Qualitätsvereinbarungen mit Lieferanten - Multivac
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Fremdfirmenrichtlinie<br />
Fremdfirmenrichtlinie<br />
Allgemeine Sicherheitsunterweisung für<br />
Fremdfirmen<br />
erstellt: L. Heubuch, 06.03.2012 geprüft: A. Koch, R. Höge, 06.03.2012 freigegeben: C. Traumann, 24.05.2012<br />
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Fremdfirmenrichtlinie<br />
Facility Management<br />
Herr Andreas Koch<br />
Tel.: 08334/601-308<br />
E-Mail: andreas.koch@multivac.de<br />
Haustechnik<br />
Herr Manfred Widawka<br />
Tel.: 08334/601-140<br />
E-Mail: manfred.widawka@multivac.de<br />
Brandschutzbeauftragter<br />
Herr Ernst Schlögel<br />
Tel.: 08334/601-388<br />
E-Mail: ernst.schloegel@multivac.de<br />
Fachkraft Arbeitssicherheit<br />
Herr Rupert Saalwirth<br />
Tel.: 08334/601-4746<br />
E-Mail: rupert.saalwirth@multivac.de<br />
Gefahrstoffbeauftragte<br />
Frau Lisa Heubuch<br />
Tel.: 08334/601-14652<br />
E-Mail: lisa.heubuch@multivac.de<br />
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Fremdfirmenrichtlinie<br />
1.0 Grundsätze<br />
Arbeitsschutz in der Firma MULTIVAC<br />
Diese Grundsätze sind Vertragsbestandteil und so<strong>mit</strong><br />
verbindlich. Bitte informieren Sie sich über die Vorschriften,<br />
die für Ihre Arbeiten maßgeblich sind, bevor Sie die Arbeit<br />
innerhalb unseres Unternehmens aufnehmen. Dies gilt<br />
insbesondere für die Beachtung und Einhaltung des Arbeits-,<br />
Brand- und Umweltschutzes. Werden diese gesetzlichen<br />
Vorschriften durch behördliche Maßnahmen konkretisiert<br />
(Genehmigungen, Anordnungen usw.), sind Sie verpflichtet,<br />
soweit betroffen, diese einzuhalten.<br />
Sie sind verpflichtet, die betriebsinternen Regelungen des<br />
Arbeits-, Brand- und Umweltschutzes (Alarmplan,<br />
Entsorgungsrichtlinien usw.) zu beachten und deren<br />
Befolgung durch die von Ihnen eingesetzten Mitarbeiter zu<br />
überwachen und sicherzustellen.<br />
Gemäß dem aktuellen Arbeitsschutzgesetz haben Sie zur<br />
Verhütung von Arbeitsunfällen Maßnahmen zu treffen, die<br />
den Bestimmungen der Unfallverhütungsvorschriften und des<br />
Weiteren den allgemein anerkannten sicherheitstechnischen<br />
und arbeitsmedizinischen Regeln entsprechen.<br />
Anforderungen bestehender Gesetze, Verordnungen,<br />
Unfallverhütungsvorschriften und der Stand der Technik<br />
bleiben bestehen.<br />
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Fremdfirmenrichtlinie<br />
1.1 Schutzeinrichtungen<br />
Schutzeinrichtungen sowie Abdeckungen an Maschinen und Anlagen<br />
dürfen weder entfernt, überbrückt, außer Betrieb gesetzt oder<br />
umgangen werden. Werden Schutzeinrichtungen zum Zweck von<br />
Reparaturen oder Wartungsarbeiten entfernt, sind diese nach<br />
Beendigung der Reparaturen wieder vollständig anzubringen. Eine<br />
Funktionsprüfung der sicherheitsrelevanten Bauteile ist<br />
durchzuführen und zu dokumentieren.<br />
Werden im Zuge der Tätigkeit Bodenabdeckungen geöffnet, sind die<br />
Öffnungen zum Schutz gegen Absturz <strong>mit</strong> geeigneten Absperrungen<br />
zu sichern. Werden Gruben oder Bodenkanäle provisorisch<br />
abgedeckt, ist dies nur <strong>mit</strong> geeigneten, trittsicheren Materialien<br />
