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Qualitätsvereinbarungen mit Lieferanten - Multivac

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Fremdfirmenrichtlinie<br />

Fremdfirmenrichtlinie<br />

Allgemeine Sicherheitsunterweisung für<br />

Fremdfirmen<br />

erstellt: L. Heubuch, 06.03.2012 geprüft: A. Koch, R. Höge, 06.03.2012 freigegeben: C. Traumann, 24.05.2012<br />

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Fremdfirmenrichtlinie<br />

Facility Management<br />

Herr Andreas Koch<br />

Tel.: 08334/601-308<br />

E-Mail: andreas.koch@multivac.de<br />

Haustechnik<br />

Herr Manfred Widawka<br />

Tel.: 08334/601-140<br />

E-Mail: manfred.widawka@multivac.de<br />

Brandschutzbeauftragter<br />

Herr Ernst Schlögel<br />

Tel.: 08334/601-388<br />

E-Mail: ernst.schloegel@multivac.de<br />

Fachkraft Arbeitssicherheit<br />

Herr Rupert Saalwirth<br />

Tel.: 08334/601-4746<br />

E-Mail: rupert.saalwirth@multivac.de<br />

Gefahrstoffbeauftragte<br />

Frau Lisa Heubuch<br />

Tel.: 08334/601-14652<br />

E-Mail: lisa.heubuch@multivac.de<br />

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Fremdfirmenrichtlinie<br />

1.0 Grundsätze<br />

Arbeitsschutz in der Firma MULTIVAC<br />

Diese Grundsätze sind Vertragsbestandteil und so<strong>mit</strong><br />

verbindlich. Bitte informieren Sie sich über die Vorschriften,<br />

die für Ihre Arbeiten maßgeblich sind, bevor Sie die Arbeit<br />

innerhalb unseres Unternehmens aufnehmen. Dies gilt<br />

insbesondere für die Beachtung und Einhaltung des Arbeits-,<br />

Brand- und Umweltschutzes. Werden diese gesetzlichen<br />

Vorschriften durch behördliche Maßnahmen konkretisiert<br />

(Genehmigungen, Anordnungen usw.), sind Sie verpflichtet,<br />

soweit betroffen, diese einzuhalten.<br />

Sie sind verpflichtet, die betriebsinternen Regelungen des<br />

Arbeits-, Brand- und Umweltschutzes (Alarmplan,<br />

Entsorgungsrichtlinien usw.) zu beachten und deren<br />

Befolgung durch die von Ihnen eingesetzten Mitarbeiter zu<br />

überwachen und sicherzustellen.<br />

Gemäß dem aktuellen Arbeitsschutzgesetz haben Sie zur<br />

Verhütung von Arbeitsunfällen Maßnahmen zu treffen, die<br />

den Bestimmungen der Unfallverhütungsvorschriften und des<br />

Weiteren den allgemein anerkannten sicherheitstechnischen<br />

und arbeitsmedizinischen Regeln entsprechen.<br />

Anforderungen bestehender Gesetze, Verordnungen,<br />

Unfallverhütungsvorschriften und der Stand der Technik<br />

bleiben bestehen.<br />

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1.1 Schutzeinrichtungen<br />

Schutzeinrichtungen sowie Abdeckungen an Maschinen und Anlagen<br />

dürfen weder entfernt, überbrückt, außer Betrieb gesetzt oder<br />

umgangen werden. Werden Schutzeinrichtungen zum Zweck von<br />

Reparaturen oder Wartungsarbeiten entfernt, sind diese nach<br />

Beendigung der Reparaturen wieder vollständig anzubringen. Eine<br />

Funktionsprüfung der sicherheitsrelevanten Bauteile ist<br />

durchzuführen und zu dokumentieren.<br />

Werden im Zuge der Tätigkeit Bodenabdeckungen geöffnet, sind die<br />

Öffnungen zum Schutz gegen Absturz <strong>mit</strong> geeigneten Absperrungen<br />

