und Entgeltvereinbarungen.pdf - Kinder- und Jugenddorf ...
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Entgeltvereinbarung BJW, Marienpflege gOitig ab 01.03.2012<br />
§ 1 Leistungsangebot<br />
Auf der Gr<strong>und</strong>lage der zwischen den Vertragsparteien für den Leistungsbereich geschlossenen<br />
Leistungsvereinbarung vom 28.02.2012 werden für das Leistungsangebot<br />
Betreutes Jugendwohnen (BJW) die in § 2 dieser Vereinbarung genannten Entgelte<br />
vereinbart.<br />
§ 2 Entgelte (Betreuungspauschalen)<br />
Für die in dieser Vereinbarung vereinbarten Leistungen werden folgende<br />
Betreuungspauschalen für Regelleistungen vereinbart:<br />
a) Anfangs-llntensivbetreuung - Betreuungsschlüssel 1 : 3<br />
b) Training- Betreuungsschlüssel 1 : 4<br />
c) Konsolidierung- Betreuungsschlüssel1 : 6<br />
d) Individuell im Rahmen der Hilfeplanung vereinbarte<br />
Ablösephase - Betreuungsschlüssel 1 : 10<br />
§ 3 Zahlungs- <strong>und</strong> Kündigungsmodalitäten<br />
2.108,62 € pro Monat<br />
1.581,47 € pro Monat<br />
1.052,82 € pro Monat<br />
632, 18 € pro Monat<br />
(1 ) Die Rechnungslegung <strong>und</strong> das Zahlungsverfahren erfolgen in Abstimmung mit dem<br />
belegenden Jugendamt. Hierbei ist darauf zu achten, dass für die Einrichtung keine<br />
Liquiditätsprobleme entstehen. Es gelten die Verzugsregeln des 8GB.<br />
(2) Der Aufnahmetag <strong>und</strong> der Entlassungstag werden voll in Anrechnung gebracht, bei<br />
Aufnahme in eine andere Einrichtung i.S. des SGB VIII oder SGB XII wird der Entlassungstag<br />
nicht mitberechnet<br />
(3) Die Hilfe wird beendet durch schriftliche Erklärung (Brief, Fax, Mail) des Jugendamtes<br />
gegenüber der Einrichtung . Die Beendigung erfolgt zu dem in der schriftlichen<br />
Erklärung genannten Datum, frühestens jedoch mit Eingang derselben bei der Einrichtung.<br />
(4) Im Übrigen wird auf die Regelungen zum Abrechnungsverfahren <strong>und</strong> bei Abwesenheit<br />
auf die §§ 15, 16 des Rahmenvertrages verwiesen.<br />
Entgeltvereinbarung vom 28.02.2012 Seite 2/3