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LOGISTIkRICHTLINIE - Mahle.com

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<strong>LOGISTIkRICHTLINIE</strong><br />

DER MAHLE FILTERSYSTEME GMBH<br />

UND DEREN EUROPÄISCHEN TOCHTERGESELLSCHAFTEN<br />

Stand: März 2010


Inhalt<br />

1. Zielsetzung<br />

2. Anwendungsbereich<br />

3. Elektronischer Datenaustausch<br />

3.1 EDI<br />

3.2 WebEDI<br />

3.3 Vendor Managed Inventory (VMI)<br />

3.4 Lieferanten-konsignationslager<br />

3.5 Lieferanten-kANBAN<br />

3.6 Lieferavis<br />

3.7 Liefertermine<br />

4. Begleitende Dokumente<br />

4.1 Warenanhänger<br />

4.2 Lieferschein<br />

4.3 Speditionsauftrag/Frachtbrief<br />

5. Versand von Waren für MAHLE Filtersysteme GmbH<br />

5.1 Belieferungsfrequenz<br />

5.2 Belieferungsformen<br />

5.3 Routing Order<br />

5.4 Transportabwicklung<br />

5.4.1 Paketsendungen<br />

5.4.2 LkW-Versand<br />

5.4.3 Expressversand<br />

5.4.4 Bereitstellung<br />

5.4.5 Beladung<br />

5.4.6 Versand von gefährlichen Gütern<br />

5.4.7 Rücklieferungen<br />

5.5 Zollplanung<br />

5.6 Ursprungsnachweis<br />

6. Verpackung<br />

6.1 Anforderungen an die Verpackung<br />

6.2 Verpackungsvorschrift<br />

6.3 Verpackungs-kennzeichnung<br />

6.3.1 Gitterbox<br />

6.3.2 kleinladungsträger<br />

6.3.3 karton<br />

6.4 Leergutabwicklung<br />

6.5 Leergutkontoführung<br />

6.6 Umlaufberechnung Mehrweg-Verpackung<br />

Logistikrichtlinie, Version 2, MAHLE Filtersysteme GmbH, © 2010<br />

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Inhalt<br />

7. Unterbrechungen in der Materialversorgung<br />

8. Lieferantenbewertung<br />

9. Inventur<br />

10. Historie<br />

Kontakt:<br />

MAHLE Filtersysteme GmbH<br />

Logistics Planning – BELP<br />

Dieter Wolfram<br />

Pragstrasse 54<br />

D-70376 Stuttgart<br />

Telefon: +49 (0) 711/ 501 - 2 01 21<br />

E-Mail: dieter.wolfram@mahle.<strong>com</strong><br />

Internet: www.mahle.<strong>com</strong><br />

Logistikrichtlinie, Version 2, MAHLE Filtersysteme GmbH, © 2010<br />

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1. Zielsetzung<br />

In der Logistikrichtlinie der MAHLE Filtersysteme GmbH (nachfolgend „MAHLE“ genannt) sind die grundsätzlichen<br />

Anforderungen definiert, die MAHLE an seine Lieferanten stellt. Diese sind bei der Entwicklung, Gestaltung und<br />

Planung von Logistikkonzepten unbedingt zu beachten.<br />

Folgenden Punkten soll dabei besonders Rechnung getragen werden:<br />

Angemessener Schutz der Bauteile zum Minimieren von Schäden<br />

Gewährleistung der Prozesssicherheit und Sicherstellung der Produktionsversorgung<br />

Vereinfachung beim Handling der Ware/Behälter<br />

Minimierung der Logistikkosten entlang der Supply Chain<br />

Automatisierter Datenaustausch<br />

Geregelte kommunikation zur Sicherstellung eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses<br />

Die MAHLE Logistikrichtlinie wird mit den Anfrageunterlagen an die potentiellen Lieferanten von MAHLE übermittelt.<br />

Die Logistikrichtlinie ergänzt die MAHLE Einkaufsbedingungen – aktuellster Stand. Mit der Übersendung der Auftragsbestätigung<br />

verpflichtet sich der Lieferant zur Einhaltung der allgemeinen und spezifischen MAHLE Logistikanforderungen.<br />

Diese Vereinbarung ist verbindlicher Bestandteil des Auftrages. Im Fall von Widersprüchen haben die individuellen<br />

Bestimmungen des Rahmenbelieferungsvertrags (RBV) bzw. der Allgemeinen Einkaufsbedingungen (AEB) Vorrang.<br />

Logistikrichtlinie, Version 2, MAHLE Filtersysteme GmbH, © 2010<br />

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2. Anwendungsbereich<br />

Folgende Werke sind von der Richtlinie betroffen:<br />

Deutschland:<br />

MAHLE Filtersysteme GmbH<br />

Maierhofstr. 1-3 Wareneingangszeiten:<br />

73547 Lorch Montag bis Donnerstag: 07:00 Uhr bis 16:30 Uhr<br />

Telefon Zentrale: +49 (0) 71 72/1 82-0 Freitag: 07:00 Uhr bis 15:00 Uhr<br />

MAHLE Filtersysteme GmbH<br />

Schleifbachweg 45 Wareneingangszeiten:<br />

74613 Öhringen Montag bis Freitag: 07:00 Uhr bis 16:00 Uhr<br />

Telefon Zentrale: +49 (0) 79 41/67-0<br />

MAHLE Filtersysteme GmbH<br />

Ahornstr. 1 Wareneingangszeiten:<br />

98673 Brattendorf Montag bis Freitag: 07:00 Uhr bis 15:45 Uhr<br />

Telefon Zentrale: +49 (0) 3 67 78/20 04-0<br />

MAHLE Filtersysteme GmbH<br />

klaus-Aepfelbach-Str. 4 Wareneingangszeiten:<br />

98673 Crock Montag bis Freitag: 07:00 Uhr bis 15:45 Uhr<br />

Telefon Zentrale: +49 (0) 36 86/39 05-0<br />

Österreich:<br />

MAHLE Filtersysteme Austria GmbH<br />

St. Michael 19 Wareneingangszeiten:<br />

A-9143 St. Michael ob Bleiburg Montag bis Freitag: 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr<br />