zulässig. Pappe oder Ähnliches ist verboten. Kann die provisorische<br />
Abdeckung nicht befahren werden, ist diese entsprechend zu<br />
kennzeichnen.<br />
1.2 Persönliche Schutzausrüstung (PSA)<br />
Je nach Einsatzbereich dürfen grundsätzlich nur Arbeiten<br />
durchgeführt werden, wenn die für diese Aufgabe vorgesehene PSA<br />
getragen wird. In der Firma MULTIVAC ist es nicht gestattet, ohne<br />
die vorgeschriebenen Sicherheitsschuhe tätig zu werden. Bei<br />
Schweißarbeiten, Schleif- oder Trennschneidarbeiten sind geeignete<br />
Schutzbrillen zu tragen. Verletzungen im Handbereich sind <strong>mit</strong><br />
geeignetem Handschutz vorzubeugen.<br />
An sich drehenden Teilen, wie z.B. an Bohrmaschinen oder an<br />
Drehmaschinen, ist das Tragen von Handschuhen verboten. In<br />
Bereichen <strong>mit</strong> erhöhter Lärmemission ist ein geeigneter<br />
Gehörschutz zu benutzen.<br />
1.3 Funkenbildende Tätigkeiten (Heißarbeiten)<br />
Werden Schweiß-, Schneid-, Trennschneid- oder Schleifarbeiten<br />
durchgeführt, ist bei dem Brandschutzbeauftragten eine Erlaubnis<br />
für Heißarbeiten einzuholen. Vorab ist durch den<br />
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Fremdfirmenrichtlinie<br />
Brandschutzbeauftragten eine Unterweisung in Bezug auf den<br />
Brandschutz und die Maßnahmen zur Verhinderung sowohl von<br />
Verletzungen der Beschäftigten im Umfeld als auch vor<br />
Beschädigungen von Maschinen, Anlagen etc. durchzuführen. Die<br />
gültige betriebliche Brandschutzordnung ist einzuhalten.<br />
Funkenbildende Tätigkeiten, die von Fremdfirmen ohne<br />
schriftliche Genehmigung durchgeführt werden, sind<br />
VERBOTEN und verpflichten im Schadensfall zu<br />
Schadensersatz<br />
1.4 Arbeiten an höher gelegenen Stellen<br />
Werden Arbeiten an höher gelegenen Stellen durchgeführt, ist<br />
Folgendes zu beachten:<br />
a.) Sind im Bereich der Tätigkeiten Arbeitnehmer der Firma<br />
MULTIVAC beschäftigt, muss die auftraggebende Stelle<br />
bzw. der Koordinator über die Arbeiten, Zeitpunkt und<br />
Dauer informiert werden. Es dürfen an keinem Ort und zu<br />
keiner Zeit Dritte durch herabfallende Teile oder<br />
Werkzeuge gefährdet werden.<br />
b.) Es muss sichergestellt werden, dass Arbeiten an höher<br />
gelegenen Stellen <strong>mit</strong> sicheren und zulässigen<br />
Arbeits<strong>mit</strong>teln durchgeführt werden.<br />
c.) Arbeiten auf Staplergabeln, Paletten oder in Gitterboxen<br />
sind verboten.<br />
d.) Werden die betriebseigenen Hubarbeitsbühnen (z.B.<br />
Haulotte, Terex u. a.) benutzt, ist vom Auftraggeber ein<br />
zeitlich befristeter Auftrag notwendig. Ohne Unterweisung<br />
und Beauftragung durch das Facility Management ist die<br />
Benutzung der Bühnen nicht gestattet.<br />
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1.5 Bedienen von betriebseigenen, kraftbetriebenen<br />
Fahrzeugen<br />
a.) Flurbediente Krananlagen<br />
Krananlagen dürfen nur von Personen über 18 Jahre nach<br />
Vorlage einer Berechtigung (Kranschein) bedient werden. Der<br />
Bediener muss gesundheitlich geeignet sein (Nachweis über<br />
Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung G25). Ein<br />
Fahrauftrag in Schriftform muss vorliegen. Dieser ist von der<br />
