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2. Kapitel: Die Thesen Norbert Hoersters<br />
individuelles Recht auf Leben zumin<strong>de</strong>st intersubjektiv begrün<strong>de</strong>t (HOERSTER<br />
1983, 228-230).<br />
(Die Problematik <strong>de</strong>r Verbindlichkeit einer solchen subjektivistisch begrün<strong>de</strong>ten<br />
Norm kann an dieser Stelle nicht erschöpfend dargestellt wer<strong>de</strong>n. Vergleiche hierzu<br />
HOERSTERs Kontroverse mit JOERDEN: HOERSTER 1982a, 1982b und JOER-<br />
DEN 1982 sowie HOERSTER 1983.)<br />
1.2 Menschenrecht auf Leben – Recht für je<strong>de</strong>n Menschen?<br />
Mit <strong>de</strong>r oben getroffenen Annahme, daß je<strong>de</strong>r einzelne Mensch seinem Leben einen<br />
Wert zumißt, ist das Recht <strong>de</strong>s Menschen auf Leben „kein <strong>de</strong>m Menschengeschlecht<br />
absolut vorgegebener Wert, son<strong>de</strong>rn eine im Interesse menschlicher Individuen exis-<br />
tieren<strong>de</strong> soziale Einrichtung“ (HOERSTER 1995a, 21). Das Recht auf Leben dient<br />
„einem Eigeninteresse, und zwar einem gewichtigen und anhalten<strong>de</strong>n Eigeninteresse<br />
<strong>de</strong>rjenigen ..., <strong>de</strong>ren Tötung verboten ist“ (ebd.).<br />
Damit ist das Menschenrecht auf Leben nicht aus <strong>de</strong>r Tatsache begrün<strong>de</strong>t, daß<br />
<strong>de</strong>r Träger <strong>de</strong>s Rechtes ein menschliches Wesen ist. Dieses als ‚Speziesismus’ kriti-<br />
sierte weitverbreitete Annahme weist HOERSTER zurück: „Die bloße Eigenschaft,<br />
<strong>de</strong>r menschlichen Spezies anzugehören – die Zugehörigkeit zur menschlichen Spe-<br />
zies als solche -, ist kein ausreichen<strong>de</strong>r Grund“ (ebd., 63) für die Einräumung eines<br />
Lebensrechtes. 8<br />
Daß <strong>de</strong>nnoch <strong>de</strong>n meisten menschlichen Wesen dieses Recht zukommt, ist in an-<br />
<strong>de</strong>ren Eigenschaften begrün<strong>de</strong>t. Um diese Eigenschaften geht es im folgen<strong>de</strong>n Ab-<br />
schnitt.<br />
1.3 Personalität: Wünsche, Interessen und Selbstbewußtsein<br />
Den für ihn relevanten Zusammenhang beschreibt HOERSTER folgen<strong>de</strong>rmaßen:<br />
„Ein Lebewesen wird durch seine Tötung in seinen Interessen offenbar dann und nur<br />
dann verletzt, wenn es über ein Interesse verfügt, das gera<strong>de</strong> durch die Tötung ver-<br />
letzt wer<strong>de</strong>n kann, das heißt, wenn es über ein Überlebensinteresse verfügt“ (ebd.,<br />
70). Um über ein Überlebensinteresse zu verfügen, muß ein Wesen jedoch bestimmte<br />
8 Vgl. zu <strong>de</strong>m Argument <strong>de</strong>s Speziesismus z.B. SINGER 1994; THEUNISSEN 1997 o<strong>de</strong>r NEFFE<br />
2000, 212-225.<br />
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