zu sichern. Werden Gruben oder Bodenkanäle provisorisch<br />

abgedeckt, ist dies nur <strong>mit</strong> geeigneten, trittsicheren Materialien<br />

zulässig. Pappe oder Ähnliches ist verboten. Kann die provisorische<br />

Abdeckung nicht befahren werden, ist diese entsprechend zu<br />

kennzeichnen.<br />

1.2 Persönliche Schutzausrüstung (PSA)<br />

Je nach Einsatzbereich dürfen grundsätzlich nur Arbeiten<br />

durchgeführt werden, wenn die für diese Aufgabe vorgesehene PSA<br />

getragen wird. In der Firma MULTIVAC ist es nicht gestattet, ohne<br />

die vorgeschriebenen Sicherheitsschuhe tätig zu werden. Bei<br />

Schweißarbeiten, Schleif- oder Trennschneidarbeiten sind geeignete<br />

Schutzbrillen zu tragen. Verletzungen im Handbereich sind <strong>mit</strong><br />

geeignetem Handschutz vorzubeugen.<br />

An sich drehenden Teilen, wie z.B. an Bohrmaschinen oder an<br />

Drehmaschinen, ist das Tragen von Handschuhen verboten. In<br />

Bereichen <strong>mit</strong> erhöhter Lärmemission ist ein geeigneter<br />

Gehörschutz zu benutzen.<br />

1.3 Funkenbildende Tätigkeiten (Heißarbeiten)<br />

Werden Schweiß-, Schneid-, Trennschneid- oder Schleifarbeiten<br />

durchgeführt, ist bei dem Brandschutzbeauftragten eine Erlaubnis<br />

für Heißarbeiten einzuholen. Vorab ist durch den<br />

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Brandschutzbeauftragten eine Unterweisung in Bezug auf den<br />

Brandschutz und die Maßnahmen zur Verhinderung sowohl von<br />

Verletzungen der Beschäftigten im Umfeld als auch vor<br />

Beschädigungen von Maschinen, Anlagen etc. durchzuführen. Die<br />

gültige betriebliche Brandschutzordnung ist einzuhalten.<br />

Funkenbildende Tätigkeiten, die von Fremdfirmen ohne<br />

schriftliche Genehmigung durchgeführt werden, sind<br />

VERBOTEN und verpflichten im Schadensfall zu<br />

Schadensersatz<br />

1.4 Arbeiten an höher gelegenen Stellen<br />

Werden Arbeiten an höher gelegenen Stellen durchgeführt, ist<br />

Folgendes zu beachten:<br />

a.) Sind im Bereich der Tätigkeiten Arbeitnehmer der Firma<br />

MULTIVAC beschäftigt, muss die auftraggebende Stelle<br />

bzw. der Koordinator über die Arbeiten, Zeitpunkt und<br />

Dauer informiert werden. Es dürfen an keinem Ort und zu<br />

keiner Zeit Dritte durch herabfallende Teile oder<br />

Werkzeuge gefährdet werden.<br />

b.) Es muss sichergestellt werden, dass Arbeiten an höher<br />

gelegenen Stellen <strong>mit</strong> sicheren und zulässigen<br />

Arbeits<strong>mit</strong>teln durchgeführt werden.<br />

c.) Arbeiten auf Staplergabeln, Paletten oder in Gitterboxen<br />

sind verboten.<br />

d.) Werden die betriebseigenen Hubarbeitsbühnen (z.B.<br />

Haulotte, Terex u. a.) benutzt, ist vom Auftraggeber ein<br />

zeitlich befristeter Auftrag notwendig. Ohne Unterweisung<br />

und Beauftragung durch das Facility Management ist die<br />

Benutzung der Bühnen nicht gestattet.<br />

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1.5 Bedienen von betriebseigenen, kraftbetriebenen<br />

