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Numismatische Zeitschrift - Medievalcoinage.com

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182 Oito Seeck:<br />

schon seit langen Jahrzehnten den ganzen Geldumlauf; jedennanu<br />

war mit ihrem Werthe aufs Genaueste vertraut. Ihn erst jetzt durch<br />

ein besonderes Zeichen zum Ausdrucke zu bringen, hatte also gar<br />

keinen Sinn, wenn man nicht damit beabsichtigte, in diesem Werth<br />

irgend eine Veränderung eintreten zu lassen *').<br />

Jenes Werthzeichen besteht aus zwei Theilen, die meist durch<br />

einen Punkt deutlich gesondert werden, nämlich XX und I. Wie<br />

Missong richtig bemerkt hat, kann dies nur bedeuten, dass die<br />

Münze einerseits den Doppeldenar, anderseits die Rechnungseinheit<br />

darstellen solle. Nun war diese Letztere ja von Alters her der Sesterz<br />

gewesen. In jeneta zweifachen Zeichen liegt also, wie mir scheint.<br />

11) Knbitschek, S. 87, schreibt, Aurelian habe „seiner etwas minder-<br />

werthigen Münze durch Zwang, dnrch den das Aufkommen der Werthzahl<br />

sich am besten erklären lässt, ihren Werth sichern wollen." Ich verstehe bei<br />

diesem Satze nicht recht, wozu denn die Unterthanen des Kaisers gezwungen<br />

werden sollten. Etwa, dass sie das Geldstück zu seinem vollen Nominalwerthc<br />

nahmen? Dieser Zwang hatte immer bestanden; denn zu allen Zeiten galt die<br />

pecimia signata forma publica popuU Romani als gesetzliches Zahlungsmittel,<br />

das man für den Betrag, den das Geldstück officiell repräsentirte, anzunehmen<br />

verpflichtet war. In dieser Beziehung wäre also der angebliche Zwang Aurelian's<br />

gar keine Neuerung gewesen. Das Heiabgehen des VVerthes drückte sich<br />

eben nicht darin aus, dass man den Denar nicht mehr als Denar hätte<br />

gelten lassen, sondern dass jede beliebige Waarc mehr Denare kostete, als<br />

sie vor der Münzverschlechterung gekostet hatte. Dem aber Hess sich nur<br />

durch ein Preisedict, wie das diacletianische, entgegentreten, nnd ein solches<br />

hat Aurelian wohl kaum erlassen. Offenbar ist Kubitschek durch den modernen<br />

Begriff des Zwangscurses irregeführt worden. Doch dieser setzt voraus, das.s<br />

neben dem Papiergeld eine vollwerthige Metallmünze existirt, mit der man<br />

jenes gesetzlich gleichen kann. Wenn aber nur eine Rechnimgseinheit vorhanden<br />

ist, eben jenes verschlechterte Metallgeld, so weiss ich nicht, wo man<br />

eine Norm finden wollte, um dessen Curs zwangsweise zu fixiren. „Minder-<br />

werthige" Münze ist eben nur möglich, wo vollwerthige daneben cursirt, zu<br />

der man sie in ein Verhültniss setzen kann, wie unsere Scheidemünze von<br />

Silber, Nickel und Kupfer zu den goldenen 10- und 20-Mark6tücken. Wo aber<br />

der ganze Geldumlauf, wie zur Zeit Aurelians, sich so gut wie ausschliesslich<br />

in einer einzigen Münze bewegt, da muss diese nothwendig immer „vollwerthig"<br />

sein, nur dass freilich dieser „volle" Weith sehr klein sein und bei fortschrei-<br />

tender Verschlechterung des Kornes immer kleiner werden kann. Aber dagegen<br />

lässt sich mit gesetzlichem Zwange nichts anfangen, ja man konnte einen<br />

solchen auch nicht einmal beabsichtigen, weil sich eben ausser einem Preis-<br />

edict gar keine Formulirung dafür finden Hess.

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