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Numismatische Zeitschrift - Medievalcoinage.com

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270 Dr. Carl Schalk<br />

Rechu. 1695. Empf. fol. 8^. Den 27. septembr. empfing ich von<br />

lien*n N. Superintendenten und spittlmaistern des allhieigeu burger-<br />

spittal zu eylfertiger abt\ihrung der einem löbl. stattrath intimirtn<br />

kays. anticipation per 15.000 fl. in dass landthauss wie in aussgab<br />

auf die landtsteuer fol. 10* zu ersehen, weilln derzeit die cassa erst<br />

gemelte summa nicht bei banden, dem spittal aber wegen der münz-<br />

callada desto weniger schaden zuekombt auf eine Zeitlang benant-<br />

lichen 12000 fl. Empf. fol. 14*. Den letzten juni seindt auf des herrn<br />

Michael Hierstel [gem. statt grundtschreibern] gethanes anzeigen<br />

undterschiedlich bey dessen Verwaltung gelegene depositirte geldter,<br />

umbwilln derzeit die guldiner und siebenschillinger gänzlich<br />

cassirt werdn sollen *^) und besagte deposita meistens in solchen<br />

Sorten bestanden, zu dem obercammerambt ohne Interesse genohmen<br />

wordn und zwar nach aussweissung beyligenter specification . . über<br />

abzug der befundenen callada . . . 108 fl. 32 kr. 2 a^.<br />

Empf. fol. 48*. Den letzten junii empfienge ich von herrn Michael<br />

Hierstel, gem. statt grundtschreibern die nach abtrettung dess herrn<br />

Georgen Papp auch gewesten grundschr. alda sich befundene 19 fl.<br />

o ß 18 J^ hindterlassene partheygeldter, welche aber in halben<br />

guldenstuckhen bestandten und sich darunter 9 stuckh der<br />

jeczigen callada nach jeder zu 26 kr. befunden, also nach<br />

abzug 36 kr. benanntlichen 18 fl. 6 ß 24 /i/S.<br />

Rechn. 1696. Ausg. fol. 30P. Den 18. may bringe ich pro<br />

ausgab die dem herrn münzquardein und herrn Verwaltern in<br />

den kayserl. mUnzambt, umbwillen selbe bei vermünzung der<br />

siebenschillinger, so gemaine statt wegen der abrueffung<br />

aldahin gelifert zimbliche müehwaltung gehabt, die jedem ange-<br />

hendigte 18 fl. wie auch dem schmölzer 2 fl., zusamben 65 fl. 4 ß<br />

24 .^. ,f<br />

13) Nach kaiserlicher Resolution vom 19. September 1695 sollte es bei<br />

der bereits vorhin schon entschlossenen austilgung der gesummten fremden<br />

giildiner-sorten, wie die mögen genennet werden ein für allemal sein unver-<br />

ändertes bewenden haben, und in denen jenigen erblanden, wo selbige sich<br />

annoch befinden, zwar bis zum ausgang dieses jahrs sie noch in <strong>com</strong>mercio<br />

gültig sein, jedoch inzwischen, so viel es möglieh, umgemünzt, und post finem<br />

anni nicht änderst als nach dem werth des innerlichen silberhalts in kaiserl.<br />

nninzstädten angenommen werden. Becher, Bd. II, S. 138, §. 92.<br />

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