Telefon Zentrale: +43 (0) 42 35/50 50-0<br />

MAHLE Filtersysteme Austria GmbH<br />

Lagerstraße 4 Wareneingangszeiten:<br />

A-9400 Wolfsberg Montag bis Freitag: 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr<br />

Telefon Zentrale: +43 (0) 42 35/50 50-0<br />

MAHLE Filtersysteme Austria GmbH<br />

Salzburger Straße 27 Wareneingangszeiten:<br />

A-5230 Mattighofen Montag bis Donnerstag: 07:00 Uhr bis 11:30 Uhr<br />

Telefon Zentrale: +43 (0) 77 42/57 94-0 12:00 Uhr bis 16:00 Uhr<br />

Freitag: 07:00 Uhr bis 12:00 Uhr<br />

Logistikrichtlinie, Version 2, MAHLE Filtersysteme GmbH, © 2010<br />

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2. Anwendungsbereich<br />

Frankreich:<br />

MAHLE Filtersysteme France SAS<br />

55, Rue Robertine Dubois Wareneingangszeiten:<br />

02110 Seboncourt Montag bis Freitag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr<br />

Telefon Zentrale: +33 (0) 3/23 09-0 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr<br />

England:<br />

MAHLE Filter Systems Uk Ltd.<br />

Halesfield 25 Wareneingangszeiten:<br />

TF7 4LP Montag bis Freitag: 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr<br />

GB – Telford<br />

Telefon Zentrale: +44 (0) 19 52/68-36 00<br />

Rumänien:<br />

MAHLE Componente de Motor SRL<br />

Calea Aradului DN69 km. 6.6 Wareneingangszeiten:<br />

RO – 300633 Timisoara Montag bis Donnerstag: 07:00 Uhr bis 16:30 Uhr<br />

Telefon Zentrale: +40 (0) 3 27/5 60-0 Freitag: 07:00 Uhr bis 15:00 Uhr<br />

Anlieferungen in alle MAHLE Werke außerhalb der Öffnungszeiten müssen vorab genehmigt und dem jeweiligen<br />

Wareneingang gemeldet werden. Anlieferungen an Sonn- und Feiertagen müssen ebenfalls genehmigt werden.<br />

Logistikrichtlinie, Version 2, MAHLE Filtersysteme GmbH, © 2010<br />

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3. Elektronischer Datenaustausch<br />

3.1 EDI (Electronic Data Interchange)<br />

Durch die elektronische Datenfernübertragung (DFÜ bzw. EDI) können Geschäftsdaten zwischen den Informationssystemen<br />

ausgetauscht werden.<br />

Dabei werden standortabhängig die weltweit gültigen Standardformate nach VDA (Verband der Automobilindustrie)<br />

und GALIA eingesetzt.<br />

Diese Standardformate gehören zu der europäischen Richtlinie zur Verbesserung der Logistik ODETTE.<br />

Für die Geschäftsprozesse sind bei MAHLE derzeit folgende Nachrichten im Einsatz:<br />

VDA 4905 DFÜ von Lieferabrufen<br />

VDA 4906 DFÜ von Rechnungen<br />

VDA 4907 DFÜ von Zahlungsavisen<br />

VDA 4908 DFÜ von Gutschrift-Anzeigedaten<br />

VDA 4912 DFÜ von Warenbegleitscheinen<br />

VDA 4913 DFÜ von Lieferschein- und Transportdaten (Lieferschein-Avis,<br />

Eingangsmeldung, Bestandsmeldung, Ausgangs-Lieferschein)<br />

VDA 4915 DFÜ von Feinabrufen<br />

VDA 4927 DFÜ von Ladungsträger-kontoauszügen und -Bewegungen<br />

GALIA Norm für den französischen Markt<br />

Ihren DV-Ansprechpartner bei MAHLE finden Sie auf der MAHLE Homepage unter folgendem Link:<br />

MAHLE Homepage Einkauf Datenkommunikation Datenaustausch kommunikationsparameter<br />

http://www.mahle.<strong>com</strong>/C125705E004FDAF9/CurrentBaseLink/W26kAD23470STULDE<br />

Die VDA- & GALIA-Richtlinien sind auf folgdenden Internet-Seiten zu finden:<br />

www.vda.de<br />

www.odette.org<br />

www.galia.<strong>com</strong><br />

Logistikrichtlinie, Version 2, MAHLE Filtersysteme GmbH, © 2010<br />

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3. Elektronischer Datenaustausch<br />

3.2 WebEDI<br />

WebEDI kommt bei Lieferanten zum Einsatz, die keine EDI-Schnittstelle zur Verfügung stellen können. Bei WebEDI<br />

werden die an den Geschäftspartner zu übermittelnden Daten auf einem Web-Server hinterlegt, auf den sich der<br />

Lieferant einwählt, um die hinterlegten Daten einsehen bzw. herunterladen zu können.<br />

Nachfolgend sind die wichtigsten Informationen dargestellt:<br />

Anbindung Lieferant über WebEDI<br />

Logistikrichtlinie, Version 2, MAHLE Filtersysteme GmbH, © 2010<br />

** **<br />

*<br />

* Lieferabruf<br />

** Advanced Shipping Notifications<br />

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3. Elektronischer Datenaustausch<br />

