Eine Welt ohne Behinderte? - sonderpaedagoge.de!
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Kapitel 4 Zur besonderen Problematik des Rechts in der Pluralität der Postmoderne che Regelungen an ihren Wirkungen in lebensweltlichen Kontexten zu überprüfen. Er kann vielleicht im Sinne des interaktionistischen Konstruktivismus auch dazu anhalten, sich nicht mit einer Beobachterposition zufrieden zu geben, sondern immer die Pluralität möglicher Beobachterpositionen des Anderen und der Anderen zu be- denken, die ich zulassen muß, will ich nicht in den ein-perspektivischen Diskurs der Moderne zurückkehren. 86
5. Kapitel „Eine Welt ohne Behinderte?“ – Ausblick 5. „Eine Welt ohne Behinderte?“ – Ausblick Versuchen wir die Überlegungen der Arbeit noch einmal zusammenzufassen: Behinderung erfährt dadurch Ab- und Entwertung, daß behindertes Leben zu vermeiden versucht wird. Neu ist dies prinzipiell nicht. Auch die Behindertenpäda- gogik trägt in sich eine Ambivalenz, die ausgedrückt wird durch das Begriffspaar ‚Integration‘ und ‚Prävention‘. Zum Beispiel im Bereich der Frühförderung ist es Ziel der Behindertenpädagogik, eine ‚drohende Behinderung‘ zu vermeiden (vgl. z.B. BÜRLI 1979, 46-47; ANTOR & BLEIDICK 1995, 68). Neu ist die geforderte Radikalität der Methoden der Prävention. Dabei erstreckt sich die Debatte auf sehr unterschiedliche Felder: Im lebensweltlichen Bereich ist Prävention durch Abtrei- bung bereits Alltag, ebenso, wenn auch vielleicht weniger von einer breiten Masse der Gesellschaft getragen, das Liegen-Lassen schwergeschädigter Neugeborener. HOERSTER versucht, solche Konstruktionen rechtsphilosophisch zu begründen. Wie wir jedoch mit den Perspektiven REICHs sehen konnten, ergeben sich vielfälti- ge Einwände gegen diese Konstrukte. Die Vorschläge HOERSTERs, so dürfen wir annehmen, erweisen sich als nicht viabel für unsere Gesellschaft. Damit jedoch sind wir aufgefordert, Alternativen zu den Vorschlägen HOERSTERs zu entwickeln. Die postmoderne Pluralität, die auch in ethischen Fragestellungen sichtbar wird, er- schwert dieses Vorhaben. Mit dem interaktionistischen Konstruktivismus konnten wir Perspektiven erkennen, die es als viabel erscheinen lassen, den Anderen als An- deren anzuerkennen. Somit ist der Anspruch entstanden, lebensweltliche Praktiken und die Beziehungswirklichkeit immer aus verschiedenen Perspektiven in den Blick zu nehmen und auf bewußte oder unbewußte Machtstrukturen zu achten, gerade wenn sie den Anderen symbolisch oder imaginär zum anderen machen. Das Kon- strukt der Menschenwürde schien geeignet, diese Positionen als Grundlage unseres Rechtssystems zu machen. Konkrete Lösungen für die Fragen nach Abtreibung und Liegen-Lassen habe ich in diesem Rahmen nicht entwickeln können. Mit den entwickelten Perspektiven wird jedoch nahegelegt, für diese Problembereiche Lösungen zu finden, in denen mög- lichst der Andere als Anderer geachtet bleibt. Im Bereich der Abtreibung deutet sich 87
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- Seite 105 und 106: Anhang Bibliographie Norbert Hoerst
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Kapitel 4 Zur beson<strong>de</strong>ren Problematik <strong>de</strong>s Rechts in <strong>de</strong>r Pluralität <strong>de</strong>r Postmo<strong>de</strong>rne<br />
che Regelungen an ihren Wirkungen in lebensweltlichen Kontexten zu überprüfen.<br />
Er kann vielleicht im Sinne <strong>de</strong>s interaktionistischen Konstruktivismus auch dazu<br />
anhalten, sich nicht mit einer Beobachterposition zufrie<strong>de</strong>n zu geben, son<strong>de</strong>rn immer<br />
die Pluralität möglicher Beobachterpositionen <strong>de</strong>s An<strong>de</strong>ren und <strong>de</strong>r An<strong>de</strong>ren zu be-<br />
<strong>de</strong>nken, die ich zulassen muß, will ich nicht in <strong>de</strong>n ein-perspektivischen Diskurs <strong>de</strong>r<br />
Mo<strong>de</strong>rne zurückkehren.<br />
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