auftraggebenden Stelle bzw. dem Koordinator auszustellen.<br />
b.) Flurförderzeuge<br />
Flurförderzeuge <strong>mit</strong> Fahrersitz oder Fahrerstand dürfen nur<br />
von Personen über 18 Jahre nach Vorlage einer Berechtigung<br />
(Staplerschein) bedient werden. Der Bediener muss<br />
gesundheitlich geeignet sein (Nachweis über<br />
Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung G25). Ein<br />
Fahrauftrag in Schriftform muss vorliegen. Dieser ist von der<br />
auftraggebenden Stelle bzw. dem Koordinator auszustellen.<br />
c.) Handgeführte kraftbetriebene Arbeits<strong>mit</strong>tel und Stapler<br />
(Ameise)<br />
Für die Bedienung von kraftbetriebenen Arbeits<strong>mit</strong>teln, so<br />
auch für die sogenannten „Ameisen“, ist ebenfalls eine<br />
Fahrerlaubnis <strong>mit</strong> dem Eignungsnachweis erforderlich.<br />
d.) Bagger und andere Baustellenfahrzeuge <strong>mit</strong><br />
Verbrennungsmotor dürfen in den Betriebsgebäuden nur<br />
betrieben werden, wenn die Abgase <strong>mit</strong> geeigneten Mitteln<br />
unschädlich gemacht oder ins Freie geleitet werden.<br />
1.6 Gefahrstoffe<br />
Werden Gefahrstoffe für die Tätigkeiten verwendet, ist dies vor<br />
Aufnahme der Arbeiten der Gefahrstoffbeauftragten Lisa Heubuch<br />
zu melden. Die Sicherheitsdatenblätter für alle gesundheits- und<br />
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umweltgefährdenden Stoffe sind vor Arbeitsbeginn der<br />
Gefahrstoffbeauftragten zu übergeben.<br />
Waschbenzin, Reinigungsbenzin, Nitroverdünnung, Maschinen-,<br />
Boden-, Wand- und WC-Reiniger usw., selbst in kleinen Mengen,<br />
zählen ebenfalls zu meldepflichtigen Gefahrstoffen.<br />
Nach Abschluss der Arbeiten müssen <strong>mit</strong>geführte Gefahrstoffe von<br />
der Fremdfirma wieder <strong>mit</strong>genommen werden.<br />
1.7 Umweltschutz<br />
Bei allen Tätigkeiten in den Gebäuden und auf dem Werksgelände<br />
sind die gesetzlichen Bestimmungen des Umweltschutzes<br />
hinsichtlich Wasser-, Boden- und Luftreinhaltung, Abfallbeseitigung,<br />
Gefahrgut und Lärmschutz zu beachten.<br />
Die in dieser Richtlinie genannten Verhaltensregeln bilden lediglich<br />
Schwerpunkte für ein umweltgerechtes Handeln. Die Fremdfirma ist<br />
darüber hinaus zusätzlich verpflichtet, ihre Mitarbeiter sowohl<br />
generell als auch arbeitsspezifisch über mögliche Gefahren für die<br />
Umwelt bei den durchzuführenden Tätigkeiten zu unterweisen und<br />
diesbezüglich zu beaufsichtigen. Alle Straßen- und Dacheinläufe<br />
führen zur ausschließlichen Ableitung von Regenwasser in<br />
Kanalsysteme und Sickergruben. Eine Verunreinigung führt<br />
un<strong>mit</strong>telbar zu Umweltschäden. Deshalb dürfen keine festen,<br />
flüssigen oder gasförmigen Stoffe in die Kanalsysteme von<br />
MULTIVAC gelangen.<br />
1.8 Kanal für Industrie- und Sozialabwasser<br />
Stoffe dürfen den Boden nicht verunreinigen und nicht in das<br />
Erdreich sickern. So dürfen keine wassergefährdenden Stoffe (z.B.<br />
Salze, Öle, Kraftstoffe u.a.) auf dem Betriebsgelände ungesichert<br />
gelagert werden. Werden wassergefährdende Stoffe auch nur<br />
vorübergehend auf das Werksgelände gebracht, sind die<br />
Bestimmungen über den Umgang und die Lagerung<br />
