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C8. Aufbau der weiteren Gerüstlagen<br />
14<br />
Transport von Gerüstbauteilen<br />
Für Gerüste mit mehr als 8 m Gerüstfeldhöhe (Belag über Aufstellfläche) müssen beim Auf- und Abbau<br />
Bauaufzüge verwendet werden. Zu den Bauaufzügen zählen auch handbetriebene Seilrollenaufzüge.<br />
Ausnahme: Auf Bauaufzüge darf verzichtet werden, wenn die Gerüstfeldhöhe nicht mehr als 14 m und die<br />
Längenabwicklung des Gerüstes nicht mehr als 10 m beträgt.<br />
Beim Aufbau des Rahmengerüstes sind:<br />
die Vertikalrahmen, ausgehend von dem Gerüstfeld, in dem der Vertikaltransport durchgeführt wird, zu montieren.<br />
Der Geländerholm ist unmittelbar nach dem Stellen der dafür erforderlichen Rahmen zu montieren.<br />
Aufbau der nächsten Gerüstetagen<br />
Beim Aufstellen des Gerüstes ist ab einer Gerüstfeldhöhe > 2,00 m darauf zu achten, dass auf jeder neuen<br />
Gerüstebene zunächst zwei benachbarte Rahmen aufgestellt werden. Unmittelbar danach sind hier die<br />
Geländerholme zu montieren. Anschließend wird der nächste benachbarte Rahmen aufgestellt und auch hier<br />
sind im folgenden Schritt sofort die Geländerholme zu montieren.<br />
Bei der Wahl des ersten neu aufzustellenden Gerüstfeldes ist darauf zu achten, dass die Gerüstebene sicher<br />
erreicht und der Vertikaltransport der Gerüstbauteile problemlos realisiert werden kann. Um die Gerüstbauteile<br />
sicher nach oben transportieren zu können muss auf jeder Gerüstebene unterhalb des neu aufzustellenden<br />
Gerüstfeldes ein Monteur in einem bereits gesichertem Gerüstfeld stehen. Die Gesamtstabilität des<br />
Fassadengerüstes darf nicht gefährdet sein, daher muss bereits während des Aufbaus an jeder dafür<br />
vorgesehenen Stelle das Gerüst verankert werden. Jeder Gerüstbaumonteur hat die für seinen Beruf<br />
vorgeschriebene Schutzbekleidung zu tragen (enganliegende Kleidung, Schutzhelm, Sicherheitsschuhe,<br />
Arbeitshandschuhe, evtl. PSA gegen Absturz).<br />
Erhöhte Vorsicht auf der obersten Gerüstlage!<br />
Hier ist bei der Montage und Demontage, sowie bei Umbauten, nach der<br />
Gefährdungsbeurteilung des gerüsterstellenden Unternehmers zu verfahren!<br />
Vorgaben BetrSichV beachten!<br />
Möglichkeiten zur Gefahrenminimierung in Bezug auf die<br />
Gefährdungsbeurteilung können z. B. sein:<br />
-Verwendung einer kollektiven Schutzeinrichtung, wie z. B. der<br />
Montagepfosten, Art.-Nr. 61116 (hierzu die gültige Aufbauund<br />
Verwendungsanleitung beachten)<br />
-Verwendung der persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz (PSA),<br />
siehe Anlage G.1<br />
-Objektbezogene besondere Unterweisung / Schulung der Monteure über<br />
die Gefahren und deren Abwehrmaßnahmen während der Gerüstmontage.<br />
Es wird empfohlen diese Unterweisung zu dokumentieren!<br />
Wichtig!<br />
Gerüstbauarbeiten müssen so durchgeführt werden, dass die<br />
Zeitspanne für Tätigkeiten, bei denen Absturzgefahr besteht,<br />
so kurz wie möglich ist.<br />
Technische Änderungen vorbehalten 01.06.2005