und Entgeltvereinbarungen.pdf - Kinder- und Jugenddorf ...
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Leistungsvereinbarung Dezentrale Wohngruppen <strong>und</strong> Module, Marienpflege Ellwangen gOitig ab 01.03.2012<br />
Leistungen des <strong>Kinder</strong>schutzes nach§ 8a SGB VIII sind in einer eigenen Vereinbarung<br />
mit dem Jugendamt festgelegt.<br />
5. Regieleistungen<br />
Die Regieleistungen umfassen<br />
• Leistungen der Leitungsfunktionen:<br />
Wahrnehmung der Leitungsfunktion, Personalführung <strong>und</strong> -Steuerung, Organisation<br />
<strong>und</strong> Management der Einrichtung, Marketing, Leistungs- <strong>und</strong> Qualitätsentwicklung,<br />
Außenvertretung, Mitwirkung bei der Jugendhilfeplanung, Gremienarbeit, Öffentlichkeitsarbeit.<br />
• Leistungen der Verwaltung:<br />
Allgemeine Verwaltung, Personal- <strong>und</strong> Klientenverwaltung, Leistungsverwaltung<br />
<strong>und</strong> Rechnungswesen, EDV-Administration.<br />
• Leistungen der Hauswirtschaft.<br />
Bewirtschaftung der Wohn- <strong>und</strong> Funktionsräume, Einkauf, Lagerhaltung, Zubereitung<br />
von Mahlzeiten {Speiseversorgung), Kleidungspflege, Wäscheversorgung,<br />
Hausreinigung, Haustechnische Leistungen.<br />
• Unterstützende Leistungen des Fachdienstes:<br />
Beratung bei Aufnahmeanfragen, Aufnahmen, Koordination der Hilfeplanung <strong>und</strong><br />
der Umsetzung in der Einrichtung, Planung, Organisation <strong>und</strong> Begleitung des pädagogischen<br />
Prozesses, Vorbereitung der Ablösung, Reflexion, Kontrolle <strong>und</strong> Dokumentation<br />
der Erziehungsarbeit, Aufbau, Umsetzung <strong>und</strong> Weiterentwicklung des<br />
Q uatitätsentwickl u ng skonze ptes, Beratung <strong>und</strong> Unterstützung der Mitarbeiter/innen,<br />
Praxisbegleitung <strong>und</strong> -beratung, Supervision, Organisation <strong>und</strong> Zusammenarbeit<br />
mit den Partnern im Hilfesystem (extern <strong>und</strong> intern), Zusammenarbeit mit<br />
dem Jugendamt in Arbeitskreisen, bei der Jugendhilfeplanung.<br />
(2) Individuelle Zusatzleistungen<br />
Individuelle Zusatzleistungen können im Rahmen der Anlage 2 RV angeboten <strong>und</strong> im<br />
Rahmen der Hilfeplanung nach§ 36 SGB VIII vereinbart werden.<br />
(3) Leistungsmodule<br />
Siehe Anlage 1<br />
§ 8 Qualität des Leistungsangebotes<br />
Die Qualität der Erziehungshilfe nach§ 34 SGB VIII umfasst:<br />
• die Strukturqualität des <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendhilfezentrums Marienpflege nach ihrer<br />
konzeptionellen Ausrichtung <strong>und</strong> ihrer Leistungs- <strong>und</strong> Organisationsstruktur<br />
• die Prozessqualität der Hilfegestaltung nach der Leistungsvereinbarung nach § 78b<br />
SGB VIII <strong>und</strong> der Hilfeplanung nach§ 36 SGB VIII<br />
• die Ergebnisqualität im Sinne der Zielerreichung nach dem im Hilfeprozess fortgeschriebenen<br />
Hilfeplan.<br />
Leistungsvereinbarung Stationare Hilfen nach§ 34 SGB VIII vom 23.02.2012 Seite 8/ 10