1 Gleichstellungsplan der Akademie der Bildenden Künste Stuttgart ...
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Der <strong>Gleichstellungsplan</strong> kann bei <strong>der</strong> Gleichstellungsbeauftragten o<strong>der</strong> im<br />
Rektorat angefor<strong>der</strong>t werden. Er liegt in den Sekretariaten zur Einsicht aus<br />
und ist im Internet abzurufen.<br />
b) Die <strong>Akademie</strong> überprüft nach Möglichkeit ihre öffentlichen Verlautbarungen<br />
dahingehend, dass Frauen in gleicher Weise wie Männer angesprochen<br />
werden.<br />
2 Statistische Auswertung/Statistik als Controlling-Instrument<br />
a) Nach Geschlecht differenzierte Statistiken sind die Grundlage für wirksames<br />
Controlling. Die Verwaltung soll im Rahmen <strong>der</strong> Datenschutzvorschriften ihre<br />
Statistik-Programme so konzipieren, dass das Merkmal Geschlecht in Kombination<br />
mit allen an<strong>der</strong>en Merkmalen ausgewertet werden kann.<br />
b) Datenerfassung<br />
Es sollten folgende Daten erhoben werden (jeweils getrennt nach<br />
Geschlecht):<br />
- die Zahl <strong>der</strong> studentischen Hilfskräfte, die Zahl <strong>der</strong> DoktorandInnen,<br />
- die Zahl <strong>der</strong> Beschäftigten, geglie<strong>der</strong>t nach Voll- und Teilzeittätigkeit,<br />
Besoldungs-, Vergütungs- und Lohngruppen, Laufbahnen und Berufsgruppen,<br />
- die Zahl <strong>der</strong> Beurlaubten, geglie<strong>der</strong>t nach Beurlaubungsgrund.<br />
- die Zahl <strong>der</strong> Bewerbungen <strong>der</strong> letzten Verfahren,<br />
- die Zahl <strong>der</strong> durch Erreichen <strong>der</strong> gesetzlichen Altersgrenze und den<br />
absehbaren Wechsel des Aufgabengebietes voraussichtlich freiwerdenden<br />
Personalstellen, <strong>der</strong> voraussichtlich zu besetzenden Personalstellen.<br />
Ob die angestrebte Erhöhung des Frauenanteils am künstlerisch<br />
und/o<strong>der</strong> wissenschaftlichen Personal tatsächlich erreicht werden<br />
kann, hängt von <strong>der</strong> Bewerbungssituation bei den auszuschreibenden<br />
Stellen ab.<br />
3 Klärung <strong>der</strong> Verantwortlichkeiten<br />
Der Rektor bzw. die Rektorin legt nach Verabschiedung des <strong>Gleichstellungsplan</strong>s<br />
in Kooperation mit <strong>der</strong> <strong>Akademie</strong>gleichstellungsbeauftragten, den Verantwortlichen<br />
in den Fachgruppen und den betreffenden Mitarbeiterinnen<br />
und Mitarbeitern <strong>der</strong> zentralen Verwaltung fest, wer die Verantwortung für<br />
die Umsetzung <strong>der</strong> jeweiligen Maßnahmen trägt und in welchem Zeitraum<br />
die Maßnahme umgesetzt werden muss.<br />
4 Berichtspflichten<br />
a) Der Rektor bzw. die Rektorin berichtet jährlich über die Umsetzung <strong>der</strong> Maßnahmen<br />
auf <strong>Akademie</strong>ebene und macht zusammen mit <strong>der</strong> Gleichstellungsbeauftragten<br />
gegebenenfalls Vorschläge für neue Maßnahmen bzw. die Korrektur<br />
o<strong>der</strong> Beendigung einer Maßnahme.<br />
Der Rektor bzw. die Rektorin nimmt die Entwicklung <strong>der</strong> Studierendenzahlen<br />
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