und Entgeltvereinbarungen.pdf - Kinder- und Jugenddorf ...
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Leistungsvereinbarung Intensivgruppe <strong>und</strong> Module, Marlenpflege Ellwangen gOitig ab 01 .03.2012<br />
- Aufgreifen von Impulsen, Stimmungen, Bedürfnissen <strong>und</strong> Interessen der jungen<br />
Menschen<br />
2. Ergänzende Betreuung<br />
Die ergänzende Betreuung umfasst folgende Leistungen:<br />
a) Gruppenübe rgrelfen de erlebnispädagogische Angebote <strong>und</strong> Ferienfreizeiten<br />
Die Freizeit wird überwiegend im Rahmen <strong>und</strong> in Verantwortung der Wohngruppe<br />
gestaltet. Davon abzugrenzen sind die gruppenübergreifenden Angebote in den Ferienzeiten,<br />
die für unterschiedliche Alters- <strong>und</strong> Interessensgruppen ausgeschrieben<br />
werden. Diese dienen insbesondere der kulturellen <strong>und</strong> sportlichen EntwickJung<br />
sowie der Erfahrung der eigenen Möglichkeiten <strong>und</strong> Grenzen. Gleichzeitig sind die<br />
Freizeiten ein hervorragendes lebenspraktisches <strong>und</strong> soziales Lernfeld, da jeder<br />
mitwirkt, Verantwortung für andere Teilnehmer trägt <strong>und</strong> Rücksichtnahme lernen<br />
kann. Die Freizeiten haben auch einen bedeutenden präventiven Charakter.<br />
Neben den Angeboten der Wohngruppe brauchen die <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendlichen Entfaltungsmöglichkeiten<br />
entsprechend ihren Talenten <strong>und</strong> Neigungen. Daher besteht<br />
die Möglichkeit zur Teilnahme an Angeboten in Form von Neigungsgruppen <strong>und</strong><br />
Kleingruppen in wöchentlichen gruppenübergreifenden Angeboten.<br />
Für diese Leistungen stehen 0, 07 VK je Gruppe zur Verfügung<br />
b) Doppelbesetzungen zur Ermöglichung von Teilgruppenbildung, 1,42 VK.<br />
c) Soziales Kompetenztraining mit handlungs-<strong>und</strong> erlebnispädagogischen lnhalten,<br />
0,16 VK<br />
d) Subsystemarbeit mit höher qualifizierten Mitarbeitenden, 0,07 VK<br />
3. Zusammenarbeit, Kontakte<br />
Die allgemeine Zusammenarbeit <strong>und</strong> Kontaktpflege mit der Herkunftsfamilie umfasst<br />
folgende Leistungen:<br />
• Kontaktpflege mit der Herkunftsfamilie:<br />
- Aktive Einbeziehung der Bezugspersonen aus dem Herkunftssystem bei der<br />
Aufnahmesituation <strong>und</strong> der Hilfe-/Erziehungsplanung.<br />
- die Unterstützung der <strong>Kinder</strong>/Jugendlichen bei Telefon- <strong>und</strong> Briefkontakten,<br />
- Initiieren gemeinsamer Aktivitäten, Alltagshandlungen <strong>und</strong> Freizeitunternehmungen,<br />
- Kontaktpflege bei Besuchen der Herkunftseitern in der Einrichtung,<br />
- die Vor- <strong>und</strong> Nachbereitung selbständiger Besuche des Kindes /Jugendlichen<br />
in der Herkunftsfamilie,<br />
- Sicherung der Teilhabe der Herkunftseltern/-familie an Festen <strong>und</strong> Feiern des<br />
Kindes/Jugend Iichen.<br />
• allgemeine Kontaktpflege zu Schulen <strong>und</strong> Ausbildungsbetrieben<br />
• allgemeine Kontaktpflege zu Vereinen etc.<br />
• allgemeine Zusammenarbeit mit dem Jugendamt<br />
4. Hilfe-/Erziehungsplanung, Diagnostik<br />
Zu den Leistungen der Hilfe- <strong>und</strong> Erziehungsplanung <strong>und</strong> Diagnostik gehören:<br />
Leistungsvereinbarung stationäre Hilfen nach§ 34 SGB VIII vom 23.02.2012 Seite 7/10