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und Entgeltvereinbarungen.pdf - Kinder- und Jugenddorf ...

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Leistungsvereinbarung Intensivgruppe <strong>und</strong> Module, Marlenpflege Ellwangen gOitig ab 01 .03.2012<br />

- Aufgreifen von Impulsen, Stimmungen, Bedürfnissen <strong>und</strong> Interessen der jungen<br />

Menschen<br />

2. Ergänzende Betreuung<br />

Die ergänzende Betreuung umfasst folgende Leistungen:<br />

a) Gruppenübe rgrelfen de erlebnispädagogische Angebote <strong>und</strong> Ferienfreizeiten<br />

Die Freizeit wird überwiegend im Rahmen <strong>und</strong> in Verantwortung der Wohngruppe<br />

gestaltet. Davon abzugrenzen sind die gruppenübergreifenden Angebote in den Ferienzeiten,<br />

die für unterschiedliche Alters- <strong>und</strong> Interessensgruppen ausgeschrieben<br />

werden. Diese dienen insbesondere der kulturellen <strong>und</strong> sportlichen EntwickJung<br />

sowie der Erfahrung der eigenen Möglichkeiten <strong>und</strong> Grenzen. Gleichzeitig sind die<br />

Freizeiten ein hervorragendes lebenspraktisches <strong>und</strong> soziales Lernfeld, da jeder<br />

mitwirkt, Verantwortung für andere Teilnehmer trägt <strong>und</strong> Rücksichtnahme lernen<br />

kann. Die Freizeiten haben auch einen bedeutenden präventiven Charakter.<br />

Neben den Angeboten der Wohngruppe brauchen die <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendlichen Entfaltungsmöglichkeiten<br />

entsprechend ihren Talenten <strong>und</strong> Neigungen. Daher besteht<br />

die Möglichkeit zur Teilnahme an Angeboten in Form von Neigungsgruppen <strong>und</strong><br />

Kleingruppen in wöchentlichen gruppenübergreifenden Angeboten.<br />

Für diese Leistungen stehen 0, 07 VK je Gruppe zur Verfügung<br />

b) Doppelbesetzungen zur Ermöglichung von Teilgruppenbildung, 1,42 VK.<br />

c) Soziales Kompetenztraining mit handlungs-<strong>und</strong> erlebnispädagogischen lnhalten,<br />

0,16 VK<br />

d) Subsystemarbeit mit höher qualifizierten Mitarbeitenden, 0,07 VK<br />

3. Zusammenarbeit, Kontakte<br />

Die allgemeine Zusammenarbeit <strong>und</strong> Kontaktpflege mit der Herkunftsfamilie umfasst<br />

folgende Leistungen:<br />

• Kontaktpflege mit der Herkunftsfamilie:<br />

- Aktive Einbeziehung der Bezugspersonen aus dem Herkunftssystem bei der<br />

Aufnahmesituation <strong>und</strong> der Hilfe-/Erziehungsplanung.<br />

- die Unterstützung der <strong>Kinder</strong>/Jugendlichen bei Telefon- <strong>und</strong> Briefkontakten,<br />

- Initiieren gemeinsamer Aktivitäten, Alltagshandlungen <strong>und</strong> Freizeitunternehmungen,<br />

- Kontaktpflege bei Besuchen der Herkunftseitern in der Einrichtung,<br />

- die Vor- <strong>und</strong> Nachbereitung selbständiger Besuche des Kindes /Jugendlichen<br />

in der Herkunftsfamilie,<br />

- Sicherung der Teilhabe der Herkunftseltern/-familie an Festen <strong>und</strong> Feiern des<br />

Kindes/Jugend Iichen.<br />

• allgemeine Kontaktpflege zu Schulen <strong>und</strong> Ausbildungsbetrieben<br />

• allgemeine Kontaktpflege zu Vereinen etc.<br />

• allgemeine Zusammenarbeit mit dem Jugendamt<br />

4. Hilfe-/Erziehungsplanung, Diagnostik<br />

Zu den Leistungen der Hilfe- <strong>und</strong> Erziehungsplanung <strong>und</strong> Diagnostik gehören:<br />

Leistungsvereinbarung stationäre Hilfen nach§ 34 SGB VIII vom 23.02.2012 Seite 7/10

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