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02.05.2013 Aufrufe

D1.d Durchgangsrahmen 16 Die Verwendung erfolgt nach Kapitel D1.a bis D1.c. Die Vertikalrahmen über den Durchgangsrahmen werden durch eine, mittels Drehkupplung, angeschlossene Diagonale verstärkt. Alternativ kann auch eine Verankerung in 2 m Höhe erfolgen. Arbeitsplattform bestehend aus Horizontalrahmen oder 3 Stahlrahmenböden verbleibendes Feld mit Stahlrahmenboden belegen oder aussteifen durch Horizontaldiagonale (Gerüstrohr mit Drehkupplungen an Stiehlrohren) Die Diagonale im Vertikalrahmen kann entfallen, wenn keine weiteren Zusatzbauteile wie Innen- Verbreiterungskonsolen, Schutzdach und Schutzwand angebracht werden und das Gerüst in der Lastklasse 4, bzw. Gerüstgruppe 4 verwendet wird (siehe auch Bild 27, Seite 23). Das Gerüst muß im 4-Meter-Ankerraster verankert werden. Im Durchgangsrahmen muß in jedem zweiten Feld eine Innendiagonale montiert werden. Im Bereich der Durchgangsrahmen dürfen keine Überbrückungsträger eingesetzt werden! D1.e Aufbauzustand Verankerung in 2 m Bild 12 Bei der Verwendung des Gerüstes mit einer unverankerten obersten Gerüstlage muß in der obersten Ankerlage jeder zweite Innenstiel durch Dreiecksanker unverschieblich gehalten werden. Netze und Planen dürfen erst nach dem Anbringen aller vorgeschriebenen Anker montiert werden. Dreiecksanker D1.f Eckausbildung In Höhe der verankerten Gerüstlagen werden die benachbarten Vertikalrahmen durch Gerüstrohre und Kupplungen miteinander verbunden, wenn beide Rahmenzüge separat auf die Aufstellebene gestellt werden. Alternativ kann ein Stielrohr eines Rand- Vertikalrahmens durch 2 Drehkupplungen im untersten Vertikalrahmen abgefangen werden. Somit entfällt dort die Fußspindel. Die Last wird durch die Drehkupplungen in das Stielrohr des benachbarten Rand- Vertikalrahmens weitergeleitet. In Höhe der verankerten Gerüstlagen (H ≤ 4 m) sind die Rahmen durch jeweils eine weitere Drehkupplung zu verbinden. Der Belagspalt zwischen den Gerüstfeldern ist z. B. durch eine Schaltafel abzudecken. Die Randstiele beiderseits der Ecke sind im Abstand von maximal 4 m mit Dreiecksankern zu verankern. Technische Änderungen vorbehalten 01.06.2005 Verankerung in 4 m Diagonale für Durchgangsrahmen Gerüstrohr mit 2 Drehkupplungen angeschlossen als Innendiagonale HINWEIS! Beim Aufbau weiterer und Außendiagonale Gerüstlagen besteht Absturzgefahr. Mögliche Maßnahmen zur Gefahrenabwehr gem. Gefährdungsbeurteilung siehe Seite 14 Bild 13 Bild 15 HINWEIS! Die Gerüstlage ist mit der Systembreite um die Ecke zu bauen.

