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1 Gleichstellungsplan der Akademie der Bildenden Künste Stuttgart ...

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Landesgleichberechtigungsgesetz (LGlG))<br />

Bereits seit 1957 ist in Artikel 119 des Vertrags von Rom <strong>der</strong> Grundsatz des<br />

gleichen Entgelts für Männer und Frauen bei gleicher Arbeit verankert. Von 1975<br />

an wurde in mehreren Richtlinien die Gleichberechtigung von Männern und Frauen<br />

beim Zugang zur Beschäftigung, bei <strong>der</strong> allgemeinen und beruflichen Bildung und<br />

im Arbeitsleben festgeschrieben. Danach wurde die Gleichberechtigung auch für<br />

den Bereich <strong>der</strong> sozialen Sicherheit, für die gesetzlichen Systeme und die<br />

betrieblichen Systeme eingeführt. Die Anerkennung dieses Grundsatzes führte in<br />

den achtziger Jahren zur För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Chancengleichheit im Rahmen<br />

mehrjähriger Programme.<br />

Mit dem Amsterdamer Vertrag vom 01.01.1997, 01.05.1999 ratifiziert, wird in<br />

Art. 2 und Art. 3 auf europäischer Ebene <strong>der</strong> förmliche Rahmen für das beson<strong>der</strong>e<br />

Engagement <strong>der</strong> Gemeinschaft zur För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Gleichstellung und Einbeziehung<br />

<strong>der</strong> Chancengleichheit geschaffen. Gen<strong>der</strong> Mainstreaming wird als horizontales<br />

Ziel für alle Gemeinschaftsaufgaben <strong>der</strong> Europäischen Union festgeschrieben.<br />

Vier Schritte sollen ab sofort den methodischen Rahmen für Gen<strong>der</strong><br />

Mainstreaming verbessern: Bewußtseinsbildung, Schulung, Routineverfahren und<br />

die Gleichstellungsprüfung.<br />

In einem Grundsatzpapier zu Gen<strong>der</strong> Mainstreaming schlägt das<br />

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in Anlehnung an die<br />

Begriffsdefinition des Europarates von 1998 (Europarat 1998, S.14) folgende<br />

Definition vor:<br />

"Gen<strong>der</strong> Mainstreaming bezeichnet den Prozess und die Vorgehensweise, die<br />

Geschlechterperspektive in die Gesamtpolitik aufzunehmen. Dies bedeutet, die<br />

Entwicklung, Organisation und Evaluierung von politischen<br />

Entscheidungsprozessen und Maßnahmen so zu betreiben, dass in jedem<br />

Politikbereich und auf allen Ebenen die Ausgangsbedingungenund Auswirkungen<br />

auf die Geschlechter berücksichtigt werden, um auf das Ziel einer tatsächlichen<br />

Gleichstellung von Frauen und Männern hinwirken zu können. Dieser Prozess soll<br />

Bestandteil <strong>der</strong> normalen Handlungsmuster aller Ressorts und Organisationen<br />

werden, die an politischen Entscheidungsprozessen beteiligt sind." (BMFSFJ,<br />

2000, Grundlagenpapier zu Gen<strong>der</strong> Mainstreaming)<br />

6 "Insbeson<strong>der</strong>e ... die Leitungen in Hochschulen ... tragen (daher) für die<br />

Umsetzung des Verfassungsauftrages aus Art. 3 Abs.2 GG eine beson<strong>der</strong>e<br />

Verantwortung". (Frauen in <strong>der</strong> Wissenschaft -Entwicklung und Perspektiven auf<br />

dem Weg zur Chancengleichheit- Bericht <strong>der</strong> BLK vom 30. Oktober 2000, BLK,<br />

Bonn 2000, ISBN 3-934850-10-3; Heft 87, S. 6, s. auch S.13., http://www.blkbonn.de/download.htm;<br />

Heft 87)<br />

„Artikel 3<br />

(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat för<strong>der</strong>t die tatsächliche<br />

Durchsetzung <strong>der</strong> Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die<br />

Beseitigung bestehen<strong>der</strong> Nachteile hin.<br />

(Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vom 23.Mai 1949 (BGBl. S.1),<br />

zuletzt geän<strong>der</strong>t durch Gesetz vom 19.12.2000 (BGBl. I S. 1755))<br />

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