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SEITE 6 VON 9 3. Sonstige Entgeltbestandteile<br />

3.1 Statische Entgeltbestandteile<br />

Die Beträge der statischen sonstigen Entgeltbestandteile, z.B.<br />

• der Wechselschicht- und Schichtzulagen (§ 8 Abs. 5 und 6 TVöD),<br />

• der vermögenswirksamen Leistungen und <strong>des</strong> Jubiläumsgel<strong>des</strong> (§ 23 Abs. 1<br />

und 2 TVöD),<br />

• <strong>des</strong> Strukturausgleichs (§ 12 TVÜ-Bund),<br />

• der Techniker-, Meister- und Programmiererzulage (§ 17 Abs. 6 TVÜ-Bund)<br />

oder<br />

• Zulagen für Vorarbeiterinnen/Vorarbeiter, Vorhandwerkerinnen/Vorhandwerker<br />

und Lehrgesellen (§ 17 Abs. 9 Satz 1 und 2 TVÜ-Bund).<br />

ändern sich durch die allgemeinen Entgelterhöhungen <strong>nicht</strong>.<br />

3.2 Dynamische Entgeltbestandteile mit direktem Bezug auf die Entgelttabelle<br />

Die Erhöhung <strong>des</strong> Tabellenentgeltes gemäß § 15 TVöD wirkt sich unmittelbar auf die sonstigen<br />

Entgeltbestandteile mit direktem Bezug auf die Entgelttabelle aus, z.B. die Höhe<br />

• der Zeitzuschläge (§ 8 Abs. 1 Satz 2 TVöD),<br />

• der persönlichen Zulage bei der vorübergehenden Übertragung höherwertiger<br />

Tätigkeiten (§ 14 Abs. 3 TVöD).<br />

Zur Arbeitserleichterung sind die ab 1. Januar 2008 und 1. Januar 2009 maßgeblichen Beträge<br />

der o.g. Zeitzuschläge als Anhang 7 und der persönlichen Zulage in den Entgeltgruppen 1 bis<br />

8 nach § 14 Abs. 3 Satz 2 TVöD als Anhang 8 beigefügt.<br />

3.3 Sonstige dynamische Entgeltbestandteile<br />

Sonstige dynamisch ausgestaltete Entgeltbestandteile, z. B.<br />

• der Garantiebetrag (§ 17 Abs. 4 Satz 2 TVöD),<br />

• kinderbezogene Entgeltbestandteile (§ 11 TVÜ-Bund),<br />

• Vergütungsgruppenzulagen (§ 9 TVÜ-Bund),<br />

• die anstelle der Bewährungszulage für Angestellte im Schreibdienst nach Fußnote<br />

1 der Vergütungsgruppe VII <strong>des</strong> Teils II Abschnitt N, Unterabschnitte I/II<br />

der Anlage 1 a zum BAT übertariflich gezahlte Besitzstandszulage (Rundschreiben<br />

vom 24. Oktober 2005 – D II 2 – 220 210 – 1/9 ),<br />

• die übertarifliche persönliche Zulage in Höhe der Differenz zum bisherigen<br />

Ehegattenanteil im Ortszuschlag wegen Beurlaubung der Ehegattin bzw. <strong>des</strong><br />

Ehegatten (Rundschreiben vom 10. Oktober 2005 – D II 2 – 220 210 – 643 ,<br />

Ziff. 2.2.1.1.2 zu § 5 Abs. 2 Satz 1 und 2 TVÜ-Bund) und

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