1 Gleichstellungsplan der Akademie der Bildenden Künste Stuttgart ...
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3 Reflexion struktureller Diskriminierung<br />
Alle Mitglie<strong>der</strong> und Angehörige <strong>der</strong> <strong>Akademie</strong>, die Personalverantwortung tragen,<br />
sollen sich <strong>der</strong> Bedeutung möglicher struktureller Diskriminierung im<br />
Rahmen von Auswahlverfahren bewußt werden.<br />
Die Lehrenden sind aufgefor<strong>der</strong>t, sich über geschlechtsspezifische Wirkungen<br />
von Lehrmethoden und -materialien zu informieren und sich dies bewußt<br />
zu machen, um damit geschlechterspezifische Benachteiligungen zu vermeiden<br />
4 Vorbil<strong>der</strong><br />
Es ist wichtig, daß Mitglie<strong>der</strong> und Angehörige <strong>der</strong> <strong>Akademie</strong> weibliche Nachwuchskräfte<br />
in ihrem Entschluß für eine berufliche Tätigkeit unterstützen<br />
und – sofern sie entsprechende Erfahrung haben – darin bestärken, daß die<br />
Entscheidung für eine Familiengründung nicht den Ausschluß einer beruflichen<br />
Karriere bedeuten muß.<br />
Die <strong>Akademie</strong> hält es grundsätzlich für richtig, wenn ihre männlichen Mitglie<strong>der</strong><br />
und Angehörigen Verantwortung für Familienarbeit übernehmen.<br />
5 Transparenz bei Stellenbesetzungen<br />
5.1 Stellenausschreibungen<br />
a) Die Gleichstellungsbeauftragte wird von <strong>der</strong> für die Stellenbesetzung<br />
verantwortlichen Person zum frühestmöglichen Zeitpunkt über eine<br />
anstehende W- Stellenbesetzung informiert.<br />
b) Bei Stellenausschreibungen im künstlerischen und/o<strong>der</strong> wissenschaftlichen<br />
Dienst ist grundsätzlich sowohl die weibliche als auch die<br />
männliche o<strong>der</strong> aber die geschlechtsneutrale Form <strong>der</strong> Berufsbezeichnung<br />
zu verwenden.<br />
c) In Stellenausschreibungen für Vergütungs-, Besoldungs- und Lohngruppen,<br />
in denen Frauen unterrepräsentiert sind, müssen Frauen<br />
gezielt angesprochen werden. Dies geschieht durch den neuen<br />
Zusatz: „Der <strong>Gleichstellungsplan</strong> <strong>der</strong> <strong>Akademie</strong> <strong>der</strong> <strong>Bildenden</strong> <strong>Künste</strong><br />
<strong>Stuttgart</strong> verpflichtet zur Erhöhung des Frauenanteils im künstlerischen<br />
und/o<strong>der</strong> wissenschaftlichen Dienst. Die Hochschule begrüßt<br />
deshalb entsprechende Bewerbungen“. Im übrigen erfolgt die Ausschreibung<br />
ohne den Zusatz.<br />
d) Diejenige Person o<strong>der</strong> Stelle, die für die Stellenausschreibung zuständig<br />
ist, hat für die korrekte Abfassung bzw. Veröffentlichung <strong>der</strong> Stellenausschreibung<br />
Sorge zu tragen und die Gleichstellungsbeauftragte<br />
zu informieren.<br />
e) In allen Bereichen sind zu besetzende Stellen grundsätzlich öffentlich<br />
auszuschreiben und akademieintern bekanntzumachen.<br />
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