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und Entgeltvereinbarungen.pdf - Kinder- und Jugenddorf ...

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Leistungsvereinbarung BJW, Marienpflege gilltig ab 01.03.2012<br />

Begleitung zu Ärzten<br />

Unterstützung in der Entwicklung eines positiven Selbstbildes im Sinne von<br />

Gleichberechtigung <strong>und</strong> unter Berücksichtigung von Genderaspekten<br />

Begleitung <strong>und</strong> Unterstützung bei der Wohnungssuche <strong>und</strong>-vermittlungbei<br />

Hilfeende<br />

Beteiligung in allen Angelegenheiten, die den jungen Menschen betreffen<br />

Hilfe <strong>und</strong> Unterstützung beim Umgang I Kontakt mit der Herkunftsfamilie (bei<br />

Konflikten zwischen dem jungen Menschen <strong>und</strong> Familienmitgliedern, z.B. in Form<br />

von gemeinsamen Gesprächen I bei Ablösungsprozessen von der Familie I<br />

Klärung der Form des gewünschten Kontaktes zur Familie)<br />

c) Konsolidierung- Betreuungsschlüssel1 : 6<br />

Die Betreuung umfasst hier die in b) genannten Inhalte, aber bei bereits<br />

abgesenkter Betreuungsdichte aufgr<strong>und</strong> der vermehrten eigenverantwortlichen<br />

Umsetzung der Trainingsinhalte durch den jungen Menschen.<br />

d) Ablösung- individuell im Rahmen der Hilfeplanung vereinbarte<br />

Schlussphase der Hilfe- Betreuungsschlüssel1 : 10<br />

Die Hilfen nach a) bis c) werden entsprechend dem Entwicklungsstand des jungen<br />

Menschen auch in der Ablösung vorgehalten <strong>und</strong> in Teilbereichen angeboten. Der<br />

Hilfeprozess sollte aber soweit fortgeschritten sein, dass ein weitgehend selbständiges<br />

Wohnen <strong>und</strong> Leben möglich ist.<br />

Der Schwerpunkt der Betreuung liegt in der Ablösephase insbesondere in<br />

folgenden Bereichen:<br />

Sicherung der materiellen Existenz (Wohnen <strong>und</strong> Leben)<br />

Begleitung <strong>und</strong> Unterstützung bei der Beantragung von Leistungen zur<br />

Finanzierung des Lebensunterhaltes<br />

Hilfe bei der Finanzplanung, Schuldentilgung, Hilfe im Umgang mit Geld<br />

Hilfe im Umgang <strong>und</strong> bei der Kontaktaufnahme mit Behörden, Institutionen,<br />

Vermietern, Nachbarschaft, Einhaltung mietvertraglicher Verpflichtungen<br />

Begleitung <strong>und</strong> Unterstützung bei der Wohnungssuche <strong>und</strong>-vermittlungbei<br />

Hilfeende<br />

Stabilisierung von Ausbildungs- oder Arbeitsplatzsituation<br />

Vermittlung externer Hilfen<br />

2. Zusammenarbeit, Kontakte<br />

ln Absprache mit dem jungen Menschen erfolgt die Zusammenarbeit mit der<br />

Herkunftsfamilie. Dabei geht es in erster Linie um die Aufarbeitung der eigenen<br />

E rfah ru ngen.<br />

Die allgemeine Zusammenarbeit <strong>und</strong> Kontaktpflege mit der Herkunftsfamilie, soweit<br />

dies vom jungen Menschen gewünscht <strong>und</strong> von Seiten der Herkunftsfamilie möglich ist,<br />

umfasst folgende Leistungen:<br />

Kontaktpflege mit der Herkunftsfamilie:<br />

Leistungsvereinbarung BJW vom 28.02.20 12 Seite 6/10

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