konstruktionsvollholz (KVH) oder Brettsperrholz zu nennen, mit denen<br />

aufgrund der hoch belastbaren und Feuchte-unempfindlichen PMDI-Verleimung bis dato<br />

unerreichte Traglasten sicher aufgenommen werden und somit eine Holzkonstruktion zum<br />

Ersatz für Stahl avancieren konnte. Auch die, dank PMDI-Verleimung dauerhafte, aussteifen-<br />

de Wirkung von OSB-Grobspanplatten wurde im Holzbau gerne angenommen, zumal sich<br />

hier eine in Bezug auf Formaldehyd emissionsarme Alternative für den Innenausbau anbot.<br />

Im Bereich der Holzfaser-Dämmstoffe aus dem so genannten „Trockenverfahren“ ergaben<br />

sich durch die PMDI-Verleimung technische Vorteile durch die hohe Festigkeit (Durchtrittsi-<br />

cherheit) bei geringem Raumgewicht (guten Dämmwerten), durch den homogenen Aufbau<br />

in großen, praxisgerechten Formaten und Dämmstärken und die leichte Hydrophobierung<br />

(Eignung als Unterdach ohne weitere chemische Zusätze).<br />

Der Einsatz von PMDI-basierenden Klebern – vor allem in (Grob-)Spanplatten, MDF-<br />

Produkten für den Innenausbau und in Dämmstoffen – stößt innerhalb der so genannten<br />

„Baubiologie“ auf Ablehnung. Diese begründet sich aus der relativ großen Toxizität der Iso-<br />

cyanate (s.u.), welche den Erlass einer eigenen Technischen Regel für den Umgang mit die-<br />

sen Gefahrstoffen [TRGS 430] notwendig machte. So werden in diesen Kreisen immer wieder<br />

Vermutungen geäußert, dass Isocyanat-Monomere aus gebundenen Platten in die Raumluft<br />

austreten und die Gesundheit der Bewohner schädigen könnten. Deshalb hat sich das Insti-<br />

tut für Baubiologie Neubeuren (IBN), das in der Ausbildung von Baubiologen in Deutschland<br />

und Europa nahezu eine Monopolstellung hat, bereits Ende der 80er Jahre mit einer<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 58


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

Grundsatzentscheidung gegen den Einsatz von Bindemitteln auf Basis von Isocyanaten ge-<br />

wendet und steht diesen Produkten auch heute noch ablehnend gegenüber.<br />

In der Tat sind Isocyanate in Herstellung und Anwendung gesundheitlich sehr problematisch:<br />

Isocyanate sind nach [Zwiener] chemisch sehr reaktive Stoffe, ihre Herstellung erfolgt aus<br />

(Di)Aminen und dem äußerst giftigen Phosgen. Unterschieden werden Isocyanate mit einer<br />

und Diisocyanate mit zwei Isocyanat-Gruppen im Molekül, welche Polymerketten bilden<br />

können. Diisocyanate sind Grundstoffe für Klebstoffe bei Holzwerkstoffen, Beschichtungen<br />

(z.B. PU-Lacke, sog. DD-Lacke) und PU-Schaumstoffe wie Möbelpolster und Montageschäu-<br />

me. Als Klebstoffe für Holzwerkstoffe werden vor allem PMDI eingesetzt, die wegen ihres<br />

geringen Anteils an Isocyanat-Monomeren als weniger problematisch gelten. Isocyanate sind<br />

stark toxische Verbindungen, die als gefährliche Arbeitsstoffe eingestuft und mit einem ent-<br />

sprechend tiefen MAK-Wert – von 0,05 mg/m³ [DFG 1992], Einstufung Kat. 3B (Verdacht auf<br />

krebserzeugende Wirkung) für MDI, lt. 30. ATP Carcinogen Cat. 3 (R40 : limited evidence of a<br />

carcinogenic effect) [ISOPA] – belegt sind. Sie können zu Überempfindlichkeitsreaktionen<br />

allergischer Art, dem so genannten Bronchialasthma führen, das sich in Reizerscheinungen<br />

der Schleimhäute, Hustenreiz und – in extremen Fällen – Atemnot äußert. Laut [Zwiener]<br />

führen bereits Konzentrationen von 50-100 ppb zu leichten, reversiblen Reizerscheinungen<br />

an Schleim- und Bindehäuten, bei sensibilisierten Personen können bereits Konzentrationen<br />

um 5 ppb bronchiospastische Zustände auslösen (das entspricht in etwa dem MAK-Wert).<br />

Eine chronische Exposition oberhalb des MAK-Wertes kann zu Bronchialasthma führen. In<br />

der Schweiz sind im industriellen Bereich Isocyanate die häufigste Ursache von Bronchial-<br />

asthma [EMPA 1995].<br />

Die TRGS 430 referiert ebenfalls die Einstufung von MDI als karzinogen (Cat. 3) und den Ar-<br />

beitsplatzgrenzwert von 0,05 mg/m³ und führt dann unter den Gefährdungsszenarien Fol-<br />

gendes aus (Zitat aus [TRGS 430]):<br />

TRGS 430 3.2.1 Gefährdung der Atemwege (4) Mittlere Gefährdungen: Eine mittlere<br />

Gefährdung kann bei vielen Tätigkeiten mit Isocyanaten vorliegen, die als „gesundheitsschädlich“<br />

(Symbol „Xn“), sensibilisierend oder reizend (Symbol „Xi“) gekennzeichnet<br />

sind (Anm.: Die meisten dieser Isocyanate sind als „gesundheitsschädlich beim<br />

Einatmen“ (Gefahrenhinweis R 20) und als „sensibilisierend“ (Gefahrenhinweise R42<br />

oder R42/R43) eingestuft und werden mit dem Symbol „Xn“ gekennzeichnet, siehe<br />

auch TRGS 406 „Sensibilisierende Stoffe für die Atemwege“.). Dies sind z. B. Tätigkeiten<br />

mit MDI, p-MDI, NDI unter Erwärmung (auch durch Reaktionswärme) sowie Anwendungen<br />

mit polymeren Isocyanaten, bei denen Aerosole auftreten können (Spritzappli-<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 59


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

kationen, Folienkaschierung, Stäube bei der Nachbearbeitung). ... Die Handhabung und<br />

mechanische Bearbeitung von weitgehend ausreagierten PUR-Produkten führt zu einer<br />

geringen Exposition der Haut durch Isocyanate. PUR-Produkte können zeitnah zur Herstellung<br />

noch Spuren von Isocyanaten enthalten. Nach weiterer, vollständiger Aushärtung<br />

gehen von PUR-Produkten keine Gefährdungen durch Isocyanate im Sinne der Gefahrstoffverordnung<br />

aus. (Hervorhebung durch den Verfasser)<br />

Daraus ergibt sich für die hier zu betrachtenden Produkte ein klares Szenario der Gefähr-<br />

dung: Diese ist allenfalls nur bei der Herstellung der Holzwerkstoffe gegeben, nicht jedoch<br />

beim Umgang mit den entsprechenden Produkten auf der Baustelle, geschweige denn bei<br />

der Nutzung der entsprechend ausgestatteten Gebäude. Die Einstufung von MDI als krebser-<br />

zeugend Cat 3 wird im Übrigen von [ISOPA] kritisiert, weil die zugrunde liegenden Tierversu-<br />

che nicht den Praxisbedingungen entsprechen würden. So wurden die Versuchstiere über<br />

einen Zeitraum von mehreren Monaten permanent mit einem speziell aufbereiteten MDI-<br />

Aerosol begast, was keineswegs den Bedingungen in der Produktion entsprechen würde.<br />

Die aktuelle Kennzeichnungsverordnung der EU (EU Marketing and Use Directive (76/769)),<br />

zitiert nach [ISOPA] sieht folgendes vor:<br />

“Methylenediphenyl diisocyanate (MDI), CAS No: 26447-40-5, Einecs No: 247-714-0<br />

(1) Shall not be placed on the market after 27 December 2010, as a constituent of<br />

preparations in concentrations equal to or greater than 0,1 % by mass for supply to the<br />

general public, unless the packaging:<br />

(a) contains protective gloves which comply with the requirements of Council Directive<br />

89/686/EEC of 21 December 1989 on the approximation of the laws of the Member<br />

States relating to personal protective equipment (*).<br />

(b) is marked visibly, legibly and indelibly as follows, and without prejudice to other<br />

Community legislation concerning the classification, packaging and labelling of dangerous<br />

substances and preparations:<br />

“— Persons already sensitised to diisocyanates may develop allergic reactions when using<br />

this product.<br />

— Persons suffering from asthma, eczema or skin problems should avoid<br />

contact, including dermal contact, with this product.<br />

— This product should not be used under conditions of poor ventilation<br />

unless a protective mask with an appropriate gas filter (i.e. type A1<br />

according to standard EN 14387) is used.”<br />

(2) By way of derogation, paragraph 1(a) shall not apply to hot melt adhesives.<br />

After 27 December 2010 products which do not comply with the provisions may no<br />

longer be sold to the general public.<br />

The marketing and use directive (76/769/EEC) including all its amendments will become<br />

part of Annex XVII of REACH; this Regulation shall enter into force on 1 June<br />

2009.”<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 60


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

Auch aus dieser Verordnung kann nicht geschlossen werden, dass PMDI-verleimte Holzwerk-<br />

stoffe etwa in entsprechender Weise zu kennzeichnen wären, wie es unlängst von Kritikern<br />

behauptet wurde. Denn diese Produkte enthalten eben nicht einen Masseanteil von 0,1 %<br />

MDI. Die zur Verleimung eingesetzten MDI haben sich durch den Reaktionsprozess vollstän-<br />

dig umgewandelt und es sind keine monomeren oder auch polymeren MDI in der Platte<br />

mehr nachweisbar. Dies ist gerade auch das Hauptproblem in der Verständigung über die<br />

Gefahrenlage, dass von den Einsatzstoffen im Herstellungsprozess auf deren Vorhandensein<br />

im fertigen Produkt geschlossen wird. Nach der Definition der <strong>natureplus</strong> Basiskriterien<br />

(Vergaberichtlinie RL0000) sind Einsatzstoffe „alle Rohstoffe, Sekundärrohstoffe und Vor-<br />

produkte, die vom Produkthersteller gezielt zur Erfüllung von Produkteigenschaften einge-<br />

setzt werden und im Produkt verbleiben“. (Hervorhebung durch den Verfasser) Nach dieser<br />

Definition sind MDI in PMDI-verleimten Holzwerkstoffen keine Einsatzstoffe.<br />

In Kenntnis dieser kritischen Faktenlage hatte sich <strong>natureplus</strong> bereits vor Jahren (2003) ent-<br />

schieden, Isocyanat-basierende Bindemittel in verschiedenen Holzwerkstoffen zuzulassen.<br />

Dies betraf insbesondere die Vergaberichtlinien RL0202 Spanplatten und RL0203 OSB-<br />

Platten, von dieser Grundsatzentscheidung ausgehend dann aber auch eine Reihe anderer<br />

Vergaberichtlinien u.a. die RL0104 Dämmstoffe aus Holzfasern. Möglich war diese Zulassung<br />

entsprechend den Ausschlusskriterien der RL0000 Basiskriterien, weil MDI wie oben ausge-<br />

führt in diesen Produkten nicht als Einsatzstoffe zu gelten haben. Motiv für die Zulassung<br />

dieser Bindemittel war die Vermeidung von überflüssigen Formaldehydemissionen sowie die<br />

guten technischen Eigenschaften der Produkte. Voraussetzung der Zulassung war die Über-<br />

zeugung der Kommission, dass aus den abgebundenen/ausgehärteten Polyurethanklebern<br />

keine gefährlichen Emissionen austreten [Zwiener], welche auch von der Fachwelt geteilt<br />

wird.<br />

Wegen der kritischen Herstellungsweise unter Verwendung giftiger Ausgangsmaterialien<br />

(Phosgen), wurde aber eine strenge Beschränkung der Einsatzmengen von PMDI vorge-<br />

schrieben. Eine vergleichende Ökobilanz zwischen PMDI-Klebern und Alternativen auf Basis<br />

von Formaldehyd kam zu dem Ergebnis, dass die PMDI-Bindemittel zwar einen höheren E-<br />

nergiegehalt aus ihrer Herstellungsphase in das Endprodukt einbringen, sich dieser Nachteil<br />

aber aufgrund der geringeren notwendigen Einsatzmengen und der energetischen Vorteile<br />

für die Holzwerkstoffproduktion mehr als ausgleicht. Unter Ökobilanzaspekten sind also<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 61


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

PMDI-gebundene Produkte als günstiger zu bewerten als konventionell hergestellte Produk-<br />

te. Dies galt sogar für solche traditionell hergestellten Holzfaserplatten, welche ihre Bindung<br />

aus dem holzeigenen Lignin beziehen und völlig ohne Zusatz von künstlichen Bindemitteln<br />

auskommen. Denn zur Mobilisierung des Lignin müssen die Platten energieaufwändig „auf-<br />

geschlossen“ (= gekocht) werden.<br />

Im Zusammenhang mit dem Projekt war nun zu entscheiden, ob auch für die hier neu zu<br />

erarbeitenden Vergaberichtlinien für Produkte der Einsatz von PMDI-Leimsystemen zugelas-<br />

sen werden sollte. Dies galt vor allem für die Vergaberichtlinien RL0204 Sperrholz, RL0207<br />

MDF-Platten und RL0211 Leimholz. Dazu wurde eine Literaturrecherche angestellt, ob sich<br />

bezüglich der MDI-Emissionen irgendwelche neuen Aspekte ergeben haben. Im Vorfeld wur-<br />

de dabei der Konflikt zwischen den Herstellern konventioneller Produkte und den Verfech-<br />

tern des modernen „Trockenverfahrens“ (mit PMDI-Bindung) offenkundig. So wehrte sich<br />

die österreichische Firma Funder, einer der größten Hersteller von traditionellen Hartfaser-<br />

platten (z.B. für Möbelrückwände), welche uns bei der Ausarbeitung der Vergaberichtlinie<br />

RL0208 Harte und mittelharte Holzfaserplatten unterstützt hat und die nach dieser RL0208<br />

auch zertifizierbar wäre, dagegen, dass Produkte mit dem gleichen Anwendungsbereich nach<br />

RL0207 MDF-Platten auch in den Genuss des <strong>natureplus</strong>-Zertifikats kommen können. Sie<br />

teilte <strong>natureplus</strong> mit, keine Produkte <strong>natureplus</strong> zertifizieren zu lassen, so lange PMDI-<br />

basierende MDF-Platten durch <strong>natureplus</strong> zertifizierbar wären.<br />

Im Rahmen der Anhörungen der o.g. Vergaberichtlinien erreichten uns kritische Stellung-<br />

nahmen, v.a. aus der (FNR-geförderten) ARGE kdR (Herr Krines) und seitens Sentinel-Haus.<br />

Die Stadt München hat – auf den Hinweis einer Herstellerfirma – die Zertifizierung von<br />

PMDI-gebundenen Dämmstoffen durch <strong>natureplus</strong> zum Anlass genommen, eine am<br />

01.02.2009 begonnene Sonderförderung von <strong>natureplus</strong>-Produkten in ihrem städtischen<br />

Klimaschutzprogramm „Förderprogramm Energieeinsparung (FES)“ bereits im Oktober 2009<br />

wieder zurückzuziehen. Nach § 3.2.4 des FES wurden Dämmstoffe mit <strong>natureplus</strong>-<br />

Auszeichnung mit 30 €/m³ (in WDVS 50 €/m³) zusätzlich gefördert. Diese Förderung wurde<br />

nun eingestellt. Zur Begründung wird in einem internen Schreiben an <strong>natureplus</strong> angeführt,<br />

der Stadt München seien „Zweifel“ daran gekommen, ob <strong>natureplus</strong> tatsächlich noch ein<br />

„umweltorientiertes Premium-Gütezeichen“ sei. <strong>natureplus</strong> wurde ultimativ aufgefordert,<br />

die „derzeitige Vergabepraxis (bezüglich Isocyanat-gebundenen Produkten) zu überdenken“,<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 62


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

um diesen Nachteil und Imageschaden zu vermeiden. Zumal die Ablehnung der PMDI-<br />

gebundenen Produkte mit keiner Silbe sachlich-inhaltlich begründet wurde, äußert sich hier<br />

nach meiner Ansicht ein sehr fragwürdiger Umgang mit Steuermitteln „nach Gutsherrenart“.<br />

Ganz offensichtlich wurden hier einseitige, wissenschaftlich unhaltbare Informationen (nach<br />

unserer Kenntnis bereitgestellt seitens IBN und Sentinel-Haus) zum Anlass genommen, ein-<br />

mal gewährte wirtschaftliche Vergünstigungen einzelnen Herstellern zu verweigern. Um sich<br />

einer juristischen Überprüfung ihrer eigenwilligen Förderpraxis zu entziehen, wurde aller-<br />

dings gegenüber der Öffentlichkeit die Zurücknahme der Förderung von <strong>natureplus</strong>-<br />

Produkten überhaupt nicht begründet.<br />

Diese Auseinandersetzung schuf nun den Anlass für die <strong>natureplus</strong>-Kriterienkommission, sich<br />

mit der Problematik der Isocyanat-gebundenen Holzwerkstoffe im Zusammenhang mit dem<br />

Projekt nochmals gründlicher zu befassen. Auch wenn die betroffenen Vergaberichtlinien<br />

bereits erarbeitet waren, wollte man sich nicht dem Verdacht aussetzen, man nehme die<br />

entsprechende Kritik nicht ernst und ignoriere mögliche Gefahren. Deshalb veranstaltete<br />

<strong>natureplus</strong> im Juli 2009 – also bereits nach Ablauf der eigentlichen Projektphase – ein Hea-<br />

ring zu dieser Thematik. Zu diesem Hearing wurden neben Fachleuten aus der Holzwerk-<br />

stoffbranche, die sich mit den technischen Gegebenheiten der PMDI-Verleimung auskennen,<br />

auch die o.g. Kritiker eingeladen, welche auch – zumindest mit schriftlichen Stellungnahmen<br />

– auf dieses Hearing reagierten. (Siehe Protokoll des Hearings im Anhang 4.3) Allerdings<br />

konnte auf diese Weise der Streit leider nicht beigelegt werden. Das IBN bekundete, dass<br />

auch wenn vertiefende (Labor-)Untersuchungen keine neuen Verdachtsmomente gegen<br />

PMDI-basierende Produkte ergäben, ihre ablehnende Haltung sich nicht ändern würde.<br />

Die neue Literaturrecherche bestätigte die Kriterienkommission lediglich in ihrer Haltung,<br />

dass man nicht mit gesundheitlichen Gefährdungen aus PMDI-verleimten Produkten zu<br />

rechnen habe: Bereits 1995 kam die Eidgenössische Material- und Prüfungsanstalt {EMPA<br />

1995] nach umfangreichen Messreihen zum dem Schluss, dass „Isocyanatemissionen sowohl<br />

für die Verarbeitung als auch für die Verwendung von polyurethanverklebten Holzprodukten<br />

und Holzwerkstoffen aus(zu)schließen“ seien. Aktuelle Prüfkammer-Untersuchungen des<br />

Fraunhofer Wilhelm-Klauditz-Instituts für Holzforschung an einem PMDI-Alkohol-Gemisch<br />

[WKI 2003] zeigen ein rasches Aushärten (siehe nachfolgende Grafik), obwohl das Gemisch<br />

diesen Vorgang grade verzögern sollte: Bereits 24 Stunden nach dem Start des Versuchs la-<br />

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Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

gen die Emissionswerte von MDI auf der Nachweisgrenze von 4,1 ng/m³ - das entspricht we-<br />

niger als einem Zehntausendstel des MAK-Werts (0,05 mg = 50.000 ng). Man kann getrost<br />

davon ausgehen, dass die Abklingkurve anschließend weiter gegen Null geht, dafür steht<br />

schon die hohe Reaktivität des Stoffes. Bedenkt man dann noch, dass die Prozesse in der<br />

Holzwerkstoff-Produktion so gesteuert werden, dass die Reaktion des MDI vorrangig mit der<br />

Holzfeuchte erfolgt, um ein optimales Bindeverhalten zu erzielen, dann ist es plausibel, dass<br />

aus fertig abgebundenen Holzwerkstoffen, bei denen der Leim ausgehärtet ist, keine MDI-<br />

Monomere mehr zu entweichen drohen, weil schlicht keine dieser hochreaktiven Stoffe<br />

mehr im Material vorhanden sind.<br />

Dies kann man bei Holzwerkstoffen, bei denen der Anteil der Bindemittel weniger als 4 %<br />

beträgt, noch mit weitaus größerer Gewissheit vermuten, weil bei den hier dünn applizierten<br />

Klebern die reaktive Oberfläche weitaus höher ist, als beispielsweise bei Polyurethan-<br />

Schaumkunststoffen, wo im Inneren eines dicken Polsters durchaus ein Mangel an Reagen-<br />

zien (v.a. Luftfeuchtigkeit) und folglich noch ein Rest an MDI-Monomeren vermutet werden<br />

kann. Angesichts dieser Zahlen erscheinen Behauptungen, Isocyanate könnten auch in sehr<br />

geringen Mengen „feinstoffliche“ Wirkungen auf entsprechend prädisponierte Menschen<br />

haben, wenig plausibel. Auch Mutmaßungen, dass bei der mechanischen Bearbeitung (Boh-<br />

ren, Schleifen, Sägen) der Werkstoffe oder im Brandfall wieder eine Rückbildung von MDI-<br />

Monomeren auftreten könnte, sind nicht bewiesen. Selbst wenn eine solche Rückbildung<br />

erfolgen würde, käme es mit hoher Wahrscheinlichkeit zu keiner Freisetzung dieser Mono-<br />

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Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

mere, da in unmittelbarer Nähe ausreichend Reagenzien (Luftfeuchtigkeit, Holzstaub) vorlie-<br />

gen, an denen die frei werdenden Monomere wieder abreagieren können.<br />

Die Kriterienkommission kommt daher zu der Entscheidung, die Zulassung von Isocyanat-<br />

/Polyurethan-basierten Klebern in diversen Vergaberichtlinien nicht zu revidieren.<br />

2.3.3 Beschichtungen<br />

Bislang hat <strong>natureplus</strong> lediglich unbeschichtete Werkstoffe zur Zertifizierung zugelassen oder<br />

aber verlangt, dass der Beschichtungsstoff entweder selbst <strong>natureplus</strong>-zertifiziert sein soll<br />

oder aber den <strong>natureplus</strong>-Basiskriterien in Bezug auf nachwachsende Rohstoffe und einigen<br />

weiteren Grundanforderungen (z.B. lösemittelarm) zu entsprechen habe. Dies hat die Mög-<br />

lichkeiten der Zertifizierung von marktgängigen beschichteten Produkten wesentlich einge-<br />

schränkt. Besonders signifikant wurde diese Beschränkung in der bisherigen Praxis bei den<br />

Bodenbelägen aus Holz und Holzwerkstoffen (Fertigparkett) nach Vergaberichtlinie RL0209.<br />

Denn hier gibt es in ganz Europa nur noch eine Handvoll – zumeist kleinerer – Hersteller, die<br />

noch ihr Parkett mit oxidativ abbindenden (Natur-)Ölen werkseitig behandeln. Die wichtigs-<br />

ten Hersteller haben wir bis auf eine Ausnahme auch bereits als Kunden gewonnen.<br />

Aber auch bei denen spielt das Segment der Naturöl-behandelten Bodenbeläge eine immer<br />

geringere Rolle, weil aus fertigungstechnischen Gründen (vergleichsweise lange Trocknungs-<br />

zeiten) und den (falschen?) Erwartungen der Kundschaft schnell trocknende und (zunächst)<br />

härtere und pflegeleichtere Oberflächenbeschichtungen den Vorzug bekommen. Immer<br />

mehr Hersteller von Fertigparkett geben ihre Fertigung von oxidativ härtenden (Natur-) Öl-<br />

beschichtungen auf und stellen um auf UV-härtende petrochemische Beschichtungen, zu-<br />

letzt die Firma Terhürne, die sich noch vor zwei Jahren für eine Zertifizierung durch na-<br />

tureplus interessiert gezeigt hatte.<br />

Im Rahmen des Projekts musste diese Problematik neu diskutiert werden im Zusammenhang<br />

mit der Vergaberichtlinie für Möbelbauplatten RL0206. Im Zuge der Recherche stellte sich<br />

nämlich heraus, dass es für diesen Bereich praktisch keine unbeschichteten Holzwerkstoff-<br />

platten mehr gibt, die dann vom Möbelhersteller selbst beschichtet würden, sondern dass<br />

nahezu ausschließlich beschichtete Plattenmaterialien unterschiedlichster Zusammenset-<br />

zung zum Einsatz kommen. Dabei spielen Beschichtungen aus nachwachsenden Rohstoffen<br />

in der Praxis überhaupt keine Rolle. Hier war es die Aufgabe der Kommission, eine sachge-<br />

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Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

rechte Lösung zu finden, welche zudem die Erwartungen der Zeichennutzer auf den ver-<br />

schiedenen Ebenen bis hin zum Endkunden nicht enttäuscht. Denn klar ist jedenfalls, dass<br />

eine Verbindung von <strong>natureplus</strong> mit nachwachsenden Rohstoffen und Naturstoffen unauf-<br />

löslich in den Köpfen der Menschen verankert sein muss. Dem können dann Oberflächen aus<br />

Kunststoff auch dann abträglich sein, wenn der weit überwiegende Rest des Werkstoffs aus<br />

Holz oder Holzwerkstoff besteht. Aus diesem Grund entzündete sich die Diskussion in der<br />

Kriterienkommission insbesondere an den HPL-Laminatbeschichtungen, welche im Möbel-<br />

bau, aber auch in vielen Ausbaumaterialien wie beispielsweise Küchenarbeitsplatten, Panee-<br />

le usw. mittlerweile tonangebend sind.<br />

Zunächst allerdings musste man sich in der Kommission allerdings mit den übrigen aufge-<br />

leimten Beschichtungen befassen, die im Türenbereich vorkommen, hauptsächlich mit den<br />

Echtholzfurnieren. Hier war zunächst die Frage zu klären, ob ein so ökologisch aufwändig<br />

und vor allem energieintensiv hergestelltes Produkt wie ein Echtholz-Schälfurnier überhaupt<br />

für eine <strong>natureplus</strong>-Zertifizierung in Frage kommt. Die Antwort fiel eindeutig positiv aus, weil<br />

solche Furniere eine gewünscht hochwertige Verwendung von nachwachsenden Rohstoffen<br />

darstellt und letztlich (durch die Möglichkeit der Verwendung minderwertiger Hölzer in der<br />

Tragschicht) auch eine Ressourceneinsparung bzw. effektive Ressourcennutzung darstellt.<br />

Diese Entscheidung verhinderte allerdings ein einfacheres Differenzierungsmerkmal zwi-<br />

schen aus <strong>natureplus</strong>-Sicht „erwünschten“ und „unerwünschten“ Beschichtungsmaterialien.<br />

Denn entsprechend einer Vorversion der Vergaberichtlinie RL0206 sollte allein über die Ö-<br />

kobilanz der verwendeten Werkstoffe eine objektivierte Separation der verschiedenen Be-<br />

schichtungstypen erfolgen:<br />

Für die Bewertung des ökologischen Aufwands bei der Herstellung der Beschichtungsmittel<br />

werden folgende ökologische Kennwerte herangezogen<br />

• Nicht erneuerbare Energieträger [MJ/ m2]<br />

• Erneuerbare Energieträger [MJ/ m2]<br />

• Treibhauspotential [kg CO2-equiv./ m2]<br />

• Photosmog [kg Ethylen- equiv./ m2]<br />

• Versauerung [kg SO2 –equiv./ m2]<br />

• Ozonabbaupotential [kg-R11-equiv/m2]<br />

• Überdüngung [kg PO43--equiv./m2]<br />

Die Grundstoffe werden mit Hilfe von „Vergleichende ökologische Bewertung von<br />

Anstrichstoffen im Baubereich. Band 2: Daten. Schriftenreihe Umwelt Nr. 232<br />

Umweltgefährdende Stoffe. Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BU-<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 66


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

WAL) 1995“ bilanziert. Für Wachse, Öle und Lacke, die in vergleichsweise geringen<br />

Mengen aufgetragen werden und deren ökologische Belastungen daher im<br />

Vergleich zum Trägermaterial vernachlässigbar sind, können Referenzwerte herangezogen<br />

werden. Für Furniere, Laminate oder andere Beschichtungen mit einer<br />

Applikationsmenge über 500 g/m2 müssen die spezifischen Herstellungsaufwendungen<br />

erhoben werden.<br />

Bei Anwendung der Bestimmung des letzten Satzes fand man aber durch entsprechende<br />

Literaturrecherche heraus, dass Laminate vergleichsweise günstig abschneiden. Speziell die<br />

hier vorrangig eingesetzten HPL-Schichtstoffe mit ihrem recht hohen Papieranteil unter-<br />

schieden sich hinsichtlich ihrer Ökobilanz kaum von den üblichen Lacksystemen und schnit-<br />

ten (teilweise) wesentlich günstiger ab als Furniere oder z.B. Beschichtungen aus Leder oder<br />

Kork. Auch bei den verschiedenen Lacksystemen ergaben sich keine signifikanten Unter-<br />

schiede – auch nicht zwischen petrochemischen und nachwachsenden Einsatzstoffen – in<br />

der Ökobilanz.<br />

Weil die ökobilanztechnischen Unterschiede zwischen den einzelnen Beschichtungsmateria-<br />

lien aus nachwachsenden Rohstoffen oder auf petrochemischer Basis nicht signifikant wa-<br />

ren, konnten sie nicht zur Begründung eines Ausschlusses bestimmter Materialien führen.<br />

Dies war – insbesondere bei einer Gesamtbetrachtung des Bauelements Tür - sicher auch<br />

der Tatsache geschuldet, dass die Masse der Beschichtung in Relation zum gesamten Ele-<br />

ment eine völlig untergeordnete Größe darstellt. Deshalb konnte in der Endfassung der<br />

RL0206 hinsichtlich der Ökobilanz bzw. den von <strong>natureplus</strong> geforderten ökologischen Kenn-<br />

werten eine Regelung getroffen werden, die den Beitrag der Beschichtung ganz gering ein-<br />

ordnet:<br />

„Die Herstellung des Produktes muss derart erfolgen, dass die ökologischen<br />

Kennwerte der jeweiligen Trägerplatte, geregelt in den jeweiligen <strong>natureplus</strong>-<br />

Vergaberichtlinien (np-RL0202 „Spanplatten“, np-RL0203 „OSB-Platten“, np-<br />

RL0204 „Sperrholzplatten“, np-RL0207 „MDF-Platten nach dem Trockenverfahren“<br />

und np-RL0208 „Harte und mittelharte Holzfaserplatten“), für das Gesamtprodukt<br />

eingehalten werden.“<br />

Auch die verschiedenen Anforderungen bezüglich Lösemittelanteil, Arbeitsschutz, Ausschluss<br />

von Bioziden und anderen Anforderungen an die Beschichtung, die in der Kommission vor-<br />

geschlagen wurden, fanden zwar Eingang in die letztlich verabschiedete Vergaberichtlinie,<br />

konnten aber ebenso wenig als Kriterium zum Ausschluss „unerwünschter“ Beschichtungen<br />

dienen. Ein weiterer Lösungsansatz der Kommission für dieses Problem bestand in der mög-<br />

lichst genauen Deklaration der Beschichtungsmaterialien und ihrer Auswirkungen. So sollte –<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 67


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

vergleichbar mit dem Möbelhaus IKEA, bei dem Laminat-Oberflächen mit Naturdekor auch<br />

unübersehbar als solche gekennzeichnet werden – der Verbraucher selbst mündig gemacht<br />

und zu einer Entscheidung im Sinne der Nachhaltigkeit befähigt werden. Eine entsprechende<br />

Formulierung in einer Vorversion der RL0206 lautete:<br />

„Nachstehende Kennzahlen und Hinweise hinsichtlich der Beschichtung sind neben<br />

den oben genannten sowie den in RL0200 genannten dem Produkt beizufügen<br />

und dem Verbraucher bzw. dem Anwender in geeigneter Weise am Produkt<br />

zur Verfügung zu stellen:<br />

• Art der Oberflächenbehandlung/-beschichtungsmittel<br />

• Pflegeanleitung<br />

• Beanspruchbarkeit der Beschichtung<br />

• Reparaturfähigkeit schadhafter Stellen an der Beschichtung<br />

• Elektrostatische Aufladung<br />

• Feuchteaufnahmevermögen<br />

• Vergrauung und Vergilbung (Verhalten bei UV-Bestrahlung)<br />

• Biologische Dauerhaftigkeit gem. EN 335<br />

Doch auch diese Regelung wurde im Zuge der Diskussion wieder fallen gelassen. Denn einer-<br />

seits garantiert eine gute Kundeninformation noch lange nicht eine Entscheidung im Sinne<br />

der Nachhaltigkeit und von <strong>natureplus</strong>. Die mögliche Irritation darüber, welche (Oberflä-<br />

chen-)Materialien <strong>natureplus</strong> für auszeichnungswürdig hält, würde dadurch ebenfalls nicht<br />

aus der Welt geschafft. Und schließlich erschien es der Kommission auch wenig praktikabel,<br />

alle die hier genannten Informationen zu beschaffen und v.a. auch in einer für Laien ver-<br />

ständlichen Weise im Rahmen der Deklaration zu kommunizieren.<br />

Dennoch brachte uns diese Diskussion weiter voran, denn nun konnte sich vom Standpunkt<br />

der Langlebigkeit her ein Nachhaltigkeitsargument formulieren lassen, welches zum begrün-<br />

deten und reproduzierbaren Ausschluss mindestens der PU-Lacksysteme und der Laminat-<br />

Schichtstoffe führt. Denn aus der Sicht von <strong>natureplus</strong> ist die Pflegefähigkeit und Reparatur-<br />

fähigkeit eines Produkts ein ganz wesentliches Nachhaltigkeitskriterium. Dies kam bereits in<br />

der RL1204 Linoleum-Bodenbeläge zum Ausdruck, in der neben der Entfernbarkeit ausdrück-<br />

lich die Möglichkeit der Erneuerung einer Oberflächenbeschichtung im Blickpunkt steht.<br />

Wenn auch bei manchen rein ökobilanziellen Betrachtungen der Unterhaltungs- und Pflege-<br />

aufwand als die Ökobilanz belastender Faktor angesehen wird, so drückt sich aus Sicht von<br />

<strong>natureplus</strong> in der Pflegefähigkeit – und Pflegenotwendigkeit – der Oberfläche zugleich auch<br />

die Verlängerung der Lebensdauer des gesamten Bauelements aus. Es ist viel besser, ein<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 68


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

Türblatt durch regelmäßige Erneuerung der Oberflächenlackierung dauerhaft zu erhalten, als<br />

es nach einer Beschädigung der ach so pflegeleichten Laminatbeschichtung ganz austau-<br />

schen zu müssen. Folglich wurde die Anforderung in RL0206 wie folgt formuliert:<br />

Als Oberflächenbelag dürfen ausschließlich langlebige, pflegeleichte und reparierbare<br />

Beschichtungen verwendet werden.<br />

In der Konsequenz dieser Diskussionen um die RL0206 ergab sich eine Änderung der RL0209<br />

Bodenbeläge aus Holz (in die UV-härtende Systeme aufgenommen wurden) und die Formu-<br />

lierungen der RL0206 Beschichtete Holzwerkstoffe wurden sinngemäß in die Vergaberichtli-<br />

nien RL1600 ff. Türen resp. Innentüren übernommen. Hier musste allerdings auch – auf In-<br />

tervention der interessierten Kreise – eine weitere Modifikation vorgenommen werden.<br />

Denn gerade bei Gesundheitseinrichtungen (Krankenhäuser, Schulen, Altenheime) sind be-<br />

sondere Anforderungen an die Türen gestellt. Diese Anforderungen richten sich einerseits an<br />

die Stabilität / Kratzfestigkeit von Oberflächen, wenn dort beispielsweise Patienten in ihren<br />

Betten transportiert werden oder generell außergewöhnliche mechanische Belastungen auf-<br />

treten. Zum anderen geht es auch um die Pflegeleichtigkeit und Hygiene von Oberflächen,<br />

die in solchen Einrichtungen naturgemäß im Vordergrund steht. Deshalb wird häufig in Aus-<br />

schreibungen eine Schichtstoff-Laminat-Oberfläche der Türen verlangt, weil diese beide Ei-<br />

genschaften nach Auffassung der ausschreibenden Stellen am besten erfüllt. Für <strong>natureplus</strong><br />

ist es sicher von Interesse, mit seinen Schadstoff-geprüften Produkten gerade auch in sol-<br />

chen Einrichtungen vertreten zu sein. Deshalb wurde bei der RL1601 eine Formulierung auf-<br />

genommen, welche diese Möglichkeit ausdrücklich eröffnet:<br />

„Für stark beanspruchte Türen sind diese Oberflächen oft nicht ausreichend widerstandsfähig,<br />

in Ausschreibungen werden erhöhte Anforderungen verlangt.<br />

Daher können für Türen in öffentlichen Gebäuden, Schulen, Kindergärten, Krankenhäusern,<br />

Pflegeheimen, Rehazentren usw. auch abweichende Oberflächenbeschichtungen<br />

eingesetzt werden. Voraussetzung ist eine entsprechende Kennzeichnung<br />

der Türen. Ausschließlich für den Einsatz in diesen Bereichen sind Türoberflächen<br />

aus HPL-Schichtstoffen zulässig. Dünnlaminate und Folien sind dagegen<br />

nicht zulässig.“<br />

Damit wurde auch eine Neuerung in der <strong>natureplus</strong>-Richtliniensystematik erreicht, denn hier<br />

findet sich erstmals eine anwendungsspezifische Öffnungsklausel.<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 69


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

2.3.4 Bewertung der mineralisch gebundenen Holzwerkstoffe<br />

In dieser Produktgruppe sind viele sehr traditionelle Bauprodukte mit innovativen Lösungen<br />

vereint. So finden sich hier beispielsweise die traditionellen Leichtbauplatten nach Vergabe-<br />

richtlinie RL1007 und selten werdenden Zementspanplatten nach RL1005 ebenso wie inno-<br />

vative Lehmbauplatten (RL1006) und neuartige Holzspanbetonfertigteile nach Vergabericht-<br />

linie RL1107, welche ebenso beim Fertighausbau zum Einsatz kommen wie bei ganz außer-<br />

gewöhnlichen Einsatzgebieten, beispielsweise Lärmschutzwänden.<br />

Bei der Bewertung dieser mineralisch gebundenen Produkte, in denen zumeist Zement das<br />

Bindemittel der Wahl ist, spielen für die Bewertung der Umweltfaktoren naturgemäß vor<br />

allem die Rahmenbedingungen der Zementproduktion eine Rolle. Gut, dass <strong>natureplus</strong> hier<br />

bereits Vorarbeiten im Zusammenhang mit den Richtlinien für mineralische Bauprodukte<br />

geleistet hatte. Dort hatte sich die Kommission sehr intensiv mit den Umständen der Ze-<br />

mentproduktion befasst und ein detailliertes Regelwerk entwickelt. Anschließend hatte sich<br />

aber auch gezeigt, dass allzu detaillierte Anforderungen an die Zementproduktion in der Pra-<br />

xis der Zertifizierung durch die Prüfinstitute überhaupt nicht überprüfbar waren. Denn im-<br />

merhin müssen die Institute mit der Datenbasis arbeiten, die den Betrieben zur Verfügung<br />

steht, welche den Zement als Einsatzstoff benutzen.<br />

Deshalb hat man sich auf einen Mindeststandard verständigt, der gewährleistet, dass zu-<br />

mindest nach den Regeln der EU hergestellter Zement als Bindemittel eingesetzt wird. Als<br />

Beispiel sei die entsprechende Passage aus der RL1005 Zementgebundene Spanplatten zi-<br />

tiert:<br />

RL1005 § 2.3 Rohstoffherkunft, Fertigung der Vorprodukte und Produktion<br />

Bei Einsatz von mehr als 5 % Zement muss eine Bestätigung des Zementherstellers<br />

beigebracht werden, dass folgende Anforderungen eingehalten werden:<br />

- Die Anlage zur Zementerzeugung muss modernen Standards bezüglich<br />

Energieeffizienz der Ofenanlage und Rauchgasreinigung<br />

entsprechen.<br />

- Werden Abfälle mit verbrannt, müssen die Emissionen der Richtlinie<br />

2000/76/EG vom 4. Dezember 2000 über die Verbrennung<br />

von Abfällen Pkt. II.1 „Besondere Vorschriften für Zementöfen, in<br />

denen Abfälle mit verbrannt werden“ entsprechen.“<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 70


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

2.4 Produktgruppe Systembauteile<br />

Die Bedeutung von Bausystemen und Systembauteilen wächst im Markt beständig. Dies hat<br />

verschiedene Gründe: Auf der technischen Seite bedeuten Systemlösungen, dass die einzel-<br />

nen Bestandteile eines Wand- oder Dachaufbaus gut miteinander abgestimmt, bauphysika-<br />

lisch korrekt aufgebaut und in ihrem Zusammenwirken erforscht sind und dass ohne zusätz-<br />

liche Messungen oder Berechnungen die Eigenschaften des gesamten Bauteils z.B. in Bezug<br />

auf Wärme- und Schallschutz oder Feuerfestigkeit bereits vorher bekannt sind. Auf der wirt-<br />

schaftlichen Seite bedeuten Systemlösungen, dass sich in der Regel mehrere Hersteller der<br />

verschiedenen Komponenten zusammentun, um das Systembauteil zu vermarkten, und auf<br />

diese Weise wechselseitig von der Marktmacht des anderen profitieren und ihre Wertschöp-<br />

fung optimieren. In Bezug auf das Unternehmensimage ist es zudem von Vorteil, als System-<br />

anbieter aufzutreten, der Problemlösungen für komplexe Fragestellungen bietet und nicht<br />

einfach nur Baustoffe produziert.<br />

Die Anbieter von Systembauteilen profitieren also in jeder Hinsicht. Da auch das Handwerk<br />

bzw. die bauausführenden Firmen immer mehr auf Systemlösungen zurückgreifen, liegt es<br />

nahe, dass sich <strong>natureplus</strong> auch mit der möglichen Zertifizierung solcher Produkt-<br />

Kombinationen befasst. Das ist als Präzedenzfall in der Produktgruppe der Wärmedämm-<br />

Verbundsysteme (WDVS), Vergaberichtlinie RL0300, bereits gelungen und eine größere Zahl<br />

von Produkten ist hier bereits zertifiziert. Im Rahmen des Projektes hat sich die Kriterien-<br />

kommission jetzt mit zwei ganz unterschiedlichen Arten von komplex aus verschiedenen<br />

Einzelprodukten zusammengesetzten Bauteilen zu befassen: Einerseits ging es um die so-<br />

eben beschriebenen Systembauteile am Beispiel der neuartigen Wand- oder Dachsysteme.<br />

Andererseits ging es um einfach nur komplex aufgebaute Bauelemente, die aus einer Viel-<br />

zahl von unterschiedlichen Materialien und Bestandteilen zusammengesetzt sind und sich<br />

von daher einer einfachen Bewertung entziehen. Dies sind beispielsweise Fenster und Türen,<br />

die traditionell schon in diesem komplexen Aufbau als Bauelement angeboten werden.<br />

Das Besondere an einer Zertifizierung von Bausystemen oder Bauelementen ist regelmäßig<br />

die Beantwortung der Frage: Wie groß darf die Wissenslücke sein? Denn leider macht es die<br />

Realität der Zertifizierung nicht so einfach, dass die Systeme aus lauter einzeln bereits na-<br />

tureplus-zertifizierten Bestandteilen zusammengefügt sind. Dann müsste eine Systemzertifi-<br />

zierung lediglich bewerten, was durch die Kombination der Einzelteile in dem Element an<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 71


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

neuen Risiken für Umwelt, Gesundheit oder technische Qualität hinzugekommen ist. Ein<br />

solches System wäre aus Sicht von <strong>natureplus</strong> natürlich ideal und seine Zertifizierung auch<br />

praktisch einfach und risikoarm.<br />

Tatsächlich stellt sich die Frage aber anders: Gerade weil einzelne Bestandteile des Systems<br />

nicht <strong>natureplus</strong>-zertifiziert sind, vielleicht sogar nicht <strong>natureplus</strong>-zertifiziert werden können,<br />

muss eine Vergabenorm für ein System das ökologische, gesundheitliche und technische<br />

Risiko dieser Bestandteile abschätzen, seine Auswirkungen auf die Performance des gesam-<br />

ten Bauteils voraussagen. Und dies in einer Situation, in der man über manche Bestandteile<br />

des Systems kaum etwas weiß, weil es sich beispielsweise um zugelieferte Teile handelt und<br />

deren Hersteller an der Zertifizierung des Gesamtelements oder –systems nicht interessiert<br />

ist.<br />

2.4.1 Systembauteile am Beispiel Wandsysteme<br />

Ausgangspunkt für die Überlegung, Vergaberichtlinien für Bausysteme zu erstellen – geplant<br />

waren eine Vergaberichtlinie RL0310 Wandsysteme im Holzbau und RL0320 Dachsysteme –<br />

war für <strong>natureplus</strong> neben den oben geschilderten Beobachtungen der wachsenden Markt-<br />

bedeutung solcher Systeme der ausdrückliche Wunsch verschiedener Hersteller bzw. Anbie-<br />

ter solcher Systeme (insbesondere Glunz/Agepan). Das Motiv, ihre Bausysteme und System-<br />

bauteile durch <strong>natureplus</strong> zertifizieren zu lassen, umriss zugleich auch das wesentliche Prob-<br />

lem: Es hatte sich abgezeichnet, dass es nicht möglich sein würde, alle Bestandteile eines<br />

Bausystems für den Holzbau einzeln durch <strong>natureplus</strong> zertifizieren zu lassen. So können bei-<br />

spielsweise OSB-Platten aufgrund verschiedener Umstände die Anforderungen an eine Zerti-<br />

fizierung durch <strong>natureplus</strong> (zumeist) nicht erfüllen. Auch die in Holzbausystemen als Innen-<br />

verkleidung unverzichtbaren Gips(karton)platten werden (v.a. aufgrund der Blockade der<br />

wichtigen Hersteller, aber auch wegen einiger ungelöster Fragen bezüglich mineralischer<br />

Rohstoffe bei <strong>natureplus</strong>) in nächster Zeit nicht in <strong>natureplus</strong>-geprüfter Qualität auf dem<br />

Markt zu haben sein. Hinzu kommt, dass in solchen Bausystemen immer auch Bestandteile<br />

in Kleinmengen enthalten sind, die aufgrund ihrer Materialzusammensetzung für eine na-<br />

tureplus-Zertifierung nicht in Frage kommen, wie Metallklammern und Nägel, Kunststoff-<br />

Dichtungen und vieles mehr.<br />

Da erscheint es durchaus als legitim und auch aus der Sicht von <strong>natureplus</strong> als vorteilhaft,<br />

wenn der beschriebene Trend (nicht nur, aber vor allem) im Holzbau durch <strong>natureplus</strong> zur<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 72


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

weiteren Verbreitung seines Gütezeichens genutzt wird und die Anbieter von Systemlösun-<br />

gen nicht darauf angewiesen bleiben, auf die Zertifizierung aller Einzelbestandteile (womög-<br />

lich vergeblich) zu warten. Deshalb hat sich die Kriterienkommission auch im Rahmen des<br />

Projekts auf mehreren Sitzungen intensiv mit Lösungswegen für das geschilderte Dilemma<br />

befasst.<br />

Das noch relativ einfach zu lösende Problem betraf dabei untergeordnete Systembestandtei-<br />

le aus nicht zertifizierbaren Materialien wie Metall oder Vollkunststoff. Hier konnte man die<br />

Entscheidung treffen, dass diese aus der Betrachtung der ökologischen und gesundheitlichen<br />

Effekte des Systems ausgeklammert werden können, sofern sie dazu einen vernachlässigbar<br />

geringen Beitrag leisten. Ein paar Metallklammern und Nägel beeinflusst die Ökobilanz des<br />

Bauteils nur unwesentlich und auch vollsynthetische Hilfsstoffe erscheinen allenfalls dann als<br />

Störfaktor, wenn von ihnen Emissionen ausgehen. Das ließe sich durch entsprechende all-<br />

gemeine Auflagen (z.B. nur Verwendung von Weichmacher-freien Kunststoffen) regeln.<br />

Sehr viel schwieriger wird es schon, die ökologischen Auflagen an die einzelnen Systembe-<br />

standteile auf das zu reduzieren, was man im Rahmen eines Systems noch mit vertretbarem<br />

Aufwand darüber in Erfahrung bringen kann. Gerade die ökologisch bedeutsamen Informati-<br />

onen über Rohstoffherkunft und Umstände der Produktion sind einem Produkt oder auch<br />

Halbzeug nicht äußerlich anzusehen, die entsprechenden Informationen sind auch den übli-<br />

chen technischen Produktinformationen nicht zu entnehmen. In aller Regel weiß der Sys-<br />

temanbieter über die zugekauften Bestandteile nicht mehr als deren Zusammensetzung<br />

(wenn überhaupt!) und technischen Eigenschaften.<br />

Soll es nun im Rahmen eines Systems nicht mehr von Bedeutung sein, ob ein Holzwerkstoff<br />

aus Raubbau-Holz gefertigt ist, eine Zementfabrik die Umwelt verpestet oder beim Abbau<br />

des Gipses für die Gipsbauplatte ein Naturreservat zerstört wurde? Theoretisch könnte man<br />

einige dieser Probleme lösen, indem man nur Produkte aus Ländern zulässt, die einer Um-<br />

weltgesetzgebung unterliegen, welche solch grobe Verstöße nicht zulassen würde. Aber wel-<br />

chen Ländern könnte man da vertrauen – und würde man sich damit nicht eines Verstoßes<br />

gegen das EU-Wettbewerbsrecht und den Freihandel schuldig machen? Auch ein privates<br />

Label muss solche Regeln beachten. Außerdem können bei einem Bausystem eine große<br />

Vielzahl von Materialien in immer wieder anderen Kombinationen zum Einsatz kommen. Wie<br />

soll eine Prüfvorschrift für die unterschiedlichsten Materialien Mindestanforderungen defi-<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 73


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

nieren und Überprüfungsmethoden formulieren, um deren Einhaltung zu überwachen? Die-<br />

ses „systematische“ Problem allein ließ die Kommission an der Machbarkeit einer Vergabe-<br />

richtlinie für Systembauteile zweifeln.<br />

Der nächste Stolperstein wartete bei der Prüfung der Gesundheitsverträglichkeit eines sol-<br />

chen Systems. Wollte man alle Bestandteile einzeln beispielsweise in der Prüfkammer unter-<br />

suchen, wüchse der Prüfaufwand in Dimensionen, die für den Systemanbieter nicht mehr<br />

tragbar sind. Außerdem war es ja ein Anliegen der Systemanbieter, auch Produkte im System<br />

verwenden zu können, die mehr VOC emittieren, als nach <strong>natureplus</strong>-Regularien zulässig<br />

wäre, wenn diese Emission durch den Einbau ins System in irgendeiner Weise „unschädlich“<br />

gemacht wird. Dies könnte durch verschiedene Methoden gehen, die bereits in der Praxis<br />

angewendet werden. So kann beispielsweise ein emittierendes Material durch spezielle Ab-<br />

dichtungsfolien so ins System eingekapselt werden, dass die Emission nach üblichem Ermes-<br />

sen nicht aus dem Bauteil ausdringt oder zumindest nicht in den Innenraum gelangt und<br />

nach außen „abgelüftet“ wird. Eine andere Möglichkeit wäre es, ein Schadstoffe absorbie-<br />

rendes oder abbauendes Material (z.B. Schafwolle oder spezielle Putzaufbauten) gezielt ein-<br />

zusetzen, um eine gesundheitliche Gefährdung durch das Bauteil zu vermeiden.<br />

Wenn man diesen Methoden vom Grundsatz her vertraut, könnte dann eine Prüfung der<br />

Wirksamkeit dieser Maßnahmen so aussehen, dass ein repräsentatives Systembauteil als<br />

Ganzes in der Prüfkammer auf Emissionen untersucht würde, um die Wirksamkeit der ge-<br />

troffenen Maßnahmen zu überprüfen. Aber auch hier stellen sich systematische Fragen: Wie<br />

kann man bei Verwendung des Bausystems auf der Baustelle den sachgerechten und be-<br />

stimmungsgemäß funktionserhaltenden Einbau gewährleisten? Reicht dafür der Nachweis<br />

einer entsprechenden Qualifizierung des Verarbeitungsbetriebs und wie ist diese als Voraus-<br />

setzung bereits bei der Zertifizierung des Systems festzuschreiben? Wie kann die Langlebig-<br />

keit des Systems und der erwähnten Sicherungsmaßnahmen gegen Schadstoffe gewährleis-<br />

tet werden? Welche zusätzlichen Funktionsprüfungen sind hier festzuschreiben? Woher soll<br />

<strong>natureplus</strong> die technische Kompetenz für solche Langzeitstudien nehmen?<br />

In der Gesamtheit der Argumente ergab sich dadurch das Bild, dass es in absehbarer Zeit für<br />

<strong>natureplus</strong> nicht möglich sein wird, Systembauteile zu zertifizieren, die in ihren wesentlichen<br />

Bestandteilen nicht bereits nachweislich den <strong>natureplus</strong>-Anforderungen entsprechen. Da-<br />

durch gelang es nicht, die entsprechende Nachfrage aus dem Markt zu befriedigen und sich<br />

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Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

an eine erkennbare Markttendenz anzuschließen. Natürlich hätte man nun, um die Form zu<br />

wahren, eine oder mehrere Richtlinien für Systembauweisen aufstellen können, die lediglich<br />

aus einer Kombination von <strong>natureplus</strong>-zertifizierten bzw. <strong>natureplus</strong>-kompatiblen Materia-<br />

lien bestünden. Darauf wurde jedoch verzichtet, weil das dem Grundgedanken einer Sys-<br />

temzertifizierung zuwiderlaufen und sich auf einen mehr oder weniger formalen Akt be-<br />

schränken würde. Vielleicht ergeben sich in Zukunft aus der Kombination mehrerer externer<br />

Zertifizierungen auch neue Chancen zu Lösung der angesprochenen Probleme.<br />

2.4.2 Bauelemente am Beispiel Türen<br />

Etwas anders stellte sich das Problem der Integrierung von nicht zertifizierbaren Materialien<br />

bei der Zertifizierung von Bauelementen wie Türen oder Fenster dar. Denn hier ist es mög-<br />

lich, diese Materialien aus der Gesamtbetrachtung einfach „auszuklammern“. Die Begrün-<br />

dung hierfür kann auf zwei Ebenen gegeben werden: Einerseits sind die hier zum Einsatz<br />

kommenden nicht <strong>natureplus</strong>-kompatiblen Materialien ganz überwiegend frei von Emissio-<br />

nen, denn es handelt sich hier vor allem um Glas und Metall. Nur die Dichtungsprofile müs-<br />

sen unter Emissionsgesichtspunkten im Auge behalten werden, ansonsten kann sich die Be-<br />

trachtung der gesundheitlichen Einflüsse ganz auf das Türblatt oder den Fensterrahmen kon-<br />

zentrieren.<br />

Die zweite Begründung bezieht sich auf den ökologischen „Rucksack“, den diese Materialien<br />

in das Bauelement einbringen, und ist noch fundamentaler: Es ist nämlich zu fragen, ob die<br />

zusätzlichen Materialien für die Funktion des Bauelements notwendig und deshalb in jedem<br />

Bauteil vorhanden sind, oder eben nicht. So sind, um beim Beispiel der Türen zu bleiben,<br />

Türdrücker, Schloss, Beschläge usw. und auch ein eventueller Glaseinsatz, als unverzichtbare<br />

Bestandteile mühelos aus der Betrachtung auszuklammern, während eine Verstärkung oder<br />

ein Schutzblech als zusätzliche und verzichtbare Elemente durch die Vergaberichtlinie gere-<br />

gelt werden können.<br />

Als weitaus kritischer erwies sich bei der Diskussion der Vergaberichtlinien für Türen die öko-<br />

logische Bewertung der Materialien des Türblatts. Hier standen sich wiederum zwei Meinun-<br />

gen in der Kriterienkommission gegenüber: Während die Fraktion, welche sich vor allem den<br />

Ökobilanzaspekten verpflichtet fühlt, einen Türblattaufbau mit möglichst geringem Materi-<br />

aleinsatz und hohem Anteil an Recyclingkomponenten bevorzugt, sah die (letztliche) Mehr-<br />

heit den Akzent eher auf der hohen Materialqualität und Langlebigkeit des Bauelements. So<br />

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Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

kam es, dass Einfachtüren mit einer Füllung aus Papierwaben (mit geringer Herstellungs-<br />

energie und hohem Recyclinganteil) wegen ihrer minderen Qualität ausgeschlossen wurden,<br />

während Vollholztüren oder Füllungen aus hochwertigen Röhrenspanplatten den Vorzug<br />

erhielten. Mit ausschlaggebend für die Entscheidung war die Einschätzung der Branche<br />

selbst, die sich nicht in der Lage sah, Billigtüren als ökologische Premiumqualität zu vertrei-<br />

ben.<br />

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Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

2.5 Produktgruppe Farben, Öle und Wachse<br />

Die Produktgruppe der (Wand-)Farben, Lacke, Lasuren, Öle und Wachse aus nachwachsen-<br />

den Rohstoffen entwickelt sich mittlerweile zum Sorgenkind von <strong>natureplus</strong>. Eigentlich ist<br />

hier die Verbindung zum Endverbraucher am engsten – gerade in diesem Bereich ist auch<br />

mancher handwerklich ungeübter Familienvater selbst aktiv und traut sich die farbliche Auf-<br />

frischung der Wohnzimmerwand, den neuen Lack für die Zimmertür und die Nachbehand-<br />

lung des Parkettbodens mit Hartöl selber zu. Angesichts einhelliger Empfehlungen des orga-<br />

nisierten Verbraucherschutzes – von Öko-Test bis hin zur Gewerkschaft IG BAU – für Farben<br />

und Lacke mit dem <strong>natureplus</strong>-Zeichen, die im vergangenen Jahr vielfältig landauf landab in<br />

den Medien zu lesen war, könnte diese Produktgruppe also im Prinzip ein bestelltes Feld für<br />

den Markterfolg von <strong>natureplus</strong> sein.<br />

Das Gegenteil ist allerdings der Fall und sorgt entsprechend für Verärgerung der an na-<br />

tureplus interessierten Kundschaft. Denn mit Ablauf der Gültigkeit ihrer <strong>natureplus</strong>-<br />

Zertifikate haben die bereits nach RL0701 Lacke und Lasuren zertifizierten Hersteller Auro<br />

und Biopin ihre Zertifizierung nicht verlängert und ihre Produkte damit zurückgezogen. An-<br />

dere Hersteller aus der Branche der so genannten Naturfarben zeigten kein Interesse an ei-<br />

ner Zertifizierung durch <strong>natureplus</strong> (zu den Gründen siehe u.a. 2.5.1). Dies gilt auch für den<br />

Wandfarbenbereich. Hier haben wir zwar eine ganze Reihe zertifizierter mineralischer<br />

Wandfarben aufzuweisen (Silikat- oder Kalkfarben), diese eignen sich jedoch nicht zum Ü-<br />

berstreichen von Tapeten und können folglich nicht für den Bereich der Bauprodukte aus<br />

nachwachsenden Rohstoffen nutzbar gemacht werden.<br />

Im Rahmen dieses Projekts ging es um folgende Vergaberichtlinien: Die wichtigste Richtlinie<br />

ist die RL0703 Öle und Wachse (vor allem zur Behandlung von Holzoberflächen), denn diese<br />

Produktgruppe repräsentiert die größten Marktanteile für Produkte aus nachwachsenden<br />

Rohstoffen. Auch für die Naturfarbenbrache stellen insbesondere die Hartöle den wichtigs-<br />

ten Umsatzträger dar. Daneben ging es um Pflegeprodukte nach RL0704, bei denen es sich<br />

oft um verdünnte Zubereitungen der Produkte nach RL0703 handelt, welche der „Auffri-<br />

schung“ von bereits behandelten (Holz-)Oberflächen dienen. Daneben standen zwei Produk-<br />

te aus dem Bereich der Wandfarben zur Erarbeitung an: In der RL0605 ging es um die tradi-<br />

tionellen Kaseinfarben, die vor allem unter Gesundheitsaspekten wieder vermehrt Abneh-<br />

mer finden, sowie in RL0607 um Lehmanstriche, eine neue Entwicklung aus dem Bereich der<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 77


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

Lehmbaustoffe, welche zur (farblichen) Beschichtung von Lehmputzen, aber auch von kon-<br />

ventionellen Putzen dient und ebenso aus Gründen der besonderen Gesundheitsverträglich-<br />

keit von Lehmprodukten größeren Anklang finden. Die beiden letzteren Produkte haben al-<br />

lerdings noch einen sehr geringen Marktanteil.<br />

2.5.1 Problematik der Lösemittel<br />

Im Juli 2008 fand in Hamburg ein Treffen von <strong>natureplus</strong> mit einigen namhaften Herstellern<br />

aus dem Bereich der so genannten „Naturfarben“ (Reincke/Ultranature, Leinos, Livos) statt.<br />

Es ging um die Frage der Öffnung der gerade verabschiedeten RL0703 für Produkte mit hö-<br />

heren Lösemittelanteilen. <strong>natureplus</strong> hatte – wie in allen Konsumenten-nahen Produktberei-<br />

chen – Lösemittel aus Gründen der Gesundheitsvorsorge in diesen Produkten ausgeschlos-<br />

sen. Außerdem wurde die Emission von VOC – wie in allen potentiell emittierenden Produk-<br />

ten streng limitiert. Mit diesen Einschränkungen konnte und wollte die Branche nicht „le-<br />

ben“ und drängte <strong>natureplus</strong> auf eine Änderung ihrer Produktphilosophie.<br />

Ausgeführt wurde zur Begründung Folgendes: Öle und Wachse auf Basis von nachwachsen-<br />

den Rohstoffen, insbesondere die für die Hersteller wirtschaftlich besonders wichtigen Hart-<br />

öle, benötigten zu ihrer Verarbeitung Lösemittel – und zwar um so mehr, je „näher“ diese<br />

Produkte zum Verbraucher sind. Lösemittelfreie Produkte, wie sie in der <strong>natureplus</strong>-<br />

Richtlinie beschrieben sind, taugten nach Angaben dieser Hersteller allenfalls zur nachträgli-<br />

chen Pflege, nicht aber für die Erstbehandlung von (Holz-)Oberflächen. Produkte mit einge-<br />

schränktem Lösemittelanteil (> 10 %) seien lediglich für die industrielle Anwendung, allen-<br />

falls könnten versierte Handwerker mit den so genannten „High-Solid“ Produkten richtig<br />

umgehen. In Hartölen, die der handwerklich ungeübte Verbraucher verwendet, müssten<br />

hingegen „mindestens“ 40 % Lösemittel enthalten sein, damit diese Öle entsprechend gut<br />

trocknen und aushärten können und keine Reklamationen bezüglich „klebriger“ Oberflächen<br />

entstehen. High-Solids in der Hand des Durchschnittsverbrauchers würden ihnen hingegen<br />

„jede Menge Reklamationen und Gewährleistungsfälle bescheren“.<br />

In der Tat waren bei <strong>natureplus</strong> schon zuvor Zweifel aufgekommen, ob die streng lösemittel-<br />

freien Produkte für die Anwendung als „Einpflege“ z.B. von Parkettböden technisch geeignet<br />

sind. In Ländern wie den Niederlanden, die strengere Begrenzungen für den Einsatz von Lö-<br />

semitteln kennen, als wir hier in Deutschland haben, werden viele Produkte, die hierzulande<br />

nur mit hohem Lösemittelanteil vertrieben werden, in High-Solid-Qualität angeboten. Dort<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 78


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

ist das von den Herstellern geschilderte falsche Verbraucherverhalten offenbar doch in den<br />

Griff zu bekommen. Lösemittelfreie Produkte werden dort für diesen Anwendungsbereich<br />

nach unseren Informationen nicht angeboten. Deshalb waren bei <strong>natureplus</strong> auch bereits<br />

Überlegungen angestellt worden, ob man die Bestimmungen der RL0703, nach denen sich<br />

kein Hersteller aktuell zertifizieren lassen wollte, bezüglich des zulässigen Lösemittelanteils<br />

eventuell etwas lockern könnte, um auch den „lösemittelarmen“ High-Solid-Produkten eine<br />

Zulassung zu ermöglichen. Auch hier sprechen allerdings unter Umständen die strengen Be-<br />

stimmungen hinsichtlich der Emissionsbeschränkung von <strong>natureplus</strong>-zertifizierten Produkten<br />

dagegen. Bevor eine Änderung in der angedeuteten Weise vollzogen wird, müssten zunächst<br />

Emissionstests mit marktgängigen Produkten stattfinden.<br />

Andererseits ist eine Zulassung von Produkten mit einem Lösemittelanteil von 40 % und<br />

mehr (teilweise werden bis zu 70 % Lösemittel in Hartölen eingesetzt) in keinster Weise mit<br />

der <strong>natureplus</strong>-Philosophie in Einklang zu bringen. Der Einsatz solcher Produkte gerade auch<br />

im Consumer-Bereich grenzt bereits an Körperverletzung. Eine solche Politik ist auch mit<br />

dem Kurs der EU in Sachen Lösemittelverordnung nicht in Einklang zu bringen und daher<br />

bereits auf der legalen Ebene nicht zukunftsfähig. Eine Einhaltung der Emissionsgrenzwerte<br />

von <strong>natureplus</strong> scheint für solche Produkte unmöglich. Um die Emission gefährlicher Inhalts-<br />

stoffe wie KMR-Stoffe oder sensibilisierender Stoffe zu minimieren, werden zudem als Lö-<br />

semittel petrochemische Einsatzstoffe – von der Verschmutzung durch Aromaten gereinigte<br />

Isoaliphaten – verwendet. Diese Stoffe sind zwar gesundheitlich unbedenklich, ihr Einsatz in<br />

solchen Mengen verstösst aber gegen die Bestimmung der <strong>natureplus</strong> Basiskriterien (Verga-<br />

berichtlinie RL0000), dass maximal 15 % eines Produkts aus anderen als nachwachsenden<br />

oder mineralischen Rohstoffen – also aus Petrochemie – bestehen darf.<br />

2.5.2 Thema Gebrauchstauglichkeit<br />

Die Frage der Ansprüche an die Gebrauchstauglichkeit der durch die Vergaberichtlinien er-<br />

fassten Produkte stellte sich nicht nur, wie ausgeführt, im Bereich der Öle und Wachse, son-<br />

dern ebenso bei der Entwicklung der Vergaberichtlinien für Kaseinfarben und Lehmanstri-<br />

che. Das hat damit zu tun, dass die gültigen Methoden zur Bestimmung der Qualität von<br />

Wandfarben mittels der EN 13300 nicht auf die hier beschriebenen Produkte passen. Sie sind<br />

zugeschnitten auf die konventionellen Dispersionsfarben, insbesondere auf deren Bindemit-<br />

tel auf Basis von Acrylaten. So wird gemäß EN 13300 beispielsweise die Haftung / Abriebfes-<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 79


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

tigkeit der Farbe auf einer Kunststofffolie bestimmt. Damit haben Kunstoff-Dispersionen<br />

naturgemäß weniger Schwierigkeiten als Produkte auf Basis nachwachsender oder minerali-<br />

scher Rohstoffe. Neben der Tatsache, dass die „alternativen“ Produkte ohnehin den konven-<br />

tionellen Kriterien an Glanz und Abriebfestigkeit nur schwer gerecht werden, haben sie also<br />

auch noch mit dem Umstand zu ringen, ihre praktisch bewiesenen Eigenschaften nach den<br />

Kriterien der offiziellen Prüfvorschriften nicht belegen zu können.<br />

Andererseits ist für <strong>natureplus</strong> die Gebrauchstauglichkeit der Produkte schon allein aus<br />

Gründen des Verbraucherschutzes – aber ebenso aus Nachhaltigkeitserwägungen – ein ho-<br />

hes Gut. Insbesondere bei den Lehmanstrichen wurde es deshalb notwendig, zur Ermittlung<br />

der Gebrauchstauglichkeit an die Eigenschaften dieser Produkte angepasste Prüfmethoden<br />

(gemeinsam mit Herrn Prof. Minke, FEB Kassel) zu entwickeln. Im Folgenden seien die ent-<br />

sprechenden Anforderungen aus den Vergaberichtlinien genannt:<br />

RL0605 § 2.1 Gebrauchstauglichkeit<br />

Die Deckfähigkeit und die Nassabriebbeständigkeit sollte mindestens die Klasse 3<br />

analog DIN EN 13300 erreichen. Der Hersteller hat dies durch entsprechende<br />

Prüfgutachten nachzuweisen. Sofern die Prüfvorschriften der DIN EN 13300 nicht<br />

der Charakteristik des Produktes entsprechen, kann in Abstimmung mit <strong>natureplus</strong><br />

eine entsprechende Modifikation der Prüfmethode vorgenommen werden.<br />

RL0607 § 2.1 Gebrauchstauglichkeit<br />

Das Deckvermögen, der Glanz, das Kontrastverhältnis und die max. Korngröße<br />

des Produkts müssen gemäß DIN EN 13300 charakterisiert sein. Der Hersteller hat<br />

dies durch entsprechende Prüfgutachten nachzuweisen, wenn er eine bessere<br />

Klassifizierung als die unterste Stufe deklariert. Sofern die Prüfvorschriften der<br />

DIN EN 13300 nicht der Charakteristik des Produktes entsprechen, kann in Abstimmung<br />

mit <strong>natureplus</strong> eine entsprechende Modifikation der Prüfmethode vorgenommen<br />

werden. Es ist eine Messung der Trockenabriebfestigkeit (Methode<br />

siehe Anhang) vorzulegen.<br />

Ermittlung der Abriebfestigkeit<br />

Die Abriebfestigkeit von Lehmoberflächen wird nach dem vom Forschungslabor<br />

für Experimentelles Bauen (FEB) der Universität Kassel entwickelten Verfahren<br />

ermittelt. Dabei wird eine harte rotierende Kunststoffbürste (Hersteller: wolfcraft<br />

GmbH, 56746 Kempenich, Topfbürste, Durchmesser 65 mm, Best.-Nr. 1506000;<br />

Bürste ist plan zu schleifen!) mit 7 cm Durchmesser mit einem Anpressdruck von<br />

2 kg gegen die Lehmoberfläche gedrückt und der entstehende Abrieb nach 20<br />

Umdrehungen in g angegeben. Maßgebend ist der Mittelwert aus 3 Einzelprüfungen.<br />

Geeignete Prüfintervalle sind festzulegen.<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 80


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

2.6 Produktgruppe Dichtungsbahnen<br />

In dieser Produktgruppe stellte sich die Grundsatzfrage, ob Kompositmaterialien aus Pa-<br />

pier/Pappe mit einer eingearbeiteten Kunststofffolie – und um ein solches handelte es sich<br />

bei dem von Anbeginn im Fokus stehenden Produkt proclima DB+ – auszeichnungswürdig<br />

sein können. Denn, so die Argumentation der Kritiker, im Vergleich des Energieaufwands für<br />

dieses Kompositprodukt mit einer reinen Kunststoff-Dichtungsbahn sei der ökobilanzielle<br />

Vorteil nachwachsender Rohstoffe nicht mehr nachzuvollziehen.<br />

In der Diskussion wurde dann allerdings deutlich, dass die in Frage stehende Folie so dünn<br />

ist, dass sie in ihrer Auswirkung auf die Ökobilanz des Gesamtprodukts zu vernachlässigen<br />

ist. Der bestimmende Faktor für den Charakter und die Performance des Produkts ist der<br />

nachwachsende Rohstoff Zellstoff/Papier/Pappe, der in der speziellen Anwendung auch<br />

noch zahlreiche Vorteile hinsichtlich der Verarbeitung bietet: So lässt er sich mit der Holz-<br />

konstruktion ohne Perforation der Dichtungsebene verbinden (verkleben statt tackern), lässt<br />

sich wegen der Steifigkeit des Materials besser verarbeiten und bietet gerade auch in Ver-<br />

bindung mit Dämmstoffen zum Einblasen in einen Hohlraum eine stabilere Ebene.<br />

Insgesamt kann man sagen, dass diese innovativen Produkte den Anspruch an eine Förder-<br />

würdigkeit erfüllen, Produkten aus (überwiegend) nachwachsenden Rohstoffen neue<br />

Einsatzgebiete in Wachstumsmärkten erschlossen zu haben.<br />

2.6.1 Reduzierter Anwendungsbereich<br />

Die Konzentration auf Produkte aus nachwachsenden Rohstoffen in Kombination mit einem<br />

Ausschluss bestimmter Beschichtungen, welche die Dampfdurchlässigkeit einschränken, re-<br />

duziert die Einsatzmöglichkeiten der Dichtungsbahnen auf den Innenbereich. Hier ist ande-<br />

rerseits aber auch das Interesse an einem funktionierenden und für die Wohngesundheit<br />

verträglichen System besonders groß. Andererseits sind relativ wenige Nutzer des Zeichens<br />

in Sicht, die in Frage kommenden Firmen zeichnen sich allerdings durch einen hohen Innova-<br />

tionsgrad und beträchtliche Aufwendungen im Bereich der Qualifizierung des bauausführen-<br />

den Handwerks aus. Deshalb kann hier von einem positiven Markteffekt der <strong>natureplus</strong>-<br />

Richtlinie ausgegangen werden.<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 81


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

2.7 Produktgruppe Kleber<br />

In dieser Produktgruppe muss man eingestehen, dass die Reduzierung auf Kleber aus nach-<br />

wachsenden Rohstoffen einen Großteil der handelsüblichen Produkte ausschließt. Deshalb<br />

uns wegen der eingeschränkten Anwendungsmöglichkeit der untersuchten Kleber ergibt sich<br />

ein beschränktes Produktspektrum.<br />

2.7.1 Thematik chemisch veränderter Naturstoffe<br />

Die grundsätzliche Fragestellung, die sich in dieser Produktgruppe ergab, die aber auch Aus-<br />

strahlungswirkung auf zahlreiche andere Produktbereiche hat, ist die Frage nach chemisch<br />

veränderten Naturstoffen. Denn auf die einfache Frage: „Was sind denn Produkte aus nach-<br />

wachsenden Rohstoffen?“ ist durchaus eine differenzierte Antwort möglich und nötig.<br />

Wenn man davon ausgeht, dass nur die Herkunft des (überwiegenden) Rohstoffs aus einem<br />

Prozess der Land- und Forstwirtschaft, Nutztierhaltung oder Aquakultur ausreicht, um das<br />

Endprodukt bzw. dessen (überwiegende) Teile als Produkte „aus nachwachsenden Rohstof-<br />

fen“ zu kennzeichnen, dann wird man möglicherweise dem chemischen Umwandlungspro-<br />

zess nicht gerecht, der aus diesen Rohstoffen Einsatzstoffe für die Bauproduktenherstellung<br />

macht. Dies war jedenfalls der Tenor einer Diskussion in der Kriterienkommission, in der vor<br />

allem die Chemiker in der Runde ihr Unbehagen äußerten. Mit der Vorstellung von „sanfter<br />

