und Entgeltvereinbarungen.pdf - Kinder- und Jugenddorf ...
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Leistungsvereinbarung Dezentrale Wohngruppen <strong>und</strong> Module, Marienpflege EUwangen gültig ab 01.03.2012<br />
(4) Individuelle Zusatzleistungen<br />
Individuelle Zusatzleistungen- sofern nicht in Leistungsmodulen pauschaliert (Absatz<br />
5) - können im Rahmen der Hilfeplanung im Einzelfall nach Anlage 2 des Rahmenvertrages<br />
mit dem örtlichen Träger vereinbart werden.<br />
(5) Leistungsmodule<br />
Folgende Leistungsmodule sind Bestandteil dieses Leistungsangebotes<br />
1. Modul 1: Eitern- <strong>und</strong> Familienarbeit<br />
2. Modul2: Essstörungen<br />
3. Modul 3: Kommunikationsstörungen<br />
4. Modul 4: Kleinkind (Vormittagsbetreuung)<br />
5. Modul 5: Sozialintegratives Training<br />
Die Leistungen im Rahmen der Module nach § 2 Abs. 5 sind in Anlage 1 ausführlich<br />
beschrieben <strong>und</strong> gelten für alle stationären Leistungsvereinbarungen der Marienpflege.<br />
§ 3 Personelle <strong>und</strong> sächliche Ausstattung der Regelleistung<br />
(1) Personelle Ausstattung<br />
1. Gr<strong>und</strong>betreuung <strong>und</strong> Zusammenarbeit/Kontakte,<br />
einschließlich der durch den Gruppendienst erbrachten<br />
Leistungen der Erziehungs- <strong>und</strong> Hilfeplanung<br />
2. Ergänzende Betreuung I ergänzende Leistungen<br />
3. Hilfe- <strong>und</strong> Erziehungsplanung I Fachdienst<br />
4. Regieleistungen<br />
- Leitung<br />
- Verwaltung<br />
- Hauswirtschaft<br />
(2) Sächliche Ausstattung<br />
3,60VK<br />
0,22VK<br />
0,21 VK<br />
0,20VK<br />
0,15 VK<br />
0,86 VK<br />
Die zur Erbringung der vereinbarten Leistung erforderliche sächliche Ausstattung wird<br />
von der Einrichtung im notwendigen Umfang <strong>und</strong> in der erforderlichen Qualität bereitgestellt.<br />
§ 4 Betriebsnotwendige Anlagen<br />
Das Leistungsangebot wird in folgenden Gebäuden <strong>und</strong> Anlagen erbracht:<br />
Voll ausgestattetes Wohnhaus mit Einzel- <strong>und</strong> Doppelzimmern. Mitnutzung der Infrastruktur<br />
des <strong>Kinder</strong>dorfes mit Heilpädagogischem Zentrum mit überdachten Sportanlagen,<br />
großzügiges <strong>Kinder</strong>dorfgelände mit Spielplatz, Hartplatz <strong>und</strong> Rasenplatz, Verwaltungsgebäude,<br />
Schulgebäude, Kloster mit Festsaal.<br />
Leistungsvereinbarung stationäre Hilfen nach§ 34 SGB VIII vom 23.02.2012 Seite 3/10