und Entgeltvereinbarungen.pdf - Kinder- und Jugenddorf ...

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30.04.2013 Aufrufe

Leistungsvereinbarung BJW, Marienpflege gilltig ab 01.03.2012 Begleitung zu Ärzten Unterstützung in der Entwicklung eines positiven Selbstbildes im Sinne von Gleichberechtigung und unter Berücksichtigung von Genderaspekten Begleitung und Unterstützung bei der Wohnungssuche und-vermittlungbei Hilfeende Beteiligung in allen Angelegenheiten, die den jungen Menschen betreffen Hilfe und Unterstützung beim Umgang I Kontakt mit der Herkunftsfamilie (bei Konflikten zwischen dem jungen Menschen und Familienmitgliedern, z.B. in Form von gemeinsamen Gesprächen I bei Ablösungsprozessen von der Familie I Klärung der Form des gewünschten Kontaktes zur Familie) c) Konsolidierung- Betreuungsschlüssel1 : 6 Die Betreuung umfasst hier die in b) genannten Inhalte, aber bei bereits abgesenkter Betreuungsdichte aufgrund der vermehrten eigenverantwortlichen Umsetzung der Trainingsinhalte durch den jungen Menschen. d) Ablösung- individuell im Rahmen der Hilfeplanung vereinbarte Schlussphase der Hilfe- Betreuungsschlüssel1 : 10 Die Hilfen nach a) bis c) werden entsprechend dem Entwicklungsstand des jungen Menschen auch in der Ablösung vorgehalten und in Teilbereichen angeboten. Der Hilfeprozess sollte aber soweit fortgeschritten sein, dass ein weitgehend selbständiges Wohnen und Leben möglich ist. Der Schwerpunkt der Betreuung liegt in der Ablösephase insbesondere in folgenden Bereichen: Sicherung der materiellen Existenz (Wohnen und Leben) Begleitung und Unterstützung bei der Beantragung von Leistungen zur Finanzierung des Lebensunterhaltes Hilfe bei der Finanzplanung, Schuldentilgung, Hilfe im Umgang mit Geld Hilfe im Umgang und bei der Kontaktaufnahme mit Behörden, Institutionen, Vermietern, Nachbarschaft, Einhaltung mietvertraglicher Verpflichtungen Begleitung und Unterstützung bei der Wohnungssuche und-vermittlungbei Hilfeende Stabilisierung von Ausbildungs- oder Arbeitsplatzsituation Vermittlung externer Hilfen 2. Zusammenarbeit, Kontakte ln Absprache mit dem jungen Menschen erfolgt die Zusammenarbeit mit der Herkunftsfamilie. Dabei geht es in erster Linie um die Aufarbeitung der eigenen E rfah ru ngen. Die allgemeine Zusammenarbeit und Kontaktpflege mit der Herkunftsfamilie, soweit dies vom jungen Menschen gewünscht und von Seiten der Herkunftsfamilie möglich ist, umfasst folgende Leistungen: Kontaktpflege mit der Herkunftsfamilie: Leistungsvereinbarung BJW vom 28.02.20 12 Seite 6/10

Leistungsvereinbarung BJW, Marienpflege gültig ab 01 .03.2012 Aktive Einbeziehung der Bezugspersonen aus dem Herkunftssystem bei der Aufnahmesituation und der Hilfe-/ Erziehungsplanung. Die Unterstützung der Jugendlichen bei Telefon- und Briefkontakten, Initiieren gemeinsamer Aktivitäten, Alltagshandlungen und Freizeitunternehmungen, Kontaktpflege bei Besuchen der Herkunftseltern in der Einrichtung, Die Vor- und Nachbereitung selbständiger Besuche der Jugendlichen in der Herkunftsfamilie, Sicherung der Teilhabe der Herkunftseltern /-Familie an Festen und Feiern der Jugendlichen. Allgemeine Kontaktpflege zur Schule und Ausbildungsbetrieben Allgemeine Kontaktpflege zu Vereinen etc. Allgemeine Zusammenarbeit mit dem Jugendamt 3. H ilfe/E rzleh u ngspla nun g Zu den Leistungen der Hilfe- und Erziehungsplanung und Diagnostik gehören: Management der Aufnahmeanfragen und der Aufnahme in das Leistungsangebot Eingangs- , Verlaufs- und Abschlussdiagnostik Leistungen der ErziehungsR und Hilfeplanung Vermittlung der Ergebnisse in Hilfeplangesprächen und Fallbesprechungen Regelmäßige und situationsbezogene Abstimmung des Erziehungsprozesses Absprachen und Informationen im Rahmen der Hilfeplanung Koordination und Umsetzung des vereinbarten Hilfekonzeptes Die Leistungen der Erziehungs- und Hilfeplanung und der Diagnostik werden mit unterschiedlichen Anteilen und spezifischen Schwerpunkten von den Mitarbeitenden im BJW und vom Fachdienst erbracht. Leistungen des Kinderschutzes nach§ 8 a SGB VIII sind in einer eigenen Vereinbarung mit dem Jugendamt festgelegt. 4. Regie1eistungen Die Regieleistungen umfassen • Leistungen der Leitungsfunktionen: Wahrnehmung der Leitungsfunktion, Personalführung und -steuerung, Organisation und Management der Einrichtung, Marketing, Leistungs- und Qualitätsentwicklung, Außenvertretung, Mitwirkung bei der Jugendhilfeplanung, Gremienarbeit, Öffentlichkeitsarbeit. • Leistungen der Verwaltung: Allgemeine Verwaltung, Personal- und Klientenverwaltung, Leistungsverwaltung und Rechnungswesen, EDV-Administration, Wohnungsverwaltung. • Unterstützende Leistungen des Fachdienstes: Beratung bei Aufnahmeanfragen, Aufnahmen, Koordination der Hilfeplanung und der Umsetzung in der Einrichtung, Planung, Organisation und Begleitung des päda- Leistungsvereinbarung BJW vom 28.02.2012 Seite 7110