3.3 Vendor Managed Inventory (VMI)<br />

Beim VMI-konzept geht die Verantwortung für die Disposition auf den Lieferanten über. Es werden Min-/Max-Grenzen<br />

mit dem Lieferanten vereinbart, zwischen denen sich die Bestände bewegen dürfen. Im Internet-Portal werden<br />

die Bedarfe für einen definierten Zeitraum angezeigt, so dass der Lieferant seine Produktion und seinen Lieferzyklus<br />

dementsprechend anpassen kann.<br />

Anbindung Lieferant über VMI<br />

Logistikrichtlinie, Version 2, MAHLE Filtersysteme GmbH, © 2010<br />

** **<br />

** Advanced Shipping Notifications<br />

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3. Elektronischer Datenaustausch<br />

3.4 Lieferanten-konsignationslager<br />

Für bestimmte Materialien/Lieferanten wird das konsignationslager-konzept eingesetzt. Dabei unterhält der Lieferant<br />

bei einem von MAHLE genannten externen Dienstleister (EDL) oder direkt im entsprechenden MAHLE Werk<br />

ein Konsignationslager im Sinne der einstufigen Lagerabwicklung, in das er die Bedarfe eigenverantwortlich liefert.<br />

Der konsignationslager-Vertrag wird individuell im Vorfeld mit dem Bereich Einkauf unter Einbeziehung der Logistik<br />

vereinbart.<br />

Der Lieferant ist verantwortlich für den Bestand im externen bzw. MAHLE internen konsignationslager.<br />

Der externe Dienstleister bzw. das entsprechende MAHLE Werk stellt werktäglich Informationen über Bestände und<br />

Verbräuche per EDI zur Verfügung.<br />

In den nachfolgenden Abbildungen wird der klar definierte Datenaustausch zwischen MAHLE, ggf. externen Dienstleistern<br />

und dem Lieferanten dargestellt:<br />

MM-Lieferplan<br />

MAHLE Werk<br />

Lieferung + Lieferavis<br />

DESADV (VDA 4913 VA40)<br />

Mengenabruf<br />

SEQJIT (VDA 4915)<br />

Bestände<br />

STOACT (VDA 4913 VA35)<br />

Konsignationslager-Abwicklung mit Konsignationslager bei externem Dienstleister<br />

Logistikrichtlinie, Version 2, MAHLE Filtersysteme GmbH, © 2010<br />

Lieferabruf als Vorschau<br />

DELFOR (VDA 4905)<br />

Externer Dienstleister<br />

Gutschriftsverfahren<br />

GSVERF (VDA 4908)<br />

Lieferung + Lieferavis<br />

DESADV (VDA 4913 VA40)<br />

Entnahmen<br />

EDLNOT (VDA 4913 VA36)<br />

Bestände<br />

EDLNOT (VDA 4913 VA35)<br />

Lieferant<br />

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3. Elektronischer Datenaustausch<br />

3.4 Lieferanten-konsignationslager<br />

MM-Lieferplan<br />

MAHLE Werk<br />

Konsignationslager-Abwicklung mit internem Konsignationslager bei MAHLE<br />

Logistikrichtlinie, Version 2, MAHLE Filtersysteme GmbH, © 2010<br />

Lieferabruf als Vorschau<br />

DELFOR (VDA 4905)<br />

Lieferung + Lieferavis<br />

(VDA 4913 VA40)<br />

Bestände<br />

EDLNOT (VDA 4913 VA35)<br />

Entnahmen<br />

EDLNOT (VDA 4913 VA36)<br />

Gutschriftsverfahren<br />

GSVERF (VDA 4908)<br />

Lieferant<br />

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3. Elektronischer Datenaustausch<br />

3.5 Lieferanten-kANBAN<br />

Individuelle kANBAN Vereinbarungen können nach Absprache mit dem Lieferanten (je nach Produkt und Rahmenbedingungen)<br />

getroffen werden.<br />

3.6 Lieferavis<br />

Das Lieferavis ist nur bei Anforderung durch das Empfangswerk zu senden.<br />

Der Lieferant schickt als Vorabinformation parallel zur Lieferung eine Avisierung der Lieferung per EDI nach VDA<br />

4913 oder per WebEDI (siehe Punkt 3.1 = DFÜ-Lieferschein).<br />

Das Lieferavis ist generell nach den Vorgaben der entsprechenden Standardformate auszufüllen und muss nach<br />

Übergabe der Ware an den Frachtführer übermittelt werden.<br />

3.7 Liefertermine<br />

Es ist zu beachten, dass die in den Lieferabrufen aufgeführten Fälligkeitstermine Wareneingangstermine bei den<br />

betreffenden Werken von MAHLE sind.<br />

Logistikrichtlinie, Version 2, MAHLE Filtersysteme GmbH, © 2010<br />

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4. Begleitende Dokumente<br />

Der Lieferant ist für die ordnungsgemäße Erstellung der Lieferpapiere nach den jeweiligen Standardnormen verantwortlich.<br />

Er stellt sicher, dass alle benötigten Daten und Informationen für die Transportlogistik vollständig und<br />

fehlerfrei auf den Versandpapieren und in den DFÜ-Übertragungen dokumentiert sind.<br />

Dem Frachtführer ist ein Speditionsauftrag und ggf. die Ausfuhrdokumente auszuhändigen, der Lieferschein ist gemäß<br />

kapitel 4.2 am Gebinde anzubringen.<br />

Als warenbegleitende Papiere sind folgende Standardnormen erforderlich:<br />

Warenanhänger<br />

VDA 4902 Warenanhänger (VDA-Label), Version 4<br />

GALIA-Label Bei Lieferungen an MAHLE in Frankreich können auch die Warenanhänger für den<br />

französischen Markt zum Einsatz kommen.<br />

Liefer-/Warenbegleitschein<br />

DIN 4994 Lieferschein<br />

VDA 4912 DFÜ-Warenbegleitschein<br />

Speditionsauftrag/Frachtbrief<br />

VDA 4922 Speditionsauftrag/Frachtbrief (inländischer Transport)<br />

DIN 4991 Lieferschein<br />

Alle Dokumente müssen in der Landessprache des Empfängers oder in Englisch ausgeführt sein.<br />

