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Inhaltübersicht A. Allgemeine Hinweise für die Verwendung Seite 3 A1. Anforderungen an die Bauteile Seite 3 A2. Hinweise für die Verwendung des Fix 120 Systemgerüstes Seite 3 B. Systembauteile Seite 4-11 B1. Systemansicht Seite 4 B2. Grundausstattung des Rahmengerüstes Fix 120 Seite 4-8 B3. Zusatzausstattung des Rahmengerüstes Fix 120 Seite 8-10 B4. Horizontal- und Vertikalrahmenrahmen mit den Einzelteilbezeichnungen Seite 11 C. Aufbauanleitung für den Standardeinsatz Seite 11-14 C1. Beginn des Gerüstaufbaues Seite 11 C2. Aufbau des ersten Gerüstfeldes Seite 12 C3. Beläge einbauen Seite 12 C4. Fertigstellung des ersten Gerüstfeldes Seite 12 C5. Höhenausgleich Seite 13 C6. Aufbau der weiteren Gerüstfelder Seite 13 C7. Gerüstaufstieg einbauen Seite 13 C8. Aufbau der weiteren Gerüstlagen Seite 14 D. Vorgehensweise beim Aufbau der jeweiligen Aufbauvariationen Seite 15-18 D1. Unbekleidete Gerüste Seite 15 D1.a Gerüste ohne Zusatzbauteile in Lastklasse 5 / Gerüstgruppe 5 Seite 15 D1.b Gerüste mit Zusatzbauteilen in Lastklasse 4 / Gerüstgruppe 4 Seite 15 D1.c Gerüste mit Zusatzbauteilen in Lastklasse 5 / Gerüstgruppe 5 Seite 15 D1.d Durchgangsrahmen Seite 16 D1.e Aufbauzustand Seite 16 D1.f Eckausbildung Seite 16 D1.g Überbrückung Seite 17 D1.h Dachfanggerüst Seite 18 D1.i Schutzdach Seite 18 D2. Bekleidete Gerüste Seite 18 E. Darstellung der Gerüstverankerung Seite 19-29 E1. Regelausführung ohne Zusatzbauteile in Lastklasse 5 / Gerüstgruppe 5 Seite 19 E2. Regelausführung mit Zusatzbauteilen in Lastklasse 4 / Gerüstgruppe 4 Seite 20 E3. Regelausführung mit Zusatzbauteilen in Lastklasse 5 / Gerüstgruppe 5 Seite 21 E4. Regelausführung: Zusätzliche Verankerung bei Schutzdach und Schutzwand Seite 22 E5. Regelausführung mit Durchgangsrahmen Seite 23 E6. Regelausführung mit Überbrückung Seite 24 E7. Regelausführung mit unverankerter oberster Gerüstlage Seite 25 E8. Regelausführung mit Netzen Seite 26 E9. Regelausführung mit Planen Seite 27 E10. Gerüstverankerung Seite 28 E10.a Verankerungskräfte Seite 28 E10.b Darstellung der Gerüstverankerung Seite 28 E11. Angaben über die maximalen Kräfte in den Vertikalrahmen Seite 29 F. Angaben zu Einzelteilen aus der bisherigen Serie Fix 120 (bis 1994) Seite 29-30 G. Anhang Seite 31-35 2 G1. Anschlagpunkte für persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSA) Seite 31 G2. Anschlagpunkte/ Ankerraster- System Seite 31 G3. Kopiervorlage "Prüfprotokoll" Seite 32 G4. Kopiervorlage "Verankerungsprotokoll" Seite 33 G5. Auszüge aus DIN EN 12811-1 Seite 34 G5. 1 Lastklassen Seite 34 G5. 2 Breitenklassen Seite 34 G5. 3 Gerüstbezeichnung / Klassifizierung Seite 34 G6. Verankerung Seite 35 Technische Änderungen vorbehalten 01.06.2005

