und Entgeltvereinbarungen.pdf - Kinder- und Jugenddorf ...
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Leistungsvereinbarung BJW, Marienpflege gilltig ab 01.03.2012<br />
Begleitung zu Ärzten<br />
Unterstützung in der Entwicklung eines positiven Selbstbildes im Sinne von<br />
Gleichberechtigung <strong>und</strong> unter Berücksichtigung von Genderaspekten<br />
Begleitung <strong>und</strong> Unterstützung bei der Wohnungssuche <strong>und</strong>-vermittlungbei<br />
Hilfeende<br />
Beteiligung in allen Angelegenheiten, die den jungen Menschen betreffen<br />
Hilfe <strong>und</strong> Unterstützung beim Umgang I Kontakt mit der Herkunftsfamilie (bei<br />
Konflikten zwischen dem jungen Menschen <strong>und</strong> Familienmitgliedern, z.B. in Form<br />
von gemeinsamen Gesprächen I bei Ablösungsprozessen von der Familie I<br />
Klärung der Form des gewünschten Kontaktes zur Familie)<br />
c) Konsolidierung- Betreuungsschlüssel1 : 6<br />
Die Betreuung umfasst hier die in b) genannten Inhalte, aber bei bereits<br />
abgesenkter Betreuungsdichte aufgr<strong>und</strong> der vermehrten eigenverantwortlichen<br />
Umsetzung der Trainingsinhalte durch den jungen Menschen.<br />
d) Ablösung- individuell im Rahmen der Hilfeplanung vereinbarte<br />
Schlussphase der Hilfe- Betreuungsschlüssel1 : 10<br />
Die Hilfen nach a) bis c) werden entsprechend dem Entwicklungsstand des jungen<br />
Menschen auch in der Ablösung vorgehalten <strong>und</strong> in Teilbereichen angeboten. Der<br />
Hilfeprozess sollte aber soweit fortgeschritten sein, dass ein weitgehend selbständiges<br />
Wohnen <strong>und</strong> Leben möglich ist.<br />
Der Schwerpunkt der Betreuung liegt in der Ablösephase insbesondere in<br />
folgenden Bereichen:<br />
Sicherung der materiellen Existenz (Wohnen <strong>und</strong> Leben)<br />
Begleitung <strong>und</strong> Unterstützung bei der Beantragung von Leistungen zur<br />
Finanzierung des Lebensunterhaltes<br />
Hilfe bei der Finanzplanung, Schuldentilgung, Hilfe im Umgang mit Geld<br />
Hilfe im Umgang <strong>und</strong> bei der Kontaktaufnahme mit Behörden, Institutionen,<br />
Vermietern, Nachbarschaft, Einhaltung mietvertraglicher Verpflichtungen<br />
Begleitung <strong>und</strong> Unterstützung bei der Wohnungssuche <strong>und</strong>-vermittlungbei<br />
Hilfeende<br />
Stabilisierung von Ausbildungs- oder Arbeitsplatzsituation<br />
Vermittlung externer Hilfen<br />
2. Zusammenarbeit, Kontakte<br />
ln Absprache mit dem jungen Menschen erfolgt die Zusammenarbeit mit der<br />
Herkunftsfamilie. Dabei geht es in erster Linie um die Aufarbeitung der eigenen<br />
E rfah ru ngen.<br />
Die allgemeine Zusammenarbeit <strong>und</strong> Kontaktpflege mit der Herkunftsfamilie, soweit<br />
dies vom jungen Menschen gewünscht <strong>und</strong> von Seiten der Herkunftsfamilie möglich ist,<br />
umfasst folgende Leistungen:<br />
Kontaktpflege mit der Herkunftsfamilie:<br />
Leistungsvereinbarung BJW vom 28.02.20 12 Seite 6/10