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1 Gleichstellungsplan der Akademie der Bildenden Künste Stuttgart ...

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Der <strong>Gleichstellungsplan</strong> kann bei <strong>der</strong> Gleichstellungsbeauftragten o<strong>der</strong> im<br />

Rektorat angefor<strong>der</strong>t werden. Er liegt in den Sekretariaten zur Einsicht aus<br />

und ist im Internet abzurufen.<br />

b) Die <strong>Akademie</strong> überprüft nach Möglichkeit ihre öffentlichen Verlautbarungen<br />

dahingehend, dass Frauen in gleicher Weise wie Männer angesprochen<br />

werden.<br />

2 Statistische Auswertung/Statistik als Controlling-Instrument<br />

a) Nach Geschlecht differenzierte Statistiken sind die Grundlage für wirksames<br />

Controlling. Die Verwaltung soll im Rahmen <strong>der</strong> Datenschutzvorschriften ihre<br />

Statistik-Programme so konzipieren, dass das Merkmal Geschlecht in Kombination<br />

mit allen an<strong>der</strong>en Merkmalen ausgewertet werden kann.<br />

b) Datenerfassung<br />

Es sollten folgende Daten erhoben werden (jeweils getrennt nach<br />

Geschlecht):<br />

- die Zahl <strong>der</strong> studentischen Hilfskräfte, die Zahl <strong>der</strong> DoktorandInnen,<br />

- die Zahl <strong>der</strong> Beschäftigten, geglie<strong>der</strong>t nach Voll- und Teilzeittätigkeit,<br />

Besoldungs-, Vergütungs- und Lohngruppen, Laufbahnen und Berufsgruppen,<br />

- die Zahl <strong>der</strong> Beurlaubten, geglie<strong>der</strong>t nach Beurlaubungsgrund.<br />

- die Zahl <strong>der</strong> Bewerbungen <strong>der</strong> letzten Verfahren,<br />

- die Zahl <strong>der</strong> durch Erreichen <strong>der</strong> gesetzlichen Altersgrenze und den<br />

absehbaren Wechsel des Aufgabengebietes voraussichtlich freiwerdenden<br />

Personalstellen, <strong>der</strong> voraussichtlich zu besetzenden Personalstellen.<br />

Ob die angestrebte Erhöhung des Frauenanteils am künstlerisch<br />

und/o<strong>der</strong> wissenschaftlichen Personal tatsächlich erreicht werden<br />

kann, hängt von <strong>der</strong> Bewerbungssituation bei den auszuschreibenden<br />

Stellen ab.<br />

3 Klärung <strong>der</strong> Verantwortlichkeiten<br />

Der Rektor bzw. die Rektorin legt nach Verabschiedung des <strong>Gleichstellungsplan</strong>s<br />

in Kooperation mit <strong>der</strong> <strong>Akademie</strong>gleichstellungsbeauftragten, den Verantwortlichen<br />

in den Fachgruppen und den betreffenden Mitarbeiterinnen<br />

und Mitarbeitern <strong>der</strong> zentralen Verwaltung fest, wer die Verantwortung für<br />

die Umsetzung <strong>der</strong> jeweiligen Maßnahmen trägt und in welchem Zeitraum<br />

die Maßnahme umgesetzt werden muss.<br />

4 Berichtspflichten<br />

a) Der Rektor bzw. die Rektorin berichtet jährlich über die Umsetzung <strong>der</strong> Maßnahmen<br />

auf <strong>Akademie</strong>ebene und macht zusammen mit <strong>der</strong> Gleichstellungsbeauftragten<br />

gegebenenfalls Vorschläge für neue Maßnahmen bzw. die Korrektur<br />

o<strong>der</strong> Beendigung einer Maßnahme.<br />

Der Rektor bzw. die Rektorin nimmt die Entwicklung <strong>der</strong> Studierendenzahlen<br />

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