Logistikrichtlinie, Version 2, MAHLE Filtersysteme GmbH, © 2010<br />

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4. Begleitende Dokumente<br />

4.1 Warenanhänger<br />

Durch die eindeutige und systematische Kennzeichnung von Produkten und Transporteinheiten muss deren Identifikation<br />

möglich sein. Grundsätzlich sind die Verpackungseinheiten mit normierten, standardisierten und barcodefähigen<br />

Warenanhängern nach VDA 4902 Version 4 zu kennzeichnen. Bei Lieferungen an die französischen Werke von<br />

MAHLE können auch GALIA-Warenanhänger verwendet werden. Abweichungen hiervon sind mit uns abzustimmen.<br />

Die Beschaffenheit des Warenanhängers ist so zu wählen, dass es trotz Umwelteinflüssen und Transportbeanspruchungen<br />

am Anlieferort jederzeit maschinell und visuell lesbar bleibt.<br />

Die Warenanhänger bei der kleinladungsträger-Verpackung müssen die Papierqualität von >= 140 gr./m² haben.<br />

Bei fehlenden, unleserlichen oder unvollständig ausgefüllten Warenanhänger behält sich MAHLE das Recht vor,<br />

entstehende Mehraufwände dem Lieferanten zu belasten und weitere Ansprüche geltend zu machen.<br />

Warenanhänger nach VDA 4902, Version 4<br />

Logistikrichtlinie, Version 2, MAHLE Filtersysteme GmbH, © 2010<br />

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4. Begleitende Dokumente<br />

4.1 Warenanhänger<br />

Kleinladungsträger-Label nach VDA 4902, Version 4<br />

GALIA-Label<br />

Logistikrichtlinie, Version 2, MAHLE Filtersysteme GmbH, © 2010<br />

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4. Begleitende Dokumente<br />

4.2 Lieferschein<br />

Der Ware ist ein Lieferschein nach DIN 4991/DIN 4994 in mindestens dreifacher Ausfertigung beizulegen. Der Lieferschein<br />

ist stirnseitig an der Palette mittels einer Lieferscheintasche anzubringen. Für jede Bestellung ist ein seperater<br />

Lieferschein auszustellen.<br />

Pro Abladestelle ist ein Lieferscheinsatz zu erstellen.<br />

Lieferanten, mit EDI- oder WebEDI-Anbindung müssen die Lieferscheinnummer und die Lieferantennummer als<br />

Barcode (PDF 417) verschlüsselt auf dem Lieferschein andrucken.<br />

Die gesamte Feldlänge des Barcodes beträgt hier 18 Stellen.<br />

Beispiel - Barcode PDF 417<br />

Auf dem Lieferschein müssen folgende Daten angeführt sein:<br />

Lieferscheinnummer<br />

Bestellnumer oder Lieferplannummer mit Positionsnummer<br />

MAHLE Materialnummer<br />

MAHLE Warenbezeichnung<br />

Gesamtmenge und Menge jeder Verpackungseinheit<br />

Art und Menge der Transportverpackung<br />

Logistikrichtlinie, Version 2, MAHLE Filtersysteme GmbH, © 2010<br />

1 Stelle Präfix Lieferantennummer (Bsp. „S“)<br />

8 Stellen Lieferantennummer (Bsp. „00306043“)<br />

1 Stelle Präfix Lieferscheinnummer (Bsp. „N“)<br />

8 Stellen Lieferscheinnummer (Bsp. „71603800“)<br />

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4. Begleitende Dokumente<br />

4.2 Lieferschein<br />

Lieferschein nach VDA 4994 inkl. Barcode<br />

Logistikrichtlinie, Version 2, MAHLE Filtersysteme GmbH, © 2010<br />

Barcode<br />

PDF 417<br />

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4. Begleitende Dokumente<br />

4.3 Speditionsauftrag/Frachtbrief<br />

Der Speditionsauftrag/Frachtbrief ist in mindestens dreifacher Ausfertigung nach VDA 4922 dem Frachtführer zu<br />

übergeben.<br />

Im Speditionsauftrag ist im Feld 18) Zeichen und Nummer jede vorhandene Bestellnummer und jede vorhandene<br />

Positionsnummer aufzuführen.<br />

MAHLE Speditionsauftrag nach VDA 4922<br />

Logistikrichtlinie, Version 2, MAHLE Filtersysteme GmbH, © 2010<br />

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5. Versand von Waren für MAHLE Filtersysteme GmbH<br />

Das Ziel von MAHLE ist, den Anteil an Transporten entweder durch Vermeidung oder durch Optimierung bzw. kombination<br />

von Transporten so gering wie möglich zu halten.<br />

Die durch Nichtbeachtung der nachfolgenden Transportrichtlinien entstehenden Mehrkosten gehen zu Lasten des<br />

Lieferanten.<br />

5.1 Belieferungsfrequenz<br />

MAHLE behält sich das Recht vor, nach Rücksprache mit dem Lieferanten die gewählte Belieferungsfrequenz festzulegen<br />

und zu ändern. Abweichungen von den vorgegebenen Belieferungsfrequenzen durch den Lieferanten sind<br />

nur mit Zustimmung der verantwortlichen MAHLE Logistikfunktionen möglich.<br />

Logistikrichtlinie, Version 2, MAHLE Filtersysteme GmbH, © 2010<br />

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5. Versand von Waren für MAHLE Filtersysteme GmbH<br />

5.2 Belieferungsformen<br />

Die Belieferungsform wird zwischen dem empfangenden MAHLE Werk und dem jeweiligen Lieferanten festgelegt<br />

und in dem Formblatt „Anlieferkonditionen“ schriftlich fixiert.<br />

Das Formblatt wird vom Empfangswerk dem Lieferanten bei Bedarf zur Verfügung gestellt.<br />