A. Allgemeine Hinweise Das M-Rahmengerüst mit der Bezeichnung Fix 120 ist vom Deutschen Institut für Bautechnik, Berlin, in der Regelausführung für Aufbauhöhen von 24 m über Vertikalrahmen zuzüglich Spindelauszug zugelassen. Die vorliegende Aufbau-u. Verwendungsanleitung ist für die Verwendung im gewerblichen Bereich bestimmt. Das Gerüst entspricht DIN 4420-1 und kann je nach Aufbauvariante in den Lastklassen 4 oder 5 verwendet werden. Tabelle 1 Bezeichnung nach Verwendung in Fang- Feldweite L [ m ] Lastklassen Z-8.1-21 und Dachfangerüsten Gerüstgruppe Stahlrahmen- Anlage A, zulässig 2,5 5 boden Seite 30 H-Rahmen Anlage A, zulässig 2,5 5 G5 Seite 34, 35 2,0 6 H-Rahmen Anlage A, zulässig 2,5 4 Seite 39 A1. Anforderungen an die Bauteile Gerüstbauteile sind vor dem Einbau durch Sichtkontrolle auf Beschädigung zu prüfen. Es dürfen nur Bauteile in einwandfreiem Zustand und Originalteile des Gerüstsystems FIX 120 der Fa. Meingebaut werden. Schadhafte Systemteile sind auszusortieren. A2. Hinweise für die Verwendung des Fix 120 Systemgerüstes Der Auf-, Ab-und Umbau des Systemgerüstes darf nur von Personen durchgeführt werden, die hierfür ausreichende Fachkenntnisse besitzen. Gerüste dürfen nur unter Aufsicht einer befähigten Person von fachlich geeigneten Beschäftigten auf-, um- und abgebaut werden, die speziell für diese Arbeiten gem. §9 BetrSichV unterwiesen worden sind. Vor Beginn von Gerüst-Montagearbeiten (Auf-Ab-und Umbau) hat der Gerüstersteller bestehende Gefährdungen in einer Gefährdungsbeurteilung zu dokumentieren, sowie Maßnahmen zur Gefahrenabwehr einzuleiten. Maßnahmen sind zum Beispiel: - kollektiv wirkende, technische Schutzeinrichtung - Verwendung von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) - besondere, objektspezifische Unterweisung von Beschäftigten In dieser Anleitung ist der Auf-und Abbau der Regelausführungen beschrieben. Wenn das Gerüstsystem für Gerüste verwendet wird, die von der Regelausführung abweichen, müssen die Abweichungen nach den Technischen Baubestimmungen und den Festlegungen der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung Z-8.1-21 beurteilbar sein und im Einzelfall berechnet werden. Das Gerüst darf nur auf ausreichend tragfähigem Untergrund aufgestellt werden (siehe Bild 5, Seite 11). Ein Höhenausgleich ist durch die Verwendung der Vertikalrahmen G5 50, G5 100 oder G5 150 vorzunehmen. Bei den Gerüstarbeiten besteht Absturzgefahr Diese muss vermieden bzw. so gering wie möglich gehalten werden. Das Gerüst darf bei einer Absturzhöhe bis max. 2,00 m als Fang-und Dachfanggerüst eingesetzt werden. Anbauten wie z.B. Aufzüge und Schuttrutschen sind nach den entsprechenden AuV des jeweiligen Herstellers aufzustellen. Falls erforderlich sind sie statisch nachzuweisen. Das Gerüst darf entsprechend der angegebenen Lastklasse/ Gerüstgruppe und nach den Festlegungen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) verwendet werden. Werden Vertikalrahmen aneinander gekuppelt müssen die Kippriegel stets zur ausgelegten Gerüstlage zeigen. Technische Änderungen vorbehalten 01.06.2005 3

A. Allgemeine Hinweise<br />

Das M-Rahmengerüst mit der Bezeichnung Fix 120 ist vom Deutschen Institut für<br />

