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und Entgeltvereinbarungen.pdf - Kinder- und Jugenddorf ...

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INDIVIDUELLE ZUSATZLEISTUNGEN im <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> <strong>Jugenddorf</strong> Marienpflege, Stand: 01.05.2012 Seite 2<br />

Die St<strong>und</strong>ensätze wurden von der Kommission <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendhilfe Baden-Württemberg auf der Gr<strong>und</strong>lage der TVöD VKA<br />

berechnet <strong>und</strong> zuletzt am 30.04.2012 wie folgt erhöht: Erhöhung ab 01.05.2012 um 3,5 % <strong>und</strong> ab 01.05.2013 um 2,8 %. Die IZL-<br />

Sätze beinhalten die Bruttoaufwendungen des Arbeitgebers einschließlich pauschalierter Personalnebenkosten von 1,2 %,<br />

Gemeinkosten mit 20 % <strong>und</strong> Sachkosten (auch Fahrtkosten) mit 10 %. Die Entgeltsätze sind Verrechnungseinheit für eine<br />

Arbeitsst<strong>und</strong>e (60 Minuten) bei Individualleistung einschl. Vor- <strong>und</strong> Nachbereitung. Sie reduzieren sich bei Leistungen in der Gruppe<br />

entsprechend der Anzahl der Teilnehmer. Je Teilnehmer reduziert sich der St<strong>und</strong>ensatz bei Leistungserbringung in der Zweier-Gruppe<br />

auf 65 %, Dreier-Gruppe auf 45 %, Vierer-Gruppe auf 35 %, Fünfer-Gruppe auf 30 % des Ausgangsst<strong>und</strong>ensatzes.<br />

Die Abrechnung der Individuellen Zusatzleistungen erfolgt zusammen mit dem Regelentgelt. Bei Abwesenheit (vgl. § 15 des<br />

Rahmenvertrages nach § 78f SGB VIII) können keine Individuellen Zusatzleistungen verrechnet werden. Die Vereinbarung von<br />

Entgelten für Leistungen, die nicht im Leistungsverzeichnis enthalten sind, ist nur bei besonderem Hilfebedarf möglich.<br />

Die Marienpflege berechnet aufgr<strong>und</strong> der echten durchschnittlichen Bruttopersonalkosten der jeweiligen Berufsgruppe die oberen<br />

Werte.<br />

Ellwangen, den 07.05.2012<br />

Ralf Klein-Jung, Vorstand [120501 IZL Uebersicht St<strong>und</strong>ensatz]

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