1 Gleichstellungsplan der Akademie der Bildenden Künste Stuttgart ...

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02.10.2012 Aufrufe

7.2 Kinderbetreuung a) Die Akademie der Bildenden Künste Stuttgart setzt sich für die Einrichtung dienststellennaher Kindertagesstätten und den Ausbau ganztägiger Kinderbetreuungsmöglichkeiten ein. b) Die Akademie der Bildenden Künste Stuttgart wird sich bemühen, einen Stillraum und Wickeltisch (außerhalb der Toilette) einzurichten. c) Die Akademie der Bildenden Künste Stuttgart setzt sich nach Möglichkeit dafür ein, daß Gremiensitzungen mit Rücksicht auf die eventuelle Notwendigkeit von Kinderbetreuung und das vorhandene Kinderbetreuungsangebot geplant werden, um die Mütter und Väter unter den Künstlerinnen/Künstlern und Wissenschaftlerinnen/Wissenschaftlern, Beschäftigten und Studierenden nicht von der Möglichkeit der Teilnahme an der akademischen Selbstverwaltung auszuschließen. (vgl. 6 k) 8 Förderung des weiblichen künstlerischen und/oder wissenschaftlichen Nachwuchses 8.1 Studienzulassungsverfahren a) Neue Studienpläne sind so zu konzipieren und durchzuführen, dass strukturelle und individuelle Benachteiligungen aufgrund des Geschlechts ausgeschlossen werden können. Auswahlkriterien dürfen keine Ausschlussmechanismen aufweisen, die insbesondere Frauen benachteiligen. Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu den Konzepten und zum Verlauf der Verfahren zu hören. 8.2 Gleichstellung von Studentinnen a) Bei der Vergabe von Preisen und bei allen Maßnahmen zur Verbesserung der Studierfähigkeit ist darauf zu achten, dass Studentinnen unter Berücksichtigung der Qualitätskriterien der Entscheidungsorgane angemessen partizipieren. b) Der Frauenanteil bei den studentischen Hilfskräften sollte dem Frauenanteil an den Studierenden entsprechen. Studentinnen sollen gezielt zur Bewerbung als studentische Hilfskraft ermutigt werden. c) Das Rektorat übermittelt jährlich alle statistisch relevanten Daten zu Studienabschlüssen, Promotionen und Preisen aufgeschlüsselt nach Geschlecht an die Gleichstellungsbeauftragte. 12

9 Gleichstellung von Doktorandinnen a) Mitglieder und Angehörige der Akademie sollten weibliche Nachwuchskräfte in ihrem Entschluß für eine Promotion unterstützen und darin bestärken, daß die Entscheidung für eine Promotion nicht den Ausschluß von Familienplanung bedeuten muß. b) Die Akademie begrüßt den Quereinstieg in die wissenschaftliche Laufbahn nach Berufs- oder Familienphase. c) Bei der Vergabe von akademieinternen Promotions- oder Forschungsoder Lehrpreisen sowie von Stipendien achtet die Akademie darauf, dass unter Berücksichtigung der Qualitätskriterien der Entscheidungsorgane Frauen bei der Preisvergabe angemessen vertreten sind. 10 Institutionalisierung von Gender-Studien Die Fachgruppen unterstützen die Entwicklung von Konzepten zur fachspezifischen Integration der Frauen- und Geschlechterforschung in Lehre und Forschung. 11 Organisatorische Maßnahmen 11.1 Senatskommission für Frauenfragen Der Senat kann zur Unterstützung der Gleichstellungsbeauftragten eine Gleichstellungskommission als beratenden Ausschuß einrichten. 14 12 Weitere Maßnahmen 12.1 Anteil von Frauen in den Gremien der akademischen Selbstverwaltung a) Die Akademie strebt eine angemessene Vertretung von Frauen in allen Gremien der akademischen Selbstverwaltung an. 12.2 Verbesserung der Arbeits- und Lernumgebung a) Die Akademie setzt sich zum Ziel, Hygiene- und Sozialräume entsprechend heutigem Standard einzurichten und Mängel umgehend zu beheben. b) Die Akademie setzt sich zum Ziel, in ausreichendem Umfang geeignete und gut erreichbare Räume für Schwangere und stillende Mütter bereitzustellen und auszustatten. (vgl. 7) c) Um dem erhöhten Sicherheitsbedarf für Frauen gerecht zu werden, wird die Verwaltung, in Zusammenarbeit mit der Gleichstellungsbeauftragten und im Zusammenwirken mit der Polizei die baulichen 13

