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1 Gleichstellungsplan der Akademie der Bildenden Künste Stuttgart ...

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) Der <strong>Gleichstellungsplan</strong> ist ein Instrument zukunftsorientierter Personalplanung.<br />

Außerdem soll er dazu beitragen, daß die weiblichen<br />

Beschäftigten motiviert werden, ihre Fähigkeiten und Erfahrungen einzubringen.<br />

Neben den personalplanerischen Zielen des Gesetzes muß<br />

<strong>der</strong> Verbesserung <strong>der</strong> Arbeitsbedingungen von Frauen in allen Bereichen<br />

<strong>der</strong> <strong>Akademie</strong> <strong>der</strong> <strong>Bildenden</strong> <strong>Künste</strong> <strong>Stuttgart</strong> beson<strong>der</strong>e Aufmerksamkeit<br />

gelten.<br />

3 Zeitvorgaben<br />

Aufgabe <strong>der</strong> Ziel- und Zeitvorgaben ist es, strategische Planungsziele für die<br />

Erhöhung des Anteils von Frauen in Studium, Forschung und Lehre an <strong>der</strong><br />

<strong>Akademie</strong> zu setzen. Dabei ist es analog zu § 4 Abs. 3 Landesgleichberechtigungsgesetz<br />

(LGlG) primäres Ziel <strong>der</strong> Frauenför<strong>der</strong>ung, bestehende<br />

Nachteile und Ungerechtigkeiten auszugleichen und eine gleichberechtigte<br />

Situation für alle an <strong>der</strong> <strong>Akademie</strong> künstlerisch und/o<strong>der</strong> wissenschaftlich<br />

Tätigen zu schaffen. Von einer gleichberechtigten Situation kann ausgegangen<br />

werden, wenn:<br />

- <strong>der</strong> Anteil <strong>der</strong> Studentinnen mit einer Stelle als studentische Hilfskraft<br />

ihrem Anteil an <strong>der</strong> Gesamtzahl <strong>der</strong> Studierenden des jeweiligen<br />

Faches entspricht,<br />

- <strong>der</strong> Anteil <strong>der</strong> Stipendiatinnen, z.B. im Rahmen des Landesgraduiertenför<strong>der</strong>gesetzes,<br />

dem Anteil an <strong>der</strong> Gesamtzahl <strong>der</strong> Studierenden<br />

des jeweiligen Faches entspricht,<br />

- <strong>der</strong> Anteil <strong>der</strong> Frauen auf Promotionsstellen dem Anteil <strong>der</strong> Absolventinnen<br />

eines Studienfachs entspricht,<br />

- <strong>der</strong> Anteil <strong>der</strong> von Frauen besetzten Professuren dem Anteil <strong>der</strong> qualifizierten<br />

Bewerberinnen entspricht.<br />

In Anwendung auf die <strong>Akademie</strong> <strong>der</strong> <strong>Bildenden</strong> <strong>Künste</strong> <strong>Stuttgart</strong> bedeutet dies, dass<br />

bezogen auf den 5-Jahres-Zeitraum von 2003 bis 2007 angestrebt wird, bis zum Ende<br />

des o.g. Zeitraums – vorbehaltlich <strong>der</strong> gleichen Eignung, Befähigung und fachlichen<br />

Leistung und soweit in <strong>der</strong> Person eines Mitbewerbers liegende Gründe nicht überwiegen<br />

– <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeitige Anteil von 12,5 % Frauen bei den Professuren auf 20 % und <strong>der</strong><br />

Frauenanteil von 38,9 % im akademischen Mittelbau auf 50 % erhöht werden soll.<br />

Rund 6,5 Professuren und 9,5 Stellen bei künstlerischen/wissenschaftlichen MitarbeiterInnen<br />

werden voraussichtlich innerhalb <strong>der</strong> Geltungsdauer dieses Frauenför<strong>der</strong>plans<br />

neu zu besetzen sein.<br />

C Geltungsbereich<br />

Der <strong>Gleichstellungsplan</strong> bezieht sich auf alle Frauen und Männer in Studium, Forschung<br />

und Lehre, die an <strong>der</strong> <strong>Akademie</strong> <strong>der</strong> <strong>Bildenden</strong> <strong>Künste</strong> tätig sind.<br />

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