wassergefährdender Stoffe des Wasserhaushaltsgesetzes und die<br />
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Fremdfirmenrichtlinie<br />
hierzu erlassenen Rechtsvorschriften, wie z.B. die Verordnung über<br />
Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen wassergefährdender<br />
Stoffe, anzuwenden. Auf dem Werksgelände dürfen keine<br />
Kraftfahrzeuge, Gabelstapler, Behälter, Wannen, Werkzeuge,<br />
Maschinen usw. abgespritzt bzw. gewaschen werden. Bauschutt und<br />
sonstige Abfälle hat die Fremdfirma nach den Bestimmungen des<br />
Kreislaufwirtschafts-/Abfallgesetzes und der hierzu erlassenen<br />
Rechtsverordnungen zu entsorgen. Betriebliche<br />
Entsorgungseinrichtungen und –anlagen sind nur <strong>mit</strong> der<br />
Genehmigung des Auftraggebers zu benutzen.<br />
Anfallende Restmaterialien sind unaufgefordert zu entfernen. Auf<br />
dem Werksgelände darf kein Abfall gelagert oder abgekippt werden.<br />
Regelungen sind <strong>mit</strong> den Entsorgungsbeauftragten zu treffen.<br />
1.9 Arbeiten/Änderungen an elektrischen, pneumatischen<br />
oder hydraulischen Anlagen und Betriebs<strong>mit</strong>teln<br />
Vor und nach Änderungen in Elektro-, Hydraulik- und<br />
Pneumatikanlagen durch Fremdfirmen ist die auftraggebende Stelle<br />
bzw. der Koordinator über die Maßnahmen und den Umfang zu<br />
unterrichten. Es ist unzulässig, in betriebseigenen Schaltanlagen,<br />
an Elektroinstallationen, Pneumatik- und Hydraulikanlagen<br />
Änderungen ohne Kenntnis der zuständigen auftraggebenden Stelle<br />
bzw. dem Koordinator vorzunehmen.<br />
Werden Reparatur- oder Wartungsarbeiten an Maschinen und<br />
Anlagen durchgeführt, für die eine elektrische Abschaltung oder<br />
Außerbetriebnahme notwendig wird, ist dies frühzeitig dem<br />
Auftraggeber <strong>mit</strong>zuteilen. Alle Elektroarbeiten dürfen nur von<br />
ausgebildeten Elektrofachkräften im Sinne der einschlägigen<br />
Vorschriften durchgeführt werden.<br />
Durch Arbeiten an Steuerungen, Schaltanlagen, elektrischen,<br />
pneumatischen oder hydraulischen Anlagenteilen oder deren<br />
Betriebs<strong>mit</strong>teln darf zu keiner Zeit eine Gefahr für Dritte bestehen.<br />
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Schaltschränke und Verteilungsanlagen sind, wenn sich der Monteur<br />
außer Sichtweite befindet, grundsätzlich geschlossen zu halten.<br />
Nach Beendigung der Arbeiten/Änderungen in Elektroanlagen,<br />
Pneumatik- oder Hydraulikanlagen durch Fremdfirmen, ist der<br />
Fachabteilung ein Übergabeprotokoll <strong>mit</strong> allen notwendigen<br />
Dokumentationen (durchgeführte Steuerungsänderungen,<br />
Programmänderungen usw.) auszuhändigen.<br />
1.10 Aufbau von Maschinen und Anlagen<br />
Wenn durch Fremdfirmen/Hersteller Anlagen und Maschinen u. a.<br />
zum Verbleib im Hause MULTIVAC aufgebaut werden, ist Folgendes<br />
zu beachten:<br />
Durch den Aufbau und Testbetrieb dürfen keine Gefahren für Dritte<br />
entstehen. Wird eine Maschine/Anlage zu Testzwecken betrieben,<br />
ist der Gefahrenbereich abzuschranken und besonders zu<br />
kennzeichnen.<br />
Der Hersteller oder Beauftragte hat sich vor und während des<br />
Testlaufes davon zu überzeugen, dass sich kein Dritter im<br />