Formblatt zu den Anlieferkonditionen<br />

5.3 Routing Order<br />

Die Routing Order wird vom jeweiligen MAHLE Werk ausgestellt und beschreibt die Transportabwicklung, Transportlaufzeiten<br />

und nennt die durch MAHLE genehmigten Speditionen.<br />

Logistikrichtlinie, Version 2, MAHLE Filtersysteme GmbH, © 2010<br />

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5. Versand von Waren für MAHLE Filtersysteme GmbH<br />

5.4 Transportabwicklung<br />

Die Transportbeauftragung bei „Unfrei“-Lieferkonditionen hat durch den Lieferanten bei der von MAHLE genehmigten<br />

Spedition zu erfolgen. Eventuell anfallende Mehrkosten durch Beauftragung nicht genehmigter Speditionen sind<br />

vom Lieferanten zu tragen.<br />

Dem Lieferanten obliegt die ordnungsgemäße Ermittlung des Bruttogewichts und Lademittelgewichts der Sendung.<br />

Aus fehlerhaften Gewichtsangaben resultierende Mehrkosten werden an den Lieferanten weiterberechnet.<br />

5.4.1 Paketsendungen<br />

Alle Sendungen „EXW-Lieferant“ bzw. „FCA-Lieferant“ bis 31,5 kg sind dem von MAHLE festgelegten und beauftragten<br />

Paketdienst zu übergeben.<br />

Eine Sendung ist die Summe aller Güter eines Absenders je Verladetag für einen Empfänger, die auf ein Abholfahrzeug<br />

zu verladen sind.<br />

5.4.2 LkW-Versand<br />

Alle Sendungen „EXW-Lieferant“ bzw. „FCA-Lieferant“ ab 31,6 kg sind dem von MAHLE vorgeschriebenen Spediteur<br />

zu übergeben.<br />

5.4.3 Expressversand<br />

kurzfristige außerplanmäßige Lieferungen werden in der Regel vom Lieferanten organisiert und über den von der Logistikabteilung<br />

der MAHLE ausgewählten Frachtführer/Spediteur abgewickelt. Die Genehmigung erfolgt grundsätzlich<br />

durch die Logistikabteilung des jeweiligen MAHLE Werkes. kosten von Express-Sendungen, die der Lieferant<br />

zu vertreten hat, werden an den Lieferanten weiterberechnet. Durch MAHLE nicht genehmigte Express-Sendungen<br />

gehen grundsätzlich zu Lasten des Lieferanten.<br />

Logistikrichtlinie, Version 2, MAHLE Filtersysteme GmbH, © 2010<br />

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5. Versand von Waren für MAHLE Filtersysteme GmbH<br />

5.4 Transportabwicklung<br />

5.4.4 Bereitstellung<br />

Bei Sendungen „EXW-Lieferant“ bzw. „FCA Lieferant“ hat die Bereitstellung der Ware grundsätzlich am Versandtag<br />

ab 08:00 Uhr zu erfolgen. Erfolgt keine rechtzeitige Bereitstellung, so sind die kosten für evtl. notwendig werdende<br />

Sondermaßnahmen, Standzeiten des Spediteurs oder die vergebliche Anfahrt des Spediteurs vom Lieferanten zu<br />

tragen. Der Lieferant hat die Möglichkeit einvernehmlich zwischen Spediteur und Lieferant Bereitstellungszeiten im<br />

Rahmen der üblichen Geschäftszeiten, spätestens jedoch bis 16:00 Uhr, zu vereinbaren.<br />

5.4.5 Beladung<br />

Die Beladung und Abfertigung hat unverzüglich nach Fahrzeugbereitstellung zu erfolgen. Soweit die Bereitstellung<br />

des LkWs innerhalb des vereinbarten Beladezeitfensters erfolgt, gelten hierfür die folgenden Abfertigungszeitfenster<br />

(Beladen Vollgut, Entladen Leergut und administrative Abwicklung):<br />

Sendungen bis 2,5 to. max. 60 Minuten<br />

Teil- und komplettladungen max. 90 Minuten<br />

Verursacht der Lieferant unangemessen lange Abfertigungszeiten, werden entstandene Mehrkosten direkt von der<br />

Spedition dem Verursacher in Rechnung gestellt werden. Ein Verschulden Dritter (z.B. Zollabfertigung) ist von dieser<br />

Regelung ausgeschlossen.<br />

Ist eine ordnungsgemäße Abholung der Spedition durch Verschulden des Lieferanten (z.B. Ware zum avisierten<br />

Zeitpunkt nicht abholbereit, unangemessene Wartezeiten, etc.) nicht möglich, so hat der Lieferant die pünktliche<br />

Anlieferung der Waren in Eigenregie und zu eigenen kosten zu gewährleisten.<br />

Werden definierte Abhol-Zeitfenster für Speditionen, z.B. im Rahmen von Milk-Runs, durch das Verschulden des<br />

Lieferanten nicht eingehalten, so hat der Lieferant den Transport auf eigene Rechnung zu organisieren, um eine<br />

termingerechte Belieferung zu garantieren.<br />

Logistikrichtlinie, Version 2, MAHLE Filtersysteme GmbH, © 2010<br />

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5. Versand von Waren für MAHLE Filtersysteme GmbH<br />

5.4 Transportabwicklung<br />

5.4.6 Versand von gefährlichen Gütern<br />

Der Lieferant ist verpflichtet, MAHLE eine den Gefahrgutvorschriften entsprechende Sendung zur Beförderung zu<br />

übergeben. Der Lieferant haftet für alle aus einer Nichtbeachtung der gesetzlichen Vorschriften entstehenden Schäden.<br />

5.4.7 Rücklieferungen<br />

Rücklieferungen, die durch Verschulden des Lieferanten entstehen, werden von MAHLE organisiert, sofern nicht<br />

vorher etwas anderes schriftlich vereinbart wurde. Die kosten trägt der Lieferant.<br />