Bautechnik, Berlin, in der Regelausführung für Aufbauhöhen von 24 m über Vertikalrahmen<br />

zuzüglich Spindelauszug zugelassen. Die vorliegende Aufbau-u. Verwendungsanleitung ist für<br />

die Verwendung im gewerblichen Bereich bestimmt.<br />

Das Gerüst entspricht DIN 4420-1 und kann je nach Aufbauvariante in den<br />

Lastklassen 4 oder 5 verwendet werden.<br />

Tabelle 1<br />

Bezeichnung nach Verwendung in Fang- Feldweite L [ m ] Lastklassen<br />

Z-8.1-21 und Dachfangerüsten Gerüstgruppe<br />

Stahlrahmen- Anlage A, zulässig 2,5 5<br />

boden Seite 30<br />

H-Rahmen Anlage A, zulässig 2,5 5<br />

G5 Seite 34, 35 2,0 6<br />

H-Rahmen Anlage A, zulässig 2,5 4<br />

Seite 39<br />

A1. Anforderungen an die Bauteile<br />

Gerüstbauteile sind vor dem Einbau durch Sichtkontrolle auf Beschädigung zu prüfen.<br />

Es dürfen nur Bauteile in einwandfreiem Zustand und Originalteile des Gerüstsystems FIX 120 der<br />

Fa. Meingebaut werden.<br />

Schadhafte Systemteile sind auszusortieren.<br />

A2. Hinweise für die Verwendung des Fix 120 Systemgerüstes<br />

Der Auf-, Ab-und Umbau des Systemgerüstes darf nur von Personen durchgeführt werden, die hierfür ausreichende<br />

Fachkenntnisse besitzen. Gerüste dürfen nur unter Aufsicht einer befähigten Person von fachlich geeigneten<br />

Beschäftigten auf-, um- und abgebaut werden, die speziell für diese Arbeiten gem. §9 BetrSichV unterwiesen<br />

worden sind.<br />

Vor Beginn von Gerüst-Montagearbeiten (Auf-Ab-und Umbau) hat der Gerüstersteller bestehende Gefährdungen<br />

in einer Gefährdungsbeurteilung zu dokumentieren, sowie Maßnahmen zur Gefahrenabwehr einzuleiten.<br />

Maßnahmen sind zum Beispiel: - kollektiv wirkende, technische Schutzeinrichtung<br />

- Verwendung von persönlicher Schutzausrüstung (PSA)<br />

- besondere, objektspezifische Unterweisung von Beschäftigten<br />

In dieser Anleitung ist der Auf-und Abbau der Regelausführungen beschrieben. Wenn das Gerüstsystem für<br />

Gerüste verwendet wird, die von der Regelausführung abweichen, müssen die Abweichungen nach den<br />

Technischen Baubestimmungen und den Festlegungen der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung Z-8.1-21<br />

beurteilbar sein und im Einzelfall berechnet werden.<br />

Das Gerüst darf nur auf ausreichend tragfähigem Untergrund aufgestellt werden (siehe Bild 5, Seite 11).<br />

Ein Höhenausgleich ist durch die Verwendung der Vertikalrahmen G5 50, G5 100 oder G5 150 vorzunehmen.<br />

Bei den Gerüstarbeiten besteht Absturzgefahr<br />

Diese muss vermieden bzw. so gering wie möglich gehalten werden.<br />

Das Gerüst darf bei einer Absturzhöhe bis max. 2,00 m als Fang-und Dachfanggerüst eingesetzt werden.<br />

Anbauten wie z.B. Aufzüge und Schuttrutschen sind nach den entsprechenden AuV des<br />

jeweiligen Herstellers aufzustellen. Falls erforderlich sind sie statisch nachzuweisen.<br />

Das Gerüst darf entsprechend der angegebenen Lastklasse/ Gerüstgruppe und nach den<br />

Festlegungen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) verwendet werden.<br />

Werden Vertikalrahmen aneinander gekuppelt müssen die Kippriegel stets zur ausgelegten Gerüstlage zeigen.<br />

Technische Änderungen vorbehalten 01.06.2005 3

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