Chemie der Naturstoffe“, welche die Anfänge der baubiologischen Bewegung kennzeichne-<br />

ten, hat jedenfalls die Wirklichkeit mancher chemisch veränderter Naturprodukte wie bei-<br />

spielsweise der (an sich harmlosen) Methylzellulose nichts zu tun.<br />

Die Methylzellulose als Haupteinsatzstoff von Tapetenkleister war der Ausgangspunkt dieser<br />

Diskussion, welche anschließend grundsätzliche Züge annahm. Methylcellulose ist laut<br />

[Zwiener] ein Celluloseether, der durch Umsetzung von Zellulose mit Methylierungsmitteln<br />

wie Dimethylsulfat, Chlormethan oder Iodmethan in Gegenwart alkalisch reagierender Sub-<br />

stanzen hergestellt wird. Die verwendeten Methylierungsmittel sind durchweg stark giftige<br />

Substanzen. Dies brachte die Diskussion in ähnliche Bahnen, wie bei der Debatte über die<br />

Herstellung von Isocyanaten: Wie weit muss man den Lebensweg der Herstellung von<br />

Einsatzstoffen zurück verfolgen, um eine ökologische Gesamtbilanz eines Produktes aufstel-<br />

len zu können? Hinsichtlich der Frage, welche Stoffe als „Produkte aus nachwachsenden<br />

Rohstoffen“ zu charakterisieren sind, hat sich die Kommission dann eine ganz pragmatische<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 82


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

Betrachtungsweise zu Eigen gemacht. Man hat sich gefragt, was in der wissenschaftlichen<br />

Betrachtung denn als Produkt „aus nachwachsenden Rohstoffen“ gilt. Und hierfür hat man<br />

einfach die Betrachtungsweise der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR) übernom-<br />

men. Die Förderschwerpunkte der FNR im Bereich Forschung und Entwicklung von neuen<br />

Produkten aus nachwachsenden Rohstoffen gab hierfür einen interessanten Einblick:<br />

Förderschwerpunkte der FNR 2009<br />

• Biopolymerwerkstoffe (aus Stärke-Polymeren und PLA auf Basis von Weizen und Kartoffelstärke):<br />

o Erweiterung des Anwendungsspektrums für Produktanwendungen in der<br />

Konsumgüterindustrie durch Schaffung einer großen Bandbreite von technischen<br />

Eigenschaften mit hoher Funktionalität und Haltbarkeit<br />

o Entwicklung von Biopolymerwerkstoffen mit anwendungsbezogenem Nutzungsprofil<br />

• holz- und naturfaserverstärkte Kunststoffe (WPC / NFK)<br />

o Unterstützung des Aufbaus einer PLA- und PLA-Compound-Produktion in<br />

Deutschland durch Förderung von FuE-begleitenden Maßnahmen<br />

• Synthese und Anwendung von Spezial- und Feinchemikalien aus nachwachsenden<br />

Rohstoffen<br />

o Entwicklung und technische Anwendung thermochemischer Verfahren zur<br />

Konversion von nachwachsenden Rohstoffen zu Zwischenprodukten sowie<br />

Fein- und Spezialchemikalien (bspw. Abbau zu einfacheren Zwischenprodukten,<br />

gezielte Synthese von Reinstoffen, Modifizierungen und Funktionalisierungen)<br />

o Entwicklung und technische Anwendung chemokatalytischer Verfahren zur<br />

Herstellung von Zwischenprodukten sowie Fein- und Spezialchemikalien aus<br />

nachwachsenden Rohstoffen (bspw. Verfahren zur Epoxidierung, Dihydroxylierung,<br />

Hydroformylierung und oxidativen Spaltung von Fettsäuren, Herstellung<br />

von Zuckertensiden)<br />

o Entwicklung und technische Anwendung mikrobieller und biokatalytischer<br />

Verfahren zur Herstellung von Zwischenprodukten sowie Fein- und Spezialchemikalien<br />

aus nachwachsenden Rohstoffen (bspw. enzymatische Funktionalisierungen<br />

von Fetten und Kohlenhydraten, FuE zum Screening, Herstellung,<br />

Immobilisierung und Wiederaufbereitung von Biokatalysatoren, Einsatz und<br />

Optimierung innovativer Expressionssysteme in Bakterien, Hefen und Pflanzen,<br />

Verbesserung der Wirtschaftlichkeit bekannter Enzymsysteme)<br />

• Technische Kunststoffe und Spezialpolymere aus nachwachsenden Rohstoffen<br />

o Herstellung und Anwendung von technischen Thermoplasten auf Basis nachwachsender<br />

Rohstoffe (bspw. Polyester, Polyamide)<br />

o Herstellung und Anwendung von technischen Duroplasten und Elastomeren<br />

(bspw. Epoxid-, Polyester-, Phenolharze, Polyurethane, thermoplastische Elastomere)<br />

auf Basis nachwachsender Rohstoffe<br />

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Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

o Herstellung und Anwendung von Polymeren für Funktionswerkstoffe und –<br />

polymere auf Basis nachwachsender Rohstoffe<br />

o Nutzung und Modifizierung von natürlichen Polymeren (bspw. Cellulose, Stärke,<br />

Lignin, Pektin) mit dem Ziel der Generierung spezieller funktioneller Eigenschaften<br />

(bspw. Wasserrückhaltevermögen, Hydrophobie, Hydrolysestabilität,<br />

Rheologie, Regioselektivität) für industrielle Anwendungen<br />

o Herstellung und Modifizierung von Fasern aus nachwachsenden Rohstoffen<br />

(bspw. Celluloseregeneratfasern, Lyocellfasern, Viskosefaser-Composite, PLA-<br />

Fasern) für technische und textile Produkte (bspw. für Vliesstoffe, Geotextilien,<br />

faserverstärkte Werkstoffe)<br />

o Herstellung von Composit- und Verbundmaterialien aus Polymeren auf Basis<br />

nachwachsender Rohstoffe, auch in Kombination mit herkömmlichen (synthetischen)<br />

Polymeren bzw. Naturfasern<br />

o Herstellung von Monomerbausteinen aus nachwachsenden Rohstoffen für die<br />

Herstellung von technischen Polymeren (bspw. Diole und Polyole, Carbonsäuren;<br />

Mono- und Diamine, funktionalisierte C3 bis C6-Bausteine, 5-HMF und<br />

Derivate; längerkettige Bausteine) durch thermochemische, katalytische oder<br />

biotechnologische Verfahren sowie durch Kombination von verschiedenen<br />

Verfahren<br />

Mit Blick auf diese Bandbreite der Produkte, welche von der Fachagentur Nachwachsende<br />

Rohstoffe als förderwürdig angesehen werden, schienen die vorgetragenen „Skrupel“ im<br />

Zusammenhang mit der Ideologie der „Sanften Chemie“ der Kommission als nicht ange-<br />

bracht. Es ist evident, dass alle Formen der chemischen, physikalischen und biologischen<br />

Aufarbeitung von nachwachsenden Rohstoffen inklusive deren Vermischung mit petroche-<br />

mischen Bestandteilen als förderwürdige Weiterverarbeitung und Erschließung der techni-<br />

schen Möglichkeiten von nachwachsenden Rohstoffen in der Fachwelt (repräsentiert durch<br />

die FNR) anerkannt sind. In Konsequenz wurden die Vergaberichtlinien RL0901 Tapetenkleis-<br />

ter und RL0903 Papier- und Holzleime zur Bearbeitung freigegeben.<br />

Die Kommission ist sich darüber im klaren, dass in der weiteren Konsequenz beispielsweise<br />

• Bauprodukte aus Polyurethan auf Basis natürlicher Polyole<br />

• Lacke auf Basis von Alkydharzen (Polyester natürlicher Fettsäuren)<br />

als grundsätzlich nach <strong>natureplus</strong>-Kriterien zertifizierfähige Produkte aus nachwachsenden<br />

Rohstoffen gelten können, sofern die sonstigen Anforderungen nachgewiesen werden. Die<br />

sich daran anschließende Auseinandersetzung beispielsweise mit den „Naturfarben“-<br />

Herstellern der ersten Stunde wird allerdings von der Kommission als äußerst problematisch<br />

eingestuft.<br />

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Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

2.7.2 Reduzierter Anwendungsbereich<br />

Es wird als problematisch für die Verwertung der Projektarbeit angesehen, dass vor allem im<br />

Bereich der Bodenbelagskleber die meistgenutzten Produkte nicht zertifizierfähig sind. Ins-<br />

besondere erscheint es problematisch, dass keine <strong>natureplus</strong>-zertifizierfähigen Parkettkleber<br />

angeboten werden können, wodurch der Aufbau eines Bodenbelagssystems stark erschwert<br />

wird. Der ständige Rückgriff auf die unzureichende Zertifizierung nach EMICODE EC1 ("sehr<br />

emissionsarm") kann nicht befriedigen, weil die entsprechende Regel sehr wenig Aussage-<br />

kraft hat. Kleber auf Basis nachwachsender Rohstoffe haben einfach nicht die Eigenschaft,<br />

die Scherkräfte von Holzböden abfangen zu können. Für die Kleber auf Basis von Knochen-<br />

leim gibt es zudem keine potentiellen Zeichennehmer. Hier existieren keine (industriellen)<br />

Hersteller, die an einer Zertifizierung interessiert sein könnten, die Produkte haben (zu Un-<br />

recht!) keinen Markt (mehr), zumindest nicht im Baubereich.<br />

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Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

2.8 Produktgruppe Tapeten<br />

Es bestand bereits eine Vorarbeit für diese Produktgruppe in Form der Vergaberichtlinie<br />

RL1801, welche einseitig nur die so genannten „Raufasertapeten“ erfasste. Diese Norm war<br />

entwickelt worden, um ganz kurzfristig ein Zertifizierungsinteresse eines Herstellers befrie-<br />

digen zu können, das dann aber doch nicht umgesetzt wurde.<br />

Die RL1801 (alte Fassung) hatte mannigfache Unzulänglichkeiten. Zunächst hob sie aus-<br />

schließlich auf eine bestimmte Produktart ab, die übergeordnete Norm RL1800 war aber<br />

noch nicht entwickelt und folglich mussten verschiedene Regelungen eingefügt werden, die<br />

eigentlich in die übergeordnete Norm gehören. Dann waren die Anforderungen der RL1801<br />

(alte Fassung) auch teilweise nicht gründlich genug durchdacht, weshalb die Praxisnähe von<br />

Interessenten vermisst wurde.<br />

Schließlich gab es auch Kritik seitens einzelner Hersteller an der RL1801 (alte Fassung), weil<br />

diese ausschließlich auf Recyclingpapier als Grundstoff abgehoben hat. Ein an der klassi-<br />

schen Baubiologie orientierter Hersteller lehnt aber Papierrecycling ab, weil dadurch angeb-<br />

lich „die reine Natur“ (gemeint ist die Frischzellulose) verschmutzt werde...<br />

2.8.1 Neuaufteilung der Produktgruppe<br />

In enger Absprache mit dem marktführenden Hersteller Erfurt wurde die Richtliniensystema-<br />

tik in dieser Produktgruppe angepasst und die bisherige RL1801Raufasertapeten völlig neu<br />

gefasst und in die Systematik eingefügt. Obwohl sich daraus auch die Notwendigkeit der<br />

Formulierung einiger weiterer Produkte aus nachwachsenden Rohstoffen ergab, fehlte für<br />

diese Produktgruppen auch der fachkompetente Ansprechpartner. Auch die Relevanz für die<br />

Baupraxis war nicht immer erkennbar. So sind die Hersteller so genannter „Flüssigtapeten“<br />

(die eigentlich Baumwollputze sind) so klein und haben so geringe Marktanteile, dass dieser<br />

Bereich als kurzfristig wenig Erfolg versprechend angesehen wurde.<br />

2.8.2 Bewertungsgrundlagen<br />

Wichtigste ökologische Kriterien wurden neben einem möglichst hohen Anteil an Recycling-<br />

Zellulose auch ein möglichst hoher Grad an FSC-zertifizierter Frischzellulose. Da – im Unter-<br />

schied zu den Holzwerkstoffen – im Papierbereich der Marktanteil und damit die Verfügbar-<br />

keit von FSC-Produkten in Deutschland wesentlich besser ist, kann man aus dieser Anforde-<br />

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Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

rung kein Hemmnis für die Verbreitung von <strong>natureplus</strong> ableiten. Dennoch wurde die neu<br />

gefundene Formulierung aus dem Bereich der Holzwerkstoffe übernommen.<br />

Die Textilen Wandbekleidungen nach RL1802 bestehen am Markt überwiegend aus Kunstfa-<br />

sern, nur relativ seltenen Fällen werden neben der Papiergrundlage auch Naturfasern einge-<br />

setzt. Das hat in der Kommission zu längeren Diskussionen darüber geführt, ob neben den in<br />

der Richtlinie genannten Naturfasern auch Kunstfasern aus Recycling-Prozessen nach na-<br />

tureplus zertifizierbar sein könnten. Die Kommission hat sich allerdings dagegen entschie-<br />

den, weil einerseits das Recyclingmaterial nicht unterscheidbar wäre, die Aussage von na-<br />

tureplus („aus nachwachsenden Rohstoffen“) dadurch verfälscht werden könnte und<br />

schließlich, weil die Verwendung von Recyclingmaterial auch nicht der gängigen Praxis ent-<br />

spricht.<br />

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Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

3 Stand der Verwertung<br />

Zur Beurteilung des Projekterfolgs und der Zielerreichung kann nicht allein die wissenschaft-<br />

liche Leistung herangezogen werden, die in der Erstellung neuer Vergaberichtlinien münde-<br />

te. Das Projektteam muss sich auch fragen lassen, ob das dahinter liegende Ziel erreicht<br />

wurde, a) einer wachsenden Zahl von Bauprodukten aus nachwachsenden Rohstoffen<br />

Marktvorteile zu verschaffen und b) <strong>natureplus</strong> als Zertifizierungsinstitution auch ohne insti-<br />

tutionelle Förderung am Markt zu etablieren.<br />

Diese Frage ließe sich am Einfachsten dadurch beantworten, dass die von den zahlreichen<br />

neuen Richtlinien anvisierten Hersteller von Bauprodukten nun in entsprechendem Umfang<br />

von ihren neuen Möglichkeiten der Zertifizierung und Umweltkommunikation Gebrauch ma-<br />

chen. Auch wenn so kurze Zeit nach Projektende dazu noch kein abschließendes Urteil mög-<br />

lich ist – in aller Regel dauert es erfahrungsgemäß etwa ein Jahr, bis in einer neuen Branche<br />

in den zur Avantgarde zählenden Firmen die Entscheidung für eine Zertifizierung fällt – kann<br />

man die ersten Reaktionen der Hersteller, mit denen man zur Richtlinienerstellung im Kon-<br />

takt stand, bereits als eine Tendenz bewerten.<br />

Wichtig ist natürlich, diese vorläufigen Reaktionen in Relation zur allgemeinen wirtschaftli-<br />

chen Entwicklung zu stellen, welche eine Zertifizierung befördern, aber vor allem auch be-<br />

hindern können, da diese ja mit einer Inanspruchnahme von Ressourcen in Form von Ar-<br />

beitszeit und Geld verbunden ist, welche in Krisenzeiten nur eingeschränkt zur Verfügung<br />

stehen.<br />

3.1 Allgemeine Marktanalyse<br />

Die aktuelle Wirtschaftskrise hat die Hersteller <strong>natureplus</strong>-zertifizierter Produkte in unter-<br />

schiedlicher Weise erfasst. Während es Bereiche gibt, in denen die zurückgehende Nachfra-<br />

ge v.a. im Neubaubereich dramatisch zu spüren ist (beispielsweise bei Ziegelherstellern mit<br />

einem Umsatzeinbruch um nahezu 25 %), sind die Bereiche, in denen sich das übergreifende<br />

Interesse an Energieeinsparung manifestiert und die sowohl in der Bestandssanierung und –<br />

renovierung als auch im Neubau aktiv sind (vor allem natürlich die Hersteller von Dämmstof-<br />

fen aus nachwachsenden Rohstoffen), von der Krise nicht betroffen, ja sogar aufgrund der<br />

zahlreichen staatlichen Konjunkturprogramme zur Förderung des Klimaschutzes als „Krisen-<br />

gewinner“ zu bezeichnen. Andere Bereiche (beispielsweise der Bereich Deco + Paint – Far-<br />

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Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

ben, Bodenbeläge, Tapeten, Möbel usw.) haben eine langsam schrumpfende Tendenz auf-<br />

zuweisen, welche allerdings durch intelligente Innovationen punktuell aufgefangen werden<br />

kann.<br />

Es wäre sicher zu einfach, nun aus diesen Informationen zu schließen, dass die „Krisenge-<br />

winner“ die wahrscheinlicheren Kunden eines Ökolabels sind und die „Verlierer“ sich mit<br />

den zusätzlichen Aufwendungen für eine Zertifizierung eher nicht belasten. Denn die aktuell<br />

benachteiligten Firmen könnten ja die Krise auch als Chance nutzen, sich gegenüber ihrem<br />

Wettbewerb als die zukunftsfähigeren Problemlöser zu positionieren – und dafür böte sich<br />

ein anerkanntes Nachhaltigkeits-Ausweis geradezu an.<br />

3.2 Marktreaktionen<br />

Die Reaktionen der angesprochenen Marktteilnehmer auf die neuen <strong>natureplus</strong>-<br />

Vergaberichtlinien, die im Folgenden dargestellt werden, müssen mit einer wesentlichen<br />

Einschränkung interpretiert werden: Leider ist die Situation bei <strong>natureplus</strong> finanziell so ange-<br />

spannt, dass sich der Verband keine systematische Marktbearbeitung leisten kann. Weder<br />

gibt es professionelle Marketing-Strukturen, die mehr als gelegentliche Messebesuche und<br />

eine relativ regelmäßige PR-Arbeit gegenüber ausgewählten Medien und Fachzielgruppen<br />

zulassen. Noch ist eine marktübliche Kundenwerbung etwa durch einen Außendienst finan-<br />

zierbar, welche vor allem über den persönlichen Kontakt Vertrauen in den Erfolg einer Zerti-<br />

fizierung schafft.<br />

So ist <strong>natureplus</strong> darauf angewiesen, dass sich die Interessenten für eine Zertifizierung in der<br />

allgemeinen oder Baufachpresse grundsätzlich über <strong>natureplus</strong> informieren, anschließend<br />

aus eigenem Antrieb selber bei <strong>natureplus</strong> melden, sich Informationen über das – nicht un-<br />

komplizierte – Prüfungsverfahren selber einholen und dann erst die nötigen Entscheidungs-<br />

grundlagen für eine Prüfentscheidung beisammen haben. Das sind natürlich vollkommen<br />

unbefriedigende Zustände, vor allem wenn man bedenkt, dass die Kunden mittlerweile nicht<br />

nur aus Deutschland, Österreich und der Schweiz kommen, sondern verstärkt auch Produkte<br />

aus Osteuropa (Polen, Tschechien, Lettland) und den großen nicht-deutschsprachigen west-<br />

europäischen Märkten (Frankreich, Italien, Belgien, Niederlande) zertifiziert werden. Der<br />

Betreuungsaufwand, der von der Geschäftsstelle und den Prüfinstituten hierfür geleistet<br />

werden muss, „frisst“ die letzten zeitlichen Reserven, die für eine systematische Marktbear-<br />

beitung noch vorhanden waren. Andererseits ist diese „Europäisierung“ natürlich auch ein<br />

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Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

höchst wertvolles Argument für die weitere Ausbreitung des <strong>natureplus</strong>-Labels, denn die<br />

Bauwirtschaft in Europa ist stark verflochten und die verschiedenen Märkte stehen in osmo-<br />

tischen Beziehungen zueinander.<br />

3.2.1 Dämmstoffe<br />

Betroffene neue Richtlinien<br />

RL0105 Einblasdämmstoffe aus Holzfasern<br />

RL0106 Dämmplatten aus Zellulose<br />

RL0107 Einblasdämmstoffe aus Zellulose<br />

Für die RL0105 und RL0106 gibt es Interesse von den jeweils einzigen relevanten Herstellern<br />

in Europa (Steico und Homatherm) welche beide bereits Kunden von <strong>natureplus</strong> sind. Die<br />

Firmen waren auch an der Ausarbeitung der Richtlinien beteiligt. Allerdings enthalten beide<br />

Produkte derzeit noch Borverbindungen, weshalb eine Zertifizierung erst in Frage kommt,<br />

wenn die Rezeptur entsprechend geändert wird.<br />

Bezüglich der Einblasdämmstoffe aus Cellulose gibt es eine größere Zahl von Anbietern. Al-<br />

lein in Deutschland sind uns 4 große Anbieter bekannt, ein weiterer ist in Österreich aktiv,<br />

ein deutscher Anbieter ist zugleich in der Schweiz mit einer Produktion vertreten. Auch in<br />

Frankreich sind uns mehrere potentielle Zeichennehmer bekannt und es gibt mit Sicherheit<br />

in Nordeuropa weitere Anbieter, zu welchen wir noch nicht Kontakt haben. Der Markt ist<br />

also für die weitere Verbreitung des <strong>natureplus</strong>-Zeichens vorhanden. Allerdings gilt es auch<br />

für die Hersteller dieser Produkte, die genannte Bor-Problematik zu lösen. Außerdem wer-<br />

den sich viele kleinere Hersteller ohne feste Vertriebspartner schwer damit tun, dass wir von<br />

den Verarbeitern eine Art Sachkundenachweis verlangen. Es ist noch offen, ob die Branche<br />

wirklich gewillt ist, sich der Staub-Problematik zu stellen, da dies nach deren eigenem Ver-<br />

ständnis schädlich für das „gute Image“ dieser klassischen Ökoprodukte sein könnte.<br />

3.2.2 Holzwerkstoffe<br />

Betroffene neue bzw. stark veränderte Richtlinien:<br />

RL0200 Holz und Holzwerkstoffe<br />

RL0204 Sperrholzplatten<br />

RL0206 Beschichtete Holzwerkstoffe (für den Möbelbau)<br />

RL0207 MDF-Platten nach dem Trockenverfahren<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 90


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

RL0208 Harte und mittelharte Holzfaserplatten<br />

RL0211 Leimholz konstruktiv<br />

RL0212 Garten(bau)holz<br />

RL0213 Fassadenverkleidungen aus Holz<br />

RL1005 Zement-Spanplatten<br />

RL1006 Lehmbauplatten<br />

RL1007 Holzwolle-Leichtbauplatten<br />

RL1107 Holzspanbeton<br />

Die große Zahl von neuen Richtlinien sollte nicht darüber hinwegtäuschen, dass ein großer<br />

Teil der Holzwerkstoffindustrie in Konzernstrukturen organisiert ist und man folglich nicht<br />

mit so vielen verschiedenen Herstellern zu tun hat. Trotzdem sollen die Verwertungsaussich-<br />

ten der verschiedenen Richtlinien getrennt betrachtet werden.<br />

Für die Sperrholzplatten nach RL0204 wurde bereits ein potentieller Zeichennehmer in<br />

Tschechien gefunden, insgesamt ist die Herstellung dieser Produkte – zumindest was den<br />

Möbelbau angeht – derzeit aber nach unserem Eindruck eher rückläufig. Hier gibt es auch<br />

bislang noch nicht viele Industriekontakte von <strong>natureplus</strong>.<br />

Bezüglich der MDF-Platten nach RL0207 ist der ins Auge gefasste erste Lizenznehmer (Glunz<br />

Sonae-Konzern), der auch an der Ausarbeitung der Vergaberichtlinie mitwirkte und als Cofi-<br />

nanzierer des Projekts auftrat, gerade mit seinem gesamten Agepan-Sortiment bei na-<br />

tureplus ausgestiegen, weil er die Entscheidung der Kriterienkommission gegen seine<br />

Dämmplatten aus Frischzellulose nicht mitzutragen bereit ist. Ein anderer großer Anbieter,<br />

die Fa. Egger, lehnt das <strong>natureplus</strong>-Konzept aus grundsätzlichen Erwägungen ab, weil wir<br />

auch biogene Emissionen aus Holzprodukten kritisch betrachten bzw. limitieren. Zu anderen<br />

MDF-Herstellern existieren derzeit keine Kontakte. Ein Rundschreiben an zahlreiche Holz-<br />

werkstoff-Hersteller blieb ohne Resonanz. Dasselbe gilt auch für die Beschichteten Platten<br />

(welche heute überwiegend auf MDF-Basis sind). Folglich wird es hier zunächst keinen Zei-<br />

chennehmer geben.<br />

Bezüglich der Hartfaserplatten nach RL0208 wurde der Konflikt mit dem Interessenten Fun-<br />

der aus Österreich bereits dargestellt. Andere Kontakte zu solchen Herstellern haben wir<br />

derzeit nicht. Oben erwähntes Rundschreiben hat daran nichts geändert.<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 91


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

Die RL0211 hat sich von den Richtlinien für Holzwerkstoffe bisher als die interessanteste er-<br />

wiesen. Dies hat vielleicht auch damit zu tun, dass es in diesem Bereich zahlreiche KMU gibt,<br />

die entsprechende Produkte herstellen. Bisher konnten diese aus den genannten Gründen<br />

allerdings noch nicht systematisch angesprochen werden. Immerhin gibt es hier eine Reihe<br />

von zertifizierten Produkten und weitere Zertifizierungen sind angekündigt. Leider hat der<br />

auf diesem Gebiet größte <strong>natureplus</strong>-Kunde, die Firma Rettenmeier, welche ihr gesamtes<br />

Sortiment für den konstruktiven Holzbau zertifizieren ließ, ihr Engagement vorzeitig gekün-<br />

digt.<br />

Im Bereich Garten(bau)holz (Zäune, Bodenplatten, Spielgeräte) konnten aus o.g. Gründen<br />

noch keine Kontakte zu Herstellern aufgebaut werden. Hier wäre eine Zusammenarbeit mit<br />

dem FSC sinnvoll.<br />

Bei den Fassadenverkleidungen gibt es einen Kontakt zu einer wichtigen Herstellerfirma, die<br />

sich jedoch an einer <strong>natureplus</strong>-Zertifizierung nicht interessiert zeigte.<br />

Für die mit Zement gebundenen Spanplatten ist derzeit ein österreichischer Hersteller an<br />

einer Zertifizierung ernsthaft interessiert, ansonsten fehlen uns aber entsprechende Indust-<br />

rie-Kontakte. Nach unserem Eindruck sind diese Produkte in Deutschland auch aktuell weni-<br />

ger relevant als im (süd-)europäischen Ausland.<br />

Für Lehmbauplatten konnte ein Zeichennehmer gefunden werden, weitere sind interessiert,<br />

aber derzeit aufgrund der Wirtschaftskrise nicht in der Lage, die Prüfkosten aufzubringen.<br />

Ein Zeichennehmer in Österreich ging unmittelbar nach erfolgreichem Abschluss der Prüfun-<br />

gen in Konkurs.<br />

Bezüglich der Leichtbauplatten nach RL1007 bestanden Kontakte zum Marktführer Heraklith,<br />

der auch an einer Zeichennahme interessiert war. Dann wurde die Firma Heraklith jedoch<br />

vom Knauf-Konzern übernommen, das Personal ausgewechselt. Wie die Dinge hier weiter-<br />

gehen, steht derzeit in den Sternen.<br />

Im Bereich Holzspanbeton (RL1107) gibt es eine größere Zahl potentieller Zeichennehmer,<br />

vor allem auch im Bereich der so genannten „Selbstbauhäuser“. Bisher fehlten allerdings die<br />

Ressourcen, diese Firmen anzusprechen. Dennoch gibt es in diesem Bereich bereits einen<br />

Zeichennehmer mit einem innovativen Nischenprodukt, der aus Holzspanbeton Lärm-<br />

schutzwände fertigt.<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 92


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

3.2.3 Farben, Öle, Wachse<br />

Betroffene neue Richtlinien<br />

RL0605 Kaseinfarben<br />

RL0607 Lehmanstriche<br />

RL0703 Öle und Wachse<br />

RL0704 Reinigungs- und Pflegeprodukte aus nachwachsenden Rohstoffen<br />

Wie bereits im Text ausgeführt, gestaltet sich diese Produktgruppe für <strong>natureplus</strong> äußerst<br />

problematisch. Im Bereich der Produktgruppe 0700 ff. wurden alle bereits zertifizierten Pro-<br />

dukte zwischenzeitig wieder zurückgezogen, bereits zugesagte neue Zertifizierungen für<br />

Produkte entsprechend den neuen Vergaberichtlinien RL0703 und RL0704 wurden gecan-<br />

celt. Ob und wie diese Entwicklung nun weitergeht, muss die Zukunft zeigen. Eine wirtschaft-<br />

lich interessante Alternative wäre eine Beschäftigung mit den neuen lösemittelfreien Pro-<br />

dukten auf Basis von Alkydharzen, die von allen großen konventionellen Farbenherstellern<br />

derzeit entwickelt werden (siehe auch 2.7.1). Sollte <strong>natureplus</strong> allerdings in diesem Bereich<br />

tätig werden, sind erneut heftige „ideologische“ Auseinandersetzungen mit der klassischen<br />

Baubiologie zu erwarten.<br />

Für die Spezialprodukte aus dem Bereich der Wandfarben, die nach den neuen Vergabericht-<br />

linien RL0605 und RL0607 zertifizierbar wären, kommen wiederum nur sehr kleine und ent-<br />

sprechend finanzschwache Hersteller in Frage. Bereits durchgeführte Prüfungen für die Zerti-<br />

fizierung eines Herstellers von Lehmbauprodukten blieben unbezahlt aufgrund des Konkur-<br />

ses der Firma. Immerhin sind die Reaktionen der entsprechenden Hersteller – im Unter-<br />

schied zur „Naturfarbenbranche“ der Produkte der 0700er Reihe – durchweg positiv, so dass<br />

über kurz oder lang mit weiteren Zertifizierungen gerechnet werden kann. Aufgrund der ins-<br />

gesamt geringen Erlöse dieser Sparte ist dies jedoch für <strong>natureplus</strong> von geringer wirtschaftli-<br />

cher Bedeutung.<br />

3.2.4 Kleber<br />

Betroffene neue Richtlinien<br />

RL0900 Klebstoffe<br />

RL0901 Dispersions-Klebstoffe<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 93


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

RL0902 Tapetenkleister<br />

RL0903 Papier- und Holzleime<br />

Im Bereich der Klebstoffe verfügt <strong>natureplus</strong> über sehr wenige Industriekontakte. Eine erste<br />

Zertifizierung nach RL0901 ist im ersten Anlauf gescheitert, weil die Anforderungen nicht<br />

erfüllt wurden, das Produkt wird derzeit nachgebessert. Abgesehen davon ist es <strong>natureplus</strong><br />

nicht gelungen, Kontakte zu den Herstellern der entsprechenden Produkte aufzubauen. Dies<br />

gilt insbesondere für den potentiell lukrativen Bereich des Tapetenkleisters. Hier sind nur<br />

sehr wenige Anbieter marktbeherrschend, diese zeigten bislang aber noch kein Interesse an<br />

einer Zertifizierung. Da diese Hersteller auf konventionellen Baumessen nicht ausstellen und<br />

die Messekontakte derzeit die einzige Form der Marktbearbeitung durch <strong>natureplus</strong> ist,<br />

wurden hier aber auch seitens <strong>natureplus</strong> noch keine entsprechenden Aktivitäten unter-<br />

nommen. Nach unserer Einschätzung hängt der Marktdurchbruch von <strong>natureplus</strong> in diesem<br />

Bereich sehr stark davon ab, ob sich auch Tapetenhersteller an einer Zertifizierung interes-<br />

siert zeigen.<br />

3.2.5 Tapeten, Bodenbeläge<br />

Betroffene neue Richtlinien<br />

RL1204 Elastische Bodenbeläge (Linoleum) auf Träger<br />

RL0209 Holzböden<br />

RL1800 Wandbekleidungen<br />

RL1801 Papierwandbekleidungen<br />

RL1802 Textilwandbekleidungen<br />

Bezüglich der Holzböden gibt es ja bereits einige Zeichennehmer, die Ausweitung der zertifi-<br />

zierfähigen Produkte durch die Anpassung der Anforderungen an die Oberflächenbeschich-<br />

tung hat <strong>natureplus</strong> nun zum Anlass genommen, zahlreiche Hersteller direkt anzuschreiben.<br />

Erste Reaktionen darauf sind recht positiv.<br />

Bezüglich der RL1204 existieren Kontakte zum Marktführer Forbo, dessen Consumer-Bereich<br />

durch diese Produktrichtlinie zertifizierbar würde. Eine Entscheidung steht aktuell noch aus,<br />

da Forbo derzeit auch unter den Auswirkungen der Wirtschaftskrise leidet und ein striktes<br />

Sparprogramm durchlebt. Zum Problem könnte hier werden, wenn der Hersteller der Trä-<br />

gerplatte keine Bereitschaft zeigt, die Kosten der Zertifizierung seines Vorprodukts selbst zu<br />

tragen.<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 94


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

Die Vergaberichtlinien zu Tapeten wurden in engem Kontakt zum Marktführer Erfurt erstellt.<br />

Obwohl die technischen Verantwortlichen hier also über die Anforderungen der Richtlinien<br />

genau informiert sind, steht die Entscheidung für eine Zertifizierung noch aus. Tendenziell,<br />

hat uns Erfurt zu verstehen gegeben, sehe man die Zertifizierung nur in einem System als<br />

sinnvoll an, in dem sowohl die Hersteller von Klebern als auch die von (Dispersions-)Farben<br />

eingebunden sind. Dies ist allerdings für <strong>natureplus</strong> schwer zu realisieren, da zumindest die<br />

konventionellen Dispersionsfarben durch <strong>natureplus</strong> nicht zertifizierbar sind.<br />

Eine weitere Anfrage eines Tapetenherstellers wurde zurückgezogen, als der für die Zertifi-<br />

zierung notwendige Aufwand bekannt wurde. Dieser (kleinere) Hersteller hat erkennen las-<br />

sen, dass für ihn eine Zertifizierung nur in Frage kommt, wenn die großen Anbieter hier vo-<br />

rangehen. Eine systematische Marktbearbeitung seitens <strong>natureplus</strong> konnte aus genannten<br />

Gründen bisher nicht stattfinden.<br />

3.2.6 Systembaustoffe, Dichtungsbahnen, Türen<br />

Betroffene neue Richtlinien<br />

RL1600 Holztüren<br />

RL1601 Innentüren<br />

RL1700 Abdichtungen (aus nachwachsenden Rohstoffen)<br />

RL1701 Luftdichtungsbahnen<br />

RL1701 Rieselschutzbahnen<br />

Auch für den Bereich der Holztüren konnte – mit Ausnahme einer Kontaktaufnahme im<br />

Rahmen der Messe BAU 2009 – noch keine systematische Marktbearbeitung erfolgen. Mit<br />

der Firma Jeld-Wen, einem der größten Türenhersteller in Deutschland, existieren zwar Kon-<br />

takte, die zur Ausarbeitung der Richtlinien genutzt wurden. Aus diesen Kontakten hat sich<br />

aber noch kein konkretes Zertifizierungsinteresse ergeben.<br />

Im Bereich der Luftdichtungsbahnen RL1701 hat sich der Marktführer auf diesem Gebiet, die<br />

Fa. proclima, zertifizieren lassen. Das Interesse dieses Herstellers richtet sich aber auch auf<br />

Systemlösungen, die derzeit nicht realisierbar sind. Andere Anbieter entsprechender Produk-<br />

te konnten aus genannten Gründen nicht angesprochen werden.<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 95


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

4 Anhang<br />

Das eigentliche Ergebnis des Projektes sind natürlich die in seinem Rahmen erarbeiteten<br />

Vergaberichtlinien. Über die fachlich speziellen Hintergründe der einzelnen Richtlinien klärt<br />

das vorangegangene Kapitel auf. Zusätzlich zu diesen speziellen Grundlagenfragen waren<br />

aber noch die „üblichen“ Fragen aufzuarbeiten und zu lösen: Für die Ermittlung der<br />

Gebrauchstauglichkeit mussten die einschlägigen technischen Normen studiert und daraus<br />

ein für <strong>natureplus</strong> passendes Anforderungsprofil entwickelt werden. Bei der Zusammenset-<br />

zung des Produktes soll der Anteil nachwachsender Rohstoffe maximiert sein, hierzu ist eine<br />

gute Marktübersicht unerlässlich. Zugleich wird in diesem Abschnitt bei Stoffverboten und –<br />

beschränkungen die Minimierung von öko- und humantoxischen Substanzen geregelt. In<br />

Bezug auf die Rohstoffgewinnung und ihre Verarbeitung steht das Thema Ressourcenscho-<br />

nung und „saubere“ Produktion im Vordergrund, das passend auf die jeweilige Produkt-<br />

gruppe immer neu definiert werden muss. Mit der Deklaration wird ein Beitrag zur Verbrau-<br />

cherinformation geleistet, der über das gesetzlich Vorgeschriebene hinausgeht. Im Abschnitt<br />

Anwendung stehen nicht nur die Arbeitssicherheit, sondern vor allem auch das Thema<br />

Wohngesundheit auf der Agenda. Mit dem Unterpunkt Recycling/Entsorgung schließt sich<br />

der Kreis des Produktlebenslaufs, der Nachhaltigkeitskriterien genügen soll. Im Abschnitt 3,<br />

wenn es um die Laboruntersuchungen geht, werden unter Vorsorgegesichtspunkten sehr<br />

strenge Grenzwerte aufgestellt, die im Kern einen gemeinsamen Standard von Wohnge-<br />

sundheit über alle Produktgruppen hinweg definieren. Hier muss hauptsächlich darauf ge-<br />

achtet werden, nur die Untersuchungen hier vorzuschreiben, die auch für die jeweilige Pro-<br />

duktgruppe relevant sind.<br />

4.1 Vergaberichtlinien<br />

Es folgen nun die im Projekt erarbeiteten Vergaberichtlinien entsprechend nachfolgender<br />

Liste:<br />

RL0105 Einblasdämmstoffe aus Holzfasern Seite 98<br />

RL0106 Dämmplatten aus Zellulose Seite 104<br />

RL0107 Einblasdämmstoffe aus Zellulose Seite 109<br />

RL0200 Holz und Holzwerkstoffe Seite 114<br />

RL0204 Sperrholzplatten Seite 119<br />

RL0206 Beschichtete Holzwerkstoffe (für den Möbelbau) Seite 125<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 96


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

RL0207 MDF-Platten nach dem Trockenverfahren Seite 131<br />

RL0208 Harte und mittelharte Holzfaserplatten Seite 138<br />

RL0209 Holzböden Seite 145<br />

RL0211 Leimholz konstruktiv Seite 151<br />

RL0212 Garten(bau)holz Seite 158<br />

RL0213 Fassadenverkleidungen aus Holz Seite 165<br />

RL0605 Kaseinfarben Seite 173<br />

RL0607 Lehmanstriche Seite 178<br />

RL0703 Öle und Wachse Seite 184<br />

RL0704 Reinigungs- und Pflegeprodukte aus nachwachsenden Rohstoffen Seite 190<br />

RL0900 Klebstoffe Seite 197<br />

RL0901 Dispersions-Klebstoffe Seite 200<br />

RL0902 Tapetenkleister Seite 207<br />

RL0903 Papier- und Holzleime Seite 214<br />

RL1005 Zement-Spanplatten Seite 222<br />

RL1006 Lehmbauplatten Seite 229<br />

RL1007 Holzwolle-Leichtbauplatten Seite 236<br />

RL1107 Holzspanbeton Seite 243<br />

RL1204 Elastische Bodenbeläge (Linoleum) auf Träger Seite 252<br />

RL1600 Holztüren Seite 258<br />

RL1601 Innentüren Seite 263<br />

RL1700 Abdichtungen (aus nachwachsenden Rohstoffen) Seite 269<br />

RL1701 Luftdichtungsbahnen Seite 272<br />

RL1702 Rieselschutzbahnen Seite 277<br />

RL1800 Wandbekleidungen Seite 283<br />

RL1801 Papierwandbekleidungen Seite 287<br />

RL1802 Textilwandbekleidungen Seite 293<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 97


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

<strong>natureplus</strong> e.V.<br />

Vergaberichtlinie 0105<br />

EINBLAS- UND SCHÜTTDÄMMSTOFFE<br />

AUS LIGNOZELLULOSEHALTIGEN FASERN<br />

März 2009<br />

zur Vergabe des Qualitätszeichens<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 98


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

Präambel<br />

Die <strong>natureplus</strong>®-Vergabekriterien sind hierarchisch aufgebaut. Jedes Produkt, das nach<br />

einer Produkt-Vergaberichtlinie geprüft wird, muss zugleich auch die Anforderungen der<br />

Basiskriterien (RL 0000) sowie der zugehörigen Produktgruppenrichtlinie erfüllen (siehe auch<br />

§ 2). Um Doppelnennungen zu vermeiden, sind diese Anforderungen im Regelfall in der<br />

Produkt-Vergaberichtlinie nicht nochmals aufgeführt.<br />

Anwendungsbereich<br />

Die nachfolgenden Vergabekriterien für Einblas- und Schüttdämmstoffe aus<br />

lignozellulosehaltigen Fasern enthalten die Anforderungen zur Auszeichnung von<br />

Wärmedämmstoffen aus lignozellulosehaltigen Fasern mit dem Qualitätszeichen<br />

<strong>natureplus</strong>®.<br />

Vergabekriterien<br />

Voraussetzung für die Auszeichnung eines Produktes mit dem Qualitätszeichen <strong>natureplus</strong>®<br />

bildet die Einhaltung der Basiskriterien RL0000 und der Produktgruppenkriterien RL0100<br />

„Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen“.<br />

Gebrauchstauglichkeit<br />

Die Produkte müssen die Anforderungen zur Gebrauchstauglichkeit für eine deutsche oder<br />

europäische technische Zulassung erfüllen. Die Einhaltung ist durch Eigen- oder<br />

Fremdüberwachung sicherzustellen.<br />

Für das Produkt muss nachgewiesen sein, dass unter den Bedingungen eines fachgerechten<br />

Einbaus mikrobielles Wachstum und Schimmelpilzwachstum verhindert ist. Die Produkte<br />

müssen unter Einbaubedingungen gegen mikrobiellen Abbau und gegen Pilze beständig<br />

sein. Der Nachweis ist durch Vorlage entsprechender Untersuchungen und Gutachten zu<br />

führen.<br />

Der Hersteller muss nachweisen, dass das Produkt bei bestimmungsgemäßem Einsatz<br />

volumenbeständig ist und den vorgesehenen Hohlraum stabil ausfüllt (z.B. durch Rütteltests<br />

o.ä.).<br />

Zusammensetzung, Stoffverbote und -beschränkungen<br />

Das Produkt muss mindestens zu 85 % des Produktgewichtes im lufttrockenen Zustand aus<br />

nachwachsenden Rohstoffen bestehen.<br />

Die Angaben des Herstellers werden im Bedarfsfall auch labortechnisch überprüft.<br />

Der Flammschutzmittelanteil darf 15 % des Produktgewichtes im lufttrockenen Zustand nicht<br />

überschreiten.<br />

Die Verwendung von halogenorganischen Verbindungen ist nicht zulässig.<br />

Das Produkt wird einer Prüfung auf Schwermetalle und EOX/AOX gemäß Abschnitt 3<br />

unterzogen und muss die dort angegebenen Grenzwerte einhalten.<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 99


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

Rohstoffgewinnung, Fertigung der Vorprodukte und Produktion<br />

Für die verwendeten Rohstoffe müssen Herkunftsnachweise vorgelegt werden.<br />

Sofern das Produkt Holzfasern beinhaltet, müssen für die Gewinnung die Anforderungen der<br />

Produktgruppenrichtlinie RL 0200 „Holz und Holzwerkstoffe“ eingehalten werden.<br />

Deklaration<br />

Nachstehende Kennzahlen und Hinweise sind dem Produkt beizufügen und dem<br />

Verbraucher bzw. dem Anwender in geeigneter Weise am Produkt zur Verfügung zu stellen:<br />

- Allgemeine Daten (Bezeichnung, Type, Name, etc.)<br />

- Verarbeitungshinweise (Piktogramme und Text)<br />

- Packungsgröße<br />

- Dämmwert<br />

- Rohdichte ρ [kg/m3]<br />

- Wärmeschutztechnischer Nennwert bei 10°C und udry g emäß EN ISO 10456 oder<br />

gleichwertiger Norm<br />

- Wärmeschutztechnischer Bemessungswert gemäß EN ISO 10456 oder gleichwertiger<br />

Norm<br />

- Brandschutzklasse und Norm, nach der die Brandschutzklasse bestimmt wurde<br />

- Anwendungstyp nach DIN 18 165 Teil 1 bzw. Einsatzgebiete nach ÖNORM B 6000<br />

- Arbeitsschutzmaßnahmen bei Einbau- und Ausbauarbeiten<br />

- Lagerungshinweise<br />

- Herkunftsbezeichnung des Haupteinsatzstoffes<br />

Bei Einsatz von Inhaltsstoffen mit umweltgefährdendem Potential muss der Hersteller an<br />

geeigneter<br />

Stelle darauf hinweisen, welche Maßnahmen im Rahmen von Ausbau- und Abbrucharbeiten<br />

zum<br />

Umweltschutz zu treffen sind (z.B. kontrollierter Rückbau).<br />

Nutzung<br />

Das Produkt darf keinen unangenehmen oder produktfremden Geruch aufweisen. Ferner<br />

muss das Produkt emissionsarm sein.<br />

Das Produkt wird einer Geruchsprüfung und einer Prüfung auf flüchtige organische<br />

Verbindungen (VOC) gemäß Abschnitt 3 unterzogen und muss die dort angegebenen<br />

Grenzwerte einhalten.<br />

Das Produkt kann werkseitig verarbeitet werden. Bei einer Verwendung auf der Baustelle ist<br />

vom Hersteller sicherzustellen, dass eine staubarme Verarbeitung gewährleistet ist. Dies<br />

geschieht durch Information und Schulung der Anwender über den Einsatz geeigneter<br />

Methoden (z.B. entlüftete Einblastechnik). Diese Informationen sind auch auf der<br />

Verpackung in geeigneter Weise (Piktogramme und Text) anzubringen.<br />

Die Lieferung darf nur an entsprechend geschulte Verarbeiter erfolgen.<br />

Die Verwendung des Produktes darf nur innerhalb des Verwendungsbetriebes durch<br />

geschulte Anwender und unter Einhaltung der Arbeitsschutz- und<br />

Arbeitssicherheitsbedingungen erfolgen. Der Hersteller hat dem Verarbeiter ausreichende<br />

Informationen zu vermitteln, wie das Produkt setzungssicher einzubringen ist.<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 100


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

Recycling/Entsorgung<br />

Das Produkt muss die in Abschnitt 3 angegebenen Schwermetallgrenzwerte einhalten.<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 101


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

Laborprüfungen<br />

Auszuzeichnende Produkte werden nachfolgenden Laborprüfungen unterzogen:<br />

Prüfparameter Grenzwert Prüfmethode<br />

Inhaltsstoffe<br />

Metalle- und Metalloxide mg/kg Aufschluss Salpeter-/Flusssäure<br />

As ≤ 5 AAS-Graphitrohr bzw. DIN 38406-E29<br />

Cd ≤ 0,5 DIN 38406-E19 bzw. DIN 38406-E29<br />

Co ≤ 10 DIN 38406-E29 bzw. EN ISO 11885<br />

Cr ≤ 2 EN ISO 11885 bzw. DIN 38406-E29<br />

Cu ≤ 20 EN ISO 11885 bzw. DIN 38406-E29<br />

Hg ≤ 0,1 EN 1483 bzw. DIN 38406-E29<br />

Ni ≤ 10 DIN 38406-E29 bzw. EN ISO 11885<br />

Pb ≤ 5 DIN 38406-E6 bzw. DIN 38406-E29<br />

Sb ≤ 1 AAS-Graphitrohr oder DIN 38406-E29<br />

Sn ≤ 1 DIN 38406-E29<br />

AOX (halogenorganische Verbindungen) ≤ 1 mg/kg <strong>natureplus</strong> -Ausführungsbestimmung „A-<br />

OX/EOX“<br />

Pestizide mg/kg<br />

Organochlorpestizide: Pentachlorphenol<br />

(PCP), Lindan (gamma-HCH), sonstige HCH-<br />

Isomere, Endosulfan, Dichlofluanid, Chlorthalonil,<br />

DDT, DDD, DDE, Aldrin, Dieldrin, Endrin,<br />

Heptachlor, Chlordan,<br />

HCB, Mirex<br />

Organophosphorpestizide: Dichlorvos _<br />

Pyrethroide: Permethrin, Cyhalothrin,<br />

Cyfluthrin, Cypermethrin, Fenvalerat, Deltamethrin<br />

Sonstige: Imazalil, Lambda-Cyhalothrin, Simazin,<br />

Isoxaben<br />

Summe Pestizide<br />

≤ 0,5*<br />

≤ 0,5*<br />

≤ 0,5*<br />

≤ 0,5*<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 102<br />

≤ 1<br />

analog DFG S 19<br />

* Grenzwert für Einzelsubstanz<br />

Bestimmungsgrenzen: 0,1 mg/kg<br />

* Grenzwert für Einzelsubstanz<br />

Bestimmungsgrenzen: 0,1 mg/kg


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

Emissionen:<br />

nach Konditionierung<br />

Kammerverfahren: DIN EN ISO<br />

16000, <strong>natureplus</strong> Ausführungsbestimmungen<br />

(2)<br />

VOC (Flüchtige organische Verbindungen)<br />

VOC eingestuft in:<br />

µg/m³ DIN EN ISO 16000-6, -9, -11<br />

K1, K2; M1, M2; R1, R2 (gem. TRGS 905, RL 67/548<br />

EWG); IARC Gruppe 1 u. 2A; MAK III1; III2.<br />

n.b. (3)<br />

24 h nach Prüfkammerbeladung<br />

Summe flüchtige organische Verbindungen (TVOC) ≤ 300 28 d nach Prüfkammerbeladung<br />

davon: Summe Alkylaromaten ≤ 50 28 d nach Prüfkammerbeladung<br />

Summe bicyclische Terpene ≤ 200 28 d nach Prüfkammerbeladung<br />

Summe sensibilisierende Stoffe gem. MAK IV,<br />

BgVV-Liste (4) Kat. A, TRGS 907<br />

Summe VOC eingestuft in: K3; M3; R3 (gem.<br />

≤ 100 28 d nach Prüfkammerbeladung<br />

TRGS 905, RL 67/548/EWG); IARC Gruppe<br />

2B; MAK III3)<br />

≤ 50 28 d nach Prüfkammerbeladung<br />

Summe gesättigter n-Aldehyde ≤ 180 28 d nach Prüfkammerbeladung<br />

Spezielle Einzelsubstanzen NPG 28 d nach Prüfkammerbeladung<br />

Summe schwer flüchtige organische Verbindungen<br />

(SVOC)<br />

≤ 100 28 d nach Prüfkammerbeladung<br />

Formaldehyd µg/m³<br />

DIN EN ISO 16000-3. 11;<br />

DIN EN 717-1 i. A.<br />

≤ 36 (5) 28 d nach Prüfkammerbeladung<br />

Geruch<br />

n.b. nicht bestimmbar<br />

NPG <strong>natureplus</strong>-Grenzwert (s. <strong>natureplus</strong> Grenzwertliste)<br />

Geruchsnote<br />

≤ 3<br />

<strong>natureplus</strong>-Ausführungsbestimmung,<br />

6-stufige Notenskala,<br />

24 h nach Prüfkammerbeladung<br />

2 <strong>natureplus</strong>-Ausführungsbestimmungen „Prüfkammer-Untersuchung“<br />

3 Bestimmungsgrenze für Einzelsubstanz: 1 µg/m³<br />

4 BgVV (Hrgs.: Detlev Kayser, Eva Schleder): „Chemikalien und Kontaktallergie – eine bewertende<br />

Zusammenstellung“<br />

5 36 µg/m³ ≅ 0,03 ppm<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 103


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

<strong>natureplus</strong> e.V.<br />

Vergaberichtlinie 0106<br />

DÄMMPLATTEN AUS ALTPAPIER<br />

November 2008<br />

zur Vergabe des Qualitätszeichens<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 104


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

Präambel<br />

Die <strong>natureplus</strong>-Vergabekriterien sind hierarchisch aufgebaut. Jedes Produkt, das nach einer<br />

Produkt-Vergaberichtlinie geprüft wird, muss zugleich auch die Anforderungen der<br />

Basiskriterien (RL 0000) sowie der zugehörigen Produktgruppenrichtlinie erfüllen (siehe auch<br />

§ 2). Um Doppelnennungen zu vermeiden, sind diese Anforderungen im Regelfall in der<br />

Produkt-Vergaberichtlinie nicht nochmals aufgeführt.<br />

Anwendungsbereich<br />

Die nachfolgenden Vergabekriterien für Dämmplatten aus Altpapier enthalten die<br />

Anforderungen zur Auszeichnung von Wärmedämmstoffen mit dem Qualitätszeichen<br />

<strong>natureplus</strong>, deren Wärmedämmfunktion auf dem Einsatz von Altpapierfasern basiert. Sie<br />

sind ausschließlich auf solche Produkte anzuwenden.<br />

Lose Dämmstoffe aus Altpapier werden in der <strong>natureplus</strong>-Vergaberichtlinien RL 0107 „Lose<br />

Dämmstoffe aus Altpapier“ geregelt.<br />

Vergabekriterien<br />

Voraussetzung für die Auszeichnung eines Produktes mit dem Qualitätszeichen <strong>natureplus</strong><br />

bildet die Einhaltung der Basiskriterien RL0000 und der Produktgruppenkriterien RL0100<br />

„Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen“ erfüllen.<br />

Gebrauchstauglichkeit<br />

Für das Produkt muss nachgewiesen sein, dass unter den Bedingungen eines fachgerechten<br />

Einbaus mikrobielles Wachstum und Schimmelpilzwachstum verhindert ist (gem. DIN IEC 68<br />

oder gleichwertiger Norm). Die Produkte müssen unter Einbaubedingungen gegen<br />

mikrobiellen Abbau und gegen Pilze beständig sein. Der Nachweis ist durch Vorlage<br />

entsprechender Untersuchungen und Gutachten zu führen (EN ISO 846 oder gleichwertig).<br />

Die Produkte müssen die Anforderungen der EN 13055 und DIN V 20000-104 erfüllen. Die<br />

Einhaltung ist durch Eigen- und Fremdüberwachung sicherzustellen.<br />

Zusammensetzung, Stoffverbote und -beschränkungen<br />

Das Produkt muss mindestens zu 85 % des Produktgewichtes im lufttrockenen Zustand aus<br />

nachwachsenden Rohstoffen bestehen. Bei Produkten mit synthetischen Stützfasern sind<br />

Mindestgehalte von 75 % des Produktgewichtes im lufttrockenen Zustand zugelassen.<br />

Die Verwendung von synthetischen Stützfasern zu maximal 15 % des Produktgewichtes im<br />

lufttrockenen Zustand ist für 2 Jahre ab <strong>natureplus</strong>-Hauptprüfung nach der Vergaberichtlinie<br />

in vorliegender Fassung zugelassen. Die Angaben des Herstellers werden im Bedarfsfall<br />

auch labortechnisch überprüft.<br />

Der Flammschutzmittelanteil darf 15 % des Produktgewichtes im lufttrockenen Zustand nicht<br />

überschreiten.<br />

Die Verwendung von halogenorganischen Verbindungen ist nicht zulässig.<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 105


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

Das Produkt wird einer Prüfung auf Schwermetalle, Bor und EOX/AOX gemäß Abschnitt 3<br />

unterzogen und muss die dort angegebenen Grenzwerte einhalten.<br />

Rohstoffgewinnung, Fertigung der Vorprodukte und Produktion<br />

Für die Zellulose-Produktion soll ausschließlich Altpapier verwendet werden, da mit der<br />

Verwendung eines Sekundärrohstoffs Ressourcen geschont werden und der Rohstoff im<br />

Produktionskreislauf erhalten bleibt. Mehr als die Hälfte des eingesetzten Altpapiers sollte<br />

aus unteren und mittleren Sorten gem. European List of Standard Grades of Recovered<br />

Board 6 stammen.<br />

Durch entsprechende Lieferantenvereinbarungen und Eingangskontrollen soll sichergestellt<br />

werden, dass für die Zellulosefasern aus Altpapier kein schwermetallbelastetes oder mit<br />

sonstigen Schadstoffen belastetes Papier eingesetzt wird.<br />

Das auszuzeichnende Produkt wird einer Schwermetallprüfung gemäß Abschnitt 3<br />

unterzogen und muss die dort angegebenen Grenzwerte einhalten.<br />

Nutzung<br />

Das Produkt darf keinen unangenehmen oder produktfremden Geruch aufweisen. Ferner<br />

muss das Produkt sehr emissionsarm sein.<br />

Das Produkt wird einer Geruchsprüfung und einer Prüfung auf flüchtige organische<br />

Verbindungen (VOC) gemäß Abschnitt 3 unterzogen und muss die dort angegebenen<br />

Grenzwerte einhalten.<br />

Recycling/Entsorgung<br />

Das Produkt muss die in Abschnitt 3 angegebenen Schwermetallgrenzwerte einhalten.<br />

6 European List of Standard Grades of Recoverd Board, February 1999, Hrsg. Confederation of European<br />

Paper Industries (CEPI), (www.cepi.org) Untere Sorten (A) entspricht Ordinary Grades (Group 1) Mittlere<br />

Sorten (B) entspricht Medium Grades (Group 2)<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 106


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

Laborprüfungen<br />

Auszuzeichnende Produkte werden nachfolgenden Laborprüfungen unterzogen:<br />

Prüfparameter Grenzwert Prüfmethode<br />

Inhaltsstoffe<br />

Bor ≤ 25 g/kg Aufschl. Salpeter-/Flusssäure; ICP<br />

Halogenorg. Verbindungen: AOX<br />

EOX<br />

≤ 1 mg/kg<br />

≤ 2 mg/kg<br />

Quantitative Bestimmung Polyesterfasern 15 M-% EN 54205<br />

<strong>natureplus</strong> -Ausführungsbestimmung „A-<br />

OX/EOX“<br />

Metalle- und Metalloxide mg/kg Aufschluss Salpeter-/Flusssäure<br />

As ≤ 2 AAS-Graphitrohr bzw. DIN 38406-E29<br />

Be ≤ 1 DIN 38406-E29 bzw. EN ISO 11885<br />

Cd ≤ 0,5 DIN 38406-E19 bzw. DIN 38406-E29<br />

Co, Ni ≤ 5 DIN 38406-E29 bzw. EN ISO 11885<br />

Cr (gesamt) ≤ 10 EN ISO 11885 bzw. DIN 38406-E29<br />

Cu ≤ 50 EN ISO 11885 bzw. DIN 38406-E29<br />

Hg ≤ 0,25 EN 1483 bzw. DIN 38406-E29<br />

Ni ≤ 10 EN ISO 11885 oder DIN 38406-E29<br />

Pb ≤ 10 DIN 38406-E6 bzw. DIN 38406-E29<br />

Sb (7) ≤ 1 AAS-Graphitrohr bzw. DIN 38406-E29<br />

Zr (8) ≤ 100 DIN 38406-E29 bzw. EN ISO 11885<br />

Zn ≤ 400 EN ISO 11885 bzw. DIN 38406-E29<br />

Emissionen:<br />

nach Konditionierung<br />

Kammerverfahren: DIN EN ISO<br />

16000, <strong>natureplus</strong> Ausführungsbestimmungen<br />

(9)<br />

VOC (Flüchtige organische Verbindungen)<br />

VOC eingestuft in:<br />

µg/m³ DIN EN ISO 16000-6, -9, -11<br />

K1, K2; M1, M2; R1, R2 (gem. TRGS 905, RL 67/548<br />

EWG); IARC Gruppe 1 u. 2A; MAK III1; III2.<br />

n.b. (10)<br />

24 h nach Prüfkammerbeladung<br />

Summe flüchtige organische Verbindungen (TVOC) ≤ 300 28 d nach Prüfkammerbeladung<br />

davon: Summe Alkylaromaten ≤ 50 28 d nach Prüfkammerbeladung<br />

Summe bicyclische Terpene ≤ 200 28 d nach Prüfkammerbeladung<br />

Summe sensibilisierende Stoffe gem. MAK IV,<br />

BgVV-Liste (11) Kat. A, TRGS 907<br />

Summe VOC eingestuft in: K3; M3; R3 (gem.<br />

≤ 100 28 d nach Prüfkammerbeladung<br />

TRGS 905, RL 67/548/EWG); IARC Gruppe<br />

2B; MAK III3)<br />

≤ 50 28 d nach Prüfkammerbeladung<br />

Summe gesättigter n-Aldeyhde ≤ 180 28 d nach Prüfkammerbeladung<br />

7 Richtwert; da die in den Produkten eingesetzten Polyesterstützfasern Antimon enthalten.<br />

8 Richtwert (Reinheitskontrolle); die Substanz wird nur geprüft, um eine Zugabe von Zirkonium-<br />

Verbindungen (evtl. Flammschutz) zu prüfen.<br />

9 <strong>natureplus</strong>-Ausführungsbestimmungen „Prüfkammer-Untersuchung“<br />

10 Bestimmungsgrenze für Einzelsubstanz: 1 µg/m³<br />

11 BgVV (Hrgs.: Detlev Kayser, Eva Schleder): „Chemikalien und Kontaktallergie – eine bewertende<br />

Zusammenstellung“<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 107


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

Spezielle Einzelsubstanzen NPG 28 d nach Prüfkammerbeladung<br />

Summe schwer flüchtige organische Verbindungen<br />

(SVOC)<br />

≤ 50 28 d nach Prüfkammerbeladung<br />

Formaldehyd µg/m³<br />

DIN EN ISO 16000-3. 11; DIN<br />

EN 717-1 i. A.<br />

≤ 24 (12) 3 d nach Prüfkammerbeladung<br />

Geruch<br />

n.b. nicht bestimmbar<br />

NPG <strong>natureplus</strong>-Grenzwert (s. <strong>natureplus</strong> Grenzwertliste)<br />

12 24 µg/m³ ≅ 0,02 ppm<br />

Geruchsnote<br />

≤ 3<br />

<strong>natureplus</strong>-Ausführungsbestimmung,<br />

6-stufige Notenskala,<br />

24 h nach Prüfkammerbeladung<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 108


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

<strong>natureplus</strong> e.V.<br />

Vergaberichtlinie 0107<br />

EINBLASDÄMMSTOFFE AUF BASIS VON ZELLULOSE<br />

März 2009<br />

zur Vergabe des Qualitätszeichens<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 109


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

Präambel<br />

Die <strong>natureplus</strong>®-Vergabekriterien sind hierarchisch aufgebaut. Jedes Produkt, das nach<br />

einer Produkt-Vergaberichtlinie geprüft wird, muss zugleich auch die Anforderungen der<br />

Basiskriterien (RL 0000) sowie der zugehörigen Produktgruppenrichtlinie erfüllen (siehe auch<br />

§ 2). Um Doppelnennungen zu vermeiden, sind diese Anforderungen im Regelfall in der<br />

Produkt-Vergaberichtlinie nicht nochmals aufgeführt.<br />

Anwendungsbereich<br />

Die nachfolgenden Vergabekriterien für Einblasdämmstoffe auf Basis von Zellulose enthalten<br />

die Anforderungen zur Auszeichnung von Wärmedämmstoffen mit dem Qualitätszeichen<br />

<strong>natureplus</strong>®, deren Wärmedämmfunktion auf dem Einsatz von Altpapierfasern basiert.<br />

Vergabekriterien<br />

Voraussetzung für die Auszeichnung eines Produktes mit dem Qualitätszeichen <strong>natureplus</strong>®<br />

bildet die Einhaltung der Basiskriterien RL0000 und der Produktgruppenkriterien RL0100<br />

„Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen“.<br />

Gebrauchstauglichkeit<br />

Die Produkte müssen die Anforderungen zur Gebrauchstauglichkeit für eine deutsche oder<br />

europäische technische Zulassung erfüllen. Die Einhaltung ist durch Eigen- oder<br />

Fremdüberwachung sicherzustellen.<br />

Für das Produkt muss nachgewiesen sein, dass unter den Bedingungen eines fachgerechten<br />

Einbaus mikrobielles Wachstum und Schimmelpilzwachstum verhindert ist. Die Produkte<br />

müssen unter Einbaubedingungen gegen mikrobiellen Abbau und gegen Pilze beständig<br />

sein. Der Nachweis ist durch Vorlage entsprechender Untersuchungen und Gutachten zu<br />

führen.<br />

Der Hersteller muss nachweisen, dass das Produkt bei bestimmungsgemäßem Einsatz<br />

volumenbeständig ist und den vorgesehenen Hohlraum stabil ausfüllt (z.B. durch Rütteltests<br />

o.ä.).<br />

Zusammensetzung, Stoffverbote und -beschränkungen<br />

Das Produkt muss mindestens zu 85 % des Produktgewichtes im lufttrockenen Zustand aus<br />

recyceltem Zeitungsaltpapier der Gruppe 2.02 (Liste der europäischen (CEPI / B.I.R)<br />

Standardsorten und ihre Qualitäten) bestehen.<br />

Die Angaben des Herstellers werden im Bedarfsfall auch labortechnisch überprüft.<br />

Der Anteil an Brand- und Schimmelschutzmitteln darf 15 % des Produktgewichtes im<br />

lufttrockenen Zustand nicht überschreiten.<br />

Die Verwendung von halogenorganischen Verbindungen ist nicht zulässig.<br />

Das Produkt wird einer Prüfung auf Schwermetalle und EOX/AOX gemäß Abschnitt 3<br />

unterzogen und muss die dort angegebenen Grenzwerte einhalten.<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 110


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

Rohstoffgewinnung, Fertigung der Vorprodukte und Produktion<br />

Durch entsprechende Lieferantenvereinbarungen und Eingangskontrollen soll sichergestellt<br />

werden, dass für die Zellulosefasern aus Altpapier kein schwermetallbelastetes oder mit<br />

sonstigen Schadstoffen belastetes Papier eingesetzt wird.<br />

Das auszuzeichnende Produkt wird einer Schwermetallprüfung gemäß Abschnitt 3<br />

unterzogen und muss die dort angegebenen Grenzwerte einhalten.<br />

2.4 Deklaration<br />

Nachstehende Kennzahlen und Hinweise sind dem Produkt beizufügen und dem<br />

Verbraucher bzw. dem Anwender in geeigneter Weise am Produkt zur Verfügung zu stellen:<br />

- Allgemeine Daten (Bezeichnung, Type, Name, etc.)<br />

- Verarbeitungshinweise (Piktogramme und Text)<br />

- Packungsgröße<br />

- Dämmwert<br />

- Rohdichte ρ [kg/m3]<br />

- Wärmeschutztechnischer Nennwert bei 10°C und udry g emäß EN ISO 10456 oder<br />

gleichwertiger Norm<br />

- Wärmeschutztechnischer Bemessungswert gemäß EN ISO 10456 oder gleichwertiger<br />

Norm<br />

- Brandschutzklasse und Norm, nach der die Brandschutzklasse bestimmt wurde<br />

- Anwendungstyp nach DIN 18 165 Teil 1 bzw. Einsatzgebiete nach ÖNORM B 6000<br />

- Arbeitsschutzmaßnahmen bei Einbau- und Ausbauarbeiten<br />

- Lagerungshinweise<br />

- Herkunftsbezeichnung des Haupteinsatzstoffes<br />

Bei Einsatz von Inhaltsstoffen mit umweltgefährdenden Potential muss der Hersteller an geeigneter<br />

Stelle darauf hinweisen, welche Maßnahmen im Rahmen von Ausbau- und Abbrucharbeiten<br />

zum<br />

Umweltschutz zu treffen sind (z.B. kontrollierter Rückbau).<br />

2.5 Nutzung<br />

Das Produkt darf keinen unangenehmen oder produktfremden Geruch aufweisen. Ferner<br />

muss das Produkt emissionsarm sein.<br />

Das Produkt wird einer Prüfung auf flüchtige organische Verbindungen (VOC) gemäß<br />

Abschnitt 3 unterzogen und muss die dort angegebenen Grenzwerte einhalten.<br />

Das Produkt kann werkseitig verarbeitet werden. Bei einer Verwendung auf der Baustelle ist<br />

vom Hersteller sicherzustellen, dass eine staubarme Verarbeitung gewährleistet ist. Dies<br />

geschieht durch Information und Schulung der Anwender über den Einsatz geeigneter<br />

Methoden (z.B. entlüftete Einblastechnik). Diese Informationen sind auch auf der<br />

Verpackung in geeigneter Weise (Piktogramme und Text) anzubringen.<br />

Die Lieferung darf nur an entsprechend geschulte Verarbeiter erfolgen.<br />

Die Verwendung des Produktes darf nur innerhalb des Verwendungsbetriebes durch<br />

geschulte Anwender und unter Einhaltung der Arbeitsschutz- und<br />

Arbeitssicherheitsbedingungen erfolgen. Der Hersteller hat dem Verarbeiter ausreichende<br />

Informationen zu vermitteln, wie das Produkt setzungssicher einzubringen ist.<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 111


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

2.6 Recycling/Entsorgung<br />

Das Produkt muss die in Abschnitt 3 angegebenen Schwermetallgrenzwerte einhalten.<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 112


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

Laborprüfungen<br />

Auszuzeichnende Produkte werden nachfolgenden Laborprüfungen unterzogen:<br />

Prüfparameter Grenzwert Prüfmethode<br />

Inhaltsstoffe<br />

Halogenorg. Verbindungen: AOX<br />

EOX<br />

≤ 1 mg/kg<br />

≤ 2 mg/kg<br />

<strong>natureplus</strong> -Ausführungsbestimmung „A-<br />

OX/EOX“<br />

Metalle- und Metalloide mg/kg Aufschluss Salpeter-/Flusssäure<br />

As ≤ 2 AAS-Graphitrohr bzw. DIN 38406-E29<br />

Cd ≤ 0,5 DIN 38406-E19 bzw. DIN 38406-E29<br />

Co ≤ 5 DIN 38406-E29 bzw. EN ISO 11885<br />

Cr (gesamt) ≤ 10 EN ISO 11885 bzw. DIN 38406-E29<br />

Cu ≤ 50 EN ISO 11885 bzw. DIN 38406-E29<br />

Hg ≤ 0,25 EN 1483 bzw. DIN 38406-E29<br />

Ni ≤ 10 DIN 38406-E29 bzw. EN ISO 11885<br />

Pb ≤ 10 DIN 38406-E6 bzw. DIN 38406-E29<br />

Emissionen:<br />

nach Konditionierung<br />

Kammerverfahren: DIN EN ISO<br />

16000, <strong>natureplus</strong> Ausführungsbestimmungen<br />

(13)<br />

VOC (Flüchtige organische Verbindungen)<br />

VOC eingestuft in:<br />

µg/m³ DIN EN ISO 16000-6, -9, -11<br />

K1, K2; M1, M2; R1, R2 (gem. TRGS 905, RL 67/548<br />

EWG); IARC Gruppe 1 u. 2A; MAK III1; III2.<br />

n.b. (14)<br />

24 h nach Prüfkammerbeladung<br />

Summe flüchtige organische Verbindungen (TVOC) ≤ 300 28 d nach Prüfkammerbeladung<br />

davon: Summe Alkylaromaten ≤ 50 28 d nach Prüfkammerbeladung<br />

Summe bicyclische Terpene ≤ 200 28 d nach Prüfkammerbeladung<br />

Summe sensibilisierende Stoffe gem. MAK IV,<br />

BgVV-Liste (15) Kat. A, TRGS 907<br />

Summe VOC eingestuft in: K3; M3; R3 (gem.<br />

≤ 100 28 d nach Prüfkammerbeladung<br />

TRGS 905, RL 67/548/EWG); IARC Gruppe<br />

2B; MAK III3)<br />

≤ 50 28 d nach Prüfkammerbeladung<br />

Summe gesättigter n-Aldeyhde ≤ 180 28 d nach Prüfkammerbeladung<br />

Spezielle Einzelsubstanzen NPG 28 d nach Prüfkammerbeladung<br />

Summe schwer flüchtige organische Verbindungen<br />

(SVOC)<br />

≤ 50 28 d nach Prüfkammerbeladung<br />

Formaldehyd µg/m³<br />

DIN EN ISO 16000-3. 11; DIN<br />

EN 717-1 i. A.<br />

≤ 24 (16) 3 d nach Prüfkammerbeladung<br />

n.b. nicht bestimmbar<br />

NPG <strong>natureplus</strong>-Grenzwert (s. <strong>natureplus</strong> Grenzwertliste)<br />

13 <strong>natureplus</strong>-Ausführungsbestimmungen „Prüfkammer-Untersuchung“<br />

14 Bestimmungsgrenze für Einzelsubstanz: 1 µg/m³<br />

15 BgVV (Hrgs.: Detlev Kayser, Eva Schleder): „Chemikalien und Kontaktallergie – eine bewertende<br />

Zusammenstellung“<br />

16 24 µg/m³ ≅ 0,02 ppm<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 113


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

<strong>natureplus</strong> e.V.<br />

Vergaberichtlinie 0200<br />

HOLZ UND HOLZWERKSTOFFE<br />

Ausgabe: September 2008<br />

zur Vergabe des Qualitätszeichens<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 114


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

Anwendungsbereich<br />

Die nachfolgende Vergaberichtlinie für die Produktgruppe „Holz- und Holzwerkstoffe“ enthält<br />

die Anforderungen für Holzwerkstoffe zur Auszeichnung mit dem Qualitätszeichen<br />

<strong>natureplus</strong>. Dazu zählen<br />

• Poröse Holzfaserplatten > 230 kg/m³ (1) (Vergaberichtlinie 0201)<br />

• Spanplatten für das Bauwesen (Vergaberichtlinie 0202)<br />

• OSB-Platten für das Bauwesen (Vergaberichtlinie 0203)<br />

• Sperrholzplatten (Vergaberichtlinie 0204)<br />

• Massivholzplatten (Vergaberichtlinie 0205)<br />

• Beschichtete Holzwerkstoffe (für Möbel) (Vergaberichtlinie 0206)<br />

• MDF-Platten (im Trockenverfahren hergestellt) (Vergaberichtlinie 0207)<br />

• Harte und mittelharte Faserplatten (Vergaberichtlinie 0208)<br />

• Bodenbeläge aus Holz und Holzwerkstoffen (Vergaberichtlinie 0209)<br />

• Naturbelassenes Vollholz (Vergaberichtlinie 0210)<br />

• Holz- und Holzleimbauteile für konstruktive Zwecke (Vergaberichtlinie 0211)<br />

(1) Poröse Holzfaserplatten < 230 kg/m³ werden in der RL0104 unter Dämmstoffen aus nachwachsenden<br />

Rohstoffen geregelt.<br />

Die Vergaberichtlinie ist ausschließlich auf die genannte Produktgruppe anzuwenden.<br />

