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Eine Welt ohne Behinderte? - sonderpaedagoge.de!

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3. Kapitel Norbert Hoerster & Interaktionistischer Konstruktivismus<br />

2. Die Thesen Norbert Hoersters aus verschie<strong>de</strong>nen Beobachterpositionen<br />

Worum geht es Norbert HOERSTER auf prinzipieller Ebene?<br />

Norbert HOERSTER vertritt mit seinen Thesen <strong>de</strong>n Anspruch, aus weltanschau-<br />

lich neutraler Perspektive (vgl. u.a. HOERSTER 1995a, 10), rechtliche Regelungen<br />

für aktuelle medizinethische Problemstellungen zu fin<strong>de</strong>n. Grundsätzlich bemüht er<br />

sich dabei zunächst um die Begründung <strong>de</strong>s Rechtes auf Leben.<br />

Nehmen wir zunächst diese Begründung in <strong>de</strong>n Blick und versuchen, aus ver-<br />

schie<strong>de</strong>nen Beobachterstandpunkten, das Begründungsmuster zu diskutieren.<br />

2.1 Recht auf Leben – Selbstbewußtsein und Interessen<br />

Recht auf Leben ist an ein Interesse am Überleben gekoppelt, <strong>de</strong>nn nur ein solches<br />

Interesse kann für HOERSTER die Zuerkennung dieses Rechtes legitimieren. Inte-<br />

resse wie<strong>de</strong>rum ist verbun<strong>de</strong>n mit zukunftsbezogenen Wünschen und Selbstbewußt-<br />

sein. 20<br />

‚Selbstbewußtsein‘ stellt sich dabei dar als eine kognitiv - rationale Eigenschaft,<br />

über die ein Menschen erst ab einem gewissen Alter verfügen kann. In seiner Argu-<br />

mentation beruft sich HOERSTER auf Untersuchungen TOOLEYs, <strong>de</strong>r nachzuwei-<br />

sen versucht, daß bestimmte physiologische Gegebenheiten, die die Voraussetzung<br />

für Selbstbewußtsein überhaupt sind, <strong>de</strong>m Neugeborenen noch fehlen (TOOLEY<br />

1983, 372-407).<br />

‚Interesse’ <strong>de</strong>finiert HOERSTER - wie oben ausgeführt – als Wunsch nach etwas<br />

unter <strong>de</strong>r Voraussetzung, alle dazu relevanten Fakten zu kennen und in einer rationa-<br />

len Entscheidung berücksichtigt zu haben (HOERSTER 1991, 386 sowie 1998, 28).<br />

Bereits an dieser Stelle ist folgen<strong>de</strong> Kritik <strong>de</strong>s Begriffs <strong>de</strong>s ‚Interesses’ sinnvoll:<br />

unter <strong>de</strong>r Perspektive <strong>de</strong>r Kränkungsbewegungen REICHs wird ‚Interesse’ als ratio-<br />

nale, aufgeklärte Entscheidung schlicht unmöglich.<br />

20 Dieses Konstrukt HOERSTERs entspricht begrifflich nicht <strong>de</strong>m aktuell gültigen Rechtskonstrukt in<br />

Deutschland: Dem <strong>de</strong>utschen Grundgesetz liegt <strong>de</strong>r Begriff <strong>de</strong>r „Menschenwür<strong>de</strong>“ zugrun<strong>de</strong>, aus <strong>de</strong>m<br />

sich dann in Folge grundsätzlicherweise die Menschenrechte auf Leben etc. ableiten lassen. Verglei-<br />

che zum Begriff <strong>de</strong>r Menschenwür<strong>de</strong> Kapitel 4.2.<br />

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