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und Entgeltvereinbarungen.pdf - Kinder- und Jugenddorf ...

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Leistungsvereinbarung BJW, Marienpflege<br />

Strukturdaten des Leistungsangebotes<br />

§ 1 Art des Leistungsangebotes<br />

gültig ab 01.03.2012<br />

1&1 Hilfe zur Erziehung in einem Heim oder einer sonstigen betreuten Wohnform<br />

nach§ 34 SGB VIII,<br />

1&1 Hilfen für junge Volljährige nach§ 41 SGB VIII,<br />

1&1 Eingliederungshilfe für seelisch behinderte <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche in<br />

teilstationären oder stationären Einrichtungen nach§ 35a SGB VIII,<br />

§ 2 Strukturdaten<br />

(1) Angebotsform <strong>und</strong> Platzzahl<br />

Das Leistungsangebot umfasst insgesamt 8 Plätze, davon derzeit vier Plätze, in einer<br />

einrichtungseigenen Wohnung, zwei von uns angernieteten Wohnungen <strong>und</strong> einer von<br />

einem jungen Erwachsenen selbst angernieteten Wohnung.<br />

Betreutes Jugendwohnen umfasst das Wohnen junger Menschen in einer Wohnung<br />

entweder alleine (Einzelwohnen} oder mit anderen zusammen (gemeinsames Wohnen),<br />

jedoch nicht als Wohngruppe.<br />

Betreutes Jugendwohnen als Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII soll darüber<br />

hinaus seelisch behinderten jungen Menschen oder von einer solchen Behinderung<br />

bedrohten Jugendlichen <strong>und</strong> jungen Volljährigen die Teilhabe am gesellschaftlichen<br />

Leben ermöglichen.<br />

(2) Öffnungszeit <strong>und</strong> Betreuungsumfang<br />

Das Leistungsangebot wird bedarfsgerecht während des gesamten Kalenderjahres<br />

erbracht.<br />

(3) Regelleistung<br />

Das Leistungsangebot umfasst<br />

Gr<strong>und</strong>betreuung (§ 6 Abs. 2 a RV)<br />

Zusammenarbeit <strong>und</strong> Kontakte (§ 6Abs. 2b RV)<br />

Hilfe-/Erziehungsplanung (§ 6 Abs. 2c RV)<br />

Regieleistungen (§ 6 Abs. 2d RV)<br />

(4) Individuelle Zusatzleistungen<br />

Individuelle Zusatzleistungen- sofern nicht in Leistungsmodulen pauschaliert<br />

(Absatz 5) - können im Rahmen der Hilfeplanung im Einzelfall nach Anlage 2<br />

des Rahmenvertrages mit dem örtlichen Träger vereinbart werden.<br />

Leistungsvereinbarung BJW vom 28.02.2012 Seite 2/10

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