und Entgeltvereinbarungen.pdf - Kinder- und Jugenddorf ...
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Leistungsvereinbarung Intensivgruppe <strong>und</strong> Module, Marienpflege Ellwangen gültig ab 01.03.2012<br />
• die Strukturqualität des <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendhilfezentrums Marienpflege nach ihrer<br />
konzeptionellen Ausrichtung <strong>und</strong> ihrer Leistungs- <strong>und</strong> Organisationsstruktur<br />
• die Prozessqualität der Hilfegestaltung nach der Leistungsvereinbarung nach § 78b<br />
SGB VIII <strong>und</strong> der Hilfeplanung nach § 36 SGB VIII<br />
• die Ergebnisqualität im Sinne der Zielerreichung nach dem im Hilfeprozess fortgeschriebenen<br />
Hilfeplan.<br />
Wir arbeiten nach dem internen Qualitätshandbuch <strong>und</strong> mit dem Institut für <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong><br />
Jugendhilfe in Mainz mit dem System EVAS (Evaluierung erzieherischer Hilfen).<br />
§ 9 Qualifikation des Personals<br />
Das vorgehaltene pädagogische <strong>und</strong> therapeutische Personal entspricht den Anforderungen<br />
des§ 21 LKJHG .,Betreuungskräfte". Die Qualifikation umfasst im Bereich<br />
Gruppenpädagogischer Dienst:<br />
• Pädagogische <strong>und</strong> heilpädagogische Fachkräfte<br />
Fachdienst <strong>und</strong> andere gruppenergänzende Dienste<br />
• Pädagogische, heilpädagogische, psychologische <strong>und</strong> psychotherapeutische Fachkräfte<br />
• Sonstige Fachkräfte<br />
Leitung<br />
• Betriebswirtschaftliche <strong>und</strong> administrative Fachkräfte<br />
• Pädagogische <strong>und</strong> therapeutische Fachkräfte<br />
Verwaltung<br />
• Betriebswirtschaftliche <strong>und</strong> administrative Fachkräfte <strong>und</strong> sonstiges Personal<br />
Sonstige Bereiche<br />
• Fachkräfte <strong>und</strong> sonstiges Personal entsprechend den im Bereich gängigen Berufsprofilen<br />
<strong>und</strong> sonstige Kräfte.<br />
§ 10 Voraussetzungen der Leistungserbringung<br />
Die Einrichtung erbringt ihre Leistungen in dem hier beschriebenen Angebot unter den<br />
in diesem Vertrag beschriebenen Voraussetzungen.<br />
Das System der Hilfeplanung muss zwischen Jugendamt <strong>und</strong> Einrichtung einvernehmlich<br />
abgestimmt sein.<br />
Die Hilfeplangespräche finden i.d.R. in der Marienpflege statt<br />
Leistungsvereinbarung stationare Hilfen nach § 34 SGB VIII vom 23.02.2012 Seite 9/10