02.05.2013 Aufrufe

Geschäftsbericht 2007 - Muehlhan AG

Geschäftsbericht 2007 - Muehlhan AG

Geschäftsbericht 2007 - Muehlhan AG

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Zu Ziffer 3 des Kodex:<br />

Zusammenwirken von Vorstand und Aufsichtsrat<br />

Der DCGK empfiehlt unter der Ziffer 3.8, in Haftpflichtversicherungen,<br />

die ein unternehmen für seine Vorstands-<br />

und aufsichtsratsmitglieder abschließt (sog. Directors and<br />

officers liability insurances – D&o) einen angemessenen<br />

Selbstbehalt vorzusehen.<br />

Die <strong>Muehlhan</strong> aG ist grundsätzlich nicht der ansicht, dass<br />

die Motivation und die Verantwortung, mit der die Mitglieder<br />

von Vorstand und aufsichtsrat ihre aufgaben wahrnehmen,<br />

durch einen solchen Selbstbehalt weiter verbessert werden<br />

kann. Die durch die <strong>Muehlhan</strong> aG abgeschlossenen,<br />

aktuellen D&o-Versicherungsverträge regeln daher keinen<br />

Selbstbehalt. eine änderung ist aus genannten Gründen<br />

nicht geplant.<br />

Zu Ziffer 4 des Kodex: Vorstand<br />

Der DCGK spricht in Ziffer 4.2.2 Satz 1 die empfehlung<br />

aus, dass das aufsichtsratsplenum auf Vorschlag des Gremiums,<br />

welches die Vorstandsverträge behandelt, über die<br />

Struktur des Vergütungssystems für den Vorstand beraten<br />

und die Verträge regelmäßig überprüfen soll.<br />

Der aufsichtsrat der <strong>Muehlhan</strong> aG besteht aus drei Mitgliedern.<br />

Die bildung von Gremien ist somit nicht erforderlich.<br />

bei der Gesellschaft fällt die behandlung<br />

der Vorstandsverträge in die Verantwortung sämtlicher<br />

aufsichtsratsmitglieder. Das Vergütungssystem für den<br />

Vorstand wird durch alle aufsichtsratsmitglieder beraten<br />

und regelmäßig überprüft.<br />

abweichend von Ziffer 4.2.5 des DCGK stellt <strong>Muehlhan</strong><br />

innerhalb des Corporate Governance berichts keinen gesonderten<br />

Vergütungsbericht auf. Die Gesamtvergütung<br />

des Vorstands ist in den Zahlen des Jahresabschlusses<br />

enthalten. Die Gesellschaft sieht den Vorstand als ein<br />

Management-team an, eine individuelle ausweisung der<br />

beträge enthält zudem für den leser keinen relevanten<br />

zusätzlichen informationswert. Die aufstellung eines<br />

gesonderten Vergütungsberichts ist nach auffassung<br />

des unternehmens entbehrlich.<br />

Zu Ziffer 5 des Kodex: Aufsichtsrat und Vorstand<br />

aufgrund der bereits erwähnten Zusammensetzung des<br />

aufsichtsrats entfällt die in Ziffer 5.3.1 vorgesehene bildung<br />

ManageMent Geschäftsfelder Aktie konzernl<strong>AG</strong>ebericht konzernAbschluss<br />

von ausschüssen. Dies gilt auch für die in Ziffer 5.3.2 empfohlene<br />

einrichtung eines prüfungsausschusses, sowie<br />

die nach Ziffer 5.3.3 vorgesehene bildung eines nominierungsausschusses.<br />

alle aufsichtsratsmitglieder verfügen über die notwendigen<br />

Kenntnisse und erfahrungen in der anwendung von rechnungslegungsgrundsätzen<br />

und internen Kontrollverfahren<br />

und nehmen die für den prüfungsausschuss und den<br />

nominierungsausschuss vorgesehenen aufgaben gemeinschaftlich<br />

wahr. Der aufsichtsratsvorsitzende erteilt nach<br />

beschluss des aufsichtsrats den prüfungsauftrag und vereinbart<br />

in abstimmung mit den übrigen Mitgliedern nach<br />

ausführlicher erörterung in einer vorangehenden Sitzung<br />

die prüfungsschwerpunkte und schließt die Honorarvereinbarung<br />

mit dem abschlussprüfer.<br />

entsprechend den obigen ausführungen findet auch für<br />

die behandlung der Vorstandsverträge Ziffer 5.2 Satz 2<br />

keine anwendung.<br />

Zudem empfiehlt der DCGK in der Ziffer 5.4.1 die festlegung<br />

von altersgrenzen für aufsichtsratsmitglieder.<br />

Die <strong>Muehlhan</strong> aG sieht in einer solchen festlegung eine<br />

einschränkung des rechts der aktionäre, die Mitglieder<br />

des aufsichtsrats selbstbestimmt und auf basis der<br />

geforderten Kenntnisse, fähigkeiten und fachlichen<br />

Kompetenzen zu wählen. Die Satzung der <strong>Muehlhan</strong> aG<br />

enthält daher keine solche altersgrenze.<br />

Dementsprechend setzt <strong>Muehlhan</strong> abweichend von der<br />

entsprechenden empfehlung des Deutschen Corporate<br />

Governance Kodex in Ziffer 5.1.2 keine altersgrenze für<br />

Vorstandsmitglieder fest, da dies den aufsichtsrat pauschal<br />

in seiner auswahl geeigneter Vorstandsmitglieder<br />

einschränken würde.<br />

Hamburg, den 27. März 2008<br />

für den aufsichtsrat<br />

Dr. Wulf-Dieter H. Greverath<br />

für den Vorstand<br />

Dr. andreas C. Krüger<br />

11

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!