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Numismatische Zeitschrift - Medievalcoinage.com

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312 <strong>Numismatische</strong> Literatur.<br />

Ausprägung von Gold- und Silbermünzen in Valenciennes, Namur und Zeven -<br />

berg; erst im October 1433 ordnete er die Ausprägung identischer Münzen<br />

nach Typus, Gewicht und Gehalt in allen seinen Münzstätten an. Spätere Ver-<br />

ordnungen führten Verändemngen ein und verfügten die Eröffnung einer Münzstätte<br />

iiiMecheln (1454) und eine Verordnung vom 23. Mai 14tJ6 stellte zum<br />

ersten Male das gegenseitige Verhältniss der verschiedenen Gold- und Silbermünzen<br />

fest.<br />

Das XIII. Capitel enthält die Kegierungszeit Carl des Kühnen (1467 bis<br />

1477), welcher vor Allem Volkserhebungen mit äusserster Energie unterdrückte<br />

und mit Verordnung vom 18. October 1467 die Prägung verschiedener Gold-<br />

und Silbermünzen anbef;ibl, darunter auch schwarze, welche 1468 theilwei.se<br />

geändert wurden •, eine<br />

Instruction bestimmte, welche einheimischen und<br />

fremden Münzen im Umlaufe sein durften und weil für die Goldmünzen ein<br />

Minimalgewicht festgestellt war, unter welchem sie als „billon" erklärt wurden,<br />

ernannte Carl öffentliche Wägei der Goldmünzen, als Münzstätte wurde Löwen<br />

bestimmt. Ihm kommt die Ehre zu, zuerst eine internationale Münzconferenz<br />

veranlasst zu haben, die iu Brügge stattfand und von Delegirten Eduard's IV.<br />

von England, sowie des Herzogs von Burgund besucht wurde; ihre Beschlüsse<br />

stellten ein Verhältniss des Goldes zum Silber von 1 : 12 her und bestimmten,<br />

welche Münzgattungen in den betreffenden Ländern Zwangscurs haben sollen<br />

und welche nicht.<br />

Verschiedene Verordnungen bekämpften vergeblich das Steigen des<br />

Curses der Goldmünzen, sie hielten am Bimetallismus fest und wurden durch<br />

Schaffung einer Reihe neuer Silbermünzen vervollständigt, welche ein Unter-<br />

scheidungszeichen haben sollten zur Kennzeichnung des Landes in dem sie<br />

geprägt sind 5 zur Vermeidung der Ausfuhr von Metallen wurde die Prägung<br />

in allen Münzstätten von Brabant, Flandern, Holland, Geldern und Burgund<br />

anbefohlen.<br />

Das XIV. Capitel behandelt die Regierung der Maria v. Burgund (1477<br />

bis 1482), welche bis zu ihrer Heirat mit Erzherzog Maximilian von Oester-<br />

reich durch innere Unruhen behelligt wurde, welche benützend, Louis XI.<br />

Burgund und Artois besetzte. Maximilian bezwang leicht die Gemeinden,<br />

konnte aber die genannten Provinzen nicht wieder gewinnen; mit Maria's Tod<br />

gingen die Niederlande an das Haus Oesterreich-Burgund, vertreten durch<br />

ihren Sohn Philipp den Schönen über. Während ihrer Regiening fungirte nach<br />

den Urkunden nur die Münzstätte Antwerpen; eine Ordonnanz vom 10. Novem-<br />

ber 1477 bestimmte den Curs der verschiedenen Münzen, der nach der da-<br />

maligen Art der Staaten Bankerott zu machen nach nicht einmal einem Jahre<br />

um 50 Procent erhöht wurde. Scharfe polizeiliche Massregeln erzwangen<br />

die Befolgung der Anordnungen und im Jahre 1480 geschah die Ausmün-<br />

zung von weissen und schwarzen Münzen um dem Mangel an kleineren Geld-<br />

sorten abzuhelfen. Die Abbildung einer interessanten, vermuthlieh zur Zeit der<br />

Veimählung mit Erzherzog Maximilian geprägten Medaille beschliesst dieses<br />

Capitel. Das nächste (XV.) befasst sich mit den zur Zeit der Minderjährigkeit

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