Gefahrenbereich befindet.<br />
Betriebsangehörige der Firma MULTIVAC dürfen nicht <strong>mit</strong> der<br />
Bedienung der Anlage/Maschine betraut werden, solange die<br />
Maschine sich nicht in einem sicheren Zustand befindet.<br />
Während des Testbetriebes ist die Anlage/Maschine ständig durch<br />
den Hersteller/Beauftragten zu beobachten.<br />
Ein Testbetrieb ohne Aufsicht ist unzulässig.<br />
Sollten Schäden an Personen oder Betriebsanlagen durch den<br />
Testbetrieb oder durch Arbeiten an den Anlagen/Maschinen<br />
verursacht durch den Hersteller/Beauftragten entstehen, geht dies<br />
zu Lasten des Herstellers.<br />
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1.11 Arbeiten in besonders gefährdeten Bereichen<br />
Werden Arbeiten von Fremdfirmen in besonderen<br />
Gefahrenbereichen, wie zum Beispiel in der Nähe von Gasleitungen,<br />
Gasverbrauchsanlagen, elektrischen Betriebseinrichtungen usw.<br />
durchgeführt, ist dies nur nach Rücksprache <strong>mit</strong> dem Facility<br />
Management zulässig. Auskunft darüber erteilt die auftraggebende<br />
Stelle bzw. der Koordinator. Arbeiten, die ohne Rücksprache <strong>mit</strong><br />
dem Verantwortlichen durchgeführt werden, sind verboten.<br />
Entstehen dadurch Schäden an Personen oder Einrichtungen, ist der<br />
Auftragnehmer zu Schadensersatz verpflichtet.<br />
2.0 Allgemeine Richtlinien<br />
Ordnung und Sauberkeit<br />
Es ist vom Auftragnehmer sicherzustellen, dass weder Maschinen<br />
noch Produkte während der Tätigkeiten durch den Auftragnehmer<br />
verschmutzt oder beschädigt werden. Vor Tätigkeiten an höher<br />
gelegenen Stellen sind die auftraggebende Stelle bzw. der<br />
Koordinator über Dauer und Umfang zu informieren.<br />
Ist nicht auszuschließen, dass durch die durchzuführenden Arbeiten<br />
Maschinen verschmutzt werden, sind diese nach Absprache <strong>mit</strong> der<br />
auftraggebenden Stelle bzw. dem Koordinator <strong>mit</strong> geeigneten<br />
Mitteln zu schützen.<br />
Es ist zu gewährleisten, dass nach der täglichen Arbeit der<br />
entsprechende Einsatzort in sauberem und ordnungsgemäßem<br />
Zustand verlassen wird.<br />
Nach Beendigung der vertraglichen Tätigkeiten ist der Einsatzort in<br />
besenreinem Zustand dem Auftraggeber zu übergeben.<br />
Angefallener Abfall oder Müll ist vom Auftragnehmer umweltgerecht<br />
zu entsorgen.<br />
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Fremdfirmenrichtlinie<br />
Die Firma MULTIVAC übernimmt keinerlei Haftung für <strong>mit</strong>gebrachte<br />
Arbeits<strong>mit</strong>tel und Werkzeuge.<br />
Allgemeine Sicherheit<br />
Es ist zu jeder Zeit und an jedem Ort sicher zu stellen, dass<br />
Personen nicht gefährdet werden.<br />
Mitgebrachte elektrische Betriebs<strong>mit</strong>tel, Maschinen, Verlängerungen<br />
und Handwerkzeuge müssen sich in einem einwandfreien, geprüften<br />
und sicheren Zustand befinden.<br />
Die allgemeinen Regeln der Technik sind anzuwenden und zu<br />
beachten.<br />
Die Firma MULTIVAC stellt einen Koordinator, um gegenseitige<br />
Gefährdungen zu vermeiden.<br />
Die fachspezifischen Informationen vor Beginn der Arbeiten<br />
obliegen der Holschuld des Auftragnehmers. Die Anweisungen der<br />
