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Numismatische Zeitschrift - Medievalcoinage.com

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Die Wiener Mark vor 1694 und die Wiener Pfenninge im XIV. Jahrliundert.<br />

^ «^^<br />

welchen diese Groschen in den Jahren 1326 und 1339 mit 7 Pfen-<br />

ningen bewerthet werden. Die feine Troymark enthielt daher<br />

80 X 7 = 560 Pfenninge.<br />

Bestätigt wird ferner diese Annahme durch das schon von Dr.<br />

Luschin angeführte Citat aus dem Decrete König Karl Roberts vom<br />

2. Februar 1342 ^^), nach welchem angeordnet wurde, dass bei der<br />

MUnzkammer von den verrufenen sowohl Wiener Pfenningen, als den<br />

vor dem Jahre 1338 geprägten ungarischen Denaren je 4 StUck für<br />

3 Stück neuer Denare einzulösen sind. Beide diese Münzen wurden<br />

daher als gleichwerthig erklärt. Nachdem die verrufenen zu den<br />

neuen Denaren im Werthverhältnisse von 6 : 7 standen, so hätten<br />

strenge genommen für je 4 Stück alte, eigentlich — -x4 = S^/, StUck<br />

neue Denare gegeben werden sollen. Dieser Ansatz wurde indessen<br />

um sich vor Verlusten durch die Einlösung minderwerthiger Denare<br />

zu schützen, und vielleicht auch einen kleinen Gewinn zu erzielen<br />

auf rund 3 neue Denare herabgemindert.<br />

Nach dem Vorerwähnten können wir daher mit der grössten<br />

Beruhigung annehmen, dass mindestens vom Jahre 1316 bis 1337<br />

aus einer ungarischen oder Troymark Feinsilber 560, aus der AYiener<br />

9<br />

Mark aber -— x560 = 630 Stück Wiener Pfenninge ausgebracht<br />

8<br />

wurden.<br />

Neben den bereits oben aus österreichischen Urkunden der<br />

Jahre 1316 bis 1337 angeführten Marken finden wir in ebensolchen<br />

Urkunden, und zwar in überwiegender Anzahl auch Marken mit der<br />

Aufzahl von 2 U oder 480 StUck Pfenningen. Diese Marken können<br />

nach der obigen Auseinandersetzung wohl nur Münzmarken sein,<br />

deren Feingehalt sich daher als -=777- X 16 = — -x 16 -= 135/? löthig,<br />

obO i<br />

nach ungarischer Ausdrucksweise septimae <strong>com</strong>bustionis, oder<br />

0-857 1/7 fein herausstellt<br />

Nicht beweisfUhrend, aber dem Obigen nicht widersprechend,<br />

scheint folgende Urkundenstelle zu sein: 1330. „Centum trigiusa sex<br />

florenos auri boni et legalis, pro triginta duabos marcis argenti vien-<br />

12) Wiener <strong>Numismatische</strong> <strong>Zeitschrift</strong> VIII. Band, S. 209 70), Anmerkung

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