und Entgeltvereinbarungen.pdf - Kinder- und Jugenddorf ...
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INDIVIDUELLE ZUSATZLEISTUNGEN im <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> <strong>Jugenddorf</strong> Marienpflege, Stand: 01.05.2012 Seite 2<br />
Die St<strong>und</strong>ensätze wurden von der Kommission <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendhilfe Baden-Württemberg auf der Gr<strong>und</strong>lage der TVöD VKA<br />
berechnet <strong>und</strong> zuletzt am 30.04.2012 wie folgt erhöht: Erhöhung ab 01.05.2012 um 3,5 % <strong>und</strong> ab 01.05.2013 um 2,8 %. Die IZL-<br />
Sätze beinhalten die Bruttoaufwendungen des Arbeitgebers einschließlich pauschalierter Personalnebenkosten von 1,2 %,<br />
Gemeinkosten mit 20 % <strong>und</strong> Sachkosten (auch Fahrtkosten) mit 10 %. Die Entgeltsätze sind Verrechnungseinheit für eine<br />
Arbeitsst<strong>und</strong>e (60 Minuten) bei Individualleistung einschl. Vor- <strong>und</strong> Nachbereitung. Sie reduzieren sich bei Leistungen in der Gruppe<br />
entsprechend der Anzahl der Teilnehmer. Je Teilnehmer reduziert sich der St<strong>und</strong>ensatz bei Leistungserbringung in der Zweier-Gruppe<br />
auf 65 %, Dreier-Gruppe auf 45 %, Vierer-Gruppe auf 35 %, Fünfer-Gruppe auf 30 % des Ausgangsst<strong>und</strong>ensatzes.<br />
Die Abrechnung der Individuellen Zusatzleistungen erfolgt zusammen mit dem Regelentgelt. Bei Abwesenheit (vgl. § 15 des<br />
Rahmenvertrages nach § 78f SGB VIII) können keine Individuellen Zusatzleistungen verrechnet werden. Die Vereinbarung von<br />
Entgelten für Leistungen, die nicht im Leistungsverzeichnis enthalten sind, ist nur bei besonderem Hilfebedarf möglich.<br />
Die Marienpflege berechnet aufgr<strong>und</strong> der echten durchschnittlichen Bruttopersonalkosten der jeweiligen Berufsgruppe die oberen<br />
Werte.<br />
Ellwangen, den 07.05.2012<br />
Ralf Klein-Jung, Vorstand [120501 IZL Uebersicht St<strong>und</strong>ensatz]