Fahrzeugen<br />

a.) Flurbediente Krananlagen<br />

Krananlagen dürfen nur von Personen über 18 Jahre nach<br />

Vorlage einer Berechtigung (Kranschein) bedient werden. Der<br />

Bediener muss gesundheitlich geeignet sein (Nachweis über<br />

Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung G25). Ein<br />

Fahrauftrag in Schriftform muss vorliegen. Dieser ist von der<br />

auftraggebenden Stelle bzw. dem Koordinator auszustellen.<br />

b.) Flurförderzeuge<br />

Flurförderzeuge <strong>mit</strong> Fahrersitz oder Fahrerstand dürfen nur<br />

von Personen über 18 Jahre nach Vorlage einer Berechtigung<br />

(Staplerschein) bedient werden. Der Bediener muss<br />

gesundheitlich geeignet sein (Nachweis über<br />

Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung G25). Ein<br />

Fahrauftrag in Schriftform muss vorliegen. Dieser ist von der<br />

auftraggebenden Stelle bzw. dem Koordinator auszustellen.<br />

c.) Handgeführte kraftbetriebene Arbeits<strong>mit</strong>tel und Stapler<br />

(Ameise)<br />

Für die Bedienung von kraftbetriebenen Arbeits<strong>mit</strong>teln, so<br />

auch für die sogenannten „Ameisen“, ist ebenfalls eine<br />

Fahrerlaubnis <strong>mit</strong> dem Eignungsnachweis erforderlich.<br />

d.) Bagger und andere Baustellenfahrzeuge <strong>mit</strong><br />

Verbrennungsmotor dürfen in den Betriebsgebäuden nur<br />

betrieben werden, wenn die Abgase <strong>mit</strong> geeigneten Mitteln<br />

unschädlich gemacht oder ins Freie geleitet werden.<br />

1.6 Gefahrstoffe<br />

Werden Gefahrstoffe für die Tätigkeiten verwendet, ist dies vor<br />

Aufnahme der Arbeiten der Gefahrstoffbeauftragten Lisa Heubuch<br />

zu melden. Die Sicherheitsdatenblätter für alle gesundheits- und<br />

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umweltgefährdenden Stoffe sind vor Arbeitsbeginn der<br />

Gefahrstoffbeauftragten zu übergeben.<br />

Waschbenzin, Reinigungsbenzin, Nitroverdünnung, Maschinen-,<br />

Boden-, Wand- und WC-Reiniger usw., selbst in kleinen Mengen,<br />

zählen ebenfalls zu meldepflichtigen Gefahrstoffen.<br />

Nach Abschluss der Arbeiten müssen <strong>mit</strong>geführte Gefahrstoffe von<br />

der Fremdfirma wieder <strong>mit</strong>genommen werden.<br />

1.7 Umweltschutz<br />

Bei allen Tätigkeiten in den Gebäuden und auf dem Werksgelände<br />

sind die gesetzlichen Bestimmungen des Umweltschutzes<br />

hinsichtlich Wasser-, Boden- und Luftreinhaltung, Abfallbeseitigung,<br />

Gefahrgut und Lärmschutz zu beachten.<br />

Die in dieser Richtlinie genannten Verhaltensregeln bilden lediglich<br />

Schwerpunkte für ein umweltgerechtes Handeln. Die Fremdfirma ist<br />

darüber hinaus zusätzlich verpflichtet, ihre Mitarbeiter sowohl<br />

generell als auch arbeitsspezifisch über mögliche Gefahren für die<br />

Umwelt bei den durchzuführenden Tätigkeiten zu unterweisen und<br />

diesbezüglich zu beaufsichtigen. Alle Straßen- und Dacheinläufe<br />

führen zur ausschließlichen Ableitung von Regenwasser in<br />

Kanalsysteme und Sickergruben. Eine Verunreinigung führt<br />

un<strong>mit</strong>telbar zu Umweltschäden. Deshalb dürfen keine festen,<br />

flüssigen oder gasförmigen Stoffe in die Kanalsysteme von<br />

MULTIVAC gelangen.<br />

1.8 Kanal für Industrie- und Sozialabwasser<br />

Stoffe dürfen den Boden nicht verunreinigen und nicht in das<br />

Erdreich sickern. So dürfen keine wassergefährdenden Stoffe (z.B.<br />

Salze, Öle, Kraftstoffe u.a.) auf dem Betriebsgelände ungesichert<br />

gelagert werden. Werden wassergefährdende Stoffe auch nur<br />

vorübergehend auf das Werksgelände gebracht, sind die<br />

Bestimmungen über den Umgang und die Lagerung<br />

wassergefährdender Stoffe des Wasserhaushaltsgesetzes und die<br />

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hierzu erlassenen Rechtsvorschriften, wie z.B. die Verordnung über<br />

Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen wassergefährdender<br />

Stoffe, anzuwenden. Auf dem Werksgelände dürfen keine<br />

Kraftfahrzeuge, Gabelstapler, Behälter, Wannen, Werkzeuge,<br />

Maschinen usw. abgespritzt bzw. gewaschen werden. Bauschutt und<br />

sonstige Abfälle hat die Fremdfirma nach den Bestimmungen des<br />

Kreislaufwirtschafts-/Abfallgesetzes und der hierzu erlassenen<br />

Rechtsverordnungen zu entsorgen. Betriebliche<br />

Entsorgungseinrichtungen und –anlagen sind nur <strong>mit</strong> der<br />

Genehmigung des Auftraggebers zu benutzen.<br />

Anfallende Restmaterialien sind unaufgefordert zu entfernen. Auf<br />

dem Werksgelände darf kein Abfall gelagert oder abgekippt werden.<br />

Regelungen sind <strong>mit</strong> den Entsorgungsbeauftragten zu treffen.<br />

1.9 Arbeiten/Änderungen an elektrischen, pneumatischen<br />

oder hydraulischen Anlagen und Betriebs<strong>mit</strong>teln<br />

Vor und nach Änderungen in Elektro-, Hydraulik- und<br />

Pneumatikanlagen durch Fremdfirmen ist die auftraggebende Stelle<br />

bzw. der Koordinator über die Maßnahmen und den Umfang zu<br />

unterrichten. Es ist unzulässig, in betriebseigenen Schaltanlagen,<br />

an Elektroinstallationen, Pneumatik- und Hydraulikanlagen<br />

Änderungen ohne Kenntnis der zuständigen auftraggebenden Stelle<br />

bzw. dem Koordinator vorzunehmen.<br />

Werden Reparatur- oder Wartungsarbeiten an Maschinen und<br />

Anlagen durchgeführt, für die eine elektrische Abschaltung oder<br />

Außerbetriebnahme notwendig wird, ist dies frühzeitig dem<br />

Auftraggeber <strong>mit</strong>zuteilen. Alle Elektroarbeiten dürfen nur von<br />

ausgebildeten Elektrofachkräften im Sinne der einschlägigen<br />

Vorschriften durchgeführt werden.<br />

Durch Arbeiten an Steuerungen, Schaltanlagen, elektrischen,<br />

pneumatischen oder hydraulischen Anlagenteilen oder deren<br />

Betriebs<strong>mit</strong>teln darf zu keiner Zeit eine Gefahr für Dritte bestehen.<br />

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Schaltschränke und Verteilungsanlagen sind, wenn sich der Monteur<br />

außer Sichtweite befindet, grundsätzlich geschlossen zu halten.<br />

Nach Beendigung der Arbeiten/Änderungen in Elektroanlagen,<br />

Pneumatik- oder Hydraulikanlagen durch Fremdfirmen, ist der<br />

Fachabteilung ein Übergabeprotokoll <strong>mit</strong> allen notwendigen<br />

Dokumentationen (durchgeführte Steuerungsänderungen,<br />

Programmänderungen usw.) auszuhändigen.<br />

1.10 Aufbau von Maschinen und Anlagen<br />

Wenn durch Fremdfirmen/Hersteller Anlagen und Maschinen u. a.<br />

zum Verbleib im Hause MULTIVAC aufgebaut werden, ist Folgendes<br />

zu beachten:<br />

Durch den Aufbau und Testbetrieb dürfen keine Gefahren für Dritte<br />

entstehen. Wird eine Maschine/Anlage zu Testzwecken betrieben,<br />

ist der Gefahrenbereich abzuschranken und besonders zu<br />

kennzeichnen.<br />

Der Hersteller oder Beauftragte hat sich vor und während des<br />

Testlaufes davon zu überzeugen, dass sich kein Dritter im<br />

Gefahrenbereich befindet.<br />

Betriebsangehörige der Firma MULTIVAC dürfen nicht <strong>mit</strong> der<br />