Verbundsysteme mit Holzwerkstoffplatten werden hier nicht betrachtet.<br />

Die Anforderungen für mineralisch gebundene Holzwerkstoffe sind in separaten<br />

Vergaberichtlinien geregelt. Dies betrifft z.B. die RL1005 Zementgebundene Spanplatten,<br />

RL1007 Leichtbauplatten und die RL1107 Holzmantelbetonsteine.<br />

Vergabekriterien<br />

Voraussetzung für die Auszeichnung eines Produktes mit dem Qualitätszeichen <strong>natureplus</strong><br />

bildet die Erfüllung der Basiskriterien.<br />

Gebrauchstauglichkeit<br />

Holzbauteile und Holzwerkstoffe, die für tragende und aussteifende Zwecke oder nicht<br />

tragende konstruktive Zwecke entsprechend EUROCODE 5-Holzbauwerke / DIN 1052 neu<br />

oder gleichwertig vorgesehen sind, müssen einen Verwendbarkeitsnachweis in Form einer<br />

bauaufsichtlich eingeführten Norm (EN 13986 in Verbindung mit dem jeweils geltenden<br />

nationalen Anwendungsdokument) oder einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung<br />

entsprechen.<br />

Zusammensetzung, Stoffverbote, Stoffbeschränkungen<br />

Holzwerkstoffe müssen mindestens zu 85 M-% aus lignocellulosehaltigen (2) Fasern und<br />

Spänen bezogen auf die Trockenmasse des Produktes bestehen.<br />

Wird Altholz eingesetzt, muss sichergestellt werden, dass es sich um schadstofffreies Altholz<br />

handelt, wie z.B. Altholz der Kategorie A1 (3) gemäß Altholzverordnung (D) oder<br />

quellensortiertes unbehandeltes Holz gem. Bundesabfallwirtschaftsplan 2006 (A) handelt.<br />

Der Hersteller hat dies durch regelmäßige Rohstoffkontrollen zu prüfen und zu<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 115


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

dokumentieren. Insbesondere ist durch geeignete Eingangskontrollen nachzuweisen, dass<br />

Altholz nicht chemisch behandelt wurde (Holzschutzmittel).<br />

Holzwerkstoffplatten dürfen keine Holzschutzmittel, halogenorganischen Verbindungen und<br />

keine synthetisch-organischen Flammschutzmittel zugesetzt werden.<br />

(2) Lignocellulosehaltige Rohstoffe = Holz, Flachs, Hanf, Stroh u. ä. nachwachsende Rohstoffe<br />

(3) A1 = Naturbelassenes oder lediglich mechanisch bearbeitetes Altholz, das bei seiner früheren Verwendung<br />

nicht mehr als unerheblich mit holzfremden Stoffen verunreinigt wurde<br />

Deklaration<br />

Nachstehende Kennzahlen und Hinweise sowie die Herstellungsnormen und Nachweise zur<br />

Produktüberwachung sind dem Produkt beizufügen und dem Verbraucher bzw. dem<br />

Anwender in geeigneter Weise zur Verfügung zu stellen.<br />

- Allgemeine Daten (Bezeichnung, Type, Name, etc.)<br />

- Flächengewicht [kg/m 2 ] oder Raumgewicht [kg/m³]<br />

- Dicke d [mm]<br />

- Brandschutz (gem. EN 13501-1)<br />

- Anwendungsbereiche<br />

- Lagerungshinweise<br />

- Herkunft des Holzes<br />

In einem Merkblatt ist auf die Vermeidung von chemischen Holzschutz und die besonderen<br />

baulichen Maßnahmen als Voraussetzung für die Zuordnung der Holzwerkstoffe zur Gefährdungsklasse<br />

0 (gem. DIN 68800-2 oder gleichwertiger Norm) hinzuweisen.<br />

Der Hersteller muss auf die ausreichende Konditionierung des Holzwerkstoffes vor Einbau<br />

hinweisen.<br />

Rohstoffgewinnung, Fertigung der Vorprodukte, Produktion<br />

Für die nachwachsenden Rohstoffe sind Herkunftsnachweise zu führen. Wird Frischholz<br />

eingesetzt, soll der Anteil des aus nachhaltiger Forstwirtschaft stammenden Frischholzes<br />

möglichst hoch sein. Wird zu einem beträchtlichen Teil (> 25 %) Frischholz eingesetzt, so ist<br />

für mindestens 10 % davon der Nachweis nachhaltiger Forstwirtschaft durch ein Zertifikat zu<br />

erbringen, das den <strong>natureplus</strong>-Anforderungen an Zertifizierungssysteme der Forstwirtschaft<br />

(siehe Anhang) genügt. FSC wird als ein solcher Nachweis anerkannt. Der Umfang dieses<br />

Nachweises richtet sich nach der regionalen Verfügbarkeit zertifizierten und für die jeweilige<br />

Anwendung geeigneten Holzes. Es ist mindestens ein Anteil zertifizierten Holzes in der<br />

Fertigungskette des Betriebs einzusetzen, in dem das Produkt gefertigt wird, der dem<br />

aktuellen Anteil an zertifizierten Waldflächen mit geeigneten Holzarten in der jeweiligen<br />

Region entspricht. Dieses ist verpflichtend, wenn der entsprechende Holzanteil in der Region<br />

20 % übersteigt. Die Ergebnisse der Nachforschungen über die Verfügbarkeit zertifizierten<br />

Holzes, das den <strong>natureplus</strong>-Anforderungen an Zertifizierungssysteme der Forstwirtschaft<br />

genügt, sind zu dokumentieren. Nicht einheimische (europäische) Hölzer dürfen nur<br />

eingesetzt werden, wenn sie FSC-zertifiziert sind.<br />

Die Holzgewinnung darf nicht durch Raubbau erfolgen. Wird das Holz nicht direkt vom<br />

regionalen Forstbetrieb bezogen, ist durch eine „Chain-of-Custody“-Zertifizierung des<br />

Rohstofflieferanten sowie des Verarbeitungsbetriebes sicher zu stellen, dass das Holz nicht<br />

aus umstrittenen Quellen stammt. Als Holz aus umstrittener Quelle gilt:<br />

1. illegal gewonnenes Holz (wenn der Holzeinschlag verbotenerweise oder über das erlaubte<br />

Maß hinaus erfolgte und/oder das entsprechende Gebiet staatlich unter<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 116


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

Schutz gestellt oder eine solche Unterschutzstellung durch staatliche oder staatlich<br />

beauftragte Institutionen angekündigt ist)<br />

2. Holz aus besonders schützenswerten Wäldern (wenn durch die Waldnutzung bedrohte<br />

Arten auf national relevanter Ebene gefährdet werden, wenn die Wälder Bestandteil<br />

eines national gefährdeten Ökosystems sind oder ihre Nutzung eine national<br />

relevante Gefährdung anderer Gebiete z.B. durch Erosion oder Überschwemmung<br />

bedeutet) (3)<br />

3. Holz aus Gebieten, in denen durch die Holznutzung Bürger- und Menschenrechte<br />

verletzt werden (in Europa betrifft dies das Gebiet der Sami / Finnland)<br />

4. Umwandlung von Naturwald in andere Nutzungsarten (z.B. Naturwald in Plantagen<br />

in Südwesteuropa)<br />

5. Holz aus gentechnisch veränderten Bäumen (z.B. Eukalyptusplantagen in Südwesteuropa)<br />

(3) Bis zur Vorlage einer entsprechenden Kartenübersicht erfüllt Holz aus PEFC-zertifizierten Beständen diese<br />

Anforderung ohne weitere Prüfung.<br />

Die Anforderung der CoC-Zertifizierung gilt nicht für die Verwertung von Sekundärrohstoffen<br />

und Industrieresthölzern wie Sägespänen, Schwarten, Hackschnitzeln.<br />

Es dürfen keine Pestizide mit Wirkstoffen verwendet werden, die in Deutschland verboten<br />

sind, als umweltgefährlich (N) nach GefStoffVO gelten, der Klasse I nach WHO zugeordnet<br />

werden oder als kanzerogen, mutagen bzw. reproduktionstoxisch eingestuft sind (KMR Kat<br />

1-3 nach TRGS 905 bzw. KMR Kat 1, 2A und 2B nach IARC). Ferner dürfen keine<br />

Verbindungen auf Basis von Arsen oder Quecksilber eingesetzt werden.<br />

Beim Transport und bei der Lagerung von Holz, Holzwerkstoffen und Holzbauteilen ist durch<br />

geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass sich ihr Feuchtegehalt durch nachteilige<br />

Einflüsse, z.B. aus Bodenfeuchte, Niederschlägen sowie infolge Austrocknung nicht<br />

unzuträglich verändert.<br />

2.5 Verarbeitung / Einbau<br />

Auf die besonderen Gefahren bei der Entstehung von Holzstaub und die zu treffenden<br />

Schutzmaßnahmen muss holzartbezogen hingewiesen werden.<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 117


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

Anhang: Anforderungen an Zertifizierungssysteme der Forstwirtschaft<br />

Nachhaltige Forstwirtschaft:<br />

Die Standards beinhalten Kriterien, deren Einhaltung eine umweltgerechte, sozial<br />

verträgliche und wirtschaftlich tragfähige Wald- oder Plantagenbewirtschaftung garantieren.<br />

Hierzu gehören u.a. die Erhaltung und Förderung der Biodiversität, der Schutz von Wasserressourcen,<br />

Böden und Ökosystemen, sowie die Achtung der Rechte von indigenen Völkern.<br />

Unabhängiges Zertifizierungssystem:<br />

Die Zertifizierung wird von unabhängigen Dritten (Zertifizierungsstellen) durchgeführt und<br />

laufend kontrolliert. Die Zertifizierungsstellen sind bei einem unabhängigem Träger<br />

akkreditiert.<br />

Lokale Betriebskontrollen:<br />

Die Audits erfolgen betriebsbezogen und vor Ort (kann sich auf Einzelbetriebe und regional<br />

zusammen bewirtschaftete Gruppenbetriebe beziehen) für die jeweilige Waldbewirtschaftung.<br />

Leistungsbezogene Standards:<br />

Der Überprüfung liegen messbare, leistungsbezogene (performance based) Standards<br />

zugrunde.<br />

Geschlossene Produktkette:<br />

Alle Unternehmen zwischen dem Forstwirtschaftsbetrieb und dem Produkthersteller werden<br />

einer Materialflusskontrolle unterzogen, die garantiert, dass zu jedem Zeitpunkt des<br />

Produktionsprozesses der Anteil des zertifizierten Holzes vom gesamten Materialeinsatz<br />

zurückverfolgt werden kann.<br />

Transparenz und Partizipation:<br />

Das Zertifizierungssystem ist transparent und erfordert eine aktive Willenserklärung<br />

beteiligter Betriebe. Entscheidungen werden von Gremien getroffen, die eine ausgewogene<br />

Beteiligung von Umwelt-, Sozial- und Wirtschaftsinteressen aufweisen.<br />

Internationalität:<br />

Das Zertifizierungssystem ist weltweit anwendbar.<br />

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Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

<strong>natureplus</strong> e.V.<br />

Vergaberichtlinie 0204<br />

SPERRHOLZPLATTEN<br />

Ausgabe: März 2009<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 119


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

Präambel<br />

Die <strong>natureplus</strong>-Vergabekriterien sind hierarchisch aufgebaut. Jedes Produkt, das nach einer<br />

Produkt-Vergaberichtlinie geprüft wird, muss zugleich auch die Anforderungen der Basiskriterien<br />

(RL0000) sowie der zugehörigen Produktgruppenrichtlinie erfüllen (siehe auch § 2).<br />

Um Doppelnennungen zu vermeiden, sind diese Anforderungen im Regelfall in der Produkt-<br />

Vergaberichtlinie nicht nochmals aufgeführt.<br />

Anwendungsbereich<br />

Die nachfolgenden Vergabekriterien enthalten Anforderungen zur Auszeichnung mit dem<br />

Qualitätszeichen <strong>natureplus</strong> für nicht beschichtete Sperrholzplatten mit Dichten von 400 bis<br />

800 kg/m³ ohne vorbeugenden chemischen Holzschutz für allgemeine sowie für tragende<br />

und aussteifende Zwecke im Trocken- und Feuchte-Innenbereich (Nutzungsklasse NK1 und<br />

NK2 nach EN 1995-1). Unter „Sperrhölzer“ entsprechend EN 313-2 („Sperrholz -<br />

Klassifizierung und Terminologie“) sind Holzwerkstoffe aus einem Verbund von Lagen zu<br />

verstehen, die in ihrem Faserverlauf meisten rechtwinklig zueinander verleimt sind. Die<br />

Vergaberichtlinien sind ausschließlich auf die oben beschriebenen Produkte (wie z.B.<br />

Multiplex-Platten, Stabsperrholz-/ Tischlerplatten) anzuwenden. Beschichtete<br />

Sperrholzplatten werden in Vergaberichtlinie 0206 geregelt. Strangpressplatten nach EN<br />

14755 sowie Sperrholzplatten in Verbundsystemen werden hier nicht betrachtet.<br />

Vergabekriterien<br />

Voraussetzung für die Auszeichnung eines Produktes mit dem Qualitätszeichen <strong>natureplus</strong><br />

bildet die Erfüllung der Basiskriterien RL0000 und der Produktgruppen-Vergaberichtlinie<br />

RL0200 „Holz und Holzwerkstoffe“.<br />

Gebrauchstauglichkeit<br />

Das Produkt muss EN 636 („Sperrholz - Anforderungen“) mit den zusätzlichen Festlegungen<br />

nach EN 13986 ("Holzwerkstoffe zur Verwendung im Bauwesen Eigenschaften, Bewertung<br />

der Konformität und Kennzeichnung") sowie DIN V 20000-1 ("Anwendung von Bauprodukten<br />

im Bauwesen Holzwerkstoffe") entsprechen.<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 120


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

Die Qualität der Verklebung der Sperrholzplatten ist nach EN 314-1 zu bestimmen und nach<br />

EN 314-2 anzugeben.<br />

Das Produkt muss, wo zutreffend; z.B. bei tragender Verwendung, im Fertighausbau oder<br />

entsprechend dem früheren Bausperrholz, die zusätzlichen Festlegungen nach EN 12369-1<br />

("Holzwerkstoffe Charakteristische Werte für die Berechnung und Bemessung von Holzbauwerken")<br />

erfüllen.<br />

Das Quellen und Schwinden des Produktes pro % Feuchteänderung muss in dem<br />

jeweiligen Toleranzbereich gemäß DIN 68100 („Toleranzsystem für Holzbe- und -<br />

verarbeitung - Begriffe, Toleranzreihen, Schwind- und Quellmaße“) liegen.<br />

Furniersperrhölzer müssen eine Druckfestigkeit (Fläche) σD von mindestens 39 N/mm²<br />

besitzen<br />

Zusammensetzung, Stoffverbote, Stoffbeschränkungen<br />

Der Anteil an synthetischen Bindemitteln und Hydrophobierungsmitteln in den Platten darf<br />

insgesamt 13 M-% bezogen auf Holz (inklusive des Feuchteanteils) nicht überschreiten.<br />

Bindemittelanteile aus Polyurethan/Polyharnstoff auf Basis von Isocyanaten dürfen 5 M-%<br />

bezogen auf Holz (inklusive des Feuchteanteils) nicht überschreiten. Mischharze auf der<br />

Basis von Aminoplasten und Phenol sind zulässig. UF-Bindemittel dürfen nur in der<br />

Nutzungsklasse 1 eingesetzt werden.<br />

Dem Produkt einschließlich aller Vorprodukte dürfen keine Biozide (insbesondere<br />

Holzschutzmittel), keine halogenorganischen Verbindungen und keine chemischsynthetischen<br />

Flammschutzmittel zugesetzt werden.<br />

Das Produkt wird einer Prüfung auf Metalle und Metalloide und EOX/AOX gemäß Abschnitt 3<br />

unterzogen und muss die dort angegebenen Grenzwerte einhalten.<br />

Deklaration<br />

Nachstehende Kennzahlen und Hinweise sind neben den in RL 0200 genannten dem<br />

Produkt beizufügen und dem Verbraucher bzw. dem Anwender in geeigneter Weise am<br />

Produkt zur Verfügung zu stellen:<br />

− Kennzeichnung gemäß den Richtlinien der europäischen Gemeinschaft (Communauté<br />

Européene, CE-Kennzeichnung) oder jeweiliger bauaufsichtlicher Zulassung mit<br />

Angabe des Geltungsbereiches<br />

− Plattentyp<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 121


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

− Verwendungsbereich gemäß EN 13986 (Trocken-, Feucht, Außenbereich)<br />

− Plattendicke in mm<br />

− Art des Klebstoffes<br />

− Nutzungsklasse gemäß EN pr1995-1 (Holzfeuchte)<br />

− Rohdichte ρ in kg/m³<br />

− Brandverhalten gemäß DIN EN 13501 Teil1<br />

− Verleimungsklasse (gemäß EN 314)<br />

Rohstoffgewinnung, Fertigung der Vorprodukte, Produktion<br />

Das auszuzeichnende Produkt wird einer Pestizidprüfung gemäß Abschnitt 3 unterzogen und<br />

muss die dort angegebenen Grenzwerte einhalten.<br />

Die Herstellung der Produkte muss derart erfolgen, dass die nachfolgend aufgelisteten<br />

ökologischen Kennwerte eingehalten werden.<br />

Prüfparameter Richtwert Prüfmethode<br />

Ökologische Kennwerte<br />

Nicht erneuerbare Energieträger [MJ/kg] 15<br />

Treibhauspotential [kg CO2-equiv./kg] 0.9*<br />

Überdüngung [kg Phosphat-equiv./kg] 0,001<br />

Photosmog [kg Ethylen-equiv./kg] 0,0005<br />

Versauerung [kg SOx-equiv./kg] 0,005<br />

* ohne Berücksichtigung der Kohlenstoffbindung durch Holzwachstum<br />

Richtwerte für Anwendung im Innenbereich<br />

„Methode für die Ökobilanzierung von<br />

Produkten für den Hoch-und Innenausbau“.<br />

IBO – Österreichisches Institut<br />

für Baubiologie und –ökologie<br />

GmbH, Wien. Letzte Bearbeitung<br />

18.03.2009<br />

Bei Überschreitung eines einzelnen Richtwerts ist im Einzelfall zu prüfen, ob diese im<br />

Sinne einer Gesamtoptimierung der Produktherstellung zulässig ist. Weitere Indikatoren,<br />

die im Rahmen der Prüfung berechnet werden, sind:<br />

- Erneuerbare Energieträger [MJ/kg]<br />

- Ozonabbaupotential [kg R11-equiv./kg]<br />

- Verbrauch abiotischer Ressourcen [kg Sb eq./kg]<br />

- Treibhauspotential [kg CO2-equiv./kg] mit Berücksichtigung der CO2-Bindung<br />

durch Holzwachstum<br />

Nutzung<br />

Das Produkt darf keinen unangenehmen oder produktfremden Geruch aufweisen. Es wird<br />

einer Geruchsprüfung und einer Emissionsprüfung auf flüchtige organische Verbindungen<br />

(VOC), Formaldehyd und Isocyanate gemäß Abschnitt 3 unterzogen und muss die dort<br />

angegebenen Grenzwerte einhalten.<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 122


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

Laborprüfungen<br />

Auszuzeichnende Produkte werden nachfolgenden Laborprüfungen unterzogen. Die<br />

Emissionen und Schadstoffgehalte dürfen die aufgeführten Grenzwerte nicht überschreiten.<br />

Prüfparameter Richtwert Prüfmethode<br />

Inhaltsstoffanalysen:<br />

Metalle und Metalloide mg/kg Aufschluss Salpetersäure/Flusssäure<br />

As ≤ 5 AAS-Graphitrohr oder DIN 38406-E29<br />

Cd ≤ 0,5 DIN 38406-E19 oder DIN 38406-E29<br />

Co ≤ 10 DIN 38406-E29<br />

Cr ≤ 2 DIN 38406-E29<br />

Cu ≤ 20 DIN 38406-E29<br />

Hg ≤ 0,1 EN 1483 oder DIN 38406-E29<br />

Ni ≤ 10 DIN 38406-E29<br />

Pb ≤ 5 DIN 38406-E6 oder DIN 38406-E29<br />

Sb ≤ 1 AAS-Graphitrohr oder DIN 38406-E29<br />

Sn ≤ 1 DIN 38406-E29<br />

Prüfparameter Grenzwert Prüfmethode<br />

AOX (halogenorganische Verbindungen) mg/kg<br />

≤ 1<br />

Pestizide mg/kg analog DFG S 19<br />

Organochlorpestizide: Pentachlorphenol (PCP), Lindan<br />

(gamma-HCH), sonstige HCH-Isomere, Endosulfan,<br />

Dichlofluanid, Chlorthalonil, DDT, DDD, DDE,<br />

Aldrin, Dieldrin, Endrin, Heptachlor, Chlordan, HCB,<br />

Mirex<br />

<strong>natureplus</strong> Ausführungsbestimmung<br />

EOX/AOX<br />

≤ 0,5 * * Grenzwert für Einzelsubstanz<br />

Bestimmungsgrenzen: 0,1 mg/kg<br />

Organophosphorpestizide: Dichlorvos ≤ 0,5 * * Grenzwert für Einzelsubstanz<br />

Bestimmungsgrenzen: 0,1 mg/kg<br />

Pyrethroide: Permethrin, Cyhalothrin, Cyfluthrin, Cypermethrin,<br />

Fenvalerat, Deltamethrin<br />

Sonstige: Imazalil, Lambda-Cyhalothrin, Simazin,<br />

Isoxaben<br />

≤ 0,5 *<br />

≤ 0,5 *<br />

Summe Pestizide ≤ 1<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 123


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

Prüfparameter Grenzwert Prüfmethode<br />

Emissionen:<br />

Kammerverfahren: DIN EN ISO 16000,<br />

np-Ausführungsbestimmung (1)<br />

VOC (Flüchtige organische Verbindungen): µg/m³ DIN EN ISO 16000-6, -9, -11<br />

VOC eingestuft in: K1, K2; M1, M2; R1, R2 (gem.<br />

TRGS 905, RL 67/548 EWG); I-<br />

ARC Gruppe 1 u. 2A; MAK III1, I-<br />

II2<br />

n.b. (2) 24 h nach Prüfkammerbeladung<br />

Summe flüchtige organische Verbindungen (TVOC) ≤ 300 28 d nach Prüfkammerbeladung<br />

davon: Summe Alkylaromaten ≤ 50 28 d nach Prüfkammerbeladung<br />

Summe bicyclische Terpene ≤ 200 28 d nach Prüfkammerbeladung<br />

Summe sensibilisierende Stoffe gem.<br />

MAK IV, BgVV-Liste (3) Kat. A, TRGS 907<br />

Summe VOC eingestuft in: K3, M3, R3<br />

(gem. TRGS 905, RL 67/548/EWG); IARC<br />

Gruppe 2B; MAK III3<br />

≤ 100 28 d nach Prüfkammerbeladung<br />

≤ 50 28 d nach Prüfkammerbeladung<br />

Summe gesättigter n-Aldehyde ≤ 180 28 d nach Prüfkammerbeladung<br />

Spezielle Einzelsubstanzen NPG 28 d nach Prüfkammerbeladung<br />

Summe schwer flüchtige organische Verbindungen<br />

(SVOC)<br />

≤ 100 28 d nach Prüfkammerbeladung<br />

monomere Isocyanate (4) n.b. (5) <strong>natureplus</strong>-Ausführungsbestimmung<br />

Formaldehyd µg/m³ DIN EN ISO 16000-3, -11;<br />

DIN EN 717-1 i.A.<br />

Geruch Geruchsnote<br />

≤ 3<br />

≤ 36 (6) 28 Tage nach Prüfkammerbeladung<br />

<strong>natureplus</strong>-Ausführungsbestimmung,<br />

6-stufige Notenskala, 24 h nach Prüfkammerbeladung<br />

n.b. = nicht bestimmbar<br />

NPG: <strong>natureplus</strong>-Grenzwert (s. <strong>natureplus</strong>-VOC-Grenzwertliste)<br />

(1)<br />

<strong>natureplus</strong>-Ausführungsbestimmung "Prüfkammer-Untersuchung“<br />

(2)<br />

Bestimmungsgrenze für Einzelsubstanz: 1 µg/m³<br />

(3)<br />

BgVV (Hrsg.: Detlev Kayser, Eva Schleder): „Chemikalien und Kontaktallergie – eine bewertende<br />

Zusammenstellung“<br />

(4)<br />

wenn Bindemittel auf der Basis von polymerem MDI (PMDI) eingesetzt werden<br />

(5)<br />

Bestimmungsgrenzen Isocyanate: TDI, HDI 1 µg/m³; MDI 0,1 µg/m³<br />

(6) 36 µg/m³ ≅ 0,03 ppm<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 124


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

<strong>natureplus</strong> e.V.<br />

Vergaberichtlinie 0206<br />

BESCHICHTETE HOLZWERKSTOFFPLATTEN<br />

FÜR INNENAUSBAU UND MÖBEL<br />

Ausgabe: März 2009<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 125


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

Präambel<br />

Die <strong>natureplus</strong>-Vergabekriterien sind hierarchisch aufgebaut. Jedes Produkt, das nach einer<br />

Produkt-Vergaberichtlinie geprüft wird, muss zugleich auch die Anforderungen der Basiskriterien<br />

(RL0000) sowie der zugehörigen Produktgruppenrichtlinie erfüllen (siehe auch § 2).<br />

Um Doppel-Nennungen zu vermeiden, sind diese Anforderungen im Regelfall in der Produkt-<br />

Vergaberichtlinie nicht nochmals aufgeführt.<br />

Anwendungsbereich<br />

Die nachfolgenden Vergabekriterien enthalten Anforderungen zur Auszeichnung mit dem<br />

Qualitätszeichen <strong>natureplus</strong> für beschichtete Holzwerkstoffplatten für Innenausbau und<br />

Möbel. Darunter fallen:<br />

- Spanplatten des Typs P2 und P3 nach EN 312<br />

- OSB-Platten des Typs OSB/1 nach EN 300<br />

- MDF-Platten des Typs MDF und MDF.H nach EN 316 und EN 622-1 und -5<br />

- Hartfaserplatten des Typs HB und HB.H nach EN 316 und EN 622-1 und -2<br />

- Faserplatten des Typs MBH, MBL, MBH.H und MBL.H nach EN 316 und<br />

EN 622-1 und -3<br />

- Sperrholzplatten (Funiersperrhölzer und Tischlerplatten) nach EN 636<br />

Die Vergabekriterien sind ausschließlich auf die genannten Produkte anzuwenden.<br />

Massivholzplatten werden in Vergaberichtlinie RL0205 geregelt. Unbeschichtet<br />

Holzwerkstoffplatten werden in den Vergaberichtlinien RL0202 „Spanplatten“, RL0203 „OSB-<br />

Platten“, RL0204 „Sperrholzplatten“, RL0207 „MDF-Platten nach dem Trockenverfahren“ und<br />

RL0208 „Harte und mittelharte Holzfaserplatten“ behandelt. Bodenbeläge aus Holz werden in<br />

Vergaberichtlinie RL0209 geregelt.<br />

Verbund-Systeme werden hier nicht betrachtet.<br />

Vergabekriterien<br />

Voraussetzung für die Auszeichnung eines Produktes mit dem Qualitätszeichen <strong>natureplus</strong><br />

bildet die Erfüllung der Basiskriterien RL0000 und der Produktgruppen-Vergaberichtlinie<br />

RL0200 „Holz und Holzwerkstoffe“.<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 126


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

Gebrauchstauglichkeit<br />

Die Mindestanforderungen der EN13986 ("Holzwerkstoffe zur Verwendung im Bauwesen<br />

Eigenschaften, Bewertung der Konformität und Kennzeichnung") für die einzelnen<br />

Plattentypen müssen erfüllt werden:<br />

Die mechanischen Eigenschaften (wie Biegefestigkeit, Biegeelastizität, Querzugfestigkeit<br />

und Abhebefestigkeit) von Produkten des Plattentyps P1 und P2 müssen EN 312 genügen.<br />

Die mechanischen Eigenschaften (wie Biegefestigkeit Hauptachse, Biegefestigkeit<br />

Nebenachse, Biegeelastizität Hauptachse, Biegeelastizität Nebenachse, Querzugfestigkeit)<br />

und die Dickenquellung 24h für Produkte des OSB/1-Types müssen EN 300 entsprechen.<br />

Die mechanischen Eigenschaften (wie Biegefestigkeit und Querzugfestigkeit) für Produkte<br />

des Plattentyps MDF, MDF.H, HB, HB.H, MBH, MBL, MBH.H und MBL.H müssen EN 622<br />

genügen. Der Schraubenausziehwiderstand (Oberfläche) gemäß EN 320 muss mindestens<br />

200 N betragen. Die Abhebefestigkeit für MDF-Produkte muss EN 311 genügen.<br />

Für Produkte des Plattentyps EN 636-1 G und EN 636-2 G darf das Quellen und Schwinden<br />

pro % Feuchteänderung maximal 0,1 % in der Länge und 0,1 % in der Breite sowie maximal<br />

0,2 % in der Dicke betragen. Diese Produkte müssen bezüglich der Biegefestigkeit (ƒm )<br />

mindestens der Klasse F3 (ƒm = 5 N/mm²) und hinsichtlich der Biege-Elastizität (Em)<br />

mindestens der Klasse E5 (Em = 500 N/mm²) zuzuordnen sein und eine Druckfestigkeit<br />

(Fläche) σD von mindestens 39 N/mm² besitzen.<br />

Zusammensetzung, Stoffverbote, Stoffbeschränkungen<br />

Die Anforderungen an die Zusammensetzung des Trägermaterials sind in den jeweiligen<br />

<strong>natureplus</strong>-Vergaberichtlinien (np-RL0202 „Spanplatten“, np-RL0203 „OSB-Platten“, np-<br />

RL0204 „Sperrholzplatten“, np-RL0207 „MDF-Platten nach dem Trockenverfahren“ und np-<br />

RL0208 „Harte und mittelharte Holzfaserplatten“) geregelt.<br />

Als Oberflächenbelag dürfen ausschließlich langlebige, pflegeleichte und reparierbare<br />

Beschichtungen verwendet werden.<br />

Echtholz-Furniere und <strong>natureplus</strong>-zertifizierte Beläge sind grundsätzlich zulässig. Furniere<br />

aus nicht europäischen Ländern müssen FSC zertifiziert sein. Die Mindestdicke für Furniere<br />

muss 1 mm betragen.<br />

Als Oberflächenbeschichtungsmittel sind Öle, Wachse und Lacke auf Basis nachwachsender<br />

Rohstoffe, auch modifizierte Öle, zulässig. Beschichtungen auf Acrylat- und Alkydharz-Basis<br />

sind ebenfalls zulässig. Die Verwendung UV-härtender Systeme ist dabei erlaubt.<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 127


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

Die werkseitig aufgebrachten Beschichtungsmittel sollen maximal 10 % Lösemittel enthalten.<br />

Beschichtungsstoffe, die in Summe mehr als 10 M% Lösemittel enthalten, dürfen nur<br />

verwendet werden, wenn folgende Bedingungen eingehalten werden:<br />

1. In der Betriebsanlage sind Schutzvorrichtungen (Abluftreinigung) so vorgesehen,<br />

dass je Mengeneinheit kein höherer Anteil an Lösemitteln emittiert wird als bei Verwendung<br />

von Zubereitungen mit 10 % Lösemittel<br />

2. Der Gesamt-C-Gehalt an flüchtigen organischen Verbindungen in der Abluft darf<br />

10 mg/m 3 (als Halbstundenmittelwerte, bezogen auf den jeweils gemessenen O2-<br />

Gehalt) nicht überschreiten.<br />

3. Der Massenstrom an emittierten flüchtigen organischen Verbindungen (VOC) darf<br />

max. 0,5 kg/h betragen.<br />

4. Nachweis über die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen bezüglich ArbeitnehmerInnenschutz<br />

Die Beschichtungsmittel dürfen keine halogenorganischen Verbindungen und<br />

Metallverbindungen (Trockenmittel) mit Einstufung gemäß Nr. 2.6 der Basiskriterien<br />

enthalten. Das Lösemittel muss frei von Aromaten sein (≤ 0,1%).<br />

Dem Produkt einschließlich aller Vorprodukte dürfen keine Holzschutzmittel, keine<br />

Flammschutz-mittel, keine Biozide und keine halogenorganischen Verbindungen zugesetzt<br />

werden.<br />

Das Produkt wird einer Prüfung auf Metalle und Metalloide und EOX/AOX gemäß Abschnitt 3<br />

unterzogen und muss die dort angegebenen Grenzwerte einhalten.<br />

Deklaration<br />

Die Anforderungen an die Deklaration des Trägermaterials sind in den jeweiligen <strong>natureplus</strong>-<br />

Vergaberichtlinien (np-RL0202 „Spanplatten“, np-RL0203 „OSB-Platten“, np-RL0204<br />

„Sperrholzplatten“, np-RL0207 „MDF-Platten nach dem Trockenverfahren“ und np-RL0208<br />

„Harte und mittelharte Holzfaserplatten“) geregelt.<br />

Nachstehende Kennzahlen und Hinweise sind neben den oben genannten sowie den in RL<br />

0200 genannten dem Produkt beizufügen und dem Verbraucher bzw. dem Anwender in<br />

geeigneter Weise am Produkt zur Verfügung zu stellen:<br />

− Art und Qualität der Deck- und Mittellagen-Furniere<br />

− Art der Oberflächenbehandlung/-beschichtungsmittel<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 128


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

Rohstoffgewinnung, Fertigung der Vorprodukte, Produktion<br />

Das auszuzeichnende Produkt wird im Bedarfsfall einer Pestizidprüfung gemäß Abschnitt 3<br />

unterzogen und muss die dort angegebenen Grenzwerte einhalten.<br />

Die Herstellung des Produktes muss derart erfolgen, dass die ökologischen Kennwerte der<br />

jeweiligen Trägerplatte, geregelt in den jeweiligen <strong>natureplus</strong>-Vergaberichtlinien (np-RL0202<br />

„Spanplatten“, np-RL0203 „OSB-Platten“, np-RL0204 „Sperrholzplatten“, np-RL0207 „MDF-<br />

Platten nach dem Trockenverfahren“ und np-RL0208 „Harte und mittelharte<br />

Holzfaserplatten“), für das Gesamtprodukt eingehalten werden.<br />

Nutzung<br />

Das Produkt darf keinen unangenehmen oder produktfremden Geruch aufweisen. Es wird<br />

einer Geruchsprüfung und einer Emissionsprüfung auf flüchtige organische Verbindungen<br />

(VOC), Formaldehyd und Isocyanate gemäß Abschnitt 3 unterzogen und muss die dort<br />

angegebenen Grenzwerte einhalten.<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 129


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

Laborprüfungen<br />

Auszuzeichnende Produkte werden nachfolgenden Laborprüfungen unterzogen. Die<br />

Emissionen und Schadstoffgehalte dürfen die aufgeführten Grenzwerte nicht überschreiten.<br />

Prüfparameter Grenzwert Prüfmethode<br />

Inhaltsstoffanalysen:<br />

AOX (halogenorganische Verbindungen) mg/kg<br />

≤ 1<br />

<strong>natureplus</strong> Ausführungsbestimmung<br />

EOX/AOX<br />

Metalle und Metalloide mg/kg Aufschluss Salpetersäure/Flusssäure<br />

As ≤ 5 AAS-Graphitrohr oder DIN 38406-E29<br />

Cd ≤ 0,5 DIN 38406-E19 oder DIN 38406-E29<br />

Co ≤ 10 DIN 38406-E29<br />

Cr ≤ 2 DIN 38406-E29<br />

Cu ≤ 20 DIN 38406-E29<br />

Hg ≤ 0,1 EN 1483 oder DIN 38406-E29<br />

Ni ≤ 10 DIN 38406-E29<br />

Pb ≤ 5 DIN 38406-E6 oder DIN 38406-E29<br />

Sb ≤ 1 AAS-Graphitrohr oder DIN 38406-E29<br />

Sn ≤ 1 DIN 38406-E29<br />

Pestizide mg/kg analog DFG S 19<br />

Organochlorpestizide: Pentachlorphenol (PCP), Lindan<br />

(gamma-HCH), sonstige HCH-Isomere, Endosulfan,<br />

Dichlofluanid, Chlorthalonil, DDT, DDD, DDE,<br />

Aldrin, Dieldrin, Endrin, Heptachlor, Chlordan, HCB,<br />

Mirex<br />

≤ 0,5 * * Grenzwert für Einzelsubstanz<br />

Bestimmungsgrenzen: 0,1 mg/kg<br />

Organophosphorpestizide: Dichlorvos ≤ 0,5 * * Grenzwert für Einzelsubstanz<br />

Bestimmungsgrenzen: 0,1 mg/kg<br />

Pyrethroide: Permethrin, Cyhalothrin, Cyfluthrin, Cypermethrin,<br />

Fenvalerat, Deltamethrin<br />

Sonstige: Imazalil, Lambda-Cyhalothrin, Simazin,<br />

Isoxaben<br />

≤ 0,5 *<br />

≤ 0,5 *<br />

Summe Pestizide ≤ 1<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 130


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

Emissionen:<br />

Kammerverfahren: DIN EN ISO 16000,<br />

np-Ausführungsbestimmungen (1)<br />

VOC (Flüchtige organische Verbindungen): µg/m³ DIN EN ISO 16000-6, -9, -11<br />

VOC eingestuft in: K1, K2; M1, M2; R1, R2 (gem.<br />

TRGS 905, RL 67/548 EWG); I-<br />

ARC Gruppe 1 u. 2A; MAK III1, I-<br />

II2<br />

n.b. (2) 24 h nach Prüfkammerbeladung<br />

Summe flüchtige organische Verbindungen (TVOC) ≤ 300 28 d nach Prüfkammerbeladung<br />

davon: Summe Alkylaromaten ≤ 50 28 d nach Prüfkammerbeladung<br />

Summe bicyclische Terpene ≤ 200 28 d nach Prüfkammerbeladung<br />

Summe sensibilisierende Stoffe gem.<br />

MAK IV, BgVV-Liste (3) Kat. A, TRGS 907<br />

Summe VOC eingestuft in: K3, M3, R3<br />

(gem. TRGS 905, RL 67/548/EWG); IARC<br />

Gruppe 2B; MAK III3<br />

≤ 100 28 d nach Prüfkammerbeladung<br />

≤ 50 28 d nach Prüfkammerbeladung<br />

Summe gesättigter n-Aldehyde ≤ 180 28 d nach Prüfkammerbeladung<br />

Spezielle Einzelsubstanzen NPG 28 d nach Prüfkammerbeladung<br />

Summe schwer flüchtige organische Verbindungen<br />

(SVOC)<br />

≤ 100 28 d nach Prüfkammerbeladung<br />

davon: Summe Glykole, -ether, -ester ≤ 50 28 d nach Prüfkammerbeladung<br />

Isothiazolinone n.b. (1) 28 d nach Prüfkammerbeladung<br />

monomere Isocyanate (4) n.b. (5) <strong>natureplus</strong>-Ausführungsbestimmung<br />

Formaldehyd µg/m³ DIN EN ISO 16000-3, -11;<br />

DIN EN 717-1 i.A.<br />

Geruch Geruchsnote<br />

≤ 3<br />

≤ 36 (6) 28 Tage nach Prüfkammerbeladung<br />

<strong>natureplus</strong>-Ausführungsbestimmung,<br />

6-stufige Notenskala, 24 h nach Prüfkammerbeladung<br />

n.b. = nicht bestimmbar<br />

NPG: <strong>natureplus</strong>-Grenzwert (s. <strong>natureplus</strong>-VOC-Grenzwertliste)<br />

(1)<br />

Bestimmungsgrenze für Einzelsubstanz: 1 µg/m³<br />

(2)<br />

<strong>natureplus</strong>-Ausführungsbestimmungen "Prüfkammer-Untersuchung“<br />

(3)<br />

BgVV (Hrsg.: Detlev Kayser, Eva Schleder): „Chemikalien und Kontaktallergie – eine bewertende<br />

Zusammenstellung“<br />

(4)<br />

wenn Bindemittel auf der Basis von polymerem MDI (PMDI) eingesetzt werden<br />

(5)<br />

Bestimmungsgrenzen Isocyanate: TDTI, HDI 1 µg/m³; MDI 0,1 µg/m³<br />

(6) 36 µg/m³ ≅ 0,03 ppm<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 131


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

<strong>natureplus</strong> e.V.<br />

Vergaberichtlinie 0207<br />

MDF-PLATTEN NACH DEM TROCKENVERFAHREN<br />

Ausgabe: März 2009<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 132


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

Präambel<br />

Die <strong>natureplus</strong>-Vergabekriterien sind hierarchisch aufgebaut. Jedes Produkt, das nach einer<br />

Produkt-Vergaberichtlinie geprüft wird, muss zugleich auch die Anforderungen der Basiskriterien<br />

(RL0000) sowie der zugehörigen Produktgruppenrichtlinie erfüllen (siehe auch § 2).<br />

Um Doppelnennungen zu vermeiden, sind diese Anforderungen im Regelfall in der Produkt-<br />

Vergaberichtlinie nicht nochmals aufgeführt.<br />

Anwendungsbereich<br />

Die nachfolgenden Vergabekriterien enthalten Anforderungen zur Auszeichnung mit dem<br />

Qualitätszeichen <strong>natureplus</strong> für nicht beschichtete MDF-Platten (medium density fiberboards,<br />

ehemals mitteldichte Holzfaserplatte bzw. mitteldichte Faserplatte) mit Dichten von 500<br />

kg/m³ bis 1000 kg/m³ hergestellt aus Lignozellulosefasern nach dem Trockenverfahren<br />

gemäß EN 316 und EN 622-5 von 2006 bzw. mit einer allgemeinen bauaufsichtlichen<br />

Zulassung oder CE-Kennzeichnung. Die nachfolgenden Vergaberichtlinien gelten für MDF-<br />

Platten ohne vorbeugenden chemischen Holzschutz, die für allgemeine, tragende und<br />

aussteifende Zwecke im Trocken- und Feuchte-Innenbereich (Nutzungsklasse NK1 und NK2<br />

nach EN 1995-1) vorgesehen sind. Die Vergaberichtlinien sind ausschließlich auf die<br />

genannten Produkte anzuwenden. Verbundsysteme mit MDF-Platten werden hier ebenfalls<br />

nicht betrachtet. Beschichtete MDF-Platten für Innenausbau und Möbel werden in np-<br />

Vergaberichtlinie 0206 geregelt.<br />

Vergabekriterien<br />

Voraussetzung für die Auszeichnung eines Produktes mit dem Qualitätszeichen <strong>natureplus</strong><br />

bildet die Erfüllung der Basiskriterien RL0000 und der Produktgruppen-Vergaberichtlinie<br />

RL0200 „Holz und Holzwerkstoffe“.<br />

Gebrauchstauglichkeit<br />

Das Produkt muss EN 316 („Holzfaserplatten - Definition, Klassifizierung und Kurzzeichen“)<br />

sowie EN 622-1 („Faserplatten Anforderungen – Allgemeine Anforderungen“) und EN 622-5<br />

(„Faserplatten Anforderungen – Platte nach Trockenverfahren“) mit den zusätzlichen<br />

Festlegungen nach EN 13986 ("Holzwerkstoffe zur Verwendung im Bauwesen<br />

Eigenschaften, Bewertung der Konformität und Kennzeichnung").<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 133


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

Das Produkt muss, sofern baurechtlich erforderlich, bezüglich der allgemeinen<br />

Festigkeitswerte (wie Rohdichte, der Biege-, Zug-, Druck und Schubfestigkeit) und der<br />

mittleren Steifigkeit (wie Biegung, Druck und Zug sowie Schub quer) die Bedingungen der<br />

EN 12369-1 ("Holzwerkstoffe Charakteristische Werte für die Berechnung und Bemessung<br />

von Holzbauwerken") erfüllen.<br />

Zusammensetzung, Stoffverbote, Stoffbeschränkungen<br />

Der Anteil an synthetischen Bindemitteln und Hydrophobierungsmitteln in den Platten darf<br />

insgesamt 15 M-% bezogen auf Trockenmasse lignocellulosehaltige (2) Fasern und Späne<br />

nicht überschreiten. Bindemittelanteile aus Polyurethan/Polyharnstoff auf Basis von<br />

Isocyanaten dürfen 6 M-% bezogen auf Trockenmasse lignocellulosehaltige (2) Fasern und<br />

Späne nicht überschreiten. Mischharze auf der Basis von Aminoplasten und Phenol sind<br />

zulässig. Unverstärkte UF-Bindemittel dürfen nur in der Nutzungsklasse 1 eingesetzt werden.<br />

(2) Lignocellulosehaltige Rohstoffe = Holz, Flachs, Hanf, Stroh u. ä. nachwachsende Rohstoffe<br />

Dem Produkt einschließlich aller Vorprodukte dürfen keine chemisch-synthetischen Flammschutzmittel,<br />

keine Biozide (insbesondere Holzschutzmittel) und keine halogenorganischen<br />

Verbindungen zugesetzt werden.<br />

Das Produkt wird einer Prüfung auf Metalle und Metalloide und EOX/AOX gemäß Abschnitt 3<br />

unterzogen und muss die dort angegebenen Grenzwerte einhalten.<br />

Deklaration<br />

Nachstehende Kennzahlen und Hinweise sind neben den in RL 0200 genannten dem<br />

Produkt beizufügen und dem Verbraucher bzw. dem Anwender in geeigneter Weise am<br />

Produkt zur Verfügung zu stellen:<br />

− Kennzeichnung gemäß den Richtlinien der europäischen Gemeinschaft (Communauté<br />

Européene, CE-Kennzeichnung) oder jeweiliger bauaufsichtlicher Zulassung mit<br />

Angabe des Geltungsbereiches<br />

− Plattentyp und -gruppe<br />

− Verwendungsbereich gemäß EN 13986 (Trocken-, Feucht, Außenbereich)<br />

− Plattendicke in mm<br />

− Art des Klebstoffes sowie Klebstoffanteil in %<br />

− Wärmeleitzahl λ (klein Lambda) in W/mK<br />

− Nutzungsklasse gemäß EN pr1995-1 (Holzfeuchte)<br />

− Rohdichte ρ in kg/m³<br />

− Brandverhalten gemäß DIN EN 13501 Teil1<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 134


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

Rohstoffgewinnung, Fertigung der Vorprodukte, Produktion<br />

Das auszuzeichnende Produkt wird einer Pestizidprüfung gemäß Abschnitt 3 unterzogen und<br />

muss die dort angegebenen Grenzwerte einhalten.<br />

Die Herstellung der Produkte muss derart erfolgen, dass die nachfolgend aufgelisteten<br />

ökologischen Kennwerte eingehalten werden.<br />

Prüfparameter Richtwert Prüfmethode<br />

Ökologische Kennwerte<br />

Nicht erneuerbare Energieträger [MJ/kg] 16<br />

Treibhauspotential [kg CO2-equiv./kg] 0.45*<br />

Überdüngung [kg Phosphat-equiv./kg] 0,0004<br />

Photosmog [kg Ethylen-equiv./kg] 0,0002<br />

Versauerung [kg SOx-equiv./kg] 0,004<br />

* ohne Berücksichtigung der Kohlenstoffbindung durch Holzwachstum<br />

Richtwerte für Anwendung im Innenbereich<br />

„Methode für die Ökobilanzierung von<br />

Produkten für den Hoch-und Innenausbau“.<br />

IBO – Österreichisches Institut für<br />

Baubiologie und –ökologie GmbH,<br />

Wien. Letzte Bearbeitung 18.03.2009<br />

Bei Überschreitung eines einzelnen Richtwerts ist im Einzelfall zu prüfen, ob diese im<br />

Sinne einer Gesamtoptimierung der Produktherstellung zulässig ist. Weitere Indikatoren,<br />

die im Rahmen der Prüfung berechnet werden, sind:<br />

- Erneuerbare Energieträger [MJ/kg]<br />

- Ozonabbaupotential [kg R11-equiv./kg]<br />

- Verbrauch abiotischer Ressourcen [kg Sb eq./kg]<br />

- Treibhauspotential [kg CO2-equiv./kg] mit Berücksichtigung der CO2-Bindung<br />

durch Holzwachstum<br />

Nutzung<br />

Das Produkt darf keinen unangenehmen oder produktfremden Geruch aufweisen. Es wird<br />

einer Geruchsprüfung und einer Emissionsprüfung auf flüchtige organische Verbindungen<br />

(VOC), Formaldehyd und Isocyanate gemäß Abschnitt 3 unterzogen und muss die dort<br />

angegebenen Grenzwerte einhalten.<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 135


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

Laborprüfungen<br />

Auszuzeichnende Produkte werden nachfolgenden Laborprüfungen unterzogen. Die<br />

Emissionen und Schadstoffgehalte dürfen die aufgeführten Grenzwerte nicht überschreiten.<br />

Inhaltsstoffanalysen:<br />

Prüfparameter Richtwert Prüfmethode<br />

Metalle und Metalloide mg/kg Aufschluss Salpetersäure/Flusssäure<br />

As ≤ 5 AAS-Graphitrohr oder DIN 38406-E29<br />

Cd ≤ 0,5 DIN 38406-E19 oder DIN 38406-E29<br />

Co ≤ 10 DIN 38406-E29<br />

Cr ≤ 2 DIN 38406-E29<br />

Cu ≤ 20 DIN 38406-E29<br />

Hg ≤ 0,1 EN 1483 oder DIN 38406-E29<br />

Ni ≤ 10 DIN 38406-E29<br />

Pb ≤ 5 DIN 38406-E6 oder DIN 38406-E29<br />

Sb ≤ 1 AAS-Graphitrohr oder DIN 38406-E29<br />

Sn ≤ 1 DIN 38406-E29<br />

Prüfparameter Grenzwert Prüfmethode<br />

AOX (halogenorganische Verbindungen) mg/kg<br />

≤ 1<br />

Pestizide mg/kg analog DFG S 19<br />

Organochlorpestizide: Pentachlorphenol (PCP), Lindan<br />

(gamma-HCH), sonstige HCH-Isomere, Endosulfan,<br />

Dichlofluanid, Chlorthalonil, DDT, DDD, DDE,<br />

Aldrin, Dieldrin, Endrin, Heptachlor, Chlordan, HCB,<br />

Mirex<br />

<strong>natureplus</strong> Ausführungsbestimmung<br />

EOX/AOX<br />

≤ 0,5 * * Grenzwert für Einzelsubstanz<br />

Bestimmungsgrenzen: 0,1 mg/kg<br />

Organophosphorpestizide: Dichlorvos ≤ 0,5 * * Grenzwert für Einzelsubstanz<br />

Bestimmungsgrenzen: 0,1 mg/kg<br />

Pyrethroide: Permethrin, Cyhalothrin, Cyfluthrin, Cypermethrin,<br />

Fenvalerat, Deltamethrin<br />

Sonstige: Imazalil, Lambda-Cyhalothrin, Simazin,<br />

Isoxaben<br />

≤ 0,5 *<br />

≤ 0,5 *<br />

Summe Pestizide ≤ 1<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 136


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

Prüfparameter Grenzwert Prüfmethode<br />

Emissionen:<br />

Kammerverfahren: DIN EN ISO 16000,<br />

<strong>natureplus</strong>-Ausführungsbestimmung (1)<br />

VOC (Flüchtige organische Verbindungen): µg/m³ DIN EN ISO 16000-6, -9, -11<br />

VOC eingestuft in: K1, K2; M1, M2; R1, R2 (gem.<br />

TRGS 905, RL 67/548 EWG); I-<br />

ARC Gruppe 1 u. 2A; MAK III1, I-<br />

II2<br />

n.b. (2) 24 h nach Prüfkammerbeladung<br />

Summe flüchtige organische Verbindungen (TVOC) ≤ 300 28 d nach Prüfkammerbeladung<br />

davon: Summe Alkylaromaten ≤ 50 28 d nach Prüfkammerbeladung<br />

Summe bicyclische Terpene ≤ 200 28 d nach Prüfkammerbeladung<br />

Summe sensibilisierende Stoffe gem.<br />

MAK IV, BgVV-Liste (3) Kat. A, TRGS 907<br />

Summe VOC eingestuft in: K3, M3, R3<br />

(gem. TRGS 905, RL 67/548/EWG); IARC<br />

Gruppe 2B; MAK III3<br />

≤ 100 28 d nach Prüfkammerbeladung<br />

≤ 50 28 d nach Prüfkammerbeladung<br />

Summe gesättigter n-Aldehyde ≤ 180 28 d nach Prüfkammerbeladung<br />

Spezielle Einzelsubstanzen NPG 28 d nach Prüfkammerbeladung<br />

Summe schwer flüchtige organische Verbindungen<br />

(SVOC)<br />

≤ 100 28 d nach Prüfkammerbeladung<br />

monomere Isocyanate (4) n.b. (5) <strong>natureplus</strong>-Ausführungsbestimmung<br />

Formaldehyd µg/m³ DIN EN ISO 16000-3, -11;<br />

DIN EN 717-1 i.A.<br />

Geruch Geruchsnote<br />

≤ 3<br />

≤ 36 (6) 28 Tage nach Prüfkammerbeladung<br />

<strong>natureplus</strong>-Ausführungsbestimmung,<br />

6-stufige Notenskala, 24 h nach Prüfkammerbeladung<br />

n.b. = nicht bestimmbar<br />

NPG: <strong>natureplus</strong>-Grenzwert (s. <strong>natureplus</strong>-VOC-Grenzwertliste)<br />

(1)<br />

<strong>natureplus</strong>-Ausführungsbestimmung "Prüfkammer-Untersuchung“<br />

(2)<br />

Bestimmungsgrenze für Einzelsubstanz: 1 µg/m³<br />

(3)<br />

BgVV (Hrsg.: Detlev Kayser, Eva Schleder): „Chemikalien und Kontaktallergie – eine bewertende<br />

Zusammenstellung“<br />

(4)<br />

wenn Bindemittel auf der Basis von polymerem MDI (PMDI) eingesetzt werden<br />

(5)<br />

Bestimmungsgrenzen Isocyanate: TDI, HDI 1 µg/m³; MDI 0,1 µg/m³<br />

(6) 36 µg/m³ ≅ 0,03 ppm<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 137


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

<strong>natureplus</strong> e.V.<br />

Vergaberichtlinie 0208<br />

HARTE UND MITTELHARTE HOLZFASERPLATTEN<br />

Ausgabe: März 2009<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 138


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

Präambel<br />

Die <strong>natureplus</strong>-Vergabekriterien sind hierarchisch aufgebaut. Jedes Produkt, das nach einer<br />

Produkt-Vergaberichtlinie geprüft wird, muss zugleich auch die Anforderungen der Basiskriterien<br />

(RL0000) sowie der zugehörigen Produktgruppenrichtlinie erfüllen (siehe auch § 2).<br />

Um Doppelnennungen zu vermeiden, sind diese Anforderungen im Regelfall in der Produkt-<br />

Vergaberichtlinie nicht nochmals aufgeführt.<br />

Anwendungsbereich<br />

Die nachfolgenden Vergabekriterien enthalten Anforderungen zur Auszeichnung mit dem<br />

Qualitätszeichen <strong>natureplus</strong> für nicht beschichtete mittelharte Holzfaserplatten gemäß EN<br />

316 („Holzfaserplatten - Definition, Klassifizierung und Kurzzeichen“) und EN 622-3 mit<br />

Dichten von 400 bis 900 kg/m sowie für nicht beschichtete harte Holzfaserplatten<br />

(hardboard) gemäß EN 316 und EN 622-2 mit Dichten von mehr als 900 kg/m³ jeweils<br />

hergestellt aus Lignocellulosefasern nach dem Nassverfahren. Die nachfolgenden<br />

Vergabekriterien gelten für Holzfaserplatten ohne vorbeugenden chemischen Holzschutz, die<br />

für allgemeine sowie für tragende und aussteifende Zwecke im Trocken- und Feuchte-<br />

Innenbereich (Nutzungsklasse NK1 und NK2 nach EN 1995-1) vorgesehen sind. Die<br />

Vergaberichtlinien sind ausschließlich auf die genannten Produkte anzuwenden.<br />

Verbundsysteme mit harten und mittelharten Holzfaserplatten werden hier nicht betrachtet.<br />

Beschichtete Hartfaserplatten für Innenausbau und Möbel werden in Vergaberichtlinie 0206<br />

geregelt.<br />

Vergabekriterien<br />

Voraussetzung für die Auszeichnung eines Produktes mit dem Qualitätszeichen <strong>natureplus</strong><br />

bildet die Erfüllung der Basiskriterien RL0000 und der Produktgruppen-Vergaberichtlinie<br />

RL0200 „Holz und Holzwerkstoffe“.<br />

Gebrauchstauglichkeit<br />

Das Produkt muss EN 622-1 („Faserplatten Anforderungen – Allgemeine Anforderungen“)<br />

sowie bei einer Dichte von 400 bis 900 kg/m³ EN 622-3 („Faserplatten Anforderungen –<br />

Anforderungen an mittelharte Platten) bzw. bei einer Dichte von mehr als 900 kg/m³ EN 622-<br />

2 (Faserplatten Anforderungen - Anforderungen an harte Platten“) entsprechen oder national<br />

bauaufsichtlich zugelassen sein.<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 139


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

Das Produkt muss, insbesondere bei tragender und/oder aussteifender Verwendung, die zusätzlichen<br />

Festlegungen nach EN 13986 ("Holzwerkstoffe zur Verwendung im Bauwesen<br />

Eigenschaften, Bewertung der Konformität und Kennzeichnung") sowie, sofern zutreffend,<br />

EN 12369-1 ("Holzwerkstoffe Charakteristische Werte für die Berechnung und Bemessung<br />

von Holzbauwerken") und DIN V 20000-1 ("Anwendung von Bauprodukten im Bauwesen<br />

Holzwerkstoffe") entsprechen.<br />

Das Produkt muss, wo baurechtlich erforderlich, bezüglich der allgemeinen Festigkeitswerte<br />

(wie Rohdichte, der Biege-, Zug-, Druck und Schubfestigkeit) und der mittleren Steifigkeit<br />

(wie Biegung, Druck und Zug sowie Schub quer) die Bedingungen der EN 12369-1 von 2001<br />

erfüllen.<br />

Zusammensetzung, Stoffverbote, Stoffbeschränkungen<br />

Der Anteil an synthetischen Bindemitteln und Hydrophobierungsmitteln in den Platten darf<br />

insgesamt 5 M-% bezogen auf Trockenmasse lignocellulosehaltige (2) Fasern und Späne<br />

nicht überschreiten.<br />

(2) Lignocellulosehaltige Rohstoffe = Holz, Flachs, Hanf, Stroh u. ä. nachwachsende Rohstoffe<br />

Dem Produkt einschließlich aller Vorprodukte dürfen keine chemisch-synthetischen Flammschutzmittel,<br />

keine Biozide (insbesondere Holzschutzmittel) und keine halogenorganischen<br />

Verbindungen zugesetzt werden.<br />

Das Produkt wird einer Prüfung auf Metalle und Metalloide und EOX/AOX gemäß Abschnitt 3<br />

unterzogen und muss die dort angegebenen Grenzwerte einhalten.<br />

Deklaration<br />

Nachstehende Kennzahlen und Hinweise sind neben den in RL 0200 genannten dem<br />

Produkt beizufügen und dem Verbraucher bzw. dem Anwender in geeigneter Weise am<br />

Produkt zur Verfügung zu stellen:<br />

− Kennzeichnung gemäß den Richtlinien der europäischen Gemeinschaft (Communauté<br />

Européene, CE-Kennzeichnung) oder jeweiliger bauaufsichtlicher Zulassung mit<br />

Angabe des Geltungsbereiches<br />

− Plattengruppe und -typ<br />

− Verwendungsbereich gemäß EN 13986 (Trocken-, Feucht, Außenbereich)<br />

− Plattendicke in mm<br />

− Art des Klebstoffes<br />

− Nutzungsklasse gemäß EN pr1995-1 (Holzfeuchte)<br />

− Rohdichte ρ in kg/m³<br />

− Brandverhalten gemäß DIN EN 13501 Teil1<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 140


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

Rohstoffgewinnung, Fertigung der Vorprodukte, Produktion<br />

Die Einhaltung der Vorschriften der <strong>natureplus</strong>-Vergaberichtlinie 0200 bezüglich des<br />

Pestizideinsatzes ist zu beachten und über Protokolle nachzuweisen.<br />

Es ist anzustreben, das Produktionsabwasser im geschlossenen Kreislauf zu führen.<br />

Für offene Kreisläufe gilt: Der spezifische Abwasseranfall soll nicht größer als 2 m 3 pro<br />

Tonne Holzfaserplatte sein. Für die Einleitung des Abwassers in ein Fließgewässer oder in<br />

eine öffentliche Kanalisation sind folgende Emissionswerte einzuhalten:<br />

Allg. Parameter<br />

(1) (2)<br />

Temperatur 30 °C 35 °C<br />

Bakterientoxizität GL<br />

Fischtoxizität GF<br />

Absetzbare Stoffe 0,3 ml/l 10 ml/l<br />

pH-Wert 6,5 – 8,5 6,0-9,5<br />

Anorganische Parameter<br />

Ammonium ber. als N 5,0 mg/l d) -<br />

Sulfat ber. als SO4 - 200 mg/l<br />

Organische Parameter<br />

CSB ber. als O2 f) 1 kg/t -<br />

BSB5 ber. als O2 25 mg/l -<br />

AOX ber. als Cl f) 0,2 g/t 0,2 g/t<br />

Summe Kohlenwasserstoffe 10 mg/l 20 mg/l<br />

Phenolindex ber. als Phenol f) 0,3 g/t 60 g/t<br />

(1) Anforderungen an Einleitungen in ein Fließgewässer<br />

(2) Anforderungen an Einleitungen in eine öffentliche Kanalisation<br />

b) Eine Einleitung darf keine Beeinträchtigung der biologischen Abbauvorgänge in einer<br />

öffent-lichen Abwasserreinigungsanlage verursachen.<br />

d) Bei biologischer Reinigung des Abwassers gilt der Emissionswert nur bei einer Abwassertemperatur<br />

größer 12 °C im Ablauf der biologischen Stufe der Abwasserreinigungsanlage.<br />

Die Abwassertemperatur von 12 °C gilt als untersch ritten, wenn bei fünf über den<br />

Untersuchungszeitraum gleichmäßig verteilten Temperaturmessungen mehr als ein<br />

Messwert unter dem Wert von 12 °C liegt.<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 141<br />

4<br />

2<br />

b)<br />

b)


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

f) Der Emissionswert bezieht sich auf die Tonne installierte Produktionskapazität für<br />

Holzfaser-platten (absolut trocken – atro)<br />

Der Aluminiumgehalt des Abwassers muss im Fall der Einleitung in ein Fließgewässer unter<br />

2 mg/l liegen.<br />

Bei Einleitung direkt in die Kläranlage können spezielle Regelungen mit dem Klärwerk im<br />

Einzelfall zugelassen werden. Die Richtwerte dürfen überschritten werden, wenn besondere<br />

Umstände dies erlauben oder notwendig machen und durch die zuständigen Behörden<br />

genehmigt oder vorgeschrieben sind.<br />

Die Anlagen-Emissionen in die Luft müssen den Emissionswerten gemäß<br />

Luftreinhalteverordnung für Kesselanlagen Österreich (BGBl. 1989/19 bzw. 1997/324) oder<br />

gleichwertiger Verordnung entsprechen.<br />

Das auszuzeichnende Produkt wird im Bedarfsfall einer Pestizidprüfung gemäß Abschnitt 3<br />

unterzogen und muss die dort angegebenen Grenzwerte einhalten.<br />

Die Herstellung der Produkte muss derart erfolgen, dass die nachfolgend aufgelisteten<br />

ökologischen Kennwerte eingehalten werden.<br />

Prüfparameter Richtwert Prüfmethode<br />

Ökologische Kennwerte<br />

Nicht erneuerbare Energieträger [MJ/kg] 14<br />

Treibhauspotential [kg CO2-equiv./kg] 0.13*<br />

Überdüngung [kg Phosphat-equiv./kg] 0,0008<br />

Photosmog [kg Ethylen-equiv./kg] 0,0002<br />

Versauerung [kg SOx-equiv./kg] 0,003<br />

* ohne Berücksichtigung der Kohlenstoffbindung durch Holzwachstum<br />

Richtwerte für Anwendung im Innenbereich<br />

„Methode für die Ökobilanzierung von<br />

Produkten für den Hoch-und Innenausbau“.<br />

IBO – Österreichisches Institut<br />

für Baubiologie und –ökologie<br />

GmbH, Wien. Letzte Bearbeitung<br />

18.03.2009<br />

Bei Überschreitung eines einzelnen Richtwerts ist im Einzelfall zu prüfen, ob diese im<br />

Sinne einer Gesamtoptimierung der Produktherstellung zulässig ist. Weitere Indikatoren,<br />

die im Rahmen der Prüfung berechnet werden, sind:<br />

- Erneuerbare Energieträger [MJ/kg]<br />

- Ozonabbaupotential [kg R11-equiv./kg]<br />

- Verbrauch abiotischer Ressourcen [kg Sb eq./kg]<br />

- Treibhauspotential [kg CO2-equiv./kg] mit Berücksichtigung der CO2-Bindung<br />

durch Holzwachstum<br />

Nutzung<br />

Das Produkt darf keinen unangenehmen oder produktfremden Geruch aufweisen. Es wird<br />

einer Geruchsprüfung und einer Emissionsprüfung auf flüchtige organische Verbindungen<br />

(VOC), Formaldehyd und Isocyanate gemäß Abschnitt 3 unterzogen und muss die dort<br />

angegebenen Grenzwerte einhalten.<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 142


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

Laborprüfungen<br />

Auszuzeichnende Produkte werden nachfolgenden Laborprüfungen unterzogen. Die<br />

Emissionen und Schadstoffgehalte dürfen die aufgeführten Grenzwerte nicht überschreiten.<br />

Inhaltsstoffanalysen:<br />

Prüfparameter Richtwert Prüfmethode<br />

Metalle und Metalloide mg/kg Aufschluss Salpetersäure/Flusssäure<br />

As ≤ 5 AAS-Graphitrohr oder DIN 38406-E29<br />

Cd ≤ 0,5 DIN 38406-E19 oder DIN 38406-E29<br />

Co ≤ 10 DIN 38406-E29<br />

Cr ≤ 2 DIN 38406-E29<br />

Cu ≤ 20 DIN 38406-E29<br />

Hg ≤ 0,1 EN 1483 oder DIN 38406-E29<br />

Ni ≤ 10 DIN 38406-E29<br />

Pb ≤ 5 DIN 38406-E6 oder DIN 38406-E29<br />

Sb ≤ 1 AAS-Graphitrohr oder DIN 38406-E29<br />

Sn ≤ 1 DIN 38406-E29<br />

Prüfparameter Grenzwert Prüfmethode<br />

AOX (halogenorganische Verbindungen) mg/kg<br />

≤ 1<br />

Pestizide mg/kg analog DFG S 19<br />

Organochlorpestizide: Pentachlorphenol (PCP), Lindan<br />

(gamma-HCH), sonstige HCH-Isomere, Endosulfan,<br />

Dichlofluanid, Chlorthalonil, DDT, DDD, DDE,<br />

Aldrin, Dieldrin, Endrin, Heptachlor, Chlordan, HCB,<br />

Mirex<br />

Organophosphorpestizide: Dichlorvos ≤ 0,5 *<br />

Pyrethroide: Permethrin, Cyhalothrin, Cyfluthrin, Cypermethrin,<br />

Fenvalerat, Deltamethrin<br />

Sonstige: Imazalil, Lambda-Cyhalothrin, Simazin,<br />

Isoxaben<br />

<strong>natureplus</strong>-Ausführungsbestimmung<br />

EOX/AOX<br />

≤ 0,5 * * Grenzwert für Einzelsubstanz<br />

Bestimmungsgrenzen: 0,1 mg/kg<br />

≤ 0,5 *<br />

≤ 0,5 *<br />

Summe Pestizide ≤ 1<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 143


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

Prüfparameter Grenzwert Prüfmethode<br />

Emissionen:<br />

Kammerverfahren: DIN EN ISO 16000,<br />

<strong>natureplus</strong>-Ausführungsbestimmung (1)<br />

VOC (Flüchtige organische Verbindungen): µg/m³ DIN EN ISO 16000-6, -9, -11<br />

VOC eingestuft in: K1, K2; M1, M2; R1, R2 (gem.<br />

TRGS 905, RL 67/548 EWG); I-<br />

ARC Gruppe 1 u. 2A; MAK III1, I-<br />

II2<br />

n.b. (2) 24 h nach Prüfkammerbeladung<br />

Summe flüchtige organische Verbindungen (TVOC) ≤ 300 28 d nach Prüfkammerbeladung<br />

davon: Summe Alkylaromaten ≤ 50 28 d nach Prüfkammerbeladung<br />

Summe bicyclische Terpene ≤ 200 28 d nach Prüfkammerbeladung<br />

Summe sensibilisierende Stoffe gem.<br />

MAK IV, BgVV-Liste (3) Kat. A, TRGS 907<br />

Summe VOC eingestuft in: K3, M3, R3<br />

(gem. TRGS 905, RL 67/548/EWG); IARC<br />

Gruppe 2B; MAK III3<br />

≤ 100 28 d nach Prüfkammerbeladung<br />

≤ 50 28 d nach Prüfkammerbeladung<br />

Summe gesättigter n-Aldehyde ≤ 180 28 d nach Prüfkammerbeladung<br />

Spezielle Einzelsubstanzen NPG 28 d nach Prüfkammerbeladung<br />

Summe schwer flüchtige organische Verbindungen<br />

(SVOC)<br />

≤ 100 28 d nach Prüfkammerbeladung<br />

monomere Isocyanate (4) n.b. (5) <strong>natureplus</strong>-Ausführungsbestimmung<br />

Formaldehyd µg/m³ DIN EN ISO 16000-3, -11;<br />

DIN EN 717-1 i.A.<br />

Geruch Geruchsnote<br />

≤ 3<br />

≤ 36 (6) 28 Tage nach Prüfkammerbeladung<br />

<strong>natureplus</strong>-Ausführungsbestimmung,<br />

6-stufige Notenskala, 24 h nach Prüfkammerbeladung<br />

n.b. = nicht bestimmbar<br />

NPG: <strong>natureplus</strong>-Grenzwert (s. <strong>natureplus</strong>-VOC-Grenzwertliste)<br />

(1)<br />

<strong>natureplus</strong>-Ausführungsbestimmung "Prüfkammer-Untersuchung“<br />

(2)<br />

Bestimmungsgrenze für Einzelsubstanz: 1 µg/m³<br />

(3)<br />

BgVV (Hrsg.: Detlev Kayser, Eva Schleder): „Chemikalien und Kontaktallergie – eine bewertende<br />

Zusammenstellung“<br />

(4)<br />

wenn Bindemittel auf der Basis von polymerem MDI (PMDI) eingesetzt werden<br />

(5)<br />

Bestimmungsgrenzen Isocyanate: TDI, HDI 1 µg/m³; MDI 0,1 µg/m³<br />

(6) 36 µg/m³ ≅ 0,03 ppm<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 144


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

<strong>natureplus</strong> e.V.<br />

Vergaberichtlinie 0209<br />

BODENBELÄGE AUS<br />

HOLZ UND HOLZWERKSTOFFEN<br />

Ausgabe: März 2009<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 145


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

0 Präambel<br />

Die <strong>natureplus</strong>-Vergabekriterien sind hierarchisch aufgebaut. Jedes Produkt, das nach einer<br />

Produkt-Vergaberichtlinie geprüft wird, muss zugleich auch die Anforderungen der Basiskriterien<br />

(RL0000) sowie der zugehörigen Produktgruppenrichtlinie erfüllen (siehe auch § 2). Um<br />

Doppelnennungen zu vermeiden, sind diese Anforderungen im Regelfall in der Produkt-<br />

Vergaberichtlinie nicht nochmals aufgeführt.<br />

Anwendungsbereich<br />

Die nachfolgenden Vergabekriterien enthalten Anforderungen für die Produktgruppe Bodenbeläge<br />

aus Holz und Holzwerkstoffen zur Auszeichnung mit dem Qualitätszeichen<br />

<strong>natureplus</strong>. Dazu zählen<br />

• Schiffs-, Dielen-, Massivholzböden<br />

• Parkettstäbe mit Nut und/oder Feder gemäß DIN EN 13226 (Entwurf 9/98)<br />

• Vollholz-Lamparkettprodukte gemäß DIN EN 13227 (Entwurf 9/98)<br />

• Vollholzparkett einschl. Parkettblöcke mit einem Verbindungssystem gemäß DIN EN<br />

13228 (Entwurf 9/98)<br />

• Mosaikparkett ohne und mit Oberflächenbehandlung gemäß DIN EN 13488 (Entwurf<br />

6/99)<br />

• Mehrschichtparkett gemäß DIN EN 13489<br />

• Parkett gemäß DIN 280, Teil 1, 2 und 5<br />

• Holzwerkstoffe - Furnierte Fußbodenbeläge DIN EN 14354 (Entwurf 3/2002)<br />

• Sonstige, von der DIN abweichende Produkt-Typen müssen die Mindestanforderungen<br />

analog DIN nachweisen<br />

Die Vergabekriterien sind ausschließlich auf die genannte Produktgruppe anzuwenden.<br />

Verbundsysteme von Bodenbelägen aus Holz und Holzwerkstoffen mit anderen Materialien<br />

(z.B. Holzbodenbelag mit Trittschalldämmung) werden hier nicht betrachtet. Eine<br />

Vergaberichtlinie für Oberflächenbehandlungsmittel, die nach der Verlegung aufgebracht<br />

werden, wird separat erstellt. Diese werden hier nicht betrachtet.<br />

Vergabekriterien<br />

Voraussetzung für die Auszeichnung eines Produktes mit dem Qualitätszeichen <strong>natureplus</strong><br />

bildet die Erfüllung der Basiskriterien.<br />

Gebrauchstauglichkeit<br />

Bodenbeläge aus Holz und Holzwerkstoffen müssen - sofern vorhanden - die gemäß DIN<br />

geregelten Mindestanforderungen zur Gebrauchstauglichkeit erfüllen.<br />

An die Nutzschichtdicke der Produkte werden folgende Anforderungen gestellt:<br />

Produktart: Gesamtdicke: Nutzschichtdicke:<br />

Massive Holzböden Variabel mindestens 35 % der Gesamtdicke<br />

Parkette und Mehrschichtparkette < 12 mm Hartholz mind. 2,5 mm<br />

Weichholz mind. 4 mm<br />

> 12 mm Hart- oder Weichholz mind. 4 mm<br />

Anm.: Eine Abweichung von 10 % (nach unten) gegenüber der geforderten Nutzschichtdicke von 4 mm<br />

ist zulässig.<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 146


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

Zusammensetzung, Stoffverbote, Stoffbeschränkungen<br />

Bodenbeläge aus Holz und Holzwerkstoffen müssen mindestens zu 95 % aus<br />

nachwachsenden Rohstoffen (inkl. Feuchteanteil) bezogen auf die Rohdichte des<br />