Bereichs- und Fachverantwortlichen bzw. des Koordinators der<br />
Firma MULTIVAC sind bindend und Bestandteil des Auftrages.<br />
Allgemeine Informationen<br />
1. Genuss<strong>mit</strong>tel<br />
Das Rauchen sowie der Genuss von Alkohol und sonstigen<br />
Rausch<strong>mit</strong>teln ist in den Betriebsstätten, Büros und den<br />
Freigeländen einschließlich in Fahrzeugen strengstens verboten.<br />
Das Rauchen<br />
gestattet.<br />
ist nur in speziell eingerichteten Raucherecken<br />
2. Essen und Trinken<br />
In allen Produktions- und Fertigungsbereichen können Gefahrstoffe<br />
vorhanden sein. Zum Essen und Trinken stehen dafür vorgesehene<br />
Pausenräume bzw. die Kantine zur Verfügung.<br />
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Fremdfirmenrichtlinie<br />
3. Geheimhaltung<br />
Sie verpflichten sich, alle Ihnen von MULTIVAC evtl. zugänglich<br />
gemachten oder bekannt gewordenen Muster, Prototypen,<br />
Zeichnungen, Unterlagen, Informationen und/oder Kenntnisse<br />
(interne Informationen) streng geheim zu behandeln und weder<br />
ganz noch teilweise Dritten direkt oder indirekt zugänglich zu<br />
machen sowie auf Verlangen zurückzugeben. Für diese<br />
Informationen behält sich MULTIVAC alle Rechte (einschließlich<br />
Urheberrechten und dem Recht zur Anmeldung gewerblicher<br />
Schutzrechte wie Patente, Gebrauchsmuster usw.) vor. Sie<br />
verpflichten sich ferner, die internen Informationen ausschließlich<br />
zum vereinbarten Zweck zu verwenden. Dies gilt in besonderem<br />
Masse auch für technologisches, verfahrenstechnisches und<br />
werkstofftechnisches Know-how sowie Informationen über<br />
Kundenverbindungen, <strong>Lieferanten</strong>verbindungen und<br />
Auftragsvolumina. Das Recht zur Anmeldung gewerblicher<br />
Schutzrechte, die auf Basis der internen Informationen möglich<br />
sind, liegt bei MULTIVAC.<br />
4. Zutrittsbeschränkung<br />
Andere als die Ihnen zugewiesenen Arbeitsstellen dürfen nicht<br />
eigenmächtig betreten werden.<br />
5. Anmelden/Abmelden<br />
Beim Eintritt ins Werk ist eine Anmeldung erforderlich. Gleichfalls<br />
besteht eine Abmeldepflicht beim Verlassen des Werkes. Die<br />
Anmeldepflicht besteht auch, wenn Sie bereits einen Werksausweis<br />
erhalten haben.<br />
6. Fremdfirmenausweis<br />
Nach Erhalt des Fremdfirmenausweises ist dieser für jeden sichtbar<br />
zu tragen und beim Verlassen des Werkes am Empfang abzugeben.<br />
7. Verkehrsregelung<br />
Es gilt sinngemäß die Straßenverkehrsordnung. Auf dem gesamten<br />
Firmengelände gilt die auf den Schildern vorgegebene<br />
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Fremdfirmenrichtlinie<br />
Höchstgeschwindigkeit. Das Parken der Fahrzeuge ist ausschließlich<br />
auf den ausgewiesenen Plätzen gestattet.<br />
8. Notfall<br />
Die Betriebssanitäter der Firma MULTIVAC sind über die internen<br />
Telefone unter der Nr. -110 zu erreichen oder für externe Telefone<br />
unter der Nr.: 08334 / 601-110<br />
Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie, dass Sie diese Richtlinie<br />
verstanden und akzeptiert haben sowie Ihre Fragen dazu<br />
beantwortet wurden.<br />
_____________________<br />
(Datum/Unterschrift)<br />
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