Bedienung der Anlage/Maschine betraut werden, solange die<br />

Maschine sich nicht in einem sicheren Zustand befindet.<br />

Während des Testbetriebes ist die Anlage/Maschine ständig durch<br />

den Hersteller/Beauftragten zu beobachten.<br />

Ein Testbetrieb ohne Aufsicht ist unzulässig.<br />

Sollten Schäden an Personen oder Betriebsanlagen durch den<br />

Testbetrieb oder durch Arbeiten an den Anlagen/Maschinen<br />

verursacht durch den Hersteller/Beauftragten entstehen, geht dies<br />

zu Lasten des Herstellers.<br />

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1.11 Arbeiten in besonders gefährdeten Bereichen<br />

Werden Arbeiten von Fremdfirmen in besonderen<br />

Gefahrenbereichen, wie zum Beispiel in der Nähe von Gasleitungen,<br />

Gasverbrauchsanlagen, elektrischen Betriebseinrichtungen usw.<br />

durchgeführt, ist dies nur nach Rücksprache <strong>mit</strong> dem Facility<br />

Management zulässig. Auskunft darüber erteilt die auftraggebende<br />

Stelle bzw. der Koordinator. Arbeiten, die ohne Rücksprache <strong>mit</strong><br />

dem Verantwortlichen durchgeführt werden, sind verboten.<br />

Entstehen dadurch Schäden an Personen oder Einrichtungen, ist der<br />

Auftragnehmer zu Schadensersatz verpflichtet.<br />

2.0 Allgemeine Richtlinien<br />

Ordnung und Sauberkeit<br />

Es ist vom Auftragnehmer sicherzustellen, dass weder Maschinen<br />

noch Produkte während der Tätigkeiten durch den Auftragnehmer<br />

verschmutzt oder beschädigt werden. Vor Tätigkeiten an höher<br />

gelegenen Stellen sind die auftraggebende Stelle bzw. der<br />

Koordinator über Dauer und Umfang zu informieren.<br />

Ist nicht auszuschließen, dass durch die durchzuführenden Arbeiten<br />

Maschinen verschmutzt werden, sind diese nach Absprache <strong>mit</strong> der<br />

auftraggebenden Stelle bzw. dem Koordinator <strong>mit</strong> geeigneten<br />

Mitteln zu schützen.<br />

Es ist zu gewährleisten, dass nach der täglichen Arbeit der<br />

entsprechende Einsatzort in sauberem und ordnungsgemäßem<br />

Zustand verlassen wird.<br />

Nach Beendigung der vertraglichen Tätigkeiten ist der Einsatzort in<br />

besenreinem Zustand dem Auftraggeber zu übergeben.<br />

Angefallener Abfall oder Müll ist vom Auftragnehmer umweltgerecht<br />

zu entsorgen.<br />

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Die Firma MULTIVAC übernimmt keinerlei Haftung für <strong>mit</strong>gebrachte<br />

Arbeits<strong>mit</strong>tel und Werkzeuge.<br />

Allgemeine Sicherheit<br />

Es ist zu jeder Zeit und an jedem Ort sicher zu stellen, dass<br />

Personen nicht gefährdet werden.<br />

Mitgebrachte elektrische Betriebs<strong>mit</strong>tel, Maschinen, Verlängerungen<br />