Leistungsvereinbarung BJW, Marienpflege gültig ab 01 .03.2012<br />

Aktive Einbeziehung der Bezugspersonen aus dem Herkunftssystem bei der<br />

Aufnahmesituation <strong>und</strong> der Hilfe-/ Erziehungsplanung.<br />

Die Unterstützung der Jugendlichen bei Telefon- <strong>und</strong> Briefkontakten,<br />

Initiieren gemeinsamer Aktivitäten, Alltagshandlungen <strong>und</strong><br />

Freizeitunternehmungen,<br />

Kontaktpflege bei Besuchen der Herkunftseltern in der Einrichtung,<br />

Die Vor- <strong>und</strong> Nachbereitung selbständiger Besuche der Jugendlichen in der<br />

Herkunftsfamilie,<br />

Sicherung der Teilhabe der Herkunftseltern /-Familie an Festen <strong>und</strong> Feiern der<br />

Jugendlichen.<br />

Allgemeine Kontaktpflege zur Schule <strong>und</strong> Ausbildungsbetrieben<br />

Allgemeine Kontaktpflege zu Vereinen etc.<br />

Allgemeine Zusammenarbeit mit dem Jugendamt<br />

3. H ilfe/E rzleh u ngspla nun g<br />

Zu den Leistungen der Hilfe- <strong>und</strong> Erziehungsplanung <strong>und</strong> Diagnostik gehören:<br />

Management der Aufnahmeanfragen <strong>und</strong> der Aufnahme in das Leistungsangebot<br />

Eingangs- , Verlaufs- <strong>und</strong> Abschlussdiagnostik<br />

Leistungen der ErziehungsR <strong>und</strong> Hilfeplanung<br />

Vermittlung der Ergebnisse in Hilfeplangesprächen <strong>und</strong> Fallbesprechungen<br />

Regelmäßige <strong>und</strong> situationsbezogene Abstimmung des Erziehungsprozesses<br />

Absprachen <strong>und</strong> Informationen im Rahmen der Hilfeplanung<br />

Koordination <strong>und</strong> Umsetzung des vereinbarten Hilfekonzeptes<br />

Die Leistungen der Erziehungs- <strong>und</strong> Hilfeplanung <strong>und</strong> der Diagnostik werden mit unterschiedlichen<br />

Anteilen <strong>und</strong> spezifischen Schwerpunkten von den Mitarbeitenden im<br />

BJW <strong>und</strong> vom Fachdienst erbracht.<br />

Leistungen des <strong>Kinder</strong>schutzes nach§ 8 a SGB VIII sind in einer eigenen Vereinbarung<br />

mit dem Jugendamt festgelegt.<br />

4. Regie1eistungen<br />

Die Regieleistungen umfassen<br />

• Leistungen der Leitungsfunktionen:<br />

Wahrnehmung der Leitungsfunktion, Personalführung <strong>und</strong> -steuerung, Organisation<br />

<strong>und</strong> Management der Einrichtung, Marketing, Leistungs- <strong>und</strong> Qualitätsentwicklung,<br />

Außenvertretung, Mitwirkung bei der Jugendhilfeplanung, Gremienarbeit,<br />

Öffentlichkeitsarbeit.<br />

• Leistungen der Verwaltung:<br />

Allgemeine Verwaltung, Personal- <strong>und</strong> Klientenverwaltung, Leistungsverwaltung<br />

<strong>und</strong> Rechnungswesen, EDV-Administration, Wohnungsverwaltung.<br />

• Unterstützende Leistungen des Fachdienstes:<br />

Beratung bei Aufnahmeanfragen, Aufnahmen, Koordination der Hilfeplanung <strong>und</strong><br />

der Umsetzung in der Einrichtung, Planung, Organisation <strong>und</strong> Begleitung des päda-<br />

Leistungsvereinbarung BJW vom 28.02.2012 Seite 7110

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