7.2 Kin<strong>der</strong>betreuung<br />

a) Die <strong>Akademie</strong> <strong>der</strong> <strong>Bildenden</strong> <strong>Künste</strong> <strong>Stuttgart</strong> setzt sich für die Einrichtung<br />

dienststellennaher Kin<strong>der</strong>tagesstätten und den Ausbau ganztägiger<br />

Kin<strong>der</strong>betreuungsmöglichkeiten ein.<br />

b) Die <strong>Akademie</strong> <strong>der</strong> <strong>Bildenden</strong> <strong>Künste</strong> <strong>Stuttgart</strong> wird sich bemühen,<br />

einen Stillraum und Wickeltisch (außerhalb <strong>der</strong> Toilette) einzurichten.<br />

c) Die <strong>Akademie</strong> <strong>der</strong> <strong>Bildenden</strong> <strong>Künste</strong> <strong>Stuttgart</strong> setzt sich nach Möglichkeit<br />

dafür ein, daß Gremiensitzungen mit Rücksicht auf die eventuelle<br />

Notwendigkeit von Kin<strong>der</strong>betreuung und das vorhandene Kin<strong>der</strong>betreuungsangebot<br />

geplant werden, um die Mütter und Väter unter<br />

den Künstlerinnen/Künstlern und Wissenschaftlerinnen/Wissenschaftlern,<br />

Beschäftigten und Studierenden nicht von <strong>der</strong> Möglichkeit<br />

<strong>der</strong> Teilnahme an <strong>der</strong> akademischen Selbstverwaltung auszuschließen.<br />

(vgl. 6 k)<br />

8 För<strong>der</strong>ung des weiblichen künstlerischen und/o<strong>der</strong> wissenschaftlichen<br />

Nachwuchses<br />

8.1 Studienzulassungsverfahren<br />

a) Neue Studienpläne sind so zu konzipieren und durchzuführen, dass<br />

strukturelle und individuelle Benachteiligungen aufgrund des<br />

Geschlechts ausgeschlossen werden können. Auswahlkriterien dürfen<br />

keine Ausschlussmechanismen aufweisen, die insbeson<strong>der</strong>e Frauen<br />

benachteiligen. Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu den Konzepten<br />

und zum Verlauf <strong>der</strong> Verfahren zu hören.<br />

8.2 Gleichstellung von Studentinnen<br />

a) Bei <strong>der</strong> Vergabe von Preisen und bei allen Maßnahmen zur Verbesserung<br />

<strong>der</strong> Studierfähigkeit ist darauf zu achten, dass Studentinnen<br />

unter Berücksichtigung <strong>der</strong> Qualitätskriterien <strong>der</strong> Entscheidungsorgane<br />

angemessen partizipieren.<br />

b) Der Frauenanteil bei den studentischen Hilfskräften sollte dem<br />

Frauenanteil an den Studierenden entsprechen. Studentinnen sollen<br />

gezielt zur Bewerbung als studentische Hilfskraft ermutigt werden.<br />

c) Das Rektorat übermittelt jährlich alle statistisch relevanten Daten zu<br />

Studienabschlüssen, Promotionen und Preisen aufgeschlüsselt nach<br />

Geschlecht an die Gleichstellungsbeauftragte.<br />

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