Endproduktes bestehen.<br />

Der Leimanteil sollte so gering wie möglich sein. Er darf einen Gehalt von 5 M-% bezogen<br />

auf atro Holz/Holzwerkstoff nicht überschreiten. PUR-/Polyharnstoff-Kleber auf Basis von<br />

Isocyanaten dürfen zu maximal 2 M-% bezogen auf atro Holz/Holzwerkstoff eingesetzt<br />

werden.<br />

Die Oberflächenbeschichtungsmittel sollen möglichst aus nachwachsenden Rohstoffen bestehen.<br />

Modifizierte Öle sind zulässig, wenn dadurch nachweislich eine höhere Gebrauchstauglichkeit<br />

bzw. längere Lebensdauer erzielt wird. Die Verwendung UV-härtender Systeme<br />

auf Basis von Erdölprodukten ist erlaubt, sofern hierbei keine belastenden Emissionen entstehen.<br />

Die werkseitig aufgebrachten Oberflächenbeschichtungsmittel sollen maximal 10 % Lösemittel<br />

enthalten. Beschichtungsstoffe, die in Summe mehr als 10 M% Lösemittel enthalten, dürfen<br />

nur verwendet werden, wenn folgende Bedingungen eingehalten werden:<br />

1. In der Betriebsanlage sind Schutzvorrichtungen (Abluftreinigung) so vorgesehen, dass je<br />

Mengeneinheit kein höherer Anteil an Lösemitteln emittiert wird als bei Verwendung von<br />

Zubereitungen mit 10 % Lösemittel<br />

2. Der Gesamt-C-Gehalt an flüchtigen organischen Verbindungen in der Abluft darf 100<br />

mg/m 3 (als Halbstundenmittelwerte, bezogen auf den jeweils gemessenen O2-Gehalt)<br />

nicht überschreiten.<br />

3. Der Massenstrom an emittierten flüchtigen organischen Verbindungen darf max. 0,5 kg/h<br />

betragen.<br />

4. Nachweis über die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen bezüglich ArbeitnehmerInnenschutz<br />

Die Beschichtungsmittel dürfen keine Glykole und deren Ether und Ester,<br />

halogenorganischen Verbindungen und Metallverbindungen (Trockenmittel) mit Einstufung<br />

gemäß Nr. 2.6 der Basiskriterien enthalten. Das Lösemittel muss frei von Aromaten sein (≤<br />

0,1%).<br />

Dem Produkt einschließlich aller Vorprodukte dürfen keine Holzschutzmittel, keine<br />

Flammschutzmittel und keine halogenorganischen Verbindungen zugesetzt werden.<br />

Es dürfen keine Biozide (z.B. Triclosan) eingesetzt werden.<br />

Deklaration<br />

Nachstehende Kennzahlen und Hinweise sind dem Produkt beizufügen und dem<br />

Verbraucher bzw. dem Anwender in geeigneter Weise am Produkt zur Verfügung zu stellen:<br />

- Allgemeine Daten (Bezeichnung, Type, Name, etc.)<br />

- Holzart und Kennzeichnung der Sortierung<br />

- Volldeklaration der Einsatzstoffe gemäß RL0000<br />

- Flächengewicht in kg/m 2<br />

- Dicke, Länge und Breite in mm, oder bei willkürlicher Länge die Gesamtlänge in m<br />

- Gesamtfläche in m²<br />

- Nutzschichtdicke in mm<br />

- Packungsgewicht<br />

- Lagerungshinweise<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 147


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

- Verlegeanleitung (mind. jedes 2. Paket)<br />

- Vollflächige Verklebung: Empfehlung eines <strong>natureplus</strong>-zertifizierten Klebers oder mindestens<br />

eines emissionsarmen Klebers gemäß EMICODE EC1 oder gleichwertig<br />

- Reinigungs- und Pflegehinweise: Empfehlung jew. mindestens eines Produktes, dass die<br />

Pos. 2.1 - 2.7 der RL0000 erfüllt.<br />

Rohstoffgewinnung, Fertigung der Vorprodukte, Produktion<br />

Als Hauptbestandteile dürfen eingesetzt werden:<br />

- Standortgerechte Holzarten<br />

- Holzarten, die gemäß Washingtoner Artenschutzabkommen nicht ausgeschlossen sind<br />

- Einjährige Faserpflanzen<br />

Auf die Regelung der Holzgewinnung durch nachhaltige Forstwirtschaft in RL0200 wird<br />

hingewiesen. Bodenbeläge, die Hölzer aus Edelholzmonokulturen enthalten, werden nicht<br />

ausgezeichnet.<br />

Das auszuzeichnende Produkt wird einer Pestizid- und Schwermetallprüfung unterzogen und<br />

muss die in Abschnitt 3 (Laborprüfungen) angegebenen Grenzwerte einhalten. Bei Einsatz<br />

einer Trägerschicht auf Basis von Span- oder Faserplatten wird diese auf Pestizide geprüft.<br />

Die Herstellung der Produkte muss derart erfolgen, dass die nachfolgend aufgelisteten<br />

ökologischen Kennwerte eingehalten werden.<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 148


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

Prüfparameter Richtwert Prüfmethode<br />

Ökologische Kennwerte<br />

Nicht erneuerbare Energieträger [MJ/kg] 25<br />

Treibhauspotential [kg CO2-equiv./kg] 2*<br />

Überdüngung [kg Phosphat-equiv./kg] 0,002<br />

Photosmog [kg Ethylen-equiv./kg] 0,0005<br />

Versauerung [kg SOx-equiv./kg] 0,01<br />

* ohne Berücksichtigung der Kohlenstoffbindung durch Holzwachstum<br />

Richtwerte für Anwendung im Innenbereich<br />

„Methode für die Ökobilanzierung von<br />

Produkten für den Hoch-und Innenausbau“.<br />

IBO – Österreichisches Institut<br />

für Baubiologie und –ökologie<br />

GmbH, Wien. Letzte Bearbeitung<br />

18.03.2009<br />

Bei Überschreitung eines einzelnen Richtwerts ist im Einzelfall zu prüfen, ob diese im Sinne<br />

einer Gesamtoptimierung der Produktherstellung zulässig ist. Weitere Indikatoren, die im<br />

Rahmen der Prüfung berechnet werden, sind:<br />

- Erneuerbare Energieträger [MJ/kg]<br />

- Ozonabbaupotential [kg R11-equiv./kg]<br />

- Verbrauch abiotischer Ressourcen [kg Sb eq./kg]<br />

- Treibhauspotential [kg CO2-equiv./kg] mit Berücksichtigung der CO2-Bindung durch<br />

Holzwachstum<br />

Verarbeitung / Einbau<br />

Bei vollflächiger Verklebung muss die Verwendung eines <strong>natureplus</strong>-zertifizierten Klebers<br />

oder eines emissionsarmen Klebers gemäß EMICODE EC1 oder gleichwertig möglich sein.<br />

Der Hersteller muss auf die Verwendung mindestens eines solchen Klebers hinweisen.<br />

Nutzung<br />

Das Produkt darf keinen unangenehmen oder produktfremden Geruch aufweisen. Ferner<br />

muss das Produkt emissionsarm sein und die unter Abschnitt 3 (Laborprüfungen) genannten<br />

Emissionsgrenzwerte einhalten (1) .<br />

(1) Sofern Produkte mit Nutzschichten aus Weichholz und aus Hartholz zertifiziert werden sollen, müssen für<br />

beide Produktarten separate Emissionsprüfungen durchgeführt werden. Bei dem Produkt mit Weichholz-<br />

Nutzschicht wird die astreichste Qualität geprüft. Falls die Prüfung dieser Qualität Emissionswerte oberhalb des<br />

Grenzwertes ergibt, kann der Zertifizierungsprozess für die mittlere und gehobene Qualität fortgeführt werden.<br />

Hierfür erfolgt die Emissionsprüfung an dem Produkt der mittleren Qualität.<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 149


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

Laborprüfungen<br />

Auszuzeichnende Produkte werden nachfolgenden Laborprüfungen unterzogen. Die<br />

Emissionen und Schadstoffgehalte dürfen die aufgeführten Grenzwerte nicht überschreiten.<br />

Prüfparameter Grenzwert Prüfmethode<br />

Inhaltsstoffanalysen:<br />

AOX (halogenorganische Verbindungen) mg/kg<br />

≤ 1<br />

Metalle und Metalloide<br />

- Überprüfung der obersten 2 mm der Nutzschicht:<br />

<strong>natureplus</strong> Ausführungsbestimmung<br />

EOX/AOX<br />

mg/kg Aufschluss Salpetersäure/Flusssäure<br />

As, Sb ≤ 5,0 AAS-Graphitrohr oder DIN 38406-E29<br />

Cd ≤ 0,5 DIN 38406-E19 oder DIN 38406-E29<br />

Cu ≤ 20 DIN 38406-E29<br />

Co ≤ 100 DIN 38406-E29<br />

Ni ≤ 10 DIN 38406-E29<br />

Cr ≤ 5,0 DIN 38406-E29<br />

Hg ≤ 0,1 EN 1483 oder DIN 38406-E29<br />

Pb ≤ 5,0 DIN 38406-E6 oder DIN 38406-E29<br />

- Bei Einsatz einer Trägerschicht auf Basis von<br />

Span- oder Faserplatten: Überprüfung der Trägerschicht<br />

auf folgende Schwermetalle:<br />

As, Sb ≤ 1,0 AAS-Graphitrohr oder DIN 38406-E29<br />

Bor ≤ 25 DIN 38406-E29; ICP oder DIN 38406-<br />

E29<br />

Be, Co, Ni, Zr ≤ 1,0 DIN 38406-E29<br />

Cd ≤ 0,5 DIN 38406-E19 oder DIN 38406-E29<br />

Cr ≤ 2,0 DIN 38406-E29<br />

Cu ≤ 10 DIN 38406-E29<br />

Hg ≤ 0,1 EN 1483 oder DIN 38406-E29<br />

Pb ≤ 10 DIN 38406-E6 oder DIN 38406-E29<br />

Pestizide mg/kg analog DFG S 19<br />

Organochlorpestizide: Aldrin (1) , Chlordan (1) , Chlorthalonil,<br />

DDD (1) , DDE (1) , DDT (1) , Dichlofluanid, Dieldrin<br />

(1) , Endosulfan, Endrin (1) , alpha-HCH, beta-HCH,<br />

delta-HCH, Heptachlor (1) , Hexachlorbenzol (1) , Lindan,<br />

Mirex (1) , Pentachlorphenol<br />

≤ 0,5 * * Grenzwert für Einzelsubstanz<br />

Bestimmungsgrenzen: 0,1 mg/kg<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 150


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

Prüfparameter Grenzwert Prüfmethode<br />

Pestizide (Fortsetzung) mg/kg analog DFG S 19<br />

Organophosphorpestizide: Dichlorvos ≤ 0,5 * * Grenzwert für Einzelsubstanz<br />

Pyrethroide: Cyfluthrin, Cyhalothrin, Cypermethrin,<br />

Deltamethrin, Fenvalerat, Lambda-Cyhalothrin, Permethrin<br />

Sonstige: Imazalil, Isoxaben, Simazin ≤ 0,5 *<br />

Summe Pestizide ≤ 1<br />

≤ 0,5 * Bestimmungsgrenzen: 0,1 mg/kg<br />

Emissionen: Kammerverfahren: DIN EN ISO<br />

16000, <strong>natureplus</strong>-Ausführungsbestimmungen<br />

(2)<br />

Flüchtige organische Verbindungen (VOC) µg/m³ DIN EN ISO 16000-6, -9, -11<br />

VOC eingestuft in: K1, K2; M1, M2; R1, R2 (gem.<br />

TRGS 905, RL 67/548 EWG);<br />

IARC Gruppe 1 u. 2A; MAK III1,<br />

III2<br />

n.b. (4) 24 h nach Prüfkammerbeladung<br />

Summe flüchtige organische Verbindungen (TVOC) ≤ 300 28 d nach Prüfkammerbeladung<br />

davon: Summe Alkylaromaten ≤ 50 28 d nach Prüfkammerbeladung<br />

Summe bicyclische Terpene ≤ 200 28 d nach Prüfkammerbeladung<br />

Summe sensibilisierende Stoffe gem. MAK<br />

IV, BgVV-Liste (3) Kat. A, TRGS 907<br />

Summe VOC eingestuft in: K3; M3; R3 (gem.<br />

TRGS 905, RL 67/548/EWG); IARC Gruppe<br />

2B; MAK III3<br />

≤ 100 28 d nach Prüfkammerbeladung<br />

≤ 50 28 d nach Prüfkammerbeladung<br />

Summe gesättigter n-Aldeyhde ≤ 180 28 d nach Prüfkammerbeladung<br />

Spezielle Einzelsubstanzen NPG 28 d nach Prüfkammerbeladung<br />

Summe schwer flüchtige organische Verbindungen<br />

(SVOC)<br />

≤ 100 28 d nach Prüfkammerbeladung<br />

Formaldehyd µg/m³ DIN EN ISO 16000-3, -11;<br />

DIN EN 717-1 i.A.<br />

massive, unverleimte Produkte ≤ 36 (5) 28 Tage nach Prüfkammerbeladung<br />

verleimte Produkte ≤ 48 (5) 28 Tage nach Prüfkammerbeladung<br />

Monomere Isocyanate (6) n.b. (7) 24 h nach Prüfkammerbeladung<br />

Geruch Geruchsnote<br />

≤ 3<br />

n.b. ... nicht bestimmbar<br />

<strong>natureplus</strong>-Ausführungsbestimmung<br />

"Geruchsprüfung", 6-stufige<br />

Notenskala, 24 Stunden nach<br />

Prüfraumbeladung<br />

NPG... <strong>natureplus</strong>-Grenzwert (s. <strong>natureplus</strong>-VOC-Grenzwertliste)<br />

(1)<br />

POPs im Verdachtsfall<br />

(2)<br />

<strong>natureplus</strong>-Ausführungsbestimmungen "Prüfkammer-Untersuchung<br />

(3)<br />

Bestimmungsgrenze für Einzelsubstanz: 1µg/m³<br />

(4)<br />

BgVV (Hrsg.: Detlev Kayser, Eva Schleder): „Chemikalien und Kontaktallergie – eine bewertende<br />

Zusammenstellung.“Bestimmungsgrenze für Einzelsubstanz: 1 µg/m³<br />

(5) 36 µg/m³ ≅ 0,03 ppm; 48 µg/m³ ≅ 0,04 ppm<br />

(6) bei Produkten mit Bindemitteln auf Basis von polymerem MDI (PMDI)<br />

(7) Bestimmungsgrenzen Isocyanate: TDI, HDI 1 µg/m³; MDI 0,1 µg/m³<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 151


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

<strong>natureplus</strong> e.V.<br />

Vergaberichtlinie RL 0211<br />

VERLEIMTE HOLZBAUTEILE<br />

FÜR TRAGENDE ZWECKE<br />

Ausgabe: März 2009<br />

zur Vergabe des Qualitätszeichens<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 152


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

0 Präambel<br />

Die <strong>natureplus</strong>-Vergabekriterien sind hierarchisch aufgebaut. Jedes Produkt, das nach einer<br />

Produkt-Vergaberichtlinie geprüft wird, muss zugleich auch die Anforderungen der Basiskriterien<br />

(RL0000) sowie der zugehörigen Produktgruppenrichtlinie erfüllen (siehe auch § 2).<br />

Um Doppelnennungen zu vermeiden, sind diese Anforderungen im Regelfall in der Produkt-<br />

Vergaberichtlinie nicht nochmals aufgeführt.<br />

Anwendungsbereich<br />

Die nachfolgenden Vergabekriterien enthalten Anforderungen zur Auszeichnung mit dem<br />

Qualitätszeichen <strong>natureplus</strong> für unbehandelte stabförmig oder flächig verleimte Holzbauteile<br />

für konstruktive, tragende Zwecke. Dazu zählen bei den stabförmig verleimten Bauteilen<br />

insbesondere Konstruktionsvollholz, Balkenschichtholz, Brettschichtholz und so genannte I-<br />

Träger, bei den flächig verleimten Bauteilen insbesondere Brettschichtholz, Brettsperrholz,<br />

Kreuzlagenholz sowie mehrlagige Massivholzplatten. Die Produkte müssen trocken, frei von<br />

Holzschutzmitteln und Oberflächenbehandlung sein.<br />

Nicht geregelt werden in dieser Richtlinie unverleimtes Bauholz nach DIN 68365 sowie<br />

Bauschnittholz nach DIN 4074 (Bauholz Sortiment 1 und 2). Diese werden in der RL0210<br />

geregelt. Unbehandelte Massivholzplatten und andere Bauteile für nichttragende Zwecke<br />

werden in der Vergaberichtlinie 0205 geregelt, Elemente für Holzfußböden in der<br />

Vergaberichtlinie 0209, unbehandelte Vollhölzer wie Holz-Latten, -Leisten, -Rundstäbe, (Nut-<br />

und Feder-)Bretter sowie Kanthölzer für nichttragende Zwecke in der Vergaberichtlinie 0210.<br />

Die Vergaberichtlinie ist ausschließlich auf die genannten Produkte anzuwenden.<br />

Endbehandelte Hölzer und Fensterholz sowie Verbundsysteme mit anderen als den in dieser<br />

Richtlinie genannten Materialien sowie thermisch modifizierte Hölzer werden hier nicht<br />

betrachtet.<br />

Vergabekriterien<br />

Voraussetzung für die Auszeichnung eines Produktes mit dem Qualitätszeichen <strong>natureplus</strong><br />

bildet die Erfüllung der Basiskriterien RL0000 und der Produktgruppen-Vergaberichtlinie<br />

RL0200 „Holz und Holzwerkstoffe“.<br />

Gebrauchstauglichkeit<br />

Das Produkt muss die Anforderungen der DIN 1052:2004-08, der DIN 4074-1 in Verbindung<br />

mit der DIN 68140-1 oder einer gleichwertigen Norm erfüllen oder eine allgemeine<br />

bauaufsichtliche Zulassung haben. Die Holzfeuchte darf nicht mehr als 15 % betragen, bei<br />

Produkten für den Trockenbereich entsprechend DIN 1052:2004-08 NKL 1 nicht mehr als 12<br />

%.<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 153


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

Zusammensetzung, Stoffverbote, Stoffbeschränkungen<br />

Die Holzbauteile müssen zu mindestens 97% aus Holz (inkl. Feuchteanteil) bezogen auf die<br />

Rohdichte des Endproduktes bestehen. Zulässig sind Kleber auf Basis von<br />

Polyurethan/Polyharnstoff sowie Mischharze auf der Basis von Aminoplasten und Phenol.<br />

Eingesetzte UF-Bindemittel müssen emissionsarm sein.<br />

Deklaration<br />

Nachstehende Kennzahlen und Hinweise sind dem Produkt beizufügen und dem<br />

Verbraucher bzw. dem Anwender in geeigneter Weise am Produkt zur Verfügung zu stellen:<br />

- Holzart und Produktbezeichnung<br />

- Dicke, Länge und Breite in mm<br />

- Holzfeuchte<br />

- Eignung für Nutzungsklasse nach DIN 1052:2004-08<br />

- Sortierklasse nach DIN 4074-1:2003-06 oder<br />

- Festigkeitsklasse nach DIN 1052:2004-8<br />

Rohstoffgewinnung, Fertigung der Vorprodukte, Produktion<br />

Bzgl. der Anforderungen zur nachhaltigen Forstwirtschaft wird auf die Vergaberichtlinie 0200<br />

verwiesen.<br />

Die Einhaltung der Vorschriften der <strong>natureplus</strong>-Vergaberichtlinie RL0200 bzgl.<br />

Pestizideinsatz ist über Protokolle nachzuweisen.<br />

Wenn der Energiebedarf zur Trocknung zu weniger als 80 % aus erneuerbaren Energie<br />

gedeckt wird, muss der Wirkungsgrad der Trocknungsanlage über 0,5 betragen. Der Anteil<br />

an erneuerbaren Energien im Strom wird dabei berücksichtigt.<br />

Das auszuzeichnende Produkt wird einer Prüfung auf AOX/EOX und Schwermetalle sowie –<br />

bei begründetem Verdacht - einer Prüfung auf Pestizide unterzogen und muss die in<br />

Abschnitt 3 (Laborprüfungen) angegebenen Grenzwerte einhalten.<br />

Die Herstellung der Produkte muss derart erfolgen, dass die nachfolgend aufgelisteten ökologischen<br />

Kennwerte eingehalten werden.<br />

Prüfparameter Richtwert Prüfmethode<br />

Ökologische Kennwerte<br />

Nicht erneuerbare Energieträger [MJ/kg] 14<br />

Treibhauspotential [kg CO2-equiv./kg] 2,5*<br />

Überdüngung [kg Phosphat-equiv./kg] 0,0006<br />

Photosmog [kg Ethylen-equiv./kg] 0,0003<br />

Versauerung [kg SOx-equiv./kg] 0,004<br />

* ohne Berücksichtigung der Kohlenstoffbindung durch Holzwachstum<br />

Richtwerte für Anwendung im Innenbereich<br />

„Methode für die Ökobilanzierung von<br />

Produkten für den Hoch-und Innenausbau“.<br />

IBO – Österreichisches Institut<br />

für Baubiologie und –ökologie<br />

GmbH, Wien. Letzte Bearbeitung<br />

18.03.2009<br />

Bei Überschreitung eines einzelnen Richtwerts ist im Einzelfall zu prüfen, ob diese im Sinne<br />

einer Gesamtoptimierung der Produktherstellung zulässig ist. Weitere Indikatoren, die im<br />

Rahmen der Prüfung berechnet werden, sind:<br />

- Erneuerbare Energieträger [MJ/kg]<br />

- Ozonabbaupotential [kg R11-equiv./kg]<br />

- Verbrauch abiotischer Ressourcen [kg Sb eq./kg]<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 154


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

- Treibhauspotential [kg CO2-equiv./kg] mit Berücksichtigung der CO2-Bindung durch<br />

Holzwachstum<br />

Nutzung<br />

Das Produkt darf keinen unangenehmen oder produktfremden Geruch aufweisen. Es wird<br />

einer Geruchsprüfung und einer Emissionsprüfung auf flüchtige organische Verbindungen<br />

(VOC) gemäß Abschnitt 3 unterzogen und muss die dort angegebenen Emissionsgrenzwerte<br />

einhalten.<br />

Zur Erzielung eines repräsentativen Wertes werden für die Emissionsanalysen Mischproben<br />

aus 4 Probenstücken unterschiedlicher Produktchargen hergestellt.<br />

Bei harzreichen Nadelhölzern (z.B. Kiefer, Douglasie, Lärche) muss der Hersteller<br />

entsprechende Maßnahmen zur VOC-Minimierung nachweisen (z.B. Rohstoffauswahl,<br />

periodische VOC-Messungen, Lagerung/Trocknung).<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 155


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

Laborprüfungen<br />

Auszuzeichnende Produkte werden den nachstehenden Laborprüfungen unterzogen. Die<br />

Schadstoffemissionen und -gehalte dürfen die aufgeführten Grenzwerte nicht überschreiten.<br />

Prüfparameter Grenzwert Prüfmethode<br />

Inhaltsstoffe:<br />

Halogenorganische Verbindungen<br />

AOX<br />

EOX<br />

mg/kg<br />

≤ 1<br />

≤ 1<br />

<strong>natureplus</strong> -Ausführungsbestimmung<br />

Metalle und Metalloide (1) mg/kg Aufschluss Salpetersäure/Flusssäure<br />

Bor ≤ 25 DIN 38406-E29 bzw. EN ISO 11885<br />

Cu ≤ 10 DIN 38406-E29 bzw. EN ISO 11885<br />

Cr ≤ 5,0 DIN 38406-E29 bzw. EN ISO 11885<br />

Hg ≤ 0,1 DIN 38406-E29 bzw. EN 1483<br />

Pestizide (2) mg/kg analog DFG S19<br />

Organochlorpestizide: Aldrin, Chlordan, Chlorthalonil,<br />

DDD, DDE, DDT, Dichlofluanid, Dieldrin, Endosulfan,<br />

Endrin, alpha-HCH, beta-HCH, delta-HCH,<br />

Heptachlor, Hexachlorbenzol, Lindan, Mirex, Pentachlorphenol<br />

Pyrethroide: Cyfluthrin, Cyhalothrin, Cypermethrin,<br />

Deltamethrin, Fenvalerat, Permethrin<br />

≤ 0,5 * * Grenzwert für Einzelsubstanz<br />

Bestimmungsgrenzen: 0,1 mg/kg<br />

≤ 0,5 *<br />

Sonstige: Imazalil, Isoxaben, Simazin ≤ 0,5 *<br />

Summe Pestizide: ≤ 1<br />

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Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

Emissionen (3) : Kammerverfahren: DIN EN ISO<br />

16000, <strong>natureplus</strong>-<br />

Ausführungsbestimmungen (4)<br />

Flüchtige organische Verbindungen (VOC) µg/m³ DIN EN ISO 16000-6, -9, -11<br />

VOC eingestuft in: K1, K2; M1, M2; R1, R2 (gem.<br />

TRGS 905, RL 67/548 EWG);<br />

IARC Gruppe 1 u. 2A; MAK III1,<br />

III2<br />

n.b. (5) 24 h nach Prüfkammerbeladung<br />

Summe flüchtige organische Verbindungen (TVOC) ≤ 300 28 d nach Prüfkammerbeladung<br />

davon: Summe Alkylaromaten ≤ 50 28 d nach Prüfkammerbeladung<br />

Summe bicyclische Terpene ≤ 200 28 d nach Prüfkammerbeladung<br />

Summe sensibilisierende Stoffe gem. MAK<br />

IV, BgVV-Liste (6) Kat. A, TRGS 907<br />

Summe VOC eingestuft in: K3; M3; R3<br />

(gem. TRGS 905, RL 67/548/EWG); IARC<br />

Gruppe 2B; MAK III3<br />

≤ 100 28 d nach Prüfkammerbeladung<br />

≤ 50 28 d nach Prüfkammerbeladung<br />

Summe gesättigter n-Aldeyhde ≤ 180 28 d nach Prüfkammerbeladung<br />

Spezielle Einzelsubstanzen NPG 28 d nach Prüfkammerbeladung<br />

Summe schwer flüchtige organische Verbindungen<br />

(SVOC)<br />

≤ 100<br />

28 d nach Prüfkammerbeladung<br />

Monomere Isocyanate (7) n.b. (8) 24 h nach Prüfkammerbeladung<br />

Formaldehyd µg/m³<br />

≤ 36 (9)<br />

Geruch Geruchsnote<br />

≤ 3<br />

n.b. ... nicht bestimmbar<br />

DIN EN ISO 16000-3, -11;<br />

DIN EN 717-1 i.A.<br />

28 Tage nach Prüfkammerbeladung<br />

<strong>natureplus</strong>-Ausführungsbestimmung, 6stufige<br />

Notenskala, 24 h nach Prüfraumbeladung<br />

NPG...<strong>natureplus</strong>-Grenzwert (s. <strong>natureplus</strong>-VOC-Grenzwertliste)<br />

(1)<br />

Weitere Parameter nur bei begründetem Verdacht<br />

(2)<br />

nur bei begründetem Verdacht<br />

(3)<br />

Emissionsanalysen werden an einer Mischprobe bestehend aus 4 Probenstücken verschiedener<br />

Produkt-Chargen durchgeführt.<br />

(4)<br />

<strong>natureplus</strong>-Ausführungsbestimmung „Prüfkammer-Untersuchung“<br />

(5) Bestimmungsgrenze der Einzelsubstanz: 1 µg/m³<br />

(6)<br />

BgVV (Hrsg.: Detlev Kayser, Eva Schleder): „Chemikalien und Kontaktallergie – eine bewertende<br />

Zusammenstellung“.<br />

(7)<br />

wenn Bindemittel auf der Basis von polymerem MDI (PMDI) eingesetzt werden<br />

(8) Bestimmungsgrenzen Isocyanate: TDI, HDI 1 µg/m³; MDI 0,1 µg/m³<br />

(9) 36 µg/m³ = 0,03 ppm<br />

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Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

<strong>natureplus</strong> e.V.<br />

Vergaberichtlinie 0212<br />

GARTEN(BAU)HOLZ<br />

Ausgabe: März 2009<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 158


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

Präambel<br />

Die <strong>natureplus</strong>-Vergabekriterien sind hierarchisch aufgebaut. Jedes Produkt, das nach einer<br />

Produkt-Vergaberichtlinie geprüft wird, muss zugleich auch die Anforderungen der Basiskriterien<br />

(RL0000) sowie der zugehörigen Produktgruppenrichtlinie erfüllen (siehe auch § 2).<br />

Um Doppel-nennungen zu vermeiden, sind diese Anforderungen im Regelfall in der Produkt-<br />

Vergaberichtlinie nicht nochmals aufgeführt.<br />

Anwendungsbereich<br />

Die nachfolgenden Vergabekriterien enthalten Anforderungen zur Auszeichnung mit dem<br />

Qualitätszeichen <strong>natureplus</strong> für Gartenholz (allgemeine Bezeichnung für Holz, das<br />

witterungsbeständig ist und sich deshalb insbesondere für den Einsatz im Garten eignet),<br />

auch "Gartenbau-holz" genannt, darunter fallen im Sinne dieser Richtlinie Holzbauteile ohne<br />

vorbeugenden chemischen Holzschutz, die nach EN 335-1 (aus EN 460) durch<br />

Niederschläge, Spritzwasser oder dergleichen beansprucht werden:<br />

- ohne Erdkontakt, nicht abgedeckt (Gebrauchsklasse 3, Gefährdungsklasse 3 nach<br />

DIN 68800-3)<br />

- in Kontakt mit Erde oder Süßwasser (Gebrauchsklasse 4, Gefährdungsklasse 4 nach<br />

DIN 68800-3)<br />

Die Vergaberichtlinie ist ausschließlich auf die genannten Produkte anzuwenden.<br />

Fassadenverkleidungen aus Vollholz werden in Vergaberichtlinie np-RL0213 geregelt.<br />

Verbund-Systeme werden hier nicht betrachtet.<br />

Vergabekriterien<br />

Voraussetzung für die Auszeichnung eines Produktes mit dem Qualitätszeichen <strong>natureplus</strong><br />

bildet die Erfüllung der Basiskriterien RL0000 und der Produktgruppen-Vergaberichtlinie<br />

RL0200 „Holz und Holzwerkstoffe“.<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 159


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

Gebrauchstauglichkeit<br />

Produkte der Gebrauchsklasse 3 nach EN 335-1 müssen mindestens der Dauerhaftigkeitsklasse<br />

3-4 („mäßig dauerhaft“) nach EN 350-2 zuzuordnen sein.<br />

Produkte der Gebrauchsklasse 4 nach EN 335-1 müssen mindestens der<br />

Dauerhaftigkeitsklasse 2 („dauerhaft“) nach EN 350-2 zuzuordnen sein. 17<br />

Unverleimtes Bauholz, Baurundholz, Bauschnittholz sowie Brettschichtholz muss den Qualitätsanforderungen<br />

nach DIN 68365 („Bauholz für Zimmerarbeiten“) und nach DIN 4074<br />

(Bauholz Sortiment 1 und 2) oder jeweilige gleichwertige Norm genügen.<br />

Bei der Ausführung von Bauwerken sowie für tragende und aussteifende Holzbauteile sind<br />

die Nutzungsklassen aus der Statiknorm DIN 1052 oder gleichwertige Norm sowie die Festigkeitsklassen<br />

nach EN 338 (Bauholz für tragende Zwecke – Festigkeitsklassen) zu erfüllen.<br />

Die Verwendung von Thermoholz bzw. TMT (thermally modified timber) für tragende und<br />

aussteifende Bauteile ist ohne geeigneten Verwendungsnachweis nicht zulässig.<br />

Zusammensetzung, Stoffverbote, Stoffbeschränkungen<br />

Das Produkt muss mindestens zu 96 % aus nachwachsenden Rohstoffen (inkl. Feuchteanteil)<br />

bezogen auf die Rohdichte des Endproduktes bestehen. Das Produkt darf nicht mit<br />

chemischem Holzschutz imprägniert sein. Eine thermische Behandlung des Holzes ist zulässig.<br />

Als Oberflächenbeschichtungsmittel sind Öle, Wachse und Lacke auf Basis nachwachsender<br />

Rohstoffe, auch modifizierte Öle, zulässig. Beschichtungen auf Acrylat- und Alkydharz-Basis<br />

sind ebenfalls zulässig. Die Verwendung UV-härtender Systeme ist dabei erlaubt.<br />

Die werkseitig aufgebrachten Beschichtungsmittel sollen maximal 10 M-% Lösemittel<br />

enthalten. Beschichtungsstoffe, die in Summe mehr als 10 M-% Lösemittel enthalten, dürfen<br />

nur verwendet werden, wenn folgende Bedingungen eingehalten werden:<br />

5. In der Betriebsanlage sind Schutzvorrichtungen (Abluftreinigung) so vorgesehen,<br />

dass je Mengeneinheit kein höherer Anteil an Lösemitteln emittiert wird als bei Verwendung<br />

von Zubereitungen mit 10 % Lösemittel<br />

17 Im Bauwesen ist neben der Klassifizierung nach der natürlichen Dauerhaftigkeit nach der EN 350-2<br />

auch in Verbindung mit der DIN 68800-3 die Klassifizierung in Resistenzklassen nach DIN 68364<br />

(1979) oder gleichwertige Norm zu erfüllen. Danach dürfen im Bereich der Gefährdungsklasse 3 nur<br />

splintfreie Farbkernhölzer der Resistenzklassen 1 oder 2 und im Bereich der Gefährdungsklasse 4 nur<br />

splintfreie Farbkernhölzer der Resistenzklasse 1 verwendet werden.*<br />

In der Neuausgabe der DIN 68364 (05-2003) ist die Resistenz der Holzarten nicht mehr erfasst. Da sich die DIN<br />

68800 jedoch hinsichtlich der Resistenzklassen auf die DIN 68364 bezieht, ist letztere in ihrer älteren Ausgabe<br />

(11-1979) in Deutschland für das Bauwesen weiterhin gültig. Nach der für 2009 erwarteten Neuausgabe der<br />

DIN 68800 wird für die Einstufung der Resistenz bzw. Dauerhaftigkeit von Holzarten dann die EN 350-2 maßgeblich<br />

sein.<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 160


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

6. Der Gesamt-C-Gehalt an flüchtigen organischen Verbindungen in der Abluft darf<br />

10 mg/m 3 (als Halbstundenmittelwerte, bezogen auf den jeweils gemessenen O2-<br />

Gehalt) nicht überschreiten.<br />

7. Der Massenstrom an emittierten flüchtigen organischen Verbindungen (VOC) darf<br />

max. 0,5 kg/h betragen.<br />

8. Nachweis über die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen bezüglich Arbeitnehmer-Innenschutz<br />

Die Beschichtungsmittel dürfen keine halogenorganischen Verbindungen und<br />

Metallverbindungen (Trockenmittel) mit Einstufung gemäß Nr. 2.6 der Basiskriterien<br />

enthalten. Das Lösemittel muss frei von Aromaten sein (≤ 0,1%).<br />

Dem Produkt einschließlich aller Vorprodukte dürfen keine Holzschutzmittel, keine<br />

Flammschutz-mittel, keine Biozide und keine halogenorganischen Verbindungen zugesetzt<br />

werden.<br />

Das Produkt wird einer Prüfung auf Metalle und Metalloide und EOX/AOX gemäß Abschnitt 3<br />

unterzogen und muss die dort angegebenen Grenzwerte einhalten.<br />

Deklaration<br />

Nachstehende Kennzahlen und Hinweise sind neben den in RL 0200 genannten dem<br />

Produkt beizufügen und dem Verbraucher bzw. dem Anwender in geeigneter Weise am<br />

Produkt zur Verfügung zu stellen:<br />

− Holzart und Produktbezeichnung<br />

− Dicke oder Höhe, Länge und Breite in mm<br />

− Gebrauchsklasse nach EN 335-1 (aus EN 460)<br />

− Dauerhaftigkeitsklasse nach EN 350-2<br />

− Holzfeuchte in %<br />

− Eignung für Nutzungsklasse nach DIN 1052:2004-08<br />

− Sortierklasse nach DIN 4074-1:2003-06 oder<br />

− Festigkeitsklasse nach DIN 1052:2004-8<br />

− Volldeklaration der Oberflächenbeschichtungsmittel<br />

− Bei Endbehandlungs-Empfehlung muss jeweils mindestens ein Produkt, das die<br />

Pos.2.1 – 2.7 der RL0000 erfüllt empfohlen werden.<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 161


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

Rohstoffgewinnung, Fertigung der Vorprodukte, Produktion<br />

Das auszuzeichnende Produkt wird im Bedarfsfall einer Pestizidprüfung gemäß Abschnitt 3<br />

unterzogen und muss die dort angegebenen Grenzwerte einhalten.<br />

Die Herstellung der Produkte muss derart erfolgen, dass die nachfolgend aufgelisteten ökologischen<br />

Kennwerte eingehalten werden.<br />

Prüfparameter Richtwert Prüfmethode<br />

Ökologische Kennwerte<br />

Nicht erneuerbare Energieträger [MJ/ kg] 5<br />

Treibhauspotential [kg CO2-equiv./ kg] 0,5*<br />

Überdüngung [kg Phosphat-equiv. /kg] 2,5x10 -4<br />

Photosmog [kg Ethylen- equiv./ kg] 1,5x10 -4<br />

Versauerung [kg SO2 -equiv./ kg] 1,5x10 -3<br />

* ohneBerücksichtigung der Kohlenstoffverbindung durch Holzwachstum<br />

Richtwerte für Anwendung im Innenbereich<br />

„Methode für die Ökobilanzierung von Produkten<br />

für den Hoch- und Innenausbau“.<br />

IBO – Österreichisches Institut für Baubiologie<br />

und –ökologie GmbH, Wien. Letzte<br />

Bearbeitung 20.03.2007<br />

Bei Überschreitung eines einzelnen Richtwerts ist im Einzelfall zu prüfen, ob diese im Sinne<br />

einer Gesamtoptimierung der Produktherstellung zulässig ist. Weitere Indikatoren, die im<br />

Rahmen der Prüfung berechnet werden, sind:<br />

- Erneuerbare Energieträger [MJ/kg]<br />

- Ozonabbaupotential [kg R11-equiv./kg]<br />

- Verbrauch abiotischer Ressourcen [kg Sb eq./kg]<br />

- Treibhauspotential [kg CO2-equiv./kg] mit Berücksichtigung der CO2-Bindung<br />

durch Holzwachstum<br />

Nutzung<br />

Das Produkt darf keinen unangenehmen oder produktfremden Geruch aufweisen. Die<br />

Produkte werden einer Geruchsprüfung und einer Emissionsprüfung auf flüchtige organische<br />

Verbindungen (VOC), Formaldehyd und Isocyanate gemäß Abschnitt 3 unterzogen und<br />

müssen die dort angegebenen Grenzwerte einhalten. Wenn das Produkt ausschließlich und<br />

ausdrücklich nur für den Außenbereich vorgesehen ist, dann kann auf diese Überprüfungen<br />

verzichtet werden.<br />

-<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 162


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

Laborprüfungen<br />

Auszuzeichnende Produkte werden nachfolgenden Laborprüfungen unterzogen. Die<br />

Emissionen und Schadstoffgehalte dürfen die aufgeführten Grenzwerte nicht überschreiten.<br />

Prüfparameter Grenzwert Prüfmethode<br />

Inhaltsstoffanalysen:<br />

AOX (halogenorganische Verbindungen) mg/kg<br />

≤ 1<br />

<strong>natureplus</strong> Ausführungsbestimmung<br />

EOX/AOX<br />

Metalle und Metalloide mg/kg Aufschluss Salpetersäure/Flusssäure<br />

As ≤ 5 AAS-Graphitrohr oder DIN 38406-E29<br />

B ≤ 50 DIN 38406-E29<br />

Cd ≤ 0,5 DIN 38406-E19 oder DIN 38406-E29<br />

Co ≤ 10 DIN 38406-E29<br />

Cr ≤ 10 DIN 38406-E29<br />

Cu ≤ 20 DIN 38406-E29<br />

Hg ≤ 0,1 EN 1483 oder DIN 38406-E29<br />

Ni ≤ 10 DIN 38406-E29<br />

Pb ≤ 5 DIN 38406-E6 oder DIN 38406-E29<br />

Sb ≤ 1 AAS-Graphitrohr oder DIN 38406-E29<br />

Sn ≤ 5 DIN 38406-E29<br />

Pestizide mg/kg analog DFG S 19<br />

Organochlorpestizide: Pentachlorphenol (PCP), Lindan<br />

(gamma-HCH), sonstige HCH-Isomere, Endosulfan,<br />

Dichlofluanid, Chlorthalonil, DDT, DDD, DDE,<br />

Aldrin, Dieldrin, Endrin, Heptachlor, Chlordan, HCB,<br />

Mirex<br />

≤ 0,5 * * Grenzwert für Einzelsubstanz<br />

Bestimmungsgrenzen: 0,1 mg/kg<br />

Organophosphorpestizide: Dichlorvos ≤ 0,5 * * Grenzwert für Einzelsubstanz<br />

Bestimmungsgrenzen: 0,1 mg/kg<br />

Pyrethroide: Permethrin, Cyhalothrin, Cyfluthrin, Cypermethrin,<br />

Fenvalerat, Deltamethrin<br />

Sonstige: Imazalil, Lambda-Cyhalothrin, Simazin,<br />

Isoxaben<br />

≤ 0,5 *<br />

≤ 0,5 *<br />

Summe Pestizide ≤ 1<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 163


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

Emissionen:<br />

Kammerverfahren: DIN EN ISO 16000,<br />

np-Ausführungsbestimmungen (2)<br />

VOC (Flüchtige organische Verbindungen): µg/m³ DIN EN ISO 16000-6, -9, -11<br />

VOC eingestuft in: K1, K2; M1, M2; R1, R2 (gem.<br />

TRGS 905, RL 67/548 EWG); I-<br />

ARC Gruppe 1 u. 2A; MAK III1, I-<br />

II2<br />

n.b. (1) 24 h nach Prüfkammerbeladung<br />

Summe flüchtige organische Verbindungen (TVOC) ≤ 300 28 d nach Prüfkammerbeladung<br />

davon: Summe Alkylaromaten ≤ 50 28 d nach Prüfkammerbeladung<br />

Summe bicyclische Terpene ≤ 200 28 d nach Prüfkammerbeladung<br />

Summe sensibilisierende Stoffe gem.<br />

MAK IV, BgVV-Liste (3) Kat. A, TRGS 907<br />

Summe VOC eingestuft in: K3, M3, R3<br />

(gem. TRGS 905, RL 67/548/EWG); IARC<br />

Gruppe 2B; MAK III3<br />

≤ 100 28 d nach Prüfkammerbeladung<br />

≤ 50 28 d nach Prüfkammerbeladung<br />

Summe gesättigter n-Aldehyde ≤ 180 28 d nach Prüfkammerbeladung<br />

Spezielle Einzelsubstanzen NPG 28 d nach Prüfkammerbeladung<br />

Summe schwer flüchtige organische Verbindungen<br />

(SVOC)<br />

≤ 100 28 d nach Prüfkammerbeladung<br />

davon: Summe Glykole, -ether, -ester ≤ 50 28 d nach Prüfkammerbeladung<br />

Isothiazolinone n.b. (1) 28 d nach Prüfkammerbeladung<br />

monomere Isocyanate (4) n.b. (5) <strong>natureplus</strong>-Ausführungsbestimmung<br />

Formaldehyd µg/m³ DIN EN ISO 16000-3, -11;<br />

EN 717-1 i.A.<br />

Geruch Geruchsnote<br />

≤ 3<br />

≤ 36 (6) 28 Tage nach Prüfkammerbeladung<br />

<strong>natureplus</strong>-Ausführungsbestimmung,<br />

6-stufige Notenskala, 24 h nach Prüfkammerbeladung<br />

n.b. = nicht bestimmbar<br />

NPG: <strong>natureplus</strong>-Grenzwert (s. <strong>natureplus</strong>-VOC-Grenzwertliste)<br />

(1)<br />

Bestimmungsgrenze für Einzelsubstanz: 1 µg/m³<br />

(2)<br />

<strong>natureplus</strong>-Ausführungsbestimmungen "Prüfkammer-Untersuchung“<br />

(3)<br />

BgVV (Hrsg.: Detlev Kayser, Eva Schleder): „Chemikalien und Kontaktallergie – eine bewertende<br />

Zusammenstellung“<br />

(4)<br />

wenn Bindemittel auf der Basis von polymerem MDI (PMDI) eingesetzt werden<br />

(5)<br />

Bestimmungsgrenzen Isocyanate: TDTI, HDI 1 µg/m³; MDI 0,1 µg/m³<br />

(6) 36 µg/m³ ≅ 0,03 ppm<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 164


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

<strong>natureplus</strong> e.V.<br />

Vergaberichtlinie 0213<br />

FASSADENVERKLEIDUNGEN AUS HOLZ<br />

Ausgabe: März 2009<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 165


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

Präambel<br />

Die <strong>natureplus</strong>-Vergabekriterien sind hierarchisch aufgebaut. Jedes Produkt, das nach einer<br />

Produkt-Vergaberichtlinie geprüft wird, muss zugleich auch die Anforderungen der Basiskriterien<br />

(RL0000) sowie der zugehörigen Produktgruppenrichtlinie erfüllen (siehe auch § 2).<br />

Um Doppel-nennungen zu vermeiden, sind diese Anforderungen im Regelfall in der Produkt-<br />

Vergaberichtlinie nicht nochmals aufgeführt.<br />

Anwendungsbereich<br />

Die nachfolgenden Vergabekriterien enthalten Anforderungen zur Auszeichnung mit dem<br />

Qualitätszeichen <strong>natureplus</strong> für Fassadenverkleidungen aus Holz, darunter fallen alle<br />

Fassadensysteme an Gebäuden, die aus Profilen und Platten aus Vollholz oder Materialien<br />

mit Rohstoffanteilen aus Holz bestehen und sich je nach ihrer Verarbeitung in die folgenden<br />

vier Kategorien einteilen lassen:<br />

- waagerechte Profile (Stülpschalung)<br />

- senkrechte Profile (Boden- Deckelschalung)<br />

- Schindeln<br />

- Flächige Fassadenverkleidungen (Platten):<br />

o Massivholzplatten des Typs SWP/3 nach EN 12775 und EN 13353<br />

o Sperrholzplatten (Bau-Funiersperrhölzer) nach EN 636-3 S und G sowie EN<br />

314-2<br />

Die Vergaberichtlinie ist ausschließlich auf die genannten Produkte anzuwenden.<br />

RL0503 bezieht sich ausschließlich auf Dachplatten und –bekleidungen. „Holzspanmantelsteine<br />

und –platten“ werden in Vergaberichtlinie RL1107 und „Faserdämmplatten“<br />

in Vergaberichtlinie RL0104 geregelt.<br />

Verbund-Systeme werden hier nicht betrachtet.<br />

Vergabekriterien<br />

Voraussetzung für die Auszeichnung eines Produktes mit dem Qualitätszeichen <strong>natureplus</strong><br />

bildet die Erfüllung der Basiskriterien RL0000 und der Produktgruppen-Vergaberichtlinie<br />

RL0200 „Holz und Holzwerkstoffe“.<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 166


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

Gebrauchstauglichkeit<br />

Holz unbehandelter Produkte muss mindestens der Dauerhaftigkeitsklasse 3-4 („mäßig dauerhaft“)<br />

nach EN 350-2 zuzuordnen sein. 18<br />

Bei Holzbauteilen ohne vorbeugenden chemischen Holzschutz, die nach EN 335-1 (aus<br />

EN 460) durch Niederschläge, Spritzwasser oder dergleichen beansprucht werden und in<br />

Gebrauchsklasse 3 bzw. 4 (Gefährdungsklasse 3 bzw. 4 nach DIN 68800-3) einzustufen<br />

sind, ist vorbeugender baulich-konstruktiver Holzschutz nach DIN 68800-2 und DIN 1052<br />

oder jeweiliger gleichwertiger Norm unbedingt zu beachten.<br />

Unverleimtes Bauholz, Bauschnittholz sowie Brettschichtholz muss den Qualitätsanforderungen<br />

nach DIN 68365 („Bauholz für Zimmerarbeiten“) und nach DIN 4074 (Bauholz Sortiment<br />

1 und 2) oder jeweilige gleichwertige Norm genügen.<br />

Außenverkleidungen aus massivem Laubholz-Profilholz müssen die Mindestanforderungen<br />

aus EN 14951 („Innen- und Außenbekleidungen aus massivem Laubholz –<br />

Profilholzelemente“) erfüllen.<br />

Außenverkleidungen aus massivem Nadelholz-Profilholz müssen die Mindestanforderungen<br />

aus EN 14519 („Innen- und Außenbekleidungen aus massivem Nadelholz - Profilholz mit Nut<br />

und Feder“) erfüllen.<br />

Holzschindeln müssen DIN 68119 („Holzschindeln“) oder gleichwertige Norm erfüllen.<br />

Holzwerkstoffplatten müssen die Mindestanforderungen der EN 13986 ("Holzwerkstoffe zur<br />

Verwendung im Bauwesen - Eigenschaften, Bewertung der Konformität und<br />

Kennzeichnung") für die jeweiligen Plattentypen erfüllten.<br />

Die mechanischen Eigenschaften von Massivholzplatten müssen EN 12775 und EN 13353<br />

genügen.<br />

Die mechanischen Eigenschaften (wie Quellen, Schwinden, Biegefestigkeit, Biegeelastizität,<br />

Druckfestigkeit) von Sperrholzplatten müssen EN 636-3 S bzw. EN 636-3 G und in Bezug<br />

auf ihre Klebstoff-Festigkeit der EN 1995-1-1 genügen.<br />

18 Im Bauwesen ist neben der Klassifizierung nach der natürlichen Dauerhaftigkeit nach der EN 350-2<br />

auch in Verbindung mit der DIN 68800-3 die Klassifizierung in Resistenzklassen nach DIN 68364<br />

(1979) oder gleichwertige Norm zu erfüllen. Danach dürfen im Bereich der Gefährdungsklasse 3 nur<br />

splintfreie Farbkernhölzer der Resistenzklassen 1 oder 2 und im Bereich der Gefährdungsklasse 4 nur<br />

splintfreie Farbkernhölzer der Resistenzklasse 1 verwendet werden.<br />

In der Neuausgabe der DIN 68364 (05-2003) ist die Resistenz der Holzarten nicht mehr erfasst. Da sich die DIN<br />

68800 jedoch hinsichtlich der Resistenzklassen auf die DIN 68364 bezieht, ist letztere in ihrer älteren Ausgabe<br />

(11-1979) in Deutschland für das Bauwesen weiterhin gültig. Nach der für 2009 erwarteten Neuausgabe der<br />

DIN 68800 wird für die Einstufung der Resistenz bzw. Dauerhaftigkeit von Holzarten dann die EN 350-2 maßgeblich<br />

sein.<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 167


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

Die Qualität der Verklebung der Sperrholzplatten ist nach EN 314-1 zu bestimmen und nach<br />

EN 314-2 anzugeben.<br />

Holzwerkstoffprodukte müssen, bei tragender und/oder aussteifender Verwendung, die<br />

zusätzlichen Festlegungen nach EN 13986 ("Holzwerkstoffe zur Verwendung im Bauwesen<br />

Eigenschaften, Bewertung der Konformität und Kennzeichnung") sowie, wo baurechtlich<br />

erforderlich, EN 12369-1 ("Holzwerkstoffe Charakteristische Werte für die Berechnung und<br />

Bemessung von Holzbauwerken") und DIN V 20000-1 ("Anwendung von Bauprodukten im<br />

Bauwesen Holzwerkstoffe") entsprechen.<br />

Bei der Ausführung von Bauwerken sowie für tragende und aussteifende Holzbauteile sind<br />

die Nutzungsklassen aus der Statiknorm DIN 1052 zu erfüllen.<br />

Die Verwendung von Thermoholz bzw. TMT (thermally modified timber) für tragende und<br />

aussteifende Bauteile ist ohne geeigneten Verwendungsnachweis nicht zulässig.<br />

Zusammensetzung, Stoffverbote, Stoffbeschränkungen<br />

Profilhölzer und Schindeln, müssen mindestens zu 97% aus nachwachsenden Rohstoffen<br />

(inkl. Feuchteanteil) bezogen auf die Rohdichte des Endproduktes bestehen. Die Produkte<br />

dürfen nicht mit chemischem Holzschutz imprägniert sein. Eine thermische Behandlung des<br />

Holzes ist zulässig.<br />

Bei Plattenprodukten darf der Anteil an synthetischen Bindemitteln und<br />

Hydrophobierungsmitteln insgesamt 13 M-% bezogen auf Holz (inklusive des Feuchteanteils)<br />

nicht überschreiten. Bindemittelanteile aus Polyurethan/Polyharnstoff auf Basis von<br />

Isocyanaten dürfen 5 M-% bezogen auf Holz (inklusive des Feuchteanteils) nicht<br />

überschreiten. Mischharze auf der Basis von Aminoplasten und Phenol sind zulässig. UF-<br />

Bindemittel dürfen nicht eingesetzt werden.<br />

Als Oberflächenbelag dürfen ausschließlich langlebige, pflegeleichte und reparierbare<br />

Beschichtungen verwendet werden.<br />

Als Oberflächenbeschichtungsmittel sind Öle, Wachse und Lacke auf Basis nachwachsender<br />

Rohstoffe, auch modifizierte Öle, zulässig. Beschichtungen auf Acrylat- und Alkydharz-Basis<br />

sind zulässig. Die Verwendung UV-härtender Systeme ist dabei erlaubt.<br />

Die werkseitig aufgebrachten Beschichtungsmittel sollen maximal 10 M-% Lösemittel<br />

enthalten. Beschichtungsstoffe, die in Summe mehr als 10 M-% Lösemittel enthalten, dürfen<br />

nur verwendet werden, wenn folgende Bedingungen eingehalten werden:<br />

9. In der Betriebsanlage sind Schutzvorrichtungen (Abluftreinigung) so vorgesehen,<br />

dass je Mengeneinheit kein höherer Anteil an Lösemitteln emittiert wird als bei Verwendung<br />

von Zubereitungen mit 10 % Lösemittel<br />

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Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

10. Der Gesamt-C-Gehalt an flüchtigen organischen Verbindungen in der Abluft darf<br />

10 mg/m 3 (als Halbstundenmittelwerte, bezogen auf den jeweils gemessenen O2-<br />

Gehalt) nicht überschreiten.<br />

11. Der Massenstrom an emittierten flüchtigen organischen Verbindungen (VOC) darf<br />

max. 0,5 kg/h betragen.<br />

12. Nachweis über die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen bezüglich Arbeitsschutz<br />

Die Beschichtungsmittel dürfen keine halogenorganischen Verbindungen und<br />

Metallverbindungen (Trockenmittel) mit Einstufung gemäß Nr. 2.6 der Basiskriterien<br />

enthalten. Das Lösemittel muss frei von Aromaten sein (≤ 0,1%).<br />

Dem Produkt einschließlich aller Vorprodukte dürfen keine Holzschutzmittel, keine<br />

Flammschutz-mittel, keine Biozide und keine halogenorganischen Verbindungen zugesetzt<br />

werden.<br />

Das Produkt wird einer Prüfung auf Metalle und Metalloide und EOX/AOX gemäß Abschnitt 3<br />

unterzogen und muss die dort angegebenen Grenzwerte einhalten.<br />

Deklaration<br />

Nachstehende Kennzahlen und Hinweise sind neben den in RL 0200 genannten dem<br />

Produkt beizufügen und dem Verbraucher bzw. dem Anwender in geeigneter Weise am<br />

Produkt zur Verfügung zu stellen:<br />

− Kennzeichnung gemäß den Richtlinien der europäischen Gemeinschaft (Communauté<br />

Européene, CE-Kennzeichnung) oder jeweiliger bauaufsichtlicher Zulassung mit<br />

Angabe des Geltungsbereiches<br />

− Holzart und Produktbezeichnung bzw. Plattentyp<br />

− Dicke oder Höhe, Länge und Breite in mm<br />

− Verwendungsbereich (bei Holzwerkstoffplatten gemäß EN 13986)<br />

− Gebrauchsklasse nach EN 335-1 (aus EN 460)<br />

− Nutzungsklasse gemäß EN 1995-1.1 (Holzfeuchte)<br />

− Brandverhalten gemäß EN 13501-1<br />

− Dauerhaftigkeitsklasse nach EN 350-2<br />

− Holzfeuchte in %<br />

− Eignung für Nutzungsklasse nach DIN 1052:2004-08<br />

− Sortierklasse nach DIN 4074-1:2003-06 oder<br />

− Festigkeitsklasse nach DIN 1052:2004-8<br />

Bei verleimten Produkten zusätzlich:<br />

− Art des Klebstoffes<br />

− Verleimungsklasse (gemäß EN 314)<br />

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Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

Bei werkseitig beschichten Produkten zusätzlich:<br />

− Volldeklaration der Oberflächenbeschichtungsmittel<br />

Wird vom Hersteller eine Produktempfehlung für die Endbehandlung gegeben, so muss<br />

jeweils mindestens auch ein Produkt, das die Pos.2.1 – 2.7 der RL0000 erfüllt, empfohlen<br />

werden.<br />

Rohstoffgewinnung, Fertigung der Vorprodukte, Produktion<br />

Das auszuzeichnende Produkt wird im Bedarfsfall einer Pestizidprüfung gemäß Abschnitt 3<br />

unterzogen und muss die dort angegebenen Grenzwerte einhalten.<br />

Die Herstellung der Produkte muss derart erfolgen, dass die nachfolgend aufgelisteten ökologischen<br />

Kennwerte eingehalten werden.<br />

- Für Fassadenplatten aus Profilhölzern und Schindeln müssen die Richtwerte der<br />

Vergaberichtlinie 0212 für Garten(bau)holz unter Pkt. 2.4 eingehalten werden.<br />

- Für Fassadenplatten aus Massivholzplatten müssen die Richtwerte der Vergaberichtlinie<br />

0205 unter Pkt. 2.4 eingehalten werden.<br />

- Für Fassadenplatten aus Sperrholzplatten müssen die Richtwerte der Vergaberichtlinie<br />

0204 unter Pkt. 2.4 eingehalten werden.<br />

Bei Überschreitung eines einzelnen Richtwerts ist im Einzelfall zu prüfen, ob diese im Sinne<br />

einer Gesamtoptimierung der Produktherstellung zulässig ist.<br />

Nutzung<br />

Das Produkt darf keinen unangenehmen oder produktfremden Geruch aufweisen. Die<br />

Produkte werden einer Geruchsprüfung und einer Emissionsprüfung auf flüchtige organische<br />

Verbindungen (VOC), Formaldehyd und Isocyanate gemäß Abschnitt 3 unterzogen und<br />

müssen die dort angegebenen Grenzwerte einhalten. Wenn das Produkt ausschließlich und<br />

ausdrücklich nur für den Außenbereich vorgesehen ist, dann kann auf diese Überprüfungen<br />

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Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

Laborprüfungen<br />

Auszuzeichnende Produkte werden nachfolgenden Laborprüfungen unterzogen. Die<br />

Emissionen und Schadstoffgehalte dürfen die aufgeführten Grenzwerte nicht überschreiten.<br />

Prüfparameter Grenzwert Prüfmethode<br />

Inhaltsstoffanalysen:<br />

AOX (halogenorganische Verbindungen) mg/kg<br />

≤ 1<br />

<strong>natureplus</strong> Ausführungsbestimmung<br />

EOX/AOX<br />

Metalle und Metalloide mg/kg Aufschluss Salpetersäure/Flusssäure<br />

As ≤ 5 AAS-Graphitrohr oder DIN 38406-E29<br />

B ≤ 50 DIN 38406-E29<br />

Cd ≤ 0,5 DIN 38406-E19 oder DIN 38406-E29<br />

Co ≤ 10 DIN 38406-E29<br />

Cr ≤ 10 DIN 38406-E29<br />

Cu ≤ 20 DIN 38406-E29<br />

Hg ≤ 0,1 EN 1483 oder DIN 38406-E29<br />

Ni ≤ 10 DIN 38406-E29<br />

Pb ≤ 5 DIN 38406-E6 oder DIN 38406-E29<br />

Sb ≤ 1 AAS-Graphitrohr oder DIN 38406-E29<br />

Sn ≤ 5 DIN 38406-E29<br />

Pestizide mg/kg analog DFG S 19<br />

Organochlorpestizide: Pentachlorphenol (PCP), Lindan<br />

(gamma-HCH), sonstige HCH-Isomere, Endosulfan,<br />

Dichlofluanid, Chlorthalonil, DDT, DDD, DDE,<br />

Aldrin, Dieldrin, Endrin, Heptachlor, Chlordan, HCB,<br />

Mirex<br />

≤ 0,5 * * Grenzwert für Einzelsubstanz<br />

Bestimmungsgrenzen: 0,1 mg/kg<br />

Organophosphorpestizide: Dichlorvos ≤ 0,5 * * Grenzwert für Einzelsubstanz<br />

Bestimmungsgrenzen: 0,1 mg/kg<br />

Pyrethroide: Permethrin, Cyhalothrin, Cyfluthrin, Cypermethrin,<br />

Fenvalerat, Deltamethrin<br />

Sonstige: Imazalil, Lambda-Cyhalothrin, Simazin,<br />

Isoxaben<br />

≤ 0,5 *<br />

≤ 0,5 *<br />

Summe Pestizide ≤ 1<br />

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Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

Emissionen:<br />

Kammerverfahren: DIN EN ISO 16000,<br />

np-Ausführungsbestimmungen (2)<br />

VOC (Flüchtige organische Verbindungen): µg/m³ DIN EN ISO 16000-6, -9, -11<br />

VOC eingestuft in: K1, K2; M1, M2; R1, R2 (gem.<br />

TRGS 905, RL 67/548 EWG); I-<br />

ARC Gruppe 1 u. 2A; MAK III1, I-<br />

II2<br />

n.b. (1) 24 h nach Prüfkammerbeladung<br />

Summe flüchtige organische Verbindungen (TVOC) ≤ 300 28 d nach Prüfkammerbeladung<br />

davon: Summe Alkylaromaten ≤ 50 28 d nach Prüfkammerbeladung<br />

Summe bicyclische Terpene ≤ 200 28 d nach Prüfkammerbeladung<br />

Summe sensibilisierende Stoffe gem.<br />

MAK IV, BgVV-Liste (3) Kat. A, TRGS 907<br />

Summe VOC eingestuft in: K3, M3, R3<br />

(gem. TRGS 905, RL 67/548/EWG); IARC<br />

Gruppe 2B; MAK III3<br />

≤ 100 28 d nach Prüfkammerbeladung<br />

≤ 50 28 d nach Prüfkammerbeladung<br />

Summe gesättigter n-Aldehyde ≤ 180 28 d nach Prüfkammerbeladung<br />

Spezielle Einzelsubstanzen NPG 28 d nach Prüfkammerbeladung<br />

Summe schwer flüchtige organische Verbindungen<br />

(SVOC)<br />

≤ 100 28 d nach Prüfkammerbeladung<br />

davon: Summe Glykole, -ether, -ester ≤ 50 28 d nach Prüfkammerbeladung<br />

Isothiazolinone n.b. (1) 28 d nach Prüfkammerbeladung<br />

monomere Isocyanate (4) n.b. (5) <strong>natureplus</strong>-Ausführungsbestimmung<br />

Formaldehyd µg/m³ DIN EN ISO 16000-3, -11;<br />

EN 717-1 i.A.<br />

Geruch Geruchsnote<br />

≤ 3<br />

≤ 36 (6) 28 Tage nach Prüfkammerbeladung<br />

<strong>natureplus</strong>-Ausführungsbestimmung,<br />

6-stufige Notenskala, 24 h nach Prüfkammerbeladung<br />

n.b. = nicht bestimmbar<br />

NPG: <strong>natureplus</strong>-Grenzwert (s. <strong>natureplus</strong>-VOC-Grenzwertliste)<br />

(1)<br />

Bestimmungsgrenze für Einzelsubstanz: 1 µg/m³<br />

(2)<br />

<strong>natureplus</strong>-Ausführungsbestimmungen "Prüfkammer-Untersuchung“<br />

(3)<br />

BgVV (Hrsg.: Detlev Kayser, Eva Schleder): „Chemikalien und Kontaktallergie – eine bewertende<br />

Zusammenstellung“<br />

(4)<br />

wenn Bindemittel auf der Basis von polymerem MDI (PMDI) eingesetzt werden<br />

(5)<br />

Bestimmungsgrenzen Isocyanate: TDTI, HDI 1 µg/m³; MDI 0,1 µg/m³<br />

(6) 36 µg/m³ ≅ 0,03 ppm<br />

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Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

<strong>natureplus</strong> e.V.<br />

Vergaberichtlinie 0605<br />

KASEINFARBEN<br />

Ausgabe: Dezember 2003<br />

zur Vergabe des Qualitätszeichens<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 173


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

Anwendungsbereich<br />

Die nachfolgenden Vergabekriterien enthalten Anforderungen zur Auszeichnung mit dem<br />

Qualitätszeichen <strong>natureplus</strong> für pulverförmige Kaseinfarben für die Innenanwendung.<br />

Kaseinfarben auf wässriger Basis werden in der Vergaberichtlinie RL0601 Innenwandfarben<br />

auf pflanzlicher Basis geregelt.<br />

Vergabekriterien<br />

Voraussetzung für die Auszeichnung eines Produktes mit dem Qualitätszeichen <strong>natureplus</strong><br />

bildet die Erfüllung der Basiskriterien (Vergaberichtlinie RL0000) und der Kriterien der<br />

Vergaberichtlinie RL0600 Wandfarben.<br />

Gebrauchstauglichkeit<br />

Das Produkt muss gemäß Anforderungen der DIN EN 13300 (oder gleichwertig)<br />

charakterisiert sein. Für eine Übergangsfrist gilt auch noch die DIN 53778 oder gleichwertig.<br />

Die Deckfähigkeit und die Nassabriebbeständigkeit sollte mindestens die Klasse 3 analog<br />

DIN EN 13300 erreichen. 19<br />

Der Hersteller hat dies durch entsprechende Prüfgutachten nachzuweisen.<br />

Zusammensetzung, Stoffverbote, Stoffbeschränkungen<br />

Das Produkt muss zu 99 % aus mineralischen oder nachwachsenden Rohstoffen bestehen.<br />

Als Bindemittel ist ausschließlich Kalk-Kasein oder Borax-Kasein zulässig.<br />

Es dürfen keine Konservierungsmittel eingesetzt werden.<br />

Das Produkt wird einer Prüfung auf Schwermetalle, EOX und pH-Wert gemäß Abschnitt 3<br />

unterzogen und muss die dort angegebenen Grenzwerte einhalten.<br />

Rohstoffgewinnung, Fertigung der Vorprodukte und Produktion<br />

Für den Rohstoff Molke ist ein Herkunftsnachweis zu führen.<br />

Bei der Rohstoffauswahl und im Produktionsprozess sind Maßnahmen zur Verhütung von<br />

Verkeimung (Betriebshygiene) zu treffen und nachzuweisen.<br />

Molkereiabwässer müssen die Grenzwerte (analog Rahmen-AbwVwV nach § 7a<br />

Wasserhaushaltsgesetz WHG, 1993, Anhang 3, Milchverarbeitung) einhalten.<br />

Deklaration<br />

Nachstehende Kennzahlen, Angaben und Hinweise sind dem Produkt beizufügen und dem<br />

Verbraucher bzw. dem Anwender in geeigneter Weise zur Verfügung zu stellen.<br />

• Deklaration der Einsatzstoffe gemäß RL0000<br />

• Verarbeitungs- und Sicherheitshinweise<br />

19 Sofern die Prüfvorschriften der DIN EN 13300 nicht der Charakteristik des Produktes entsprechen, kann in<br />

Abstimmung mit <strong>natureplus</strong> eine entsprechende Modifikation der Prüfmethode vorgenommen werden.<br />

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Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

• pH-Wert<br />

• Entsorgungshinweise für Produkt- und Verpackungsreste<br />

• Chargennummer<br />

• Verbrauchsdaten pro m 2<br />

• Haltbarkeit, Lagerbedingungen<br />

• Deckvermögen nach DIN EN 13300<br />

• Nassabriebbeständigkeit nach DIN EN 13300<br />

• Bei Pulverfarben Rezeptur zur Anmischung der Farbe auf Verpackung<br />

Nutzung<br />

Das Produkt darf im ausgehärteten Zustand keinen unangenehmen oder produktfremden<br />

Geruch aufweisen. Das auszuzeichnende Produkt wird einer Geruchsprüfung und einer<br />

Emissionsprüfung auf flüchtige organische Verbindungen (VOC) gemäß Abschnitt 3<br />

unterzogen und muss die dort angegebenen Grenzwerte einhalten.<br />

Entsorgung<br />

Für Restmengen ist der Nachweis eines Verwertungssystems zu führen.<br />

Die Farbe muss kompostierbar sein.<br />

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Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

Laborprüfungen<br />

Die weiße Farbe der auszuzeichnenden Produkte wird den nachstehenden Laborprüfungen<br />

unterzogen. Die Schadstoffemissionen und -gehalte dürfen die aufgeführten Grenzwerte<br />

nicht überschreiten. Die Messparameter für farbig pigmentierte Kaseinfarben werden im<br />

Anhang beschrieben.<br />

Prüfparameter Grenzwert Prüfmethode<br />

Inhaltsstoffe:<br />

Metalle und Metalloide mg/kg Aufschluss nach ISO 11890 (Königswasser)<br />

As ≤ 5 AAS-Graphitrohr / ICP bzw. DIN 38406-E29<br />

Cd ≤ 1 EN ISO 11885 bzw. DIN 38406-E29<br />

Cr VI ≤ 1 DIN 38405<br />

Co ≤ 20 EN ISO 11885 bzw. DIN 38406-E29<br />

Ni ≤ 20 EN ISO 11885 bzw. DIN 38406-E29<br />

Pb ≤ 15 EN ISO 11885 bzw. DIN 38406-E29<br />

Hg ≤ 1 EN 1483 bzw. DIN 38406-E29<br />

Zn ≤ 150 EN ISO 11885 bzw. DIN 38406-E29<br />

EOX im Eluat mg/kg<br />

≤ 2<br />

pH-Wert ≤ 12,5 ISO 10390<br />

<strong>natureplus</strong>-Ausführungsbestimmung “A-<br />

OX/EOX”<br />

Emissionen: Kammerverfahren: DIN V ENV 13419-1,<br />

<strong>natureplus</strong>-Ausführungsbestimmungen (4)<br />

VOC (Flüchtige organische Verbindungen): µg/m³ Probenvorbereitung: DIN V ENV 13419-3,<br />

Probennahme und Auswertung: DIN ISO<br />

16000-6<br />

VOC eingestuft in: K1, K2; M1, M2; R1, R2,<br />

MAK III1, III2 (1)<br />

n.b. (2) 24 h nach Probenauftrag<br />

Summe VOC (TVOC) ≤ 300 28 d nach Probenauftrag<br />

davon: Summe Aromaten ≤ 30 28 d nach Probenauftrag<br />

Summe sensibilisierende Stoffe gem.<br />

MAK IV + Liste BgVV Kat. A<br />

Summe VOC eingestuft in: K3, M3,<br />

R3; MAK III3 (1)<br />

Summe gesättigte n-Aldehyde<br />

≤ 50 28 d nach Probenauftrag<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 176<br />

≤ 50<br />

≤ 180<br />

28 d nach Probenauftrag<br />

28 d nach Probenauftrag<br />

Spezielle Einzelsubstanzen OW 28 d nach Probenauftrag<br />

Summe schwerflüchtiger organischer Verbindungen<br />

(SVOC)<br />

≤ 100 28 d nach Prüfkammerbeladung<br />

Formaldehyd µg/m 3<br />

≤ 24 (3)<br />

ÖN bzw. DINV ENV 717-1<br />

24 h nach Probenauftrag<br />

Geruch Geruchsnote 3 d nach Probenauftrag<br />

≤ 3<br />

n.b. = nicht bestimmbar<br />

OW: Orientierungswert (s. <strong>natureplus</strong>-Orientierungswertliste)<br />

(1) K = kanzerogen; M = mutagen; R = reproduktionstoxisch; Einteilung gem. GefStoffV (D)<br />

(2) Bestimmungsgrenze für Einzelsubstanz: 1 µg/m³


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

(3) im Bedarfsfall nur wenn bei der Prüfkammer-Untersuchung Formaldehyd nachgewiesen<br />

wird<br />

24 µg/m³ ≅ 0,02 ppm<br />

(4) <strong>natureplus</strong>-Ausführungsbestimmungen "Prüfkammer-Untersuchung"<br />

Anhang:<br />

Prüfparameter für farbig pigmentierte Kaseinfarben<br />

Sofern die Zusammensetzung der farbig pigmentierten Kaseinfarbe (mit Ausnahme der farbgebenden<br />

Komponente) identisch mit der weißen Kaseinfarbe ist, wird sie lediglich einer<br />

Prüfung auf Metalle und Metalloide unterzogen.<br />

Anmerkung: Der Anhang wir zurzeit bearbeitet.<br />

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Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

<strong>natureplus</strong> e.V.<br />

Vergaberichtlinie 0607<br />

LEHMANSTRICHE UND<br />

LEHMDÜNNLAGENBESCHICHTUNGEN<br />

Ausgabe: Juli 2008<br />

zur Vergabe des Qualitätszeichens<br />

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Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

Präambel<br />

Die <strong>natureplus</strong>-Vergabekriterien sind hierarchisch aufgebaut. Jedes Produkt, das nach einer<br />

Produkt-Vergaberichtlinie geprüft wird, muss zugleich auch die Anforderungen der Basiskriterien<br />

(RL0000) sowie der zugehörigen Produktgruppenrichtlinie erfüllen (siehe auch § 2). Um<br />

Doppelnennungen zu vermeiden, sind diese Anforderungen im Regelfall in der Produkt-<br />

Vergaberichtlinie nicht nochmals aufgeführt.<br />

Anwendungsbereich<br />

Die nachfolgenden Vergabekriterien enthalten Anforderungen zur Auszeichnung mit dem<br />

Qualitätszeichen <strong>natureplus</strong> für Lehmanstrichstoffe und Lehmdünnlagenbeschichtungen zur<br />

Anwendung im Innenbereich. Als Lehmanstrichstoffe und Lehmdünnlagenbeschichtungen<br />

werden Produkte oder Systeme bezeichnet, die überwiegend Lehm als Bindemittel<br />

enthalten, zur Oberflächen und Farbgestaltung im Innenraum dienen und in einlagiger<br />

Anwendung bis max. 5 mm Auftragsstärke eingesetzt werden.<br />

Die Vergabekriterien gelten nicht für Lehmputzmörtel und Stabilisierte Lehmputzmörtel.<br />

Vergabekriterien<br />

Voraussetzung für die Auszeichnung eines Produktes mit dem Umweltzeichen <strong>natureplus</strong><br />

bildet die Erfüllung der Basiskriterien (Vergaberichtlinie RL0000) und der<br />

Produktgruppenkriterien „Wandfarben" (Vergaberichtlinie RL0600).<br />

Gebrauchstauglichkeit<br />

Das Deckvermögen, der Glanz, das Kontrastverhältnis und die max. Korngröße des<br />

