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Stadt Lindenberg i. Allgäu Sitzungsvorlage

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dau (Bodensee) ausgesprochen werden. Nach Einschätzung des Landratsamtes<br />

dürfte einer erweiterten Betriebserlaubnis jedoch nichts im Wege stehen, sofern ausreichend<br />

Räume zur Verfügung stehen.<br />

Aufgrund der Bedeutung der Hortbetreuung für die Grundschule und in Anbetracht<br />

des akuten Bedarfs an zusätzlichen Betreuungsplätzen hat die Schulleitung der<br />

Grundschule bereits zugesagt, dem Hort ggf. 2 zusätzliche Räume im Erweiterungsbau<br />

zur Verfügung zu stellen.<br />

Anerkennung als Integrativeinrichtung / Genehmigung zusätzlicher Fachkraftstunden:<br />

Der Kinderhort der Arbeiterwohlfahrt wurde erstmalig im Hortjahr 2009/10 von der<br />

<strong>Stadt</strong> als integrative Einrichtung anerkannt. Die Zahl der betreuten Kinder, denen<br />

gemäß § 35a SGB VIII ein Bescheid über Eingliederungshilfe erteilt wurde und die<br />

demnach nach dem BayKiBiG als „behindert“ einzustufen sind, stieg seither stetig<br />

an.<br />

Nachdem im Hortjahr 2010/11 bereits 10 Kinder mit Behinderung (darunter 5 Gastkinder)<br />

den Hort besuchten ist nach den Anmeldungen für das Hortjahr 2011/12 von<br />

12 Kindern mit Behinderung (darunter 3 Gastkinder) auszugehen.<br />

Nach Art. 2 Abs. 3 BayKiBiG gilt der Kinderhort damit auch im Hortjahr 2011/12 als<br />

integrative Einrichtung, da er von mindestens 3 Kindern mit Behinderung besucht<br />

wird. Nachdem es ein besonderes Anliegen des BayKiBiG ist, die Integration von<br />

Kindern mit Behinderung zu fördern, wurde für diese Kinder gesetzlich bereits ein<br />

erhöhter Gewichtungsfaktor (Faktor 4,5) zur Deckung des intensiveren Betreuungsbedarfes<br />

vorgesehen. Sowohl der Grad der Behinderung wie auch die Zahl der Kinder<br />

mit Behinderung können allerdings die Einstellung von zusätzlichem Personal<br />

erforderlich machen. Um dies finanziell zu ermöglichen, kann ein über den Faktor 4,5<br />

hinausgehender Gewichtungsfaktor (sog. x-Faktor) gewährt werden.<br />

In den von der Regierung von Schwaben veröffentlichten „Qualitätssicherungsmerkmalen<br />

zur Integration von behinderten Kindern in Kindertageseinrichtungen“ wird<br />

empfohlen, pro Integrationsplatz 5 bis 8 zusätzliche Fachkraftstunden anzusetzen,<br />

bei 12 Kindern mit Behinderung wären dies 60-96 Wochenstunden, umgerechnet<br />

also 1,5-2,5 zusätzliche Stellen für Erzieher/innen.<br />

Bezug nehmend auf die vorgenannten Empfehlungen bittet die Arbeiterwohlfahrt für<br />

das Hortjahr 2011/12 um Anerkennung des Hortes als Integrativeinrichtung und Genehmigung<br />

von 60 zusätzlichen Fachkraftstunden pro Woche (1,5 Stellen).<br />

Die Kosten für die zusätzlichen Fachkraftstunden würden sich auf rd. 52.500 EUR<br />

belaufen. Die Vergütung der Fachkräfte erfolgt nach dem Tarifvertrag für die Arbeiterwohlfahrt<br />

Bayern (TV AWO-Bayern).<br />

Die Mehrkosten von 52.500 EUR wären in Höhe von 80% (42.000 EUR) je zur Hälfte<br />

von der Kommune und dem Freistaat Bayern über den erhöhten Gewichtungsfaktor<br />

zu finanzieren. Auf die <strong>Stadt</strong> <strong>Lindenberg</strong> und die Gastgemeinden würden demnach<br />

Kosten von 21.000 EUR zukommen, die entsprechend den Buchungszeiten der Kinder<br />

auf die beteiligten Gemeinden umgelegt werden (<strong>Lindenberg</strong> 15.750 EUR; Gastgemeinden<br />

5.250 EUR).

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