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Numismatische Zeitschrift - Medievalcoinage.com

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306 C. V. Ernst<br />

Das Anbringen von Münzmeisterbuchstaben wurde von Joseph II.<br />

mit Verordnung vom 9. December 1780 als überflüssig untersagt;<br />

sie erscheinen daher auf Münzen mit der Jahreszahl 1780 zum letzten<br />

Male (mit Ausnahme einiger in den italienischen Provinzen geprägten,<br />

worüber ich mir vorbehalte an anderer Stelle zu berichten).<br />

Das Münzamt Günzburg war von jeher für die Herstellung von<br />

Thalern zum Exporte nach dem Oriente von Augsburger Bankhäusern<br />

in Anspruch genommen, und da nach dem Tode der Kaiserin Maria<br />

Theresia die Frage nach Thalern wieder auftrat, die Augsburger<br />

Exporteure aber die Bedingung stellten, dass ihnen die Thaler mit<br />

dem Gepräge der verstorbenen Kaiserin erfolgt werden mttss-<br />

ten, so frug das Münzamt Günzburg bei der Hofkammer in Wien an,<br />

ob diesem Wunsche willfahrt werden dürfe. Es erhielt den Bescheid<br />

(Hofkämm erverordnung vom 22. Februar 1781), „dass die Präg-<br />

stöcke von Weyland Ihro Majestät der Kaiserin und Königin, so<br />

lange welche vorhanden, gebraucht werden können". Eine gleich-<br />

lautende Verordnung erging einige Monate später (Hofkammer-<br />

verordnung vom 30. Juni 1781) an das Hauptmünzamt in Wien.<br />

Da die Silberlieferungen an das Münzamt Günzburg in den<br />

nächsten zwei Jahren anhielten und die vorhandenen Prägestempel<br />

in Folge ihrer fortwährenden Benützung bald unbrauchbar wurden,<br />

so sah sich das Mtinzamt genöthigt, am 17. November 1783 nach<br />

Wien zu berichten, dass eine von dem Bankhause Liebert in Augs-<br />

burg auf Thaler eingesandte Partie Silbers, mangels Stempel nicht<br />

ausgeprägt werden könne. Darauf erhielt es von der Hofkammer die<br />

Weisung, neue Stempel, aber immer mit der Jahreszahl 1780<br />

so lange anzufertigen und zu verwenden, als die Frage nach Maria<br />

Theresia-Thalern anhalten sollte. (Hofkammerverordnung vom 1. De-<br />

cember 1783.) Diesem Auftrage wurde entsprochen, und den neuen<br />

Prägestempeln nach wie vor die Bezeichnung S • F ' beigefügt, weil<br />

das Verbot des Anbringens der Münzmeisterbuchstaben sich nur auf<br />

die nach 1780 eingeführten Münzen Kaiser Joseph's beziehen konnte.<br />

Die zur Herstellung der Prägestempel dienenden Matrizen und<br />

Punzen waren mit der Zeit stumpf geworden, und daher wandte sich<br />

das Günzburger Münzamt im Jahre 1793 mit der Bitte an die Hof-<br />

kammer, das Hauptmünzamt in Wien wolle beauftragt werden, diese<br />

Prägerequisiten neu anzufertigen. Als diese einlangten, entstand die<br />

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