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C8. Aufbau der weiteren Gerüstlagen<br />

14<br />

Transport von Gerüstbauteilen<br />

Für Gerüste mit mehr als 8 m Gerüstfeldhöhe (Belag über Aufstellfläche) müssen beim Auf- und Abbau<br />

Bauaufzüge verwendet werden. Zu den Bauaufzügen zählen auch handbetriebene Seilrollenaufzüge.<br />

Ausnahme: Auf Bauaufzüge darf verzichtet werden, wenn die Gerüstfeldhöhe nicht mehr als 14 m und die<br />

Längenabwicklung des Gerüstes nicht mehr als 10 m beträgt.<br />

Beim Aufbau des Rahmengerüstes sind:<br />

die Vertikalrahmen, ausgehend von dem Gerüstfeld, in dem der Vertikaltransport durchgeführt wird, zu montieren.<br />

Der Geländerholm ist unmittelbar nach dem Stellen der dafür erforderlichen Rahmen zu montieren.<br />

Aufbau der nächsten Gerüstetagen<br />

Beim Aufstellen des Gerüstes ist ab einer Gerüstfeldhöhe > 2,00 m darauf zu achten, dass auf jeder neuen<br />

Gerüstebene zunächst zwei benachbarte Rahmen aufgestellt werden. Unmittelbar danach sind hier die<br />

Geländerholme zu montieren. Anschließend wird der nächste benachbarte Rahmen aufgestellt und auch hier<br />

sind im folgenden Schritt sofort die Geländerholme zu montieren.<br />

Bei der Wahl des ersten neu aufzustellenden Gerüstfeldes ist darauf zu achten, dass die Gerüstebene sicher<br />

erreicht und der Vertikaltransport der Gerüstbauteile problemlos realisiert werden kann. Um die Gerüstbauteile<br />

sicher nach oben transportieren zu können muss auf jeder Gerüstebene unterhalb des neu aufzustellenden<br />

Gerüstfeldes ein Monteur in einem bereits gesichertem Gerüstfeld stehen. Die Gesamtstabilität des<br />

Fassadengerüstes darf nicht gefährdet sein, daher muss bereits während des Aufbaus an jeder dafür<br />

vorgesehenen Stelle das Gerüst verankert werden. Jeder Gerüstbaumonteur hat die für seinen Beruf<br />

vorgeschriebene Schutzbekleidung zu tragen (enganliegende Kleidung, Schutzhelm, Sicherheitsschuhe,<br />

Arbeitshandschuhe, evtl. PSA gegen Absturz).<br />

Erhöhte Vorsicht auf der obersten Gerüstlage!<br />

Hier ist bei der Montage und Demontage, sowie bei Umbauten, nach der<br />

Gefährdungsbeurteilung des gerüsterstellenden Unternehmers zu verfahren!<br />

Vorgaben BetrSichV beachten!<br />

Möglichkeiten zur Gefahrenminimierung in Bezug auf die<br />

Gefährdungsbeurteilung können z. B. sein:<br />

-Verwendung einer kollektiven Schutzeinrichtung, wie z. B. der<br />

Montagepfosten, Art.-Nr. 61116 (hierzu die gültige Aufbauund<br />

Verwendungsanleitung beachten)<br />

-Verwendung der persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz (PSA),<br />

siehe Anlage G.1<br />

-Objektbezogene besondere Unterweisung / Schulung der Monteure über<br />

die Gefahren und deren Abwehrmaßnahmen während der Gerüstmontage.<br />

Es wird empfohlen diese Unterweisung zu dokumentieren!<br />

Wichtig!<br />

Gerüstbauarbeiten müssen so durchgeführt werden, dass die<br />

Zeitspanne für Tätigkeiten, bei denen Absturzgefahr besteht,<br />

so kurz wie möglich ist.<br />

Technische Änderungen vorbehalten 01.06.2005

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