Geschäftsbericht 2007 - Muehlhan AG
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Vergütungsstruktur von Vorstand und Aufsichtsrat<br />
an der gemeinsamen Zielvorgabe lässt sich der Vorstand<br />
auch hinsichtlich der Vergütung messen. alle drei Mitglieder<br />
erhalten fixe und jährlich wiederkehrende variable<br />
Vergütungskomponenten. einmalige variable Vergütungskomponenten<br />
sind nicht vorgesehen. Zusätzlich kann der<br />
aufsichtsrat neben der dargestellten prämienregelung<br />
auch die Vergabe von virtuellen aktienoptionen im rahmen<br />
eines phantom-Shares-programms als zusätzlichen<br />
anreiz für den Vorstand nutzen. entsprechende optionen<br />
wurden durch den aufsichtsrat zuletzt im Geschäftsjahr<br />
2006 sowohl an den Vorstand als auch an leitende führungspersonen<br />
der gesamten <strong>Muehlhan</strong> Gruppe zugeteilt.<br />
Dabei wird den begünstigten ein anspruch auf eine<br />
barzahlung gegen die Gesellschaft eingeräumt, dessen<br />
entstehen vom erreichen bestimmter erfolgsziele abhängt<br />
und den begünstigten finanziell so stellen soll, als hätte er<br />
eine aktie der Gesellschaft zum ausgabepreis erworben<br />
und die aktie zum börsenkurs im Zeitpunkt der ausübung<br />
wieder veräußert.<br />
Die optionen auf diese sogenannten phantom-Shares<br />
können nur ausgeübt werden, wenn die aktie der Gesellschaft<br />
seit dem Zuteilungstag eine Wertsteigerung von<br />
mindestens 10 % p. a. erfahren hat. für jede ihm zugeteilte<br />
aktien-tranche ist der begünstigte an eine gestaffelte Wartezeit<br />
gebunden, die für ein Drittel der zugeteilten optionen<br />
zwei Jahre, für ein weiteres Drittel drei Jahre und für das<br />
letzte Drittel vier Jahre beträgt.<br />
Die aufsichtsratsmitglieder erhalten entsprechend den<br />
üblichen bestimmungen eine Kombination aus einer<br />
festen aufsichtsratsvergütung und einem variablen anteil.<br />
entsPrechenserKlärung<br />
unser Management und der aufsichtsrat der <strong>Muehlhan</strong> aG<br />
beschäftigen sich regelmäßig mit den fragen guter unternehmensführung.<br />
Somit ist es nur konsequent, dass sich<br />
das unternehmen an den empfehlungen der „regierungskommission<br />
Deutscher Corporate Governance Kodex“,<br />
nachfolgend DCGK, orientiert, soweit es für die Größe<br />
und Struktur des unternehmens angemessen ist.<br />
<strong>Muehlhan</strong> hat bereits in der Vergangenheit dem Kodex und<br />
seinen wesentlichen empfehlungen entsprochen. auch<br />
gegenwärtig entspricht das unternehmen den anforderungen<br />
des Kodex in der gültigen fassung vom 14. Juni<br />
<strong>2007</strong>.<br />
Soweit einzelnen empfehlungen des DCGK in seiner aktuellen<br />
fassung nicht oder nur eingeschränkt gefolgt oder<br />
sofern in sonstiger Weise von diesen abgewichen wurde<br />
bzw. zukünftig abgewichen wird, begründen Vorstand und<br />
aufsichtsrat dies wie folgt:<br />
Zu Ziffer 2 des Kodex: Einladung zur Hauptversammlung;<br />
Übermittlung auf elektronischem Wege<br />
Der DCGK empfiehlt in Ziffer 2.3.2 die Übermittlung der<br />
einberufungsunterlagen zur Hauptversammlung auf elektronischem<br />
Weg, sofern das dafür nötige Zustimmungserfordernis<br />
erfüllt ist.<br />
<strong>Muehlhan</strong> beschränkt sich in der einberufung der Hauptversammlung<br />
aus ökonomischen und organisatorischen<br />
Gründen auf die gesetzlich vorgeschriebenen Wege. Die<br />
vom Gesetz für die Hauptversammlung verlangten berichte<br />
und unterlagen werden regelmäßig von der ein berufung<br />
der Hauptversammlung an zur einsicht der aktionäre ausgelegt<br />
und auf Verlangen einem aktionär übermittelt, jedoch<br />
nicht elektronisch, da die Zustimmungserfordernisse<br />
nach § 30b abs. 3 WpHG nicht vorliegen. Die unterlagen<br />
werden darüber hinaus auf der internetseite der Gesellschaft<br />
zusammen mit der tagesordnung veröffentlicht,<br />
sofern nicht berechtigte interessen der Gesellschaft, ihrer<br />
aktionäre oder Dritter dem entgegenstehen. Sämtliche<br />
unterlagen können von den aktionären dort abgerufen<br />
werden.