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Geschäftsbericht 2007 - Muehlhan AG

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Konzernanhang<br />

i . allgeMeine erläuterungen<br />

Die <strong>Muehlhan</strong> aG (im folgenden kurz: „MYaG” oder „die Gesellschaft“ genannt) und ihre tochtergesellschaften sind<br />

in ihrem Kerngeschäft im oberflächenschutz für industrie, Schiffneubau, Schiffsreparatur und offshore-anlagen tätig.<br />

Zugangstechnik und Stahlbau / Schweißarbeiten ergänzen das Kerngeschäft. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in der<br />

Schlinckstraße 3, Hamburg, bundesrepublik Deutschland. Das zuständige registergericht befindet sich in Hamburg.<br />

Der Konzernabschluss der MYaG und ihrer tochtergesellschaften zum 31. Dezember 2006 wurde erstmalig in Übereinstimmung<br />

mit den international financial reporting Standards (ifrS) des international accounting Standards board<br />

(iaSb) einschließlich der interpretationen des international financial reporting interpretations Committee (ifriC) und<br />

den ergänzenden nach § 315a abs.1 anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften erstellt. Der für die erstmalige<br />

an wendung maßgebliche Standard ifrS 1 wurde beachtet. es wurden im Jahresabschluss zum 31. Dezember <strong>2007</strong><br />

alle ifrS und ifriC beachtet, die zum bilanzstichtag von der eu-Kommission übernommen wurden und verpflichtend<br />

anzuwenden sind.<br />

Der Konzernabschluss wird in euro erstellt. Durch die angabe in Millionen euro oder tausend euro kann es bei der<br />

addition zu rundungsdifferenzen kommen, da die berechnungen der einzelpositionen auf ganzen Zahlen beruhen.<br />

ii. Wesentliche Konsolidierungs-,<br />

Bilanzierungs- und BeWertungsgrundsätze<br />

Die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt.<br />

Die Kapitalkonsolidierung erfolgt nach der erwerbsmethode. Die anschaffungskosten des erwerbs entsprechen dem<br />

beizulegenden Zeitwert der hingegebenen Vermögenswerte und der entstandenen bzw. übernommenen Schulden zum<br />

transaktionszeitpunkt zuzüglich der dem erwerb direkt zurechenbaren Kosten. im rahmen eines unternehmenszusammenschlusses<br />

identifizierbare Vermögenswerte, Schulden und eventualverbindlichkeiten werden bei der erstkonsolidierung<br />

mit ihrem beizulegenden Zeitwert zum erwerbszeitpunkt bewertet, unabhängig vom umfang der Minderheitsanteile.<br />

Der Überschuss der anschaffungskosten des erwerbs über den anteil des Konzerns an dem beizulegenden Zeitwert<br />

bewerteten nettovermögen wird als Goodwill angesetzt. Sind die anschaffungskosten geringer als das zum beizulegenden<br />

Zeitwert bewertete nettovermögen des erworbenen tochterunternehmens, wird der unterschiedsbetrag<br />

direkt in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.<br />

Die anteile von Minderheitsgesellschaftern wurden zu dem ihrem anteil entsprechenden teil der beizulegenden Zeitwerte<br />

der erfassten Vermögenswerte und Schulden ausgewiesen. Jeder auf den Minderheitsanteil entfallende Verlust,<br />

der den Minderheitsanteil überschritt, wurde dem anteil des Mutterunternehmens zugewiesen.<br />

Konzerninterne forderungen und Verbindlichkeiten werden gegeneinander aufgerechnet. Durch Wechselkurseffekte<br />

entstehende aufrechnungsdifferenzen werden, soweit sie im berichtszeitraum entstanden sind, grundsätzlich erfolgswirksam<br />

erfasst.<br />

im Zuge der erfolgskonsolidierung werden die innenumsätze und konzerninternen erträge mit den auf sie entfallenden<br />

aufwendungen verrechnet. im Konzern noch nicht realisierte Zwischengewinne werden erfolgswirksam eliminiert.

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