1 Gleichstellungsplan der Akademie der Bildenden Künste Stuttgart ...
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– nach Frauen und Männern aufgeschlüsselt – in den künstlerischen<br />
und/o<strong>der</strong> wissenschaftlichen Studiengängen in seinen jährlichen Rechenschaftsbericht<br />
auf und bewertet sie.<br />
b) Die Gleichstellungsbeauftragte erstattet dem Senat einen jährlichen Bericht<br />
über ihre Arbeiten.<br />
5 Mittelvergabe an die Fachgruppen, Institute und künstlerischen und/o<strong>der</strong><br />
wissenschaftlichen Einrichtungen<br />
Im Rahmen <strong>der</strong> leistungsorientierten Mittelvergabe innerhalb <strong>der</strong> <strong>Akademie</strong><br />
<strong>der</strong> <strong>Bildenden</strong> <strong>Künste</strong> <strong>Stuttgart</strong> wird die För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Gleichstellung<br />
beson<strong>der</strong>s berücksichtigt.<br />
H Inkrafttreten<br />
Dieser <strong>Gleichstellungsplan</strong> tritt nach einer Erörterung im Senat, <strong>der</strong> Verabschiedung im<br />
Hochschulrat und <strong>der</strong> Zustimmung des Ministeriums in Kraft.<br />
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