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Eine Welt ohne Behinderte? - sonderpaedagoge.de!

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2. Kapitel: Die Thesen Norbert Hoersters<br />

Am ehesten kann jemand in einer „rational getroffenen Entscheidung zu <strong>de</strong>m Er-<br />

gebnis komm[en], nicht mehr leben zu wollen“, „wenn <strong>de</strong>r Betreffen<strong>de</strong> seinem Le-<br />

ben nicht nur momentan o<strong>de</strong>r in naher Zukunft, son<strong>de</strong>rn auf lange Sicht und alles in<br />

allem betrachtet keinen Sinn mehr abgewinnen kann“ (ebd., 34). Diese Situation ist<br />

für HOERSTER v.a. dann <strong>de</strong>nkbar, wenn das Leben eines Menschen „bis zu seinem<br />

natürlichen En<strong>de</strong> ausschließlich o<strong>de</strong>r doch überwiegend von schwerem, unabän<strong>de</strong>rli-<br />

chem Lei<strong>de</strong>n geprägt sein wird“ (ebd.).<br />

HOERSTER faßt die Wirksamkeitsbedingungen für eine Einwilligung in die<br />

Sterbehilfe folgen<strong>de</strong>rmaßen zusammen:<br />

„1. Der Betroffene befin<strong>de</strong>t sich in einem Zustand schweren, unheilbaren Lei-<br />

<strong>de</strong>ns.<br />

2. Der Betroffene wünscht sich die Tötungshandlung aufgrund freier und reifli-<br />

cher Überlegung, die er in einem urteilsfähigen und über seine Situation aufge-<br />

klärten Zustand durchgeführt hat.<br />

3. Die Tötungshandlung wird von einem Arzt vorgenommen“ (ebd., 37-38).<br />

Die ersten bei<strong>de</strong>n Bedingungen stellen sicher, daß die Einwilligung <strong>de</strong>s Betroffenen<br />

tatsächlich seinen Interessen entspricht (Lei<strong>de</strong>n) bzw. es sich um eine wirksame Ein-<br />

willigung han<strong>de</strong>lt (Urteilsfähigkeit etc.). Die dritte Bedingung soll nach HOERSTER<br />

sicherstellen, „daß das Vorliegen <strong>de</strong>r ersten bei<strong>de</strong>n Bedingungen durch eine fachlich<br />

kompetente Person mit professioneller Sorgfalt geprüft wird“ (ebd., 39). Zu<strong>de</strong>m soll<br />

gewährleistet sein, daß „die Tötung auf die <strong>de</strong>m Wunsch <strong>de</strong>s Betroffenen<br />

entsprechen<strong>de</strong> Weise und außer<strong>de</strong>m in einer sowohl humanen als auch wirksamen<br />

Form erfolgt“ (ebd.).<br />

Besteht nun ein relevanter Unterschied zwischen aktiver und indirekter Sterbehil-<br />

fe? Aktive Sterbehilfe be<strong>de</strong>utet, „daß <strong>de</strong>r Tod <strong>de</strong>s Betroffenen durch eine <strong>de</strong>m Ster-<br />

behelfer zurechenbare Tötungshandlung herbeigeführt o<strong>de</strong>r verursacht wird. Diese<br />

Bedingung ist jedoch auch im Fall <strong>de</strong>r sogenannten ‚indirekten’ Sterbehilfe voll und<br />

ganz erfüllt“ (ebd., 42). Denn auch durch indirekte Sterbehilfe, also durch Verabrei-<br />

chung von schmerzstillen<strong>de</strong>n Medikamenten, <strong>de</strong>ren Nebenwirkungen <strong>de</strong>n Tod <strong>de</strong>s<br />

Betroffenen beschleunigen, wird <strong>de</strong>r Tod <strong>de</strong>s Betroffenen verursacht (ebd., 42-43).<br />

Aus diesem Grun<strong>de</strong> subsumiert HOERSTER bei<strong>de</strong> Formen <strong>de</strong>r Sterbehilfe unter<br />

die aktive Sterbehilfe und unterschei<strong>de</strong>t die aktive Sterbehilfe in aktive direkte und<br />

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