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und Entgeltvereinbarungen.pdf - Kinder- und Jugenddorf ...

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Leistungsvereinbarung Innenwohngruppen <strong>und</strong> Module, Marienpflege Ellwangen gültig ab 01.03.2012<br />

3. Zusammenarbeit /Kontakte (§ 6 Abs. 2b RV)<br />

4. Hilfe-/Erziehungsplanung/Fachdienst (§ 6 Abs. 2c RV)<br />

5. Regieleistungen (§ 6 Abs. 2d RV).<br />

(4) Individuelle Zusatz1eistungen<br />

Individuelle Zusatzleistungen- sofern nicht in Leistungsmodulen pauschaliert {Absatz<br />

5) - können im Rahmen der Hilfeplanung im Einzelfall nach Anlage 2 des Rahmenvertrages<br />

mit dem örtlichen Träger vereinbart werden.<br />

(5) Leistungsmodule<br />

Folgende Leistungsmodule sind Bestandteil dieses Leistungsangebotes<br />

1. Modul 1: Eltern- <strong>und</strong> Familienarbeit<br />

2. Modul 2: Essstörungen<br />

3. Modul 3: Kommunikationsstörungen<br />

4. Modul 4: Kleinkind (Vormittagsbetreuung)<br />

5. Modul 5: Sozialintegratives Training<br />

Die Leistungen im Rahmen der Module nach § 2 Abs. 5 sind in Anlage 1 ausführlich<br />

beschrieben <strong>und</strong> gelten für alle stationären Leistungsvereinbarungen der Marienpflege.<br />

§ 3 Personelle <strong>und</strong> sächliche Ausstattung der Regelleistung<br />

(1) Personelle Ausstattung<br />

1. Gr<strong>und</strong>betreuung <strong>und</strong> Zusammenarbeit/Kontakte,<br />

einschließlich der durch den Gruppendienst erbrachten<br />

Leistungen der Erziehungs- <strong>und</strong> Hilfeplanung<br />

2. Ergänzende Betreuung I ergänzende Leistungen<br />

3. Hilfe- <strong>und</strong> Erziehungsplanung I Fachdienst<br />

4. Regieleistungen<br />

-Leitung<br />

- Verwaltung<br />

-Hauswirtschaft<br />

(2) Sächliche Ausstattung<br />

4,10 VK<br />

0,30 VK<br />

0,29 VK<br />

0,27 VK<br />

0,20 VK<br />

1,14 VK<br />

Die zur Erbringung der vereinbarten Leistung erforderliche sächliche Ausstattung wird<br />

von der Einrichtung im notwendigen Umfang <strong>und</strong> in der erforderlichen Qualität bereitgestellt.<br />

§ 4 Betriebsnotwendige Anlagen<br />

Das Leistungsangebot wird in folgenden Gebäuden <strong>und</strong> Anlagen erbracht:<br />

Voll ausgestattetes Wohnhaus mit Einzel- <strong>und</strong> Doppelzimmern. Mitnutzung der Infrastruktur<br />

des <strong>Kinder</strong>dorfes mit Heilpädagogischem Zentrum mit überdachten Sportanla-<br />

Leistungsvereinbarung stationäre Hilfen nach§ 34 SGB VIII vom 23.02.2012 Seite 3/10

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