5.5 Zollplanung<br />

Der Lieferant ist für die ordnungsgemäße Erstellung der Zollpapiere nach jeweils aktuellem Rechtsstand, sowie für<br />

die ordnungsgemäße Zollplanung (Tarifierung) für den Warenimport in das Empfangsland verantwortlich. Sollten<br />

MAHLE Zusatzkosten bzw. Nachteile durch nicht ordnungsgemäß erstellte oder fehlende Zollpapiere entstehen,<br />

behält sich MAHLE das Recht vor, diese Mehraufwendungen dem Lieferanten Rechnung zu stellen.<br />

5.6 Ursprungsnachweis<br />

Der Lieferant ist verpflichtet der MAHLE die benötigten Erklärungen (= Lieferantenerklärung, Ursprungszeugnis)<br />

über den zollrechtlichen Ursprung der von ihm gelieferten Ware rechtzeitig zuzuleiten. Soweit erforderlich, hat der<br />

Lieferant seine Angaben zum Warenursprung durch ein von seiner Zollstelle bestätigtes Auskunftblatt nachzuweisen.<br />

Der Lieferant haftet für alle Nachteile, die der MAHLE durch eine nicht ordnungsgemäße oder verspätete Abgabe des<br />

Ursprungsnachweises entstehen.<br />

Logistikrichtlinie, Version 2, MAHLE Filtersysteme GmbH, © 2010<br />

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6. Verpackung<br />

6.1 Anforderungen an die Verpackung<br />

Die Festlegung der Verpackung basiert auf folgenden Anforderungen:<br />

Transport- und handlingsgerechte Verpackung<br />

Beschädigungsfreie Belieferung<br />

kompatibilität zu den Transport- und Lagersystemen der einzelnen MAHLE Werke<br />

Vermehrte Verwendung von Mehrwegverpackungen, ansonsten<br />

Verwendung von recyclebaren Einwegverpackungen<br />

Optimale Auslastung der Behältnisse<br />

Stapelfähigkeit<br />

Schutz vor Schmutz<br />

Es ist unbedingt darauf zu achten, dass:<br />

alte Warenanhänger entfernt werden<br />

die Ladungsträger gemäß den Bauteil-Anforderungen sauber und unbeschädigt sind<br />

die Anforderungen in den mit dem Lieferanten vereinbarten Technischen Lieferbedingungen (TLB)<br />

berücksichtigt werden.<br />

Die Verantwortung für eine transport- und handlingsgerechten Verpackung, die eine beschädigungsfreie Belieferung<br />

sichert, liegt beim Lieferanten.<br />

Verschmutzte Mehrweg-Verpackungen müssen vor der Befüllung durch den Lieferanten gereinigt werden.<br />

Als Mehrweg-Verpackung bzw. Tauschverpackung werden bei MAHLE hauptsächlich verwendet:<br />

VDA kleinladungsträger 4314, 4328, 6280, 6414, 6421, 6428.<br />

Euro-Gitterboxen nach UIC 435-3<br />

Euro-Flachpalette nach UIC 435-3<br />

In Abstimmung mit dem MAHLE Werk können auch andere kleinladungsträger eingesetzt werden.<br />

Es sind detaillierte Tauschfähigkeitskriterien für Euro-Flachpaletten bzw. Euro-Gitterboxen festgelegt worden - siehe<br />

Empfehlung EPAL: www.gpal.de<br />

Notwendige Reparaturen an Mehrweg-Verpackungen sind entsprechend der Empfehlung EPAL durchzuführen.<br />

Bei Verpackungsmaterialien aus Holz müssen die Bestimmungen des Empfangslandes gemäß dem IPPC-Standard<br />

ISPM Nummer 15 berücksichtigt werden.<br />

Ladungsträger und Packstücke mit einem Gewicht von mehr als 40 kg müssen unterfahrbar sein (min. 100 mm Unterfahrhöhe).<br />

Transportverpackungen (kleinladungsträger, karton) mit Schüttgut dürfen max. 15 kg wiegen. Sind die<br />

Teile noch zusätzlich verpackt (z.B. in PE-Beuteln oder kleinkartons), dürfen die Transportverpackungen bis max.<br />

50 kg (Tara) wiegen.<br />

Logistikrichtlinie, Version 2, MAHLE Filtersysteme GmbH, © 2010<br />

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6. Verpackung<br />

6.2 Verpackungsvorschrift<br />

Spezifischen Anforderungen vom MAHLE Werk an die Verpackung und an das Anlieferkonzept sind zwischen Lieferanten<br />

und MAHLE Empfangswerk mittels Verpackungsdatenblatt festzulegen.<br />

Das Verpackungsdatenblatt ist vom Lieferanten beim Zentraleinkauf einzufordern.<br />

Vor der ersten Anlieferung ist das von MAHLE an den Lieferanten gesendete Verpackungsdatenblatt an MAHLE<br />

zurückzusenden. Bei Bedarf ist ein Packversuch in Abstimmung mit dem Empfangswerk durchzuführen. Zusätzlich<br />

zur Standardverpackung sollte immer auch eine Alternativverpackung mit dem Empfangswerk vereinbart werden.<br />

Änderungen in der Verpackung sind im Vorfeld mit dem entsprechenden MAHLE Werk abzustimmen.<br />

Verpackungsvereinbarung zwischen Lieferant und MAHLE<br />

Wurde keine Verpackung definiert, hat der Lieferant Einwegverpackung zu verwenden. Das Gebinde darf eine Abmessung<br />

von 1.200 x 800 x 1.000 mm nicht überschreiten und soll mindestens zweifach stapelbar sein.<br />

Logistikrichtlinie, Version 2, MAHLE Filtersysteme GmbH, © 2010<br />

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6. Verpackung<br />

6.3 Verpackungs-kennzeichnung<br />

Jede Verpackungseinheit bzw. jeder Behälter ist eindeutig zu kennzeichnen. Die kennzeichnung der Ladungsträger<br />

mittels VDA-Warenanhänger muss gut lesbar angebracht sein und darf die Außenmaße des Ladungsträgers nicht<br />