Produkts müssen gemäß DIN EN 13300 charakterisiert sein. Der Hersteller hat dies durch<br />

entsprechende Prüfgutachten nachzuweisen, wenn er eine bessere Klassifizierung als die<br />

unterste Stufe deklariert. 20<br />

Es ist eine Messung der Trockenabriebfestigkeit (Methode siehe Anhang) vorzulegen.<br />

2.2 Zusammensetzung, Stoffverbote, Stoffbeschränkungen<br />

Das Produkt muss zu mind. 99 M.-% aus mineralischen und nachwachsenden Rohstoffen<br />

(inkl. chemisch veränderte Naturstoffe) sowie Wasser bestehen. Das Bindemittel muss<br />

überwiegend aus Lehm und Ton bestehen.<br />

Lehmanstrichsystemen dürfen insbesondere folgende Stoffe nicht zugesetzt werden:<br />

• Halogenorganische Stoffe<br />

• Konservierungsmittel, die nicht als Lebensmittelzusatzstoffe (gem. Richtlinie<br />

89/107/EWG oder vergleichbar) oder für Kosmetika (gem. Richtlinie 2003/15/EC oder<br />

vergleichbar) zugelassen sind.<br />

Adsorbierbare organische Halogenverbindungen (AOX), pH-Wert sowie Metalle/Metalloide<br />

werden gemäß Abschnitt 3 überprüft.<br />

Für eine zur Standardanwendung der Produkte gehörende Grundierung gelten folgende<br />

Kriterien:<br />

- Sie muss die <strong>natureplus</strong>-Basiskriterien erfüllen.<br />

20 Sofern die Prüfvorschriften der DIN EN 13300 nicht der Charakteristik des Produktes entsprechen, kann in<br />

Abstimmung mit <strong>natureplus</strong> eine entsprechende Modifikation der Prüfmethode vorgenommen werden.<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 179


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

- Wenn die Grundierung Bestandteile enthält, die emittieren können (z.B. Lösemittel,<br />

Weichmacher, Konservierungsstoffe), muss die Grundierung die Emissionsgrenzwerte<br />

gem. Abschnitt 3 erfüllen.<br />

2.3 Rohstoffgewinnung, Fertigung der Vorprodukte und Produktion<br />

Wenn es Hinweise auf Pestizideinsatz gibt, wird eine entsprechende Laboruntersuchung<br />

gem. Abschnitt 3 durchgeführt.<br />

Bei wässrigen Zubereitungen sind zur Minimierung der Topfkonservierung Maßnahmen zur<br />

Verhütung von Verkeimung zu treffen und nachzuweisen.<br />

Beim Einsatz von Sekundärrohstoffen wird im Bedarfsfall auf materialspezifische Parameter<br />

überprüft.<br />

Für Methylzellulose als Einsatzstoff gilt folgende Anforderung:<br />

- Die Produktion der Methylzellulose darf die Umwelt nicht durch Abwasser belasten. Der<br />

Nachweis ist durch ein Gutachten gem. nationale Umsetzung der EU-Richtlinie EU-RL<br />

76/464/EWG und RL 9661/EG (IPPC) gleichwertig zu erbringen.<br />

Ist Talkum enthalten, ist dessen Asbestfreiheit nach DAB nachzuweisen. Kann kein<br />

Prüfbericht hierzu vorgelegt werden, wird das Talkum im Bedarfsfall einer Prüfung auf<br />

Asbest gemäß Abschnitt 3 unterzogen und muss den dort angegebenen Grenzwert<br />

einhalten.<br />

2.4 Deklaration<br />

Nachstehende Kennzahlen, Angaben und Hinweise sind dem Produkt beizufügen und dem<br />

Verbraucher bzw. Anwender in geeigneter Weise zur Verfügung zu stellen.<br />

- Verarbeitungs- und Sicherheitshinweise<br />

- Chargennummern<br />

- Haltbarkeit, Lagerbedingungen<br />

- Ergiebigkeit / Reichweite in m 2 pro Produkteinheit<br />

- Deckvermögen, Glanz, Kontrastverhältnis und max. Korngröße nach DIN EN 13300<br />

- Trockenabriebfestigkeit<br />

- Entsorgungshinweise für Produkt- und Verpackungsreste<br />

- geeignete Untergründe bzw. erforderliche Grundierungsmittel<br />

- Hinweis auf die Wasserempfindlichkeit der Produkte<br />

Bei Verwendung sensibilisierender Einsatzstoffe gem. MAK IV / TRGS 907 / BgVV-Liste Kat.<br />

A und B muss auf der Produktverpackung die chemische Bezeichnung des Stoffes (analog<br />

MAK IV / TRGS 907 oder BgVV-Liste Kat. A und B) und ein Hinweis erfolgen, wo hierzu<br />

nähere Informationen zu erhalten sind (z.B. in der Produktinformation/Technischem<br />

Merkblatt)<br />

2.5 Nutzung<br />

Das Produkt darf keine erhöhte Radioaktivität aufweisen und muss die Grenzwerte gemäß<br />

Abschnitt 3 einhalten. Im Verdachtsfall ist eine Prüfkammeruntersuchung gem. Abschnitt 3<br />

durchzuführen. Der Verdachtsfall ist auf jeden Fall gegeben, wenn es sich um eine wässrige<br />

Zubereitung handelt.<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 180


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

Laborprüfungen<br />

Das auszuzeichnende Produkt (ungetönte Farbe) wird den nachstehenden Laborprüfungen<br />

unterzogen. Die Schadstoffemissionen und -gehalte dürfen die aufgeführten Grenzwerte<br />

nicht überschreiten. Die Prüfparameter für Abtönfarben werden im Anhang beschrieben.<br />

Prüfparameter Grenzwert Prüfmethode<br />

Inhaltsstoffe:<br />

Metalle und Metalloide mg/kg Aufschluss Salpeter- / Flusssäure<br />

As ≤ 20 EN ISO 11885 oder DIN 38406-E29<br />

Cd ≤ 1 EN ISO 11885 oder DIN 38406-E29<br />

Co ≤ 20 EN ISO 11885 oder DIN 38406-E29<br />

Cr gesamt ≤ 200 EN ISO 11885 bzw. DIN 38406-E29<br />

Hg ≤ 0,5 EN 1483<br />

Ni ≤ 100 EN ISO 11885 oder DIN 38406-E29<br />

Pb ≤ 20 EN ISO 11885 oder DIN 38406-E29<br />

Eluatanalyse Chrom VI mg/l<br />

Cr VI ≤ 2 TRGS 613<br />

Pestizide (1) mg/kg analog DFG S19<br />

Organochlorpestizide: Aldrin (2) , Chlordan (2) ,<br />

Chlorthalonil, DDD (2) , DDE (2) , DDT (2) , Dichlofluanid,<br />

Dieldrin (2) , Endosulfan, Endrin (2) , alpha-HCH, beta-<br />

HCH, delta-HCH, Heptachlor (2) , Hexachlorbenzol (2) ,<br />

Lindan, Mirex (2) , Pentachlorphenol<br />

Pyrethroide: Cyfluthrin, Cyhalothrin, Cypermethrin,<br />

Deltamethrin, Fenvalerat, Permethrin<br />

≤ 0,5 * * Grenzwert für Einzelsubstanz<br />

Bestimmungsgrenzen: 0,1 mg/kg<br />

≤ 0,5 *<br />

Summe Pestizide ≤ 1<br />

Organische Schadstoffanteile mg/kg<br />

AOX ≤ 1<br />

Asbestfasern im Talkum<br />

Radioaktivität<br />

Künstliche Radioaktivität : Cs-137<br />

Natürliche Radioaktivität:<br />

Summenwert nach ÖNORM S 5200<br />

asbestfrei<br />

nach DAB (3)<br />

n.b. (4)<br />

≤ 0,75<br />

<strong>natureplus</strong>-Ausführungsbestimmung<br />

“AOX/EOX”<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 181<br />

REM<br />

Bestimmung der Aktivitäten in Bq/kg<br />

der radioaktiven Nuklide K-40 und<br />

Cs-137 sowie der Th-Reihe, der U-<br />

Reihe und der Ac-Reihe mittels<br />

Gamma-Spektroskopie, Bestimmungsgrenze:0,5<br />

Bq/kg


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

Emissionen:<br />

Flüchtige organische Verbindungen (VOC) µg/m³ Probenvorbereitung: E DIN EN<br />

13419-3 und Auswertung: DIN ISO<br />

16000-6<br />

VOC eingestuft in: K1, K2; M1, M2; R1, R2 (gem.<br />

TRGS 905, RL 67/548 EWG);<br />

IARC Gruppe 1 u. 2A; MAK III1,<br />

III2<br />

n.b. (4) 24 h nach Prüfkammerbeladung<br />

Bestimmungsgrenze der<br />

Einzelsubstanz: 1 µg/m³<br />

Summe flüchtige organische Verbindungen (TVOC) ≤ 300 28 d nach Prüfkammerbeladung<br />

davon: Summe Alkylaromaten ≤ 50 28 d nach Prüfkammerbeladung<br />

Geruch<br />

(1)<br />

Summe bicyclische Terpene ≤ 200 28 d nach Prüfkammerbeladung<br />

Summe sensibilisierende Stoffe gem. MAK<br />

IV, BgVV-Liste (7) Kat. A, TRGS 907<br />

Summe VOC eingestuft in: K3; M3; R3<br />

(gem. TRGS 905, RL 67/548/EWG); IARC<br />

Gruppe 2B; MAK III3<br />

≤ 100 28 d nach Prüfkammerbeladung<br />

≤ 50 28 d nach Prüfkammerbeladung<br />

Summe gesättigter n-Aldeyhde ≤ 180 28 d nach Prüfkammerbeladung<br />

Spezielle Einzelsubstanzen NPG 28 d nach Prüfkammerbeladung<br />

Geruchsnote<br />

≤ 3<br />

im Bedarfsfall, wenn Hinweise auf Pestizideinsatz vorliegen<br />

(2) POPs im Verdachtsfall<br />

(3)<br />

3 d nach Probenauftrag<br />

im Bedarfsfall Analyse gem DAB (Deutsches Arzneibuch) des Talkums auf Asbest, wenn vom Hersteller<br />

keine Analyse hierzu vorgelegt wird<br />

(4) n.b. = nicht bestimmbar<br />

Prüfparameter für abgetönte Farben bzw. Abtönfarben<br />

Sofern die Zusammensetzung der abgetönten Farbe bzw. Abtönfarbe (mit Ausnahme der<br />

farbgebenden Komponente) identisch mit der ungetönten Farbe ist, wird die Abtönfarbe<br />

lediglich einer Prüfung auf folgende Parameter unterzogen:<br />

- Metalle und Metalloide gem. <strong>natureplus</strong>-Ausführungsbestimmung für Pigmente (je<br />

Farbton)<br />

- Krebserzeugende Amine aus Azofarbstoffen (im Bedarfs-/Verdachtsfall)<br />

Prüfparameter Grenzwert Prüfmethode<br />

Krebserzeugende Amine aus Azofarbstoffen ≤ 10 nach BgVV<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 182


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

Ermittlung der Abriebfestigkeit<br />

Anhang<br />

Die Abriebfestigkeit von Lehmoberflächen wird nach dem vom Forschungslabor für<br />

Experimentelles Bauen (FEB) der Universität Kassel entwickelten Verfahren ermittelt. Dabei<br />

wird eine harte rotierende Kunststoffbürste (Hersteller: wolfcraft GmbH, 56746 Kempenich,<br />

Topfbürste, Durchmesser 65 mm, Best.-Nr. 1506000; Bürste ist plan zu schleifen!) mit 7 cm<br />

Durchmesser mit einem Anpressdruck von 2 kg gegen die Lehmoberfläche gedrückt und der<br />

entstehende Abrieb nach 20 Umdrehungen in g angegeben. Maßgebend ist der Mittelwert<br />

aus 3 Einzelprüfungen. Geeignete Prüfintervalle sind festzulegen.<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 183


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

<strong>natureplus</strong> e.V.<br />

Vergaberichtlinie 0703<br />

ÖLE UND WACHSE<br />

Ausgabe: März 2007<br />

zur Vergabe des Qualitätszeichens<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 184


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

Präambel<br />

Die <strong>natureplus</strong>-Vergabekriterien sind hierarchisch aufgebaut. Jedes Produkt, das nach einer<br />

Produkt-Vergaberichtlinie geprüft wird, muss zugleich auch die Anforderungen der Basiskriterien<br />

(RL0000) sowie der zugehörigen Produktgruppenrichtlinie erfüllen (siehe auch § 2).<br />

Um Doppelnennungen zu vermeiden, sind diese Anforderungen im Regelfall in der Produkt-<br />

Vergaberichtlinie nicht nochmals aufgeführt.<br />

Anwendungsbereich<br />

Die nachfolgenden Vergabekriterien enthalten Anforderungen zur Auszeichnung mit dem<br />

Qualitätszeichen <strong>natureplus</strong> für Öle und Wachse zur Oberflächenbehandlung.<br />

Die Vergabekriterien für Pflegeprodukte werden in einer separaten Vergaberichtlinie<br />

geregelt.<br />

Vergabekriterien<br />

Voraussetzung für die Auszeichnung eines Produktes mit dem Qualitätszeichen <strong>natureplus</strong><br />

bildet die Erfüllung der Basiskriterien (Vergaberichtlinie RL0000) und der Kriterien der<br />

RL0700.<br />

Gebrauchstauglichkeit<br />

Der Hersteller ordnet sein Produkt - je nach Benutzungsintensität - einer der folgenden<br />

Beanspruchungsklassen zu:<br />

1 gering: zeitweise Nutzung, bei Bodenbelag z.B. Privatbereich Schlaf- oder Gästezimmer,<br />

bei Möbel z.B. Schränke im Privatbereich<br />

2 mittel: ständig normale Nutzung, bei Bodenbelag z.B. Privatbereich Wohn-, Ess- bzw.<br />

Arbeits-<br />

zimmer, bei Möbel z.B. Tisch<br />

3 stark: intensive Nutzung, bei Bodenbelag z.B. Objektbereich Hotelzimmer,<br />

Einkaufshäuser,<br />

bei Möbel z.B.: Arbeitsplatte<br />

Die Einhaltung der für die jeweils ausgelobte Beanspruchungsklasse mit dem entsprechend<br />

der Verarbeitungsempfehlung des Herstellers verarbeiteten Produktes/Produktsystems<br />

erforderlichen Merkmale muss nachgewiesen werden und wird im Zweifelsfall von <strong>natureplus</strong><br />

überprüft:<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 185


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

Eigenschaft* Prüfmethode Klasse 1 Klasse 2 Klasse 3<br />

Chemikalienbeständigkeit DIN 68861 T.1 (+ Wasser) 1 C (5 h) 1 C (16 h) 1 B (16 h)<br />

Rutschfestigkeit** DIN EN 13893 / EDIN 53131<br />

(Lederslider)<br />

µ ≥ 0,22 µ ≥ 0,22 µ ≥ 0,30 (mit<br />

Pflegemittel)<br />

Verschmutzungsneigung IHD Werksstandard 427 1 0 0<br />

*Referenzoberfläche Buchenholz , ** für Öle/Wachse für Bodenbeläge<br />

Darüber hinaus müssen die Produkte die Anforderungen an die Migration von<br />

Schwermetallen gemäß EN 71 Teil 3 erfüllen.<br />

Zusammensetzung, Stoffverbote, Stoffbeschränkungen<br />

Das Produkt muss mindestens zu 99 M-% aus nachwachsenden und mineralischen<br />

Rohstoffen sowie Wasser bestehen bzw. daraus gefertigt sein.<br />

Der Anteil organischer Lösemittel darf 0,5 M-% nicht überschreiten.<br />

Synthetische Konservierungsstoffe sind nicht zulässig.<br />

Das Produkt wird einer Prüfung auf organische Stoffe, Schwermetalle, Amine, Biozide,<br />

Formaldehyd und EOX/AOX gemäß Abschnitt 3 unterzogen und muss die dort angegebenen<br />

Grenzwerte einhalten.<br />

Deklaration<br />

Nachstehende Kennzahlen, Angaben und Hinweise sind dem Produkt zusätzlich beizufügen<br />

und dem Verbraucher bzw. dem Anwender in geeigneter Weise zur Verfügung zu stellen.<br />

- Verarbeitungs- und Sicherheitshinweise, Gebrauchstauglichkeitsinformationen<br />

- Entsorgungshinweise für Produkt- und Verpackungsreste<br />

- Chargennummer<br />

- Anwendungsbereich entsprechend der Beanspruchungsklassen gem. § 2.1<br />

- Dichte in g/ml<br />

- Viskosität bei 20°C; Flammpunkt<br />

- Ergiebigkeit in m²/l oder Verbrauchsmenge pro Anstrich in ml bzw. l/m²<br />

- Trockenzeit<br />

- Hinweis auf charakteristischen Geruch bedingt durch eingesetzte Naturöle und -harze<br />

- Haltbarkeit, Lagerfähigkeit, Lagerbedingungen<br />

- Im Zusammenhang mit der Entschichtung bzw. Oberflächenbearbeitung ist auf die besonderen<br />

Gefahren bei der Entstehung von Holzstaub und die zu treffenden Schutzmaßnahmen<br />

hinzu- weisen.<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 186


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

Rohstoffgewinnung, Fertigung der Vorprodukte und Produktion<br />

Für die Einsatzstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen ist ein Herkunftsnachweis zu führen.<br />

Der Hersteller muss von seinen Lieferanten einen Nachweis verlangen und vorlegen, dass<br />

bei der Gewinnung der nachwachsenden Rohstoffe keine synthetischen Pflanzenschutzmittel<br />

mit Wirkstoffen verwendet wurden, die gemäß Deutscher ChemVerbotsV oder gemäß<br />

Stockholmer Konvention (POPs) verboten sind, als umweltgefährlich (N) nach GefStoffV gelten,<br />

der Klasse I nach WHO zugeordnet werden oder als kanzerogen, mutagen bzw. reproduktionstoxisch<br />

eingestuft sind (KMR Kat 1-3 nach EU-RL 67/548 EWG bzw. KMR Kat 1, 2A<br />

und 2B nach IARC). Ferner dürfen keine Verbindungen auf Basis von Arsen oder Quecksilber<br />

eingesetzt werden.<br />

Das auszuzeichnende Produkt wird einer Pestizid- und Schwermetallprüfung gemäß Abschnitt<br />

3 unterzogen und muss die dort angegebenen Grenzwerte einhalten. Bei Einsatz von<br />

Öllein-Pflanzen aus Ländern außerhalb Europas wird das Produkt zusätzlich auf weitere<br />

Wirkstoffe untersucht, die als POP (Persistent Organic Pollutant) eingestuft sind.<br />

Der Hersteller muss von seinen Lieferanten einen Nachweis verlangen und vorlegen, dass<br />

die verwendeten Tenside nach OECD-Prüfung 301 A – E biologisch abbaubar sind.<br />

Nutzung<br />

Das Produkt darf im ausgehärteten Zustand keinen unangenehmen oder produktfremden<br />

Geruch aufweisen. Das auszuzeichnende Produkt wird einer Geruchsprüfung und einer<br />

Emissionsprüfung auf flüchtige organische Verbindungen (VOC) gemäß Abschnitt 3<br />

unterzogen und muss die dort angegebenen Grenzwerte einhalten.<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 187


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

Laborprüfungen<br />

Auszuzeichnende Produkte (weiß oder farblos) werden den nachstehenden Laborprüfungen<br />

unterzogen. Die Schadstoffemissionen und -gehalte dürfen die aufgeführten Grenzwerte<br />

nicht überschreiten. Für farbige Produkte gelten andere Metall-Grenzwerte.<br />

Prüfparameter Grenzwert Prüfmethode<br />

Inhaltsstoffe:<br />

Metalle und Metalloide mg/kg Aufschluss nach ISO 11890<br />

As ≤ 5 EN ISO 11885 oder DIN 38406-E29<br />

Cd ≤ 0,5 EN ISO 11885 oder DIN 38406-E29<br />

Co ≤ 500 (11) EN ISO 11885 oder DIN 38406-E29<br />

Cr ≤ 10 EN ISO 11885 oder DIN 38406-E29<br />

Hg ≤ 1 EN ISO 11885 oder DIN 38406-E29<br />

Ni ≤ 10 EN ISO 11885 oder DIN 38406-E29<br />

Pb ≤ 10 EN ISO 11885 oder DIN 38406-E29<br />

AOX (1)<br />

EOX (1)<br />

mg/kg<br />

≤ 2<br />

≤ 1<br />

Organische Verbindungen mg/kg<br />

Aromatische Kohlenwasserstoffe (Summe)<br />

KMR (2) -Aromaten einzeln<br />

Terpene:<br />

Delta-3-Caren<br />

≤ 30<br />

n.b. (3)<br />

<strong>natureplus</strong>-Ausführungsbestimmung<br />

Headspace GC/MS analog E DIN<br />

55649<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 188<br />

≤ 20<br />

Solventextraktion und GC/MS<br />

Glykolether/-ester ≤ 20 Solventextraktion und GC/MS<br />

Phthalsäureester ≤ 10 Solventextraktion und GC/MS<br />

monomere Acrylate n.b. (3) Headspace GC/MS analog E DIN<br />

55649<br />

Freier Formaldehyd ≤ 20 UV-Vis (VdL-RL 03) Wasserdampfdest.,<br />

AcAc, UV<br />

Krebserzeugende Amine aus Azofarbstoffen (1) ≤ 10 nach BgVV<br />

Zinnorganische Verbindungen<br />

(MBT, DBT, TBT) Einzelwerte<br />

µg/kg<br />

≤ 50<br />

<strong>natureplus</strong>-Ausführungsbestimmung


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

Prüfparameter Grenzwert Prüfmethode<br />

Pestizide mg/kg analog DFG S 19<br />

Herbizide<br />

Deiquatdibromid (5) , Linuron, MCPA, S-Metolachlor,<br />

Pendimethalin, Triallat<br />

Organochlorpestizide<br />

Aldrin (6) , Chlordan (6) , DDD (6) , DDE (6) , DDT (6) , Dichlofluanid,<br />

Dieldrin (6) , Endrin (6) , Heptachlor (6) , Hexachlorbenzol<br />

(6) , Lindan, Pentachlorphenol<br />

Organophosphorpestizide<br />

Dimethoat, Fenthion, Parathion-methyl, Parathionethyl,<br />

Phosalon<br />

Pyrethroide<br />

Cypermethrin, Lambda-Cyhalothrin, Permethrin<br />

Sonstige Pestizide<br />

Benomyl (7) , Carbendazim (7)<br />

≤ 1 * * Grenzwert für Einzelsubstanz<br />

Bestimmungsgrenze: 1 mg/kg<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 189<br />

≤ 1 *<br />

≤ 1 *<br />

≤ 1 *<br />

≤ 1 *<br />

Summe Pestizide ≤ 2<br />

Emissionen:<br />

nach Trocknung und Konditionierung<br />

Kammerverfahren: E DIN EN 13419-<br />

1, <strong>natureplus</strong>-Ausführungsbest.<br />

Flüchtige organische Verbindungen (VOC) µg/m³ Probenvorbereitung: E DIN EN<br />

13419-3<br />

Auswertung: DIN ISO 16000-6<br />

VOC eingestuft in: K1, K2; M1, M2; R1, R2 (gem. RL<br />

67/548 EWG); IARC Gruppe 1 u.<br />

2A; MAK III1, III2<br />

n.b. (9) 24 h nach Prüfkammerbeladung<br />

Summe flüchtige organische Verbindungen (TVOC) ≤ 300 28 d nach Prüfkammerbeladung<br />

davon: Summe Alkylaromaten ≤ 50 28 d nach Prüfkammerbeladung<br />

Summe bicyclische Terpene ≤ 200 28 d nach Prüfkammerbeladung<br />

Summe sensibilisierende Stoffe gem. MAK IV,<br />

BgVV-Liste (8) Kat. A, TRGS 907<br />

Summe VOC eingestuft in: K3; M3; R3 (gem.<br />

RL 67/548/EWG); IARC Gruppe 2B; MAK III3<br />

≤ 100 28 d nach Prüfkammerbeladung<br />

≤ 50 28 d nach Prüfkammerbeladung<br />

Summe gesättigter n-Aldeyhde ≤ 180 28 d nach Prüfkammerbeladung<br />

Spezielle Einzelsubstanzen NPG 28 d nach Prüfkammerbeladung<br />

Summe schwer flüchtige organische Verbindungen<br />

(SVOC)<br />

Formaldehyd µg/m³<br />

≤ 24 (10)<br />

Geruch Geruchsnote<br />

≤ 3<br />

≤ 100 28 d nach Prüfkammerbeladung<br />

72 h nach Prüfkammerbeladung<br />

Abkürzungen/Anmerkungen:<br />

n.b. ... nicht bestimmbar<br />

NPG... <strong>natureplus</strong>-Grenzwert (s. <strong>natureplus</strong>-VOC-Grenzwertliste)<br />

(1) nur im Verdachtsfall<br />

(2) K = kanzerogen; M = mutagen, R = reproduktionstoxisch; Einteilung gem. GefStoffV (D)<br />

<strong>natureplus</strong>-Ausführungsbestimmung,<br />

6-stufige Notenskala, 24 h nach<br />

Prüfkammerbeladung, 3d nach Probenvorbereitung<br />

(3)<br />

Bestimmungsgrenze für Einzelsubstanz: 1 mg/kg<br />

(4)<br />

im Bedarfsfall Analyse des Talkums auf Asbest, sofern vom Hersteller keine Analyse hierzu vorgelegt<br />

wird<br />

(5)<br />

im Verdachtsfall; Prüfmethode: HPLC-UV oder GC-TD


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

(6)<br />

POPs im Verdachtsfall, s. Abschnitt 2.3<br />

(7)<br />

im Verdachtsfall; Prüfmethode: DFG Nr. 378<br />

(8)<br />

BgVV (Hrsg.: Detlev Kayser, Eva Schleder): „Chemikalien und Kontaktallergie – eine bewertende<br />

Zusammenstellung“.<br />

(9)<br />

Bestimmungsgrenze für Einzelsubstanz: 1 µg/m³<br />

(10) 24 µg/m³ ≅ 0,02 ppm<br />

(11) Richtwert<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 190


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

<strong>natureplus</strong> e.V.<br />

Vergaberichtlinie 0704<br />

REINIGUNGS- UND PFLEGEPRODUKTE<br />

FÜR GEWACHSTE UND GEÖLTE OBERFLÄCHEN<br />

Ausgabe: Juli 2007<br />

zur Vergabe des Qualitätszeichens<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 191


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

Präambel<br />

Die <strong>natureplus</strong>-Vergabekriterien sind hierarchisch aufgebaut. Jedes Produkt, das nach einer<br />

Produkt-Vergaberichtlinie geprüft wird, muss zugleich auch die Anforderungen der Basiskriterien<br />

(RL0000) sowie der zugehörigen Produktgruppenrichtlinie erfüllen (siehe auch § 2).<br />

Um Doppelnennungen zu vermeiden, sind diese Anforderungen im Regelfall in der Produkt-<br />

Vergaberichtlinie nicht nochmals aufgeführt.<br />

Anwendungsbereich<br />

Die nachfolgenden Vergabekriterien enthalten Anforderungen zur Auszeichnung mit dem<br />

Qualitätszeichen <strong>natureplus</strong> für Reinigungs- und Pflegeprodukte zur Behandlung von<br />

gewachsten und geölten Oberflächen. Die Vergabekriterien für Öle und Wachse sind in der<br />

Vergaberichtlinie RL0703 geregelt.<br />

Vergabekriterien<br />

Voraussetzung für die Auszeichnung eines Produktes mit dem Qualitätszeichen <strong>natureplus</strong><br />

bildet die Erfüllung der Basiskriterien (Vergaberichtlinie RL0000) und der Kriterien der<br />

RL0700.<br />

Gebrauchstauglichkeit<br />

Wenn der Hersteller spezielle Produkteigenschaft z.B. in Bezug auf Rutschfestigkeit,<br />

Verschmutzungsneigung, antistatische Wirkung oder Abriebbeanspruchung besonders<br />

auslobt muss die Erfüllung der Anforderungen durch entsprechende Nachweise belegt<br />

werden und wird im Zweifelsfall von <strong>natureplus</strong> überprüft.<br />

Zusammensetzung, Stoffverbote, Stoffbeschränkungen<br />

Das Produkt muss mindestens zu 99 M-% aus nachwachsenden und mineralischen<br />

Rohstoffen sowie Wasser bestehen bzw. daraus gefertigt sein.<br />

Der Anteil organischer Lösemittel darf 0,5 M-% nicht überschreiten.<br />

Synthetische Konservierungsstoffe sind nicht zulässig.<br />

Das Produkt wird einer Prüfung auf organische Stoffe, Schwermetalle, Amine, Biozide,<br />

Formaldehyd und EOX/AOX gemäß Abschnitt 3 unterzogen und muss die dort angegebenen<br />

Grenzwerte einhalten.<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 192


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

Deklaration<br />

Nachstehende Kennzahlen, Angaben und Hinweise sind dem Produkt zusätzlich beizufügen<br />

und dem Verbraucher bzw. dem Anwender in geeigneter Weise zur Verfügung zu stellen:<br />

- Verarbeitungs-, Anwendungs- und Sicherheitshinweise, Gebrauchstauglichkeitsinformationen<br />

- Entsorgungshinweise für Produkt- und Verpackungsreste<br />

- Chargennummer<br />

- Anwendungsbereiche<br />

- Ergiebigkeit oder Verbrauchsmenge pro Auftrag bzw. Anstrich<br />

- Einwirk- und Trockenzeit<br />

- Hinweis auf charakteristischen Geruch bedingt durch eingesetzte Naturöle und -harze<br />

- Haltbarkeit, Lagerfähigkeit, Lagerbedingungen<br />

Rohstoffgewinnung, Fertigung der Vorprodukte und Produktion<br />

Für die Einsatzstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen ist ein Herkunftsnachweis zu führen.<br />

Das auszuzeichnende Produkt wird einer Pestizid- und Schwermetallprüfung gemäß Abschnitt<br />

3 unterzogen und muss die dort angegebenen Grenzwerte einhalten. Bei Einsatz von<br />

Öllein-Pflanzen aus Ländern außerhalb Europas wird das Produkt zusätzlich auf weitere<br />

Wirkstoffe untersucht, die als POP (Persistent Organic Pollutant) eingestuft sind.<br />

Der Hersteller muss von seinen Lieferanten einen Nachweis verlangen und vorlegen, dass<br />

die verwendeten Tenside nach OECD-Prüfung 301 A – E biologisch abbaubar sind.<br />

Nutzung<br />

Das Produkt darf im aufgebrachten Zustand keinen unangenehmen oder produktfremden<br />

Geruch aufweisen. Das auszuzeichnende Produkt wird einer Geruchsprüfung und einer<br />

Emissionsprüfung auf flüchtige organische Verbindungen (VOC) gemäß Abschnitt 3<br />

unterzogen und muss die dort angegebenen Grenzwerte einhalten.<br />

Bei den Prüfungen nach Absatz 3 richten sich die Auftragsmengen nach den Angaben des<br />

Herstellers. Die Prüfung erfolgt auf einer geeigneten Oberfläche.<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 193


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

Laborprüfungen<br />

Auszuzeichnende Produkte werden den nachstehenden Laborprüfungen unterzogen. Die<br />

Schadstoffemissionen und -gehalte dürfen die aufgeführten Grenzwerte nicht überschreiten.<br />

Prüfparameter Grenzwert Prüfmethode<br />

Inhaltsstoffe:<br />

Metalle und Metalloide mg/kg Aufschluss nach ISO 11890<br />

As ≤ 5 EN ISO 11885 oder DIN 38406-E29<br />

Cd ≤ 0,5 EN ISO 11885 oder DIN 38406-E29<br />

Co ≤ 500 EN ISO 11885 oder DIN 38406-E29<br />

Cr ≤ 10 EN ISO 11885 oder DIN 38406-E29<br />

Hg ≤ 0,2 EN ISO 11885 oder DIN 38406-E29<br />

Ni ≤ 10 EN ISO 11885 oder DIN 38406-E29<br />

Pb ≤ 5 EN ISO 11885 oder DIN 38406-E29<br />

Sn ≤ 10 EN ISO 11885 oder DIN 38406-E29<br />

AOX<br />

EOX<br />

mg/kg<br />

≤ 2<br />

≤ 1<br />

Organische Verbindungen mg/kg<br />

Aromatische Kohlenwasserstoffe (Summe)<br />

KMR (1) -Aromaten einzeln<br />

Terpene:<br />

Delta-3-Caren<br />

≤ 30<br />

n.b. (2)<br />

<strong>natureplus</strong>-Ausführungsbestimmung<br />

Headspace GC/MS analog E DIN<br />

55649<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 194<br />

≤ 20<br />

Solventextraktion und GC/MS<br />

Glykolether/-ester ≤ 20 Solventextraktion und GC/MS<br />

Phthalsäureester ≤ 10 Solventextraktion und GC/MS<br />

monomere Acrylate n.b. (2) Headspace GC/MS analog E DIN<br />

55649<br />

Freier Formaldehyd ≤ 20 UV-Vis (VdL-RL 03) Wasserdampfdest.,<br />

AcAc, UV<br />

Krebserzeugende Amine aus Azofarbstoffen (3) ≤ 10 Nach BgVV<br />

Zinnorganische Verbindungen<br />

(MBT, DBT, TBT) Einzelwerte<br />

µg/kg<br />

≤ 50<br />

<strong>natureplus</strong>-Ausführungsbestimmung


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

Prüfparameter Grenzwert Prüfmethode<br />

Pestizide mg/kg analog DFG S 19<br />

Herbizide<br />

Deiquatdibromid (4) , Linuron, MCPA, S-Metolachlor,<br />

Pendimethalin, Triallat<br />

Organochlorpestizide<br />

Aldrin (5) , Chlordan (5) , DDD (5) , DDE (5) , DDT (5) , Dichlofluanid,<br />

Dieldrin (5) , Endrin (5) , Heptachlor (5) , Hexachlorbenzol<br />

(5) , Lindan, Pentachlorphenol<br />

Organophosphorpestizide<br />

Dimethoat, Fenthion, Parathion-methyl, Parathion-ethyl,<br />

Phosalon<br />

Pyrethroide<br />

Cypermethrin, Lambda-Cyhalothrin, Permethrin<br />

Sonstige Pestizide<br />

Benomyl (6) , Carbendazim (6)<br />

≤ 1 * * Grenzwert für Einzelsubstanz<br />

Bestimmungsgrenze: 1 mg/kg<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 195<br />

≤ 1 *<br />

≤ 1 *<br />

≤ 1 *<br />

≤ 1 *<br />

Summe Pestizide ≤ 2<br />

Emissionen:<br />

nach Trocknung und Konditionierung<br />

Kammerverfahren: E DIN EN<br />

13419-1, <strong>natureplus</strong>-<br />

Ausführungsbest.<br />

Flüchtige organische Verbindungen (VOC) µg/m³ Probenvorbereitung: E DIN EN<br />

13419-3<br />

Auswertung: DIN ISO 16000-6<br />

VOC eingestuft in: K1, K2; M1, M2; R1, R2 (gem. RL<br />

67/548 EWG); IARC Gruppe 1 u. 2A;<br />

MAK III1, III2 (1)<br />

n.b. (7) 24 h nach Prüfkammerbeladung<br />

Summe flüchtige organische Verbindungen (TVOC) ≤ 300 3 d nach Prüfkammerbeladung<br />

davon: Summe Alkylaromaten ≤ 50 3 d nach Prüfkammerbeladung<br />

Summe bicyclische Terpene ≤ 200 3 d nach Prüfkammerbeladung<br />

Summe sensibilisierende Stoffe gem. MAK IV,<br />

BgVV-Liste (8) Kat. A, TRGS 907<br />

Summe VOC eingestuft in: K3; M3; R3 (gem.<br />

RL 67/548/EWG); IARC Gruppe 2B; MAK III3 (1)<br />

≤ 100 3 d nach Prüfkammerbeladung<br />

≤ 50 3 d nach Prüfkammerbeladung<br />

Summe gesättigter n-Aldeyhde ≤ 180 3 d nach Prüfkammerbeladung<br />

Spezielle Einzelsubstanzen NPG 3 d nach Prüfkammerbeladung<br />

Summe schwer flüchtige organische Verbindungen<br />

(SVOC)<br />

Formaldehyd µg/m³<br />

≤ 24 (9)<br />

Geruch Geruchsnote<br />

≤ 3<br />

≤ 100 3 d nach Prüfkammerbeladung<br />

n.b. ... nicht bestimmbar<br />

NPG... <strong>natureplus</strong>-Grenzwert (s. <strong>natureplus</strong>-VOC-Grenzwertliste)<br />

(1) K = kanzerogen; M = mutagen, R = reproduktionstoxisch; Einteilung gem. GefStoffV (D)<br />

(2)<br />

Bestimmungsgrenze für Einzelsubstanz: 1 mg/kg<br />

(3)<br />

nur im Verdachtsfall<br />

(4)<br />

im Verdachtsfall; Prüfmethode: HPLC-UV oder GC-TD<br />

(5)<br />

POPs im Verdachtsfall, s. Abschnitt 2.4<br />

(6)<br />

im Verdachtsfall; Prüfmethode: DFG Nr. 378<br />

3 d nach Prüfkammerbeladung<br />

<strong>natureplus</strong>-Ausführungsbestimmung,<br />

6-stufige Notenskala, 24 h nach<br />

Prüfkammerbeladung, 3d nach Probenvorbereitung


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

(7) Bestimmungsgrenze für Einzelsubstanz: 1 µg/m³<br />

(8) BgVV (Hrsg.: Detlev Kayser, Eva Schleder): „Chemikalien und Kontaktallergie – eine bewertende<br />

Zusammenstellung“.<br />

(9) 24 µg/m³ ≅ 0,02 ppm<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 196


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

<strong>natureplus</strong> e.V.<br />

Vergaberichtlinie 0900<br />

KLEBSTOFFE AUS<br />

NACHWACHSENDEN ROHSTOFFEN<br />

Ausgabe: Februar 2008<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 197


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

Präambel<br />

Die <strong>natureplus</strong>-Vergabekriterien sind hierarchisch aufgebaut. Jedes Produkt, das nach einer<br />

Produkt-Vergaberichtlinie geprüft wird, muss zugleich auch die Anforderungen der Basiskriterien<br />

(RL0000) sowie der zugehörigen Produktgruppenrichtlinie erfüllen (siehe auch § 2).<br />

Um Doppelnennungen zu vermeiden, sind diese Anforderungen im Regelfall in der Produkt-<br />

Vergaberichtlinie nicht nochmals aufgeführt.<br />

Anwendungsbereich<br />

Die nachfolgenden Vergabekriterien für die Produktgruppe „Klebstoffe aus nachwachsenden<br />

Rohstoffen“ enthält die Anforderungen, die zur Auszeichnung von<br />

• Dispersions-Klebstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen (Vergaberichtlinie 0901)<br />

• Tapetenkleister aus nachwachsenden Rohstoffen (Vergaberichtlinie 0902)<br />

• Papier- und Holzleime aus nachwachsenden Rohstoffen (Vergaberichtlinie 0903)<br />

mit dem Qualitätszeichen <strong>natureplus</strong> erfüllt sein müssen. Sie sind ausschließlich auf die<br />

genannte Produktgruppe anzuwenden.<br />

Vergabekriterien<br />

Voraussetzung für die Auszeichnung eines Produktes mit dem Qualitätszeichen <strong>natureplus</strong><br />

bildet die Erfüllung der Basiskriterien.<br />

Gebrauchstauglichkeit<br />

Die Einteilung der Klebstoffart muss entsprechend der DIN EN 923 („Klebstoffe -<br />

Benennungen und Definitionen“) Anhang A bzw. DIN 16920 („Klebstoffverarbeitung“)<br />

erfolgen.<br />

Zusammensetzung, Stoffverbote, Stoffbeschränkungen<br />

Dem Produkt einschließlich aller Vorprodukte dürfen keine Konservierungsmittel, die nicht<br />

als Lebensmittelzusatzstoffe (gem. Richtlinie 89/107/EWG oder vergleichbar) oder für<br />

Kosmetika (gem. Richtlinie 2003/15/EC oder vergleichbar) zugelassen sind, keine<br />

halogenorganischen Verbindungen (z.B. Chlor-methyl-isothiazolinon), keine zinnorganischen<br />

Verbindungen, keine Phthalate, keine Alkylphenolethoxylate (APEO) sowie Formaldehyd und<br />

Formaldehyd-Abspalter beigemischt bzw. zugesetzt werden.<br />

Deklaration<br />

Nachstehende Kennzahlen und Hinweise sind dem Produkt beizufügen und dem<br />

Verbraucher bzw. dem Anwender in geeigneter Weise am Produkt zur Verfügung zu stellen:<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 198


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

- Allgemeine Daten (Bezeichnung, Type, Name, Chargennummern etc.)<br />

- Volldeklaration der Einsatzstoffe gemäß RL0000<br />

- Verwendung sensibilisierender Einsatzstoffe<br />

- Haltbarkeit, Lagerfähigkeit, Lagerbedingungen und Lagerstabilität<br />

- Verarbeitungs-, Anwendungs- und Sicherheitshinweise<br />

- Einsatzbereiche und Gebrauchstauglichkeitsinformationen<br />

- Entsorgungshinweise für Produkt- und Verpackungsreste<br />

Rohstoffgewinnung, Fertigung der Vorprodukte, Produktion<br />

Die Herstellung der Produkte muss derart erfolgen, dass die nachfolgend aufgelisteten<br />

ökologischen Kennwerte eingehalten werden.<br />

Prüfparameter Richtwerte Prüfmethode<br />

Ökologische Kennwerte Sachbilanz analog ISO 14040ff<br />

Nicht erneuerbare Energieträger [MJ/ kg] 30 Wirkungskategorien nach CML 2001<br />

Treibhauspotential [kg CO2-equiv./ kg] 2 Primärenergieb. n. Frischknecht 1996<br />

Ozonabbaupotential [mg R11-equiv./ kg] 1,5 Treibhauspotential 1994/100 Jahre<br />

Photosmog [kg Ethylen- equiv./ kg] 0,04 Systemgrenzen: Rohstoffgewinnung<br />

Versauerung [kg SO2 -equiv./ kg] 0,02 bis auslieferfertiges Produkt<br />

Verarbeitung / Einbau<br />

Zur fach- und sachgerechten Verarbeitung ist dem Produkt unbedingt eine ausführliche und<br />

verständliche Verarbeitungsanweisung in der jeweiligen Landessprache beizulegen.<br />

2.6 Entsorgung<br />

Für das Produkt (Verbundmaterial) muss ein Entsorgungskonzept vorgelegt werden. Der<br />

Klebstoff soll die Entsorgungseigenschaften der Komponenten nicht wesentlich verschlechtern.<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 199


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

<strong>natureplus</strong> e.V.<br />

Vergaberichtlinie 0901<br />

DISPERSIONS-KLEBSTOFFE AUS<br />

NACHWACHSENDEN ROHSTOFFEN<br />

Ausgabe: Februar 2008<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 200


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

Präambel<br />

Die <strong>natureplus</strong>-Vergabekriterien sind hierarchisch aufgebaut. Jedes Produkt, das nach einer<br />

Produkt-Vergaberichtlinie geprüft wird, muss zugleich auch die Anforderungen der Basiskriterien<br />

(RL0000) sowie der zugehörigen Produktgruppenrichtlinie erfüllen (siehe auch § 2).<br />

Um Doppelnennungen zu vermeiden, sind diese Anforderungen im Regelfall in der Produkt-<br />

Vergaberichtlinie nicht nochmals aufgeführt.<br />

Anwendungsbereich<br />

Die nachfolgenden Vergabekriterien enthalten Anforderungen für die Produktgruppe der<br />

Dispersions-Klebstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen. Die Vergabekriterien sind<br />

ausschließlich auf die genannte Produktgruppe anzuwenden. Tapeten-Kleister, Papier- und<br />

Holzleime aus nachwachsenden Rohstoffen sowie mineralische Klebstoffe werden hier nicht<br />

betrachtet.<br />

Vergabekriterien<br />

Voraussetzung für die Auszeichnung eines Produktes mit dem Qualitätszeichen <strong>natureplus</strong><br />

bildet die Erfüllung der Basiskriterien.<br />

Das Produkt muss die Anforderungen der Produktgruppen-Vergaberichtlinie 0900 „Klebstoffe<br />

aus nachwachsenden Rohstoffen“ erfüllen.<br />

Gebrauchstauglichkeit<br />

Das Produkt muss als wasserverdünnbarer Dispersionsklebstoff (nach DIN EN 923<br />

„Klebstoffe - Benennungen und Definitionen – Anhang A“ bzw. nach DIN 16920<br />

„Klebstoffverarbeitung“) die Verklebung von Boden- bzw. Wandbelägen oder/und von Fliesen<br />

und Platten auf normgerechten Untergründen im Innenbereich gewährleisten.<br />

Produkte für Bodenbeläge müssen die Anforderungen der DIN EN 14259 („Klebstoffe für<br />

Bodenbeläge“) und der DIN EN 18365 („Bodenbelagsarbeiten“) erfüllen.<br />

Produkte für Boden- und Wandbeläge müssen entsprechend DIN EN 1372 (Prüfverfahren für<br />

Boden- und Wandbeläge – „Schälversuch“), DIN EN 1373 (Prüfverfahren für Boden- und<br />

Wandbeläge – „Scherversuch“) und DIN EN 1902 (Prüfverfahren für Boden- und<br />

Wandbeläge – „Zeitstand-Scherversuch“) erfolgreich geprüft sein.<br />

Klebstoffen für Boden- und Wandbelägen müssen die Anforderungen der DIN EN 1903<br />

(Prüfverfahren für Boden- und Wandbeläge – „Maßänderung nach beschleunigter Alterung“)<br />

erfüllen (Maßänderung < 0,2%). Der Hersteller hat dies durch entsprechende Prüfgutachten<br />

nachzuweisen.<br />

Produkte für Fliesen und Platten müssen entsprechend DIN EN 1324 („Bestimmung der<br />

Haftfestigkeit von Dispersionsklebstoffen“) erfolgreich geprüft sein und die<br />

Mindestanforderungen (Anforderungsklasse 1 = normale Anforderungen) der DIN EN 12004<br />

(„Mörtel und Klebstoffe für Fliesen und Platten - Definitionen und Spezifikationen“) erfüllen.<br />

Der Hersteller hat dies durch entsprechende Prüfgutachten nachzuweisen.<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 201


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

Bei Klebstoffen für andere Anwendungsbereiche (z.B. Anschlusskleber) muss die<br />

Gebrauchstauglichkeit und Alterungsbeständigkeit in geeigneter Form nachgewiesen<br />

werden.<br />

Zusammensetzung, Stoffverbote, Stoffbeschränkungen<br />

Das Produkt muss mindestens zu 99 M-% aus nachwachsenden und mineralischen<br />

Rohstoffen sowie Wasser bestehen bzw. daraus gefertigt sein.<br />

Synthetisch veränderte Naturstoffe (wie Wachse, Zellulose- und Stärkederivate) dürfen<br />

insgesamt zu max. 10 M.-% enthalten sein.<br />

Der Anteil oxidierbarer Fettsäuren oder oxidierbarer Fettsäureester darf 1 M-% und der Anteil<br />

organischer Lösemittel darf 0,5 M-% nicht überschreiten.<br />

Konservierungsstoffe sind nur zum Zweck der Topfkonservierung für die im Handel<br />

befindlichen gebrauchsfertigen flüssigen Produkte zulässig.<br />

Kobalthaltige Sikkative dürfen nicht zugesetzt werden.<br />

Das Produkt darf nicht in WGK 2 oder WGK 3 gemäß VwVwS eingestuft sein.<br />

Das Produkt wird einer Prüfung auf Schwermetalle, EOX/AOX und im Verdachtsfall auf<br />

Biozide und Zinnorganischer Verbindungen sowie einer Emissionsprüfung gemäß Abschnitt<br />

3 unterzogen und muss die dort angegebenen Grenzwerte einhalten.<br />

Deklaration<br />

Nachstehende Kennzahlen und Hinweise sind neben den in RL 0900 genannten dem<br />

Produkt beizufügen und dem Verbraucher bzw. dem Anwender in geeigneter Weise am<br />

Produkt zur Verfügung zu stellen:<br />

- Dichte<br />

- pH-Wert<br />

- dynamische Viskosität<br />

- Lagerstabilität<br />

- geeignete Untergründe, allgemeine Untergrundserfordernisse<br />

- Untergrundsvorbehandlung und Grundbehandlung<br />

- Auftrag (Zahnspachtel, Zahnlückenbreite)<br />

- durchschnittlicher Verbrauch/Ergiebigkeit pro m²<br />

- Trockenzeit bei Normalklima (20°C, 60% rel. Luftfeu chtigkeit)<br />

- Belastbarkeit und Endklebekraft in Stunden<br />

- Eignung für Fußbodenheizungssystemen nach DIN 18365<br />

- Stuhlrollenbeständigkeit nach DIN DIN/EN 425<br />

- Reinigung (Geräte, Werkzeug, Kleidung)<br />

Rohstoffgewinnung, Fertigung der Vorprodukte, Produktion<br />

Für die Einsatzstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen ist ein Herkunftsnachweis zu führen.<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 202


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

Das Produkt wird auf Fungizide (Isothiazolinone) und halogenorganische Verbindungen<br />

sowie Schwermetalle gemäß Abschnitt 3 geprüft und muss die dort angegebenen<br />

Grenzwerte einhalten.<br />

Die Asbestfreiheit von Talkum nach DAB ist nachzuweisen. Kann kein Prüfbericht hierzu<br />

vorgelegt werden, wird das Talkum im Bedarfsfall einer Prüfung auf Asbest gemäß Abschnitt<br />

3 unterzogen und muss den dort angegebenen Grenzwert einhalten.<br />

Für Methylzellulose als Einsatzstoff gilt folgende Anforderung:<br />

- Die Produktion der Methylzellulose darf die Umwelt nicht durch Abwasser belasten. Der<br />

Nachweis ist durch ein Gutachten gem. nationale Umsetzung der EU-Richtlinie EU-RL<br />

76/464/EWG und RL 9661/EG (IPPC) gleichwertig zu erbringen.<br />

Verarbeitung / Einbau<br />

Bei Anwendung von Grundierungen und Spachtelmassen muss die Verwendung eines<br />

<strong>natureplus</strong>-zertifizierten Produktes oder eines emissionsarmen Produktes gemäß Blauer<br />

Engel oder EMICODE EC1 oder gleichwertig möglich sein. Der Hersteller muss auf die<br />

Verwendung mindestens eines solchen Produktes hinweisen.<br />

Nutzung<br />

Das Produkt darf im ausgehärteten Zustand keinen unangenehmen oder produktfremden<br />

Geruch aufweisen. Es wird einer Geruchsprüfung und einer Emissionsprüfung auf flüchtige<br />

organische Verbindungen (VOC) und Formaldehyd gemäß Abschnitt 3 unterzogen und muss<br />

die dort ange-gebenen Grenzwerte einhalten.<br />

Bei den Prüfungen nach Absatz 3 richten sich die Auftragsmengen nach den Angaben des<br />

Herstellers. Die Prüfung erfolgt auf einer geeigneten Oberfläche.<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 203


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

Laborprüfungen<br />

Auszuzeichnende Produkte werden nachfolgenden Laborprüfungen unterzogen. Die<br />

Emissionen und Schadstoffgehalte dürfen die aufgeführten Grenzwerte nicht überschreiten.<br />

Prüfparameter Grenzwert Prüfmethode<br />

Inhaltsstoffanalysen:<br />

AOX (halogenorganische Verbindungen) mg/kg<br />

≤ 1<br />

Organische Verbindungen mg/kg<br />

Aromatische Kohlenwasserstoffe (Summe)<br />

KMR (1) -Aromaten einzeln<br />

Terpene:<br />

Delta-3-Caren<br />

≤ 30<br />

n.b. (2)<br />

<strong>natureplus</strong> Ausführungsbestimmung<br />

EOX/AOX<br />

Headspace GC/MS analog DIN EN ISO<br />

17895<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 204<br />

≤ 20<br />

Solventextraktion und GC/MS<br />

Glykolether/-ester ≤ 20 Solventextraktion und GC/MS<br />

Phthalsäureester ≤ 10 Solventextraktion und GC/MS<br />

monomere Acrylate n.b. (2) Headspace GC/MS analog E DIN<br />

17895<br />

Freier Formaldehyd ≤ 20 UV-Vis (VdL-RL 03) Wasserdampfdest.,<br />

AcAc, UV<br />

Zinnorganische Verbindungen (3)<br />

(MBT, DBT, TBT) Einzelwerte<br />

µg/kg<br />

≤ 50<br />

Asbestfasern (4) asbestfrei<br />

nach DAB<br />

<strong>natureplus</strong>-Ausführungsbestimmung<br />

Metalle und Metalloide mg/kg Aufschluss Salpetersäure/Flusssäure<br />

As ≤ 5 AAS-Graphitrohr oder DIN 38406-E29<br />

Cd ≤ 0,5 DIN 38406-E19 oder DIN 38406-E29<br />

REM<br />

Co ≤ 10 DIN 38406-E29<br />

Cr ≤ 2 DIN 38406-E29<br />

Cu ≤ 20 DIN 38406-E29<br />

Hg ≤ 0,1 EN 1483 oder DIN 38406-E29<br />

Ni ≤ 10 DIN 38406-E29<br />

Pb ≤ 5 DIN 38406-E6 oder DIN 38406-E29<br />

Sb ≤ 1 AAS-Graphitrohr oder DIN 38406-E29<br />

Sn ≤ 1 DIN 38406-E29


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

Prüfparameter Grenzwert Prüfmethode<br />

Inhaltsstoffanalysen:<br />

Pestizide (1) mg/kg analog DFG S 19<br />

Organochlorpestizide: Pentachlorphenol (PCP), Lindan<br />

(gamma-HCH), sonstige HCH-Isomere, Endosulfan,<br />

Dichlofluanid, Chlorthalonil, DDT, DDD, DDE,<br />

Aldrin, Dieldrin, Endrin, Heptachlor, Chlordan, HCB,<br />

Mirex<br />

≤ 0,5 * * Grenzwert für Einzelsubstanz<br />

Bestimmungsgrenzen: 0,1 mg/kg<br />

Organophosphorpestizide: Dichlorvos ≤ 0,5 * * Grenzwert für Einzelsubstanz<br />

Bestimmungsgrenzen: 0,1 mg/kg<br />

Pyrethroide: Permethrin, Cyhalothrin, Cyfluthrin, Cypermethrin,<br />

Fenvalerat, Deltamethrin<br />

Sonstige: Imazalil, Lambda-Cyhalothrin, Simazin,<br />

Isoxaben<br />

≤ 0,5 *<br />

≤ 0,5 *<br />

Summe Pestizide ≤ 1<br />

Halogenierte Isothiazolinone ≤ 0,1 <strong>natureplus</strong>-Ausführungsbestimmung<br />

Emissionen:<br />

nach Trocknung und Konditionierung<br />

Kammerverfahren: DIN EN ISO 16000,<br />

<strong>natureplus</strong>-Ausführungsbestimmungen<br />

(2)<br />

VOC (Flüchtige organische Verbindungen): µg/m³ DIN EN ISO 16000-6, -9, -11<br />

VOC eingestuft in: K1, K2; M1, M2; R1, R2 (gem.<br />

TRGS 905, RL 67/548 EWG); I-<br />

ARC Gruppe 1 u. 2A; MAK III1, I-<br />

II2<br />

n.b. (3) 24 h nach Prüfkammerbeladung<br />

Summe flüchtige organische Verbindungen (TVOC) ≤ 300 28 d nach Prüfkammerbeladung<br />

davon: Summe Alkylaromaten ≤ 50 28 d nach Prüfkammerbeladung<br />

Summe bicyclische Terpene ≤ 200 28 d nach Prüfkammerbeladung<br />

Summe sensibilisierende Stoffe gem.<br />

MAK IV, BgVV-Liste (4) Kat. A, TRGS 907<br />

Summe VOC eingestuft in: K3, M3, R3 (gem.<br />

TRGS 905, RL 67/548/EWG); IARC Gruppe<br />

2B; MAK III3<br />

≤ 100 28 d nach Prüfkammerbeladung<br />

≤ 50 28 d nach Prüfkammerbeladung<br />

Summe gesättigter n-Aldehyde ≤ 180 28 d nach Prüfkammerbeladung<br />

Spezielle Einzelsubstanzen NPG 28 d nach Prüfkammerbeladung<br />

Summe schwer flüchtige organische Verbindungen<br />

(SVOC)<br />

≤ 50 28 d nach Prüfkammerbeladung<br />

Formaldehyd µg/m³ DIN EN ISO 16000-3, -11; DIN EN 717-<br />

1 i.A.<br />

≤ 24 (6) 3 Tage nach Prüfkammerbeladung<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 205


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

Prüfparameter Grenzwert Prüfmethode<br />

Emissionen:<br />

Geruch Geruchsnote<br />

≤ 3<br />

<strong>natureplus</strong>-Ausführungsbestimmung, 6stufige<br />

Notenskala, 24 h nach Prüfkammerbeladung,<br />

3d nach Probenvorbereitung<br />

n.b. = nicht bestimmbar<br />

NPG: <strong>natureplus</strong>-Grenzwert (s. <strong>natureplus</strong>-VOC-Grenzwertliste)<br />

[haben wir in anderen RL auch nicht (mehr) angegeben] (1) nur im Verdachtsfall<br />

(2) Bestimmungsgrenze für Einzelsubstanz: 1 µg/m³<br />

(3) <strong>natureplus</strong>-Ausführungsbestimmungen "Prüfkammer-Untersuchung“<br />

(4) BgVV (Hrsg.: Detlev Kayser, Eva Schleder): „Chemikalien und Kontaktallergie – eine bewertende<br />

Zusammenstellung“.<br />

(5) nur im Bedarfsfall<br />

(6) 24 µg/m³ ≅ 0,02 ppm<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 206


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

<strong>natureplus</strong> e.V.<br />

Vergaberichtlinie 0902<br />

TAPETEN-KLEISTER AUS<br />

NACHWACHSENDEN ROHSTOFFEN<br />

Ausgabe: Februar 2008<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 207


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

Präambel<br />

Die <strong>natureplus</strong>-Vergabekriterien sind hierarchisch aufgebaut. Jedes Produkt, das nach einer<br />

Produkt-Vergaberichtlinie geprüft wird, muss zugleich auch die Anforderungen der Basiskriterien<br />

(RL0000) sowie der zugehörigen Produktgruppenrichtlinie erfüllen (siehe auch § 2).<br />

Um Doppelnennungen zu vermeiden, sind diese Anforderungen im Regelfall in der Produkt-<br />

Vergaberichtlinie nicht nochmals aufgeführt.<br />

Anwendungsbereich<br />

Die nachfolgenden Vergabekriterien enthalten Anforderungen für die Produktgruppe der<br />

Tapeten-Kleister-Klebstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen. Die Vergabekriterien sind<br />

ausschließlich auf die genannte Produktgruppe anzuwenden. Dispersions-Klebstoffe aus<br />

nachwachsenden Rohstoffen und Papier- und Holzleime sowie mineralische Klebstoffe<br />

werden hier nicht betrachtet.<br />

Vergabekriterien<br />

Voraussetzung für die Auszeichnung eines Produktes mit dem Qualitätszeichen <strong>natureplus</strong><br />

bildet die Erfüllung der Basiskriterien.<br />

Das Produkt muss die Anforderungen der Produktgruppen-Vergaberichtlinie 0900 „Klebstoffe<br />

aus nachwachsenden Rohstoffen“ erfüllen.<br />

Gebrauchstauglichkeit<br />

Das Produkt muss als Kleister (nach DIN EN 923 „Klebstoffe - Benennungen und<br />

Definitionen – Anhang A“ bzw. nach DIN 16920 „Klebstoffverarbeitung“) die Verklebung von<br />

(Papier)-Tapeten auf allen tapezierfähigen Untergründen im Innenbereich gewährleisten.<br />

Zusammensetzung, Stoffverbote, Stoffbeschränkungen<br />

Das Produkt muss mindestens zu 99 M-% aus nachwachsenden und mineralischen<br />

Rohstoffen sowie Wasser bestehen bzw. daraus gefertigt sein.<br />

Synthetisch veränderte Naturstoffe (Zellulose- und Stärkederivate) dürfen eingesetzt werden.<br />

Der Anteil organischer Lösemittel darf 0,5 M-% nicht überschreiten.<br />

Konservierungsstoffe sind nur zum Zweck der Topfkonservierung für im Handel befindlicher<br />

gebrauchsfertiger flüssiger Produkte zulässig.<br />

Das Produkt darf nicht in WGK 2 oder WGK 3 gemäß VwVwS eingestuft sein.<br />

Das Produkt wird einer Prüfung auf Schwermetalle, EOX/AOX und im Verdachtsfall auf<br />

Biozide und Zinnorganischer Verbindungen sowie einer Emissionsprüfung gemäß Abschnitt<br />

3 unterzogen und muss die dort angegebenen Grenzwerte einhalten. Die Überprüfung dient<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 208


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

der Kontrolle verbotener halogenorganischer Verbindungen (z.B. halogenhaltiger<br />

Isothiazolinone).<br />

Deklaration<br />

Nachstehende Kennzahlen und Hinweise sind neben den in RL 0900 genannten dem<br />

Produkt beizufügen und dem Verbraucher bzw. dem Anwender in geeigneter Weise am<br />

Produkt zur Verfügung zu stellen:<br />

- Dichte<br />

- pH-Wert<br />

- dynamische Viskosität<br />

- Schüttgewicht<br />

- Löslichkeit<br />

- geeignete Untergründe, allgemeine Untergrundserfordernisse<br />

- Untergrundsvorbehandlung und Grundbehandlung<br />

- Hinweise zu Alttapeten bzw. Altanstriche<br />

- durchschnittlicher Verbrauch/Ergiebigkeit pro m²<br />

- Trockenzeit bei Normalklima (20°C, 60% rel. Luftfeu chtigkeit)<br />

- Reinigung (Geräte, Werkzeug, Kleidung)<br />

Rohstoffgewinnung, Fertigung der Vorprodukte, Produktion<br />

Für die Einsatzstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen ist ein Herkunftsnachweis zu<br />

führen.<br />

Das Produkt wird auf Fungizide (Isothiazolinone) und halogenorganische Verbindungen<br />

sowie Schwermetalle gemäß Abschnitt 3 geprüft und muss die dort angegebenen<br />

Grenzwerte einhalten.<br />

Für Methylzellulose als Einsatzstoff gilt folgende Anforderung:<br />

- Die Produktion der Methylzellulose darf die Umwelt nicht durch Abwasser belasten. Der<br />

Nachweis ist durch ein Gutachten gem. nationale Umsetzung der EU-Richtlinie EU-RL<br />

76/464/EWG und RL 9661/EG (IPPC) gleichwertig zu erbringen.<br />

Verarbeitung / Einbau<br />

Bei Anwendung von Grundierungen und Spachtelmassen muss die Verwendung eines<br />

<strong>natureplus</strong>-zertifizierten Produktes oder eines emissionsarmen Produktes gemäß Blauer<br />

Engel oder EMICODE EC1 oder gleichwertig möglich sein. Der Hersteller muss auf die<br />

Verwendung mindestens eines solchen Produktes hinweisen.<br />

Nutzung<br />

Das Produkt darf im ausgehärteten Zustand keinen unangenehmen oder produktfremden<br />

Geruch aufweisen. Es wird einer Geruchsprüfung und einer Emissionsprüfung auf flüchtige<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 209


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

organische Verbindungen (VOC) und Formaldehyd gemäß Abschnitt 3 unterzogen und muss<br />

die dort angegebenen Grenzwerte einhalten.<br />

Bei den Prüfungen nach Absatz 3 richten sich die Auftragsmengen nach den Angaben des<br />

Herstellers. Die Prüfung erfolgt auf einer geeigneten Oberfläche.<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 210


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

Laborprüfungen<br />

Auszuzeichnende Produkte werden nachfolgenden Laborprüfungen unterzogen. Die<br />

Emissionen und Schadstoffgehalte dürfen die aufgeführten Grenzwerte nicht überschreiten.<br />

Prüfparameter Grenzwert Prüfmethode<br />

Inhaltsstoffanalysen:<br />

AOX (halogenorganische Verbindungen) mg/kg<br />

≤ 1<br />

Organische Verbindungen mg/kg<br />

Aromatische Kohlenwasserstoffe (Summe)<br />

KMR (1) -Aromaten einzeln<br />

Terpene:<br />

Delta-3-Caren<br />

≤ 30<br />

n.b. (2)<br />

<strong>natureplus</strong> Ausführungsbestimmung<br />

EOX/AOX<br />

Headspace GC/MS analog DIN EN ISO<br />

17895<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 211<br />

≤ 20<br />

Solventextraktion und GC/MS<br />

Glykolether/-ester ≤ 20 Solventextraktion und GC/MS<br />

Phthalsäureester ≤ 10 Solventextraktion und GC/MS<br />

monomere Acrylate n.b. (2) Headspace GC/MS analog E DIN<br />

17895<br />

Freier Formaldehyd ≤ 20 UV-Vis (VdL-RL 03) Wasserdampfdest.,<br />

AcAc, UV<br />

Zinnorganische Verbindungen (3)<br />

(MBT, DBT, TBT) Einzelwerte<br />

µg/kg<br />

≤ 50<br />

Asbestfasern (4) asbestfrei<br />

nach DAB<br />

<strong>natureplus</strong>-Ausführungsbestimmung<br />

Metalle und Metalloide mg/kg Aufschluss Salpetersäure/Flusssäure<br />

As ≤ 5 AAS-Graphitrohr oder DIN 38406-E29<br />

Cd ≤ 0,5 DIN 38406-E19 oder DIN 38406-E29<br />

REM<br />

Co ≤ 10 DIN 38406-E29<br />

Cr ≤ 2 DIN 38406-E29<br />

Cu ≤ 20 DIN 38406-E29<br />

Hg ≤ 0,1 EN 1483 oder DIN 38406-E29<br />

Ni ≤ 10 DIN 38406-E29<br />

Pb ≤ 5 DIN 38406-E6 oder DIN 38406-E29<br />

Sb ≤ 1 AAS-Graphitrohr oder DIN 38406-E29<br />

Sn ≤ 1 DIN 38406-E29


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

Prüfparameter Grenzwert Prüfmethode<br />

Inhaltsstoffanalysen:<br />

Pestizide (1) mg/kg analog DFG S 19<br />

Organochlorpestizide: Pentachlorphenol (PCP), Lindan<br />

(gamma-HCH), sonstige HCH-Isomere, Endosulfan,<br />

Dichlofluanid, Chlorthalonil, DDT, DDD, DDE,<br />

Aldrin, Dieldrin, Endrin, Heptachlor, Chlordan, HCB,<br />

Mirex<br />

≤ 0,5 * * Grenzwert für Einzelsubstanz<br />

Bestimmungsgrenzen: 0,1 mg/kg<br />

Organophosphorpestizide: Dichlorvos ≤ 0,5 * * Grenzwert für Einzelsubstanz<br />

Bestimmungsgrenzen: 0,1 mg/kg<br />

Pyrethroide: Permethrin, Cyhalothrin, Cyfluthrin, Cypermethrin,<br />

Fenvalerat, Deltamethrin<br />

Sonstige: Imazalil, Lambda-Cyhalothrin, Simazin,<br />

Isoxaben<br />

≤ 0,5 *<br />

≤ 0,5 *<br />

Summe Pestizide ≤ 1<br />

Halogenierte Isothiazolinone ≤ 0,1 <strong>natureplus</strong>-Ausführungsbestimmung<br />

Emissionen:<br />

nach Trocknung und Konditionierung<br />

Kammerverfahren: DIN EN ISO 16000,<br />

<strong>natureplus</strong>-Ausführungsbestimmungen<br />

(2)<br />

VOC (Flüchtige organische Verbindungen): µg/m³ DIN EN ISO 16000-6, -9, -11<br />

VOC eingestuft in: K1, K2; M1, M2; R1, R2 (gem.<br />

TRGS 905, RL 67/548 EWG); I-<br />

ARC Gruppe 1 u. 2A; MAK III1, I-<br />

II2<br />

n.b. (3) 24 h nach Prüfkammerbeladung<br />

Summe flüchtige organische Verbindungen (TVOC) ≤ 300 28 d nach Prüfkammerbeladung<br />

davon: Summe Alkylaromaten ≤ 50 28 d nach Prüfkammerbeladung<br />

Summe bicyclische Terpene ≤ 200 28 d nach Prüfkammerbeladung<br />

Summe sensibilisierende Stoffe gem.<br />

MAK IV, BgVV-Liste (4) Kat. A, TRGS 907<br />

Summe VOC eingestuft in: K3, M3, R3 (gem.<br />

TRGS 905, RL 67/548/EWG); IARC Gruppe<br />

2B; MAK III3<br />

≤ 100 28 d nach Prüfkammerbeladung<br />

≤ 50 28 d nach Prüfkammerbeladung<br />

Summe gesättigter n-Aldehyde ≤ 180 28 d nach Prüfkammerbeladung<br />

Spezielle Einzelsubstanzen NPG 28 d nach Prüfkammerbeladung<br />

Summe schwer flüchtige organische Verbindungen<br />

(SVOC)<br />

≤ 50 28 d nach Prüfkammerbeladung<br />

Formaldehyd µg/m³ DIN EN ISO 16000-3, -11; DIN EN 717-<br />

1 i.A.<br />

≤ 24 (6) 3 Tage nach Prüfkammerbeladung<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 212


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

Prüfparameter Grenzwert Prüfmethode<br />

Emissionen:<br />

Geruch Geruchsnote<br />

≤ 3<br />

<strong>natureplus</strong>-Ausführungsbestimmung, 6stufige<br />

Notenskala, 24 h nach Prüfkammerbeladung,<br />

3d nach Probenvorbereitung<br />

n.b. = nicht bestimmbar<br />

NPG: <strong>natureplus</strong>-Grenzwert (s. <strong>natureplus</strong>-VOC-Grenzwertliste)<br />

[haben wir in anderen RL auch nicht (mehr) angegeben] (1) nur im Verdachtsfall<br />

(2) Bestimmungsgrenze für Einzelsubstanz: 1 µg/m³<br />

(3) <strong>natureplus</strong>-Ausführungsbestimmungen "Prüfkammer-Untersuchung“<br />

(4) BgVV (Hrsg.: Detlev Kayser, Eva Schleder): „Chemikalien und Kontaktallergie – eine bewertende<br />

Zusammenstellung“.<br />

(5) nur im Bedarfsfall<br />

(6) 24 µg/m³ ≅ 0,02 ppm<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 213


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

<strong>natureplus</strong> e.V.<br />

Vergaberichtlinie 0903<br />

PAPIER- und HOLZLEIME AUS<br />

NACHWACHSENDEN ROHSTOFFEN<br />

Ausgabe: Februar 2008<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 214


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

Präambel<br />

Die <strong>natureplus</strong>-Vergabekriterien sind hierarchisch aufgebaut. Jedes Produkt, das nach einer<br />

Produkt-Vergaberichtlinie geprüft wird, muss zugleich auch die Anforderungen der Basiskriterien<br />

(RL0000) sowie der zugehörigen Produktgruppenrichtlinie erfüllen (siehe auch § 2).<br />

Um Doppelnennungen zu vermeiden, sind diese Anforderungen im Regelfall in der Produkt-<br />

Vergaberichtlinie nicht nochmals aufgeführt.<br />

Anwendungsbereich<br />

Die nachfolgenden Vergabekriterien enthalten Anforderungen für die Produktgruppe der<br />

Papier- u Holzleime (z.B. Glutin-, Casein-Leime etc.) aus nachwachsenden Rohstoffen. Die<br />

Vergabekriterien sind ausschließlich auf die genannte Produktgruppe anzuwenden.<br />

Dispersions-Klebstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen, Tapeten-Kleister sowie<br />

mineralische Klebstoffe werden hier nicht betrachtet.<br />

Vergabekriterien<br />

Voraussetzung für die Auszeichnung eines Produktes mit dem Qualitätszeichen <strong>natureplus</strong><br />

bildet die Erfüllung der Basiskriterien.<br />

Das Produkt muss die Anforderungen der Produktgruppen-Vergaberichtlinie 0900 „Klebstoffe<br />

aus nachwachsenden Rohstoffen“ erfüllen.<br />

Gebrauchstauglichkeit<br />

Das Produkt muss der Charakterisierung „Leim“ nach DIN EN 923 („Klebstoffe -<br />

Benennungen und Definitionen – Anhang A“) bzw. nach DIN 16920 („Klebstoffverarbeitung“)<br />

entsprechen.<br />

Holzleime müssen gemäß DIN EN 204 („Klassifizierung von thermoplastischen<br />

Holzklebstoffen für nichttragende Anwendungen“) in die jeweilige Beanspruchungsgruppe<br />

(D1, D2, D3 und D4, alte Bezeichnung nach DIN 68602 „Beurteilung von Klebstoffen zur<br />

Verbindung von Holz- und Holzwerkstoffen Beanspruchungsgruppen, Klebfestigkeit“ B1, B2,<br />

B3 und B4) eingestuft werden. Die Beanspruchungsgruppen ordnen die Leime nach ihren<br />

Mindestscherfestigkeitswerten und ihrem Verhalten unter Feuchtigkeits- und<br />

Wassereinwirkung:<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 215


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

• D1 (alte Bezeichnung B1): Geeignet für den Innenbereich, wobei die Holzfeuchte unter<br />

15 % bleiben muss.<br />

• D2 (alte Bezeichnung B2): Geeignet für den Innenbereich mit gelegentlicher kurzzeitiger<br />

Wasser- bzw. Kondenswassereinwirkung, wobei die Holzfeuchte maximal 18 %<br />

erreichen darf.<br />

• D3 (alte Bezeichnung B3): Geeignet für den Innenbereich mit häufig kurzzeitiger<br />

Wassereinwirkung oder höherer Luftfeuchte. Geeignet für den Außenbereich ohne<br />

Aussetzung einer direkten Bewitterung.<br />

• D4 (alte Bezeichnung B4): Geeignet für den Innenbereich mit häufig und lang anhaltender<br />

Einwirkung von abfließendem Wasser bzw. Kondenswasser. Im Außenbereich<br />

und der Witterung ausgesetzt mit angemessenem Oberflächenschutz.<br />

Die Klebefestigkeit von Holzleimen muss entsprechend DIN EN 205 („Holzklebstoffe für<br />

nichttragende Anwendungen - Bestimmung der Klebfestigkeit von Längsklebungen im<br />

