30.04.2013 Aufrufe

und Entgeltvereinbarungen.pdf - Kinder- und Jugenddorf ...

und Entgeltvereinbarungen.pdf - Kinder- und Jugenddorf ...

und Entgeltvereinbarungen.pdf - Kinder- und Jugenddorf ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Entgeltvereinbarung Intensivgruppe <strong>und</strong> Module, Marienpflege Ellwangen<br />

Es wurden folgende Leistungsmodule vereinbart:<br />

vom 01.03.2012 bis 31.08.2012<br />

Modul1: Eitern- <strong>und</strong> Familienarbeit<br />

Modul 2: Essstörungen<br />

Modul 3: Kommunikationsstörungen<br />

Modul4: Vormittagsbetreuung (Kleinkind)<br />

Modul 5: Sozialintegratives Training<br />

vom 01.09.2012 bis 31.05.2013<br />

Modul1 : Eitern- <strong>und</strong> Familienarbeit<br />

Modul2: Essstörungen<br />

Modul3: Kommunikationsstörungen<br />

Modul4: Vormittagsbetreuung (Kleinkind)<br />

Modul 5: Sozialintegratives Training<br />

§ 3 Zahlungs- <strong>und</strong> Kündigungsmodalitäten<br />

gültig ab 01.03.2012<br />

2,38 €1 pro Kalendertag<br />

30,42 €/ pro Kalendertag<br />

34,64 €/ pro Kalendertag<br />

31,97 €1 pro Schultag<br />

2102,47 € Maßnahmenpauschale<br />

2,41 €/ pro Kalendertag<br />

30,87 €/ pro Kalendertag<br />

35,15 €/ pro Kalendertag<br />

32,45 €/ pro Schultag<br />

2134,00 € Maßnahmenpauschale<br />

(1) Die Rechnungslegung <strong>und</strong> das Zahlungsverfahren erfolgen in Abstimmung mit dem<br />

belegenden Jugendamt. Hierbei ist darauf zu achten, dass für die Einrichtung keine<br />

Liquiditätsprobleme entstehen. Es gelten die Verzugsregeln des BGB.<br />

(2) Der Aufnahmetag <strong>und</strong> der Entlassungstag werden voll in Anrechnung gebracht, bei<br />

Aufnahme in eine andere Einrichtung i.S. des SGB VIII oder SGB XII wird der<br />

Entlassungstag nicht mitberechnet.<br />

(3) Die Hilfe wird beendet durch schriftliche Erklärung (Brief, Fax, Mail) des<br />

Jugendamtes gegenüber der Einrichtung. Die Beendigung erfolgt zu dem in der<br />

schriftlichen Erklärung genannten Datum, frühestens jedoch mit Eingang derselben<br />

bei der Einrichtung.<br />

(4) Im Übrigen wird auf die Regelungen zum Abrechnungsverfahren <strong>und</strong> bei<br />

Abwesenheit auf die §§ 15, 16 des Rahmenvertrages verwiesen.<br />

Entgeltvereinbarung vom 23.02.2012 Seite 3/4

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!