überschreiten. Außerdem darf das Label nicht von Packbändern verdeckt werden. Ob eine seitliche oder stirnseitige<br />

kennzeichnung erfolgen soll, muss mit dem Empfangswerk, abhängig vom Entladevorgang, abgestimmt werden.<br />

6.3.1 Gitterbox<br />

Die kennzeichnung wird an der Breitseite der Gitterbox rechts oben oder mittels einer Tasche an der Stirnseite angebracht.<br />

Die genaue Festlegung der Anbringungsposition wird im Verpackungsdatenblatt oder in Abstimmung mit<br />

dem Empfangswerk definiert.<br />

Gitterbox<br />

Logistikrichtlinie, Version 2, MAHLE Filtersysteme GmbH, © 2010<br />

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6. Verpackung<br />

6.3 Verpackungs-kennzeichnung<br />

6.3.2 kleinladungsträger<br />

Die kennzeichnung von kleinladungsträgern ist an den dafür vorgesehenen Einschüben anzubringen und mittels<br />

restlos entfernbaren klebepunkten zu befestigen. Die kleinladungsträger müssen auf einer Palette so angeordnet<br />

werden, dass alle Etiketten der auf der Palette sitzenden kleinladungsträgern gelesen werden können.<br />

Die kennzeichnung der Gesamt-Palette ist an derselben Stelle wie bei der Gitterbox auf einem kleinladungsträger<br />

oder auf der Umhüllung anzubringen.<br />

6.3.3 karton<br />

Logistikrichtlinie, Version 2, MAHLE Filtersysteme GmbH, © 2010<br />

Palette mit Kleinladungsträgern<br />

Die kennzeichnung der einzelnen kartons ist an der Stirnseite waagerecht anzukleben. Die kartons müssen auf der<br />

Palette so angeordnet werden, dass alle Etiketten der auf der Palette befindlichen Kartons gelesen werden können.<br />

Die kennzeichnung der Gesamt-Palette ist an derselben Stelle wie bei der Gitterbox auf einem karton oder auf der<br />

Umhüllung anzubringen.<br />

Palette mit Kartons<br />

27


6. Verpackung<br />

6.4 Leergutabwicklung<br />

Der Lieferant hat frühzeitig die Verfügbarkeit der für seine Lieferumfänge benötigten Transportbehälter sicherzustellen,<br />

in dem er sich rechtzeitig mit dem Empfangswerk in Verbindung setzt und die notwendige Menge an Mehrwegbehälter<br />

bestellt. Die Transportbehälter dienen ausschließlich zum Transport der bestellten Materialien und nicht zu<br />

Lagerzwecken. Er hat dafür zu sorgen, dass auch bei fehlendem Transportbehältern die Versorgung der MAHLE<br />

Werke sichergestellt ist. Notwendige Ausweichverpackungen sind im Vorfeld mit den MAHLE Werken abzustimmen<br />

(s. Abschnitt 6.2 Verpackungsvorschrift).<br />

6.5 Leergutkontoführung<br />

Der Lieferant hat mit dem zuständigen MAHLE Behältermanagement monatlich den Abgleich der Leergutkonten<br />

durchzuführen. Falls nicht anders geregelt, werden zu jedem ersten im Monat Packmittel-kontoauszüge erstellt und<br />

den Lieferanten zur Abstimmung zur Verfügung gestellt. Die Prüfung des kontoauszugs hat innerhalb von 14 Tagen<br />

zu erfolgen. Werden innerhalb dieser Frist keine Einwände bei dem für die Buchung verantwortlichen Werk erhoben,<br />

gelten die dokumentierten Buchbestände als anerkannt und sind rechtsverbindlich im Sinne der Inventurabwicklung.<br />

Differenzmeldungen sind in schriftlicher Form beim zuständigen MAHLE Behältermanagement einzureichen.<br />

6.6 Umlaufberechnung Mehrweg-Verpackung<br />

Das vom Empfangswerk auszufüllende Formblatt zur Berechnung des Umlaufbestandes für Mehrwegverpackung<br />

wird dem Lieferanten bei Bedarf vom Einkauf zur Verfügung gestellt.<br />

Das Formblatt wird im jeweiligen Empfangswerk aufgrund der zu liefernden Mengen, Transportzeiten, Lieferzyklen,<br />

etc. ausgefüllt.<br />

Im Falle dass der Lieferant die Mehrwegverpackung selbst beschaffen muss, zeigt es die Menge auf, die der Lieferant<br />

für einen funktionierenden kreislauf bereithalten muss. MAHLE muss hier nicht in Vorleistung gehen. Ansprechpartner<br />

für Fragen zum Ablauf, etc. ist das MAHLE Behältermanagement im Empfangswerk.<br />

Logistikrichtlinie, Version 2, MAHLE Filtersysteme GmbH, © 2010<br />

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7. Unterbrechungen in der Materialversorgung<br />

Erkennt der Lieferant, dass ein mit MAHLE vereinbarter Liefertermin bzw. eine vereinbarte Liefermenge nicht eingehalten<br />

werden kann (z.B. wegen technischer Mängel, kapazitätsengpässen, Qualitätsproblemen, etc.), so hat er<br />

dies proaktiv dem betroffenen MAHLE Werk/Lieferantenmanagement unverzüglich unter Angabe der Gründe, der<br />

voraussichtlichen Dauer der Verzögerung und der Auswirkungen, mit den zu ihrer Abwendung geeigneten Maßnahmen,<br />

mitzuteilen.<br />

Eil- und Sondertransporte erfordern grundsätzlich eine Abstimmung mit der Materialdisposition von MAHLE. Die<br />

kosten hat diejenige Partei zu tragen, die den Sondertransport verursacht hat.<br />

MAHLE ist berechtigt, kostenpauschalen für vom Lieferanten verursachte Abweichungen bei den Logistikprozessen<br />

