und Entgeltvereinbarungen.pdf - Kinder- und Jugenddorf ...
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Entgeltvereinbarung Intensivgruppe <strong>und</strong> Module, Marienpflege Ellwangen<br />
Es wurden folgende Leistungsmodule vereinbart:<br />
vom 01.03.2012 bis 31.08.2012<br />
Modul1: Eitern- <strong>und</strong> Familienarbeit<br />
Modul 2: Essstörungen<br />
Modul 3: Kommunikationsstörungen<br />
Modul4: Vormittagsbetreuung (Kleinkind)<br />
Modul 5: Sozialintegratives Training<br />
vom 01.09.2012 bis 31.05.2013<br />
Modul1 : Eitern- <strong>und</strong> Familienarbeit<br />
Modul2: Essstörungen<br />
Modul3: Kommunikationsstörungen<br />
Modul4: Vormittagsbetreuung (Kleinkind)<br />
Modul 5: Sozialintegratives Training<br />
§ 3 Zahlungs- <strong>und</strong> Kündigungsmodalitäten<br />
gültig ab 01.03.2012<br />
2,38 €1 pro Kalendertag<br />
30,42 €/ pro Kalendertag<br />
34,64 €/ pro Kalendertag<br />
31,97 €1 pro Schultag<br />
2102,47 € Maßnahmenpauschale<br />
2,41 €/ pro Kalendertag<br />
30,87 €/ pro Kalendertag<br />
35,15 €/ pro Kalendertag<br />
32,45 €/ pro Schultag<br />
2134,00 € Maßnahmenpauschale<br />
(1) Die Rechnungslegung <strong>und</strong> das Zahlungsverfahren erfolgen in Abstimmung mit dem<br />
belegenden Jugendamt. Hierbei ist darauf zu achten, dass für die Einrichtung keine<br />
Liquiditätsprobleme entstehen. Es gelten die Verzugsregeln des BGB.<br />
(2) Der Aufnahmetag <strong>und</strong> der Entlassungstag werden voll in Anrechnung gebracht, bei<br />
Aufnahme in eine andere Einrichtung i.S. des SGB VIII oder SGB XII wird der<br />
Entlassungstag nicht mitberechnet.<br />
(3) Die Hilfe wird beendet durch schriftliche Erklärung (Brief, Fax, Mail) des<br />
Jugendamtes gegenüber der Einrichtung. Die Beendigung erfolgt zu dem in der<br />
schriftlichen Erklärung genannten Datum, frühestens jedoch mit Eingang derselben<br />
bei der Einrichtung.<br />
(4) Im Übrigen wird auf die Regelungen zum Abrechnungsverfahren <strong>und</strong> bei<br />
Abwesenheit auf die §§ 15, 16 des Rahmenvertrages verwiesen.<br />
Entgeltvereinbarung vom 23.02.2012 Seite 3/4