Zugversuch“) und die Beständigkeit der Holzleime bei statischer Belastung in der Wärme<br />

entsprechend DIN EN 14292 („Klebstoffe – Holzklebstoffe – Bestimmung der Beständigkeit<br />

von Holzklebstoffen bei statischer Belastung in de Wärme“) geprüft werden. Der Hersteller<br />

hat dies durch entsprechende Prüfgutachten nachzuweisen.<br />

Zusammensetzung, Stoffverbote, Stoffbeschränkungen<br />

Das Produkt muss mindestens zu 99 M-% aus nachwachsenden und mineralischen<br />

Rohstoffen sowie Wasser bestehen bzw. daraus gefertigt sein.<br />

Konservierungsstoffe sind nur zum Zweck der Topfkonservierung für die im Handel<br />

befindlichen gebrauchsfertigen flüssigen Produkte zulässig.<br />

Diisocyanate sowie zinnorganische Verbindungen dürfen nicht zugesetzt werden.<br />

Das Produkt darf nicht in WGK 2 oder WGK 3 gemäß VwVwS eingestuft sein.<br />

Das Produkt wird einer Prüfung auf Schwermetalle, EOX/AOX und im Verdachtsfall auf<br />

Biozide und Zinnorganischer Verbindungen sowie einer Emissionsprüfung gemäß Abschnitt<br />

3 unterzogen und muss die dort angegebenen Grenzwerte einhalten. Die Überprüfung dient<br />

der Kontrolle verbotener halogenorganischer Verbindungen (z.B. halogenhaltiger<br />

Isothiazolinone).<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 216


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

Deklaration<br />

Nachstehende Kennzahlen und Hinweise sind neben den in RL 0900 genannten dem<br />

Produkt beizufügen und dem Verbraucher bzw. dem Anwender in geeigneter Weise am<br />

Produkt zur Verfügung zu stellen:<br />

- Dichte in kg/m³<br />

- pH-Wert (gemäß DIN ISO 976)<br />

- dynamische Viskosität in mPa x s (nach DIN EN 2555)<br />

- Feststoffgehalt in % (gemäß DIN ISO 1625)<br />

- Wasserfestigkeit in N/mm²<br />

- Wärmestand in N/mm²<br />

- Creepfestigkeit (Widerstandsfähigkeit gegenüber kaltem Fluss bei statischer Belastung)<br />

- Minimale Filmbildetemperatur (MFT, Weißpunkt) in °C (nach DIN ISO 2115)<br />

- Offene Zeit in Minuten<br />

- Topfzeit<br />

- geeignete Untergründe, allgemeine Untergrundserfordernisse<br />

- Untergrundsvorbehandlung<br />

- Leimauftragungsmenge in g/m²<br />

- Pressdruck in N/mm² (entspr. t/m²)<br />

- Mindestpresszeit in Minuten<br />

- Abbindegeschwindigkeit in N/mm²<br />

- Ablüftzeit<br />

- Reinigung (Geräte, Werkzeug, Kleidung)<br />

Rohstoffgewinnung, Fertigung der Vorprodukte, Produktion<br />

Für die Einsatzstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen ist ein Herkunftsnachweis zu<br />

führen.<br />

Das Produkt wird auf Fungizide (Isothiazolinone) und halogenorganische Verbindungen<br />

sowie Schwermetalle gemäß Abschnitt 3 geprüft und muss die dort angegebenen<br />

Grenzwerte einhalten.<br />

Wird Talkum eingesetzt, ist die Asbestfreiheit von Talkum nach DAB nachzuweisen. Kann<br />

kein Prüfbericht hierzu vorgelegt werden, wird das Talkum im Bedarfsfall einer Prüfung auf<br />

Asbest gemäß Abschnitt 3 unterzogen und muss den dort angegebenen Grenzwert<br />

einhalten.<br />

Für Methylzellulose als Einsatzstoff gilt folgende Anforderung:<br />

- Die Produktion der Methylzellulose darf die Umwelt nicht durch Abwasser belasten. Der<br />

Nachweis ist durch ein Gutachten gem. nationale Umsetzung der EU-Richtlinie EU-RL<br />

76/464/EWG und RL 9661/EG (IPPC) gleichwertig zu erbringen.<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 217


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

Verarbeitung / Einbau<br />

Zur fach- und sachgerechten Verarbeitung ist dem Produkt unbedingt eine ausführliche und<br />

verständliche Verarbeitungsanweisung in der jeweiligen Landessprache beizulegen.<br />

Nutzung<br />

Das Produkt darf im ausgehärteten Zustand keinen unangenehmen oder produktfremden<br />

Geruch aufweisen. Es wird einer Geruchsprüfung und einer Emissionsprüfung auf flüchtige<br />

organische Verbindungen (VOC) und Formaldehyd gemäß Abschnitt 3 unterzogen und muss<br />

die dort angegebenen Grenzwerte einhalten.<br />

Bei den Prüfungen nach Absatz 3 richten sich die Auftragsmengen nach den Angaben des<br />

Herstellers. Die Prüfung erfolgt auf einer geeigneten Oberfläche.<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 218


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

Laborprüfungen<br />

Auszuzeichnende Produkte werden nachfolgenden Laborprüfungen unterzogen. Die<br />

Emissionen und Schadstoffgehalte dürfen die aufgeführten Grenzwerte nicht überschreiten.<br />

Prüfparameter Grenzwert Prüfmethode<br />

Inhaltsstoffanalysen:<br />

AOX (halogenorganische Verbindungen) mg/kg<br />

≤ 1<br />

Organische Verbindungen mg/kg<br />

Aromatische Kohlenwasserstoffe (Summe)<br />

KMR (1) -Aromaten einzeln<br />

Terpene:<br />

Delta-3-Caren<br />

≤ 30<br />

n.b. (2)<br />

<strong>natureplus</strong> Ausführungsbestimmung<br />

EOX/AOX<br />

Headspace GC/MS analog DIN EN ISO<br />

17895<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 219<br />

≤ 20<br />

Solventextraktion und GC/MS<br />

Glykolether/-ester ≤ 20 Solventextraktion und GC/MS<br />

Phthalsäureester ≤ 10 Solventextraktion und GC/MS<br />

monomere Acrylate n.b. (2) Headspace GC/MS analog E DIN<br />

17895<br />

Freier Formaldehyd ≤ 20 UV-Vis (VdL-RL 03) Wasserdampfdest.,<br />

AcAc, UV


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

Prüfparameter Grenzwert Prüfmethode<br />

Inhaltsstoffanalysen:<br />

Zinnorganische Verbindungen (3)<br />

(MBT, DBT, TBT) Einzelwerte<br />

µg/kg<br />

≤ 50<br />

Asbestfasern (4) asbestfrei<br />

nach DAB<br />

<strong>natureplus</strong>-Ausführungsbestimmung<br />

Metalle und Metalloide mg/kg Aufschluss Salpetersäure/Flusssäure<br />

As ≤ 5 AAS-Graphitrohr oder DIN 38406-E29<br />

Cd ≤ 0,5 DIN 38406-E19 oder DIN 38406-E29<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 220<br />

REM<br />

Co ≤ 10 DIN 38406-E29<br />

Cr ≤ 2 DIN 38406-E29<br />

Cu ≤ 20 DIN 38406-E29<br />

Hg ≤ 0,1 EN 1483 oder DIN 38406-E29<br />

Ni ≤ 10 DIN 38406-E29<br />

Pb ≤ 5 DIN 38406-E6 oder DIN 38406-E29<br />

Sb ≤ 1 AAS-Graphitrohr oder DIN 38406-E29<br />

Sn ≤ 1 DIN 38406-E29<br />

Pestizide (1) mg/kg analog DFG S 19<br />

Organochlorpestizide: Pentachlorphenol (PCP), Lindan<br />

(gamma-HCH), sonstige HCH-Isomere, Endosulfan,<br />

Dichlofluanid, Chlorthalonil, DDT, DDD, DDE,<br />

Aldrin, Dieldrin, Endrin, Heptachlor, Chlordan, HCB,<br />

Mirex<br />

≤ 0,5 * * Grenzwert für Einzelsubstanz<br />

Bestimmungsgrenzen: 0,1 mg/kg<br />

Organophosphorpestizide: Dichlorvos ≤ 0,5 * * Grenzwert für Einzelsubstanz<br />

Bestimmungsgrenzen: 0,1 mg/kg<br />

Pyrethroide: Permethrin, Cyhalothrin, Cyfluthrin, Cypermethrin,<br />

Fenvalerat, Deltamethrin<br />

Sonstige: Imazalil, Lambda-Cyhalothrin, Simazin,<br />

Isoxaben<br />

≤ 0,5 *<br />

≤ 0,5 *<br />

Summe Pestizide ≤ 1<br />

Halogenierte Isothiazolinone ≤ 0,1 <strong>natureplus</strong>-Ausführungsbestimmung


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

Prüfparameter Grenzwert Prüfmethode<br />

Emissionen:<br />

nach Trocknung und Konditionierung<br />

Kammerverfahren: DIN EN ISO 16000,<br />

<strong>natureplus</strong>-Ausführungsbestimmungen<br />

(2)<br />

VOC (Flüchtige organische Verbindungen): µg/m³ DIN EN ISO 16000-6, -9, -11<br />

VOC eingestuft in: K1, K2; M1, M2; R1, R2 (gem.<br />

TRGS 905, RL 67/548 EWG); I-<br />

ARC Gruppe 1 u. 2A; MAK III1, I-<br />

II2<br />

n.b. (3) 24 h nach Prüfkammerbeladung<br />

Summe flüchtige organische Verbindungen (TVOC) ≤ 300 28 d nach Prüfkammerbeladung<br />

davon: Summe Alkylaromaten ≤ 50 28 d nach Prüfkammerbeladung<br />

Summe bicyclische Terpene ≤ 200 28 d nach Prüfkammerbeladung<br />

Summe sensibilisierende Stoffe gem.<br />

MAK IV, BgVV-Liste (4) Kat. A, TRGS 907<br />

Summe VOC eingestuft in: K3, M3, R3 (gem.<br />

TRGS 905, RL 67/548/EWG); IARC Gruppe<br />

2B; MAK III3<br />

≤ 100 28 d nach Prüfkammerbeladung<br />

≤ 50 28 d nach Prüfkammerbeladung<br />

Summe gesättigter n-Aldehyde ≤ 180 28 d nach Prüfkammerbeladung<br />

Spezielle Einzelsubstanzen NPG 28 d nach Prüfkammerbeladung<br />

Summe schwer flüchtige organische Verbindungen<br />

(SVOC)<br />

≤ 50 28 d nach Prüfkammerbeladung<br />

Formaldehyd µg/m³ DIN EN ISO 16000-3, -11; DIN EN 717-<br />

1 i.A.<br />

Geruch Geruchsnote<br />

≤ 3<br />

≤ 24 (6) 3 Tage nach Prüfkammerbeladung<br />

<strong>natureplus</strong>-Ausführungsbestimmung, 6stufige<br />

Notenskala, 24 h nach Prüfkammerbeladung,<br />

3d nach Probenvorbereitung<br />

n.b. = nicht bestimmbar<br />

NPG: <strong>natureplus</strong>-Grenzwert (s. <strong>natureplus</strong>-VOC-Grenzwertliste)<br />

[haben wir in anderen RL auch nicht (mehr) angegeben] (1) nur im Verdachtsfall<br />

(2) Bestimmungsgrenze für Einzelsubstanz: 1 µg/m³<br />

(3) <strong>natureplus</strong>-Ausführungsbestimmungen "Prüfkammer-Untersuchung“<br />

(4) BgVV (Hrsg.: Detlev Kayser, Eva Schleder): „Chemikalien und Kontaktallergie – eine bewertende<br />

Zusammenstellung“.<br />

(5) nur im Bedarfsfall<br />

(6) 24 µg/m³ ≅ 0,02 ppm<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 221


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

<strong>natureplus</strong> e.V.<br />

Vergaberichtlinie 1005<br />

ZEMENTGEBUNDENE SPANPLATTEN<br />

November 2008<br />

zur Vergabe des Qualitätszeichens<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 222


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

Präambel<br />

Die <strong>natureplus</strong>-Vergabekriterien sind hierarchisch aufgebaut. Jedes Produkt, das nach einer<br />

Produkt-Vergaberichtlinie geprüft wird, muss zugleich auch die Anforderungen der Basiskriterien<br />

(RL0000) sowie der zugehörigen Produktgruppenrichtlinie erfüllen (siehe auch § 2). Um<br />

Doppelnennungen zu vermeiden, sind diese Anforderungen im Regelfall in der Produkt-<br />

Vergaberichtlinie nicht nochmals aufgeführt.<br />

Anwendungsbereich<br />

Die nachfolgenden Vergabekriterien enthalten Anforderungen zur Auszeichnung mit dem<br />

Qualitätszeichen <strong>natureplus</strong> für nicht oberflächenbehandelte zementgebundene Spanplatten<br />

gemäß EN 633 oder mit einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung für allgemeine,<br />

tragende und aussteifende Zwecke für das Bauwesen im Trocken- und Feuchte-<br />

Innenbereich. Zementgebundene Spanplatten im Sinne dieser Richtlinie sind werksmäßig<br />

hergestellte plattenförmige Holzwerkstoffe, die durch Verpressen von kleinen Teilen aus Holz<br />

oder anderen Teilen pflanzlichen Ursprungs mit Portlandzement oder Magnesiazement und<br />

möglichen Zusätzen hergestellt werden.<br />

Zementgebundene Spanplatten für die Anwendung als Fassadenbekleidung werden in<br />

RL0213 behandelt. Spanplatten mit organischen Bindemitteln, Spanplatten mit Gips als<br />

Bindemittel sowie Verbundwerkstoffe und werkseitig beschichtete Platten sind nicht<br />

Gegenstand dieser Richtlinie.<br />

Vergabekriterien<br />

Voraussetzung für die Auszeichnung eines Produktes mit dem Umweltzeichen <strong>natureplus</strong><br />

bildet die Erfüllung der Basiskriterien (Vergaberichtlinie RL0000) und der<br />

Produktgruppenkriterien „Trockenbauplatten" erfüllen (Vergaberichtlinie RL1000).<br />

Gebrauchstauglichkeit<br />

Der Hersteller weist die Konformität zur EN 634-1 mit den zusätzlichen Festlegungen nach<br />

EN 13986 durch Vorlage entsprechender Unterlagen nach. Wird Portlandzement als<br />

Bindemittel eingesetzt, weist der Hersteller darüber hinaus die Konformität zu EN 634-2<br />

nach. Diese Anforderungen gelten entsprechend für mit anderen Zementen gebundene<br />

Spanplatten. Eingesetzter Zement muss der EN 197 oder gleichwertig entsprechen.<br />

Für die tragende Verwendung zementgebundener Spanplatten ist darüber hinaus die<br />

Festigkeit und Steifigkeit nach EN 789 sowie bei Verwendung als Unterboden oder<br />

Dachschalung der Stoßwiderstand nach EN 1195 bzw. EN 12871 nachzuweisen.<br />

Ist das Produkt für Anwendungszwecke vorgesehen, die Anforderungen an den Schallschutz<br />

stellen, so sind die Schallschutzeigenschaften anhand geeigneter Prüfgutachten und in<br />

Anlehnung an EN 13986 nachzuweisen.<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 223


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

Zusammensetzung, Stoffverbote, Stoffbeschränkungen<br />

Das Produkt muss zu mindestens 99 M.-% aus mineralischen und nachwachsenden<br />

Rohstoffen bestehen. Zementgebundenen Spanplatten dürfen insbesondere folgende Stoffe<br />

nicht zugesetzt werden:<br />

- Biozide<br />

- halogenorganische Stoffe<br />

Mineralisierungsmittel (mineralische Salze) sind als Einsatzstoff zugelassen. Weitere<br />

Zusatzstoffe sind auf das technisch notwendige Maß zu beschränken. Halogenorganische<br />

Verbindungen dürfen hierbei nicht eingesetzt werden. Eine Einfärbung der<br />

zementgebundenen Spanplatten ist nur mit mineralischen Pigmenten zulässig.<br />

Das Produkt wird gemäß Abschnitt 3 einer Überprüfung des Gehaltes an Metallen und<br />

Metalloiden, des gesamt organischen Kohlenstoffs sowie AOX unterzogen. Es ist eine<br />

Prüfkammeruntersuchung gem. Abschnitt 3 durchzuführen.<br />

Rohstoffgewinnung, Fertigung der Vorprodukte und Produktion<br />

Für die nachwachsenden Primärrohstoffe sind Herkunftsnachweise zu führen.<br />

Die eingesetzten Holzspäne sollen zu einem möglichst hohen Anteil aus Sekundärrohstoffen<br />

wie Altholz, Durchforstungsholz oder aus Industrierestholz wie beispielsweise<br />

Sägewerksrestholz, Spreißeln, Schwarten und Kappstücken bestehen.<br />

Wird Altholz eingesetzt, muss sichergestellt werden, dass es sich um schadstofffreies Altholz<br />

handelt, wie z.B. Altholz der Kategorie A1 (1) gemäß Altholzverordnung (D) oder<br />

quellensortiertes unbehandeltes Holz gem. Bundesabfallwirtschaftsplan 2006 (A) handelt.<br />

Der Hersteller hat dies durch regelmäßige Rohstoffkontrollen zu prüfen und zu<br />

dokumentieren. Insbesondere ist durch geeignete Eingangskontrollen nachzuweisen, dass<br />

Altholz nicht chemisch behandelt wurde (Holzschutzmittel).<br />

(1) naturbelassenes oder lediglich mechanisch bearbeitetes Altholz, das bei seiner Verwendung nicht mehr als<br />

unerheblich mit holzfremden Stoffen verunreinigt wurde<br />

Wird Frischholz eingesetzt, soll der Anteil des aus nachhaltiger Forstwirtschaft stammenden<br />

Frischholzes möglichst hoch sein. Wird zu einem beträchtlichen Teil (> 25 %) Frischholz<br />

eingesetzt, so ist für mindestens 10 % davon der Nachweis nachhaltiger Forstwirtschaft<br />

durch ein Zertifikat zu erbringen, das den <strong>natureplus</strong>-Anforderungen an<br />

Zertifizierungssysteme der Forstwirtschaft (siehe Anhang) genügt. FSC wird als ein solcher<br />

Nachweis anerkannt. Der Umfang dieses Nachweises richtet sich nach der regionalen<br />

Verfügbarkeit zertifizierten und für die jeweilige Anwendung geeigneten Holzes. Es ist<br />

mindestens ein Anteil zertifizierten Holzes in der Fertigungskette des Betriebs einzusetzen,<br />

in dem das Produkt gefertigt wird, der dem aktuellen Anteil an zertifizierten Waldflächen mit<br />

geeigneten Holzarten in der jeweiligen Region entspricht. Dieses ist verpflichtend, wenn der<br />

entsprechende Holzanteil in der Region 20 % übersteigt. Die Ergebnisse der<br />

Nachforschungen über die Verfügbarkeit zertifizierten Holzes, das den <strong>natureplus</strong>-<br />

Anforderungen an Zertifizierungssysteme der Forstwirtschaft genügt, sind zu dokumentieren.<br />

Die Anforderung der CoC-Zertifizierung gilt nicht für die Verwertung von Sekundärrohstoffen<br />

und Industrieresthölzern wie Sägespänen, Schwarten, Hackschnitzeln. Nicht einheimische<br />

(europäische) Hölzer dürfen nur eingesetzt werden, wenn sie FSC-zertifiziert sind.<br />

Die Holzgewinnung darf nicht durch Raubbau erfolgen. Wird das Holz nicht direkt vom<br />

regionalen Forstbetrieb bezogen, ist durch eine „Chain-of-Custody“-Zertifizierung des<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 224


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

Rohstofflieferanten sowie des Verarbeitungsbetriebes sicher zu stellen, dass das Holz nicht<br />

aus umstrittenen Quellen stammt. Als Holz aus umstrittener Quelle gilt:<br />

6. illegal gewonnenes Holz (wenn der Holzeinschlag verbotenerweise oder über das erlaubte<br />

Maß hinaus erfolgte und/oder das entsprechende Gebiet staatlich unter<br />

Schutz gestellt oder eine solche Unterschutzstellung durch staatliche oder staatlich<br />

beauftragte Institutionen angekündigt ist)<br />

7. Holz aus besonders schützenswerten Wäldern (wenn durch die Waldnutzung bedrohte<br />

Arten auf national relevanter Ebene gefährdet werden, wenn die Wälder Bestandteil<br />

eines national gefährdeten Ökosystems sind oder ihre Nutzung eine national<br />

relevante Gefährdung anderer Gebiete z.B. durch Erosion oder Überschwemmung<br />

bedeutet) (3)<br />

8. Holz aus Gebieten, in denen durch die Holznutzung Bürger- und Menschenrechte<br />

verletzt werden (in Europa betrifft dies das Gebiet der Sami / Finnland)<br />

9. Umwandlung von Naturwald in andere Nutzungsarten (z.B. Naturwald in Plantagen<br />

in Südwesteuropa)<br />

10. Holz aus gentechnisch veränderten Bäumen (z.B. Eukalyptusplantagen in Südwesteuropa)<br />

(3) Bis zur Vorlage einer entsprechenden Kartenübersicht erfüllt Holz aus PEFC-zertifizierten Beständen diese<br />

Anforderung ohne weitere Prüfung.<br />

Die Hölzer müssen zu mindestens 80 % aus einem Umkreis von 300 Lastwagen-Kilometern-<br />

Äquivalenten (2) zur Fertigungsstätte stammen.<br />

(2) 1 km LKW = 2,5 km Bahn = 27 km Frachter Übersee = 4 km Frachter Binnengewässer<br />

Bei Einsatz von mehr als 5 % Zement muss eine Bestätigung des Zementherstellers<br />

beigebracht werden, dass folgende Anforderungen eingehalten werden:<br />

- Die Anlage zur Zementerzeugung muss modernen Standards bezüglich Energieeffizienz<br />

der Ofenanlage und Rauchgasreinigung entsprechen.<br />

- Werden Abfälle mit verbrannt, müssen die Emissionen der Richtlinie 2000/76/EG vom<br />

4. Dezember 2000 über die Verbrennung von Abfällen Pkt II.1 „Besondere Vorschriften<br />

für Zementöfen, in denen Abfälle mit verbrannt werden“ entsprechen.<br />

Für die Herstellung zementgebundener Spanplatten sollen die nachfolgend aufgelisteten<br />

ökologischen Richtwerte eingehalten werden.<br />

Ökologische Kennwerte<br />

Indikator Richtwert Prüfmethode<br />

Nicht erneuerbare Energieträger [MJ/m³] 8300<br />

Treibhauspotential [kg CO2-equiv./m³] 550<br />

Photosmog [mg Ethylen- equiv./ m³] 0,1<br />

Versauerung [mg SO2 -equiv./m³] 2<br />

Sachbilanz analog ISO 14040ff<br />

Wirkungskategorien nach CML 2001<br />

Primärenergieb. n. Frischknecht 1996<br />

Treibhauspotential 1994/100 Jahre<br />

Systemgrenzen: Rohstoffgewinnung<br />

bis auslieferfertiges Produkt<br />

Bei Überschreitung eines einzelnen Richtwerts ist im Einzelfall zu prüfen, ob diese im Sinne<br />

einer Gesamtoptimierung der Produktherstellung zulässig ist. Weitere Indikatoren, die im<br />

Rahmen der Prüfung berechnet werden, sind:<br />

- Erneuerbare Energieträger [MJ/m²]<br />

- Überdüngungspotential [PO43-/m²]<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 225


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

- Verbrauch abiotischer Ressourcen [kg Sb eq./m²]<br />

Deklaration<br />

Nachstehende Kennzahlen, Angaben und Hinweise sind dem Produkt beizufügen und dem<br />

Verbraucher bzw. Anwender in geeigneter Weise zur Verfügung zu stellen.<br />

- Kennzeichnung gemäß den Richtlinien der europäischen Gemeinschaft (Communauté<br />

Européene, CE-Kennzeichnung) oder jeweiliger bauaufsichtlicher Zulassung<br />

- Allgemeine Daten (Bezeichnung, Type, Name, etc.)<br />

- Verwendungsbereich gemäß EN 13986<br />

- Flächengewicht [kg/m²] oder Raumgewicht [kg/m³]<br />

- Volldeklaration der Einsatzstoffe gemäß RL0000<br />

- Herkunft des Holzes<br />

- Verwendung sensibilisierender Einsatzstoffe<br />

- Brandklasse (gemäß DIN EN 13501-1)<br />

- Chargennummern<br />

- Verarbeitungsanleitung und Sicherheitshinweise<br />

- Lagerungs- und Entsorgungshinweise<br />

Einbau<br />

Ist zur Verarbeitung ein Kleber notwendig, soll ein emissionsarmes Produkt gemäß<br />

<strong>natureplus</strong>, Blauer Engel oder EMICODE EC1, möglichst auf mineralischer Basis, empfohlen<br />

werden. Zur Verarbeitung empfohlenem Kleber dürfen insbesondere folgende Stoffe nicht<br />

zugesetzt werden:<br />

- Formaldehydabspalter<br />

- Glykolether und -ester<br />

- APEO's (Alkylphenolethoxylate)<br />

- Halogenierte Isothiazolinone<br />

Nutzung<br />

Das Produkt darf keine erhöhte Radioaktivität aufweisen und muss die Grenzwerte gemäß<br />

Abschnitt 3 einhalten.<br />

Es darf außerdem keinen unangenehmen oder produktfremden Geruch aufweisen. Es wird<br />

einer Geruchsprüfung und einer Emissionsprüfung auf flüchtige organische Verbindungen<br />

(VOC) gemäß Abschnitt 3 unterzogen und muss die dort angegebenen Emissionsgrenzwerte<br />

einhalten.<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 226


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

Laborprüfungen<br />

Auszuzeichnende Produkte werden den nachstehenden Laborprüfungen unterzogen. Die<br />

Schadstoffemissionen und -gehalte dürfen die aufgeführten Grenzwerte nicht überschreiten.<br />

Prüfparameter<br />

Inhaltsstoffe:<br />

Grenzwert<br />

Prüfmethode<br />

Metalle und Metalloide mg/kg Aufschluss Salpeter- / Flusssäure<br />

As ≤ 5 AAS-Graphitrohr bzw. DIN 38406-E29<br />

Cd ≤ 1 DIN 38406-E19 bzw. DIN 38406-E29<br />

Cr gesamt ≤ 100 EN ISO 11885 bzw. DIN 38406-E29<br />

Co ≤ 20 EN ISO 11885 bzw. DIN 38406-E29<br />

Cu ≤ 50 EN ISO 11885 bzw. DIN 38406-E29<br />

Hg ≤ 1 EN 1483 bzw. DIN 38406-E29<br />

Ni ≤ 20 EN ISO 11885 bzw. DIN 38406-E29<br />

Pb ≤ 20 DIN 38406-E6 bzw. DIN 38406-E29<br />

Tl ≤ 1 AAS- Graphitrohr bzw. DIN 38406-E29<br />

Sb ≤ 5 AAS-Graphitrohr bzw. DIN 38406-E29<br />

Sn ≤ 10 AAS-Graphitrohr bzw. DIN 38406-E29<br />

Cr VI ≤ 2 TRGS 613<br />

Organische Schadstoffanteile mg/kg<br />

AOX ≤ 1<br />

Nach <strong>natureplus</strong> – Ausführungsbestimmung<br />

„AOX/EOX“<br />

Pestizide (1) mg/kg analog DFG S19<br />

Organochlorpestizide: Pentachlorphenol (PCP),<br />

Lindan (gamma-HCH), sonstige HCH-Isomere, Endosulfan,<br />

Dichlofluanid, Chlorthalonil, DDD, DDE,<br />

DDT, Aldrin, Dieldrin, Endrin, Heptachlor, Chlordan,<br />

≤ 0,5 *<br />

Hexachlorbenzol (HCB), Mirex<br />

Organophosphorpestizide: Dichlorvos ≤ 0,5 *<br />

Pyrethroide: Cyfluthrin, Cyhalothrin, Cypermethrin,<br />

Deltamethrin, Fenvalerat, Permethrin<br />

≤ 0,5 *<br />

Sonstige: Imazalil, Lambda-cyhalothrin, Simazin,<br />

Isoxaben<br />

≤ 0,5 *<br />

Summe Pestizide ≤ 1<br />

Radioaktivität<br />

Künstliche Radioaktivität: Cs-137<br />

Natürliche Radioaktivität:<br />

Summenwert nach ÖNORM S 5200<br />

n.b. (3)<br />

≤ 0,75<br />

* Grenzwert für Einzelsubstanz<br />

Bestimmungsgrenzen: 0,1 mg/kg<br />

Bestimmung der Aktivitäten in Bq/kg<br />

der radioaktiven Nuklide K-40 und Cs-<br />

137 sowie der Th-Reihe, der U-Reihe<br />

und der Ac-Reihe mittels Gamma-<br />

Spektroskopie, Bestimmungsgrenze:<br />

0,5 Bq/kg<br />

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Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

Emissionen:<br />

nach Konditionierung<br />

Kammerverfahren: DIN EN<br />

ISO 16000, <strong>natureplus</strong> Ausführungsbestimmungen<br />

(2)<br />

VOC (Flüchtige organische Verbindungen)<br />

VOC eingestuft in:<br />

µg/m³ DIN EN ISO 16000-6, -9, -11<br />

K1, K2; M1, M2; R1, R2 (gem. TRGS 905, RL 67/548<br />

EWG); IARC Gruppe 1 u. 2A; MAK III1; III2.<br />

n.b. (3)<br />

24 h nach Prüfkammerbeladung<br />

Summe flüchtige organische Verbindungen (TVOC) ≤ 300 3 d nach Prüfkammerbeladung<br />

davon: Summe Alkylaromaten ≤ 50 3 d nach Prüfkammerbeladung<br />

Summe bicyclische Terpene ≤ 200 3 d nach Prüfkammerbeladung<br />

Summe sensibilisierende Stoffe gem. MAK IV,<br />

≤ 100 3 d nach Prüfkammerbeladung<br />

BgVV-Liste (4) Kat. A, TRGS 907<br />

Summe VOC eingestuft in: K3; M3; R3 (gem.<br />

TRGS 905, RL 67/548/EWG); IARC Gruppe<br />

2B; MAK III3 )<br />

≤ 50 3 d nach Prüfkammerbeladung<br />

Summe gesättigter n-Aldeyhde ≤ 180 3 d nach Prüfkammerbeladung<br />

Spezielle Einzelsubstanzen NPG 3 d nach Prüfkammerbeladung<br />

Summe schwer flüchtige organische Verbindungen<br />

(SVOC)<br />

Formaldehyd<br />

Geruch<br />

n.b. nicht bestimmbar<br />

NPG <strong>natureplus</strong>-Grenzwert (s. <strong>natureplus</strong> Grenzwertliste)<br />

(1) nur im Verdachtsfall<br />

(2) Bestimmungsgrenze für Einzelsubstanz: 1 µg/m³<br />

≤ 100 3 d nach Prüfkammerbeladung<br />

µg/m³ DIN EN ISO 16000-3. 11; DIN<br />

EN 717-1 i. A.<br />

≤ 24 (5) 3 d nach Prüfkammerbeladung<br />

Geruchsnote<br />

≤ 3<br />

(3) <strong>natureplus</strong>-Ausführungsbestimmungen „Prüfkammer-Untersuchung“<br />

<strong>natureplus</strong>-<br />

Ausführungsbestimmung, 6stufige<br />

Notenskala, 24 h nach<br />

Prüfkammerbeladung<br />

(4) BgVV (Hrgs.: Detlev Kayser, Eva Schleder): „Chemikalien und Kontaktalergie – eine bewertende<br />

Zusammenstellung“.<br />

(5) 24 µg/m³ ≅ 0,02 ppm<br />

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Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

Anhang: Anforderungen an Zertifizierungssysteme der Forstwirtschaft<br />

Nachhaltige Forstwirtschaft:<br />

Die Standards beinhalten Kriterien, deren Einhaltung eine umweltgerechte, sozial<br />

verträgliche und wirtschaftlich tragfähige Wald- oder Plantagenbewirtschaftung garantieren.<br />

Hierzu gehören u.a. die Erhaltung und Förderung der Biodiversität, der Schutz von Wasserressourcen,<br />

Böden und Ökosystemen, sowie die Achtung der Rechte von indigenen Völkern.<br />

Unabhängiges Zertifizierungssystem:<br />

Die Zertifizierung wird von unabhängigen Dritten (Zertifizierungsstellen) durchgeführt und<br />

laufend kontrolliert. Die Zertifizierungsstellen sind bei einem unabhängigen Träger<br />

akkreditiert.<br />

Lokale Betriebskontrollen:<br />

Die Audits erfolgen betriebsbezogen und vor Ort (kann sich auf Einzelbetriebe und regional<br />

zusammen bewirtschaftete Gruppenbetriebe beziehen) für die jeweilige Waldbewirtschaftung.<br />

Leistungsbezogene Standards:<br />

Der Überprüfung liegen messbare, leistungsbezogene (performance based) Standards<br />

zugrunde.<br />

Geschlossene Produktkette:<br />

Alle Unternehmen zwischen dem Forstwirtschaftsbetrieb und dem Produkthersteller werden<br />

einer Materialflusskontrolle unterzogen, die garantiert, dass zu jedem Zeitpunkt des<br />

Produktionsprozesses der Anteil des zertifizierten Holzes vom gesamten Materialeinsatz<br />

zurückverfolgt werden kann.<br />

Transparenz und Partizipation:<br />

Das Zertifizierungssystem ist transparent und erfordert eine aktive Willenserklärung<br />

beteiligter Betriebe. Entscheidungen werden von Gremien getroffen, die eine ausgewogene<br />

Beteiligung von Umwelt-, Sozial- und Wirtschaftsinteressen aufweisen.<br />

Internationalität:<br />

Das Zertifizierungssystem ist weltweit anwendbar.<br />

Anerkennung:<br />

FSC wird als ein solcher Nachweis anerkannt.<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 229


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

<strong>natureplus</strong> e.V.<br />

Vergaberichtlinie 1006<br />

LEHMPLATTEN<br />

Ausgabe: August 2008<br />

zur Vergabe des Qualitätszeichens<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 230


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

Präambel<br />

Die <strong>natureplus</strong>-Vergabekriterien sind hierarchisch aufgebaut. Jedes Produkt, das nach einer<br />

Produkt-Vergaberichtlinie geprüft wird, muss zugleich auch die Anforderungen der Basiskriterien<br />

(RL0000) sowie der zugehörigen Produktgruppenrichtlinie erfüllen (siehe auch § 2). Um<br />

Doppelnennungen zu vermeiden, sind diese Anforderungen im Regelfall in der Produkt-<br />

Vergaberichtlinie nicht nochmals aufgeführt.<br />

Anwendungsbereich<br />

Die nachfolgenden Vergabekriterien enthalten Anforderungen zur Auszeichnung mit dem<br />

Qualitätszeichen <strong>natureplus</strong> für Lehmplatten (LP). Lehmplatten im Sinne dieser Richtlinie<br />

sind werksmäßig aus Lehmbaustoffen vorgefertigte dünne Platten, einschließlich<br />

Leichtlehmplatten (i.e. Rohdichte unter 1200 kg/m 3 ). Sie werden als Bekleidung von<br />

massiven Bauteilen oder im Trockenbau eingesetzt und anschließend verputzt. Zur<br />

Erhöhung der Biegefestigkeit und der Transportsicherheit können Bewehrungen<br />

eingearbeitet sein (Lehmbau Regeln 2002).<br />

Folgende Lehmplatten sind nicht Gegenstand dieser Richtlinie:<br />

- Lehmplatten aus lehmverputzten Trägerplatten. Die einzelnen Schichten dieser Lehmplatten<br />

werden nach den jeweiligen Vergaberichtlinien geprüft.<br />

- Lehmplatten mit einer Stärke von 50 mm und mehr, die vermauert werden und keiner<br />

Unterkonstruktion bedürfen. Diese Lehmplatten sind nach der Richtlinie 1101 für Lehmsteine<br />

zu prüfen.<br />

- Lehmplatten mit einer Stärke von 50 mm und mehr, die einer Unter- oder Hilfskonstruktion<br />

bedürfen. Diese Lehmplatten sind nach der Richtlinie 1101 für Lehmsteine zu prüfen.<br />

Vergabekriterien<br />

Voraussetzung für die Auszeichnung eines Produktes mit dem Umweltzeichen <strong>natureplus</strong><br />

bildet die Erfüllung der Basiskriterien (Vergaberichtlinie RL0000) und der<br />

Produktgruppenkriterien „Trockenbauplatten" erfüllen (Vergaberichtlinie RL1000).<br />

Gebrauchstauglichkeit<br />

Nachweispflicht durch geeignete Prüfinstitute:<br />

- Rohdichte: Lehmplatten werden auf Probekörper geeigneter Größe zugeschnitten. Aus<br />

mindestens drei Prüfungen ist der gerundete Mittelwert maßgebend, Einzelwerte dürfen<br />

nicht mehr als 10% vom Mittelwert abweichen.<br />

- Maßtoleranz (maximale Abweichung vom Sollmaß in Anlehnung an EN 13168): Dicke:<br />

max. +3/-2 mm, Länge: max. +5/ -10 mm, Breite: ±3 mm, Winkel: ≤6 mm/m, Ebenheit: ≤6<br />

mm<br />

- Biegefestigkeit bei definiertem Unterkonstruktionsraster nach DIN EN 310 in N/mm²<br />

- Quell- und Schwindverhalten: Der Hersteller muss detaillierte Verarbeitungshinweise<br />

geben und in geeigneter Weise darstellen, wie Putzrisse an Stößen und Anschlüssen<br />

vermieden werden können.<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 231


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

Zusammensetzung, Stoffverbote, Stoffbeschränkungen<br />

Das Produkt muss zu mindestens 99 M.-% aus mineralischen und nachwachsenden<br />

Rohstoffen bestehen. Das Bindemittel muss überwiegend aus Ton bzw. Lehm bestehen.<br />

Synthetisch veränderte Naturstoffe (wie Wachse, Zellulose- und Stärkederivate) dürfen<br />

insgesamt zu max. 10 M.-% enthalten sein.<br />

Lehmplatten dürfen insbesondere folgende Stoffe nicht zugesetzt werden:<br />

- Biozide<br />

- halogenorganische Stoffe<br />

- synthetischen Stoffe und Fasern (z.B. Acrylate, Polyvinylacetate), mit Ausnahme von<br />

Wachsen und chemisch veränderter Naturstoffe wie z. B. Methylzellulose<br />

Adsorbierbare organische Halogenverbindungen (AOX) sowie Metalle/Metalloide werden<br />

gemäß Abschnitt 3 überprüft. Im Verdachtsfall ist eine Prüfkammeruntersuchung gem.<br />

Abschnitt 3 durchzuführen.<br />

Rohstoffgewinnung, Fertigung der Vorprodukte und Produktion<br />

Lehmplatten werden aus ungeformten Lehmbaustoffen hergestellt. Übliche Verfahren sind<br />

das Strangpress-, Einzelpress-, Einstreichverfahren oder die Bandproduktion. Örtlich<br />

hergestellt Lehmplatten sind nicht Gegenstand der Vergaberichtlinie.<br />

Beim Einsatz von Sekundärrohstoffen wird im Bedarfsfall auf materialspezifische Parameter<br />

überprüft.<br />

Für Methylzellulose als Einsatzstoff gilt folgende Anforderung:<br />

- Die Produktion der Methylzellulose darf die Umwelt nicht durch Abwasser belasten. Der<br />

Nachweis ist durch ein Gutachten gem. BGBl. II Nr. 272/2003 (AEV Organische Chemikalien),<br />

Anl. 2 oder gleichwertig zu erbringen.<br />

Für die Herstellung der Lehmplatten sollen die nachfolgend aufgelisteten ökologischen<br />

Richtwerte eingehalten werden.<br />

Ökologische Kennwerte pro m 3 Fertigprodukt<br />

Indikator Richtwert Prüfmethode<br />

Primärenergie, nicht erneuerbare [MJ/ m 3 ] 4000<br />

Primärenergie, gesamt, inkl. erneuerb. [MJ/ m 3 ] 9000 Sachbilanz analog ISO 14040ff<br />

Treibhauspotential [kg CO2-equiv./ m 3 ] 450<br />

Wirkungskategorien nach CML<br />

2001<br />

Photosmog [kg Ethylen- equiv./ m 3 ] 0,1<br />

Primärenergieb. n. Frischknecht<br />

Versauerung [kg SO2 -equiv./ m 3 ] 1,0<br />

Treibhauspotential 1994/100 Jahre<br />

Ozonabbaupotential [kg CFC-11 -equiv. / m 3 ] 5 E-05 bis auslieferfertiges Produkt<br />

-- 3<br />

Überdüngungspotential [kg PO4 -equiv. / m ] 0,2<br />

Bei Überschreitung einzelner Richtwerte, ist im Einzelfall zu prüfen, ob diese im Sinne einer<br />

Gesamtoptimierung der Produktherstellung zulässig ist.<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 232<br />

1996<br />

Im Verdachtsfall wird eine Pestizidmessung gem. Abschnitt 3 durchgeführt.<br />

Deklaration<br />

Nachstehende Kennzahlen, Angaben und Hinweise sind dem Produkt beizufügen und dem<br />

Verbraucher bzw. Anwender in geeigneter Weise zur Verfügung zu stellen.


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

- Als Baustoffbezeichnung ist „Lehmplatte“ oder ggf. „Leichtlehmplatte“ anzugeben,<br />

alternativ die Kurzbezeichnung „LP“. Lehmplatten, die außer Ton/Lehm weitere Bindemittelbestandteile<br />

enthalten, sind als „Stabilisierte Lehmplatten“ zu bezeichnen.<br />

- Chargennummern<br />

- Verarbeitungsanleitung und Sicherheitshinweise<br />

- Verbrauchsdaten<br />

- Lagerfähigkeit, Lagerbedingungen<br />

- Rohdichte in kg/m 3<br />

- Wärmleitfähigkeit in W/mK<br />

- Wasserdampfdiffusionswiderstandszahl<br />

- Spez. Wärmespeicherkapazität<br />

- Biegefestigkeit bei vorgeschriebenen Unterkonstruktionsraster in N/mm²<br />

- Maßtoleranz<br />

Nutzung<br />

Das Produkt darf keine erhöhte Radioaktivität aufweisen und muss die Grenzwerte gemäß<br />

Abschnitt 3 einhalten.<br />

Recycling/Entsorgung<br />

Es ist ein Nachweis zu erbringen, dass die Produkte recycliert oder auf Inertstoffdeponien<br />

abgelagert werden können.<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 233


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

Laborprüfungen<br />

Auszuzeichnende Produkte werden den nachstehenden Laborprüfungen unterzogen. Die<br />

Schadstoffemissionen und -gehalte dürfen die aufgeführten Grenzwerte nicht überschreiten.<br />

Prüfparameter Grenzwert Prüfmethode<br />

Inhaltsstoffe:<br />

Metalle und Metalloide mg/kg Aufschluss Salpeter- / Flusssäure<br />

As ≤ 20 EN ISO 11885 oder DIN 38406-E29<br />

Cd ≤ 1 EN ISO 11885 oder DIN 38406-E29<br />

Co ≤ 20 EN ISO 11885 oder DIN 38406-E29<br />

Cr ges ≤ 200 EN ISO 11885 bzw. DIN 38406-E29<br />

Hg ≤ 0,5 EN 1483<br />

Ni ≤ 100 EN ISO 11885 oder DIN 38406-E29<br />

Pb ≤ 20 EN ISO 11885 oder DIN 38406-E29<br />

Organische Schadstoffanteile mg/kg<br />

AOX ≤ 1<br />

Nach <strong>natureplus</strong> – Ausführungsbestimmung<br />

„AOX/EOX“<br />

Pestizide (1) mg/kg analog DFG S19<br />

Organochlorpestizide: Aldrin, Chlordan, Chlorthalonil,<br />

DDD, DDE, DDT, Dichlofluanid, Dieldrin, Endosulfan,<br />

Endrin, alpha-HCH, beta-HCH, delta-HCH,<br />

Heptachlor, Hexachlorbenzol, Lindan, Mirex, Pentachlorphenol<br />

Pyrethroide: Cyfluthrin, Cyhalothrin, Cypermethrin,<br />

Deltamethrin, Fenvalerat, Permethrin<br />

Produktspezifisch relevante Pestizide; im Einzelfall<br />

festzulegen<br />

≤ 0,5 * * Grenzwert für Einzelsubstanz<br />

Bestimmungsgrenzen: 0,1 mg/kg<br />

≤ 0,5 *<br />

≤ 0,5 *<br />

Summe Pestizide ≤ 1<br />

Radioaktivität<br />

Künstliche Radioaktivität: Cs-137<br />

Natürliche Radioaktivität:<br />

Summenwert nach ÖNORM S 5200<br />

n.b. (2)<br />

≤ 0,75<br />

Bestimmung der Aktivitäten in Bq/kg der<br />

radioaktiven Nuklide K-40 und Cs-137<br />

sowie der Th-Reihe, der U-Reihe und<br />

der Ac-Reihe mittels Gamma-Spektroskopie,<br />

Bestimmungsgrenze: 0,5 Bq/kg<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 234


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

Emissionen:<br />

nach Konditionierung<br />

Kammerverfahren: DIN EN<br />

ISO 16000, <strong>natureplus</strong> Ausführungsbestimmungen<br />

(3)<br />

VOC (Flüchtige organische Verbindungen)<br />

VOC eingestuft in:<br />

µg/m³ DIN EN ISO 16000-6, -9, -11<br />

K1, K2; M1, M2; R1, R2 (gem. TRGS 905, RL 67/548<br />

EWG); IARC Gruppe 1 u. 2A; MAK III1; III2.<br />

n.b. (2)<br />

24 h nach Prüfkammerbeladung<br />

Summe flüchtige organische Verbindungen (TVOC) ≤ 300 28 d nach Prüfkammerbeladung<br />

davon: Summe Alkylaromaten ≤ 50<br />

Summe bicyclische Terpene ≤ 200<br />

28 d nach Prüfkammerbeladung<br />

28 d nach Prüfkammerbeladung<br />

Summe sensibilisierende Stoffe gem. MAK IV,<br />

BgVV-Liste (4) Kat. A, TRGS 907<br />

Summe VOC eingestuft in: K3; M3; R3 (gem.<br />

≤ 100 28 d nach Prüfkammerbeladung<br />

TRGS 905, RL 67/548/EWG); IARC Gruppe<br />

2B; MAK III (2)<br />

≤ 50 28 d nach Prüfkammerbeladung<br />

Summe gesättigter n-Aldeyhde ≤ 180 28 d nach Prüfkammerbeladung<br />

Spezielle Einzelsubstanzen NPG 28 d nach Prüfkammerbeladung<br />

n.b. nicht bestimmbar<br />

NPG <strong>natureplus</strong>-Grenzwert (s. <strong>natureplus</strong> Grenzwertliste)<br />

(1) im Bedarfsfall, wenn Hinweise auf Pestizideinsatz vorliegen<br />

(2) Bestimmungsgrenze für Einzelsubstanz: 1 µg/m³<br />

(3) <strong>natureplus</strong>-Ausführungsbestimmungen „Prüfkammer-Untersuchung“<br />

(4) BgVV (Hrgs.: Detlev Kayser, Eva Schleder): „Chemikalien und Kontaktalergie – eine bewertende<br />

Zusammenstellung“.<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 235


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

<strong>natureplus</strong> e.V.<br />

Vergaberichtlinie 1007<br />

HOLZWOLLE-PLATTEN<br />

Ausgabe November 2008<br />

zur Vergabe des Qualitätszeichens<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 236


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

Präambel<br />

Die <strong>natureplus</strong>-Vergabekriterien sind hierarchisch aufgebaut. Jedes Produkt, das nach einer<br />

Produkt-Vergaberichtlinie geprüft wird, muss zugleich auch die Anforderungen der Basiskriterien<br />

(RL0000) sowie der zugehörigen Produktgruppenrichtlinie erfüllen (siehe auch § 2). Um<br />

Doppelnennungen zu vermeiden, sind diese Anforderungen im Regelfall in der Produkt-<br />

Vergaberichtlinie nicht nochmals aufgeführt.<br />

Anwendungsbereich<br />

Die nachfolgenden Vergabekriterien enthalten Anforderungen zur Auszeichnung mit dem<br />

Qualitätszeichen <strong>natureplus</strong> für Holzwolle-Platten (WW) gem. EN 13168. Holzwolle-Platten<br />

im Sinne dieser Richtlinie sind werksmäßig hergestellte harte Putzträgerplatten aus loser mit<br />

einem mineralischen Bindemittel gebundener Holzwolle. Dazu zählen auch<br />

Porenverschlussplatten (EPV) mit einer einseitig mineralisch gebundenen, trittfesten<br />

Oberfläche. Holzwolle-Platten mit einer raumseitig aufgebrachten Kaschierung und<br />

Holzwolle-Mehrschichtplatten sind nicht Gegenstand dieser Richtlinie.<br />

Vergabekriterien<br />

Voraussetzung für die Auszeichnung eines Produktes mit dem Umweltzeichen <strong>natureplus</strong><br />

bildet die Erfüllung der Basiskriterien (Vergaberichtlinie RL0000) und der<br />

Produktgruppenkriterien „Trockenbauplatten" erfüllen (Vergaberichtlinie RL1000).<br />

Gebrauchstauglichkeit<br />

Der Hersteller weist die Konformität zur EN 13168 durch Vorlage entsprechender Unterlagen<br />

nach. Das eingesetzte Bindemittel muss der EN 197 oder gleichwertig entsprechen.<br />

Wirbt der Hersteller mit besonderen Schallschutz- oder Speichereigenschaften des<br />

Produktes, so ist dies anhand geeigneter Prüfgutachten nachzuweisen.<br />

Zusammensetzung, Stoffverbote, Stoffbeschränkungen<br />

Das Produkt muss zu mindestens 99 M.-% aus mineralischen und nachwachsenden<br />

Rohstoffen bestehen. Es sind nur mineralische Bindemittel wie Zement, Magnesit und<br />

Zement-Kalk-Kombinationen zulässig.<br />

Mineralisierungsmittel (mineralische Salze) sind als Einsatzstoff zugelassen. Weitere<br />

Zusatzstoffe sind auf das technisch notwendige Maß zu beschränken. Halogenorganische<br />

Verbindungen dürfen hierbei nicht eingesetzt werden. Eine Einfärbung der Holzwolle-Platten<br />

ist nur mit mineralischen Pigmenten zulässig. Holzwolle-Platten dürfen insbesondere<br />

folgende Stoffe nicht zugesetzt werden:<br />

- Biozide<br />

- halogenorganische Verbindungen<br />

Das Produkt wird gemäß Abschnitt 3 einer Überprüfung des Gehaltes an Metallen und<br />

Metalloiden, des gesamt organischen Kohlenstoffs sowie AOX unterzogen. Es ist eine<br />

Prüfkammeruntersuchung gem. Abschnitt 3 durchzuführen.<br />

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Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

Rohstoffgewinnung, Fertigung der Vorprodukte und Produktion<br />

Für die nachwachsenden Primärrohstoffe sind Herkunftsnachweise zu führen.<br />

Die eingesetzten Holzspäne sollen zu einem möglichst hohen Anteil aus Sekundärrohstoffen<br />

wie Altholz, Durchforstungsholz oder aus Industrierestholz wie beispielsweise<br />

Sägewerksrestholz, Spreißeln, Schwarten und Kappstücken bestehen.<br />

Wird Altholz eingesetzt, muss sichergestellt werden, dass es sich um schadstofffreies Altholz<br />

handelt, wie z.B. Altholz der Kategorie A1 (1) gemäß Altholzverordnung (D) oder<br />

quellensortiertes unbehandeltes Holz gem. Bundesabfallwirtschaftsplan 2006 (A) handelt.<br />

Der Hersteller hat dies durch Erklärungen der Lieferanten, dass es sich um schadstofffreies<br />

Altholz handelt sowie durch regelmäßige Rohstoffkontrollen zu prüfen und zu<br />

dokumentieren.<br />

(1) naturbelassenes oder lediglich mechanisch bearbeitetes Altholz, das bei seiner Verwendung nicht mehr als<br />

unerheblich mit holzfremden Stoffen verunreinigt wurde<br />

Wird Frischholz eingesetzt, soll der Anteil des aus nachhaltiger Forstwirtschaft stammenden<br />

Frischholzes möglichst hoch sein. Wird zu einem beträchtlichen Teil (> 25 M.-% des<br />

Holzanteils) Frischholz eingesetzt, so ist für mindestens 10 % davon der Nachweis<br />

nachhaltiger Forstwirtschaft durch ein Zertifikat zu erbringen, das den <strong>natureplus</strong>-<br />

Anforderungen an Zertifizierungssysteme der Forstwirtschaft (siehe Anhang) genügt. FSC<br />

wird als ein solcher Nachweis anerkannt. Der Umfang dieses Nachweises richtet sich nach<br />

der regionalen Verfügbarkeit zertifizierten und für die jeweilige Anwendung geeigneten<br />

Holzes. Es ist mindestens ein Anteil zertifizierten Holzes in der Fertigungskette des Betriebs<br />

einzusetzen, in dem das Produkt gefertigt wird, der dem aktuellen Anteil an zertifizierten<br />

Waldflächen mit geeigneten Holzarten in der jeweiligen Region entspricht. Dieses ist<br />

verpflichtend, wenn der entsprechende Holzanteil in der Region 20 % übersteigt. Die<br />

Ergebnisse der Nachforschungen über die Verfügbarkeit zertifizierten Holzes, das den<br />

<strong>natureplus</strong>-Anforderungen an Zertifizierungssysteme der Forstwirtschaft genügt, sind zu<br />

dokumentieren. Die Anforderung der CoC-Zertifizierung gilt nicht für die Verwertung von<br />

Sekundärrohstoffen und Industrieresthölzern wie Sägespänen, Schwarten, Hackschnitzeln.<br />

Nicht einheimische (europäische) Hölzer dürfen nur eingesetzt werden, wenn sie FSCzertifiziert<br />

sind.<br />

Die Holzgewinnung darf nicht durch Raubbau erfolgen. Wird das Holz nicht direkt vom<br />

regionalen Forstbetrieb bezogen, ist durch eine „Chain-of-Custody“-Zertifizierung des<br />

Rohstofflieferanten sowie des Verarbeitungsbetriebes sicher zu stellen, dass das Holz nicht<br />

aus umstrittenen Quellen stammt. Als Holz aus umstrittener Quelle gilt:<br />

11. illegal gewonnenes Holz (wenn der Holzeinschlag verbotenerweise oder über das erlaubte<br />

Maß hinaus erfolgte und/oder das entsprechende Gebiet staatlich unter<br />

Schutz gestellt oder eine solche Unterschutzstellung durch staatliche oder staatlich<br />

beauftragte Institutionen angekündigt ist)<br />

12. Holz aus besonders schützenswerten Wäldern (wenn durch die Waldnutzung bedrohte<br />

Arten auf national relevanter Ebene gefährdet werden, wenn die Wälder Bestandteil<br />

eines national gefährdeten Ökosystems sind oder ihre Nutzung eine national<br />

relevante Gefährdung anderer Gebiete z.B. durch Erosion oder Überschwemmung<br />

bedeutet) (2)<br />

13. Holz aus Gebieten, in denen durch die Holznutzung Bürger- und Menschenrechte<br />

verletzt werden (in Europa betrifft dies das Gebiet der Sami / Finnland)<br />

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Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

14. Umwandlung von Naturwald in andere Nutzungsarten (z.B. Naturwald in Plantagen<br />

in Südwesteuropa)<br />

15. Holz aus gentechnisch veränderten Bäumen (z.B. Eukalyptusplantagen in Südwesteuropa)<br />

(2) Bis zur Vorlage einer entsprechenden Kartenübersicht erfüllt Holz aus PEFC-zertifizierten Beständen diese<br />

Anforderung ohne weitere Prüfung.<br />

Die Hölzer müssen zu mindestens 80 % aus einem Umkreis von 300 Lastwagen-Kilometern-<br />

Äquivalenten (3) zur Fertigungsstätte stammen.<br />

(3) 1 km LKW = 2,5 km Bahn = 27 km Frachter Übersee = 4 km Frachter Binnengewässer<br />

Bei Einsatz von Zement als Bindemittel muss eine Bestätigung des Zementherstellers<br />

beigebracht werden, dass folgende Anforderungen eingehalten werden:<br />

- Die Anlage zur Zementerzeugung muss modernen Standards bezüglich Energieeffizienz<br />

der Ofenanlage und Rauchgasreinigung entsprechen.<br />

- Werden Abfälle mit verbrannt, müssen die Emissionen der Richtlinie 2000/76/EG vom<br />

4. Dezember 2000 über die Verbrennung von Abfällen Pkt II.1 „Besondere Vorschriften<br />

für Zementöfen, in denen Abfälle mit verbrannt werden“ entsprechen.<br />

Für die Herstellung der Holzwolle- und Porenverschlussplatten sollen die nachfolgend<br />

aufgelisteten ökologischen Richtwerte eingehalten werden.<br />

Ökologische Kennwerte<br />

Indikator<br />

Richtwert<br />

HW-Platte PV-Platte Prüfmethode<br />

Nicht erneuerbare Energieträger [MJ/m³] 2500 3500<br />

Treibhauspotential [kg CO2-equiv./m³] - 50 - 50<br />

Photosmog [mg Ethylen- equiv./ m³] 0,06 0,08<br />

Versauerung [mg SO2 -equiv./m³] 0,65 0,90<br />

Sachbilanz analog ISO 14040ff<br />

Wirkungskategorien nach CML 2001<br />

Primärenergieb. n. Frischknecht 1996<br />

Treibhauspotential 1994/100 Jahre<br />

Systemgrenzen: Rohstoffgewinnung<br />

bis auslieferfertiges Produkt<br />

Bei Überschreitung eines einzelnen Richtwerts ist im Einzelfall zu prüfen, ob diese im Sinne<br />

einer Gesamtoptimierung der Produktherstellung zulässig ist. Weitere Indikatoren, die im<br />

Rahmen der Prüfung berechnet werden, sind:<br />

- Erneuerbare Energieträger [MJ/m²]<br />

- Überdüngungspotential [PO43-/m²]<br />

- Verbrauch abiotischer Ressourcen [kg Sb eq./m²]<br />

Deklaration<br />

Nachstehende Kennzahlen, Angaben und Hinweise sind dem Produkt beizufügen und dem<br />

Verbraucher bzw. Anwender in geeigneter Weise zur Verfügung zu stellen.<br />

- Allgemeine Daten (Bezeichnung, Type, Name, etc.)<br />

- Flächengewicht [kg/m2] oder Raumgewicht [kg/m³]<br />

- Volldeklaration der Einsatzstoffe gemäß RL0000<br />

- Herkunft des Holzes und Art des Bindemittels<br />

- Verwendung sensibilisierender Einsatzstoffe<br />

- Chargennummern<br />

- Brandklasse (gemäß DIN EN 13501-1)<br />

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Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

- Nennwert der Wärmleitfähigkeit [W/mK]<br />

- Schallabsorptionsgrad (bei Akustikelementen)<br />

- Verarbeitungsanleitung und Sicherheitshinweise<br />

- Lagerungs- und Entsorgungshinweise<br />

- Auf die Verträglichkeit von Holzwolle-Platten mit anderen Bauprodukten ist hinzuweisen<br />

Einbau<br />

Ist zur Verarbeitung ein Kleber notwendig, soll ein emissionsarmes Produkt gemäß<br />

<strong>natureplus</strong>, Blauer Engel oder EMICODE EC1, möglichst auf mineralischer Basis, empfohlen<br />

werden. Zur Verarbeitung empfohlenem Kleber dürfen insbesondere folgende Stoffe nicht<br />

zugesetzt werden:<br />

- Formaldehydabspalter<br />

- Glykolether und -ester<br />

- APEO's (Alkylphenolethoxylate)<br />

- Halogenierte Isothiazolinone<br />

Nutzung<br />

Das Produkt darf keine erhöhte Radioaktivität aufweisen und muss die Grenzwerte gemäß<br />

Abschnitt 3 einhalten.<br />

Es darf außerdem keinen unangenehmen oder produktfremden Geruch aufweisen. Es wird<br />

einer Geruchsprüfung und einer Emissionsprüfung auf flüchtige organische Verbindungen<br />

(VOC) gemäß Abschnitt 3 unterzogen und muss die dort angegebenen Emissionsgrenzwerte<br />

einhalten.<br />

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Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

Laborprüfungen<br />

Auszuzeichnende Produkte werden den nachstehenden Laborprüfungen unterzogen. Die<br />

Schadstoffemissionen und -gehalte dürfen die aufgeführten Grenzwerte nicht überschreiten.<br />

Prüfparameter<br />

Inhaltsstoffe:<br />

Grenzwert<br />

Prüfmethode<br />

Metalle und Metalloide mg/kg Aufschluss Salpeter- / Flusssäure<br />

As ≤ 5 AAS-Graphitrohr bzw. DIN 38406-E29<br />

Cd ≤ 1 DIN 38406-E19 bzw. DIN 38406-E29<br />

Cr gesamt ≤ 50 EN ISO 11885 bzw. DIN 38406-E29<br />

Co ≤ 20 EN ISO 11885 bzw. DIN 38406-E29<br />

Cu ≤ 50 EN ISO 11885 bzw. DIN 38406-E29<br />

Hg ≤ 1 EN 1483 bzw. DIN 38406-E29<br />

Ni ≤ 20 EN ISO 11885 bzw. DIN 38406-E29<br />

Pb ≤ 20 DIN 38406-E6 bzw. DIN 38406-E29<br />

Tl ≤ 1 AAS- Graphitrohr bzw. DIN 38406-E29<br />

Sb ≤ 5 AAS-Graphitrohr bzw. DIN 38406-E29<br />

Sn ≤ 10 AAS-Graphitrohr bzw. DIN 38406-E29<br />

Cr VI ≤ 2 TRGS 613<br />

Organische Schadstoffanteile mg/kg<br />

AOX ≤ 1<br />

Nach <strong>natureplus</strong> – Ausführungsbestimmung<br />

„AOX/EOX“<br />

Pestizide (1) mg/kg analog DFG S19<br />

Organochlorpestizide: Pentachlorphenol (PCP),<br />

Lindan (gamma-HCH), sonstige HCH-Isomere, Endosulfan,<br />

Dichlofluanid, Chlorthalonil, DDD, DDE,<br />

DDT, Aldrin, Dieldrin, Endrin, Heptachlor, Chlordan,<br />

≤ 0,5 *<br />

Hexachlorbenzol (HCB), Mirex<br />

Organophosphorpestizide: Dichlorvos ≤ 0,5 *<br />

Pyrethroide: Cyfluthrin, Cyhalothrin, Cypermethrin,<br />

Deltamethrin, Fenvalerat, Permethrin<br />

≤ 0,5 *<br />

Sonstige: Imazalil, Lambda-cyhalothrin, Simazin,<br />

Isoxaben<br />

≤ 0,5 *<br />

Summe Pestizide ≤ 1<br />

Radioaktivität<br />

Künstliche Radioaktivität: Cs-137<br />

Natürliche Radioaktivität:<br />

Summenwert nach ÖNORM S 5200<br />

n.b. (3)<br />

≤ 0,75<br />

* Grenzwert für Einzelsubstanz<br />

Bestimmungsgrenzen: 0,1 mg/kg<br />

Bestimmung der Aktivitäten in Bq/kg<br />

der radioaktiven Nuklide K-40 und Cs-<br />

137 sowie der Th-Reihe, der U-Reihe<br />

und der Ac-Reihe mittels Gamma-<br />

Spektroskopie, Bestimmungsgrenze:<br />

0,5 Bq/kg<br />

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Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

Emissionen:<br />

nach Konditionierung<br />

Kammerverfahren: DIN EN ISO<br />

16000, <strong>natureplus</strong> Ausführungsbestimmungen<br />

(2)<br />

VOC (Flüchtige organische Verbindungen)<br />

VOC eingestuft in:<br />

µg/m³ DIN EN ISO 16000-6, -9, -11<br />

K1, K2; M1, M2; R1, R2 (gem. TRGS 905, RL 67/548<br />

EWG); IARC Gruppe 1 u. 2A; MAK III1; III2.<br />

n.b. (3)<br />

24 h nach Prüfkammerbeladung<br />

Summe flüchtige organische Verbindungen (TVOC) ≤ 300 3 d nach Prüfkammerbeladung<br />

davon: Summe Alkylaromaten ≤ 50 3d nach Prüfkammerbeladung<br />

Summe bicyclische Terpene ≤ 200 3d nach Prüfkammerbeladung<br />

Summe sensibilisierende Stoffe gem. MAK IV,<br />

≤ 100 3d nach Prüfkammerbeladung<br />

BgVV-Liste (4) Kat. A, TRGS 907<br />

Summe VOC eingestuft in: K3; M3; R3 (gem.<br />

TRGS 905, RL 67/548/EWG); IARC Gruppe<br />

2B; MAK III3)<br />

≤ 50 3d nach Prüfkammerbeladung<br />

Summe gesättigter n-Aldeyhde ≤ 180 3d nach Prüfkammerbeladung<br />

Spezielle Einzelsubstanzen NPG 3d nach Prüfkammerbeladung<br />

Summe schwer flüchtige organische Verbindungen<br />

(SVOC)<br />

Formaldehyd<br />

Geruch<br />

n.b. nicht bestimmbar<br />

NPG <strong>natureplus</strong>-Grenzwert (s. <strong>natureplus</strong> Grenzwertliste)<br />

(1) nur im Verdachtsfall<br />

(2) Bestimmungsgrenze für Einzelsubstanz: 1 µg/m³<br />

≤ 100 3d nach Prüfkammerbeladung<br />

µg/m³ DIN EN ISO 16000-3. 11; DIN<br />

EN 717-1 i. A.<br />

≤ 24 (5) 3 d nach Prüfkammerbeladung<br />

Geruchsnote<br />

≤ 3<br />

(3) <strong>natureplus</strong>-Ausführungsbestimmungen „Prüfkammer-Untersuchung“<br />

<strong>natureplus</strong>-<br />

Ausführungsbestimmung, 6stufige<br />

Notenskala, 24 h nach<br />

Prüfkammerbeladung<br />

(4) BgVV (Hrgs.: Detlev Kayser, Eva Schleder): „Chemikalien und Kontaktalergie – eine bewertende<br />

Zusammenstellung“.<br />

(5) 24 µg/m³ ≅ 0,02 ppm<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 242


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

Anhang: Anforderungen an Zertifizierungssysteme der Forstwirtschaft<br />

Nachhaltige Forstwirtschaft:<br />

Die Standards beinhalten Kriterien, deren Einhaltung eine umweltgerechte, sozial<br />

verträgliche und wirtschaftlich tragfähige Wald- oder Plantagenbewirtschaftung garantieren.<br />

Hierzu gehören u.a. die Erhaltung und Förderung der Biodiversität, der Schutz von Wasserressourcen,<br />

Böden und Ökosystemen, sowie die Achtung der Rechte von indigenen Völkern.<br />

Unabhängiges Zertifizierungssystem:<br />

Die Zertifizierung wird von unabhängigen Dritten (Zertifizierungsstellen) durchgeführt und<br />

laufend kontrolliert. Die Zertifizierungsstellen sind bei einem unabhängigen Träger<br />

akkreditiert.<br />

Lokale Betriebskontrollen:<br />

Die Audits erfolgen betriebsbezogen und vor Ort (kann sich auf Einzelbetriebe und regional<br />

zusammen bewirtschaftete Gruppenbetriebe beziehen) für die jeweilige Waldbewirtschaftung.<br />

Leistungsbezogene Standards:<br />

Der Überprüfung liegen messbare, leistungsbezogene (performance based) Standards<br />

zugrunde.<br />

Geschlossene Produktkette:<br />

Alle Unternehmen zwischen dem Forstwirtschaftsbetrieb und dem Produkthersteller werden<br />

einer Materialflusskontrolle unterzogen, die garantiert, dass zu jedem Zeitpunkt des<br />

Produktionsprozesses der Anteil des zertifizierten Holzes vom gesamten Materialeinsatz<br />

zurückverfolgt werden kann.<br />

Transparenz und Partizipation:<br />

Das Zertifizierungssystem ist transparent und erfordert eine aktive Willenserklärung<br />

beteiligter Betriebe. Entscheidungen werden von Gremien getroffen, die eine ausgewogene<br />

Beteiligung von Umwelt-, Sozial- und Wirtschaftsinteressen aufweisen.<br />

Internationalität:<br />

Das Zertifizierungssystem ist weltweit anwendbar.<br />

Anerkennung:<br />

FSC wird als ein solcher Nachweis anerkannt.<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 243


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

<strong>natureplus</strong> e.V.<br />

Vergaberichtlinie 1107<br />

HOLZSPANBETON - MANTELSTEINE UND PLATTEN<br />

Ausgabe Mai 2009<br />

zur Vergabe des Qualitätszeichens<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 244


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

Präambel<br />

Die <strong>natureplus</strong>-Vergabekriterien sind hierarchisch aufgebaut. Jedes Produkt, das nach einer<br />

Produkt-Vergaberichtlinie geprüft wird, muss zugleich auch die Anforderungen der<br />

Basiskriterien (RL 0000) sowie der zugehörigen Produktgruppenrichtlinie erfüllen (siehe auch<br />

§ 2). Um Doppelnennungen zu vermeiden, sind diese Anforderungen im Regelfall in der<br />

Produkt-Vergaberichtlinie nicht nochmals aufgeführt.<br />

Anwendungsbereich<br />

Die nachfolgenden Vergabekriterien enthalten die Anforderungen zur Auszeichnung von<br />

Holzspan-Mantelsteinen und -Platten, die zur Errichtung von tragenden und nicht-tragenden<br />

Wänden in Mantelbauweise eingesetzt werden können, mit dem Umweltzeichen <strong>natureplus</strong>.<br />

Sie sind ausschließlich auf die genannte Produktgruppe anzuwenden. Holzspan-Platten mit<br />

einer Rohdichte über 560 kg/m 3 , werden in der <strong>natureplus</strong>-Vergaberichtlinie RL1007<br />

Zementgebundene Spanplatten geregelt.<br />

Vergabekriterien<br />

Voraussetzung für die Auszeichnung eines Produktes mit dem Umweltzeichen <strong>natureplus</strong><br />

bildet die Erfüllung der Basiskriterien RL0000 und der Produktgruppenkriterien RL1100<br />

„Mauersteine“.<br />

Für Holzspan-Mantelsteine mit Kerndämmung ist nachzuweisen, dass das Dämmmaterial<br />

die Anforderungen der zutreffenden Vergaberichtlinien erfüllen.<br />

Gebrauchstauglichkeit<br />

Der Hersteller weist die Konformität zur<br />

- ÖNORM B 6022 oder gleichwertig (Holzpanplatten)<br />

- EN 14474 (Materialnorm) und EN 15498 (Produktnorm) oder gleichwertig<br />

durch Vorlage entsprechender Unterlagen nach. Eingesetzter Zement muss der EN 197 oder<br />

gleichwertig entsprechen.<br />

Zusammensetzung, Stoffverbote, Stoffbeschränkungen<br />

Das Produkt muss zu mindestens 99 M.-% aus mineralischen und nachwachsenden<br />

Rohstoffen bestehen. Folgende Hauptbestandteile dürfen eingesetzt werden: Hydraulisch<br />

abbindendes Bindemittel (z.B. Zement), Holzspäne.<br />

Mineralisierungsmittel (mineralische Salze) sind als Einsatzstoff zugelassen. Weitere<br />

Zusatzstoffe sind auf das technisch notwendige Maß zu beschränken. Halogenorganische<br />

Verbindungen dürfen hierbei nicht eingesetzt werden. Eine Einfärbung der Holzspan-<br />

Mantelsteine und –platten ist nur mit mineralischen Pigmenten zulässig.<br />

Das Produkt wird gemäß Abschnitt 3 einer Überprüfung des Gehaltes an Metallen und<br />

Metalloiden, des gesamt organischen Kohlenstoffs sowie AOX unterzogen. Es ist eine<br />

Prüfkammeruntersuchung gem. Abschnitt 3 durchzuführen.<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 245


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

Rohstoffgewinnung, Fertigung der Vorprodukte und Produktion<br />

Für die nachwachsenden Primärrohstoffe sind Herkunftsnachweise zu führen.<br />

Die eingesetzten Holzspäne sollen zu einem möglichst hohen Anteil aus Sekundärrohstoffen<br />

wie Altholz, Durchforstungsholz oder aus Industrierestholz wie beispielsweise<br />

Sägewerksrestholz, Spreißeln, Schwarten und Kappstücken bestehen.<br />

Wird Altholz eingesetzt, muss sichergestellt werden, dass es sich um schadstofffreies Altholz<br />

handelt, wie z.B. Altholz der Kategorie A1 (1) gemäß Altholzverordnung (D) oder<br />

quellensortiertes unbehandeltes Holz gem. Bundesabfallwirtschaftsplan 2006 (A) handelt.<br />

Der Hersteller hat dies durch Erklärungen der Lieferanten, dass es sich um schadstofffreies<br />

Altholz handelt sowie durch regelmäßige Rohstoffkontrollen zu prüfen und zu<br />

dokumentieren.<br />

(1) naturbelassenes oder lediglich mechanisch bearbeitetes Altholz, das bei seiner Verwendung nicht mehr als<br />

unerheblich mit holzfremden Stoffen verunreinigt wurde<br />

Wird Frischholz eingesetzt, soll der Anteil des aus nachhaltiger Forstwirtschaft stammenden<br />

Frischholzes möglichst hoch sein. Wird zu einem beträchtlichen Teil (> 25 % des Holzanteils)<br />

Frischholz eingesetzt, so ist für mindestens 10 % davon der Nachweis nachhaltiger<br />

Forstwirtschaft durch ein Zertifikat zu erbringen, das den <strong>natureplus</strong>-Anforderungen an<br />

Zertifizierungssysteme der Forstwirtschaft (siehe Anhang) genügt. FSC wird als ein solcher<br />

Nachweis anerkannt. Der Umfang dieses Nachweises richtet sich nach der regionalen<br />

Verfügbarkeit zertifizierten und für die jeweilige Anwendung geeigneten Holzes. Es ist<br />

mindestens ein Anteil zertifizierten Holzes in der Fertigungskette des Betriebs einzusetzen,<br />

in dem das Produkt gefertigt wird, der dem aktuellen Anteil an zertifizierten Waldflächen mit<br />

geeigneten Holzarten in der jeweiligen Region entspricht. Dieses ist verpflichtend, wenn der<br />

entsprechende Holzanteil in der Region 20 % übersteigt. Die Ergebnisse der<br />

Nachforschungen über die Verfügbarkeit zertifizierten Holzes, das den <strong>natureplus</strong>-<br />

Anforderungen an Zertifizierungssysteme der Forstwirtschaft genügt, sind zu dokumentieren.<br />

Die Anforderung der CoC-Zertifizierung gilt nicht für die Verwertung von Sekundärrohstoffen<br />

und Industrieresthölzern wie Sägespänen, Schwarten, Hackschnitzeln. Nicht einheimische<br />

(europäische) Hölzer dürfen nur eingesetzt werden, wenn sie FSC-zertifiziert sind.<br />

Die Holzgewinnung darf nicht durch Raubbau erfolgen. Wird das Holz nicht direkt vom<br />

regionalen Forstbetrieb bezogen, ist durch eine „Chain-of-Custody“-Zertifizierung des<br />

Rohstofflieferanten sowie des Verarbeitungsbetriebes sicher zu stellen, dass das Holz nicht<br />

aus umstrittenen Quellen stammt. Als Holz aus umstrittener Quelle gilt:<br />

16. illegal gewonnenes Holz (wenn der Holzeinschlag verbotenerweise oder über das erlaubte<br />

