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und Entgeltvereinbarungen.pdf - Kinder- und Jugenddorf ...

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Leistungsvereinbarung Tagesgruppen der Marlenpflege GOitig ab 01.03.2012<br />

(5) Leistungsmodule<br />

Folgende Leistungsmodule sind Bestandteil dieses Leistungsangebotes<br />

Qualifizierte Eltern- <strong>und</strong> Familienarbeit als ein mit der RegeJieistung verbindlich<br />

verknüpftes Modul.<br />

§ 3 Sächliche <strong>und</strong> personelle Ausstattung der Regelleistung<br />

(1) Personelle Ausstattung für je 10 Plätze<br />

)> Gr<strong>und</strong>betreuung <strong>und</strong> Zusammenarbeit/Kontakte,<br />

einschließlich der durch den Gruppendienst erbrachten<br />

Leistungen der Erziehungs- <strong>und</strong> Hilfeplanung<br />

Ergänzende Betreuung/Leistungen<br />

Hilfe- <strong>und</strong> Erziehungsplanung, Fachdienstleistungen<br />

Regieleistungen<br />

- Leitung<br />

- Verwaltung<br />

-Hauswirtschaft<br />

)> Leistungsmodul<br />

Eltern- <strong>und</strong> Familienarbeit,<br />

als ein mit der Regelleistung verbindlich verknüpftes Modul<br />

(2) Sächliche Ausstattung<br />

2,08 VK<br />

0,08VK<br />

0,31 VK<br />

0,20 VK<br />

0,25 VK<br />

0,29VK<br />

0,47 VK<br />

Die zur Erbringung der vereinbarten Leistung erforderliche sächliche Ausstattung wird<br />

von der Einrichtung im notwendigen Umfang <strong>und</strong> in der erforderlichen Qualität bereitgestellt.<br />

§ 4 Betriebsnotwendige Anlagen<br />

Das Leistungsangebot wird in folgenden Gebäuden <strong>und</strong> Anlagen erbracht<br />

<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> <strong>Jugenddorf</strong> Marienpflege in den Häusern 2 <strong>und</strong> 3 mit der kompletten Infrastruktur<br />

des <strong>Kinder</strong>dorfes (Spielplätze, Sportanlagen, Hallen u.ä.)<br />

II. Beschreibung des Leistungsangebotes<br />

§ 5 Auftrag I Zielsetzung<br />

Hilfe zur Erziehung in unseren Tagesgruppen unterstützt durch pädagogische <strong>und</strong> therapeutische<br />

Leistung, durch soziales Lernen in der Gruppe <strong>und</strong> durch schulische Be-<br />

Leistungsvereinbarung vom 22.02.2012 Seite 3/9

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