und Handwerkzeuge müssen sich in einem einwandfreien, geprüften<br />

und sicheren Zustand befinden.<br />

Die allgemeinen Regeln der Technik sind anzuwenden und zu<br />

beachten.<br />

Die Firma MULTIVAC stellt einen Koordinator, um gegenseitige<br />

Gefährdungen zu vermeiden.<br />

Die fachspezifischen Informationen vor Beginn der Arbeiten<br />

obliegen der Holschuld des Auftragnehmers. Die Anweisungen der<br />

Bereichs- und Fachverantwortlichen bzw. des Koordinators der<br />

Firma MULTIVAC sind bindend und Bestandteil des Auftrages.<br />

Allgemeine Informationen<br />

1. Genuss<strong>mit</strong>tel<br />

Das Rauchen sowie der Genuss von Alkohol und sonstigen<br />

Rausch<strong>mit</strong>teln ist in den Betriebsstätten, Büros und den<br />

Freigeländen einschließlich in Fahrzeugen strengstens verboten.<br />

Das Rauchen<br />

gestattet.<br />

ist nur in speziell eingerichteten Raucherecken<br />

2. Essen und Trinken<br />

In allen Produktions- und Fertigungsbereichen können Gefahrstoffe<br />

vorhanden sein. Zum Essen und Trinken stehen dafür vorgesehene<br />

Pausenräume bzw. die Kantine zur Verfügung.<br />

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3. Geheimhaltung<br />

Sie verpflichten sich, alle Ihnen von MULTIVAC evtl. zugänglich<br />

gemachten oder bekannt gewordenen Muster, Prototypen,<br />

Zeichnungen, Unterlagen, Informationen und/oder Kenntnisse<br />

(interne Informationen) streng geheim zu behandeln und weder<br />

ganz noch teilweise Dritten direkt oder indirekt zugänglich zu<br />

machen sowie auf Verlangen zurückzugeben. Für diese<br />

Informationen behält sich MULTIVAC alle Rechte (einschließlich<br />

Urheberrechten und dem Recht zur Anmeldung gewerblicher<br />

Schutzrechte wie Patente, Gebrauchsmuster usw.) vor. Sie<br />

verpflichten sich ferner, die internen Informationen ausschließlich<br />

zum vereinbarten Zweck zu verwenden. Dies gilt in besonderem<br />

Masse auch für technologisches, verfahrenstechnisches und<br />

werkstofftechnisches Know-how sowie Informationen über<br />

Kundenverbindungen, <strong>Lieferanten</strong>verbindungen und<br />

Auftragsvolumina. Das Recht zur Anmeldung gewerblicher<br />

Schutzrechte, die auf Basis der internen Informationen möglich<br />

sind, liegt bei MULTIVAC.<br />

4. Zutrittsbeschränkung<br />

Andere als die Ihnen zugewiesenen Arbeitsstellen dürfen nicht<br />

eigenmächtig betreten werden.<br />

5. Anmelden/Abmelden<br />

Beim Eintritt ins Werk ist eine Anmeldung erforderlich. Gleichfalls<br />

besteht eine Abmeldepflicht beim Verlassen des Werkes. Die<br />

Anmeldepflicht besteht auch, wenn Sie bereits einen Werksausweis<br />

erhalten haben.<br />

6. Fremdfirmenausweis<br />

Nach Erhalt des Fremdfirmenausweises ist dieser für jeden sichtbar<br />

zu tragen und beim Verlassen des Werkes am Empfang abzugeben.<br />

7. Verkehrsregelung<br />

Es gilt sinngemäß die Straßenverkehrsordnung. Auf dem gesamten<br />

Firmengelände gilt die auf den Schildern vorgegebene<br />

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Fremdfirmenrichtlinie<br />

Höchstgeschwindigkeit. Das Parken der Fahrzeuge ist ausschließlich<br />

auf den ausgewiesenen Plätzen gestattet.<br />

8. Notfall<br />

Die Betriebssanitäter der Firma MULTIVAC sind über die internen<br />

Telefone unter der Nr. -110 zu erreichen oder für externe Telefone<br />

unter der Nr.: 08334 / 601-110<br />

Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie, dass Sie diese Richtlinie<br />

verstanden und akzeptiert haben sowie Ihre Fragen dazu<br />

beantwortet wurden.<br />

_____________________<br />

(Datum/Unterschrift)<br />

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