Maß hinaus erfolgte und/oder das entsprechende Gebiet staatlich unter<br />

Schutz gestellt oder eine solche Unterschutzstellung durch staatliche oder staatlich<br />

beauftragte Institutionen angekündigt ist)<br />

17. Holz aus besonders schützenswerten Wäldern (wenn durch die Waldnutzung bedrohte<br />

Arten auf national relevanter Ebene gefährdet werden, wenn die Wälder Bestandteil<br />

eines national gefährdeten Ökosystems sind oder ihre Nutzung eine national<br />

relevante Gefährdung anderer Gebiete z.B. durch Erosion oder Überschwemmung<br />

bedeutet) (2)<br />

18. Holz aus Gebieten, in denen durch die Holznutzung Bürger- und Menschenrechte<br />

verletzt werden (in Europa betrifft dies das Gebiet der Sami / Finnland)<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 246


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

19. Umwandlung von Naturwald in andere Nutzungsarten (z.B. Naturwald in Plantagen<br />

in Südwesteuropa)<br />

20. Holz aus gentechnisch veränderten Bäumen (z.B. Eukalyptusplantagen in Südwesteuropa)<br />

(2) Bis zur Vorlage einer entsprechenden Kartenübersicht erfüllt Holz aus PEFC-zertifizierten Beständen diese<br />

Anforderung ohne weitere Prüfung.<br />

Die Hölzer müssen zu mindestens 80 % aus einem Umkreis von 300 Lastwagen-Kilometern-<br />

Äquivalenten (3) zur Fertigungsstätte stammen.<br />

(3) 1 km LKW = 2,5 km Bahn = 27 km Frachter Übersee = 4 km Frachter Binnengewässer<br />

Bei Einsatz von Zement als Bindemittel muss eine Bestätigung des Zementherstellers<br />

beigebracht werden, dass folgende Anforderungen eingehalten werden:<br />

- Die Anlage zur Zementerzeugung muss modernen Standards bezüglich Energieeffizienz<br />

der Ofenanlage und Rauchgasreinigung entsprechen.<br />

- Werden Abfälle mit verbrannt, müssen die Emissionen der Richtlinie 2000/76/EG vom<br />

4. Dezember 2000 über die Verbrennung von Abfällen Pkt II.1 „Besondere Vorschriften<br />

für Zementöfen, in denen Abfälle mit verbrannt werden“ entsprechen.<br />

Die Herstellung aller Produkte dieser Produktgruppe muss derart erfolgen, dass die<br />

nachfolgend aufgelisteten ökologischen Kennwerte eingehalten werden.<br />

Ökologische Kennwerte Richtwerte Mantelsteine Richtwerte Prüfmethode<br />

mit Kernbeton mit Kernbe- Platten<br />

Nicht erneuerbare Energieträger<br />

[MJ/m²]<br />

Treibhauspotential [kg CO2equiv./m²]<br />

Ozonabbaupotential [kg R11equiv./m²]<br />

Photosmog [kg Ethylenequiv./m²]<br />

und Dämmeinlage<br />

400<br />

0<br />

1,5E-6<br />

0,01<br />

ton ohne<br />

Dämmeinlage<br />

450<br />

0<br />

2,0E-6<br />

0,01<br />

250<br />

0<br />

1,5E-6<br />

0,01<br />

Sachbilanz analog ISO<br />

14040ff; Wirkungskategorien<br />

nach CML 2001; Primärenergiebedarf<br />

nach<br />

Frischknecht 1996; Treibhauspotential<br />

1994/100<br />

Jahre; Systemgrenzen:<br />

Rohstoffgewinnung bis<br />

auslieferfertiges Produkt<br />

Versauerung [kg SO2 -equiv./m²] 0,1 0,15 0,1<br />

Bei Überschreitung eines einzelnen Richtwerts ist im Einzelfall zu prüfen, ob diese im Sinne<br />

einer Gesamtoptimierung der Produktherstellung zulässig ist. Weitere Indikatoren, die im<br />

Rahmen der Prüfung berechnet werden, sind:<br />

- Erneuerbare Energieträger [MJ/m²]<br />

- Überdüngungspotential [PO4³ - /m²]<br />

- Verbrauch abiotischer Ressourcen [kg Sb eq./m²]<br />

Deklaration<br />

Nachstehende Kennzahlen, Angaben und Hinweise sind dem Produkt beizufügen und dem<br />

Verbraucher bzw. dem Anwender in geeigneter Weise zur Verfügung zu stellen:<br />

- Allgemeine Daten (Bezeichnung, Type, Name, etc.)<br />

- Flächengewicht [kg/m²] oder Raumgewicht [kg/m³]<br />

- Volldeklaration der Einsatzstoffe gemäß RL0000<br />

- Herkunft des Holzes<br />

- Verwendung sensibilisierender Einsatzstoffe<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 247


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

- Chargennummern<br />

- Brandklasse (gemäß DIN EN 13501-1)<br />

- Nennwert der Wärmeleitfähigkeit [W/mK]<br />

- Verarbeitungsanleitung und Sicherheitshinweise<br />

- Lagerungs- und Entsorgungshinweise<br />

Für zertifizierte Holzspan-Mantelsteine und -platten ohne Kerndämmung, die für den Einsatz<br />

als Außenwand vorgesehen sind, sind dem Verbraucher geeignete Hinweise zur Verfügung<br />

zu stellen, mit welchen <strong>natureplus</strong> zertifizierten oder <strong>natureplus</strong> konformen Dämmmaterialien<br />

oder Wärmedämmverbundsystemen eine Außenwand mit mindestens<br />

Niedrigenergiestandard (U-Wert des Außenwandaufbaus < 0,20 W/mK) hergestellt werden<br />

kann.<br />

Außerdem soll der Hersteller in seinen technischen Unterlagen mit dem Mauerstein<br />

verträgliche Putze angeben.<br />

Einbau und Verarbeitung<br />

Der Hersteller stellt darüber hinaus qualifizierte Verarbeitungsrichtlinien insbesondere zur<br />

Verfüllung mit Kernbeton zur Verfügung.<br />

Nutzung<br />

Das Produkt darf keine erhöhte Radioaktivität aufweisen und muss die Grenzwerte gemäß<br />

Abschnitt 3 einhalten. Das Produkt wird gemäß Abschnitt 3 einer Überprüfung auf Metalle<br />

und Metalloide unterzogen:<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 248


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

Laborprüfungen<br />

Auszuzeichnende Produkte werden den nachstehenden Laborprüfungen unterzogen. Die<br />

Schadstoffemissionen und –gehalte dürfen die aufgeführten Grenzwert nicht überschreiten.<br />

Prüfparameter<br />

Grenzwert<br />

Prüfmethode<br />

Inhaltsstoffanalysen<br />

Metalle/Metalloide mg/kg Aufschluss Salpetersäure/Flußsäure<br />

As ≤ 5 AAS-Graphitrohr bzw. DIN 38406-E29<br />

Cd ≤ 1 DIN 38406-E6 bzw. DIN 38406-E29<br />

Cr gesamt ≤ 50 EN ISO 11885 bzw. DIN 38406-E29<br />

Co ≤ 20 EN ISO 11885 bzw. DIN 38406-E29<br />

Cu ≤ 50 EN ISO 11885 bzw. DIN 38406-E29<br />

Hg ≤ 1 EN 1483 bzw. DIN 38406-E29<br />

Ni ≤ 20 EN ISO 11885 bzw. DIN 38406-E29<br />

Pb ≤ 20 DIN 38406-E6 bzw. DIN 38406-E29<br />

Tl ≤ 1 AAS-Graphitrohr bzw. DIN 38406-E29<br />

Sb ≤ 5 AAS-Graphitrohr bzw. DIN 38406-E29<br />

Sn ≤ 10 AAS-Graphitrohr bzw. DIN 38406-E29<br />

Cr VI ≤ 2 TRGS 613<br />

Organische Anteile mg/kg<br />

AOX ≤ 1<br />

Pestizide (1) mg/kg analog DFG S19<br />

Organochlorpestizide: Pentachlorphenol (PCP),<br />

Lindan (gamma-HCH), sonstige HCH-Isomere,<br />

Endosulfan, Dichlofluanid, Chlorthalonil, DDD,<br />

DDE, DDT, Aldrin, Dieldrin, Endrin, Heptachlor,<br />

≤ 0,5 *<br />

Chlordan, Hexachlorbenzol (HCB), Mirex<br />

Organophosphorpestizide: Dichlorvos ≤ 0,5 *<br />

Pyrethroide: Cyfluthrin, Cyhalothrin, Cypermethrin,<br />

Deltamethrin, Fenvalerat, Permethrin<br />

≤ 0,5 *<br />

Sonstige: Imazalil, Lambda-cyhalothrin, Simazin,<br />

Isoxaben<br />

≤ 0,5 *<br />

Summe Pestizide ≤ 1<br />

Radioaktivität<br />

Künstliche Radioaktivität : Cs-137<br />

Natürliche Radioaktivität:<br />

Summenwert nach ÖNORM S 5200<br />

Nach <strong>natureplus</strong>-Ausführungsbestimmungen<br />

„AOX/EOX“<br />

* Grenzwert für Einzelsubstanz<br />

Bestimmungsgrenzen: 0,1 mg/kg<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 249<br />

n.b.<br />

≤ 0,75<br />

Bestimmung der Aktivitäten in Bq/kg der<br />

radioaktiven Nuklide K-40 und Cs-137<br />

sowie der Th-Reihe, der U-Reihe und der<br />

Ac-Reihe mittels Gamma-Spektroskopie,<br />

Bestimmungsgrenze:0,5 Bq/kg


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

Emissionen:<br />

nach Konditionierung<br />

Kammerverfahren: DIN EN ISO<br />

16000, <strong>natureplus</strong> Ausführungsbestimmungen<br />

(3)<br />

VOC (Flüchtige organische Verbindungen) µg/m³ DIN EN ISO 16000-6, -9, -11<br />

VOC eingestuft in:<br />

K1, K2; M1, M2; R1, R2 (gem. TRGS 905, RL 67/548<br />

EWG); IARC Gruppe 1 u. 2A; MAK III1; III2.<br />

n.b. (2)<br />

24 h nach Prüfkammerbeladung<br />

Summe flüchtige organische Verbindungen (TVOC) ≤ 300 3 d nach Prüfkammerbeladung<br />

davon: Summe Alkylaromaten ≤ 50 3 d nach Prüfkammerbeladung<br />

Summe bicyclische Terpene ≤ 200 3 d nach Prüfkammerbeladung<br />

Summe sensibilisierende Stoffe gem. MAK IV,<br />

BgVV-Liste (4) Kat. A, TRGS 907<br />

Summe VOC eingestuft in: K3; M3; R3 (gem.<br />

TRGS 905, RL 67/548/EWG); IARC Gruppe<br />

2B; MAK III3<br />

≤ 100 3 d nach Prüfkammerbeladung<br />

≤ 50 3 d nach Prüfkammerbeladung<br />

Summe gesättigter n-Aldeyhde ≤ 180 3 d nach Prüfkammerbeladung<br />

Spezielle Einzelsubstanzen NPG 3 d nach Prüfkammerbeladung<br />

Summe schwer flüchtige organische Verbindungen<br />

(SVOC)<br />

Formaldehyd µg/m³<br />

Geruch Geruchsnote<br />

≤ 3<br />

n.b. nicht bestimmbar<br />

NPG <strong>natureplus</strong>-Grenzwert (s. <strong>natureplus</strong> Grenzwertliste)<br />

(1) nur im Verdachtsfall<br />

(2) Bestimmungsgrenze für Einzelsubstanz: 1 µg/m³<br />

(3) <strong>natureplus</strong>-Ausführungsbestimmungen „Prüfkammer-Untersuchung“<br />

100 3 d nach Prüfkammerbeladung<br />

DIN EN ISO 16000-3. 11; DIN<br />

EN 717-1 i. A.<br />

≤ 24 (5) 3 d nach Prüfkammerbeladung<br />

<strong>natureplus</strong>-Ausführungsbestimmung,<br />

6-stufige Notenskala, 24 h<br />

nach Prüfkammerbeladung,<br />

(4) BgVV (Hrgs.: Detlev Kayser, Eva Schleder): „Chemikalien und Kontaktalergie – eine bewertende<br />

Zusammenstellung“.<br />

(5) 24 µg/m³ ≅ 0,02 ppm<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 250


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

Anhang: Anforderungen an Zertifizierungssysteme der Forstwirtschaft<br />

Nachhaltige Forstwirtschaft:<br />

Die Standards beinhalten Kriterien, deren Einhaltung eine umweltgerechte, sozial<br />

verträgliche und wirtschaftlich tragfähige Wald- oder Plantagenbewirtschaftung garantieren.<br />

Hierzu gehören u.a. die Erhaltung und Förderung der Biodiversität, der Schutz von Wasserressourcen,<br />

Böden und Ökosystemen, sowie die Achtung der Rechte von indigenen Völkern.<br />

Unabhängiges Zertifizierungssystem:<br />

Die Zertifizierung wird von unabhängigen Dritten (Zertifizierungsstellen) durchgeführt und<br />

laufend kontrolliert. Die Zertifizierungsstellen sind bei einem unabhängigem Träger<br />

akkreditiert.<br />

Lokale Betriebskontrollen:<br />

Die Audits erfolgen betriebsbezogen und vor Ort (kann sich auf Einzelbetriebe und regional<br />

zusammen bewirtschaftete Gruppenbetriebe beziehen) für die jeweilige Waldbewirtschaftung.<br />

Leistungsbezogene Standards:<br />

Der Überprüfung liegen messbare, leistungsbezogene (performance based) Standards<br />

zugrunde.<br />

Geschlossene Produktkette:<br />

Alle Unternehmen zwischen dem Forstwirtschaftsbetrieb und dem Produkthersteller werden<br />

einer Materialflusskontrolle unterzogen, die garantiert, dass zu jedem Zeitpunkt des<br />

Produktionsprozesses der Anteil des zertifizierten Holzes vom gesamten Materialeinsatz<br />

zurückverfolgt werden kann.<br />

Transparenz und Partizipation:<br />

Das Zertifizierungssystem ist transparent und erfordert eine aktive Willenserklärung<br />

beteiligter Betriebe. Entscheidungen werden von Gremien getroffen, die eine ausgewogene<br />

Beteiligung von Umwelt-, Sozial- und Wirtschaftsinteressen aufweisen.<br />

Internationalität:<br />

Das Zertifizierungssystem ist weltweit anwendbar.<br />

Anerkennung:<br />

FSC wird als ein solcher Nachweis anerkannt.<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 251


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

<strong>natureplus</strong> e.V.<br />

Vergaberichtlinie 1204<br />

Linoleum-Bodenbeläge auf Trägerplatten<br />

Ausgabe: Oktober 2009<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 252


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

Präambel<br />

Die <strong>natureplus</strong>-Vergabekriterien sind hierarchisch aufgebaut. Jedes Produkt, das nach einer<br />

Produkt-Vergaberichtlinie geprüft wird, muss zugleich auch die Anforderungen der Basiskriterien<br />

(RL0000) sowie der zugehörigen Produktgruppenrichtlinie erfüllen (siehe auch § 2).<br />

Um Doppelnennungen zu vermeiden, sind diese Anforderungen im Regelfall in der Produkt-<br />

Vergaberichtlinie nicht nochmals aufgeführt.<br />

Anwendungsbereich<br />

Die nachfolgenden Vergabekriterien enthalten Anforderungen zur Auszeichnung mit dem<br />

Qualitätszeichen <strong>natureplus</strong> für Elastische Bodenbeläge aus Linoleum auf nicht<br />

oberflächenbehandelten HDF-Platten hergestellt aus Lignocellulosefasern nach dem<br />

Trockenverfahren ohne vorbeugenden chemischen Holzschutz gemäß DIN EN 316<br />

(„Holzfaserplatten – Definition, Klassifizierung und Kurzzeichen“) und DIN EN 622-5<br />

(„Faserplatten – Anforderungen – Teil 5: Anforderungen an Platten nach dem<br />

Trockenverfahren (MDF)“) oder mit einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung als<br />

Trägermaterial.<br />

Vergabekriterien<br />

Voraussetzung für die Auszeichnung eines Produktes mit dem Qualitätszeichen <strong>natureplus</strong><br />

bildet die Erfüllung der Basiskriterien RL0000 sowie für die HDF-Platten der Produktgruppen-<br />

Vergaberichtlinien RL0200 „Holz und Holzwerkstoffe“ und für den Linoleumbelag RL1201<br />

„Linoleum-Bodenbeläge“.<br />

Gebrauchstauglichkeit<br />

Das Produkt muss die in Nr. 2.1 der np-Vergaberichtlinie 1201 „Linoleum-Bodenbeläge“<br />

genannten Vorgaben zur Gebrauchstauglichkeit erfüllen.<br />

Das Produkt muss die Vorgaben zur Gebrauchstauglichkeit gemäß EN 14085 erfüllen.<br />

Zusammensetzung, Stoffverbote, Stoffbeschränkungen<br />

Die Anforderungen an die Zusammensetzung des Trägermaterials sind in der <strong>natureplus</strong>-<br />

Vergaberichtlinie np-RL0207 „MDF-Platten nach dem Trockenverfahren“ geregelt.<br />

Die Anforderungen an die Zusammensetzung des Linoleum-Bodenbelags sind in der<br />

<strong>natureplus</strong>-Vergaberichtlinie 1201 „Linoleum-Bodenbeläge“ geregelt.<br />

Zur Verbindung des Trägers mit dem Bodenbelag sind Kleber auf Wasserbasis zu<br />

verwenden. Diesen dürfen folgende Stoffe nicht zugesetzt werden:<br />

• Formaldehydabspalter<br />

• Glykolether und –ester<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 253


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

• APEOs (Alkylphenolethoxylate)<br />

• Halogenierte Isothiazolinone<br />

Dem Produkt dürfen keine chemisch-synthetischen Flammschutzmittel, keine Biozide und<br />

keine halogenorganischen Verbindungen zugesetzt werden.<br />

Das Produkt wird auf Metalle und Metalloide sowie auf EOX gemäß Abschnitt 3 untersucht<br />

und muss die dort aufgeführten Grenzwerte einhalten.<br />

Deklaration<br />

Nachstehende Kennzahlen, Angaben und Hinweise sind dem Produkt beizufügen und dem<br />

Verbraucher bzw. dem Anwender in geeigneter Weise am Produkt zur Verfügung zu stellen:<br />

− Spezifikation des Fußbodenbelags nach zutreffender Norm (EN 548)<br />

− Gesamtdicke in mm<br />

− Resteindruckverhalten nach konstanter Belastung (EN 433)<br />

− Lichtechtheit nach ISO 105-B02<br />

− Wärmedurchlasswiderstand (DIN 52612)<br />

− Brandverhalten (EN 13501 Teil 1)<br />

− Antistatik nach EN 1815<br />

− Stuhlrollenbeanspruchung nach EN 425<br />

− Zigarettenglut- und Chemikalienbeständigkeit nach EN 1399 bzw. EN 423<br />

− Rutschsicherheitsklasse nach DIN 51130<br />

− Verwendungsbereich (Trocken-, Feucht-, Außenbereich) entsprechend EN 685<br />

− Reinigungs- und Pflegehinweise: Empfehlung mindestens eines Produktes, das die<br />

Pos. 2.1-2.7 der Basiskriterien erfüllt.<br />

Rohstoffgewinnung, Fertigung der Vorprodukte, Produktion<br />

Für die nachwachsenden Primärstoffe sind Herkunftsnachweise zu führen.<br />

Das auszuzeichnenende Produkt wird einer Pestizidprüfung gemäß Abschnitt 3 unterzogen<br />

und muss die dort die angegebenen Grenzwerte einhalten.<br />

Die Produktion muss derart erfolgen, dass die nachfolgend aufgeführten ökologischen<br />

Kennwerte eingehalten werden.<br />

Prüfparameter Richtwerte Prüfmethode<br />

Ökologische Kennwerte<br />

Nicht erneuerbare Energieträger [MJ/ kg] 25<br />

Treibhauspotential [kg CO2-equiv./ kg] 0,0<br />

Photosmog [kg Ethylen- equiv./ kg] 0,0003*<br />

Versauerung [kg SO2 -equiv./ kg] 0,005<br />

Richtwerte für Anwendung im Innenbereich<br />

„Methode für die Ökobilanzierung von<br />

Produkten für den Hoch- und Innenausbau“.<br />

IBO – Österreichisches Institut für<br />

Baubiologie und –ökologie GmbH,<br />

Wien. Letzte Bearbeitung 18.07.2007<br />

Bei Überschreitung eines einzelnen Richtwerts ist im Einzelfall zu prüfen, ob diese im Sinne<br />

einer Gesamtoptimierung der Produktherstellung zulässig ist. Weitere Indikatoren, die im<br />

Rahmen der Prüfung berechnet werden, sind:<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 254


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

- Erneuerbare Energieträger [MJ/m²]<br />

- Überdüngungspotential [PO4 3- /m²]<br />

- Ozonabbaupotential [mg R11-equiv./m²]<br />

- Verbrauch abiotischer Ressourcen [kg Sb eq./m²]<br />

Nutzung<br />

Das Produkt darf keinen unangenehmen oder produktfremden Geruch aufweisen. Ferner<br />

muss das Produkt emissionsarm sein.<br />

Das Produkt wird einer Geruchsprüfung und einer Emissionsprüfung auf flüchtige organische<br />

Verbindungen (VOC), Formaldehyd und Isocyanat gemäß Abschnitt 3 unterzogen und muss<br />

die dort angegebenen Grenzwerte einhalten.<br />

Der Hersteller hat an geeigneter Stelle (z.B. Verlegeanleitung) darauf hinzuweisen, dass eine<br />

ggf. vorhandene acrylathaltige Oberflächen-Schutzbeschichtung (gemäß 2.2 np-<br />

Vergaberichtlinie 1201 „Linoleum-Bodenbeläge“) – auch partiell – erneuerbar ist, so dass die<br />

Haltbarkeit des Bodenbelags insgesamt verlängert wird. Die Beschichtung darf die<br />

natürlichen Eigenschaften des Linoleum nicht negativ beeinflussen.<br />

Der Hersteller muss mindestens ein geeignetes Pflegemittel auf Basis nachwachsender<br />

Rohstoffe empfehlen.<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 255


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

Laborprüfungen<br />

Auszuzeichnende Produkte werden nachfolgenden Laborprüfungen unterzogen. Die<br />

Emissionen und Schadstoffgehalte dürfen die aufgeführten Grenzwerte nicht überschreiten.<br />

Prüfparameter Grenzwert Prüfmethode<br />

Inhaltsstoffanalysen:<br />

AOX/EOX (halogenorganische Verbindungen)<br />

mg/kg<br />

≤ 1<br />

<strong>natureplus</strong> Ausführungsbestimmung<br />

EOX/AOX<br />

Metalle und Metalloide mg/kg Aufschluss nach ISO 11466 (Königswasser)<br />

As ≤ 5 AAS-Graphitrohr oder DIN 38406-E29<br />

Cd ≤ 0,5 DIN 38406-E19 oder DIN 38406-E29<br />

Co ≤ 10 DIN 38406-E29<br />

Cr ≤ 5 DIN 38406-E29<br />

Cu ≤ 30 DIN 38406-E29<br />

Hg ≤ 0,1 EN 1483 oder DIN 38406-E29<br />

Ni ≤ 10 DIN 38406-E29<br />

Pb ≤ 10 DIN 38406-E6 oder DIN 38406-E29<br />

Sb ≤ 1 AAS-Graphitrohr oder DIN 38406-E29<br />

Sn ≤ 1 DIN 38406-E29<br />

Pestizide (1) mg/kg analog DFG S 19<br />

Herbizide<br />

Deiquatdibromid (9) , Linuron, MCPA, S-Metolachlor,<br />

Pendimethalin, Triallat<br />

Organochlorpestizide<br />

Pentachlorphenol (PCP), Lindan (gamma-HCH),<br />

sonstige HCH-Isomere, Endosulfan, Dichlofluanid,<br />

Chlorthalonil, DDT, DDD, DDE, Aldrin, Dieldrin,<br />

Endrin, Heptachlor, Chlordan, Hexachlorbenzol<br />

(HCB), Mirex<br />

Organophosphorpestizide<br />

Dichlorvos, Dimethoat, Fenthion, Parathion-methyl,<br />

Parathion-ethyl, Phosalon<br />

Pyrethroide<br />

Permethrin, Cyhalothrin, Cyfluthrin, Cypermethrin,<br />

Fenvalerat, Deltamethrin, Lambda-Cyhalothrin<br />

Sonstige<br />

Imazalil, Simazin, Isoxaben, Benomyl (10) , Carbendazim<br />

(10)<br />

≤ 0,5 * * Grenzwert für Einzelsubstanz<br />

Bestimmungsgrenzen: 0,1 mg/kg<br />

≤ 0,5 *<br />

≤ 0,5 *<br />

≤ 0,5 *<br />

≤ 0,5 *<br />

Summe Pestizide ≤ 1<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 256


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

Prüfparameter Grenzwert Prüfmethode<br />

Emissionen:<br />

nach Trocknung und Konditionierung<br />

Kammerverfahren: DIN EN ISO 16000,<br />

<strong>natureplus</strong>-Ausführungsbestimmungen<br />

(1)<br />

VOC (Flüchtige organische Verbindungen): µg/m³ DIN EN ISO 16000-6, -9, -11<br />

VOC eingestuft in: K1, K2; M1, M2; R1, R2 (gem.<br />

TRGS 905, RL 67/548 EWG);<br />

IARC Gruppe 1 u. 2A; MAK III1, I-<br />

II2<br />

n.b. (2) 24 h nach Prüfkammerbeladung<br />

Summe flüchtige organische Verbindungen (TVOC) ≤ 300 28 d nach Prüfkammerbeladung<br />

davon: Summe Alkylaromaten ≤ 60 28 d nach Prüfkammerbeladung<br />

Summe bicyclische Terpene ≤ 200 28 d nach Prüfkammerbeladung<br />

Summe sensibilisierende Stoffe gem.<br />

MAK IV, BgVV-Liste (3) Kat. A, TRGS 907<br />

Summe VOC eingestuft in: K3, M3, R3 (gem.<br />

TRGS 905, RL 67/548/EWG); IARC Gruppe<br />

2B; MAK III3<br />

≤ 100 28 d nach Prüfkammerbeladung<br />

≤ 50 28 d nach Prüfkammerbeladung<br />

Summe gesättigter n-Aldehyde ≤ 180 28 d nach Prüfkammerbeladung<br />

Spezielle Einzelsubstanzen NPG 28 d nach Prüfkammerbeladung<br />

Summe schwer flüchtige organische Verbindungen<br />

(SVOC)<br />

≤ 100 28 d nach Prüfkammerbeladung<br />

monomere Isocyanate (4) n.b. (5) <strong>natureplus</strong>-Ausführungsbestimmung<br />

Formaldehyd µg/m³ EN ISO 16000-3, -11;<br />

EN 717-1 i.A.<br />

Geruch Geruchsnote<br />

≤ 3<br />

≤ 36 (6) 28 Tage nach Prüfkammerbeladung<br />

<strong>natureplus</strong>-Ausführungsbestimmung, 6stufige<br />

Notenskala, 24 h nach Prüfkammerbeladung<br />

n.b. = nicht bestimmbar<br />

NPG: <strong>natureplus</strong>-Grenzwert (s. <strong>natureplus</strong>-VOC-Grenzwertliste)<br />

(1)<br />

Bestimmungsgrenze für Einzelsubstanz: 1 µg/m³<br />

(2)<br />

<strong>natureplus</strong>-Ausführungsbestimmungen "Prüfkammer-Untersuchung“<br />

(3)<br />

BgVV (Hrsg.: Detlev Kayser, Eva Schleder): „Chemikalien und Kontaktallergie – eine bewertende<br />

Zusammenstellung“<br />

(4)<br />

wenn Bindemittel auf der Basis von polymerem MDI (PMDI) eingesetzt werden<br />

(5)<br />

Bestimmungsgrenzen Isocyanate: TDTI, HDI 1 µg/m³; MDI 0,1 µg/m³<br />

(6) 36 µg/m³ ≅ 0,03 ppm<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 257


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

<strong>natureplus</strong> e.V.<br />

Vergaberichtlinie 1600<br />

HOLZTÜREN<br />

Ausgabe: März 2009<br />

zur Vergabe des Qualitätszeichens<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 258


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

Präambel<br />

Die <strong>natureplus</strong>-Vergabekriterien sind hierarchisch aufgebaut. Jedes Produkt, das nach einer<br />

Produkt-Vergaberichtlinie geprüft wird, muss zugleich auch die Anforderungen der Basiskriterien<br />

(RL0000) sowie der zugehörigen Produktgruppenrichtlinie erfüllen (siehe auch § 2).<br />

Um Doppelnennungen zu vermeiden, sind diese Anforderungen im Regelfall in der Produkt-<br />

Vergaberichtlinie nicht nochmals aufgeführt.<br />

1 Anwendungsbereich<br />

Die nachfolgende Vergaberichtlinie für die Produktgruppe Holztüren enthält die<br />

Anforderungen für Wohnungstüren zur Auszeichnung mit dem Qualitätszeichen <strong>natureplus</strong>.<br />

Dazu zählen<br />

• Innentüren aus Holz und Holzwerkstoffen (Vergaberichtlinie 1601)<br />

• Hauseingangstüren aus Holz (Vergaberichtlinie 1602)<br />

• Spezialtüren (Vergaberichtlinie 1603)<br />

Zu den in dieser Richtlinie geregelten Bestandteilen von Türen zählen in erster Linie das<br />

Türblatt und der Rahmen / die Zarge. Sofern Anforderungen an die Beschläge gestellt sind,<br />

ist dies ausdrücklich erwähnt.<br />

2 Vergabekriterien<br />

Voraussetzung für die Auszeichnung eines Produktes mit dem Qualitätszeichen <strong>natureplus</strong><br />

bildet die Erfüllung der Basiskriterien (Vergaberichtlinie RL0000).<br />

2.1 Gebrauchstauglichkeit<br />

Holztüren müssen nach der EN 14351 (Teil 1 bis 3) klassifiziert sein.<br />

2.2 Zusammensetzung, Stoffverbote, Stoffbeschränkungen<br />

Türen aus Holz und Holzwerkstoffen müssen mindestens zu 90 M-% aus Holz oder<br />

lignocellulosehaltigen (2) Fasern und Spänen bestehen. Nicht berücksichtigt hierbei werden<br />

Schlösser und Beschläge sowie Lichtdurchlässe.<br />

Hohlraumkonstruktionen, wie z.B. Wabenfüllungen, Streifen oder Stege aus Karton oder<br />

Holzwerkstoffen sind aus Qualitätsgründen nicht zulässig. Vollflächige<br />

Röhrenspankonstruktionen sind zulässig.<br />

Holztüren dürfen keine Holzschutzmittel, halogenorganischen Verbindungen und keine<br />

synthetisch-organischen Flammschutzmittel enthalten.<br />

(2) Lignocellulosehaltige Rohstoffe = Holz, Flachs, Hanf, Stroh u. ä. nachwachsende Rohstoffe<br />

2.3 Deklaration<br />

Nachstehende Kennzahlen und Hinweise sowie die Herstellungsnormen und Nachweise zur<br />

Produktüberwachung sind dem Produkt beizufügen und dem Verbraucher bzw. dem<br />

Anwender in geeigneter Weise zur Verfügung zu stellen (siehe auch EN 14351, Anhang ZA).<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 259


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

- Allgemeine Daten (Bezeichnung, Type, Name, etc.)<br />

- Anwendungsbereiche<br />

- Schallschutz<br />

- Wärmedurchgangskoeffizient (für Haus- und WA-Türen)<br />

- Feuerwiderstandsklasse<br />

- Einbruch hemmende Widerstandsklasse (für Haus- und WA-Türen)<br />

- Art und Herkunft des Holzes<br />

Auf die Deklarationspflicht der Einsatzstoffe nach RL0000 wird verwiesen.<br />

2.4 Rohstoffgewinnung, Fertigung der Vorprodukte und Produktion<br />

Für die nachwachsenden Primärrohstoffe sind Herkunftsnachweise zu führen. Die<br />

Holzgewinnung darf nicht durch Raubbau erfolgen. Wird das Holz nicht direkt vom<br />

regionalen Forstbetrieb bezogen, ist durch eine „Chain-of-Custody“-Zertifizierung des<br />

Rohstofflieferanten sowie des Verarbeitungsbetriebes sicher zu stellen, dass kein Holz aus<br />

umstrittenen Quellen verwendet wird. Als Holz aus umstrittener Quelle gilt:<br />

1. illegal gewonnenes Holz (wenn der Holzeinschlag verbotenerweise oder über das erlaubte<br />

Maß hinaus erfolgte und/oder das entsprechende Gebiet staatlich unter Schutz<br />

gestellt oder eine solche Unterschutzstellung durch staatliche oder staatlich beauftragte<br />

Institutionen angekündigt ist)<br />

2. Holz aus besonders schützenswerten Wäldern (wenn durch die Waldnutzung bedrohte<br />

Arten auf national relevanter Ebene gefährdet werden, wenn die Wälder Bestandteil<br />

eines national gefährdeten Ökosystems sind oder ihre Nutzung eine national relevante<br />

Gefährdung anderer Gebiete z.B. durch Erosion oder Überschwemmung bedeutet)<br />

4)<br />

3. Holz aus Gebieten, in denen durch die Holznutzung Bürger- und Menschenrechte<br />

verletzt werden (in Europa betrifft dies das Gebiet der Sami / Finnland)<br />

4. Umwandlung von Naturwald in andere Nutzungsarten (z.B. Naturwald in Plantagen in<br />

Südwesteuropa)<br />

5. Holz aus gentechnisch veränderten Bäumen (z.B. Eukalyptusplantagen in Südwesteuropa)<br />

4) Bis zur Vorlage einer entsprechenden Kartenübersicht erfüllt Holz aus PEFC-zertifizierten Beständen diese<br />

Anforderung ohne weitere Prüfung.<br />

Der Anteil des Frischholzes, das aus nachhaltiger Forstwirtschaft, stammt, soll möglichst<br />

hoch sein. Der Nachweis nachhaltiger Forstwirtschaft ist durch ein Zertifikat zu erbringen,<br />

das den <strong>natureplus</strong>-Anforderungen an Zertifizierungssysteme der Forstwirtschaft (siehe<br />

Anhang) genügt. FSC wird als ein solcher Nachweis anerkannt. Der Umfang dieses<br />

Nachweises richtet sich nach der regionalen Verfügbarkeit zertifizierten und für die jeweilige<br />

Anwendung geeigneten Holzes. Es ist mindestens ein Anteil zertifizierten Holzes in der<br />

Fertigungskette des Betriebs einzusetzen, in dem das Produkt gefertigt wird, der dem<br />

aktuellen Anteil an zertifizierten Waldflächen mit geeigneten Holzarten in der jeweiligen<br />

Region entspricht. Dieses ist verpflichtend, wenn der entsprechende Holzanteil in der Region<br />

20 % übersteigt. Die Ergebnisse der Nachforschungen über die Verfügbarkeit zertifizierten<br />

Holzes, das den <strong>natureplus</strong>-Anforderungen an Zertifizierungssysteme der Forstwirtschaft<br />

genügt, sind zu dokumentieren.<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 260


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

Die Anforderung der CoC-Zertifizierung gilt nicht für die Verwertung von Sekundärrohstoffen<br />

und Industrieresthölzern wie Sägespänen, Schwarten, Hackschnitzeln. Nicht einheimische<br />

(europäische) Hölzer dürfen nur eingesetzt werden, wenn sie FSC-zertifiziert sind.<br />

Es dürfen keine Pestizide mit Wirkstoffen verwendet werden, die in Deutschland verboten<br />

sind, als umweltgefährlich (N) nach GefStoffVO gelten, der Klasse I nach WHO zugeordnet<br />

werden oder als kanzerogen, mutagen bzw. reproduktionstoxisch eingestuft sind (KMR Kat<br />

1-3 nach TRGS 905 bzw. KMR Kat 1, 2A und 2B nach IARC). Ferner dürfen keine Verbindungen<br />

auf Basis von Arsen oder Quecksilber eingesetzt werden.<br />

2.5 Verarbeitung / Einbau<br />

Eine Einbauanleitung sowie ggf. Wartungs- und Pflegehinweise müssen beigefügt werden.<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 261


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

Anhang: Anforderungen an Zertifizierungssysteme der Forstwirtschaft<br />

Nachhaltige Forstwirtschaft:<br />

Die Standards beinhalten Kriterien, deren Einhaltung eine umweltgerechte, sozial<br />

verträgliche und wirtschaftlich tragfähige Wald- oder Plantagenbewirtschaftung garantieren.<br />

Hierzu gehören u.a. die Erhaltung und Förderung der Biodiversität, der Schutz von Wasserressourcen,<br />

Böden und Ökosystemen, sowie die Achtung der Rechte von indigenen Völkern.<br />

Unabhängiges Zertifizierungssystem:<br />

Die Zertifizierung wird von unabhängigen Dritten (Zertifizierungsstellen) durchgeführt und<br />

laufend kontrolliert. Die Zertifizierungsstellen sind bei einem unabhängigem Träger<br />

akkreditiert.<br />

Lokale Betriebskontrollen:<br />

Die Audits erfolgen betriebsbezogen und vor Ort (kann sich auf Einzelbetriebe und regional<br />

zusammen bewirtschaftete Gruppenbetriebe beziehen) für die jeweilige Waldbewirtschaftung.<br />

Leistungsbezogene Standards:<br />

Der Überprüfung liegen messbare, leistungsbezogene (performance based) Standards<br />

zugrunde.<br />

Geschlossene Produktkette:<br />

Alle Unternehmen zwischen dem Forstwirtschaftsbetrieb und dem Produkthersteller werden<br />

einer Materialflusskontrolle unterzogen, die garantiert, dass zu jedem Zeitpunkt des<br />

Produktionsprozesses der Anteil des zertifizierten Holzes vom gesamten Materialeinsatz<br />

zurückverfolgt werden kann.<br />

Transparenz und Partizipation:<br />

Das Zertifizierungssystem ist transparent und erfordert eine aktive Willenserklärung<br />

beteiligter Betriebe. Entscheidungen werden von Gremien getroffen, die eine ausgewogene<br />

Beteiligung von Umwelt-, Sozial- und Wirtschaftsinteressen aufweisen.<br />

Internationalität:<br />

Das Zertifizierungssystem ist weltweit anwendbar.<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 262


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

<strong>natureplus</strong> e.V.<br />

Vergaberichtlinie 1601<br />

INNENTÜREN AUS HOLZ UND HOLZWERKSTOFFEN<br />

Ausgabe: März 2009<br />

zur Vergabe des Qualitätszeichens<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 263


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

Präambel<br />

Die <strong>natureplus</strong>-Vergabekriterien sind hierarchisch aufgebaut. Jedes Produkt, das nach einer<br />

Produkt-Vergaberichtlinie geprüft wird, muss zugleich auch die Anforderungen der Basiskriterien<br />

(RL0000) sowie der zugehörigen Produktgruppenrichtlinie erfüllen (siehe auch § 2).<br />

Um Doppelnennungen zu vermeiden, sind diese Anforderungen im Regelfall in der Produkt-<br />

Vergaberichtlinie nicht nochmals aufgeführt.<br />

1 Anwendungsbereich<br />

Die nachfolgenden Vergabekriterien enthalten die Anforderungen zur Auszeichnung von<br />

Holztüren für den Innenbereich mit dem Umweltzeichen <strong>natureplus</strong>. Dazu zählen Wohnungsabschlusstüren<br />

und Zimmertüren, mit oder ohne Oberflächenbehandlung. Es werden<br />

glatte Türen aus Holzwerkstoffen (Sperrtüren nach DIN 68706-1) und Rahmentüren (Landhaustüren)<br />

aus lamelliertem Holz erfasst. Die Vergabekriterien sind ausschließlich auf die<br />

genannte Produktgruppe anzuwenden.<br />

2 Vergabekriterien<br />

Voraussetzung für die Auszeichnung eines Produktes mit dem Umweltzeichen <strong>natureplus</strong><br />

bildet die Erfüllung der Basiskriterien (Vergaberichtlinie RL0000) und der Produktgruppenkriterien<br />

RL1600 Holztüren.<br />

2.1 Gebrauchstauglichkeit<br />

Der Hersteller weist durch Vorlage entsprechender Unterlagen die Konformität zu der EN<br />

14351-2 (z. Zt. Entwurf) mit dem entsprechenden CE-Kennzeichen nach. Es müssen erhöhte<br />

Anforderungen an die mechanische Festigkeit, Bedienkräfte, Verglasungsfestigkeit (z.B.<br />

ESG/VSG, kein Floatglas) erfüllt sein. So lange diese hier nicht definiert sind, müssen die<br />

entsprechenden Eigenschaften deklariert werden. Oberflächen müssen grundsätzlich zu<br />

überarbeiten sein.<br />

Für Wohnungsabschlusstüren gelten neben den gesetzlichen Vorschriften (Schallschutz<br />

nach DIN 4109) die Empfehlungen für erhöhten Schallschutz (eine Klasse höher als Mindestanforderung).<br />

WA-Türen sind Einbruch hemmend auszuführen, mindestens muss die<br />

Klasse WK2 nach EN-V 1627 erfüllt sein. Um die Gebrauchstauglichkeit dauerhaft sicherzustellen,<br />

müssen WA-Türen dem Differenzklima 2c nach EN 1121 (Klimaklasse III) standhalten.<br />

Die Anforderungen an die Bedienkräfte und weitere Anforderungen sind ebenfalls in<br />

Abstimmung mit der RAL-RG-426 noch zu ergänzen.<br />

2.2 Zusammensetzung, Stoffverbote, Stoffbeschränkungen<br />

Innentüren müssen mindestens zu 95 % aus nachwachsenden Rohstoffen (inkl.<br />

Feuchteanteil) bezogen auf die Rohdichte des Endproduktes bestehen. Beschläge,<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 264


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

Lichtdurchlässe usw. werden hierbei nicht berücksichtigt. Beschläge und Oberflächen aus<br />

Aluminium sind zu vermeiden, es sei denn, es gibt eine technische Notwendigkeit.<br />

Der Leimanteil sollte so gering wie möglich sein. Er darf für die Türherstellung einen Gehalt<br />

von 5 M-% bezogen auf atro Holz/Holzwerkstoff nicht überschreiten (ohne Berücksichtigung<br />

der Leimanteile in den verwendeten Holzwerkstoffen). Zulässig sind in erster Linie Kleber auf<br />

Basis nachwachsender Rohstoffe und Weißleime (PVAC), ebenfalls zulässig sind Kleber auf<br />

Basis von Polyurethan/Polyharnstoff sowie Mischharze auf der Basis von Aminoplasten und<br />

Phenol.<br />

Als Oberflächenbelag dürfen ausschließlich langlebige, pflegeleichte und reparierbare<br />

Beschichtungen verwendet werden. Echtholz-Furniere und <strong>natureplus</strong>-zertifizierte Beläge<br />

sind grundsätzlich zulässig. Furniere aus nicht europäischen Ländern müssen FSC<br />

zertifiziert sein. Die Mindestdicke für Furniere muss 1 mm betragen.<br />

Als Oberflächenbeschichtungsmittel sind Öle, Wachse und Lacke auf Basis nachwachsender<br />

Rohstoffe, auch modifizierte Öle, zulässig. Beschichtungen auf Acrylat- und Alkydharz-Basis<br />

sind ebenfalls zulässig. Die Verwendung UV-härtender Systeme ist dabei erlaubt.<br />

Die werkseitig aufgebrachten Beschichtungsmittel sollen maximal 10 % Lösemittel enthalten.<br />

Beschichtungsstoffe, die in Summe mehr als 10 M% Lösemittel enthalten, dürfen nur<br />

verwendet werden, wenn folgende Bedingungen eingehalten werden:<br />

13. In der Betriebsanlage sind Schutzvorrichtungen (Abluftreinigung) so vorgesehen,<br />

dass je Mengeneinheit kein höherer Anteil an Lösemitteln emittiert wird<br />

als bei Verwendung von Zubereitungen mit 10 % Lösemittel<br />

14. Der Gesamt-C-Gehalt an flüchtigen organischen Verbindungen in der Abluft<br />

darf 10 mg/m 3 (als Halbstundenmittelwerte, bezogen auf den jeweils gemessenen<br />

O2-Gehalt) nicht überschreiten.<br />

15. Der Massenstrom an emittierten flüchtigen organischen Verbindungen (VOC)<br />

darf max. 0,5 kg/h betragen.<br />

16. Nachweis über die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen bezüglich Arbeitnehmer-Innenschutz<br />

Die Beschichtungsmittel dürfen keine halogenorganischen Verbindungen und<br />

Metallverbindungen (Trockenmittel) mit Einstufung gemäß Nr. 2.6 der Basiskriterien<br />

enthalten. Das Lösemittel muss frei von Aromaten sein (≤ 0,1%).<br />

Für stark beanspruchte Türen sind diese Oberflächen oft nicht ausreichend<br />

widerstandsfähig, in Ausschreibungen werden erhöhte Anforderungen verlangt. Daher<br />

können für Türen in öffentlichen Gebäuden, Schulen, Kindergärten, Krankenhäusern,<br />

Pflegeheimen, Rehazentren usw. auch abweichende Oberflächenbeschichtungen eingesetzt<br />

werden. Voraussetzung ist eine entsprechende Kennzeichnung der Türen. Ausschließlich für<br />

den Einsatz in diesen Bereichen sind Türoberflächen aus HPL-Schichtstoffen zulässig.<br />

Dünnlaminate und Folien sind dagegen nicht zulässig.<br />

Dem Produkt einschließlich aller Vorprodukte dürfen keine Holzschutzmittel, keine<br />

organischen Flammschutzmittel und keine halogenorganischen Verbindungen zugesetzt<br />

werden. Es dürfen keine Biozide (z.B. Triclosan) eingesetzt werden. Das Produkt wird zur<br />

Verifizierung der Einhaltung dieser Vorschriften einer Untersuchung gemäß Abschnitt 3<br />

(Laborprüfungen) unterzogen und muss die dort angegebenen Grenzwerte einhalten.<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 265


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

2.3 Rohstoffgewinnung, Fertigung der Vorprodukte und Produktion<br />

Bzgl. der Anforderungen zur nachhaltigen Forstwirtschaft wird auf die Vergaberichtlinie<br />

RL1600 verwiesen. Die Einhaltung der Vorschriften der Vergaberichtlinie RL1600 bzgl.<br />

Pestizideinsatz ist über Protokolle nachzuweisen.<br />

Die Herstellung der Produkte soll derart erfolgen, dass die nachfolgend aufgelisteten<br />

ökologischen Kennwerte eingehalten werden.<br />

(In der Tabelle folgen die ökologischen Kennwerte der beiden wichtigsten hier beschriebenen Arten<br />

von Holzinnentüren (1985 x 860 mm) inkl. Zargen und ohne Oberflächenbehandlung.)<br />

Prüfparameter<br />

Ökologische Kennwerte<br />

Holzinnentür m. Holzzarge pro<br />

Stck. "Decklage: Hartfaserplatte<br />

u. Furnier; Mittellage: Röhrenspanplatte"<br />

(2008, UCTE)<br />

Holzinnentür m. Holzzarge<br />

pro Stck. "Massiv" (2008,<br />

UCTE)<br />

Nicht erneuerbare Energieträger [MJ/Stck.] 1670 1200<br />

Treibhauspotential 1994/100 Jahre [kg<br />

CO2 equiv./ Stck.] *<br />

45 50<br />

Überdüngung [kg Phosphat-equiv./ Stck.] 0.041 0.029<br />

Photosmog [kg Ethylen- equiv./ Stck.] 0.025 0.02<br />

Versauerung [kg SOx -equiv./ Stck.]<br />

* ohne Berücksichtigung der Kohlenstoffbindung durch Holzwachstum<br />

0.36 0.28<br />

Das auszuzeichnende Produkt wird einer Prüfung auf AOX/EOX und Schwermetalle sowie –<br />

bei begründetem Verdacht - einer Prüfung auf Pestizide unterzogen und muss die in Abschnitt<br />

3 (Laborprüfungen) angegebenen Grenzwerte einhalten.<br />

2.4 Nutzung<br />

Das Produkt darf keinen unangenehmen oder produktfremden Geruch aufweisen. Es wird<br />

einer Geruchsprüfung und einer Emissionsprüfung auf flüchtige organische Verbindungen<br />

(VOC) gemäß Abschnitt 3 unterzogen und muss die dort angegebenen Emissionsgrenzwerte<br />

einhalten.<br />

Bei Verwendung von harzreichen Nadelhölzern (z.B. Kiefer, Douglasie, Lärche) muss der<br />

Hersteller oder Lieferant Maßnahmen zur VOC-Minimierung nachweisen (z.B.<br />

Rohstoffauswahl, periodische VOC-Messungen, Lagerung/Trocknung).<br />

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Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

3. Laborprüfungen<br />

Auszuzeichnende Produkte werden den nachstehenden Laborprüfungen unterzogen. Die<br />

Schadstoffemissionen und -gehalte dürfen die aufgeführten Grenzwerte nicht überschreiten.<br />

Prüfparameter Grenzwert Prüfmethode<br />

Inhaltsstoffanalysen:<br />

AOX (halogenorganische Verbindungen) mg/kg<br />

≤ 1<br />

<strong>natureplus</strong> Ausführungsbestimmung<br />

EOX/AOX<br />

Metalle und Metalloide mg/kg Aufschluss Salpetersäure/Flusssäure<br />

As ≤ 5 AAS-Graphitrohr oder DIN 38406-E29<br />

Cd ≤ 0,5 DIN 38406-E19 oder DIN 38406-E29<br />

Co ≤ 10 DIN 38406-E29<br />

Cr ≤ 2 DIN 38406-E29<br />

Cu ≤ 20 DIN 38406-E29<br />

Hg ≤ 0,1 EN 1483 oder DIN 38406-E29<br />

Ni ≤ 10 DIN 38406-E29<br />

Pb ≤ 5 DIN 38406-E6 oder DIN 38406-E29<br />

Sb ≤ 1 AAS-Graphitrohr oder DIN 38406-E29<br />

Sn ≤ 1 DIN 38406-E29<br />

Pestizide mg/kg analog DFG S 19<br />

Organochlorpestizide: Pentachlorphenol (PCP),<br />

Lindan (gamma-HCH), sonstige HCH-Isomere,<br />

Endosulfan, Dichlofluanid, Chlorthalonil, DDT,<br />

DDD, DDE, Aldrin, Dieldrin, Endrin, Heptachlor,<br />

Chlordan, HCB, Mirex<br />

≤ 0,5 * * Grenzwert für Einzelsubstanz<br />

Bestimmungsgrenzen: 0,1 mg/kg<br />

Organophosphorpestizide: Dichlorvos ≤ 0,5 * * Grenzwert für Einzelsubstanz<br />

Bestimmungsgrenzen: 0,1 mg/kg<br />

Pyrethroide: Permethrin, Cyhalothrin, Cyfluthrin,<br />

Cypermethrin, Fenvalerat, Deltamethrin<br />

Sonstige: Imazalil, Lambda-Cyhalothrin, Simazin,<br />

Isoxaben<br />

≤ 0,5 *<br />

≤ 0,5 *<br />

Summe Pestizide ≤ 1<br />

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Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

Emissionen: Kammerverfahren: DIN EN ISO 16000,<br />

np-Ausführungsbestimmungen (1)<br />

VOC (Flüchtige organische Verbindungen): µg/m³ DIN EN ISO 16000-6, -9, -11<br />

VOC eingestuft in: K1, K2; M1, M2; R1, R2 (gem.<br />

TRGS 905, RL 67/548 EWG);<br />

IARC Gruppe 1 u. 2A; MAK III1,<br />

III2<br />

Summe flüchtige organische Verbindungen<br />

(TVOC)<br />

davon:<br />

n.b. (2) 24 h nach Prüfkammerbeladung<br />

≤ 300 28 d nach Prüfkammerbeladung<br />

Summe Alkylaromaten ≤ 50 28 d nach Prüfkammerbeladung<br />

Summe bicyclische Terpene ≤ 200 28 d nach Prüfkammerbeladung<br />

Summe sensibilisierende Stoffe gem.<br />

MAK IV, BgVV-Liste (3) Kat. A, TRGS 907<br />

Summe VOC eingestuft in: K3, M3, R3<br />

(gem. TRGS 905, RL 67/548/EWG); IARC<br />

Gruppe 2B; MAK III3<br />

≤ 100 28 d nach Prüfkammerbeladung<br />

≤ 50 28 d nach Prüfkammerbeladung<br />

Summe gesättigter n-Aldehyde ≤ 180 28 d nach Prüfkammerbeladung<br />

Spezielle Einzelsubstanzen NPG 28 d nach Prüfkammerbeladung<br />

Summe schwer flüchtige organische Verbindungen<br />

(SVOC)<br />

davon:<br />

≤ 100 28 d nach Prüfkammerbeladung<br />

Summe Glykole, -ether, -ester ≤ 50 28 d nach Prüfkammerbeladung<br />

Isothiazolinone n.b. (1) 28 d nach Prüfkammerbeladung<br />

monomere Isocyanate (4) n.b. (5) <strong>natureplus</strong>-Ausführungsbestimmung<br />

Formaldehyd µg/m³ DIN EN ISO 16000-3, -11;<br />

DIN EN 717-1 i.A.<br />

Geruch Geruchsnote<br />

≤ 3<br />

≤ 36 (6) 28 Tage nach Prüfkammerbeladung<br />

<strong>natureplus</strong>-Ausführungsbestimmung,<br />

6-stufige Notenskala, 24 h nach Prüfkammerbeladung<br />

n.b. = nicht bestimmbar<br />

NPG: <strong>natureplus</strong>-Grenzwert (s. <strong>natureplus</strong>-VOC-Grenzwertliste)<br />

(1)<br />

Bestimmungsgrenze für Einzelsubstanz: 1 µg/m³<br />

(2)<br />

<strong>natureplus</strong>-Ausführungsbestimmungen "Prüfkammer-Untersuchung“<br />

(3)<br />

BgVV (Hrsg.: Detlev Kayser, Eva Schleder): „Chemikalien und Kontaktallergie – eine bewertende<br />

Zusammenstellung“<br />

(4)<br />

wenn Bindemittel auf der Basis von polymerem MDI (PMDI) eingesetzt werden<br />

(5)<br />

Bestimmungsgrenzen Isocyanate: TDTI, HDI 1 µg/m³; MDI 0,1 µg/m³<br />

(6) 36 µg/m³ ≅ 0,03 ppm<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 268


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

<strong>natureplus</strong> e.V.<br />

Vergaberichtlinie 1700<br />

ABDICHTUNGEN AUS<br />

NACHWACHSENDEN ROHSTOFFEN<br />

Ausgabe: November 2007<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 269


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

Präambel<br />

Die <strong>natureplus</strong>-Vergabekriterien sind hierarchisch aufgebaut. Jedes Produkt, das nach einer<br />

Produkt-Vergaberichtlinie geprüft wird, muss zugleich auch die Anforderungen der Basiskriterien<br />

(RL0000) sowie der zugehörigen Produktgruppenrichtlinie erfüllen (siehe auch § 2).<br />

Um Doppelnennungen zu vermeiden, sind diese Anforderungen im Regelfall in der Produkt-<br />

Vergaberichtlinie nicht nochmals aufgeführt.<br />

Anwendungsbereich<br />

Die nachfolgenden Vergabekriterien für die Produktgruppe „Abdichtungen aus nachwachsenden<br />

Rohstoffen“ enthält die Anforderungen, die zur Auszeichnung von<br />

• Luftdichtungsbahnen aus nachwachsenden Rohstoffen (Vergaberichtlinie 1701)<br />

• Rieselschutzbahnen aus nachwachsenden Rohstoffen (Vergaberichtlinie 1702)<br />

mit dem Qualitätszeichen <strong>natureplus</strong> erfüllt sein müssen. Sie sind ausschließlich auf die<br />

genannte Produktgruppe anzuwenden.<br />

Vergabekriterien<br />

Voraussetzung für die Auszeichnung eines Produktes mit dem Qualitätszeichen <strong>natureplus</strong><br />

bildet die Erfüllung der Basiskriterien.<br />

Gebrauchstauglichkeit<br />

Die Produkte müssen DIN EN 13984-02/2005 („Abdichtungsbahnen…“) entsprechen.<br />

Die Alterungsstabilität der Produkte nach DIN 6738-99 muss mindestens die<br />

Lebensdauerklasse (LDK) 6 erreichen: voraussichtliche Lebensdauer mindestens 100 Jahre.<br />

Die Produkte müssen die Anforderungen an normal entflammbare Baustoffe (Euroklasse<br />

DIN EN 13501 – E) erfüllen.<br />

Es muss der Nachweis geführt werden, dass die Produkte ausreichend gegen mikrobiellen<br />

Befall geschützt sind (DIN EN 60068 Teil 2-10).<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 270


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

Zusammensetzung, Stoffverbote, Stoffbeschränkungen<br />

Die Produkte müssen mindestens zu 88 % aus nachwachsenden bzw. mineralischen<br />

Rohstoffen (inkl. Feuchteanteil) bezogen auf die Rohdichte des Endproduktes bestehen. Die<br />

Faserzusammensetzung des Spezialpapiers muss mindestens zu einem Anteil von 50 % aus<br />

Recyclingcellulose bestehen.<br />

Der Kleberanteil sollte so gering wie möglich sein. PUR-/Polyharnstoff-Kleber auf Basis von<br />

Isocyanaten dürfen nicht eingesetzt werden.<br />

Den Produkten dürfen max. 10 % (Massenanteile) mineralisches Flammschutzmittel<br />

zugesetzt werden. Die Flammschutzmittel müssen halogenfrei sein und dürfen keine<br />

herbizide Wirkung haben.<br />

Das Armierungsgewebe eines Glasfasergeleges muss frei von chlororganischen<br />

Verbindungen sein.<br />

Dem Produkt einschließlich aller Vorprodukte dürfen keine Holzschutzmittel, keine halogenorganischen<br />

Verbindungen (z.B. Chlor-methyl-isothiazolinon), keine synthetischen Farbstoffe<br />

(z.B. Azo-Farbstoffe) sowie Formaldehyd und Formaldehydabspalter beigemischt bzw.<br />

zugesetzt werden.<br />

Deklaration<br />

Nachstehende Kennzahlen und Hinweise sind dem Produkt beizufügen und dem<br />

Verbraucher bzw. dem Anwender in geeigneter Weise am Produkt zur Verfügung zu stellen:<br />

- Allgemeine Daten (Bezeichnung, Type, Name, Chargen- und Rollennummern etc.)<br />

- Volldeklaration der Einsatzstoffe gemäß RL0000<br />

- Verwendung sensibilisierender Einsatzstoffe<br />

- Alterungsstabilität (Lebensdauerklasse nach DIN 6738)<br />

- Flächengewicht in g/m² bzw. kg/m 2 und Dicke in mm (gemäß DIN EN 1849-2)<br />

- Wasserdampfdiffusionswiderstandszahl (gemäß DIN EN 12572)<br />

- Brandklasse (gemäß DIN EN 13501-1)<br />

- Einsatzbereiche<br />

- Lagerungs-, Verarbeitungs- und Sicherheitshinweise<br />

- Entsorgungshinweise<br />

Rohstoffgewinnung, Fertigung der Vorprodukte, Produktion<br />

Das verwendete Papier muss aus nassfest eingestellter Zellulose mit einem Anteil von<br />

mindestens 50 % Recyclingzellulose im geschlossenen Wasserkreislauf hergestellt werden.<br />

Für die nachwachsenden Rohstoffe sind Herkunftsnachweise zu führen. Die Rohstoffe sollen<br />

aus heimischen (z.B. innerhalb Europas aus europäischen) und dürfen nicht aus kritischen<br />

Quellen stammen.<br />

Die Herstellung der Produkte muss derart erfolgen, dass die nachfolgend aufgelisteten<br />

ökolo-gischen Kennwerte eingehalten werden.<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 271


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

Prüfparameter Richtwerte Prüfmethode<br />

Nicht erneuerbare Energieträger [MJ/m 2 ] 5 Sachbilanzerstellung analog ISO 14040ff<br />

Erneuerbare Energieträger [MJ/m 2 ] 10 Wirkungskategorien nach CML 2001<br />

Treibhauspotential [kg CO2 equiv./m 2 ] 0,2 Primärenergieb. n. Frischknecht 1996<br />

Ozonabbaupotential [kg R11-equiv./m 2 ] 2·10 -8 Treibhauspotential 1994/100 Jahre<br />

Photosmog [kg Ethylen-equiv./m 2 ] 0,0001 Systemgrenzen: Rohstoffgewinnung<br />

Versauerung [kg SO2-equiv./m 2 ] 0,002 bis auslieferfertiges Produkt<br />

Verarbeitung / Einbau<br />

Bei Verwendung von Klebern bzw. Klebebändern muss die Verwendung eines <strong>natureplus</strong>zertifizierten<br />

Klebers oder eines sehr emissionsarmen Verlegewerkstoffes gemäß GEV<br />

EMICODE EC1 oder gleichwertig (z.B. „Blauer Engel“) möglich sein. Der Hersteller muss<br />

dann auf die Verwendung mindestens eines solchen Klebers (Klebebandes) hinweisen.<br />

Zur fach- und sachgerechten Verarbeitung und zur Vermeidung von Bauschäden nach der<br />

Verarbeitung bzw. dem Einbau ist dem Produkt unbedingt eine ausführliche und<br />

verständliche Verarbeitungs- und Einbauanweisung in der jeweiligen Landessprache<br />

beizulegen.<br />

2.6 Entsorgung<br />

Für das Produkt (Verbundmaterial) muss ein Entsorgungskonzept vorgelegt werden. Die<br />

Komponenten müssen entweder auf Inertstoffdeponien gemäß „Entscheidung des EU-Rates<br />

vom 19. Dezember 2002 zur Festlegung von Kriterien und Verfahren für die Annahme von<br />

Abfällen auf Abfalldeponien gemäß Artikel 16 und Anhang II der Richtlinie 1999/31/EG“ oder<br />

in Verbrennungsanlagen entsorgbar sein (thermische Verwertung).<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 272


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

<strong>natureplus</strong> e.V.<br />

Vergaberichtlinie 1701<br />

LUFTDICHTUNGSBAHNEN AUS<br />

NACHWACHSENDEN ROHSTOFFEN<br />

Ausgabe: November 2007<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 273


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

Präambel<br />

Die <strong>natureplus</strong>-Vergabekriterien sind hierarchisch aufgebaut. Jedes Produkt, das nach einer<br />

Produkt-Vergaberichtlinie geprüft wird, muss zugleich auch die Anforderungen der Basiskriterien<br />

(RL0000) sowie der zugehörigen Produktgruppenrichtlinie erfüllen (siehe auch § 2).<br />

Um Doppelnennungen zu vermeiden, sind diese Anforderungen im Regelfall in der Produkt-<br />

Vergaberichtlinie nicht nochmals aufgeführt.<br />

Anwendungsbereich<br />

Die nachfolgenden Vergabekriterien enthalten Anforderungen für die Produktgruppe<br />

Luftdichtungsbahnen und Dampfbremsen (Baupappen) für Innendichtungen aus<br />

nachwachsenden Rohstoffen (aus verklebten 2 Lagen verstärktem Spezialpapier). Die<br />

Vergabekriterien sind ausschließlich auf die genannte Produktgruppe anzuwenden.<br />

Rieselschutzbahnen aus nachwachsenden Rohstoffen werden hier nicht betrachtet und in<br />

Produktrichtlinie 1702 separat behandelt.<br />

Vergabekriterien<br />

Voraussetzung für die Auszeichnung eines Produktes mit dem Qualitätszeichen <strong>natureplus</strong><br />

bildet die Erfüllung der Basiskriterien (RL0000).<br />

Das Produkt muss die Anforderungen der Produktgruppen-Vergaberichtlinie 1700<br />

„Abdichtungen aus nachwachsenden Rohstoffen“ erfüllen.<br />

Gebrauchstauglichkeit<br />

Das Produkt muss als Dampfbremse und Luftdichtung eine dauerhafte Abdichtung der<br />

Wärmedämmung gegen die Innenraumluft gewährleisten.<br />

Die Bahn muss Klasse E gemäß DIN EN 13501-1 entsprechen und soll einen Wasserdampf-<br />

diffusionswiderstand entsprechend DIN EN 12572 im trockenen Zustand (0/50 bei 23°C) von<br />

2 m bis maximal 5 m haben. Der Dampfdiffusionswiderstand soll feuchtevariabel sein und im<br />

trockenen Zustand (Dry-Cup Klimadifferenz 0/50) um den der Faktor 2,5 über dem feuchten<br />

Zustand (reversed Wet-Cup Klimadifferenz 50/95) gemäß DIN EN 12572.<br />

Zusammensetzung, Stoffverbote, Stoffbeschränkungen<br />

Das Produkt wird einer Prüfung auf Schwermetalle, Biozide und EOX/AOX sowie einer<br />

Emissionsprüfung gemäß Abschnitt 3 unterzogen und muss die dort angegebenen<br />

Grenzwerte einhalten. Die Überprüfung dient z.B. der Kontrolle verbotener<br />

Flammschutzmittel (z.B. halogenorganische Verbindungen) und Biozide (z.B. halogenhaltiger<br />

Isothiazolinone).<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 274


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

Deklaration<br />

Nachstehende Kennzahlen und Hinweise sind neben den in RL1700 genannten dem Produkt<br />

beizufügen und dem Verbraucher bzw. dem Anwender in geeigneter Weise am Produkt zur<br />

Verfügung zu stellen:<br />

- Dicke, Länge und Breite<br />

- sd-Wert in m (gemäß DIN EN 12572), RD-Wert in m² x h x Pa / mg<br />

- µ-Wert (gemäß DIN EN 1931)<br />

- Höchstzugkraft längs zur Faser und quer zur Faser jeweils in N/5 cm (gemäß DIN EN<br />

12311-2<br />

Rohstoffgewinnung, Fertigung der Vorprodukte, Produktion<br />

Das Produkt wird auf Pestizide, Fungizide (Isothiazolinone) und halogenorganische<br />

Verbindungen geprüft.<br />

Verarbeitung / Einbau<br />

Die luftdichte Verklebung von Dampfbremsbahnen im Innenbereich muss gemäß DIN 4108-<br />

7, SIA 180 oder ÖNorm B8110-2 erfolgen.<br />

Bei Anwendung von Klebern bzw. Klebebändern muss die Verwendung eines <strong>natureplus</strong>zertifizierten<br />

Klebers oder eines sehr emissionsarmen Verlegewerkstoffes gemäß GEV<br />

EMICODE EC1 oder gleichwertig (z.B. „Blauer Engel“) möglich sein. Der Hersteller muss auf<br />

die Verwendung mindestens eines solchen Klebers (Klebebandes) hinweisen.<br />

Nutzung<br />

Das Produkt darf keinen unangenehmen oder produktfremden Geruch aufweisen. Es wird<br />

einer Geruchsprüfung und einer Emissionsprüfung auf flüchtige organische Verbindungen<br />

(VOC) und Formaldehyd bzw. Formaldehyd-Abspalter gemäß Abschnitt 3 unterzogen und<br />

muss die dort angegebenen Grenzwerte einhalten.<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 275


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

Laborprüfungen<br />

Auszuzeichnende Produkte werden nachfolgenden Laborprüfungen unterzogen. Die<br />

Emissionen und Schadstoffgehalte dürfen die aufgeführten Grenzwerte nicht überschreiten.<br />

Prüfparameter Grenzwert Prüfmethode<br />

Inhaltsstoffanalysen:<br />

AOX (halogenorganische Verbindungen) mg/kg<br />

≤ 1<br />

<strong>natureplus</strong> Ausführungsbestimmung<br />

EOX/AOX<br />

Metalle und Metalloide: mg/kg Aufschluss Salpetersäure/Flusssäure<br />

As, Sb ≤ 5,0 AAS-Graphitrohr oder DIN 38406-E29<br />

Cd ≤ 0,5 DIN 38406-E19 oder DIN 38406-E29<br />

Cu ≤ 20 DIN 38406-E29<br />

Co ≤ 100 DIN 38406-E29<br />

Ni ≤ 10 DIN 38406-E29<br />

Cr ≤ 2 DIN 38406-E29<br />

Hg ≤ 0,1 EN 1483 oder DIN 38406-E29<br />

Pb ≤ 5 DIN 38406-E6 oder DIN 38406-E29<br />

Pestizide mg/kg analog DFG S 19<br />

Organochlorpestizide: Pentachlorphenol (PCP),<br />

Lindan (gamma-HCH), sonstige HCH-Isomere, Endosulfan,<br />

Dichlofluanid, Chlorthalonil, DDT, DDD,<br />

DDE, Aldrin, Dieldrin, Endrin, Heptachlor, Chlordan,<br />

HCB, Mirex<br />

≤ 0,5 * *Grenzwert für Einzelsubstanz<br />

Bestimmungsgrenzen: 0,1 mg/kg<br />

Organophosphorpestizide: Dichlorvos ≤ 0,5 * * Grenzwert für Einzelsubstanz<br />

Bestimmungsgrenzen: 0,1 mg/kg<br />

Pyrethroide: Permethrin, Cyhalothrin, Cyfluthrin,<br />

Cypermethrin, Fenvalerat, Deltamethrin<br />

Sonstige: Imazalil, Lambda-Cyhalothrin, Simazin,<br />

Isoxaben<br />

≤ 0,5 *<br />

≤ 0,5 *<br />

Summe Pestizide ≤ 1<br />

Organische Verbindungen mg/kg<br />

Halogenierte Isothiazolinone ≤ 0,5 *<br />

Freier Formaldehyd ≤ 20 UV-Vis (VdL-RL 03) Wasserdampfdest.,<br />

AcAc, UV<br />

Farbstoffe:<br />

Amine nach BGVO Anlage 1 Nr. 7 (1)<br />

Zinnorganische Verbindungen (1)<br />

(MBT, DBT, TBT) Einzelwerte<br />

n.b. DIN 53316<br />

Bestimmungsgrenze: 5 mg/kg<br />

µg/kg<br />

≤ 50<br />

<strong>natureplus</strong>-Ausführungsbestimmung<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 276


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

Prüfparameter (Fortsetzung) Grenzwert Prüfmethode<br />

Emissionen: Kammerverfahren: DIN ISO 16000-9<br />

<strong>natureplus</strong>-Ausführungsbestimmungen<br />

(5)<br />

VOC (Flüchtige organische Verbindungen): µg/m³ Probenvorbereitung: DIN V ENV<br />

13419-3, Probennahme und Auswertung:<br />

DIN ISO 16000-6<br />

VOC eingestuft in: K1, K2; M1, M2; R1, R2 (gem. RL<br />

67/548 EWG); IARC Gruppe 1 u. 2A;<br />

MAK III1, III2 (2)<br />

n.b. (3) 24 h nach Prüfkammerbeladung<br />

Summe flüchtige organische Verbindungen (TVOC) ≤ 300 28 d nach Prüfkammerbeladung<br />

davon: Summe Alkylaromaten ≤ 50 28 d nach Prüfkammerbeladung<br />

Summe bicyclische Terpene ≤ 200 28 d nach Prüfkammerbeladung<br />

Summe sensibilisierende Stoffe gem. MAK IV,<br />

BgVV-Liste (4) Kat. A, TRGS 907<br />

Summe VOC eingestuft in: K3; M3; R3 (gem. RL<br />

67/548/EWG); IARC Gruppe 2B; MAK III3 (2)<br />

≤ 100 28 d nach Prüfkammerbeladung<br />

≤ 50 28 d nach Prüfkammerbeladung<br />

Summe gesättigter n-Aldeyhde ≤ 180 28 d nach Prüfkammerbeladung<br />

Spezielle Einzelsubstanzen NPG 28 d nach Prüfkammerbeladung<br />

Summe schwer flüchtige organische Verbindungen<br />

(SVOC)<br />

≤ 100 28 d nach Prüfkammerbeladung<br />

Isothiazolinone n.b. (3) 28 d nach Prüfkammerbeladung<br />

Formaldehyd µg/m³ ÖN bzw. DINV ENV 717-1<br />

≤ 36 (6) 28 Tage nach Prüfkammerbeladung<br />

n.b. ... nicht bestimmbar<br />

NPG... <strong>natureplus</strong>-Grenzwert (s. <strong>natureplus</strong>-VOC-Grenzwertliste)<br />

(1) nur im Verdachtsfall<br />

(2) K = kanzerogen; M = mutagen, R = reproduktionstoxisch; Einteilung gem. GefStoffV (D)<br />

(3) Bestimmungsgrenze für Einzelsubstanz: 1 µg/m 3<br />

(4)<br />

BgVV (Hrsg.: Detlev Kayser, Eva Schleder): „Chemikalien und Kontaktallergie – eine bewertende<br />

Zusammenstellung“.<br />

(5)<br />

<strong>natureplus</strong>-Ausführungsbestimmungen "Prüfkammer-Untersuchung“<br />

(6) 36 µg/m³ ≅ 0,03 ppm<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 277


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

<strong>natureplus</strong> e.V.<br />

Vergaberichtlinie 1702<br />

RIESELSCHUTZBAHNEN AUS<br />

NACHWACHSENDEN ROHSTOFFEN<br />

Ausgabe: November 2007<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 278


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

Präambel<br />

Die <strong>natureplus</strong>-Vergabekriterien sind hierarchisch aufgebaut. Jedes Produkt, das nach einer<br />

Produkt-Vergaberichtlinie geprüft wird, muss zugleich auch die Anforderungen der Basiskriterien<br />

(RL0000) sowie der zugehörigen Produktgruppenrichtlinie erfüllen (siehe auch § 2).<br />

Um Doppelnennungen zu vermeiden, sind diese Anforderungen im Regelfall in der Produkt-<br />

Vergaberichtlinie nicht nochmals aufgeführt.<br />

Anwendungsbereich<br />

Die nachfolgenden Vergabekriterien enthalten Anforderungen für die Produktgruppe<br />

Rieselschutzbahnen aus nachwachsenden Rohstoffen. Die Vergabekriterien sind<br />

ausschließlich auf die genannte Produktgruppe anzuwenden. Luftdichtungsbahnen und<br />

Dampfbremsen (Baupappen) aus nachwachsenden Rohstoffen werden in Produktrichtlinie<br />

1701 betrachtet.<br />

Vergabekriterien<br />

Voraussetzung für die Auszeichnung eines Produktes mit dem Qualitätszeichen <strong>natureplus</strong><br />

bildet die Erfüllung der Basiskriterien (RL0000).<br />

Das Produkt muss die Anforderungen der Produktgruppen-Vergaberichtlinie 1700<br />

„Abdichtungen aus nachwachsenden Rohstoffen“ erfüllen.<br />

Gebrauchstauglichkeit<br />

Das Produkt muss auf geschlossenen Zwischenböden, Schiebeböden und dergleichen den<br />

Rieselschutz gegen die Innenraumluft gewährleisten. Entsprechende Produkte sind in der<br />

