Ausbildungsvertrag - Musikverein Essingen eV
Ausbildungsvertrag - Musikverein Essingen eV
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<strong>Musikverein</strong> <strong>Essingen</strong> e.V.<br />
<strong>Ausbildungsvertrag</strong><br />
Zwischen dem <strong>Musikverein</strong> <strong>Essingen</strong> e.V.<br />
und<br />
Name, Vorname des<br />
Erziehungsberechtigten:<br />
Straße, PLZ, Ort:<br />
Telefon:<br />
Name, Vorname<br />
des Schülers/der Schülerin:<br />
Geburtsdatum<br />
des Schülers/der Schülerin:<br />
Ausbildungsbeginn: _____________________________________________ _____<br />
Ausbildungsbeitrag: 40,00 EUR monatlich 1<br />
Eigenes Instrument vorhanden: O ja Instrumentenleihgebühr entfällt<br />
O nein Instrumentenleihgebühr: 10,00 EUR monatlich 2<br />
Unabhängig von der Ausbildung ist ein Jahresbeitrag für die Mitgliedschaft im <strong>Musikverein</strong> <strong>Essingen</strong><br />
fällig. Dieser beträgt für Kinder und Jugendliche 4,00 EUR, für Erwachsene 8,00 EUR.<br />
Der monatliche Ausbildungsbeitrag, die monatliche Instrumentenleihgebühr sowie der jährliche<br />
Mitgliedsbeitrag sollen bis auf Widerruf von meinem unten angegebenen Konto im<br />
Lastschriftverfahren eingezogen werden.<br />
Kontoinhaber:<br />
Kontonummer: Bankleitzahl:<br />
Bank:<br />
1. Der Schüler verpflichtet sich, die regelmäßigen Übungsstunden zu besuchen.<br />
2. Die Ausbildung erfolgt durch qualifizierte Ausbilder in wöchentlichen Unterrichtseinheiten zu je<br />
30 Minuten.<br />
3. Die Schulferien sind unterrichtsfrei (aber nicht beitragsfrei).<br />
4. Die Kosten des Unterrichtsmaterials (Schulen, Notenhefte, usw.) sind vom Schüler selbst zu<br />
tragen.<br />
5. Eine Abmeldung des Schülers kann grundsätzlich nur zum Ende des Schulhalbjahres erfolgen und<br />
muss spätestens einen Monat vorher bei der Vorstandschaft des <strong>Musikverein</strong>s schriftlich<br />
eingereicht werden.<br />
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<strong>Musikverein</strong> <strong>Essingen</strong> e.V.<br />
<strong>Ausbildungsvertrag</strong><br />
6. Abmeldungen während des laufenden Schuljahres können zu einem Monatsende nur in<br />
besonders begründeten Ausnahmefällen (z.B. bei Wegzug oder längerer Krankheit)<br />
berücksichtigt werden und sind ebenfalls bei der Vorstandschaft schriftlich einzureichen. Die<br />
Lehrkräfte können keine Abmeldungen entgegennehmen.<br />
7. Die vom Verband ausgerichteten Kurse sollten vom Schüler besucht werden. Die Kosten werden<br />
vom Verein getragen.<br />
8. Der Verein behält es sich vor, den Ausbildungsbeitrag sowie die Instrumentenleihgebühr zu<br />
erhöhen.<br />
Ort, Datum:<br />
Unterschrift (Vertreter des Vereins):<br />
Unterschrift(bei Minderjährigen<br />
der Erziehungsberechtigte):<br />
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