(wie z.B. vorzeitige Lieferung, Überlieferung und sonstige Abweichungen von Liefer- und Verpackungsvorschriften)<br />

festzusetzen. Hierbei wird MAHLE den typischen branchenüblichen Durchschnittsschaden einschließlich interner<br />

kosten angemessen berücksichtigen.<br />

Logistikrichtlinie, Version 2, MAHLE Filtersysteme GmbH, © 2010<br />

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8. Lieferantenbewertung<br />

Die MAHLE bewertet die Fähigkeiten von Lieferanten.<br />

Die Liefertreue und Qualität der Lieferanten wird kontinuierlich gemessen und ausgewertet. Bezogen auf die Lieferantenbewertung<br />

muss es Ziel des Lieferanten sein, eine Liefertreue von 100%, eine Qualitätskennzahl (QkZ) von<br />

100% und 0 ppm anzustreben.<br />

Die nachfolgend aufgeführten Anforderungen werden zur Auswertung der Logistik-Lieferantenbewertung herangezogen:<br />

Liefertreue (Anteil an Logistik 80%)<br />

Termintreue (60%) – Toleranz für Termintreue: Das Zeitfenster für den Anliefertermin<br />

wird mit dem Empfangswerk abgestimmt<br />

Mengentreue (40%)<br />

Service (Anteil an Logistik 20%)<br />

Die Bewertung der Qualität erfolgt anhand nachfolgend aufgeführten kriterien<br />

Produktqualität (Anteil an Qualität 80%)<br />

Qualitätskennzahl (50%): QkZ nach VDA-Verfahren<br />

ppm (parts per millions) (50%)<br />

Audits/Zertifikate (Anteil an Qualität 20%)<br />

Audits (65%)<br />

Zertifikate (35%)<br />

Logistikrichtlinie, Version 2, MAHLE Filtersysteme GmbH, © 2010<br />

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8. Lieferantenbewertung<br />

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Beschreibung Lieferantenbewertung bei Zukaufteilen Bereich Qualität<br />

Logistikrichtlinie, Version 2, MAHLE Filtersysteme GmbH, © 2010<br />

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8. Lieferantenbewertung<br />

Ein ggf. vereinbarter ppm-Zielwert entbindet den Lieferant nicht von der Verpflichtung nur mängelfreie Teile an<br />

MAHLE zu liefern (Null-Fehler Ziel). Der Grenzwert dient nur statistischen Zwecken zur Erstellung der Lieferantenbewertung<br />

und hat keinen Einfluss auf Ihre vertragliche und/oder gesetzliche Sachmängelhaftung/Produkthaftung.<br />

Struktur / Gewichtungstabelle Lieferantenbeurteilung<br />

Gesamtbewertung<br />

Übersichtsbild für die Errechnung des Gesamtwertes<br />

Logistikrichtlinie, Version 2, MAHLE Filtersysteme GmbH, © 2010<br />

ACS - SAP - BW<br />

30% Qualität Lieferantenbewertung Qualität Beschreibung<br />

100% Produktqualität<br />

67 ppm<br />

60<br />

33 QkZ<br />

Audit / Zertifikate<br />

0 Q-kosten (Q-Meldung/QM-Auftrag)<br />

20<br />

Wiederholfehler<br />

10<br />

8D Antwortzeit<br />

10<br />

65<br />

35<br />

Audit<br />

Zertifikate<br />

30% Logistik Lieferantenbewertung Logistik<br />

100% Logistik<br />

Menge/Termine<br />

40 MT (Mengentreue)<br />

25 60 TT (Termintreue)<br />

0 Verpackung<br />

80<br />

Konsignation<br />

25<br />

VMI<br />

konsignation<br />

25<br />

80<br />

20<br />

ICH VMI Bestand<br />

ICH VMI Prognose<br />

KANBAN<br />

25 kANBAN<br />

Service<br />

20 Fragenkatalog Logistik (Service)<br />

30% Einkauf Lieferantenbewertung Einkauf<br />

100% Preisbewertung<br />

65<br />

Softfacts EK<br />

BW Preisbewertung<br />

50 Preisgestaltung/-beurteilung<br />

35<br />

30 Vertragswesen<br />

20 kommunikation<br />

10% Technik Lieferantenbewertung Technik<br />

100% 25 Techn. Ausstattung<br />

25 Produktionseinrichtung<br />

25 Entwicklungsausstattung<br />

25 Entwicklungsleistung<br />

Einstufung<br />

100>= A >=90<br />

90> AB>=80<br />

80> B>=60<br />

C < 60<br />

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9. Inventur<br />

Für die bestandsgeführten Vermögenswerte (Lohnbearbeitungsteile, Transportbehälter, Werkzeuge, etc.) wird jährlich<br />

eine Inventur durchgeführt. Dazu ist ein jährlicher Abgleich der Buchbestände mit den tatsächlich verfügbaren<br />

Beständen erforderlich. Der Lieferant ist zur Durchführung der Inventuraufnahme durch Zählung verpflichtet.<br />

Die Inventurlisten von Teilen, Transportbehältern und Werkzeugen sind nach der Inventur unaufgefordert an MAHLE<br />

zu senden.<br />

Mengendifferenzen oder Schwund sind nach dem Verursachungsprinzip unverzüglich mit dem Wiederbeschaffungswert<br />

zu begleichen.<br />

Logistikrichtlinie, Version 2, MAHLE Filtersysteme GmbH, © 2010<br />

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10. Historie<br />

Version Datum Änderungen / Historie<br />

1 03/2009 Logistikrichtlinie der MAHLE Filtersysteme GmbH<br />

2 03/2010 kapitel 2: neue Standorte Österreich (S. 5)<br />

Kapitel 8: neue Grafiken (S. 31 / 32)<br />

Logistikrichtlinie, Version 2, MAHLE Filtersysteme GmbH, © 2010<br />

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