Regel nicht für scharfkantige oder feuchte Schüttgüter geeignet.<br />

Die Bahn sollte einen Wasserdampfdiffusionswiderstand von < 0,2 m gemäß DIN EN 12572<br />

haben.<br />

Zusammensetzung, Stoffverbote, Stoffbeschränkungen<br />

Das Produkt wird einer Prüfung auf Schwermetalle, Biozide und EOX/AOX sowie einer<br />

Emissionsprüfung gemäß Abschnitt 3 unterzogen und muss die dort angegebenen<br />

Grenzwerte einhalten. Die Überprüfung dient z.B. der Kontrolle verbotener<br />

Flammschutzmittel (z.B. halogenorganische Verbindungen) und Biozide (z.B. halogenhaltiger<br />

Isothiazolinone).<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 279


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

Deklaration<br />

Nachstehende Kennzahlen und Hinweise sind neben den in RL1700 genannten dem Produkt<br />

beizufügen und dem Verbraucher bzw. dem Anwender in geeigneter Weise am Produkt zur<br />

Verfügung zu stellen:<br />

- Dicke, Länge und Breite<br />

- sd-Wert in m (gemäß DIN EN 12572), RD-Wert in m² x h x Pa / mg<br />

- µ-Wert (gemäß DIN EN 1931)<br />

- Höchstzugkraft längs zur Faser und quer zur Faser jeweils in N/5cm (gemäß DIN EN<br />

12311-2)<br />

Rohstoffgewinnung, Fertigung der Vorprodukte, Produktion<br />

Das Produkt wird auf Pestizide, Fungizide (Isothiazolinone) und halogenorganische<br />

Verbindungen geprüft.<br />

Verarbeitung / Einbau<br />

Das Flächengewicht der Bahnen muss gemäß DIN EN 1849-2 mindestens 80 g/m² betragen.<br />

Bei Anwendung von Klebern bzw. Klebebändern muss die Verwendung eines <strong>natureplus</strong>zertifizierten<br />

Klebers oder eines sehr emissionsarmen Verlegewerkstoffes gemäß GEV<br />

EMICODE EC1 oder gleichwertig (z.B. „Blauer Engel“) möglich sein. Der Hersteller muss auf<br />

die Verwendung mindestens eines solchen Klebers (Klebebandes) hinweisen.<br />

Nutzung<br />

Das Produkt darf keinen unangenehmen oder produktfremden Geruch aufweisen. Es wird<br />

einer Geruchsprüfung und einer Emissionsprüfung auf flüchtige organische Verbindungen<br />

(VOC) und Formaldehyd bzw. Formaldehyd-Abspalter gemäß Abschnitt 3 unterzogen und<br />

muss die dort angegebenen Grenzwerte einhalten.<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 280


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

Laborprüfungen<br />

Auszuzeichnende Produkte werden nachfolgenden Laborprüfungen unterzogen. Die<br />

Emissionen und Schadstoffgehalte dürfen die aufgeführten Grenzwerte nicht überschreiten.<br />

Prüfparameter Grenzwert<br />

Inhaltsstoffanalysen:<br />

AOX (halogenorganische Verbindungen) mg/kg<br />

≤ 1<br />

Prüfmethode<br />

<strong>natureplus</strong> Ausführungsbestimmung<br />

EOX/AOX<br />

Metalle und Metalloide: mg/kg Aufschluss Salpetersäure/Flusssäure<br />

As, Sb ≤ 5,0 AAS-Graphitrohr oder DIN 38406-E29<br />

Cd ≤ 0,5 DIN 38406-E19 oder DIN 38406-E29<br />

Cu ≤ 20 DIN 38406-E29<br />

Co ≤ 100 DIN 38406-E29<br />

Ni ≤ 10 DIN 38406-E29<br />

Cr ≤ 2 DIN 38406-E29<br />

Hg ≤ 0,1 EN 1483 oder DIN 38406-E29<br />

Pb ≤ 5 DIN 38406-E6 oder DIN 38406-E29<br />

Pestizide mg/kg analog DFG S 19<br />

Organochlorpestizide: Pentachlorphenol (PCP), Lindan<br />

(gamma-HCH), sonstige HCH-Isomere, Endo-sulfan,<br />

Dichlofluanid, Chlorthalonil, DDT, DDD, DDE, Aldrin,<br />

Dieldrin, Endrin, Heptachlor, Chlordan, HCB, Mirex<br />

≤ 0,5 * *Grenzwert für Einzelsubstanz<br />

Bestimmungsgrenzen: 0,1 mg/kg<br />

Organophosphorpestizide: Dichlorvos ≤ 0,5 * * Grenzwert für Einzelsubstanz<br />

Bestimmungsgrenzen: 0,1 mg/kg<br />

Pyrethroide: Permethrin, Cyhalothrin, Cyfluthrin, Cypermethrin,<br />

Fenvalerat, Deltamethrin<br />

Sonstige: Imazalil, Lambda-Cyhalothrin, Simazin, Isoxaben<br />

≤ 0,5 *<br />

≤ 0,5 *<br />

Summe Pestizide ≤ 1<br />

Organische Verbindungen mg/kg<br />

Halogenierte Isothiazolinone ≤ 0,5 *<br />

Freier Formaldehyd ≤ 20 UV-Vis (VdL-RL 03) Wasserdampfdest.,<br />

AcAc, UV<br />

Farbstoffe:<br />

Amine nach BGVO Anlage 1 Nr. 7 (1)<br />

Zinnorganische Verbindungen (1)<br />

(MBT, DBT, TBT) Einzelwerte<br />

n.b. DIN 53316<br />

Bestimmungsgrenze: 5 mg/kg<br />

µg/kg<br />

≤ 50<br />

<strong>natureplus</strong>-Ausführungsbestimmung<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 281


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

Prüfparameter (Fortsetzung) Grenzwert Prüfmethode<br />

Emissionen: Kammerverfahren: DIN ISO 16000-9<br />

<strong>natureplus</strong>-Ausführungsbestimmungen<br />

(5)<br />

VOC (Flüchtige organische Verbindungen): µg/m³ Probenvorbereitung: DIN V ENV<br />

13419-3, Probennahme und Auswertung:<br />

DIN ISO 16000-6<br />

VOC eingestuft in: K1, K2; M1, M2; R1, R2 (gem. RL<br />

67/548 EWG); IARC Gruppe 1 u. 2A;<br />

MAK III1, III2 (2)<br />

n.b. (3) 24 h nach Prüfkammerbeladung<br />

Summe flüchtige organische Verbindungen (TVOC) ≤ 300 28 d nach Prüfkammerbeladung<br />

davon: Summe Alkylaromaten ≤ 50 28 d nach Prüfkammerbeladung<br />

Summe bicyclische Terpene ≤ 200 28 d nach Prüfkammerbeladung<br />

Summe sensibilisierende Stoffe gem. MAK IV,<br />

BgVV-Liste (4) Kat. A, TRGS 907<br />

Summe VOC eingestuft in: K3; M3; R3 (gem. RL<br />

67/548/EWG); IARC Gruppe 2B; MAK III3 (2)<br />

≤ 100 28 d nach Prüfkammerbeladung<br />

≤ 50 28 d nach Prüfkammerbeladung<br />

Summe gesättigter n-Aldeyhde ≤ 180 28 d nach Prüfkammerbeladung<br />

Spezielle Einzelsubstanzen NPG 28 d nach Prüfkammerbeladung<br />

Summe schwer flüchtige organische Verbindungen<br />

(SVOC)<br />

≤ 100 28 d nach Prüfkammerbeladung<br />

Isothiazolinone n.b. 28 d nach Prüfkammerbeladung<br />

Formaldehyd µg/m³ ÖN bzw. DINV ENV 717-1<br />

≤ 36 (6) 28 Tage nach Prüfkammerbeladung<br />

n.b. ... nicht bestimmbar<br />

NPG... <strong>natureplus</strong>-Grenzwert (s. <strong>natureplus</strong>-VOC-Grenzwertliste)<br />

(1) nur im Verdachtsfall<br />

(2) K = kanzerogen; M = mutagen, R = reproduktionstoxisch; Einteilung gem. GefStoffV (D)<br />

(3) Bestimmungsgrenze für Einzelsubstanz: 1 µg/m 3<br />

(4)<br />

BgVV (Hrsg.: Detlev Kayser, Eva Schleder): „Chemikalien und Kontaktallergie – eine bewertende<br />

Zusammenstellung“.<br />

(5)<br />

<strong>natureplus</strong>-Ausführungsbestimmungen "Prüfkammer-Untersuchung“<br />

(6) 36 µg/m³ ≅ 0,03 ppm<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 282


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

<strong>natureplus</strong> e.V.<br />

Vergaberichtlinie 1800<br />

WANDBEKLEIDUNGEN - TAPETEN<br />

Ausgabe: März 2009<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 283


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

Anwendungsbereich<br />

Die nachfolgenden Vergabekriterien für die Produktgruppe Wandbekleidungen - Tapeten<br />

enthält die Anforderungen, die zur Auszeichnung von<br />

• Papierwandbekleidungen (Vergaberichtlinie 1801)<br />

• Textilwandbekleidungen (Vergaberichtlinie 1802)<br />

• Vlieswandbekleidungen (Vergaberichtlinie 1803)<br />

• Naturwerkstoff-Wandbekleidungen (Vergaberichtlinie 1804)<br />

• Flüssigtapeten (Baumwollputz) (Vergaberichtlinie 1805)<br />

mit dem Qualitätszeichen <strong>natureplus</strong> erfüllt sein müssen. Sie sind ausschließlich auf die<br />

genannte Produktgruppe anzuwenden.<br />

Vinylwandbekleidungen, Kunststoffwandbekleidungen, chemisch expandierte Profilwandbekleidungen,<br />

Metallfolien-Wandbekleidungen sowie Wandbespannungen werden hier nicht<br />

betrachtet.<br />

Vergabekriterien<br />

Voraussetzung für die Auszeichnung eines Produktes mit dem Qualitätszeichen <strong>natureplus</strong><br />

bildet die Erfüllung der Basiskriterien.<br />

Gebrauchstauglichkeit<br />

Das Produkt muss die Anforderungen der EN 235 („Wandbekleidungen - Begriffe und<br />

Symbole“) oder gleichwertig erfüllen und entsprechend dieser Norm gekennzeichnet sein.<br />

Die Wasserdampfdurchlässigkeit ist gemäß DIN 52615 und die Scheuerbeständigkeit nach<br />

EN 233 oder jeweiliger gleichwertiger Norm zu erfüllen.<br />

Zusammensetzung, Stoffverbote, Stoffbeschränkungen<br />

Wandbekleidungen mit einer tapezierfähigen Papierträgerschicht müssen zu mind. 90 % aus<br />

nachwachsenden bzw. mineralischen Rohstoffen bestehen.<br />

Die Papierträgerschicht muss aus Recyclingpapier mit einem Altpapieranteil von mindestens<br />

50 % bestehen oder aus mindestens 50 % FSC-haltigen Holz (mindestens FSC-Mix)<br />

hergestellt worden sein.<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 284


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

Rohstoffgewinnung, Fertigung der Vorprodukte, Produktion<br />

Der Hersteller hat die Einhaltung der XXXVI. Empfehlung des BfR „Papiere, Kartons und<br />

Pappen für den Lebensmittelkontakt“ nachzuweisen bzw. darzulegen.<br />

Bei der Aufarbeitung des Altpapiers bzw. der Primärfasern dürfen keine halogenierten<br />

Bleichmittel, optischen Aufheller, Chlor oder EDTA eingesetzt werden.<br />

Bei der Tapetenherstellung dürfen keine chemischen Hilfsmittel, die Glyoxal oder<br />

Formaldehyd enthalten oder Formaldehyd abspalten können, eingesetzt werden. Außerdem<br />

ist der Einsatz von Azofarbstoffen, die krebserzeugende Amine abspalten, sowie Bioziden,<br />

optischen Aufhellern und Organophosphaten nicht erlaubt.<br />

Für die nachwachsenden Rohstoffe sind Herkunftsnachweise zu führen. Wird Frischholz<br />

eingesetzt, soll der Anteil des aus nachhaltiger Forstwirtschaft stammenden Frischholzes<br />

möglichst hoch sein. Wird zu einem beträchtlichen Teil (> 25 %) Frischholz eingesetzt, so ist<br />

für mindestens 10 % davon der Nachweis nachhaltiger Forstwirtschaft durch ein Zertifikat zu<br />

erbringen, das den <strong>natureplus</strong>-Anforderungen an Zertifizierungssysteme der Forstwirtschaft<br />

(siehe Anhang) genügt. FSC wird als ein solcher Nachweis anerkannt. Der Umfang dieses<br />

Nachweises richtet sich nach der regionalen Verfügbarkeit zertifizierten und für die jeweilige<br />

Anwendung geeigneten Holzes. Es ist mindestens ein Anteil zertifizierten Holzes in der Fertigungskette<br />

des Betriebs einzusetzen, in dem das Produkt gefertigt wird, der dem aktuellen<br />

Anteil an zertifizierten Waldflächen mit geeigneten Holzarten in der jeweiligen Region entspricht.<br />

Dieses ist verpflichtend, wenn der entsprechende Holzanteil in der Region 20 % übersteigt.<br />

Die Ergebnisse der Nachforschungen über die Verfügbarkeit zertifizierten Holzes,<br />

das den <strong>natureplus</strong>-Anforderungen an Zertifizierungssysteme der Forstwirtschaft genügt,<br />

sind zu dokumentieren. Nicht einheimische (europäische) Hölzer dürfen nur eingesetzt werden,<br />

wenn sie FSC-zertifiziert sind.<br />

Die Holzgewinnung darf nicht durch Raubbau erfolgen. Wird das Holz nicht direkt vom regionalen<br />

Forstbetrieb bezogen, ist durch eine „Chain-of-Custody“-Zertifizierung des Rohstofflieferanten<br />

sowie des Verarbeitungsbetriebes sicher zu stellen, dass das Holz nicht aus umstrittenen<br />

Quellen stammt. Als Holz aus umstrittener Quelle gilt:<br />

1. illegal gewonnenes Holz (wenn der Holzeinschlag verbotenerweise oder über das<br />

erlaubte Maß hinaus erfolgte und/oder das entsprechende Gebiet staatlich unter<br />

Schutz gestellt oder eine solche Unterschutzstellung durch staatliche oder staatlich<br />

beauftragte Institutionen angekündigt ist)<br />

2. Holz aus besonders schützenswerten Wäldern (wenn durch die Waldnutzung bedrohte<br />

Arten auf national relevanter Ebene gefährdet werden, wenn die Wälder Bestandteil<br />

eines national gefährdeten Ökosystems sind oder ihre Nutzung eine national<br />

relevante Gefährdung anderer Gebiete z.B. durch Erosion oder Überschwemmung<br />

bedeutet) (3)<br />

3. Holz aus Gebieten, in denen durch die Holznutzung Bürger- und Menschenrechte<br />

verletzt werden (in Europa betrifft dies das Gebiet der Sami / Finnland)<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 285


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

4. Umwandlung von Naturwald in andere Nutzungsarten (z.B. Naturwald in Plantagen<br />

in Südwesteuropa)<br />

5. Holz aus gentechnisch veränderten Bäumen (z.B. Eukalyptusplantagen in Südwesteuropa)<br />

(3) Bis zur Vorlage einer entsprechenden Kartenübersicht erfüllt Holz aus PEFCzertifizierten<br />

Beständen diese Anforderung ohne weitere Prüfung.<br />

Die Anforderung der CoC-Zertifizierung gilt nicht für die Verwertung von Sekundärrohstoffen<br />

und Industrieresthölzern wie Sägespänen, Schwarten, Hackschnitzeln.<br />

Deklaration<br />

Nachstehende Kennzahlen und Hinweise sind dem Produkt beizufügen und dem<br />

Verbraucher bzw. dem Anwender in geeigneter Weise am Produkt zur Verfügung zu stellen:<br />

- Allgemeine Daten (Bezeichnung, Type, Name, etc.)<br />

- Wandbekleidungsart<br />

- Anfertigungsnummer<br />

- Maße (Flächeninhalt, Kanten)<br />

- Wasserbeständigkeit<br />

- Stoßfestigkeit<br />

- Verarbeitungshinweise<br />

- Entfernungshinweise<br />

- Kennzeichnung gem. EN 233<br />

- Bei Empfehlung eines Tapetenkleisters muss jeweils mindestens ein Produkt, das die<br />

Pos.2.1 – 2.7 der RL0000 erfüllt empfohlen werden.<br />

Verarbeitung / Einbau<br />

Der vom Hersteller empfohlene Tapetenkleister darf nicht mit Hinweisen auf besondere<br />

Gefahren (R-Sätze) gekennzeichnet sein.<br />

Der Hersteller muss den Anwender auf die Möglichkeit hinweisen, einen Tapetenkleister auf<br />

Stärke-, Zellulose- oder Kaseinbasis ohne Kunstharzzusätze und Fungizide verwenden zu<br />

können.<br />

Bei Produkten für die nachträgliche Behandlung muss der Hersteller empfehlen,<br />

Oberflächenbehandlungsprodukte zu verwenden, die die Pos.2.1 – 2.7 der RL0000 erfüllen.<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 286


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

<strong>natureplus</strong> e.V.<br />

Vergaberichtlinie 1801<br />

PAPIERWANDBEKLEIDUNGEN<br />

Ausgabe: März 2009<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 287


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

Präambel<br />

Die <strong>natureplus</strong>-Vergabekriterien sind hierarchisch aufgebaut. Jedes Produkt, das nach einer<br />

Produkt-Vergaberichtlinie geprüft wird, muss zugleich auch die Anforderungen der Basiskriterien<br />

(RL0000) sowie der zugehörigen Produktgruppenrichtlinie erfüllen (siehe auch § 2).<br />

Um Doppel-nennungen zu vermeiden, sind diese Anforderungen im Regelfall in der Produkt-<br />

Vergaberichtlinie nicht nochmals aufgeführt.<br />

Anwendungsbereich<br />

Die nachfolgenden Vergabekriterien enthalten Anforderungen zur Auszeichnung mit dem<br />

Qualitätszeichen <strong>natureplus</strong> für unbeschichtete Papierwandbekleidungen nach EN 235.<br />

Dazu zählen Papiertapeten, Prägetapeten sowie Raufasertapeten.<br />

Sie sind ausschließlich auf die genannte Produktgruppe anzuwenden.<br />

Papierwandbespannungen, werden hier nicht betrachtet.<br />

Voraussetzung für die Auszeichnung eines Produktes mit dem Qualitätszeichen <strong>natureplus</strong><br />

bildet die Erfüllung der Basiskriterien RL0000 und der Produktgruppen-Vergaberichtlinie<br />

RL1800 „Wandbekleidungen - Tapeten“.<br />

Vergabekriterien<br />

Voraussetzung für die Auszeichnung eines Produktes mit dem Qualitätszeichen <strong>natureplus</strong><br />

bildet die Erfüllung der Basiskriterien RL0000 und der Produktgruppen-Vergaberichtlinie<br />

RL1800 „Wandbekleidungen-Tapeten“.<br />

Gebrauchstauglichkeit<br />

Tapeten müssen die Anforderungen der DIN EN 233 (Wandbekleidungen in Rollen -<br />

Festlegungen für fertige Papier-, Vinyl- und Kunststoffwandbekleidungen) oder gleichwertig<br />

erfüllen.<br />

Für Wandbekleidungen für nachträgliche Behandlung (z.B. Raufaser) gilt EN 234 („Wandbekleidungen<br />

in Rollen - Festlegungen für Wandbekleidungen für nachträgliche Behandlung“)<br />

oder gleichwertig.<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 288


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

Zusammensetzung, Stoffverbote, Stoffbeschränkungen<br />

Der Altpapieranteil muss bei Raufasertapeten ohne Berücksichtigung der eingearbeiteten<br />

Holzfasern mind. 90% betragen. Davon müssen 40% aus Altpapier der unteren und mittleren<br />

Altpapiersorten (21) bestehen. Der Hersteller weist die Herkunft des Holzes gemäß RL 1800<br />

Pkt. 2.3 nach.<br />

In Raufasertapeten eingesetzte Holzfasern müssen unbehandelt sein. Tropenhölzer dürfen<br />

nicht eingesetzt werden. Bei Verwendung von Talkum ist die Asbestfreiheit nach DAB<br />

nachzuweisen. Kann hierzu kein Prüfbericht vorgelegt werden, wird das Talkum einer<br />

Prüfung auf Asbest gemäß Abschnitt 3 unterzogen und muss den dort angegebenen<br />

Grenzwert einhalten.<br />

Dem Produkt dürfen folgende Stoffe nicht zugesetzt werden:<br />

- Halogenorganische Verbindungen<br />

- synthetisch-organischen Flammschutzmittel<br />

- Antimikrobielle Zusatzausrüstung<br />

- Azofarbstoffe, die in krebserzeugende Amine aufspalten<br />

- krebserzeugenden oder allergisierenden Dispersionsfarbstoffe<br />

Es dürfen keine Farbpigmente verwendet werden, die gemäß Deutscher ChemVerbotsV<br />

verboten sind, als umweltgefährlich (N) nach GefStoffV gelten, der Klasse I nach WHO<br />

zugeordnet werden oder als kanzerogen, mutagen bzw. reproduktionstoxisch eingestuft sind<br />

(KMR Kat 1-3 nach TRGS 905 bzw. KMR Kat 1, 2A und 2B nach IARC). Die verwendeten<br />

Farbpigmente sowie die Aufwandmengen sind zur Prüfung vorzulegen. Über die Zulassung<br />

der verwendeten Farbpigmente für das Qualitätszeichen wird dann im Einzelfall entschieden.<br />

Rohstoffgewinnung, Fertigung der Vorprodukte, Produktion<br />

Die Vorgaben bzgl. Rohstoffgewinnung, Fertigung und Produktion aus RL1800 sind<br />

einzuhalten.<br />

Die Herstellung der Produkte muss derart erfolgen, dass die nachfolgend aufgelisteten<br />

ökologischen Kennwerte pro m² auslieferfertiges Produkt eingehalten werden.<br />

Prüfparameter Richtwert Prüfmethode<br />

Ökologische Kennwerte<br />

Nicht erneuerbare Energieträger [MJ/ m²] 7<br />

Treibhauspotential [kg CO2-equiv./ m²] 0,25<br />

Ozonabbaupotential [mg R11-equiv./ m²] -6 x 10 -8<br />

Überdüngung [kg Phosphat-equiv. / m²] -3 x 10 -4<br />

Photosmog [kg Ethylen- equiv./ m²] 1,2 x 10 -4<br />

Versauerung [kg SO2 -equiv./ m²] 0,002<br />

21 Altpapiersorten gem. CEPI/BIR Sortenliste<br />

Richtwerte für Anwendung im Innenbereich<br />

„Methode für die Ökobilanzierung von Produkten<br />

für den Hoch- und Innenausbau“.<br />

IBO – Österreichisches Institut für Baubiologie<br />

und –ökologie GmbH, Wien. Letzte<br />

Bearbeitung 18.07.2007<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 289


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

Bei Überschreitung eines einzelnen Richtwerts ist im Einzelfall zu prüfen, ob diese im Sinne<br />

einer Gesamtoptimierung der Produktherstellung zulässig ist. Weitere Indikatoren, die im<br />

Rahmen der Prüfung berechnet werden, sind:<br />

- Erneuerbare Energieträger [MJ/m²]<br />

- Verbrauch abiotischer Ressourcen [kg Sb eq./m²]<br />

Das Produkt wird einer Prüfung auf flüchtige organische Verbindungen (VOC), AOX/EOX,<br />

Schwermetalle, Organophosphate, Pestizide, Formaldehyd, Glyoxal und krebserzeugende<br />

Amine gemäß Abschnitt 3 unterzogen und muss die dort angegebenen Grenzwerte<br />

einhalten.<br />

Deklaration<br />

Nachstehende Kennzahlen und Hinweise sind neben den in RL1800 genannten dem Produkt<br />

beizufügen und dem Verbraucher bzw. dem Anwender in geeigneter Weise am Produkt zur<br />

Verfügung zu stellen:<br />

- Breite, Länge und Flächeninhalt der Rolle<br />

- Stufe der Farbbeständigkeit gegen Licht<br />

- Waschbarkeitsstufe (EN 233) bei waschbarer Wandbekleidung<br />

- Ansatz des Musters (bei Wandbekleidung mit Mustern)<br />

Verarbeitung / Einbau<br />

Die Vorgaben bzgl. Verarbeitung und Einbau aus RL1800 sind einzuhalten.<br />

Nutzung<br />

Das Produkt darf keinen unangenehmen oder produktfremden Geruch aufweisen. Ferner<br />

muss das Produkt emissionsarm sein und die unter Abschnitt 3 (Laborprüfungen) genannten<br />

Emissionsgrenzwerte einhalten. Für bedruckte und vorangestrichene Produkte sind die<br />

Grenzwerte entsprechende anzupassen.<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 290


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

Laborprüfungen<br />

Auszuzeichnende Produkte werden nachfolgenden Laborprüfungen unterzogen. Die<br />

Emissionen und Schadstoffgehalte dürfen die aufgeführten Grenzwerte nicht überschreiten.<br />

Prüfparameter Grenzwert Prüfmethode<br />

Inhaltsstoffanalysen:<br />

AOX (halogenorganische Verbindungen) mg/kg<br />

≤ 1<br />

<strong>natureplus</strong> Ausführungsbestimmung<br />

EOX/AOX<br />

Metalle und Metalloide mg/kg Aufschluss Salpetersäure/Flusssäure<br />

As ≤ 1 AAS-Graphitrohr oder DIN 38406-E29<br />

Bor ≤ 50 DIN 38406-E29<br />

Cd ≤ 0,5 DIN 38406-E19 oder DIN 38406-E29<br />

Co ≤ 2 DIN 38406-E29<br />

Cr ≤ 10 DIN 38406-E29<br />

Cu ≤ 20 DIN 38406-E29<br />

Hg ≤ 0,1 EN 1483 oder DIN 38406-E29<br />

Ni ≤ 10 DIN 38406-E29<br />

Pb ≤ 10 DIN 38406-E6 oder DIN 38406-E29<br />

Sb ≤ 1 AAS-Graphitrohr oder DIN 38406-E29<br />

Sn ≤ 5 DIN 38406-E29<br />

Pestizide mg/kg analog DFG S 19<br />

Organochlorpestizide: Pentachlorphenol (PCP), Lindan<br />

(gamma-HCH), sonstige HCH-Isomere, Endosulfan,<br />

Dichlofluanid, Chlorthalonil, DDT, DDD, DDE,<br />

Aldrin, Dieldrin, Endrin, Heptachlor, Chlordan, HCB,<br />

Mirex<br />

≤ 0,5 * * Grenzwert für Einzelsubstanz<br />

Bestimmungsgrenzen: 0,1 mg/kg<br />

Organophosphorpestizide: Dichlorvos ≤ 0,5 * * Grenzwert für Einzelsubstanz<br />

Bestimmungsgrenzen: 0,1 mg/kg<br />

Pyrethroide: Permethrin, Cyhalothrin, Cyfluthrin, Cypermethrin,<br />

Fenvalerat, Deltamethrin<br />

Sonstige: Imazalil, Lambda-Cyhalothrin, Simazin,<br />

Isoxaben<br />

≤ 0,5 *<br />

≤ 0,5 *<br />

Summe Pestizide ≤ 1<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 291


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

Prüfparameter Grenzwert Prüfmethode<br />

Inhaltsstoffe (Fortsetzung):<br />

Glyoxal mg/kg<br />

< 10<br />

Amine (Azo-Farbstoffe) (1) nach § 35 LMBG mg/kg<br />

≤ 30<br />

Asbestfasern (2) asbestfrei<br />

nach DAB<br />

Emissionen:<br />

gem. XXXVI. Empfehlung des BfR<br />

LMBG B 82.02-2<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 292<br />

REM<br />

Kammerverfahren: DIN EN ISO 16000,<br />

np-Ausführungsbestimmungen (3)<br />

VOC (Flüchtige organische Verbindungen): µg/m³ DIN EN ISO 16000-6, -9, -11<br />

VOC eingestuft in: K1, K2; M1, M2; R1, R2 (gem.<br />

TRGS 905, RL 67/548 EWG); IARC<br />

Gruppe 1 u. 2A; MAK III1, III2<br />

n.b. (4) 24 h nach Prüfkammerbeladung<br />

Summe flüchtige organische Verbindungen (TVOC) ≤ 300 28 d nach Prüfkammerbeladung<br />

davon: Summe Alkylaromaten ≤ 50 28 d nach Prüfkammerbeladung<br />

Summe bicyclische Terpene ≤ 200 28 d nach Prüfkammerbeladung<br />

Summe sensibilisierende Stoffe gem.<br />

MAK IV, BgVV-Liste (5) Kat. A, TRGS 907<br />

Summe VOC eingestuft in: K3, M3, R3<br />

(gem. TRGS 905, RL 67/548/EWG); IARC<br />

Gruppe 2B; MAK III3<br />

≤ 100 28 d nach Prüfkammerbeladung<br />

≤ 50 28 d nach Prüfkammerbeladung<br />

Summe gesättigter n-Aldehyde ≤ 180 28 d nach Prüfkammerbeladung<br />

Spezielle Einzelsubstanzen NPG 28 d nach Prüfkammerbeladung<br />

Summe schwer flüchtige organische Verbindungen (SVOC) ≤ 100 28 d nach Prüfkammerbeladung<br />

Isothiazolinone n.b. (3) 28 d nach Prüfkammerbeladung<br />

Formaldehyd µg/m³ DIN EN ISO 16000-3, -11; EN 717-1<br />

i.A.<br />

Geruch (7) Geruchsnote<br />

≤ 3<br />

≤ 24 (6) 28 Tage nach Prüfkammerbeladung<br />

<strong>natureplus</strong>-Ausführungsbestimmung,<br />

6-stufige Notenskala, 24 h nach Prüfkammerbeladung<br />

n.b. = nicht bestimmbar<br />

NPG: <strong>natureplus</strong>-Grenzwert (s. <strong>natureplus</strong>-VOC-Grenzwertliste), DAP: Deutsches Arzneibuch<br />

(1)<br />

Analyse nur bei gefärbten und/oder bedruckten Produkten<br />

(2)<br />

im Bedarfsfall Analyse des Talkums auf Asbest, sofern der Hersteller keine Analyse hierzu vorgelegt<br />

wird<br />

(3)<br />

Bestimmungsgrenze für Einzelsubstanz: 1 µg/m³<br />

(4)<br />

<strong>natureplus</strong>-Ausführungsbestimmungen "Prüfkammer-Untersuchung“<br />

(5)<br />

BgVV (Hrsg.: Detlev Kayser, Eva Schleder): „Chemikalien und Kontaktallergie – eine bewertende<br />

Zusammenstellung“<br />

(6) 24 µg/m³ ≅ 0,02 ppm<br />

(7) im Bedarfsfalle


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

<strong>natureplus</strong> e.V.<br />

Vergaberichtlinie 1802<br />

TEXTILWANDBEKLEIDUNGEN<br />

Ausgabe: März 2009<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 293


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

Präambel<br />

Die <strong>natureplus</strong>-Vergabekriterien sind hierarchisch aufgebaut. Jedes Produkt, das nach einer<br />

Produkt-Vergaberichtlinie geprüft wird, muss zugleich auch die Anforderungen der Basiskriterien<br />

(RL0000) sowie der zugehörigen Produktgruppenrichtlinie erfüllen (siehe auch § 2).<br />

Um Doppel-nennungen zu vermeiden, sind diese Anforderungen im Regelfall in der Produkt-<br />

Vergaberichtlinie nicht nochmals aufgeführt.<br />

Anwendungsbereich<br />

Die nachfolgenden Vergabekriterien enthalten Anforderungen zur Auszeichnung mit dem<br />

Qualitätszeichen <strong>natureplus</strong> für Textilwandbekleidungen Darunter fallen fertige<br />

Wandbekleidungen nach EN 235 mit einem Trägermaterial (Papier- oder Vliesträger) auf das<br />

eine textile Deckschicht (Textiltapeten) kaschiert wird.<br />

Sie sind ausschließlich auf die genannte Produktgruppe anzuwenden. Wandbespannungen<br />

werden hier nicht geregelt.<br />

Vergabekriterien<br />

Voraussetzung für die Auszeichnung eines Produktes mit dem Qualitätszeichen <strong>natureplus</strong><br />

bildet die Erfüllung der Basiskriterien RL0000 und der Produktgruppen-Vergaberichtlinie<br />

RL1800 „Wandbekleidungen - Tapeten“.<br />

Gebrauchstauglichkeit<br />

Das Produkt muss die Anforderungen der EN 235 („Wandbekleidungen - Begriffe und Symbole“)<br />

und EN 266 („Wandbekleidungen in Rollen - Festlegungen für Textilwandbekleidungen“)<br />

oder gleichwertig erfüllen und entsprechend dieser Norm gekennzeichnet sein.<br />

Für Wandbekleidungen für nachträgliche Behandlung gilt entsprechend die EN 234<br />

(„Wandbekleidungen in Rollen - Festlegungen für Wandbekleidungen für nachträgliche<br />

Behandlung“) oder gleichwertige Norm.<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 294


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

Zusammensetzung, Stoffverbote, Stoffbeschränkungen<br />

Die Vorgaben bzgl. Zusammensetzung, Stoffverbote, Stoffbeschränkungen aus RL1800 sind<br />

einzuhalten.<br />

Der Hersteller weist die Herkunft des Holzes gemäß RL 1800 Pkt. 2.3 nach.<br />

Dem Produkt dürfen folgende Stoffe nicht zugesetzt werden:<br />

- Halogenorganische Verbindungen<br />

- Mottenschutzmittel und antimikrobielle Zusatzausrüstung<br />

- Azofarbstoffe, die in krebserzeugende Amine aufspalten<br />

- krebserzeugenden oder allergisierenden Dispersionsfarbstoffe<br />

Darüber hinaus dürfen keine synthetisch-organischen Flammschutzmittel zugesetzt werden.<br />

Andere Flammschutzmittel sind nur für Produkte zulässig, die für den Objektbereich<br />

vorgesehen sind und Brandschutzanforderungen erfüllen müssen. Ein nachträgliches<br />

Aufsprühen von Flammschutzmitteln ist nicht zulässig.<br />

Luftundurchlässige Kaschierungen (z.B. Polyethylenkaschierung) sind nicht erlaubt.<br />

Rohstoffgewinnung, Fertigung der Vorprodukte, Produktion<br />

Die Vorgaben bzgl. Rohstoffgewinnung, Fertigung und Produktion aus RL1800 sind<br />

einzuhalten.<br />

Als Hauptbestandteile der textilen Oberschicht dürfen pflanzliche, tierische und mineralische<br />

Produkte eingesetzt werden. Für alle diese Hauptbestandteile ist ein Herkunftsnachsweis<br />

erforderlich.<br />

Bzgl. der textilen Oberschicht muss der Hersteller erklären und seine Lieferanten verpflichten,<br />

dass auf den Einsatz von synthetischen Pflanzenschutzmitteln im Anbau verzichtet wird.<br />

Es dürfen keine synthetischen Pflanzenschutzmittel mit Wirkstoffen verwendet werden, die<br />

gemäß Deutscher ChemVerbotsV oder gemäß Stockholmer Konvention (POPs) verboten<br />

sind, als umweltgefährlich (N) nach GefStoffV gelten, der Klasse I nach WHO zugeordnet<br />

werden oder als kanzerogen, mutagen bzw. reproduktionstoxisch eingestuft sind (KMR Kat<br />

1-3 nach TRGS 905 bzw. KMR Kat 1, 2A und 2B nach IARC). Ferner dürfen keine Verbindungen<br />

auf Basis von Arsen oder Quecksilber eingesetzt werden. Kann dies nicht zweifelsfrei<br />

nachgewiesen werden, wird das Produkt einer Prüfung auf diese Stoffe unterzogen.<br />

Eine Chlorbleiche der Textilien ist nicht zulässig.<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 295


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

Die Herstellung der Produkte muss derart erfolgen, dass die nachfolgend aufgelisteten ökologischen<br />

Kennwerte pro m² auslieferfertiges Produkt eingehalten werden.<br />

Prüfparameter Richtwert Prüfmethode<br />

Ökologische Kennwerte<br />

Nicht erneuerbare Energieträger [MJ/ m²] 10<br />

Treibhauspotential [kg CO2-equiv./ m²] 0,4<br />

Ozonabbaupotential [mg R11-equiv./ m²] -6 x 10 -8<br />

Überdüngung [kg Phosphat-equiv. / m²] 3 x 10 -4<br />

Photosmog [kg Ethylen- equiv./ m²] 1,2 x 10 -4<br />

Versauerung [kg SO2 -equiv./ m²] 0,002<br />

Richtwerte für Anwendung im Innenbereich<br />

„Methode für die Ökobilanzierung von Produkten<br />

für den Hoch- und Innenausbau“.<br />

IBO – Österreichisches Institut für Baubiologie<br />

und –ökologie GmbH, Wien. Letzte<br />

Bearbeitung 18.07.2007<br />

Bei Überschreitung eines einzelnen Richtwerts ist im Einzelfall zu prüfen, ob diese im Sinne<br />

einer Gesamtoptimierung der Produktherstellung zulässig ist. Weitere Indikatoren, die im<br />

Rahmen der Prüfung berechnet werden, sind:<br />

- Erneuerbare Energieträger [MJ/m²]<br />

- Verbrauch abiotischer Ressourcen [kg Sb eq./m²]<br />

Das auszuzeichnende Produkt wird einer Prüfung auf Fremdfasern, AOX, Pestizide und<br />

Schwermetalle, pH-Wert, Zinnorganische Verbindungen und Flammschutzmittel (Organophosphate)<br />

unterzogen und muss die in Abschnitt 3 (Laborprüfungen) angegebenen Grenzwerte<br />

einhalten. Darüber hinaus erfolgt eine Überprüfung des Aluminium- und Zirkonium-<br />

Gehaltes (Flammschutzmittel) im Rahmen der Schwermetallanalyse. Farbige Produkte werden<br />

im Bedarfsfall zusätzlich auf Azo-Farbstoffe und Dispersionsfarbstoffe geprüft.<br />

Das Produkt wird einer Prüfung auf flüchtige organische Verbindungen (VOC), AOX/EOX,<br />

Schwermetalle, Organophosphate, Pestizide, Formaldehyd, Glyoxal und krebserzeugende<br />

Amine gemäß Abschnitt 3 unterzogen und muss die dort angegebenen Grenzwerte<br />

einhalten.<br />

Deklaration<br />

Nachstehende Kennzahlen und Hinweise sind neben den in RL1800 genannten dem Produkt<br />

beizufügen und dem Verbraucher bzw. dem Anwender in geeigneter Weise am Produkt zur<br />

Verfügung zu stellen:<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 296


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

- Breite, Länge und Flächeninhalt der Rolle<br />

- Haltbarkeit<br />

- Dichte<br />

- Stufe der Farbbeständigkeit gegen Licht (Lichtechtheit)<br />

- Waschbarkeitsstufe (EN 233) bei waschbarer Wandbekleidung<br />

- Maßhaltigkeit bei Temperaturschwankungen<br />

- Farbbeständigkeit<br />

- Schallabsorption<br />

- Pflegeleichtigkeit<br />

Verarbeitung / Einbau<br />

Die Vorgaben bzgl. Verarbeitung und Einbau aus RL1800 sind einzuhalten.<br />

Nutzung<br />

Das Produkt darf keinen unangenehmen oder produktfremden Geruch aufweisen. Ferner<br />

muss das Produkt emissionsarm sein und die unter Abschnitt 3 (Laborprüfungen) genannten<br />

Emissionsgrenzwerte einhalten.<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 297


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

Laborpüfungen<br />

Auszuzeichnende Produkte werden nachfolgenden Laborprüfungen unterzogen. Die<br />

Emissionen und Schadstoffgehalte dürfen die aufgeführten Grenzwerte nicht überschreiten.<br />

Prüfparameter Grenzwert Prüfmethode<br />

Inhaltsstoffanalysen:<br />

AOX (halogenorganische Verbindungen) mg/kg<br />

≤ 1<br />

<strong>natureplus</strong> Ausführungsbestimmung<br />

EOX/AOX<br />

Metalle und Metalloide mg/kg Aufschluss Salpetersäure/Flusssäure<br />

Al ohne Grenzwert<br />

(1)<br />

DIN 38406-E29<br />

As ≤ 1 AAS-Graphitrohr oder DIN 38406-E29<br />

Bor ≤ 50 DIN 38406-E29<br />

Cd ≤ 0,5 DIN 38406-E19 oder DIN 38406-E29<br />

Co ≤ 2 DIN 38406-E29<br />

Cr ≤ 10 DIN 38406-E29<br />

Cu ≤ 20 DIN 38406-E29<br />

Hg ≤ 0,1 EN 1483 oder DIN 38406-E29<br />

Ni ≤ 10 DIN 38406-E29<br />

Pb ≤ 10 DIN 38406-E6 oder DIN 38406-E29<br />

Sb ≤ 1 AAS-Graphitrohr oder DIN 38406-E29<br />

Sn ≤ 5 DIN 38406-E29<br />

Pestizide mg/kg analog DFG S 19<br />

Organochlorpestizide: Pentachlorphenol (PCP),<br />

Lindan (gamma-HCH), sonstige HCH-Isomere, Endosulfan,<br />

Dichlofluanid, Chlorthalonil, DDT, DDD,<br />

DDE, Aldrin, Dieldrin, Endrin, Heptachlor, Chlordan,<br />

HCB, Mirex<br />

≤ 0,5 * * Grenzwert für Einzelsubstanz<br />

Bestimmungsgrenzen: 0,1 mg/kg<br />

Organophosphorpestizide: Dichlorvos ≤ 0,5 * * Grenzwert für Einzelsubstanz<br />

Bestimmungsgrenzen: 0,1 mg/kg<br />

Pyrethroide: Permethrin, Cyhalothrin, Cyfluthrin,<br />

Cypermethrin, Fenvalerat, Deltamethrin<br />

Sonstige: Imazalil, Lambda-Cyhalothrin, Simazin,<br />

Isoxaben<br />

≤ 0,5 *<br />

≤ 0,5 *<br />

Summe Pestizide ≤ 1<br />

Glyoxal < 10 mg/kg gem. XXXVI. Empfehlung des BfR<br />

Amine (Azo-Farbstoffe) (2) nach § 35 LMBG ≤ 30 mg/kg LMBG B 82.02-2<br />

Dispersionsfarbstoffe (3,4,5) ≤ 30 mg/kg HPLC/DAD<br />

Fremdfasern ohne Befund REM<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 298


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

Prüfparameter Grenzwert Prüfmethode<br />

Inhaltsstoffe (Fortsetzung):<br />

Asbestfasern (6) asbestfrei<br />

nach DAB<br />

Emissionen: Kammerverfahren: DIN EN ISO 16000,<br />

np-Ausführungsbestimmungen (8)<br />

VOC (Flüchtige organische Verbindungen): µg/m³ DIN EN ISO 16000-6, -9, -11<br />

VOC eingestuft in: K1, K2; M1, M2; R1, R2 (gem.<br />

TRGS 905, RL 67/548 EWG); IARC Gruppe 1 u. 2A;<br />

MAK III1, III2<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 299<br />

REM<br />

n.b. (7) 24 h nach Prüfkammerbeladung<br />

Summe flüchtige organische Verbindungen (TVOC) ≤ 300 28 d nach Prüfkammerbeladung<br />

davon: Summe Alkylaromaten ≤ 50 28 d nach Prüfkammerbeladung<br />

Summe bicyclische Terpene ≤ 200 28 d nach Prüfkammerbeladung<br />

Summe sensibilisierende Stoffe gem.<br />

MAK IV, BgVV-Liste (9) Kat. A, TRGS 907<br />

Summe VOC eingestuft in: K3, M3, R3 (gem.<br />

TRGS 905, RL 67/548/EWG); IARC Gruppe<br />

2B; MAK III3<br />

≤ 100 28 d nach Prüfkammerbeladung<br />

≤ 50 28 d nach Prüfkammerbeladung<br />

Summe gesättigter n-Aldehyde ≤ 180 28 d nach Prüfkammerbeladung<br />

Spezielle Einzelsubstanzen NPG 28 d nach Prüfkammerbeladung<br />

Summe schwer flüchtige organische Verbindungen (SVOC) ≤ 100 28 d nach Prüfkammerbeladung<br />

Isothiazolinone n.b. (3) 28 d nach Prüfkammerbeladung<br />

Formaldehyd µg/m³ DIN EN ISO 16000-3, -11; EN 717-1 i.A.<br />

Geruch Geruchsnote<br />

≤ 3<br />

≤ 24 (10) 28 Tage nach Prüfkammerbeladung<br />

<strong>natureplus</strong>-Ausführungsbestimmung,<br />

6-stufige Notenskala, 24 h nach Prüfkammerbeladung<br />

n.b. = nicht bestimmbar<br />

NPG: <strong>natureplus</strong>-Grenzwert (s. <strong>natureplus</strong>-VOC-Grenzwertliste), DAP: Deutsches Arzneibuch<br />

(1) Richtwert (Reinheitskontrolle); die Substanz wird nur geprüft, um eine Zugabe von Aluminium-, Zink-<br />

und<br />

Zirkonium-Verbindungen (evtl. Flammschutz) zu prüfen.<br />

(2) Analyse nur bei gefärbten und/oder bedruckten Produkten<br />

(3) Als krebserzeugend eingestufte Dispersionsfarbstoffe: Disperse Blue 1, Disperse Orange 11,<br />

Disperse<br />

Yellow 3. Als allergisierend eingestufte Dispersionsfarbstoffe: Disperse Blue 1, 3, 7, 26, 35,<br />

102,106,124;<br />

Disperse Orange 1, 3, 37, 76; Disperse Red 1, 11, 17; Disperse Yellow 1, 3, 9, 39, 49.<br />

(4)<br />

Analyse nur im Bedarfs-/Verdachtsfall<br />

(5)<br />

Analyse nur bei gefärbten und/oder bedruckten Produkten<br />

(6)<br />

im Bedarfsfall Analyse des Talkums auf Asbest, sofern der Hersteller keine Analyse hierzu vorgelegt<br />

wird<br />

(7) Bestimmungsgrenze für Einzelsubstanz: 1 µg/m³<br />

(8) <strong>natureplus</strong>-Ausführungsbestimmungen "Prüfkammer-Untersuchung“<br />

(9) BgVV (Hrsg.: Detlev Kayser, Eva Schleder): „Chemikalien und Kontaktallergie – eine bewertende<br />

Zusammenstellung“<br />

(10) 24 µg/m³ ≅ 0,02 ppm


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 300


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

4.2 Protokoll des Isocyanat-Hearing<br />

Protokoll des Hearings „Isocyanat-basierende Bindemittel in Holzwerkstoffen“ am<br />

28.07.2009 10:00 – 13:00 Uhr in Frankfurt a.M. im Ökohaus<br />

Teilnehmer: Schmitz-Günther (<strong>natureplus</strong>), Welteke-Fabricius (BUND), Huber (SIB), Mötzl<br />

(IBO), Kliebe (Öko+), Köhler (Bremer Umweltinstitut), Duve (AGÖF) für na-tureplus e.V.;<br />

Spritzendorfer (SHI), Müller (Homatherm), Müller (Pavatex), Thoma (Gutex), Albrecht (Gu-<br />

tex), Dr. Remme (Glunz), Schlusen (AKÖH/Egger).<br />

Es lagen mehrere schriftliche (Email) Stellungnahmen von Herrn Krines (ARGE kdR) vor,<br />

daneben Stellungnahmen von Herrn Thoma (Gutex) und Herrn Schneider (IBN). Außerdem<br />

war dem Hearing eine intensive Diskussion per Email im Zusammenhang mit dem Briefwech-<br />

sel zwischen <strong>natureplus</strong> und der Stadt München, Herrn Gräbel, vorangegangen. Dieser<br />

Briefwechsel war allerdings nicht allen Teilnehmern bekannt.<br />

Anlass für das Hearing war die Aufforderung der Stadt München, die Zielrichtung der na-<br />

tureplus-Zertifizierungsregeln im Zusammenhang mit Isocyanat-basierenden Bindemitteln in<br />

Holzfaser-Dämmstoffen zu überprüfen. Werde <strong>natureplus</strong> weiterhin Dämmstoffe zulassen,<br />

welche entsprechende Bindemittel enthalten, so werde die Stadt München die aktuelle Son-<br />

derförderung <strong>natureplus</strong>-geprüfter Dämmstoffe nicht fortsetzen. Denn damit werde na-<br />

tureplus nicht mehr allgemein als umweltorientiertes Premium-Gütezeichen anerkannt, die<br />

Stadt München könne eine Sonderförderung entsprechender Produkte nicht mehr kommu-<br />

nizieren. Das Hearing wurde angesetzt, um zu prüfen, ob <strong>natureplus</strong> seine Zertifizierungs-<br />

maßstäbe ändern müsste. Deshalb sollen hier aktuelle Erkenntnisse zu Isocyanat-<br />

basierenden Bindemitteln zusammengetragen werden. Es soll deutlich werden, ob der Ein-<br />

satz solcher Bindemittel mit Risiken verbunden ist, welche sie als unvereinbar mit den An-<br />

sprüchen von <strong>natureplus</strong> kennzeichnen.<br />

In den schriftlichen Stellungnahmen von Herrn Krines wird darauf abgehoben, dass Isocyana-<br />

te von Baubiologen abgelehnt würden, da es sich um gefährliche, z.T. krebsverdächtige Sub-<br />

stanzen handelt, die als Gefahrstoffe ein eigenes Regelwerk (TRGS 430) ausweisen. Es gebe<br />

ein Substitutionsgebot für solche Stoffe, dies werde auch aus der Stellungnahme des Sach-<br />

verständigenrats für Umweltfragen von 1987 deutlich. Die Baubiologie in Europa habe PMDI-<br />

verklebte Holzwerkstoffe schon immer abgelehnt und deshalb auch keinen entsprechend<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 301


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

hergestellten OSB- oder MDF-Platten ihren Segen gegeben. Die EU werde in der Neufassung<br />

der Bauproduktenverordnung die Verwendung solcher kritischer (Carc.Cat 3, R40) Zusätze in<br />

nachhaltigen Bauprodukten aus Gründen der Lebenszyklusbetrachtung einschränken, dann<br />

dürften diese ein Label als „umwelt- und gesundheitsverträglich“ erst recht nicht tragen.<br />

Diese Position werde, so Krines, auch von Prof. Glücklich geteilt.<br />

Auf dieses Statement hatte die <strong>natureplus</strong>-Kriterienkommission vor Beginn des Hearings in<br />

verschiedenen Stellungnahmen geantwortet, dass die geäußerten Bedenken von Bedeutung<br />

sein würden, sofern in den Holzwerkstoffen tatsächlich noch Isocyanate enthalten wären.<br />

Dies ist aber nach allen gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen nicht der Fall. So kann<br />

man den "Richtwerte für die Innenraumluft - Diisocyanate, Bundesgesundheitsblatt 2000"<br />

auf der Seite 258 wörtlich entnehmen: "...Es liegen keinerlei Hinweise dafür vor, dass nach<br />

Beendigung des Aushärteprozesses mit einer Daueremission monomerer oder polymerer<br />

Diisocyanate zu rechnen ist..." In dem selben Artikel ist auch beschrieben, dass es aufgrund<br />

der hohen Reaktivität der Diisocyanate nicht sinnvoll war (und ist) RW I bzw. RW II-<br />

Innenraumrichtwerte zu erstellen. Darüber hinaus kann man der TRGS 430 "Isocyanate –<br />

Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen" entnehmen: "PUR-Produkte können zeit-<br />

nah zur Herstellung noch Spuren von Isocyanaten enthalten. Nach weiterer, vollständiger<br />

Aushärtung gehen von PUR-Produkten keine Gefährdungen durch Isocyanate im Sinne der<br />

Gefahrstoffverordnung aus." Von ausgehärteten PMDI-Klebern in Holzwerkstoffen gehen (im<br />

Gegensatz zu Formaldhyd-haltigen Klebern) nach Auffassung der bislang wissenschaftlich<br />

befassten Institutionen (Umweltbundesamt, WKI Braunschweig, EMPA Zürich) keine ge-<br />

sundheitlichen Gefährdungen aus. Deshalb habe die <strong>natureplus</strong>-Kriterienkommission solche<br />

Bindemittel auch in verschiedenen Vergaberichtlinien zugelassen, allerdings wegen der be-<br />

kannt problematischen Herstellung den Einsatz dieser Kleber auf das technisch notwendige<br />

Mindestmaß beschränkt.<br />

Diese Freigabe wird von den Kritikern nicht für ausreichend begründet gehalten, zudem<br />

verweist Herr Krines in seiner Stellungnahme vor Beginn des Hearings auf die Problematik<br />

der Prozesskette zur Herstellung von Isocyanaten. Es wäre grundsätzlich nicht auszuschlie-<br />

ßen, dass möglicherweise ultrafeine Partikel oder Emissionen jenseits der Messbarkeitsgren-<br />

ze bei entsprechend sensibilisierten Personen zu Befindlichkeitsstörungen führen könnten.<br />

Es wird verwiesen auf die „Interessengemeinschaft der Isocyanat-Geschädigten“. Die Stel-<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 302


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

lungnahme des IBN (Rupert Schneider) zum Hearing wird eingangs verlesen. Hier wird darauf<br />

abgehoben, dass baubiologisch-ökologische Produkte mit Gefahrstoffen wie Isocyanaten<br />

nicht in Verbindung gebracht werden sollten, solange es hierzu Alternativen gebe, selbst<br />

wenn die Probleme mit diesen Gefahrstoffen nur bei der Produktherstellung (Arbeitssicher-<br />

heit) eine Rolle spielen sollten.<br />

Unabhängig davon biete das IBN an, sich an einer umfassenden Laboranalytik und verglei-<br />

chenden Lebenszyklusanalyse zu beteiligen, um folgende Fragen zu klären:<br />

1. Reichen die Nachweisbarkeitsgrenzen der Labors aus, um Gefahren durch Isocya-<br />

nate auszuschließen?<br />

2. Binden Isocyanate bei der Fertigung von Holzwerkstoffen wirklich vollständig ab<br />

und entstehen keine Folge-Schadstoffe?<br />

3. Funktioniert der Arbeitsschutz so 100 %ig, dass kein Arbeiter mit Isocyanaten in<br />

Berührung kommt?<br />

4. Muss bei Isocyanat-gebundenen Holzwerkstoffen nicht doch früher oder später<br />

mit Freisetzungen von Isocyanaten oder anderen gesundheitsrelevanten Stoffen<br />

gerechnet werden?<br />

5. Können im Brandfall oder beim Bearbeiten der Produkte Isocyanate oder andere<br />

gesundheitsrelevante Stoffe freigesetzt werden?<br />

6. Sind relevante Ausgasungen bei Feuchte-Einwirkung möglich?<br />

7. Welche Schadstoffe und Geruchsunterschiede zeigen sich im direkten Vergleich<br />

von Isocyanat-gebundenen und Nicht-Isocyanat-gebundenen Holzwerkstoffen?<br />

8. Wie sieht eine vergleichende Lebenszyklusanalyse der genannten Holzwerkstoffe<br />

aus?<br />

Ergänzend zu diesen Fragestellungen berichtet Herr Spritzendorfer von Mutmaßungen in der<br />

Wissenschaft (Prof. Lindner), dass sich unter Einfluss von Feuchtigkeit aus den PU-Klebern<br />

Amine lösen könnten. Das SHI „plane“ Untersuchungen am Institut für Umweltmedizin und<br />

Krankenhaushygiene am Uniklinikum Freiburg, bei denen „feinstoffliche Wirkungen“ von PU-<br />

gebundenen Holzfaserprodukten untersucht werden sollen. Er fordert die anwesende In-<br />

dustrie und <strong>natureplus</strong> auf, diese Untersuchungen finanziell zu unterstützen.<br />

Der Vermutung hinsichtlich sich lösender Amine und den Fragen hinsichtlich möglicher<br />

Rückbildung von Isocyanaten bei der Bearbeitung von Holzwerkstoffen (Bohren, Sägen etc.)<br />

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Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

wird seitens der anwesenden Industrie (Herrn Dr. Remme, Herrn Müller/Homatherm) wider-<br />

sprochen. Isocyanate seien hochgradig reaktive Stoffe, die mit der Luftfeuchtigkeit und der<br />

Restfeuchte im Holz in kürzester Zeit reagieren und sich zu Verbindungen verketten, die kei-<br />

nerlei Reaktivität mehr zeigen. Monomere könnten daher allenfalls im Inneren von PU-<br />

Schaumblöcken angetroffen werden, wo keine Reaktionsprozesse ablaufen können. Bei<br />

Holzwerkstoffen, speziell den hier in Rede stehenden Holzfaser-Produkten, werden die PMDI<br />

tröpfchenförmig (als Aerosol) auf die Holzfasern gesprüht, wobei schon ein vollständiger<br />

Reaktionsprozess erwartet werden kann. Zwischen der PMDI-Beleimung, der Konditionie-<br />

rung und Verpackung und dem Eintreffen beim Handel oder Verarbeiter vergehen zudem<br />

mindestens 48 Stunden, so dass eine Gefährdung durch Isocyanat-Emissionen ausgeschlos-<br />

sen werden könne. Nach einer Schrift des Ausschuss für Gefahrstoffe aus dem Jahr 2000<br />

(zitiert von Herrn Müller/Homatherm) wird für PMDI festgestellt, dass „eine Rückspaltung in<br />

gefährliche Monomere weder in biotischen noch abiotischen Systemen möglich“ sei.<br />

Ein anderer Kritikpunkt an PMDI-verleimten Systemen wird nur kurz gestreift: So wird kriti-<br />

siert, dass bei der Verbrennung aus PMDI Blausäure gebildet wird. Darauf wird seitens der<br />

Hersteller geantwortet, dass im Brandfall eine Menge gefährlicher Stoffe gebildet werden,<br />

beim Brand von Holzwerkstoffen speziell aber die Entwicklung von Kohlenmonoxid aus un-<br />

vollständiger Verbrennung die für den Menschen weitaus größere Gefahr darstellen würde.<br />

Die Firma Gutex hat hierzu sogar Tests durchführen lassen, welche belegen, dass die für La-<br />

borratten lethale Dosis nicht durch eine Blausäurekonzentration erreicht wird, sondern<br />

durch CO. Es gibt im Haushalt im übrigen eine Menge von Produkten (allen voran Bezugs-<br />

stoffe und Teppiche, die Schafwolle enthalten) welche im Brandfall weitaus größere Mengen<br />

Blausäure entwickeln, als aus den maximal 4 % PMDI-Bindemitteln in Holzwerkstoffen ent-<br />

stehen können.<br />

Herr Müller (Pavatex) führt in seiner Stellungnahme aus, dass die Zertifizierung PMDI-<br />

verleimter Dämmstoffe seitens <strong>natureplus</strong> für dieses Umweltlabel einen starken Verlust an<br />

Glaubwürdigkeit im Markt nach sich gezogen habe. Wenn <strong>natureplus</strong> einerseits argumentie-<br />

re, dass man nur die 20 % besten Produkte einer Kategorie auszeichnen wolle, dann müsste<br />

den Produkten der Vorzug gegeben werden, welche ohne Kleber und mit deutlich weniger<br />

problematischem Lebenszyklus hergestellt werden. Herr Welteke-Fabricius assistiert, dass<br />

speziell die Firma Pavatex den größten Teil der notwendigen Prozesswärme aus regenerati-<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 304


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

ven Energiequellen bezieht. Dadurch relativiere sich der z.B. von der Firma Gutex angestellte<br />

Vergleich, wonach das sog. „Nassverfahren“ 40 % mehr Treibhausgase hervorbringt, als das<br />

PMDI-„Trockenverfahren“.<br />

Der Darstellung wird von Herrn Thoma und Herrn Müller (Homatherm) widersprochen, die<br />

ausführen, dass auch die Hersteller im Nassverfahren petrochemische Einsatzstoffe in den<br />

Platten haben (v.a. Kleber zur Verbindung der dünneren Profile, Hydrophobierungsmittel,<br />

synthetisches Latex zur Verbesserung der Festigkeit etc.) und auch im Produktionsverfahren<br />

„eine Menge Chemie“ zum Einsatz komme (PH-Regulierungsmittel, Retentionsmittel, Ent-<br />

schäumungsmittel, Ausflockungsmittel), welche in den trocken produzierten Platten nicht<br />

oder nicht in diesem Umfang notwendig wäre. Herr Thoma führt aus, dass nach ihren inter-<br />

nen Vergleichsrechnungen die Ökobilanz des „Trockenverfahrens“ deutlich günstiger als das<br />

Nassverfahren ausfalle, dies sei auch der Grund gewesen, mit Teilen der Produktion auf das<br />

neue Verfahren umzusteigen. Herr Müller hebt auch auf die höhere Gebrauchstauglichkeit<br />

der PMDI-gebundenen Produkte ab. Mit geringerer Rohdichte (damit besserer Wärme-<br />

dämmeigenschaft) ließen sich festere Platten mit größeren Querschnitten produzieren –<br />

passend für die jeweils erforderliche Anwendung.<br />

Herr Schmitz-Günther führt aus, dass es <strong>natureplus</strong> bei der Festlegung der 20 % „Bestpro-<br />

dukte“, die mit <strong>natureplus</strong> ausgezeichnet werden sollen, als Bezugsgröße auf den gesamten<br />

Dämmstoffmarkt angekommen wäre. Es sei aus Sicht von <strong>natureplus</strong> nicht sinnvoll, inner-<br />

halb der etwa 4 % Marktanteil der Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen noch wei-<br />

ter zu differenzieren, sofern die Produkte nicht tatsächlich gravierende Qualitätsunterschie-<br />

de aufwiesen. Besser sollten die Hersteller der Holzfaserdämmstoffe kooperieren und den<br />

konventionellen Produkten Marktanteile wegnehmen. Den von Herrn Müller (Pavatex) ange-<br />

führten Umstand, dass die ersten <strong>natureplus</strong>-Vergaberichtlinien für Dämmstoffe aus nach-<br />

wachsenden Rohstoffen aus dem Jahr 2002/2003 noch ein Verbot von Isocyanat-haltigen<br />

Klebern vorsahen, begründet er damit, dass zu diesem Zeitpunkt solche Kleber in Dämmstof-<br />

fen noch nicht eingesetzt wurden. Zeitgleich wurden diese Kleber von <strong>natureplus</strong> jedoch in<br />

anderen Holzwerkstoffen zugelassen. Mit der <strong>natureplus</strong>-Richtlinien-Systematik habe man<br />

einige Grundsatzentscheidungen getroffen: Es soll kein abgestuftes Label (Silber/Gold) ge-<br />

ben, weil dies der Markt nicht akzeptiert, und jede Produktgruppe werde separat betrachtet,<br />

um nicht „Äpfel mit Birnen zu vergleichen“. Es sei aus <strong>natureplus</strong>-Sicht nicht zielführend, z.B.<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 305


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

nur eine bestimmte Art von Mauersteinen auszuzeichnen, etwa weil sie eine besonders<br />

günstige Ökobilanz aufweist, und dabei die völlig verschiedene Herstellung und die stark<br />

unterschiedlichen Eigenschaften beispielsweise von Ziegeln, Porenbeton, Kalksandsteinen<br />

oder Holzspan-Betonsteinen gegeneinander abzuwägen. Deshalb hat sich <strong>natureplus</strong> ent-<br />

schieden, für jede Produktart eine eigene Vergaberichtlinie zu erstellen, welche definiert,<br />

was man an dieses Produkt für ökologische, gesundheitliche und technische Anforderungen<br />

stellen kann.<br />

In diesem Zusammenhang wird an die anwesende Vertreterin vom IBO, Frau Mötzl, die Fra-<br />

ge gerichtet, wie sich die Ökobilanz der Kleber auf Basis von Isocyanaten von anderen Kle-<br />

bern unterschieden. Müsste sich der aufwändige und wegen der gefährlichen Zwischenpro-<br />

dukte auch risikoreichere Herstellungprozess nicht in der Ökobilanz widerspiegeln? Frau<br />

Mötzl antwortet, dass bei der Ökobilanz von Plattenwerkstoffen, welche verschiedene Leime<br />

– PMDI- oder Phenol-Formaldehyd-basierende bzw. MUPF - enthalten (z.B. Grob-<br />

Spanplatten), sich zwar schon ein größerer Herstellungsaufwand der PMDI-Leimsysteme<br />

zeige, dafür würden hier aber auch geringere Einsatzmengen gegenüberstehen, so dass sich<br />

die Effekte in der Ökobilanz der Platten ausgleichen würden. Allerdings lägen dem IBO noch<br />

keine Ökobilanzen allein für diese Kleber vor, man wisse auch nicht genug über deren Her-<br />

stellung, weil diese Produkte an sich für eine Öko-Zertifizierung nicht in Frage kommen. Es<br />

wird hier eine Wissenslücke und weiterer Forschungsbedarf festgestellt. Die Hersteller dieser<br />

Leimsysteme müssten ein Interesse daran haben, dass ihre Produkte als sauber angesehen<br />

werden, und sich an der Finanzierung einer Ökobilanz beteiligen.<br />

Herr Kliebe führt aus, dass die seinem Verband angeschlossenen Öko-Baustoffhändler mit<br />

beiden Arten von Produkten gute Erfahrungen gemacht haben. Oft seien Preiserwägungen<br />

ausschlaggebend, welche Produktlinie gehandelt wird. Es gebe zwar, wie von Herrn Müller<br />

(Pavatex) geschildert, die „traditionellen“ Öko-Händler, welche gemeinsam mit dem IBN<br />

PMDI-gebundene Produkte ablehnen, deren Zahl werde aber geringer, da sich die anderen<br />

Platten in der Praxis immer mehr durchsetzen würden. Das gelte weniger für Dämmstoffe,<br />

als für andere Holzprodukte.<br />

Herr Schlusen führt in seiner Stellungnahme aus, dass der moderne Holzbau heute nicht<br />

mehr ohne PMDI-gebundene Produkte auskomme. Gerade sei man dabei, dass moderne<br />

PMDI-gebundene Holzwerkstoffe andere Werkstoffe wie Stahl im Bauwesen verdrängen und<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 306


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

einer nachhaltigen, weil nachwachsenden Ressource Holz neue interessante Anwendungs-<br />

gebiete eröffnet werden. Es wäre nicht im Interesse des Handwerks und der Industrie, wenn<br />

diese im Interesse der Nachhaltigkeit positive Entwicklung nun ins Stocken geraten sollte,<br />

weil einzelne vage Verdachtsmomente und eher psychologische Barrieren nicht ausgeräumt<br />

werden könnten.<br />

Herr Welteke-Fabricius fasst die Diskussion zusammen: Die Bedenken richteten sich v.a. ge-<br />

gen die problematische Prozesskette der Isocyanat-Herstellung. Hierzu liegen weder den<br />

Herstellern der Holzwerkstoffe noch <strong>natureplus</strong> oder den Kritikern aktuelle und vertiefende<br />

Daten vor. Für ein wissenschaftlich begleitetes „Risk-Assessment“ sollte mit Unterstützung<br />

der Hersteller PMDI-gebundener Holzwerkstoffe bei den Kleberherstellern geworben wer-<br />

den. Dies könnte auch die Basis für eine erweiterte Ökobilanz der entsprechenden Holz-<br />

werkstoffe sein. <strong>natureplus</strong> müsse sich überlegen, ob die Anforderungen an den Energie-<br />

aufwand bei der Herstellung verschärft werden könnten, um die Umweltvorteile beim Ein-<br />

satz regenerativer Energien besser abzubilden. Für eine Gefährdung von Verarbeitern oder<br />

Nutzern durch die fertigen Platten gebe es hingegen keine konkreten Anhaltspunkte. Den-<br />

noch sei <strong>natureplus</strong> daran interessiert, die wenigen noch ausstehenden offenen Fragen in<br />

diesem Zusammenhang geklärt zu sehen. Es wird sehr positiv bewertet, dass das IBN als be-<br />

deutsamster Kritiker des Verfahrens die Bereitschaft gezeigt hat, ohne ideologische Barrie-<br />

ren und auf wissenschaftlicher Basis bei der Aufklärung der offenen Fragen mitzuwirken. Als<br />

Erstes müsse jedoch das Gespräch mit der Stadt München gesucht werden. Hier müsse man<br />

Überzeugungsarbeit leisten und zeigen, dass <strong>natureplus</strong> sich mit der Kritik offen auseinan-<br />

dersetzt, damit die Sonderförderung nicht eingestellt wird.<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 307


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

4.4 Literaturliste<br />

Ad-Hoc 1996 ad-Hoc-AG (ad-hoc-Arbeitsgruppe aus Mitgliedern der Innenraumlufthy-<br />

giene-Komission des UBA und Vertretern der Arbeitsgemeinschaft der<br />

Obersten Landesgesundheitsbehörden [AOLG] (1996): Richtwerte für die<br />

Innenraumluft: Basisschema. Bundesgesundheitsblatt 39 , 422-426<br />

AgBB 2003 Ausschuss zur gesundheitlichen Bewertung von Bauprodukten (AgBB,<br />

2003): Vorgehensweise bei der gesundheitlichen Bewertung der Emissio-<br />

nen von flüchtigen organischen Verbindungen (VOC und SVOC) aus Bau-<br />

produkten.http://www.umweltbundesamt.de/uba-info- daten/daten/voc.htm<br />

BA Fb1039 Schriftenreihe der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin,<br />

Forschungsbericht 1039, Creutzenberg, Muhle et.al.: Toxizität von Stäu-<br />

ben im Peritoneum der Ratte (2005)<br />

B.A.U.CH. B.A.U.CH. (1993): Analyse und Bewertung der in Innenräumen vorkom-<br />

menden Konzentrationen an längerkettigen Aldehyde. ISBN 3-929807-13-<br />

0<br />

BGVV BGVV: Chemikalien und Kontaktallergie: eine bewertende Zusammenstel-<br />

lung. Hrsg.: Kayser, D; Schlede E. ISBN: 3-86094-163-1<br />

Breum 2003 N.O. Breum, T. Schneider, O. JØrgensen, T. VoldbjØrn Rasmussen, S.<br />

Skibstrup Eriksen: Cellulosic Building Insulation versus Mineral Wool, Fi-<br />

berglass or Perlite: Installer’s Exposure by Inhalation of Fibers, Dust, Endo-<br />

toxin and Fire-retardant Additives. National Institute of Occupational<br />

Health, Copenhagen and Danish Building and Urban Research, Denmark.<br />

Ann. occup. Hyg., Vol. 47, No. 8, pp. 653–669, 2003<br />

EMPA 1995 Mattrel, Richter (EMPA): Bestimmung von Diphenylmethandiisocyanat<br />

(MDI) aus isocyanatgebundenen Holzwerkstoffen, aus: Holz als Roh- und<br />

Werkstoff, Springer-Verlag 1995<br />

Förster 1993 Krebsgefährdung durch KMF, WaBoLu-Hefte 4/94, BGA 1994<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 308


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

Fuehres 1995 Fuehres, Orientierende Raumluftmessungen auf anorganische und organi-<br />

sche Fasern, Reiskirchen 1995<br />

Fuehres 1996 Fuehres M., Messungen zum Verstaubungsverhalten und zur Erfassung<br />

von Abklingkurven beim Einblasen von Isofloc in ein Steildach in Greifen-<br />

stein, Reiskirchen 1996<br />

IARC IARC (International agency for research on cancer):<br />

htpp://monograps.iarcfr/monoeval/ Stand 12/2002<br />

IARC 1995 IARC Monographs Wood Dust, IARC 1995<br />

ILSI 2005 International Life Sciences Institute (ILSI) Risk Science Institute: Testing of<br />

Fibrous Particles: Short-Term Assays and Strategies. Report of an ILSI Risk<br />

Science Institute Working Group.Taylor and Francis Inc. Received 12 Janu-<br />

ary 2005; accepted 1 April 2005<br />

ISOPA ISOPA (Europäischer Verband der Isocyanathersteller): W. Frank, MDI –<br />

Classification and Labelling (update), March 2009<br />

Marfels 1994 VDI-<strong>Bericht</strong>e 122, 851-856 (1994)<br />

Molhave Molhave, L (1991): Volatile Organic Compounds, Indoor Air Quality and<br />

health. Indoor Air 1, 357-376<br />

Muhle 1995 Untersuchungen der Beständigkeit von Zellulosefasern in der Rattenlunge,<br />

Fraunhofer Institut für Toxikologie und Aerosolforschung, Hannover 1995<br />

NIEHS 1994 Dieter MP, Environ. Health Perspect. 102(7), 93-97 (1994)<br />

NIOSH NIOSH (National Institute for occupational health an safety):<br />

http://www.cdc.gov/niosh/chem-inx.html Stand 1998<br />

NTP 1999 National Toxicological Program des NIEHS, Triangle Park, New Jersey 1999<br />

OSHA OSHA (Occupational Safety & Health Administration): http://www.osha-<br />

slc.gov/dts/chemicalsampling/toc/toc_chemsamp.html Stand 2003<br />

Schumm 1994 Untersuchung von Produkten aus KMF im Hochbau hinsichtlich Ihres Fa-<br />

serfreisetzungsverhaltens, TÜV Süddeutschland 1994<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 309


Entwicklung des Kriterien- und Kennzeichensystems<br />

Seifert Seifert, B (1999): Richtwerte für die Innenraumluft. Bundesgesundheits-<br />

blatt 3, 270-278<br />

Sorbe Sorbe, G (1998): Internationale MAK-Werte. ecomed-Verlag 4. Auflage<br />

Tartai 1992 Tatrai E, Ungvary G, Br. J. Ind. Med. 48(7), 494-98 (1992)<br />

Tartai 1995 Tatrai E et. al, J. Appl. Toxicol. 15(1), 45-48 (1995)<br />

Tiesler 1993 Tiesler H, Schnittger J., VDI-<strong>Bericht</strong>e 1075, 283-95 (1993)<br />

TRGS 430 Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Umweltmedizin, Technische Regeln<br />

für Gefahrstoffe TRGS 430, Isocyanate – Gefährdungsbeurteilung und<br />

Schutzmaßnahmen<br />

UBA Umweltbundesamt BRD; Kommission Innenraumlufthygiene (IRK):<br />

http://www.umweltbundesamt.de/uba-info-daten/daten/irk.htm<br />

VSI Verband der Schmierstoff-Industrie e.V.: Stellungnahme zur Einstufung<br />

und Kennzeichnung von Borsäure und Natriumboraten, VSI-Info 31/2009,<br />

siehe auch http://www.vsi-schmierstoffe.de/Aktuell/Bor/Borsaure.htm<br />

WHO 1989 WHO: Indoor air quality: organic pollutants. Euro Reports and Studies 111<br />

(1989)<br />

WKI 2003 Wilhelm-Klauditz-Institut für Holzforschung, Kurzbericht 11/2003, Be-<br />

stimmung von Diphenylmethandiisocyanat mittels LC-MS/MS<br />

Zwiener Zwiener/Mötzl, Ökologisches Baustoff-Lexikon, C.F. Müller Heidelberg<br />

2006<br />

© <strong>natureplus</strong> e.V. Abschlussbericht FKZ 22001407 Seite 310

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