und Entgeltvereinbarungen.pdf - Kinder- und Jugenddorf ...
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Leistungsvereinbarung BJW, Marienpflege<br />
Strukturdaten des Leistungsangebotes<br />
§ 1 Art des Leistungsangebotes<br />
gültig ab 01.03.2012<br />
1&1 Hilfe zur Erziehung in einem Heim oder einer sonstigen betreuten Wohnform<br />
nach§ 34 SGB VIII,<br />
1&1 Hilfen für junge Volljährige nach§ 41 SGB VIII,<br />
1&1 Eingliederungshilfe für seelisch behinderte <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche in<br />
teilstationären oder stationären Einrichtungen nach§ 35a SGB VIII,<br />
§ 2 Strukturdaten<br />
(1) Angebotsform <strong>und</strong> Platzzahl<br />
Das Leistungsangebot umfasst insgesamt 8 Plätze, davon derzeit vier Plätze, in einer<br />
einrichtungseigenen Wohnung, zwei von uns angernieteten Wohnungen <strong>und</strong> einer von<br />
einem jungen Erwachsenen selbst angernieteten Wohnung.<br />
Betreutes Jugendwohnen umfasst das Wohnen junger Menschen in einer Wohnung<br />
entweder alleine (Einzelwohnen} oder mit anderen zusammen (gemeinsames Wohnen),<br />
jedoch nicht als Wohngruppe.<br />
Betreutes Jugendwohnen als Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII soll darüber<br />
hinaus seelisch behinderten jungen Menschen oder von einer solchen Behinderung<br />
bedrohten Jugendlichen <strong>und</strong> jungen Volljährigen die Teilhabe am gesellschaftlichen<br />
Leben ermöglichen.<br />
(2) Öffnungszeit <strong>und</strong> Betreuungsumfang<br />
Das Leistungsangebot wird bedarfsgerecht während des gesamten Kalenderjahres<br />
erbracht.<br />
(3) Regelleistung<br />
Das Leistungsangebot umfasst<br />
Gr<strong>und</strong>betreuung (§ 6 Abs. 2 a RV)<br />
Zusammenarbeit <strong>und</strong> Kontakte (§ 6Abs. 2b RV)<br />
Hilfe-/Erziehungsplanung (§ 6 Abs. 2c RV)<br />
Regieleistungen (§ 6 Abs. 2d RV)<br />
(4) Individuelle Zusatzleistungen<br />
Individuelle Zusatzleistungen- sofern nicht in Leistungsmodulen pauschaliert<br />
(Absatz 5) - können im Rahmen der Hilfeplanung im Einzelfall nach Anlage 2<br />
des Rahmenvertrages mit dem örtlichen Träger vereinbart werden.<br />
Leistungsvereinbarung BJW vom 28.02.2012 Seite 2/10