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1 Gleichstellungsplan der Akademie der Bildenden Künste Stuttgart ...

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3 Reflexion struktureller Diskriminierung<br />

Alle Mitglie<strong>der</strong> und Angehörige <strong>der</strong> <strong>Akademie</strong>, die Personalverantwortung tragen,<br />

sollen sich <strong>der</strong> Bedeutung möglicher struktureller Diskriminierung im<br />

Rahmen von Auswahlverfahren bewußt werden.<br />

Die Lehrenden sind aufgefor<strong>der</strong>t, sich über geschlechtsspezifische Wirkungen<br />

von Lehrmethoden und -materialien zu informieren und sich dies bewußt<br />

zu machen, um damit geschlechterspezifische Benachteiligungen zu vermeiden<br />

4 Vorbil<strong>der</strong><br />

Es ist wichtig, daß Mitglie<strong>der</strong> und Angehörige <strong>der</strong> <strong>Akademie</strong> weibliche Nachwuchskräfte<br />

in ihrem Entschluß für eine berufliche Tätigkeit unterstützen<br />

und – sofern sie entsprechende Erfahrung haben – darin bestärken, daß die<br />

Entscheidung für eine Familiengründung nicht den Ausschluß einer beruflichen<br />

Karriere bedeuten muß.<br />

Die <strong>Akademie</strong> hält es grundsätzlich für richtig, wenn ihre männlichen Mitglie<strong>der</strong><br />

und Angehörigen Verantwortung für Familienarbeit übernehmen.<br />

5 Transparenz bei Stellenbesetzungen<br />

5.1 Stellenausschreibungen<br />

a) Die Gleichstellungsbeauftragte wird von <strong>der</strong> für die Stellenbesetzung<br />

verantwortlichen Person zum frühestmöglichen Zeitpunkt über eine<br />

anstehende W- Stellenbesetzung informiert.<br />

b) Bei Stellenausschreibungen im künstlerischen und/o<strong>der</strong> wissenschaftlichen<br />

Dienst ist grundsätzlich sowohl die weibliche als auch die<br />

männliche o<strong>der</strong> aber die geschlechtsneutrale Form <strong>der</strong> Berufsbezeichnung<br />

zu verwenden.<br />

c) In Stellenausschreibungen für Vergütungs-, Besoldungs- und Lohngruppen,<br />

in denen Frauen unterrepräsentiert sind, müssen Frauen<br />

gezielt angesprochen werden. Dies geschieht durch den neuen<br />

Zusatz: „Der <strong>Gleichstellungsplan</strong> <strong>der</strong> <strong>Akademie</strong> <strong>der</strong> <strong>Bildenden</strong> <strong>Künste</strong><br />

<strong>Stuttgart</strong> verpflichtet zur Erhöhung des Frauenanteils im künstlerischen<br />

und/o<strong>der</strong> wissenschaftlichen Dienst. Die Hochschule begrüßt<br />

deshalb entsprechende Bewerbungen“. Im übrigen erfolgt die Ausschreibung<br />

ohne den Zusatz.<br />

d) Diejenige Person o<strong>der</strong> Stelle, die für die Stellenausschreibung zuständig<br />

ist, hat für die korrekte Abfassung bzw. Veröffentlichung <strong>der</strong> Stellenausschreibung<br />

Sorge zu tragen und die Gleichstellungsbeauftragte<br />

zu informieren.<br />

e) In allen Bereichen sind zu besetzende Stellen grundsätzlich öffentlich<br />

auszuschreiben und akademieintern bekanntzumachen.<br />

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