1 Gleichstellungsplan der Akademie der Bildenden Künste Stuttgart ...

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02.10.2012 Aufrufe

Anlagen auf mögliche Gefahrenquellen untersuchen und geeignete Gegenmaßnahmen entwickeln. 12.3 Maßnahmen gegen Sexuelle Belästigung a) Begriff Da der Begriff der sexuellen Belästigung eine Vielzahl von nach Art und Schweregrad unterschiedlichen, diskriminierenden und degradierenden Handlungen und Verhaltensweisen bezeichnet, wird er durch die Begriffe „sexuelle Diskriminierung, Belästigung und Gewalt“ ersetzt, die wie folgt definiert sind: - Sexuelle Diskriminierung: Herabsetzung, Benachteiligung aufgrund des Geschlechts. - Sexuelle Belästigung: verbale und körperliche Übergriffe auf die Person. - Sexuelle Gewalt: Nötigung und Vergewaltigung. b) Richtlinien Die Akademie der Bildenden Künste Stuttgart verpflichtet sich „Richtlinien zum Schutz vor sexueller Diskriminierung, Belästigung und Gewalt“ zu erarbeiten. 12.4 Allgemeine Maßnahmen a) Anlagen und Gebäude der Akademie der Bildenden Künste Stuttgart sollen auf Gefahrenquellen und bedrohliche Raumsituationen in bezug auf sexuelle Diskriminierung, Belästigung und Gewalt gegen Frauen untersucht werden. Es sollen in Zusammenarbeit mit der Gleichstellungsbeauftragten und der Personalvertretung Vorschläge für bauliche und andere Veränderungen erarbeitet werden. (vgl. 12.2 c) b) Die Akademie der Bildenden Künste Stuttgart sorgt für ausreichende Beleuchtung aller Räume und Wege. c) In Fällen sexueller Belästigung stehen die Psychotherapeutische Beratungsstelle und die Rechtsabteilung des Studentenwerks, die Gleichstellungsbeauftragte und die Frauenvertreterin sowie die Mitglieder des Personalrates als Ansprechpartnerinnen bzw. Ansprechpartner zur Verfügung. 14

12.5 Sprachgebrauch: Sprachliche Gleichstellung/Außendarstellung a) Im allgemeinen Schriftverkehr werden entweder geschlechtsneutrale Bezeichnungen oder die weibliche und die männliche Sprachform verwendet. b) Satzungen sowie Formulare, Vordrucke und Zeugnisse sind geschlechtsneutral oder in männlicher und weiblicher Sprachform abzufassen. c) Akademische Grade aufgrund einer bestandenen Akademieprüfung werden an Frauen in weiblicher Sprachform verliehen, sofern die Verleihung in männlicher Sprachform nicht ausdrücklich gewünscht wird. Dies gilt entsprechend für die Ausstellung von Zeugnissen, Bescheinigungen, etc. Die Verantwortung obliegt der Person/dem Gremium, die/das für die o. g. Ausstellungen zuständig ist. d) Die Akademie achtet bei allen Außendarstellungen darauf, dass Frauen in gleicher Weise wie Männer angesprochen werden. F Finanzierung der Gleichstellung a) Die Akademieleitung bemüht sich, Mittel für die Finanzierung von Gleichstellungsmaßnahmen durch die Nutzung entsprechender Bundes- oder Landesprogramme bereitzustellen; akademieeigene Mittel werden unter angemessener Berücksichtigung auch der anderen Bedarfsträger eingesetzt. b) Die gleichstellungsspezifisch einzusetzenden Mittel werden im Einvernehmen mit der Gleichstellungsbeauftragten der Akademie der Bildenden Künste Stuttgart zugeteilt. G Controlling 1 Veröffentlichung des Gleichstellungsplans a) Der Gleichstellungsplan der Akademie der Bildenden Künste Stuttgart wird nach Inkrafttreten an alle künstlerischen und/oder wissenschaftlich Beschäftigten der Akademie verteilt sowie an die Fachgruppen zur Veröffentlichung bei den Studierenden. Alle neuen künstlerisch und/oder wissenschaftlich beschäftigten Akademiemitglieder erhalten den Gleichstellungsplan automatisch bei Dienstantritt. 15

Anlagen auf mögliche Gefahrenquellen untersuchen und geeignete<br />

Gegenmaßnahmen entwickeln.<br />

12.3 Maßnahmen gegen Sexuelle Belästigung<br />

a) Begriff<br />

Da <strong>der</strong> Begriff <strong>der</strong> sexuellen Belästigung eine Vielzahl von nach Art<br />

und Schweregrad unterschiedlichen, diskriminierenden und degradierenden<br />

Handlungen und Verhaltensweisen bezeichnet, wird er durch<br />

die Begriffe „sexuelle Diskriminierung, Belästigung und Gewalt“<br />

ersetzt, die wie folgt definiert sind:<br />

- Sexuelle Diskriminierung: Herabsetzung, Benachteiligung aufgrund<br />

des Geschlechts.<br />

- Sexuelle Belästigung: verbale und körperliche Übergriffe auf die<br />

Person.<br />

- Sexuelle Gewalt: Nötigung und Vergewaltigung.<br />

b) Richtlinien<br />

Die <strong>Akademie</strong> <strong>der</strong> <strong>Bildenden</strong> <strong>Künste</strong> <strong>Stuttgart</strong> verpflichtet sich „Richtlinien<br />

zum Schutz vor sexueller Diskriminierung, Belästigung und<br />

Gewalt“ zu erarbeiten.<br />

12.4 Allgemeine Maßnahmen<br />

a) Anlagen und Gebäude <strong>der</strong> <strong>Akademie</strong> <strong>der</strong> <strong>Bildenden</strong> <strong>Künste</strong> <strong>Stuttgart</strong><br />

sollen auf Gefahrenquellen und bedrohliche Raumsituationen in bezug<br />

auf sexuelle Diskriminierung, Belästigung und Gewalt gegen Frauen<br />

untersucht werden. Es sollen in Zusammenarbeit mit <strong>der</strong> Gleichstellungsbeauftragten<br />

und <strong>der</strong> Personalvertretung Vorschläge für bauliche<br />

und an<strong>der</strong>e Verän<strong>der</strong>ungen erarbeitet werden. (vgl. 12.2 c)<br />

b) Die <strong>Akademie</strong> <strong>der</strong> <strong>Bildenden</strong> <strong>Künste</strong> <strong>Stuttgart</strong> sorgt für ausreichende<br />

Beleuchtung aller Räume und Wege.<br />

c) In Fällen sexueller Belästigung stehen die Psychotherapeutische Beratungsstelle<br />

und die Rechtsabteilung des Studentenwerks, die<br />

Gleichstellungsbeauftragte und die Frauenvertreterin sowie die Mitglie<strong>der</strong><br />

des Personalrates als Ansprechpartnerinnen bzw. Ansprechpartner<br />

zur Verfügung.<br />

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