D1.g Überbrückung Ein Vertikalrahmen (die Verwendung erfolgt nach Kapitel D1.a bis D1.c) kann durch Verwendung zweier Systemgitterträger 500 abgefangen werden. Die Obergurte sind in den Viertelpunkten (alle 1,25 m) unverschieblich zu halten. Dies kann durch Gerüsthalter an der Fassade erfolgen oder durch einen Verband aus Gerüstrohren und Kupplungen. Mindestens 1 Anker im Bereich des Überbrückungsträgers muß als Dreiecksanker ausgeführt werden (siehe Bilder 15 bis 18, Seite 17). Im Bereich der Überbrückung dürfen keine Durchgangsrahmen eingesetzt werden! 2 x 2,50 m Dreiecksanker Gerüsthalter Zwischenriegel Gerüsthalter Systemgitterträger Dreiecksanker kurzer Gerüsthalter oder zusätzliches Gerüstrohr zum inneren Gitterträger Zwischenriegel Gerüsthalter Dreiecksanker Dreiecksanker 2 x 2,0 m Systemgitterträger 2 x 2,50 m Vertikalrahmen 0,5 m oder 1,0 m Bild 15 Systemgitterträger im Verband aus Gerüstrohr und Kupplung Bild 16 Die Innenstielrohre der benachbarten Vertikalrahmen unterhalb der Überbrückung müssen im 2 m Raster durch Dreiecksanker gehalten werden (siehe auch Bild 28 und 29, Seite 24). Seitenschutz und Bordbretter sind nicht dargestellt. Bild 17 Bei einem Rahmenabstand von 2,0 m werden die Systemgitterträger mit Normalkupplungen von außen an die Vertikalrahmen angekuppelt. Zur Aufnahme der weiteren Vertikalrahmen wird in der Mitte der Systemgitterträger ein Vertikalrahmen 0,5 m oder 1,0 m mittels 4 Kupplungen angeschlossen. Bild 18 Systemgitterträger gehalten durch Gerüsthalter HINWEIS! Bei der Montage der Überbrückungen besteht Absturzgefahr. Mögliche Maßnahmen zur Gefahrenabwehr gem. Gefährdungsbeurteilung siehe Seite 14 Technische Änderungen vorbehalten 01.06.2005 17

D1.g Überbrückung<br />

Ein Vertikalrahmen (die Verwendung erfolgt nach Kapitel D1.a bis D1.c) kann durch Verwendung zweier<br />

Systemgitterträger 500 abgefangen werden. Die Obergurte sind in den Viertelpunkten (alle 1,25 m) unverschieblich<br />

zu halten. Dies kann durch Gerüsthalter an der Fassade erfolgen oder durch einen Verband aus<br />

Gerüstrohren und Kupplungen. Mindestens 1 Anker im Bereich des Überbrückungsträgers muß als<br />

Dreiecksanker ausgeführt werden (siehe Bilder 15 bis 18, Seite 17).<br />

Im Bereich der Überbrückung dürfen keine Durchgangsrahmen eingesetzt werden!<br />

2 x 2,50 m<br />

Dreiecksanker Gerüsthalter Zwischenriegel Gerüsthalter Systemgitterträger<br />

Dreiecksanker kurzer Gerüsthalter oder zusätzliches Gerüstrohr zum inneren Gitterträger<br />

Zwischenriegel Gerüsthalter Dreiecksanker<br />

Dreiecksanker<br />

2 x 2,0 m<br />

Systemgitterträger<br />

2 x 2,50 m<br />

Vertikalrahmen 0,5 m<br />

oder 1,0 m<br />

Bild 15<br />

Systemgitterträger im Verband aus<br />

Gerüstrohr und Kupplung<br />

Bild 16<br />

Die Innenstielrohre der benachbarten<br />

Vertikalrahmen unterhalb der Überbrückung<br />

müssen im 2 m Raster durch Dreiecksanker<br />

gehalten werden (siehe auch Bild 28 und 29,<br />

Seite 24). Seitenschutz und Bordbretter sind<br />

nicht dargestellt.<br />

Bild 17<br />

Bei einem Rahmenabstand von 2,0 m werden<br />

die Systemgitterträger mit Normalkupplungen<br />

von außen an die Vertikalrahmen angekuppelt.<br />

Zur Aufnahme der weiteren Vertikalrahmen wird<br />

in der Mitte der Systemgitterträger ein<br />

Vertikalrahmen 0,5 m oder 1,0 m mittels<br />

4 Kupplungen angeschlossen.<br />

Bild 18<br />

Systemgitterträger gehalten durch<br />

Gerüsthalter<br />

HINWEIS!<br />

Bei der Montage der<br />

Überbrückungen besteht<br />

Absturzgefahr.<br />

Mögliche Maßnahmen zur<br />

Gefahrenabwehr gem.<br />

Gefährdungsbeurteilung<br />

siehe Seite 14<br />

Technische Änderungen vorbehalten 01.06.2005 17

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