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3. Kapitel Norbert Hoerster & Interaktionistischer Konstruktivismus<br />
2. Die Thesen Norbert Hoersters aus verschie<strong>de</strong>nen Beobachterpositionen<br />
Worum geht es Norbert HOERSTER auf prinzipieller Ebene?<br />
Norbert HOERSTER vertritt mit seinen Thesen <strong>de</strong>n Anspruch, aus weltanschau-<br />
lich neutraler Perspektive (vgl. u.a. HOERSTER 1995a, 10), rechtliche Regelungen<br />
für aktuelle medizinethische Problemstellungen zu fin<strong>de</strong>n. Grundsätzlich bemüht er<br />
sich dabei zunächst um die Begründung <strong>de</strong>s Rechtes auf Leben.<br />
Nehmen wir zunächst diese Begründung in <strong>de</strong>n Blick und versuchen, aus ver-<br />
schie<strong>de</strong>nen Beobachterstandpunkten, das Begründungsmuster zu diskutieren.<br />
2.1 Recht auf Leben – Selbstbewußtsein und Interessen<br />
Recht auf Leben ist an ein Interesse am Überleben gekoppelt, <strong>de</strong>nn nur ein solches<br />
Interesse kann für HOERSTER die Zuerkennung dieses Rechtes legitimieren. Inte-<br />
resse wie<strong>de</strong>rum ist verbun<strong>de</strong>n mit zukunftsbezogenen Wünschen und Selbstbewußt-<br />
sein. 20<br />
‚Selbstbewußtsein‘ stellt sich dabei dar als eine kognitiv - rationale Eigenschaft,<br />
über die ein Menschen erst ab einem gewissen Alter verfügen kann. In seiner Argu-<br />
mentation beruft sich HOERSTER auf Untersuchungen TOOLEYs, <strong>de</strong>r nachzuwei-<br />
sen versucht, daß bestimmte physiologische Gegebenheiten, die die Voraussetzung<br />
für Selbstbewußtsein überhaupt sind, <strong>de</strong>m Neugeborenen noch fehlen (TOOLEY<br />
1983, 372-407).<br />
‚Interesse’ <strong>de</strong>finiert HOERSTER - wie oben ausgeführt – als Wunsch nach etwas<br />
unter <strong>de</strong>r Voraussetzung, alle dazu relevanten Fakten zu kennen und in einer rationa-<br />
len Entscheidung berücksichtigt zu haben (HOERSTER 1991, 386 sowie 1998, 28).<br />
Bereits an dieser Stelle ist folgen<strong>de</strong> Kritik <strong>de</strong>s Begriffs <strong>de</strong>s ‚Interesses’ sinnvoll:<br />
unter <strong>de</strong>r Perspektive <strong>de</strong>r Kränkungsbewegungen REICHs wird ‚Interesse’ als ratio-<br />
nale, aufgeklärte Entscheidung schlicht unmöglich.<br />
20 Dieses Konstrukt HOERSTERs entspricht begrifflich nicht <strong>de</strong>m aktuell gültigen Rechtskonstrukt in<br />
Deutschland: Dem <strong>de</strong>utschen Grundgesetz liegt <strong>de</strong>r Begriff <strong>de</strong>r „Menschenwür<strong>de</strong>“ zugrun<strong>de</strong>, aus <strong>de</strong>m<br />
sich dann in Folge grundsätzlicherweise die Menschenrechte auf Leben etc. ableiten lassen. Verglei-<br />
che zum Begriff <strong>de</strong>r Menschenwür<strong>de</strong> Kapitel 4.2.<br />
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